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ISSN 2701-6242

Artikel über Controlling und Berichtswesen mit SAP, insbesondere im Bereich des Hochschulcontrolling, aber auch zu anderen oft it-nahen Themen.


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Freitag, 7. Oktober 2005
13:09 Uhr

IHK Ausbilderschein

Im Rahmen meines Studiums besuchte ich auch Vorlesungen zur Ausbilder-Eignungsvorbereitung, die ich mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen habe.

Von Seiten der FH heißt es dazu:
Nach erfolgreich bestandenen Prüfungen im theoretischen und praktischen Teil sowie erfolgtem Diplomabschluss erfolgt die Anerkennung durch die IHK Gießen-Friedberg. Diese Regelung gilt für die Studienorte Gießen und Friedberg gleichermaßen. Die Veranstaltungen finden in Gießen statt.
© Fachhochschule Gießen-Friedberg

Daher besuchte ich die Industrie und Handelskammer Gießen-Friedberg um mir eine Bescheinigung in Form einer Urkunde gem. § 5 AEVO auf Grund einer Befreiung von der Ausbilderprüfung nach § 6 Abs. 2 AEVO.

Dieses war auch unter meiner Diplomurkunde angegeben. Diese Veranstaltungen besuchen mehrere Studenten, so dass mit jedem Semester sicher einige Absolventen zur IHK kommen und dort ihren Ausbilderschein bestätigen lassen.

Der Antrag wurde aus Gießen nach Friedberg weitergeleitet und mir wurde mitgeteilt, dass dieser Vorgang mit Kosten in Höhe von 25,- Euro verbunden wäre.

Nach einigen Wochen erhielt ich dann eine Rechnung der IHK für die Befreiung gem §§ 6 und 7 AEVO vom 17.09.2005.

Nach telefonischer Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass diese 25 Euro für eine Kommission, die über die Anerkennung eine Entscheidung treffen müsse, anfallen würden. Mir würden dann der Beschluss und der Ausbilderschein noch zugestellt werden.

Einige Wochen später kam dann eine Bescheinigung der IHK über die Befreiung vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation.

Eine Urkunde oder eine genauere Erläuterung waren nicht erhältlich. Nach Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin wäre es so, dass die Prüfung an der FH zwar identisch sei, eine Urkunde jedoch nur für diejenigen ausgestellt werde, die die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK ableisten würden. Die Prüfung sei zwar rechtlich gleichrangig, jedoch ist eine solche Bescheinigung erforderlich um bei der IHK als Ausbilder gelistet zu werden.

Die IHK selbst bietet Lehrgänge zur Vorbereitung auf die
Ausbilder-Eignungsprüfung
für circa 415 Euro an, die dann jedoch mit Urkunde versehen sind.

Sofern man nicht als Ausbilder bei der IHK gelistet sein möchte, kann man sich diese 25,- Euro sparen, jedoch ist diese Information bisher noch nicht weitergegeben worden aber vielleicht für den ein oder anderen Studierenden der Fachhochschule Gießen-Friedberg von Interesse.

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Freitag, 30. September 2005
17:06 Uhr

Wirtschaftswiki

Handelsblatt.com startet unter der Internetadresse: Wirtschaftslexikon ein frei zugängliches Internet-Wirtschaftslexikon.

via finblog.de

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Montag, 1. August 2005
09:02 Uhr

Praktikum als Arbeitsverhältnis i.S.d. TzBfG?

Im Rahmen des Teilzeitbefristungsgesetzes ist es fraglich, ob ein Praktikum innerhalb eines Betriebes als Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Laut Gesetzes darf ein befristetes Arbeitsverhältnis nur zwei Jahre andauern und maximal dreimal innerhalb dieser Zeit verlängert werden. Fraglich ist nun, ob ein geleistetes Praktikum hier als Arbeitsverhältnis zu betrachten wäre.

Dashoefer.de:gem. "LAG Niedersachen, Urteil vom 4.7.2003, Az. 16 Sa 103/03" gilt ein Praktikum nicht als Arbeitsverhältnis i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG.

Ebenfalls ist auf jurawelt.com ein Artikel zum Thema "Das Praktikum als Jobkiller?" erschienen.

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Donnerstag, 28. Juli 2005
23:25 Uhr

Gesetzestexte online

Mark Obrembalski hat auf seiner Internetseite rechtliches.de eine umfangreiche Sammlung von Gesetzestextquellen zusammengestellt, die einzeln verlinkt werden.

Geordnet nach Rechtsgebieten (Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht
Sozialrecht, Zivilrecht und Strafrecht) sind hier einige Gesetzestexte zu finden aber auch Humorvolles ist hier zu finden. Unter anderen die Frage, was für ein Juristentyp du bist.

Aber auch bei ernsthafter Suche kann diese Seite sehr hilfreich sein.

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Samstag, 9. Juli 2005
20:31 Uhr

Synonyme zu einzelnen Worten

Die Seite Wortschatz wurde von der Abteilung Automatische Sprachverarbeitung des Instituts für Informatik der Universität Leipzig entwickelt und bietet die Möglichkeit Synonyme zu Worten der deutschen Sprache sowie Hintergrundinformationen zu anderen Worten an. Ferner werden hier auch die Sprachen englisch, französisch, holländisch und andere unterstützt.

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