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ISSN 2701-6242

Artikel über Controlling und Berichtswesen mit SAP, insbesondere im Bereich des Hochschulcontrolling, aber auch zu anderen oft it-nahen Themen.


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Montag, 26. Juni 2023
20:15 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien

Beim Blick in meine Unterlagen zur VG Wort habe ich mich 2012 bei der Verwertungsgesellschaft Wort angemeldet und 2016 einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen. In der Zeit zwischen 2012 und 2016 war es auch schon möglich an der Ausschüttung METIS, Schulbuch aber auch für den Bereich Wissenschaft teilzunehmen.

Dies war für mich im Jahr 2015 bei der Veröffentlichung meines ersten Buches ein besonderer Moment (siehe auch "Buchveröffentlichung »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)«"), aber auch sonst hat mich als Blogger und Buchautor die Ausschüttung das Thema VG Wort immer wieder begleitet.

Seit 2018 sieht die Satzung der VG Wort (§ 3 Satzung der VG Wort) auch einen Wahrnehmungsvertrag für die Bereiche Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) vor. Vorher war es hier als Bezugsberechtigte, unabhängig vom Vertrag, möglich, einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen. Einen entsprechenden Wahrnehmungsvertrag habe ich Ende 2016 abgeschlossen und veröffentliche auch seit ungefähr 2016 auf https://unkelbach.link/vgwort regelmäßig Änderungen und Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT).

Da ich selbst immer wieder Hintergründe zur Mitgliedschaft bei der VG Wort und den Unterschied zwischen Mitglied und Wahrnehmungsberechtigte gesucht habe, möchte ich in diesem Artikel gerne von meinen Eindrücken und Erfahrungen aber vor allem auch den Hintergründen zu den einzelnen Gremein der VG Wort berichten.

Da der Text etwas umfangreicher geworden ist, teile ich diesen auf mehrere Teile auf.

Im ersten Teil (dieser Artikel) "Grundlagen - VG Wort Gremien, Berufsgruppen, Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder" werde ich, quasi als Grundlagen, die einzelnen Gremien der VG Wort vorstellen, damit auch der Unterschied zwischen Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder sowie die einzelnen Berufsgruppen und Gremien etwas klarer wird. Dabei ist der erste Teil recht formal (um nicht juristisch zu schreiben) bietet aber auch für mich die Möglichkeit auf einen Blick noch einmal die einzelnen Gremien und Funktionen nachschlagen zu können.

Im zweiten Teil "Wissenschaft und VG Wort - Meine erste Mitgliederversammlung Berufsgruppe 3" beschreibe ich dann meine eigenen Erfahrungen zum Weg zum ordentlichen Mitglied der VG Wort und die ordentliche Mitgliederversammlung im Juni 2023.
Darunter fallen "Antrag auf Mitgliedschaft" am Beispiel der Berufsgruppe 3, die Beschreibung einer Mitgliederversammlung und natürlich die Erfahrungen aus der letzten Mitgliederversammlung als "Rückblick auf die Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni 2023" und abschließend mein "Fazit - Warum Mitglied bei der VG Wort werden?".

Dieser Artikel soll einen Überblick über die VG Wort allgemein geben. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.


Grundlagen - VG Wort Gremien, Berufsgruppen, Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder


Wikipedia definiert die VG Wort wie folgt: "Die Verwertungsgesellschaft Wort mit Sitz in München verwaltet die Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken, auch von Funk und Fernsehen, in Deutschland. Berechtigte sind Autoren und Übersetzer von schöngeistigen und dramatischen, journalistischen und wissenschaftlichen Texten."

Sie wurde als rechtsfähigen Verein kraft Verleihung im Februar 1958 gegründet und nimmt Nutzungsrechte und Vegrütungsansprüche treuhänderisch für Autoren und Verlage wahr. Dabei nimmt Sie nicht nur eine Rolle ein um die Urheberrechte zu vertreten sondern verteilt auch Tantiemen aus der Urheberrechtsvergütung bspw. aus Abgaben aus Kopiervergütungen. Im Artikel gehe ich auf folgende Themen einzeln ein. Dabei ist mein Schwerpunkt aus Sicht eines Autor und Blogger auch mit Blick auf die Ausschüttungen im Bereich METIS und Wissenschaft.

Allgemeine Grundlagen: Im zweiten Teil werde ich auf die praktische Seite der VG Wort eingehen.


Gremien der VG Wort - Grundlagen

Im VG Wort Umfeld sind oft von Begriffen wie Mitglieder, Wahrnehmungsberechtigte oder Berufsgruppen die Rede. Auf diese einzelnen Grundlagenbegriffe mag ich hier gerne kurz eingehen.

Wahrnehmungsberechtigte

Durch den Wahrnehmungsvertrag ist es möglich eigene Publikationen/Veröffentlichungen sowohl im Bereich Wissenschaft, Texte im Internet, Presse, Hörfunk als auch Audio zu melden und entsprechend an Ausschüttungen der VG Wort teilzunehmen. In all diesen Bereichen ist mittlerweile der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erforderlich.

Die VG Wort spricht hier von Wahrnehmungsberechtigte. Am Vortag einer Mitgliederversammlung (auf die nehme ich gleich Bezug) findet eine Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte statt, auf der unter anderen der Vorstand den Geschäftsbericht vorstellt und sich den Fragen der Wahrnehmungsberechtigte stellt.

Aus der Gruppe der Wahrnehmungsberechtigte werden je Berufsgruppe Delegierte in die Mitgliederversammlung gewählt. Die Delegierten sind in der Mitgliederversammlung voll stimmberechtigt, können jedoch nicht in den Verwaltungsrat gewählt werden.

Berufsgruppen der VG Wort

Schon beim Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages muss sich für eine der Berufsgruppen entschieden werden. Schon bei der Registrierung wird zwischen Autor und Verlag unterschieden. Autor*innen haben Texte geschrieben oder übersetzt. Beispiele dafür sind im Bereich Roman, Lyrik, Sachbuch, Presseartikel, Dreh- / Hörbuch oder wissenschaftlicher Beitrag zu sehen. Verlage veröffentlichen entsprechende Werke. Beide sind anteilig an der Urheberrechtsvergütung beteiligt.

Vereinfacht gesagt, wird hier zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen unterschieden. Verständlicherweise ist bei Verlagen auch das Gründungsdatum und bei Autor*innen das Geburtsdatum anzugeben.

Abhängig von der Art der Registrierung ist zwischen den folgenden Berufsgruppen zu wählen.
  • Autor*innen / Urheber:
    • Berufsgruppe 1 
      Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke
    • Berufsgruppe 2
      Journalistinnen/Journalisten, Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von Sachliteratur
    • Berufsgruppe 3
      Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur
  • Verlage:
    • Berufsgruppe 4
      Verlegerinnen/Verleger belletristischer Werke und von Sachliteratur
    • Berufsgruppe 5
      Bühnenverleger/-verlegerinnen
    • Berufsgruppe 6
      Verlegerinnen/Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur, Presseverleger/-verlegerinnen

Sofern die Voraussetzungen vorhanden sind, können auch mehrere passende Berufsgruppen gewählt werden. Es muss sich jedoch für eine der vorhandenen Berufsgruppen entschieden werden, für die später ein Wahlrecht ausgeübt werden soll. Neben den eigentlichen Namen über den Text veröffentlicht werden können auch Pseudonyme gemeldet werden. Hier kann auch angegeben werden, ob es sich um ein gelüftetes oder noch nicht gelüftetes Pseudonym handelt.

Persönlich habe ich mich für die Berufsgruppe 3 entschieden. 2012 war, soweit ich mich erinnere, die Angabe einer Berufsgruppe noch nicht erforderlich (ich kann mich aber auch täuschen), aber spätestens bei der Angabe der Berufsgruppe im Wahrnehmungsvertrag hatte ich 2016 mich der Berufsgruppe "3 Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur" zugeordnet und mich entschlossen mein Wahlrecht in dieser Berufsgruppe auszuüben. Daneben wurde im Berufsgruppenformular für Autoren auch abgefragt, ob ich schon Bücher veröffentlicht haben und ob die Art der Beteiligung als Autor, Bearbeiter, Herausgeber oder Übersetzer erfolgt ist.

Spannend ist, dass ich auch damals schon als Hauptthemen meiner Veröffentlichungen SAP, Controlling und IT gewählt habe. Wenn ich mir meine derzeitigen Publikationen ansehe, trifft dieses noch immer zu.

Der Unterschied zwischen Berufsgruppe 2 und Berufsgruppe 3 wurde seitens der VG Wort in der Webinar-Reihe (siehe https://www.vgwort.de/webinare.html ).

Im Bereich Wissenschaft werden wissenschaftliche Fach und Sachtexte berücksichtigt in einer Printausgabe, die sich an Erwachsene richten müssen. Hierbei handelt es sich um eine meldepflichtige Abteilung, sodass hier die Texte direkt an die VG Wort aktiv gemeldet werden. Immerhin können die Meldungen 3 Jahre rückgängig (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung) gemeldet werden. An dieser Stelle möchte ich auch auf die Problematik der Verteilung von Büchern an Hochschulbibliotheken hinweisen. In einen anderen Artikel bin ich auf die Themen "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken" sowie auf die Möglichkeit  "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden" eingegangen.

Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte

Wie erwähnt werden auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte der Geschäftsbericht vorgestellt aber auch Fragen der Wahrnehmungsberechtigte beantwortet. Im Artikel "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS" oder auch "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 17.06.2022 - Hauptausschüttung und Infos zu METIS" habe ich die letzten Veranstaltungen näher vorgestellt.

In 2022 habe ich dann auch mir vorgenommen das Thema Mitgliedschaft bei der VG Wort anzugehen.

Mitgliedschaft bei der VG Wort

Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags führt nicht automatisch auch zu einer Mitgliedschaft bei der VG WORT. Für eine Aufnahme als Mitglied gelten je nach Berufsgruppe besondere Voraussetzungen.

Diese sind in der Satzung der VG Wort geregelt. Im Wesentlichen sind dieses folgende Punkte:

1. § 3 Absatz 4 - Wahrnehmungsvertrag und Durchschnittstantiemen der VG Wort

Es ist erforderlich, mindestens drei Jahre wahrnehmungsberechtigt zu sein (Wahrnehmungsvertrag!) und je nach Berufsgruppe in den letzten drei Jahren als Autor (Berufsgruppe 1,2 oder 3) durchschnittlich 400,00 Euro und als Verlag (Berufsgruppe 4,5,6) durchschnittlich 2.000,00 Euro (mindestens 6.000 Euro insgesamt) erhalten zu haben.

2. § 3 Absatz 3 - Wahl der Berufsgruppe für Stimmrecht

Es muss eine Berufsgruppe für die Ausübung des Stimmrechts gewählt werden. Ein Wechsel der Berufsgruppe ist nach § 3 Absatz 5 möglich durch Antrag mit Beginn des Geschäftsjahres das auf die Erklärung folgt.

3. § 3 Absatz 6 - Entscheidung des Vorstands der VG Wort

Der Vorstand der VG Wort entscheidet über das Aufnahmegesuch. Grundlage dafür ist § 13 VGG (Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften). Demnach sind die Bedingungen zur Aufnahme objektiv, transparent und nicht diskriminierend in einer Satzung festzulegen. Ferner ist bei nicht Annahme die Gründe verständlich zu erläutern.

4. § 3 Absatz 8 -  Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag
Die Aufnahmegebühr als Mitglied beträgt für einen Autor 5 Euro, während für einen Verlag (Verleger oder Verlagsunternehmen) mindestens 50 Euro (5 Euro pro im Jahresmittel dauerhaft beschäftigte Person, höchstens jedoch 250 Euro).

Die Aufnahmegebühr ist im § 3 Absatz 8 der Satzung geregelt.

Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich noch einen Mitgliedsbeitrag beschließen. Derzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag für Autorinnen und Autoren 10 Euro jährlich und für Verlage 50 Euro jährlich.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist quasi das Kontrollgremium der VG Wort. Im Verwaltungsrat sind alle Berufsgruppen vertreten, wobei die ehrenamtlichen Mitglieder auf vier Jahre in der Mitgliederversammlung gewählt werden.

Der Verwaltungsrat umfasst abhängig von der Berufsgruppe gem. § 11  Absatz 1 der Satzung:
  • Berufsgruppe 1: 5 Personen
  • Berufsgruppe 2: 5 Personen
  • Berufsgruppe 3: 4 Personen
  • Berufsgruppe 4: 3 Personen
  • Berufsgruppe 5: 2 Personen
  • Berufsgruppe 6: 3 Personen
Dazu werden auch noch 2 Personen als Stellvertretung je Berufsgruppe gewählt.

Aus diesen 22 Personen werden Vorsitz und Stellvertretung gewählt.

Vorstand der VG Wort

Nach § 13 der Satzung besteht der Vorstand der VG Wort aus vier oder fünf Personen.

Dabei sind ein oder zwei Mitglieder geschäftsführend, hauptamtlich tätig und erhalten ein Gehalt. Ein Arbeitsvertrag wird dabei mit dem Verwaltungsrat geschlossen.

Die weiteren Mitglieder sind drei ehrenamtliche Mitglieder, die vom Verwaltungsrat alle fünf Jahre zu bestellen sind. Dabei soll ein Mitglied aus der Gruppe der Autor*innen und eines aus der Gruppe der Verleger*innen sein. Die ehrenamtlichen Mitglieder erhalten eine Tätigkeitsvergütung.


 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.


 

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Diesen Artikel zitieren:
Unkelbach, Andreas: »Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 26.6.2023, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=1327 (Abgerufen am 15.5.2024)

Diesen und weitere Texte von finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


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