16:26 Uhr
Berichtswesen Stammdatenliste mit Segment bei Nutzung BAdI FAGL_DERIVE_SEGMENT oder FAGL_DERIVE_PSEGMENT
Ableitung Segment aus Profitcenter
Die Ableitung Segment über die Profitcenterrechung ist in der neuen Profitcenterrechnung FIN_PCA erfolgt und eine Neuerung gegenüber der klassischen Profitcenterrechnung EC-PCA.Aus folgender Abbildung ist diese Zuordnung ersichtlich.

Im Artikel "Segmente in der neuen Profitcenter-Rechnung als Belegaufteilungsmerkmal" bin ich ausführlicher darauf eingegangen.
Kundenerweiterung zur Ableitung eines Segments
Sofern jedoch eine Kundenerweiterung wie im Abschnitt Ableitung Segment durch Kundenerweiterung / Business-Add-In (BAdIs) FAGL_DERIVE_SEGMENT für das Segment und FAGl_DERIVE_PSEGMENT für das Partnersegment genutzt werden sieht dieses etwas anderes aus.

Durch diese BAdI werden abweichend zum Segment im zugeordneten Profitcenter entsprechende Segmente zum Beispiel aus einem Zusatzfeld des Innenauftrages ausgewiesen.
Durch die kundenspezifische Ableitung des Segments per BAdI FAGL_DERIVE_SEGMENT und FAGL_DERIVE_PSGEMENT) ist bei FI-Buchungen (wie zum Beispiel Kreditorenrechnung) oder auch interne Verrechnungen im Controlling das Segment entsprechend der Logik des BAPI abgeleitet.
Dabei erfolgt die Ableitung nach folgender absteigender Hierarchie:
Nach folgender (absteigender) Hierarchie erfolgt die Fortschreibung des Segments auf den entsprechenden Beleg.
- Manuell gesetztes Segment
Hier ist es empfehlenswert das Feld Segment in der Feldauswahlliste / Feldstatuspflege der Belegerfassung möglichst an hinterer Position zu setzen, sodass nicht aus Versehen das Segment abweichend zu den anderen Objekten überschrieben wird. - BAdI
FAG_DERIVE_SEGMENT /
FAGL_DERIVE_PSEGMENT - Stammsatz des Profitcenters
Besonderheit Segmentableitung in der Anlagenbuchhaltung FI-AA
Problematisch ist jedoch, dass der BAdI nicht bei der Aktivierung von Anlagen in der Anlagenbuchhaltung FI-AA erfolgt.Im Stammsatz der Anlage wird das Segment nicht durch diesen Badi abgeleitet, sondern zwingend über das hinterlegte Profitcenter. Entsprechend muss hier über einen anderen BAdI hilfsweise ein Profitcenter mit entsprechendem zugeordneten Segment zugeordnet werden (BADI_FIAA_MASTERDATA mit der Methode DERIVE_PRCTR) gesetzt werden. Mehr Informationen dazu liefert der SAP Hinweis 1796962 - "Ableitung Profitcenter: BADI zur Steuerung". Hierdurch kann die Ableitung des Profitcenters und die Fehlerbehandlung beeinflusst werden.
Das über diesen BAdI zugeordnete Profitcenter dient dabei "nur" der Ableitung des Segments und wird nicht direkt mitgebucht, sondern aus der Logik des Zusatzfeldes zum Innenauftrag abgeleitet.
Für den AfA Lauf wird vergleichbar zur Ableitung FAGL_DERIVE_SEGMENT und FAGL_DERIVE_PSEGMENT ein weiteres BaDI genutzt (BADI_FIAA_DOCLINES unter ERP/ECC siehe SAP Hinweis 698485 - "BADI_FIAA_DOCLINES und Zusatzkontierungen", zur Erweiterung der Funktionalität des BaDI.
Unter S/4 S/4HANA ist das BAdI FAA_DOCLINES_CUSTOMER zu verwenden, wie im SAP Hinweis 2960690 - "Unvollständige What’s-New-Information „BAdI: Kundenspezifische Änderung der Einzelposten im Anlagenbeleg“ (SAP S/4HANA 1909)" erläutert wird, wodurch ab Release 1909 das BaDI FAA_DOCLINES_CUSTOMER sowohl BADI_FIAA_DOCLINES) als auch die Kundenerweiterung Substitution von Gegenkonten bei Abgang, Zugang ... (AINT0002) ersetzt.
Im Gegensatz zur Zugangsbuchung (Bestandskonten) erfolgt die AfA Buchung auf das Profitcenter des zugeordneten CO Innenauftrages sowie Segment im Zusatzfeld, dass dann dem Segment in den Anlagenstammdaten entspricht.
In unseren Fall geht es nun aber um das Berichtswesen bzw. die Darstellung der Segmente in den Stammdaten für Innenauftrag und Kostenstelle und nicht um die Buchung auf den Ergebniskonten.
Ableitung der Segmente
Die angesprochenen Zusammenhänge (Segment, Zusatzfeld, Auswertung von CI_Zusatzfeldern) habe ich bereits in folgenden Blogartikel behandelt:- "Segmente in der neuen Profitcenter-Rechnung als Belegaufteilungsmerkmal"
- "Betriebe gewerblicher Art (BgA) und Belegaufteilungsmerkmale Profitcenter, Segment, Funktionsbereich und Geschäftsbereich"
- "Stammdatenerweiterung von CO-Objekten am Beispiel ergänzende Kostenstelle beim Innenauftrag"
- "Auswertung per CMOD eingeführter kundeneigener Felder Kostenart, Kostenstelle und Innenauftrag per Stammdatenverzeichnis und SAP Query"
Nun ergibt sich aber das Problem, dass in einer Stammdatenliste über die CO Innenaufträge auch das jeweils abgeleitete Profitcenter zum CO Innenauftrag ausgegeben werden soll.
Stammdatenliste Innenauftrag und Berücksichtigung der Ableitung der Segmente aus Zusatzfeld
Im Rahmen einer Stammdatenliste kann dieser BAdI jedoch nicht aufgerufen werden und so kommt es zur Anforderung, dass in einer Stammdatenliste über CO Innenaufträge auch das jeweils zu buchendes Segment mit ausgegeben wird.
Hier verwenden wir eine SAP Query auf deren Aufbau ich heute nicht eingehen mag, sondern nur die Ausgabe des Segments erläutern möchte.
Lokale Zusatzfelder in SAP Query
Neben der reinen Auswertung von einzelnen Tabellenfeldern kann innerhalb der Query auch die Ergebnisse verarbeitet werden. Um einzelne Felder weiter zu bearbeiten, können Sie über SPRINGEN -> FELDAUSWAHL -> FELDAUSWAHL über die Funktion BEARBEITEN-> KURZBEZEICHNUNGEN -> EINSCHALTEN einzelne Felder eine Kurzbezeichnung zuordnen.Diese Kurzbezeichnungen sind notwendig, da wir auf diese dann Bezug nehmen, wenn wir ein lokales Feld mit einer Formel anlegen. Dieses geht über
BEARBEITEN->LOKALES FELD->ANLEGEN.
Dieses Lokale Feld wird dann in der Feldgruppe angelegt, in der wir uns gerade befinden. Elegant wäre es natürlich, wenn wir im Infoset eine entsprechende leere Feldgruppe definiert hätten, es geht aber auch ohne.
Für dieses Feld werden dann entsprechende Eigenschaften festgelegt und über eine Berechnungsvorschrift kann auf andere Felder Zugriff genommen werden.
Lokales Feld für Segmente aus CEPC (Profitcenter) und Zusatzfeld AUFK (Innenauftrag)
Durch Verknüpfung mit der Stammdatentabelle von Profit Center Tabelle CEPC habe ich folgenden Felder eine Kurzbezeichnung gegeben:
Tabelle CEPC Feld SEGMENT
Segment für Segmentberichterstattung SEG_PCTR
Zusatzfeld Query TEXT_CEPC_SEGMENT
Text:Segment für Segmentberichterstattung SEGT_PCTR
Für die Innenaufträge gibt es jedoch ebenfalls Zusatzfelder per CI.
Tabelle AUFK Feld Z_SEGMENT
Segment für Segmentberichterstattung SEG_IA
Zusatzfeld Query TEXT_AUFK_Z_SEGMENT
Text:Segment für Segmentberichterstattung SEGT_IA
Sofern nun das Zusatzfeld im Innenauftrag gepflegt ist, würde hier auch bei der Buchung das entsprechende BAdI aktiv werden und entsprechend möchte ich in meiner Stammdatenliste auch nicht das Segment aus dem Profitcenter, sondern aus dem Zusatzfeld angezeigt bekommen.
Lokale Felder in Query mit Berechnungsvorschrift zur Ausgabe Segment
Die Lösung sind hier zwei lokale Zusatzfelder innerhalb der SAP Query.
Lokales Feld Segment:
Kurzbezeichnung / Feldbezeichnung / Überschrift: Segment
gleiche Eigenschaften wie Feld SEG_IA
Berechnungsvorschrift (komplexe Berechnung):
Bedingung: SEG_IA <1
Formel: SEG_PCTR
Sofern das Feld nicht gepflegt ist, gibt die Query hier 0 aus und es wird das Segment aus dem Profitcenter ausgegeben.
Bedingung: SEG_IA >0
Formel: SEG_IA
Ist das Feld jedoch gepflegt, kann direkt das Segment aus dem Innenauftrag ausgegeben werden.
Vergleichbar verfahre ich beim Text für das Segment.
Lokales Feld SEGMENTT
Kurzbezeichnung: SEGMENTT
Feldbezeichnung / Überschrift: Text Segment
Gleiche Eigenschaften wie Feld SEGT_IA
Berechnungsvorschrift (komplexe Berechnung):
Vergleichbar zum Segment wird hier auch mit Segmenttext verfahren
Bedingung: SEG_IA < 1
Formel: SEGT_PCTR
Text zum Segment aus Profitcenter, sofern kein Segment im Zusatzfeld Innenauftrag gepflegt wurde
Bedingung: SEG_IA > 0
Formel: SEGT_IA
Hier wird der Text zum Segment abgeleitet aus dem Zusatzfeld des Innenauftrages ausgegeben.
In der Query selbst wird in der Grundliste nun nur die beiden lokalen Felder ausgegeben.
Denkbar ist darüber hinaus eine Selektion nach Segment sowohl über das Segment im Profitcenter als auch Segment im Zusatzfeld Innenauftrag.
Segmente als Selektionsfelder bei SAP Query
Im Ergebnis habe ich jetzt eine Stammdatenliste mit den entsprechenden Segmenten.Allerdings sind diese als Selektionsfelder nicht als entweder/oder, sondern als und zu verwenden, sodass ich hier nicht nach beiden Ausprägungen alle Felder erhalte.
Ziel der Auswertung ist es ja alle dem Segment zugeordneten CO Innenaufträge auszuwerten, so dass sowohl Innenaufträge ohne gepflegtes Segment im Zusatzfeld (hier wäre das BaDI aktiv) als auch solche mit gepflegten Zusatzfeld relevant. Eine Selektion über das Segment macht an dieser Stelle also nur Sinn, wenn nach Innenaufträgen mit gepflegten Segment im Zusatzfeld separat zum Segment im zugeordneten Profitcenter gesucht werden soll. Im Ergebnis wären hier aber zwei Felder Segment (A Segment das Profitcenter, B Segment im Zusatzfeld) in der Selektionsmaske und es sollte klar sein, dass entweder nach A oder nach B gesucht werden kann oder aber beide Felder leer gelassen werden, so dass eine Stammdatenliste über alle CO Innenaufträge mit passenden Segmenten erstellt wird.
Somit kann ich entweder nach der Zuordnung des Segments über das Zusatzfeld (Tabelle AUFK Feld Z_SEGMENT) oder über das Segment aus dem zugeordneten Profitcenter (Tabelle CEPC Feld SEGMENT) selektieren aber nicht über beide Felder gleichzeitig.
Sofern aber keine Selektion über Segment , sondernnur über Auftragsnummer oder verantwortliche Kostenstelle / Profitcenter erfolgen soll bietet sich eine solche SAP Query als Stammdatenliste durchaus an, insbesondere da in dieser Stammdatenliste auch noch weitere Daten mit ausgegeben werden können.
Damit ist die Anforderung einer Stammdatenliste zu Projekten bzw. CO Innenaufträgen erfüllt.
Das Thema SAP Query ist hier im Blog schon häufiger ein Thema, daher verweise ich auch auf folgende Kurzanleitung dazu.
Hinweis:
Eine kurze Einführung in das Thema SAP Query habe ich im Artikel
"Grundlagen Kurzeinführung und Handbuch SAP Query" beschrieben und hoffe Ihnen hier eine Einführung ins Thema bieten zu können.
Weiterbildung zu diversen SAP Themen
17:11 Uhr
Ein wenig später als üblich mein Jahresrückblick im Blog oder das Jahr 2025 als Autor, Blogger, Controller und Dozent
Mit Blick auf die Historie der bisherigen Jahresrückblicke (2024 und 2023, 2022, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016 und 2015) zeigt sich eine Entwicklung, dass mir das Leben als Autor, Blogger und Dozent ermöglicht mich mit Themen zu beschäftigen, die mich interessieren und in die ich mich sehr gerne einarbeite. Dabei merke ich aber auch, welche Freude es mir macht SAP Wissen in Form von Schulungen (siehe unkelbach.expert), laufenden Buchprojekten (ja da sollte ich auch mal weiterschreiben) oder eben hier in Blogartikeln teilen zu können.
Im letzten Jahresrückblick hatte ich dies mit "Dieses Blog sowie meine Publikationen sind unabhängig von meiner Tätigkeit an der Hochschule und dienen mir als Ausgleich – ein Hobby, das mein Interesse an Berichtswesen und Controlling mit SAP widerspiegelt. Dieses Jahr wurde mir bewusst, wie positiv es sein kann, flexibel und aus reinem Interesse Themen nachzugehen – auch wenn dadurch private Projekte verschoben wurden." eigentlich sehr passend beschrieben und merke, dass ich langsam auch wieder in eine Ausgeglichenheit zurückfinde.

Der Januar ist noch nicht ganz vorbei und mit Blick auf Schnee ist es vielleicht doch gar nicht so verwunderlich, dass ich heute dann doch noch die Tradition fortführe und mir Gedanken darum mache, was im Blog alles in 2025 publiziert wurde und recht gut das zurückliegende Jahr spiegelt.
Ich freue mich darauf, mir nun eine Tasse Kaffee zu kochen und gemeinsam mit Gideon auf Zeitreise zu gehen und für mich die prägendsten Artikel des letzten Jahres noch einmal in Erinnerung rufen zu können.
Das vergangene Jahr war gesundheitlich und an der Arbeit durch einige Veränderungen geprägt und auch fachlich hatte es die ein oder andere Herausforderung.
Persönlich bin ich auch immer wieder gespannt, was sich unter den einzelnen Abschnitten so im Vergleich zu den vorherigen Jahren entwickelt hat.
Autorenleben
In 2025 hatte ich ein besonderes Jubiläum zu feiern über, dass ich auch im Blog schon berichtet habe und wo selbst Gideon sehr beeindruckt in die Kamera blickt.

Am Foto sind alle meine (bisher) erschienen gedruckten Bücher zu sehen und ich habe mich sehr darüber gefreut auf mein zehnjähriges Jubiläum bei Espresso Tutorials als Fachbuchautor blicken zu können.
Im Artikel »Zehn Jahre Autorenleben - Jubiläum als SAP-Fachbuch-Autor bei Espresso Tutorials« kann noch einmal ein Rückblick auf all diese Jahre geworfen werden. Dabei ist es ebenfalls sehr passend, dass 2025 auch eine neue Auflage meines ersten Fachbuchs zu SAP veröffentlicht worden ist. Im Artikel »Oops, we did it again. Buchveröffentlichung - Schnelleinstieg in das Controlling (CO) mit SAP S/4HANA 3. aktualisierte Auflage« ist der Weg nach SAP S/4HANA vom Schnelleinstieg in das Controlling zu finden. Dabei freut mich besonders, dass das Buchkonzept noch immer aktuell ist und nun auch die Protagonistin Kirsten Lotse von ERP/ECC nach S/4HANA wechseln konnte.
Abseits meiner wissenschaftlichen Publikationen bin ich aber auch als Blogger daran interessiert, wie sich die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) weiter entwickelt und habe sehr früh schon über die Veränderungen im Artikel »VG Wort METIS Reform - Wechsel von der Sonderausschüttung bspw. für eBooks der Verwertungsgesellschaft Wort« berichtet.
Für Blogger*innen ist 2025 das letzte Jahr gewesen bevor die METIS-Reform in Kraft treten wird und ich bin schon sehr neugierig, wie die Zugriffsausschüttung oder die Verbreitungsausschüttung sich auf Onlinetexte auswirken wird. Danach sind die Sonderausschüttung (bspw. für eBooks) und die reguläre Ausschüttung durch die Reform abgelöst.

An dieser Stelle bin ich auch schon sehr froh, dass meine Onlinetexte (Blogartikel) in einer Publikation (mein Blog) mit eigener ISSN erscheinen. Dies hat gerade für Texte > 10.000 Zeichen inzwischen wohl auch Auswirkungen auf die Zugriffsausschüttung der VG Wort.
Neben der Ausführung zur METIS-Reform ist hier auch der Artikel aus 2020 »Hintergrund ISSN 📰 für Andreas Unkelbach Blog - Hintergrund ISSN für Onlinepublikationen wie Blog (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)« eine gute Anlaufstelle um den Hintergrund einer ISSN für Blogs zu verstehen.
Damit ist mein Blog nicht nur eines der ältesten deutschsprachigen SAP Blogs (ich schreibe seit 2004), sondern dürfte auch eines der wenigstens sein die mit einer ISSN gelistet sind :-). Ich bin gespannt, ob sich dieses noch ändern wird.
Formate der Weiterbildung
Im Laufe eines Blogjahres ist auch immer wieder gut zu sehen, welche Themen mich so fachlich interessiert haben. Neben IT und SAP sind dies auch immer einmal wieder Weiterbildungsthemen sein.Ich mag es mich selbst in neue Themen reinzuarbeiten und dabei auch tiefer in Themen einsteigen zu können.

Neue Medien wie »Wissensvermittlung per App - Digitale Lehre mit BibiBilanzierung oder Bilanzierung verstehen mit der App Bibis Lernwelt von Bibi Bilanzierung« können dabei ebenso ein Thema sein, wie digitale und analoge Weiterbildungsformate oder eben auch ein gutes Fachbuch.
Gemeinsam mit Gideon konnte ich so das Thema KI auch aus einer juristischen Perspektive betrachten und ein wenig KI Komptenz gewinnen ;-).

Sehr unterhaltsam und lehrreich zugleich war hier die aktuelle Veröffentlichung von Dr. Thomas Schwenke (drschwenke.de) zu der ich im Artikel »Buchempfehlung: »Recht für Online-Marketing und KI« von Dr. Thomas Schwenke« eine Rezension schreiben konnte... :-).
Exkurs SAP Weiterbildung
Am Computerstammtisch (aus FidoNet Zeiten) wurde ich diese Woche gefragt, welche Möglichkeiten es gibt sich in SAP weiterzubilden.Mir persönlich haben, als Einstieg damals verschiedene Vorlesungen im Studium geholfen (Standardsoftware im Rechnungswesen, Standardsoftware in der Logistik und Standardsoftware im Personalwesen) durch die ich Grundlagen in der Anwendung der SAP Module Finanzwesen und Controlling (FI/CO), Logistik (LO/MM) sowie im Personalwesen (HCM) erhalten habe. Damals hatten wir in den Übungen und Vorlesungen mit IDES (Modellunternehmen der SAP) gearbeitet, wodurch entsprechende Daten im System vorhanden sind und die Anwendungen kennengelernt werden können.
Für ABAP (Programmiersprache) gibt es auch ein Entwicklungssystem (Lernumgebung mit Flughafenmodell), aber hier sind keine Module wie Finanzwesen, Controlling etc. vorhanden, sodass es da schwieriger ist sich Kenntnisse anzueignen.
Dank BPS und Diplomarbeit konnte ich dann auch praktisch mit SAP in Berührung kommen und habe im Laufe der Zeit meinen Schwerpunkt im Berichtswesen und Controlling, aber auch Basisthemen gefunden. Der Einstieg über das Berechtigungswesen war hier besonders hilfreich, da ich so auch alle Fachanwendungen näher kennenlernen konnte.
Studierende anderer Fachbereiche kann ich auch nur empfehlen interdisziplinär nachzufragen ob an einen anderen Fachbereich der Besuch einer Praxisvorlesung mit SAP möglich ist.
Daneben kann ich noch die Medien (Videos und eBooks) von Espresso Tutorials empfehlen. Viele Hochschulbibliotheken haben hier auch einen direkten Zugriff auf et.training :-) ansonsten ist ein Ziel von mir auch immer einmal wieder die Rubrik Buchempfehlungen auszubauen.
Ich kann an dieser Stelle auch Hochschulbibliotheken und die Möglichkeiten der Fernleihe sehr empfehlen und nutze diese auch häufig um mich in bisher nicht bekannte Themen einzulesen.... ob nun digital oder analog :-).
Sobald mein aktuelles Buchprojekt abgeschlossen ist, sollten hier auch einige andere Bücher wieder vorgestellt werden können.
Deutschsprachige SAP Blogs sind noch immer eine Ausnahme, aber zumindest Seiten wie tricktressor.de / Thimkdoforward.com oder andere SAP-Blog Empfehlungen greife ich gerne auf und lese mich hier gerne ein. Vor zwei Tagen habe ich hier auch das Blog von Björn Schulz auf software-heroes.com gefunden und lese gerade das "Interview mit Björn Schulz (Software-Heroes.com)" von Enno Wulf.
Blogs sind für mich immer noch die unterschätzte Quelle an Wissenspool und Möglichkeit eigenes Wissen weiterzugeben aber auch selbst einiges beim Schreiben zu lernen.
Meine Erfahrungen als Dozent in 2025
2025 bin ich auch wieder mit Vorträgen rund um SAP Themen unterwegs gewesen und freue mich noch imer sowohl virtuell »Rückblick auf meinen Vortrag beim virtuellen Infotag SAP S/4HANA Migration Evolution der Migrationstools von eCATT, LSMW und Migrationcockpit« als auch in Präsenz mit »Rückblick FICO-Forum Infotage meets ICon 2025 - 14. FICO Forum Infotage in Köln« meine Begeisterung für SAP Themen hoffentlich teilen zu können.
In Köln sind Gideon und ich auch angenehm aufgefallen und mich hat es sehr gefreut, hier erneut eines meiner Themen auf der Bühne vorstellen zu können. :-)
Ich bin da sehr dankbar, dass die Sicherheit und die Begeisterung für SAP geblieben ist.
Digitale Weiterbildung und juristische Rahmenbedingungen
Für Menschen, die digitale Weiterbildung anbieten, dürfte dann auch der folgende Artikel noch lesenswert sein. Unter »Möglich Zulassungspflicht von Onlinekursen nach FernUSG? Gestaltung von digitaler Weiterbildung.« kam dann doch ein juristisch komplexeres Thema hier im Blog zur Sprache.
Wie geht es hier grundsätzlich (nicht nur 2026) weiter? - Ausblick und Vorsätze
Aktuell bin ich an einem Buchprojekt dran und versuche hier eine Balance zwischen Arbeit, Hobby und privater Zeit zu finden.Wie einige ja wissen bin ich Autor, Controller, Blogger und Dozent – mit über 20 Jahren Erfahrung im SAP-Controlling und Berichtswesen, insbesondere im Hochschulumfeld. Meine Schwerpunkte liegen auf praxisnahen SAP-Lösungen, verständlich aufbereitet und mit einem Blick fürs Detail. Ich veröffentliche regelmäßig Fachartikel, Bücher und Online-Trainings – unter anderem auf andreas-unkelbach.de und unkelbach.expert.
Das Thema Weiterbildungsangebote, Schulungskonzepte und Anbieten von Schulungen im Bereich SAP und Berichtswesen wird wohl für 2026 auch für mich an der Hochschule ein Thema, sodass ich hier auch meine extern erarbeitete Erfahrung in der Konzeption von Schulungen ebenfalls nutzen kann.
Von daher bin ich persönlich auch sehr froh hier einen eigenen didaktischen Werkzeugkoffer zu haben und verweise hier auch auf Artikel wie »Begleitvideos zum Buchprojekt oder Szenen und virtuelle Kamera in Open Broadcaster Software (OBS Studio)« oder »Grundlagen Videobearbeitung Installation (Update) von Davinci Resolve 20«.
Aber auch alte Themen wie die im Controlling durchaus geschätzte Anwendung Excel (siehe mein Artikel »Mehrere Zellen auf identische Werte in Excel prüfen - Matrixformel (Arrayformel) in Office 365 und Alternativen« oder ganz praktische Empfehlungen wie im Artikel »Nachtmodus und Wochenende bei Android Mailapp Aquamail sowie Thunderbird und Exchange Konten« werden weiterhin ihren Platz im Blog finden.
Ich erinnere mich noch gut an meinen Artikel »20 jähriges Jubiläum Andreas Unkelbach Blog Rückblick als Autor, Blogger, Controller und Dozent« vor fast zwei Jahren und freue mich schon darauf hoffentlich einen Artikel zum 30 jährigen Jubiläum meines Blogs schreiben zu können.
Vielen Dank fürs Lesen und ein gutes neues Jahr

Für dieses Jahr mag ich auch gern einige ernstere (teils mir persönlich aus unterschiedlichen Gründen wichtige) Themen hier im Blog veröffentlichen auch da ich merke, dass mir persönlich das Schreiben sehr beim Ordnen der Gedanken hilft. Aber für heute beende ich einfach diesen Artikel und freue mich darüber doch einige Punkte gefunden zu haben die dann doch auch ihren Weg hier ins Blog gefunden haben.
Vielen Dank an alle Personen die auf der ein oder anderen Weise zum Blog beitragen und auch immer wieder Feedback zu Artikeln geben. Ich wünsche noch ein schönes 2026 und hoffe, dass sich hier auch positive Dinge entwickeln werden.
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18:52 Uhr
Office Integration - Fehlende Daten bei Darstellung in MS Excel Ansicht in SAP Berichten
Ausgangslage
Im Rahmen der Office-Integration (bspw. in Report Painter Berichten) erscheint bei Anwendende eine leere Excel Arbeitsmappe und nur der Hinweis auf Makros. Allerdings gab es dies Phänomen nur bei einem Arbeitsplatz während bei einem anderen dies kein Problem war. Im ersten Moment dachte ich, dass es am Trust-Center und hier die Makroeinstellungen lag. Diese können unter Excel DATEI > Optionen > Trust Center > "Einstellungen für das Trust Center" bearbeitet werden.

Das Thema hatte ich schon damals im Artikel "Office Integration und leere Excelansicht Leere Ansicht statt Excel bei Office-Integration in SAP Berichten wie Kostenstellen Ist/Plan/Abweichung" angesprochen und daher die Einstelungen verglichen die jedoch beim funktionierenden Arbeitsplatz identisch zum Arbeitsplatz an dem die Office Integration nicht funktionierte war.
Im Trust Center von Excel (Datei->Optionen->Trust Center) ist im Punkt "Einstellungen für das Trust Center ..." im Abschnitt "Vertrauenswürdige Herausgeber" kein Eintrag für SAP AG vorhanden (ausgestellt für SAP AG).

Dies ist der wesentliche Unterschied zwischen einen Rechner mit funktionierender Office Integration gegenüber einen mit leerer Arbeitsmappe.
Problem: Es werden keine Daten bei Office-Integration in Report Painter Berichten angezeigt
Nachvollziehbar ist das Problem beim Aufruf eines Kostenstellenberichtes basierend auf Report Painter zum Beispiel unter Rechnungswesen > Controlling > Kostenstellenrechnung > Infosystem > Berichte zur Kostenstellenrechnung > Plan/Ist-Vergleiche > Kostenstellen: Ist/Plan/Abweichung oder per Transaktionscode S_ALR_87013611.
Nachdem eine Kostenstelle ausgewertet wurde kann unter "Optionen / Office Integration" die Art der Ausgabe von "Inaktiv" auf "MS Excel" umgestellt werden. Am Arbeitsplatz wo die Integration nicht funktioniert gab es eine Fehlermeldung bzgl. deaktivierter Makros am funktionierenden Arbeitsplatz war nun die Excel Oberfläche zu sehen inklusive Daten. Am anderen Arbeitsplatz waren keine Daten vorhanden.
Im Beitrag auf Reddit "Adding SAP as a trusted pulisher in Excel" (Original) bzw. "SAP als vertrauenswürdigen Herausgeber in Excel hinzufügen" (Übersetzung) ist eine Lösung veröffentlicht worden. Allerdings gibt es auch Verweise auf passende SAP Hinweise.
SAP Hinweise zu Excel und SAP Office Integration
Das notwendige Zertifikat sowie Lösung ist im SAP Hinweis 1826481 - Microsoft Excel: digitale Signatur für VBA-Makros zu finden. Unter Anlagen ist die Datei "certificate.cer" zu finden. Diese kann wie im SAP Hinweis "3247649 - SAP GUI for Windows/Desktop Office Integration: Die von Microsoft freigegebenen Sicherheitspatches verursachen Makroprobleme" beschrieben am Computer als Vertrauenswürdiger Herausgeber installiert werden.Für die verwendeten Vorlagen der SAP (dazu später mehr) müssen korrekt signierte Dokumente und gültige Zertifikate vorhanden sein.
In vorherigen Excel Versionen gab es bei der Makrobenachrichtung neben der Schaltfläche "Aktivieren" auch die Option "Gesamten Inhalt des Heruasgebers vertrauen", welche nun nicht mehr vorhanden ist. Weitere Einstellungen wären im Trust Center bei den Makroeinstellungen entweder "Alle VBA-Makros deaktivieren, außer digital signierten Makros" oder "Alle Makros aktivieren (nicht empfohlen, weil potenziell gefährlicher Code ausgeführt werden kann)" sowie die Option "Zugriff auf das VBA-Projektmodell vertrauen". Im Dialog bei Öffnen von Excel können die Makros nicht ausgeführt werden und der Herausgeber (bzw. das Zertifikat kann nicht mehr dynamisch als Vertrauenswürdiger Heruasgeber hinzugefügt werden.
Interessant ist dabei, dass ich noch ein altes Zertifikat installiert hatte (Vertrauenswürdiger Herausgeber) und die Office-Integration auch mit den oben erwähnten Angaben "Deaktivieren von VBA-Makros mit Benachrichtung" sowie ohne "Zugriff auf das VBA-Projektmodell vertrauen" die Anzeige in Excel funktionierte.
Konkret wird die Ursache des Problems im SAP Hinweis "3507007 - Microsoft-Excel-Integrationsprobleme mit SAP nach Microsoft-Office-Upgrade" mit der Aussage "Da Office 365 freigegeben ist, müssen aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen signierte Makros aus jeder Anwendung verwendet werden." festgehalten und dabei auf die Hinweise 1826481 (siehe oben) sowie "3261967 - Makroprobleme bei Verwendung von Excel Inplace in Report-Painter-Berichten" verwiesen.
Sollten bei der Office Integration nur noch der Hinweis Makros deaktivieren und nicht zulassen leigt dies daran, dass VBA-Makros aus dem Internet in Office in aktuellen Sicherheitspatch standardmäßig blockiert werden.
Ablageort der Tabellenvorlage für Reportwriter (Transaktion OAOR)
Die Tabellenvorlagen sind in der Transaktion OAOR (Business Document Service: Dokumente) ersichtlich. Hier ist Klassenname REPORTWRITER und als Klassentyp OT (Andere Objekte) zu wählen. Nach Bestätigung von Ausführen sind hier die Tabellenvorlagen für die einzelnen Versionen zu finden. Beispiele sind Default workbook for MS Excel 97-2003 (SAPrpwoi.xls), Default workbook for MS Excel 2007- (SAPrpwoi.xlsm). Auch andere Vorlagen sind dabei zu sehen.
Die aktuellen Tabellenvorlagen sind zum Download als Anlage im SAP Hinweis "1992004 - Report Writer: Gültigkeit der digitalen Signatur in Office-Integration-Excel-Vorlage" zu finden.
An dieser Stelle auch direkt der Hinweis im kommenden Abschnitt "Zertifikate verlängern".
Für die ALV Listen ist als Klassenname ALVLAYOUTTEMPLATES verwendbar. Hier im Artikel geht es jedoch um die Excel-Ansicht bzw. Office Integration in Report Painter bzw. Report Writer Berichten.
Lösung Option 1: SAP als vertrauenswürdigen Herausgeber in Excel hinzufügen
Diese Vorlage kann geöffnet werden und aus dieser Datei kann aus der Vorlage das Zertifikat exportiert werden. Alternativ kann das Zertifikat aber auch aus der Anlage zum Hinweis 1826481 entnommen werden.
Die Zertifatsdatei kann unter "Computerzertifate verwalten" am einfachsten zu finden durch Windows Taste und Eingabe "Zertif" nun kann in der Zertifikatsverwaltung "unter "Zertifkate - Lokaler Computer" im Ordner "Vertrauenswürdige Herausgeber" über die rechte Maustaste unter Alle Aufgaben > Importieren die Zertifikatsdatei importiert werden. Als "normale User" gibt es hier jedoch die Meldung "Fehler beim Importvorgang. Der Speicher ist entweder schreibgeschützt, ist voll oder kann nicht korrekt geöffnet werden." Entsprechend sind hier vermutlich Adminstrationsberechtigungen erforderlich.
Zertifikate verlängern
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Gültigkeit der Zertifikate auch beschränkt sind. So ist ein Zertifikat aktualisiert am 15. Januar 2025 bis zum 11. Januar 2027 gültig und muss entsprechend danach aktualisiert werden. Nähere Informationen dazu sind im SAP Hinweis "1992004 - Report Writer: Gültigkeit der digitalen Signatur in Office-Integration-Excel-Vorlagen abgelaufen" zu finden.Lösung Option 2: Alternative: Makros erlauben
Weniger elegant und möglicherweise ein Sicherheitsproblem ist es im Trust-Center die Option "Aktivieren von VBA-Makros (nicht empfohlen, da potenziell gefährlicher Code ausgeführt werden kann)" zu aktivieren. Hier ist dann bei der Office-Integration Microsoft Excel 2007 zu wählen, da hier die Vorlage XLSM statt XLS genutzt wird. Makros sollen in aktuellen Excel-Versionen als XLSM genutzt werden. Nachteil ist, dass damit auch andere VBA Makros bspw. Makroviren ausgeführt werden können.Weitere Excel und SAP Artikel
Ein anderes Problem ist noch, wenn Excel nicht inplace (also innerhalb der SAP Oberfläche) sondern im separaten Fenster mit den SAP Berichten geöffnet wird. An dieser Stelle verweise ich aber gerne auf meinen Artikel "SAP und Office Integration Excel im SAP GUI (Excel-Inplace) oder als separates Fenster (Excel-Outplace)".Die Besonderheit der Vorlagen von SAP Excel Office Integration ist nebenbei, dass hier die Farbtalle von Exce angepasst wird und individuelle Makros hinterlegt sind. MS Excel verweist dabei auf XLS und MS Excel 2007 auf XLSM als Dateiart. Weiter Besonderheiten hatte ich im Artikel "Office Integration - Excelansicht in SAP und Daten kopieren nach Excel" zusammengestellt insbesonder bzgl. der Farben der Darstellung.
Aktuelles von Andreas Unkelbach
unkelbach.link/et.reportpainter/
unkelbach.link/et.migrationscockpit/
13:22 Uhr
Möglich Zulassungspflicht von Onlinekursen nach FernUSG? Gestaltung von digitaler Weiterbildung.

Neben meiner Tätigkeit als Autor, Blogger und Controller bin ich auch Dozent und biete sowohl individuelle SAP Schulungen als auch welche in Kooperation mit Espresso Tutorials auf unkelbach.expert an. Daher habe ich mich direkt in das Thema weiter eingelesen und im folgenden Artikel meine Gedanken und Hintergründe festhalten.
In meiner Erinnerung war das Thema FernUSG für Onlineschulungen schon in den letzten Jahren immer wieder ein Thema, aber der obige Artikel fasst die Situation noch einmal gut zusammen, so dass ich auf diesen gerne verweise und mich auch hier etwas mit diesem Thema beschäftigen möchte.
Dabei betrifft dieses Thema sowohl Angebote von B2C (Business-to-Consumer) als auch B2B (Business-to-Business) also Angebote die sich sowohl an Verbraucher als auch Unternehmen richten. Dies bedeutet, dass Angebote die sich an Unternehmen und nicht Verbraucher wenden gerade nicht vom FernUSG augenommen sind.
Gestzliche Regelung des FernUSG
Für Schulungsanbietende dürfte der § 7 FernUSG (Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht) "Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung" problematisch sein, sofern keine Zulassung des Fernlehrgang erfolgt ist. Hier ist auch eine entsprechende Widerufsbelehrung erforderlich.
Der § 1 FernUSG definiert, in welche Formen von Veranstaltungen Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes sind und im weiteren Verlauf des Gesetzes wird festgehalten wo eine entsprechende Zulassung nach § 12 Zulassung von Fernlehrgängen erforderlich sind.
Räumliche Trennung / Synchrone oder asynchrone Veranstaltungen (Problem: Aufzeichungen)
Immerhin sind "reine" Online-Seminare nicht zulassungspflichtig, da sie synchron in Echtzeit stattfinden und keine räumliche Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden im Sinne des FernUSG besteht. Entsprechende Hinweise gibt darauf die FAQ der ZFU.Die ZFU ist die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht als zuständige Behörde für die Länder im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Hinweise auf die räumliche Trennung gibt diese unter anderen zur Frage "Wann liegt Fernunterricht vor?" (zfu.de).
Lernkontrollle oder Fragen im Kurs
Sofern die Veranstaltung auch asynchron stattfindet, stellt sich die Frage der Überwachung der Lernkontrolle nach § 1 I Nr.2 FernUSG. Die im Artikel erwähnte BGH Entscheidung stellt die Lernkontrolle auch schon darauf ab, dass die Möglichkeit für Rückfragen eine individuelle Lernkontrolle sein kann. Die Frage ist jedoch, laut BGH-Urteil, auch, ob eine solche mündliche Kontrolle vertraglich geschuldet ist, oder ob diese als Element im Kurs zum Austausch gegeben ist.Laut BGH-Urteil ist hier die Frage, "ob ein begleitende Direktunterricht durch Frage und Antwort vertraglich geschuldet ist". Auch hier ist die Vertragsgestaltung ein wichtiger Punkt.
Seitens der ZFU (siehe Abschnitt ZFU-Check ...) unterliegt das Anbieten eines Live-Chats oder die Möglichkeit der telefonischen Nachfrage die Anforderungen einer Lernerfolgskontrolle, da hier der Lernfortschritt kontrolliert werden kann.
Das Thema Rückfragen während einer Schulung kann aber auch in der Richtung betrachtet werden, dass diese nicht für die Ermittlung eines individuellen Lernstandes dienen bzw. kein verpflichtendes Fragerecht in Richtung einer individuellen Rückmeldung, die als Lernstandüberprüfung gewertet werden kann, betrachtet werden. In meiner Schulung nutze ich die Live-Session bspw. für einen Erfahrungsaustausch, um hier konkrete Erfahrung basierend auf Übungen und Beispielen zu besprechen und somit Raum für einen Austausch auf Augenhöhe und nicht in Richtung einer Kontrolle zu geben. Oft gibt es hier auch tiefergehenden Input durch einzelne Teilnehmende, was sich gerade bei größeren Gruppen mit unterschiedlichen Branchen positiv auswirkt.
Gerade für Formate mit "Blendend Learning" Elementen, Möglichkeit der Rückfragen (gelten als Kernkontrolle) oder allein die Aufzeichnung eines Live-Termins zum späteren zeitversetzten Abruf kann hier für Online Schulungen ein Problem sein.
ZFU-Check oder Überprüfung auf Antragspflicht der ZFU
Die ZFU bietet am Ende der Seite https://zfu.de/veranstaltende/zulassung die Möglichkeit der Überprüfung, ob das Angebot eine Antragspflicht umfasst.Der Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrum Bildung der EKHN hat die aktuelle Lage unter "Zulassungspflicht für Selbstlernkurse und Blended Learning Formate?" näher dargestellt und hier auch auf das Prüf-Tool der ZFU (ZFU-Check) verwiesen.Es werden folgende Fragen geprüft:
1. Entgelt
Entstehen dem Teilnehmenden Kosten?
2. Vertragliche Grundlage
Schließen Sie oder ein Dritter für Sie mit dem Teilnehmenden einen Vertrag?
3. Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten
Vermittelt Ihr Angebot Kenntnisse und Fähigkeiten?
4. Lernerfolgskontrolle
Findet eine Lernerfolgskontrolle statt?
Dabei geht es um eine individuelle Lernkontrolle (kein automatischer Multiple Choice Test), jedoch wird schon die Möglichkeit von fachlichen Rückfragen als Möglichkeit des Lernstatus festzustellen gesehen und damit einer Lernerfolgskontrolle gleichgesetzt.
5. Überwiegende räumliche Trennung
Ist der zeitliche Anteil für die Vermittlung der Lehrgangsinhalte hauptsächlich (mehr als 50%) in asynchroner Form?
Eine synchrone Form der Veranstaltung kann auch schon eine Videokonferenz sein, lediglich wenn die Live-Veranstaltung auch aufgezeichnet wird, handelt es sich dabei um eine asynchrone Veranstaltung.
6.Hobby-Lehrgang
Handelt es sich um einen Hobby-Lehrgang?
Das Ergebnis " Die Abfrage kommt aufgrund Ihrer Angaben zu folgendem Ergebnis und dient als erste Einschätzung: Ihr Angebot benötigt keine Zulassung/Registrierung. " kann dabei beruhigend sein oder auch weitere Fragen aufwerfen, insbesondere bei Unsicherheit wie die einzelne Antwort zu bewerten ist.
Kosten der Zulassung
Die Verwaltungsgebühren der ZFU sehen die Zulassung eines Fernlehrganges bei 150 % des Verkaufspreises aber mindestens 1.050 Euro (Quelle https://zfu.de/veranstaltende/zulassung (Abschnitt Zulassungsgebühr). Diese werden für alle Kurse einzeln erhoben. Daneben gibt es aber auch eine Fortbestandsprüfung eines Fernlehrganges mit 30 % des Verkaufspreises. Eine solche Überprüfung findet alle drei Jahre statt. Die Zulassung selbst erfolgt unbefristet, aber die Prüfung erfolgt dann eben doch.Reaktion von Schulungsplattformen
Interessant ist, wie hier Schulungsplattformen reagieren. Persönlich bin ich froh, dass Online-Seminare Schulungen in Präsenz gleichgesetzt sind und diese als synchrone Veranstaltung gelten, sofern keine Aufzeichnung angeboten wird.Für Schulungsanbietende ist dann auch noch die Frage, was der Vertragsgegenstand ist. So sind bei reinen Videoabrufen ohne Lernkontrolle dies noch einmal eine andere Frage und interessant wäre die Frage, ob ein optionales Angebot einer Live-Session hier prägend für die gesamte Weiterbildung ist.
Im Ergebnis sollte es wohl für beide Seiten eine Risikoabwägung sein.
Stellungnahme Deutsche Normenkontrollrat
Der nationale Normenkontrollrat (NKR), ein unabhängiges Expertengremium, dass die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beim Bürokratieabbau und Rechtsetzung beraten soll und organisatorisch beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) angesiedelt ist, fordert eine Abschaffung de FernUSG, da dieses nach seiner Einführung nicht mehr an aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung angepasst worden ist (siehe Pressemitteilung zum Fernunterrichtsgesetz).Fazit
Persönlich bin ich sehr froh, dass Medien (wie heise online) Sachverhalte auch für Nichtjuristen erläutern und gleichzeitig froh, dass ich meine Schulungsangebote gemeinsam mit einem Partner anbiete und bei individuellen Schulungen diese synchron halte (ohne Aufzeichnung, aber mit Handout).Dennoch ist dies für alle Anbietende von Schulungen ein Punkt, der mit geprüft werden sollte und natürlich auch für mich als Dozent eine Frage der Risikoabwägung. Gefühlt sind hier sicher mehrere Aspekte innerhalb eines Lernformates relevant, die bei der Gestaltung eines Kurses zu hinterfragen sind. Ob Rückfragen innerhalb eines Kurses einer Lernkontrolle entsprechen wäre für mich auch eine Formatfrage, gerade wenn das gegenseitige Lernen und der Austausch innerhalb einer Gruppe auch ein wichtiger Bestandteil ist.
Punkte zur Verringerung des Risikos könnten sein:
- keine Aufzeichnungen (synchrone Veranstaltung)
- kein verpflichtendes Fragerecht in der Veranstaltung)
- Gegenprobe des eigenen Lernangebotes zu den Kriterien der ZFU und eine bewusste Entscheidung, ob eine Zulassung des Onlinekurses bei der ZFU notwendig erscheint.
Eine weitere Frage wäre auch noch, wie der Vertrag zum Onlinekurs gestaltet ist und ob hier die Teilnahme oder ein überprüfbarer Lernerfolg geschuldet wird, auch wenn dies sicherlich eine Detailfrage ist, die so in dem oberen Fragenkatalog nicht vorkommt.
Es gibt seitens IHK und weiteren Verbänden durchaus unterschiedliche Empfehlungen und in der Praxis wird es wohl auf eine individuelle Bewertung hinaus laufen. Dennoch ist es gut, sich mit möglichen Risiken und Hintergründen auseinander zu setzen und die eigenen Kurse auch unter den erwähnten Aspekten zu hinterfragen.
In Hinblick auf die Stellungnahme des Normenkontrollrates ist es auch spannend, ob hier noch eine Reform des FernUSG anstehen wird und wie sich die Rechtslage mittelfristig (in 2 bis 4 Jahren) ändern mag.
Disclaimer für Onlinekurse
Vielleicht wäre auch ein Disclaimer für die einzelnen Kurse eine denkbare Erweiterung.Hinweis gemäß FernUSG
Dieses Online-Training ist als fachorientierte Fortbildung konzipiert und stellt keinen zulassungspflichtigen Fernunterricht im Sinne des FernUSG dar.
Die Inhalte vermitteln einen praktischen Überblick über [die Themen der Weiterbildung]. Es gibt keine individuelle Lernbetreuung, keine verpflichtenden Übungsphasen und keine Lernerfolgskontrolle.
Die Live-Sessions dienen dem gemeinsamen Austausch und der Erläuterung ausgewählter Themen. Die bereitgestellten Aufzeichnungen sind ausschließlich zur freiwilligen und persönlichen Nachbereitung gedacht.
Es werden keine berufsqualifizierenden Lernziele garantiert, bewertet oder geprüft.
Dieses würde zumindest die oberen Merkmale ausschließen.
Kommunikativ wirkt ein Hinweis "kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG" so als würde hier aktiv ein Risiko adressiert werden. Entsprechend ist eine Abwandlung denkbar, die nicht auf den ersten Blick wie eine juristische Abwehrmaßnahme wirkt, ohne dabei inhaltlich von der Kernaussage abzuweichen.
Für meine eigenen Kurse habe ich einen entsprechenden erläuternden Abschnitt in der FAQ zur Live-Session aufgenommen, nachdem ich auch den Aufbau meiner Schulung mit Blick auf die Thematik aktiv hinterfragt und geprüft habe.
unkelbach.expert : Informationen zur Live-Session (Abschnitt "Wie sind die "Live-Sessions" gestaltet?")
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er informiert lediglich über öffentlich zugängliche Quellen und diskutiert mögliche Auswirkungen aus meiner persönlichen Sicht. Für eine rechtliche Bewertung im Einzelfall sollte juristischer Rat eingeholt werden.
Aktuelles von Andreas Unkelbach
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16:39 Uhr
Nachtmodus und Wochenende bei Android Mailapp Aquamail sowie Thunderbird und Exchange Konten
Näheres dazu im Artikel "Aus K-9 Mail wird Thunderbird für Android" (heise online).
Exchange am Desktop mit Thunderbird
Für die Nutzung von Exchange Konten habe ich am Desktop die Erweiterung Eule für Exchange (Addon Seite Owl / Homepage) genutzt. Durch dieses Addon kann ich Kontakte, Kalender aber auch meine Mails von Exchange Konten (bspw. Microsoft 365 Business) abrufen. Der Zugriff erfolgt über Outlook Web Access (OWA) und war bisher unter Thunderbird selbst nicht direkt möglich. Für ein einzelnes Mailkonto sind hier 10 Euro im Jahr fällig für eine Domain kann ein 10er Jahresabo für 80 Euro erworben werden.Alternativ unterstützt nun auch Thunderbird Exchange, jedoch nur Mail und nicht Kalender oder Kontakte. Näheres im Artikel "Thunderbird 145 bringt native Exchange-Unterstützung mit" (heise online).
Mobile Nutzung von Exchange Konten / bspw. Microsoft 365 Business
In der aktuellen Thunderbird Version werden Exchange Konten wohl auch unterstützt, aber noch kein Kalender oder Kontakte. Daher werde ich wohl für mein Office 365 Konto (welches ich beruflich auf unkelbach.expert nutze) weiterhin das Abo nutzen.
Android App Aquamail
Nur mobil war bisher die Exchange Unterstützung noch ein Problem, weswegen ich mobil ein anderes Mailprogramm nutze. Etwas ausführlicher bin ich darauf im Artikel "Mailprogramme unter Android mit Exchange EWS Unterstützung insbesondere Aquamail" eingegangen.
Google Playstore: Aqua Mail - email app
Ich hatte 2017 die Version Aqua Mail Pro gekauft und dadurch kann ich die Profunktionen weiterhin nutzen. Mittlerweile ist AquaMail ebenfalls auf ein Abo Modell umgestiegen, dass wohl 30 Euro pro Jahr. Für ehemalige Pro User bleiben die Funktionen jedoch weiterhin ohne Jahresabo verfügbar (siehe Forumsbeitrag bei Aquamail).
Entsprechend mag ich heute auf eine Funktion eingehen, die mir auch als langjähriger User dieses Mailprogramm erst vor kurzen aufgefallen ist, die ich aber gerade als sehr praktisch empfinde, da ich sowohl Mailkonten von der Hauptarbeit, Nebentätigkeit als auch privat in der App eingebunden habe.
Feature: Nacht- Wochenende Modus für Mailempfang
Unter Aquamail in der Kontenübersicht kann über Einstellungen - Konten verwalten - das passende Mailkonto ausgewählt werden und hier über - Spezielle Kontoeinstellungen (am Ende der Einstellungen) die Funktion »Nachts und Wochenende« aurfgerufen werden.
Diese ermöglicht Spezielle "Nachts und Wochenende" Einstellungen für das ausgewählte Konto wie in der folgenden Abbildung zu sehen.

Hier besteht die Möglichkeit für einzelne Konten den Mailabruf für das Wochenende und Feierabend zu deaktivieren. So kann die Nachtzeit unter der Woche auch so eingestellt sein, dass diese der Kernarbeitszeit entspricht oder eben der Arbeitszeit in der man auch im Büro erreichbar wäre.
Spannend wäre nun natürlich auch noch ein Urlaubsmodus / Krankheitsmodus in der überhaupt kein Mailabruf erfolgt :-).
Selbstverständlich können hier auch DND-Modus (do not disturb / bitte nicht stören) am Smartphone oder Smartwatch weiter helfen, aber die selektive Mailbenachrichtigung bzw. Mailabrufe zu deaktivieren hilft auch schon weiter um hier nicht am späten Abend noch eben auf Mails reagieren zu müssen :-).
Aktuelles von Andreas Unkelbach
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