13:25 Uhr
Planung der 12. FICO Forum Infotage 2023 in Köln Agenda und Anmerkungen
Hier im Blog hatte ich auch schon über die ein oder andere Veranstaltung auch länger berichtet. So dass dieser Artikel einmal wieder einen Überblick über die bisher besuchten Veranstaltungen aber auch zur aktuellen Planung der FICO Forum Infotage eingeht. Dabei gab es heute auch schon eine Änderung in der Agenda, so dass ich froh bin nun die Planung der Vorträge, die für mich relevant erscheinen abgeschlossen zu haben.
Derzeit bin ich noch dabei wieder fit zu werden, aber immerhin ist es mir gelungen, über mehrere Tage verteilt, einen Überblick über die einzelnen Vorträge zu erhalten.
Hier gehe ich auf folgende Themen näher ein:
- "Rückblick bisheriger Veranstlatungen der besuchten FICO Forum Infotage"
- "FICO Forum Infotage 2023" - Allgemeine Infos
- Offizielle Agenda
- "Persönlich geplante Agenda und Inhalte der für mich relevant erscheinenden Vorträge"
- Fazit - Sehen wir uns vor Ort?
Rückblick bisheriger Veranstaltungen
Bisher hatte ich schon ein paar Mal die Gelegenheit selbst an diesen Tagen teilzunehmen und kann für einen kurzen Einblick auf meine Rückblicke verweisen:
- Rückblick FI CO Forum Infotage 2016 in Köln und Zürich
Hier war ich auch selbst mit einen Vortrag zum Thema "SAP ERP Controlling-Tipps - Aus der Praxis für die Praxis" vertreten :-) - Rückblick FI CO Forum Infotage 2017 in Köln
- Rückblick FI CO Forum Infotage 2018 in Köln
- Rückblick FI CO Forum Infotage 2019 in Köln (nur Verweis auf Unterlagen)
- Rückblick FI CO Forum Infotage 2020 digital (diese waren so umfangreich, dass daraus eine Serie wurde)
- Rückblick FICO Forum Infotage 2021 (hier ebenfalls nur die etwas ausführliche Agenda)
- FICO Forum Infotage 2022 (hier hatte ich wegen der aktuellen Lage rund um Corona lieber verzichtet).
Persönlich gehe ich davon aus, dass auch die Infotage irgendwann in hybrider Form angeboten werden, aber bis dahin freue ich mich schon sehr auf einen Austausch und vielleicht kann hier auch vor Ort ein Kaffee gemeinsam getrunken werden.
FICO Forum Infotage 2023
Die zwölfte Ausgabe der FICO-Forum-Infotage finden am 24. und 25. Oktober im Hyatt Regency Cologne statt, wo sie ebenfalls 2018 mir in guter Erinnerung geblieben sind. Die folgende Collage von Bildern stammt auch aus 2018, da ich erst am Montag, dem 23. Oktober anreisen werde.
Mein eigentlicher Plan durch eine COVID-Auffrischungsimpfung besser geschützt zu sein wurde durch eine Genesung nach Infektion ein wenig erweitert und ich bin froh, dass langsam der Kopf auch wieder soweit aktiv ist, dass ich mich auf die anstehende Konferenz vorbereiten kann.
Was sind die FICO Forum Infotage?
Die Veranstaltung wird von Espresso Tutorials (meinen Buchverlag, siehe auch fico-forum.de) und der ConVista Consulting AG angeboten. Neben Fachvorträgen steht hier auch der Austausch innerhalb der SAP Community im Vordergrund und ich habe die Jahre davor immer wieder die ein oder andere Anregung für künftige Entwicklungen im SAP Umfeld erhalten.Dieses Jahr liegt der Fokus nicht nur auf Finance und Controlling mit SAP, sondern auch auf die Bedeutung von Nachhaltigkeit im SAP-Umfeld und wie Unternehmen die dazugehörigen Anforderungen in ihre Geschäftsprozesse integrieren können. Dabei werden aktuelle Entwicklungen wie Universal Parallel Accounting und Nachhaltigkeit diskutiert und aufgezeigt, welche Möglichkeiten Unternehmen haben, um CO²-Fußabdrücke in SAP abzubilden.
Die Agenda der einzelnen Tage klingt in jeden Fall spannend und ich freue mich schon hier einzelne Vorträge aber auch dazwischen die Möglichkeit zum Austausch zu haben.
Auch diese Konferenz steht wieder unter dem bewährten Motto "Digitalisieren. Transformieren. Vordenken." statt und vergleichbar zur letzten Veranstaltung habe ich direkt mit ☕ Vorträge markiert, die ich auf keinen Fall verpassen mag. Sofern mehrere Themen interessant klingen, mag ich diese dann durch die Anzahl der ☕einen Gewichtungsfaktor geben.
Agenda | Dienstag, 24.10.2023
Anhand der folgenden Tabelle sind die Themen des ersten Tages ersichtlich.
Uhrzeit |
Raum Rheinsaal |
Raum Rheinsaal 2 |
Raum Rheinsaal 3 |
---|---|---|---|
09:00 – 09:30 |
Registrierung & Begrüßungskaffee im Foyer |
||
09:30 – 09:45 |
Begrüßung Tag 1 |
||
09:45 – 10:30 |
Strategie und Innovation für das intelligente und nachhaltige Unternehmen |
||
10:30 – 10:45 |
kurze Raumwechsel-Pause |
||
10:45 – 11:30 |
Sollte man kalkulatorisches CO-PA in S/4HANA überhaupt noch einsetzen? |
Nachhaltigkeitsberichtswesen und die neuen Anforderungen an Finanzabteilungen – Der Weg zum Green Ledger |
Erfahrungsbericht Einführung Geschäftspartner (BP) und |
11:30 – 12:15 |
Wie in S/4HANA die Ablösung der kalkulatorischen Ergebnisrechnung gelingt |
ESG richtig angehen – das ideale Projektvorgehensmodell |
Verwaltung globaler Hierarchien in S/4HANA - |
12:15 – 13:15 |
Mittagspause & Networking (Foyer & Restaurant) |
||
13:15 – 14:00 |
CO2-Herstellkostenkalkukation Product Carbon Footprint (PCF) berechnen in SAP ERP und SAP S/4HANA mit SAP Standard-Bordmitteln |
Optimierte Group Accounting und Konzernsteuerprozesse in SAP – Lösungsbeispiel ConsPrep.Tax |
Rückstellungsspiegel in SAP S/4HANA – Abbildung im SAP Standard mit Fiori |
14:00 – 14:45 |
Hyperautomation im Finanzbereich |
ELKO in S/4HANA – So beschleunigen Sie Ihre Kontoauszugsverarbeitung |
Machine Learning im Accounting: Rechnungseingangsverarbeitung – |
14:45 – 15:15 |
Kaffeepause & Networking (Foyer & Restaurant) |
||
15:15 – 16:00 |
Podiumsdiskussion |
||
16:00 – 16:45 |
Alles nur gecloud! |
||
16:45 – 17:00 |
Abschluss Tag 1 |
||
17:00 – 19:00 |
Get Together |
Agenda | Mittwoch, 25.10.2023
Am zweiten Tag geht es direkt um 9:45 Uhr weiter und ich bin gespannt welche Gespräche und Inhalte hier noch einen Nachklang haben werden.
Uhrzeit |
Raum Rheinsaal |
Raum Rheinsaal 2 |
Raum Rheinsaal 3 |
---|---|---|---|
09:45 – 10:00 |
Begrüßungskaffee im Foyer |
||
10:00 – 10:15 |
Begrüßung Tag 2 |
||
10:15 – 11:00 |
Strategie S/4HANA Finance mit Fokus auf Planning und Analysis |
||
11:00- 11:15 |
kurze Raumwechsel-Pause |
||
11:15 – 12:00 |
Profitcenterbilanz und Belegaufteilung in SAP S/4HANA |
Wieso, weshalb, warum? - |
|
12:00 – 12:45 |
TOP 10 Fiori Apps in SAP CO |
Tax Compliance und Advanced Compliance Reporting |
Wie kann SAP Sustainability Footprint Management dabei helfen |
12:45 – 13:45 |
Mittagspause & Networking (Foyer & Restaurant) |
||
13:45 – 14:30 |
Die Evolution von SAP Data Warehouse Cloud zu SAP Datasphere |
Wie Signavio ein Katalysator für Prozessverbesserungen und Innovationen im Finanzbereich sein kann |
Digitalisierung & Nachhaltigkeit im Finanzwesen – |
14:30 – 15:15 |
Accruals Management in SAP S/4HANA |
SAP S/4HANA Central Finance individuell einsetzbar in unterschiedlichen Umgebungen – |
Neue SAP Fiori Apps – Neue Möglichkeiten für flexible Workflows unter SAP S/4HANA |
15:15 – 15:45 |
Kaffeepause & Networking (Foyer & Restaurant) |
||
15:45 – 16:30 |
TOP 10 Fiori Apps in SAP FI |
||
16:30 – 16:45 |
Abschluss Tag 2 |
Anhand der verteilten Kaffeetassen ☕☕ zeigt sich dieses Jahr immerhin, dass ich mich wohl nur in wenigen Fällen auf zwei Räume aufteilen müsste ;-). Vor einigen Jahren hatte mich auch eine Kollegin einer anderen Hochschuleinrichtung begleitet, da war es dann etwas einfacher sich abzustimmen, wer nun welche Veranstaltung besucht und später darüber berichtet.
Ich denke jedoch, dass ich für mich eine gute Mischung gefunden habe und werde im folgenden diese festhalten und für mich die eigenen Erwartungen an diese Themen festhalten.
Persönlich geplante Agenda und Inhalte der für mich relevant erscheinenden Vorträge
Begleitend zur Veranstaltung steht auch eine Web-App zur Verfügung in der Referentommem und Referenten, die Location, weitere Informationen und eine Karte sowie eine wesentlich ausführlichere Agende mit Beschreibung zu den einzelnen Vorträgen zur Verfügung steht.
Da ich mir bei einzelnen Zeitslots nicht sicher bin, welche für mich am interessantesten sind, habe ich hier einmal die Beschreibung der aus meiner Sicht (Hochschulcontrolling und Berichtswesen mit SAP) interessanten Vorträge herauskopiert. Ich bin mir sicher je nach Branche können hier auch die von mir ignorierten Vorträge hoch spannend sein.
Dienstag, 24.10.2023
09:00 - 09:30 Registrierung & Begrüßungskaffee im Foyer
Rheinsaal 2:
09:30 - 09:45 Begrüßung Tag 1
09:45 - 10:30 Strategie und Innovation für das intelligente und nachhaltige Unternehmen
Die Strategie für Finanzlösungen ein wichtiger Bestandteil von SAP’s Marktführerschaft für ERP Systeme. Aber wie entwickeln sich SAP Finanzlösungen weiter und an welchen Innovationen arbeitet SAP für Finanzprozesse. Diese Session gibt einen Überblick über die aktuelle Evolution von SAPs Finanzlösungen und wie Kunden ihre Transformation zu mehr Agilität, finanzieller Resilienz und Nachhaltigkeit mit SAP meistern können.
Meine Tasse ☕ / Anmerkungen zum Vortrag:
Gerade die Impulsvorträge der SAP, hier von Stephan Müller (Global Solution Owner für Finance), zeigen immer wieder aktuelle Entwicklungen der SAP und Ausblicke auf künftige Releases. Diese haben damit auch direkt die Chance von neuen Entwicklungen zeitnah mitzubekommen und diese dann später, oft auch einiges später, in der Praxis umsetzen zu dürfen. Ferner profititieren diese Vorträge immer wieder durch die Fragen aus der Praxis im Raumm.
10:30 - 10:45 kurze Raumwechsel-Pause
a) Rheinsaal 3:
10:45 - 11:30 Erfahrungsbericht Einführung Geschäftspartner (BP) und Customer Vendor Integration (CVI)
In SAP S/4HANA ist der SAP-Geschäftspartner das zentrale Stammdatenobjekt für alle natürlichen und juristischen Personen, zu denen ein Unternehmen eine Geschäftsbeziehung pflegt (Kunde / Debitor, Lieferant / Kreditor, Mitarbeitende, Mieter:innen, Eigentümer:innen u. v. m.). Die Verwendung des Geschäftspartners ist unter S/4HANA zwingend erforderlich, die Pflegetransaktionen von Kunde/Debitor sowie Lieferant / Kreditor werden obsolet.
Für Unternehmen, die ihr bestehendes SAP-System zu S/4HANA konvertieren möchten (Brownfield Ansatz), bedeutet dies ein verpflichtendes Vorprojekt, welches nicht kurz vor knapp durchgeführt werden sollte. Aber auch im Hinblick auf das Migrationskonzept innerhalb von Greenfield- und Bluefield-Ansätzen sollte der SAP-Geschäftspartner umfassend vorgedacht und konzeptioniert werden.
Wir möchten Ihnen die wichtigsten Informationen und eine unterhaltsame Auswahl aus unseren Erfahrungen aus zahlreichen Projekten mitgeben. In unserem Vortrag werden wir folgende Fragen beantworten:
- Was steckt allgemein hinter dem Geschäftspartner-Konzept?
- Welche Schritte sieht unser Vorgehensmodell vor, um die Herausforderungen eines Einführungsprojekts zu stemmen?
- Welche Umstellungsansätze existieren und wie finden wir den optimalen Ansatz für Ihr Unternehmen?
- Welche (manchmal auch schmerzhaften) Erfahrungen können wir teilen, um Ihnen unschöne Fallstricke zu ersparen?
Gründe für a)
Neben der Einführung von NewGL (neuen Hauptbuch) dürfte der Wechsel auf Geschäftspartner als Vorprojekt zur S/4HANA Einführung hier besonders relevant sein und einige spannende Aspekte beinhalten. Entsprechend interessant wäre dieser Punkt insbesondere aus Sicht der Finanzbuchhaltung und des Berichtswesen. Ein weiteres Thema, dass leider auf den FICO Forum Infotagen nicht behandelt wird, wäre noch der Wechsel von der klassischen Budgetierung auf das BCS, aber das ist dann mit dem Modul PSM vielleicht zu speziell.
b) Rheinsaal 2:
10:45 - 11:30 Nachhaltigkeitsberichtswesen und die neuen Anforderungen an Finanzabteilungen – Der Weg zum Green Ledger
Nachhaltigkeit steht bei Entscheidungsträgern in Wirtschaft und Politik ganz oben auf der Agenda.
Daher überrascht es nicht, dass aktuell eine Beschleunigung in der globalen Klimapolitik, sowie in der Definition von neuen Berichtsstandrads beobachtet werden kann. Das vom IFRS gegründete International Sustainability Standards Board oder die europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive sind da nur zwei Beispiele. In dieser Session wird erläutert, wie SAP Lösungen Finanzabteilungen helfen können, die neuen Berichtsaufgaben auf der einen Seite zu meistern, aber auch darüber hinaus das eigene Unternehmen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit zu führen.
Gründe für b)
Einer der Vorteile, für mich, an solchen Veranstaltungen ist, dass ich mit Themen in Kontakt komme die vorher noch nicht aktuell waren, aber in Zukunft dann schnell wichtig werden und es so gut ist, hier eine Grundlage zu haben und diese dann im Alltag nutzen zu können.
Rheinsaal 3:
11:30 - 12:15 Verwaltung globaler Hierarchien in S/4HANA - Migration und Anwendung am Beispiel Bilanz- und GuV-Strukturen
Seit S/4HANA 1809 bietet die SAP eine neue Fiori App zur Verwaltung von globalen Hierarchien, wie z.B. Bilanz/GuV-Strukturen, an.
Im Vortrag werden folgende Themen behandelt:
- Verwaltung von Hierarchen in S/4HANA vs. R/3 GUI
- Migration der R/3 Strukturen in S/4HANA App Verwaltung globaler Hierarchien
- Verwendung der neuen globalen Strukturen in Fiori Reporting Apps
- Lessons Learned aus der Praxis
Im aktuellen Buchprojekt habe ich mich intensiver mit Customizing der Kostenstellenrechnung (CO-OM-CCA) unter SAP S/4HANA beschäftigt und dabei auch die App Verwaltung von globalen Hiearchien schätzen gelernet. Dabei allerdings mit Blick aus CO so dass ich mich auf die Perspektive aus FI sehr freue und sehr gespannt bin auf die praktischen Erfahrungen damit. Gerade da diese nur unter FIORI genutzt werden können, bin ich hier neugierig, wie das praktische Reporting aufgebaut wird. Gerade in Richtung Zeitabhängigkeit einer Bilanz/GuV Struktur bin ich hier sehr neugierig.
Foyer & Restaurant:
12:15 - 13:15 Mittagspause & Networking
Meine Tasse ☕ / Anmerkungen zum Vortrag:
Gerade der informelle Austausch mit Vortragenden aber auch anderen Anwesenden an dieser Veranstaltung ist (neben Nahrung) auch ein hoher Motivator für diese Veranstaltung.
a) Rheinsaal:
13:15 - 14:00 CO2-Herstellkostenkalkukation Product Carbon Footprint (PCF) berechnen in SAP ERP und SAP S/4HANA mit SAP Standard-Bordmitteln
Ab dem Berichtsjahr 2025 müssen ziemlich alle SAP-Anwender:innen einen Nachhaltigkeitsbericht liefern und dies mit entsprechenden Datenerhebungen auch belegen können. Ein Bestandteil daraus ist der Product Carbon Footprint (PCF).
Meine Beratungslösung soll zeigen, wie sich dieser aus den bestehenden Stamm- und Bewegungsdaten errechnet und dies mit SAP-Standard-Bordmitteln ohne zusätzliche Lizenzierung o. ä. funktionieren kann. Dieser erstreckt sich vom Einkauf, über die Kalkulation, über das SD-Modul hin zur Warenauslieferung und Faktura. Diese besteht rein aus der Vorgehensweise sowie releasesicheren User-Exits im CO-PC-Bereich (entwickelt in SAP ECC 6.0 EhP5 und portiert nach S/4HANA 2022) als auch deren Weiterverarbeitung in der CO-PA / CO-MA.
Gründe für a)
Die Module Produktkostencontrolling (CO-PC) und Markt- und Ergebnisrechnung (CO-PA) sind eher für meinen Co-Autoren Martin Munzel Tagesgeschäft und mit Margin Analysis (CO-MA) habe ich im Hochschulumfeld weniger zu schaffen. Dennoch könnte dies ein spannender Blick über den eigenen Tellerrand hinaus sein.
b) Rheinsaal 3:
13:15 - 14:00 Rückstellungsspiegel in SAP S/4HANA – Abbildung im SAP Standard mit Fiori
Seit S/4HANA 2020 bietet SAP die Fiori App „Kontenverlauf im Hauptbuch“ an, mit der beispielsweise Rückstellungsspiegel erstellt werden können.
Im Vortrag werden folgende Themen behandelt:
- Fachliche Anforderungen an Rückstellungsspiegel und notwendige Voraussetzungen
- Schritte zur Erstellung von Rückstellungsspiegeln im SAP Standard
- Die neue App „Konterverlauf im Hauptbuch“ im Vergleich zur App „Summen- und Salden“
Dies ist sicherlich ein Thema für die Finanzbuchhaltung, aber realistisch bin ich auch immer wieder neugierig, wie hier das Berichtswesen sich verändert, so dass ich gerade beim Schreiben zur Alternative b) tendieren würde.
Rheinsaal 3:
14:00 - 14:45 Machine Learning im Accounting: Rechnungseingangsverarbeitung – Angst und Sorge oder Mut und Gewinn?
Machine Learning im Accounting Mit dem Wording fängt Alles an:
- Aus der Validierung wird Verifizierung
- Aus Änderungen via SAP Transport wird Deployment
- Aus Stammdaten werden Business Roles
- Es entsteht ein komplett neues Arbeitsumfeld in der Buchhaltung
- Das Zusammenspiel diverser digitaler Elemente erreicht im Machine Learning seinen Gipfel.´
- Die Kreditoren-Buchhaltung kehrt zu ihren eigentlichen Aufgaben zurück: Zeit für den Lieferanten
Auch wenn das Thema "Hyperautomation im Finanzbereich" spannend klingt konnte ich mich hier für das aktuelle Thema Machine Learning direkt begeistern. Einerseits da ich hier ohnehin derzeit durch Medien immer wieder auf das Thema neugierig gemacht werde und andererseits dadurch, dass die Automation durch die Produkte von Precisely / ehemals Winshuttle unheimlich spannend sind, aber wenn ich mich nicht täusche über named user lizenziert werden müssen.
Foyer & Restaurant:
14:45 - 15:15 Kaffeepause & Networking
Meine Tasse ☕ / Anmerkungen zum Vortrag:
Controlling ohne Kaffee ist undenkbar und gleichzeitig freue ich mich schon sehr darauf hier die ein oder andere Möglichkeit des Kontakt und Austausch haben zu können.
Rheinsaal 2:
15:15 - 16:00 Podiumsdiskussion
16:00 - 16:45 Alles nur gecloud! SAParett
Mit SAParett führen Dieter Babutzka und Matthias Melich die bewährte und erfolgreiche Tradition der SAP-Mitarbeiter-Kabarettgruppe Spritzig, Affengeil, Prokura fort, die zwischen 1997 und 2013 insgesamt acht Bühnenprogramme erfolgreich absolvierte.
Nach der Auflösung der Truppe startete Matthias Melich in 2020 mit seinem restlos ausverkauften Soloprogramm "Glücklich auch ohne SAP". Das Folgeprogramm zusammen mit Dieter Babutzka, das für 2021 geplant war, musste corona-bedingt ausfallen. Mit "Restart SAP, mal anders" wagen sich die beiden jetzt wieder auf die Bühne. Wie schon beim ersten Programm spendet das SAParett-Team alle Einnahmen für einen guten Zweck!
Meine Tasse ☕ / Anmerkungen zum Vortrag:
Nach fachlichen Input erscheint mir Kabarett über SAP Themen durchaus eine gute Abwechslung und hilft wieder wach zu werden. Hintergrund der beiden ist auch auf https://www.saparett.de/ zu finden.
16:45 - 17:00 Abschluss Tag 1
Meine Tasse ☕ / Anmerkungen zum Vortrag:
Ich bin, gerade bei Präsenzveranstaltungen wie diese, immer dankbar, wenn der Tag noch einmal zusammengefasst wird und mag hier schon im Vorfeld ein Lob an die Moderation von Jörg Siebert, Samuel Gonzalez und Martin Munzel geben.
Riverside-Saal und Foyer:
17:00 - 19:00 Get Together
Meine Tasse ☕ / Anmerkungen zum Vortrag:
Diesmal ist das Abendprogramm direkt vor Ort und ich bin neugierig, wie es gestaltet wird. Ich freue mich auch hier sehr auf Kontakt und Austausch aber auch einen schönen Blick in Richtung Rhein.
Mittwoch, 25.10.2023
09:45 – 10:00 Begrüßungskaffee im Foyer
Rheinsaal 2:
10:00 - 10:15 Begrüßung Tag 2
10:15 - 11:00 Strategie S/4HANA Finance mit Fokus auf Planning und Analysis
Strategie SAP S/4HANA Finance mit Fokus auf Financial Planning and Analysis im aktuellen Release 2022
Universal Parallel Accounting – was ist es und was heißt das für das Controlling?
WIP- und Abweichungsermittlung – vorgangsbezogen oder am Periodenabschluß?
Universal Allocation – was hat sich geändert?
Reorg – Profit-Center-Änderungen im S/4HANA
Meine Tasse ☕ / Anmerkungen zum Vortrag:
Janet Salmon (End-to-End Process Owner für Financial Planning & Analysis und Chief Product Owner for Management Accounting bei der SAP) hat ein Talent für Controlling zu begeistern. Gerade die anstehenden Änderungen zur Universellen Verrechnung sind für mich ein spannendes Thema gerade wenn auch CO Innenaufträge als Empfänger der Verrechnung genutzt werden können. Im Artikel "Grundlagen Universelle Verrechnung unter SAP S/4HANA - Buchauszug »Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling in SAP S/4HANA«" bin ich ausführlicher auf dieses Tool eingegangen. Ein weiterer Grund für diesen Vortrag ist für mich die Frage, wie die vorrausschauende Obligo-Verwaltung zu verstehen ist. Gerade dieser Vortrag ermöglicht oft (manchmal auch nur im Anschluss) offene Fragen für die Zukunft.
Der Hintergrund ist von mir auch schon im Onlineforum (derzeit im Wartungsmodus) angesprochen worden.So bin ich aktuell auch auf das Thema "Vorausschauende Obligoverwaltung in S/4HANA 2022" aufmerksam geworden und frage mich, ob weiterhin die Fortschreibung von Obligo in die klassischen Tabellen COOI zur ACDOCA erfolgt oder künftig das Obligo nur im Prediction Ledger geschrieben wird.
11:00 - 11:15 kurze Raumwechsel-Pause
a) Rheinsaal 1
11:15 - 12:00 Profitcenterbilanz und Belegaufteilung in SAP S/4HANA
Profitcenterbilanz und Belegaufteilung in SAP S/4HANA
Eine Bilanzierung lediglich auf Unternehmensebene genügt den vielfältigen Anforderungen der modernen Geschäftswelt häufig nicht mehr. Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, aus Steuerungsgründen Profitcenterbilanzen bzw. zur Erfüllung internationaler Rechnungslegungsvorschriften Segmentbilanzen zu erstellen.
In diesem Vortrag zeigt Ihnen der Referent die Erstellung die Profitcenterbilanz für zwei Profitcenter der fiktiven Fair Trade Coffee GmbH mithilfe der Belegaufteilung (auch Belegsplit genannt) und anderer Werkzeuge in SAP S/4HANA. Sie erfahren anhand von sieben Szenarien, wie Sie profitcenterspezifische Buchungen manuell bzw. automatisch mittels Verteilungszyklus oder Belegaufteilung vornehmen und diese Buchungen auch analysieren können.
Abschließend zeigt Ihnen der Vortragende auch die für die Belegaufteilung notwendigen Schritte im Customizing.
Meine Tasse ☕ / Anmerkungen zum Vortrag:
Das Thema Belegsplitt in Verbindung mit der Einführung des neuen Hauptbuchs unter ERP / ECC beschäftigt mich derzeit ebenfalls so dass ich hier neugierig bin, wie das Customizing umgesetzt wird, und ob dies die Frage Geschäftsbereich, Profitcenter, Segment oder andere Merkmale zum Belegsplitt beantwortet.
b) Rheinsaal 3
Die Kombination der richtigen Zutaten ist der Schlüssel zum Erfolg.
Folgendes sollte bereitstehen:
Ein zentraler Datenpool in Ihrer Prozesslandschaft, der Ihnen mit der Einrichtung Ihrer Best Practices und Transparenz für Ihre Mitarbeiter dient
Datenbasierte Erkenntnisse, mit denen Sie Ihre Prozessperformance überwachen und gegebenenfalls ändern können, während Sie gleichzeitig das Risiko eines Fehlschlags senken
Durch die Integration qualitativer und quantitativer Daten von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten können Sie fundiertere Entscheidungen treffen und bessere Geschäftsergebnisse erzielen.
Ein kollaboratives Framework, das im gesamten Unternehmen verwendet wird, schafft eine Denkweise für die Veränderungskultur und senkt den Widerstand gegen Veränderungen.
Schade dieser Vortrag ist ersetzt worden durch
11:15 - 12:00 Wieso, weshalb, warum? - Transformation mit Beispielen für Business Process Intelligence in der Buchhaltung
Die Kombination der richtigen Zutaten ist der Schlüssel zum Erfolg. Folgendes sollte bereitstehen:
Ein zentraler Datenpool in Ihrer Prozesslandschaft, der Ihnen mit der Einrichtung Ihrer Best Practices und Transparenz für Ihre Mitarbeiter dient
Datenbasierte Erkenntnisse, mit denen Sie Ihre Prozessperformance überwachen und gegebenenfalls ändern können, während Sie gleichzeitig das Risiko eines Fehlschlags senken
Durch die Integration qualitativer und quantitativer Daten von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten können Sie fundiertere Entscheidungen treffen und bessere Geschäftsergebnisse erzielen.
Ein kollaboratives Framework, das im gesamten Unternehmen verwendet wird, schafft eine Denkweise für die Veränderungskultur und senkt den Widerstand gegen Veränderungen.
Wobei auch folgender Vortrag interessant ist:
11:15 - 12:00 Keep Your System Lean and Clean - Aktives Daten Lifecyle Management für SAP Systeme
Meine Tasse ☕ / Anmerkungen zum Vortrag:
Auch diese beiden Vorträge klingen spannend, aber da das Thema NewGL nun langsam im Hochschulumfeld Fahrt aufnimmt gebe ich hier diesen Thema ein Vorfahrtticket ;-).
Rheinsaal:
12:00 - 12:45 TOP 10 Fiori Apps in SAP CO
Wir stellen Ihnen in dieser Session die – ganz subjektiv ausgewählten – Fiori-Apps im Controlling vor, die Ihnen einen echten Mehrwert bringen!
Meine Tasse ☕ / Anmerkungen zum Vortrag:
Nicht nur, dass dieser Vortrag von Martin Munzel gehalten wird sondern auch die Praxisorientierung ist für mich ein einfacher Punkt hier diesen Vortrag zu besuchen und gute Argumente für FIORI zu erhalten.
Foyer & Restaurant:
12:45 - 13:45 Mittagspause & Networking
Rheinsaal 3:
13:45 - 14:30 Digitalisierung & Nachhaltigkeit im Finanzwesen – eine Liebe auf den 2. Blick!
Meine Tasse ☕ / Anmerkungen zum Vortrag:
Noch sehe ich im Hochschulbereich das Thema Nachhaltigkeitsberichtswesen in SAP nicht vertreten bin mir aber ischer, dass es künftig relevant wird und sehe auch hier einen Wissenserwerb von meiner Seite aus für die Zukunft.
a) Rheinsaal 2
14:30 - 15:15 SAP S/4HANA Central Finance individuell einsetzbar in unterschiedlichen Umgebungen – Cloud (Public, Private) oder On Premise: Ein flexibler Start in die Cloud für ihre Finanzabteilung
Gründe für a)
Auch wenn wir das Thema Cloud/OnPremise schon hinreichend diskutiert haben, könnte dieses noch weitere Impulse geben. Gerade in Richtung Reporting ist hier die Frage der Unterstützung von Cloud-Lösungen immer noch mit großen Chancen und Fragezeichen verbunden.
b) Rheinsaal 3
14:30 - 15:15 Neue SAP Fiori Apps – Neue Möglichkeiten für flexible Workflows unter SAP S/4HANA
Mit den flexiblen Workflows etabliert SAP eine neue Form von Workflows in S/4HANA, die im Gegensatz zum Business Workflow im R3, auch von Key Usern konfiguriert werden können.
Im Rahmen des Vortrags zeige ich, für welche Genehmigungsprozess bereits Flexible Workflows bereitstehen, welche Möglichkeiten, aber auch welche Grenzen bei der Konfiguration bestehen und wie die Flexible Workflows erweitert werden können.
Darüber hinaus gehe ich auf die technischen Voraussetzungen ein und zeige die Anlage eines Flexible Workflows im System.
- Was sind Flexible Workflows?
- Welche Idee steckt dahinter?
- Welche Ziele sollen damit erreicht werden
- Was ist der Unterschied zu den klassischen Workflows?
- Welche Funktionen bieten Flexible Workflows im Standard?
- Für welche Anwendungen existieren Flexible Workflows?
- Welche Funktionen sind im Standard möglich?
- Welche Funktionen sind im Standard nicht möglich?
- Welche Erweiterungsmöglichkeiten bieten die Flexible Workflows per Entwicklung?
- Was sieht der Standard für Anpassungen vor?
- Welche Anpassungen und Erweiterungen sind durch kundeneigene Entwicklungen möglich?
- Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Nutzung erfüllt sein?
- Workflowumgebung aktivieren vs. Best Practice Aktivierung oder Beides?
- Wie müssen die SAP Business Partner angelegt werden?
- Systemdemo
- Anlage und Konfiguration eines Beispielworkflows
Das Thema Workflow zur Automatisierung haben wir noch nicht vor Ort im Einsatz aber durchaus an anderen Einrichtungen, so dass ich hier neugierig auf die passenden Änderungen bin und gespannt darauf hier einen Überblick zu erhalten und Neues zu lernen.
Foyer & Restaurant:
15:15 - 15:45 Kaffeepause & Networking
Rheinsaal 2:
15:45 - 16:30 TOP 10 Fiori Apps in SAP FI
Meine Tasse ☕ / Anmerkungen zum Vortrag:
Während Martin Munzel für mich kommunikativ CO wunderbar vertreten kann ist das Talent von Jörg Siebert Begeisterung für Finanzbuchhaltung und insbesondere Anlagenbuchhaltung zu wecken und auch direkt auf Fragen aus dem Publikum reagieren zu können.Daher freue ich mich schon sehr auf den Input für die Finanzbuchhaltung.
16:30 - 16:45 Abschluss Tag 2
Meine Tasse ☕ / Anmerkungen zum Vortrag:
Aus den Erfahrungen der letzten FICO Forum Infotage freue ich mich auf die Heimfahrt per Zug und gehe davon aus, dass am Ende des Tages einiges an Informationen rund um SAP S/4HANA verarbeitet werden wollen.
Fazit
Die persönliche Agenda ist nur mein eigener Eindruck und ich bin gespannt ob nicht vor Ort noch einmal inhaltlich sich hier Veränderungen ergeben werden. Aber insgesamt ist wieder jeden Zeitslot mindestens ein spannendes Thema vorhanden.Ich freue mich auf die Tage in Köln und bin froh, hier Covid bis dahin überstanden zu haben und dann doch mehrfach geschützt an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Vielleicht sehen wir uns vor Ort in der Regel bin ich entweder in den Vorträgen oder aber an einer Kaffeemaschine zu finden ;-).
Über Kontakt per Social Media können wir uns gerne vorab abstimmen :-) Mittlerweile bin ich per Bluesky, Mastodon, Linkedin etc. gut erreichbar :-) Entsprechende Kontaktdaten sind hier ebenfalls unter Kontakt zu finden.
Aktuelles von Andreas Unkelbach
unkelbach.link/et.books/
unkelbach.link/et.migrationscockpit/
14:17 Uhr
Umstellung Reporttranskationen auf Parametertransaktionen zum Aufruf SAP Query
Zur Erinnerung, der Programmname zu einer SAP Query ist abhängig davon, ob es sich um eine globale oder eine Query im Standardbereich handelt, folgt aufgebaut:
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
---|---|---|---|---|---|
Globaler Bereich | AQ | ZZ | RM_CO | ==== | Z_QUERY01===== |
Standardbereich | AQ | CS | AG_CO | ==== | Z_QUERY02===== |
Aus der Tabelle sind der Aufbau des Programmnamen zu erkennen (insgesamt sind dieses 29 Zeichen bestehend aus den Spalten 2 bis 6. Wobei hier === als Füllzeichen zu sehen sind.
Ausgangslage: Rückfrage zur Massenpflege erneute Generierung der Query für Reporttransaktion
Der Artikel ist schon etwas älter und letztens erreichte mich dazu die Frage, ob es hier nicht die Möglichkeit gibt einer "Massenpflege" eben dieser Query, da mit Umstieg auf EHP8 eine Menge an solcher Transaktionen zu SAP Query nicht mehr funktionieren.Im Artikel "Änderungen und Nacharbeiten nach Einspielung SAP ERP 6.0 Enhancement Package 8 (EHP 8) insbesondere im CO" bin ich ebenfalls auf dieses Problem eingegangen.
Die Lösung dazu war, dass die Query durch die Transaktion REISSQMAIN bzw. über den Report SAP_QUERY_CALL erneut mit Angabe der Benutzergruppe und Query aufgerufen worden ist.
Workaround: zu bestehenden Reporttransaktionen die Query erneut generieren lassen
Dieses ist relativ umständlich und so liegt der Gedanke nahe, dass es doch eine einfachere Variante geben sollte.Queryverzeichnis und Vormerken der Generierung
Der erste Gedanke wäre hier im Verzeichnis der SAP Query über die Transaktion SQ02 - Infoset pflegen über das Anwendungsmenü
- (Mehr)
- Springen
- Queryverzeichnis
Problematisch dabei ist jedoch, dass dadurch die Query nur zur Generierung vorgemerkt werden und das Coding zum ABAP Programm erst beim nächsten Start der Query durchgeführt werden.
Dieser Aufruf müsste also erneut über SQ00 / SQ01 (Query ausführen) oder über REISSQMAIN erfolgen.
Technischer Hintergrund:
SAP Hinweis: 735939 - SAP Query: Query-Reports nicht nachgeneriert
1. Alternative: Transaktionsaufzeichnung von REISSQMAIN
Denkbar wäre auch, ohne es selbst getestet zu haben, eine Transaktionsaufzeichnung der Transaktion REISSQMAIN per LSMW oder eCAT (siehe "Massenstammdatenpflege mit LSMW oder SECATT dank Transaktionsaufzeichnung - Handbuch erweiterte computergestützte Test-Tool (eCATT) und LSMW"). Basis kann hier ebenfalls das Queryverzeichnis als CSV bestehend aus Benutzergruppe und Query sein. Das entsprechende Verzeichnis kann, wie im Artikel "Reportmatrix über bestehende kundeneigene SAP Berichte (Report Writer, Recherche oder SAP Query)" beschrieben, über die Transaktion SQ02 per Queryverzeichnis erstellt werden.
Achtung: Ich befürchte jedoch, dass die Aufzeichnung problematisch sein kann, da ja kein Ende der Aufzeichnung mit aufgezeichnet wird sondern nur die Query gestartet aber nicht abgebrochen wird. Dennoch ist es natürlich enen Versuch wert.
Dauerhafte Lösung: Umstellung Transaktionen von Reporttransaktion auf Parametertransaktion zum Aufruf von SAP Query
Um künftig solche Probleme zu vermeiden ist es eine gute Idee statt einer Reporttransaktion, wie in den beiden Artikeln "SAP Query als kundeneigene Transaktion mit Berechtigungen für Tabellenberechtigungsgruppe, Tabellen und Reporttransaktion vergeben" und "Transaktion anlegen (Report, Parameter) bspw. für SAP Query / Unterschied Parameter- oder Reporttransaktion" eine Parametertransaktion zum Aufruf einer Query anzulegen oder vorhandene Transaktionen umzustellen und künftig hier weniger Probleme zu haben.Unterschied Reporttransaktion und Parametertransaktion
Als Reporttransaktion wird die Query, der Report direkt gestartet. Hier könnte nun auch ein Berechtigungsobjekt mit Werten hinterlegt werden, auf die die Berechtigungen der Benutzer geprüft werden. Über das Selektionsbild 1000 gelangt man auch direkt in das Auswahlfenster der Transaktion. Über die Option "Einstiegsbild überspringen" kann der Bericht auch ohne weitere Angaben von Selektionswerten direkt übersprungen werden. Dieses kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn im Bericht schon alle Variablen gefüllt sind und der Bericht nur direkt ausgeführt werden soll. Hier hatten wir den generierten Reportnamen zur SAP Query als ABAP Programm genommen und obiges Problem ist entstanden.Eine Parametertransaktion ermöglicht es Varianten zu einer Transaktion anzulegen. Hier bietet sich bspw. die Transaktion START_REPORT an. Hier geben wir in der Parametertransaktion bestimmte Vorschlagswerte zur Transaktion START_REPORT vor und überspringen das Einstiegsbild. Hierbei werden die Dynprofelder der Transaktion festgelegt. So lautet die Bezeichnung des Feldes Report der Transaktion START_REPORT bspw. "D_SREPOVARI-REPORT". So dass hier der Reportname entsprechend eingegeben werden kann. Interessanter ist hier jedoch noch das Feld Variante (Dynprofeld "D_SREPOVARI-VARIANT"), da hier entsprechend gepflegte Selektionsvariante je Report hinterlegt werden können. Auf diese Weise kann direkt über die kundeneigene Transaktion eine entsprechende Selektionsvariante zu einen Report (inkl. etwaiger gesperrter Felder) gestartet und ausgewertet werden. Somit eignet sich diese Transaktionsvariante insbesondere dann, wenn man auch gleich eine Selektionsvariante mit übergeben bzw. entsprechend ausgewählt haben mag.
Parametertransaktion für SAP Query
Als Parameter für die Transaktion START_REPORT wären hier folgende Dynprofelder mit entsprechenden Werten zu füllen.- D_SREPOVARI-REPORTTYPE
AQ - D_SREPOVARI-REPORT
Benutzergruppe (für Querys im globalen Bereich (mandantenunabhängig) muss die 13. Stelle der Benutzergruppe ein ‚G‘ stehen (Leerzeichen!)) - D_SREPOVARI-EXTDREPOR
Name der Query.
Hier nutzen wir die Möglichkeit einer Parametertransaktion entweder für die Transaktion REISSQMAIN oder wir legen eine Reporttransaktion zum Report SAP_QUERY_CALL mit Selektionsbild 1000 an.
Bei der anzulegenden Parametertransaktion ist es wichtig, die Markierung bei "Einstiegsbild überspringen" zu setzen und im Abschnitt Vorschlagswerte folgende Werte einzutragen:
Name des Dynprofeldes | Wert |
---|---|
P_WSID | Arbeitsbereich leer lassen oder G für Globaler Bereich |
P_UGROUP | Benutzergruppe Die Benutzergruppe in der die Query ist |
P_QUERY | Query Name der Query |
P_VARI | Selektionsvariante ggf. angelegte Variante zur Query |
Nachdem diese Transaktion gesichert ist, kann die Query künfitg auch problemlos über diese Transaktion gestartet werden.
Diese Variante ist auch im SAP Hinweis 2185998 - Anlegen eines Transaktionscodes für eine Query in 2021 beschrieben worden. Bis dahin wurde, bspw. durch die Anlage eines Transaktionscodes über die Rollenpflege (Einfügen einer SAP Query im Rollenmenü) eine Reporttransaktion angelegt.
Ableitung der Parameter aus der Parametertransaktion
Andrea Olivieri hat jedoch in einem Beitrag innerhalb der SAP Community ein ABAP veröffentlicht, durch das die gewünschte Massengenerierung ermöglicht wird. Persönlich habe ich dieses noch nicht ausprobiert, aber ggf. kann damit ihre SAP Basisabteilungen Ihnen eine passende Möglichkeit zur Verfügung stellen.Der Beitrag "Upgrade – Easy migration of AQ* Report transactions" ist zusammen mit dem Coding auf der Seite https://blogs.sap.com/2015/02/24/upgrade-easy-migration-of-aq-report-transactions/ veröffentlicht worden.
Durch den Funktionsbaustein RSAQ_DECODE_REPORT_NAME werden die notwendigen Parameter aus den Report ermittelt.
- WORKSPACE/ Arbeitsbereich
- USERGROUP / Benutzergruppe
- QUERY / Query
- und CLIENT
Das oben erwähnte Programm liest scheinbar die entsprechenden Transaktionen aus und passt diese dann von einer Reporttransaktion auf eine Parametertransaktion für REISSQMAIN an.
Gerade bei einer Vielzahl von kundeneigener Transaktionen zu SAP Query ist dies sicher eine elegante Methoide.
Anmerkung: Ich habe selbst das Programm nicht getestet würde mich aber über eine positive Rückmeldung ob es weiterhin funktioniert freuen.
Manuelles Umstellen der Reporttransaktion auf Parametertransaktion
Sofern die Umstellung manuell erfolgen soll kann auch die Tabelle TSTC über das Feld Programm nach AQ* durchsucht werden. Damit sind alle kundeneigene Transaktionen die entsprechend der ersten Tabelle im Artikel Query starten identifiziert (AQZZ für globalen Arbeitsbereich und AQCS für Standardbereich).
Danach können die Transaktionen in der SE93 bearbeitet werden.
Im Artikel "Transaktionsart in SE93 ändern" bin ich auch darauf eingegangen, wie die Art der Transaktion geändert werden kann und so nicht erst ein Löschen und danach eine Neuanlage der Transaktion mit entsprechenden Workbenchaufträgen erfolgen müssen.
Keine Anpassung der Berechtigungsrollen erforderlich
Die Berechtigungsprüfungen, siehe Artikel "SAP Query als kundeneigene Transaktion mit Berechtigungen für Tabellenberechtigungsgruppe, Tabellen und Reporttransaktion vergeben" für die Tabellen sind dabei weiterhin zu beachten. Ebenso ist hier die Berechtigungsprüfung beim Lesen von Tabellen, sofern es sich nicht um logische Datenbanken handelt, zu beachten, dass bspw. Berechtigungen auf CO_Objekte wie Kostenstellen oder Innenaufträge nicht beachtet werden. Dennoch sind Query auch weiterhin eine gute Möglichkeit der Auswertung im Berichtswesen, zumindest, wenn ohnehin zentral Auswertungen erfolgen.
Bei der Anlage eines Transaktionscodes wird ein Workbench-Transportauftrag angelegt, sodass die Einträge der Tablle TSTC entsprechend in die weiteren Systeme transportiert werden. Über die SE10 kann dieser Transportauftrag frei gegeben bzw. transportiert werden. Sofern beim Speichern oder Anlage einer Transaktion keine Abfrage eines Transportauftrages kommt, kann es sein, dass hier noch ein Transportauftrag offen ist.
Ist ein entsprechender Eintrag vorhanden, sollte dieser dann freigegeben und transportiert werden. Andernfalls werden Änderungen oder neue Transaktionen im bestehenden offenen Transportauftrag des Users gespeichert.
Für die Änderung bestehender Transaktionscodes sind diese mit der SE93 zu löschen und danach statt als Reporttransaktion als Parametertransaktion anzulegen. Immerhin bestehende Berechtigungen, insbesondere im Berechtigunsobjekt S_TCODE zum Aufruf der Transaktion bleiben bestehen :-).
Ich freue mich immer über Anfragen über das Blog und auch darüber, dass manche Artikel hier auch anderen weiter helfen können.
Hinweis:
Eine kurze Einführung in das Thema SAP Query habe ich im Artikel
"Grundlagen Kurzeinführung und Handbuch SAP Query" beschrieben und hoffe Ihnen hier eine Einführung ins Thema bieten zu können.
Microsoft Office 365 Abo verlängern
Microsoft Office 365 Home
Microsoft Office 365 Business Premium
Microsoft Office Produkte - Jahreslizenz und Dauerlizenzen
* Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Käufen über Amazon.
21:20 Uhr
Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben - VG Wort Leitfaden nicht nur für Wissenschaft

Leitfaden VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) für Autorinnen und Autoren nicht nur im Bereich Wissenschaft und Internet METIS
Im Laufe der Zeit ist die Seite immer umfangreicher geworden, unter anderem durch die Auswirkung eines Urteils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 18.01.2017, C-37/16 (SAWP) oder auch die steuerrechtliche Behandlung von Einnahmen von Ausschüttungen der VG Wort. Entsprechend umfangreich ist die Seite https://unkelbach.link/vgwort/ geworden und auch hier im Blog sind immer wieder einzelne Aspekte (besonders im Bereich der Onlinetexte / Blogartikel im Bereich METIS) relevant geworden.
Da mich per Social Media immer wieder Fragen rund um die VG Wort erreicht haben und ich mich in 2023 dazu entschieden habe, nicht nur Wahrnehmungsberechtigter, sondern auch Mitglied bei der VG Wort zu werden, habe ich mich dazu entschlossen, ergänzend zur oberen Seite eine kleine Serie an Blogartikeln rund um die VG Wort und Wissenschaft zu schreiben.
Solche Artikel haben den Vorteil, ein einzelnes Thema aufzugreifen und nur dieses ausführlich zu behandeln.
Im Ergebnis sind dabei folgende Themen behandelt worden.
Grundlagen und Begriffe rund um die VG Wort
Neben den Unterschieden zwischen den einzelnen Berufsgruppen oder auch zwischen Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder sind hier auch die einzelnen Gremien (Vorstand, Verwaltungsrat, Mitgliederversammlung, Versammlung der Wahrnehmungsbeauftragte) besprochen. Hier bietet "Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" einen guten Überblick.Wahrnehmungsvertrag
Der erste Kontakt zur VG Wort erfolgt sowohl für Autor*innen als auch Verlage über den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages. Auf Basis dieses kostenlosen Vertrages kann an den Ausschüttungen aus den einzelnen Bereichen der VG Wort teilgenommen werden. Die einzelnen Schritte zum Abschluss sind im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 4 - Wahrnehmungsvertrag als Verlag oder Urheber*in Autor*in abschließen" beschrieben.Publikationen melden
Nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages können Meldungen über das Meldeportal TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen.
Als Publikationen können Texte zum Beispiel in Form von gedruckten Werken (Bücher, Zeitschriften, ...) aber auch Onlinetexte oder E-Books gemeldet werden. Für den Bereich Wissenschaft habe ich dieses als Schritt-für-Schritt-Anleitung im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 3 - Publikationen (Druckfassung Buch Zeitschrift, METIS und E-Book) melden" beschrieben.
VG Wort Mitglied werden
Nachdem nun Publikationen als Wahrnehmungsberechtigte gemeldet worden sind kann vielleicht auch die aktive Teilnahme als Mitglied einer Berufsgruppe ein spannendes Thema sein. Daher beschreibe ich den Antrag auf Mitgliedschaft in der Berufsgruppe 3 (Autor*innen und Übersetzer*innen wissenschaftlicher und Fachliteratur) sowie den Ablauf einer ordentlichen Mitgliederversammlung am Beispiel der Versammlung im Juni 2023 im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 2 - Mitgliedschaft bei der VG Wort und meine erste Mitgliederversammlung Berufsgruppe 3".Weitere Bereiche für eine Ausschüttung
Ich bin, als Blogger und Buchautor im Bereich wissenschaftliche Publikationen (Fach- und Sachbücher, kartografische Werke, Loseblattwerke sowie Fachbeiträge und -artikel in Fach- und Sachbüchern oder Fachzeitschriften) auf das Melden von Büchern, Fachbeiträge und Onlinetexte sowie Onlinetexte (zum Beispiel hier im Blog) oder E-Books eingegangen.Als Bereiche sind in der oberen Serie die Auszahlungen für
- METIS (Texte im Internet)
- Wissenschaftliche Publikationen
- Fach- und Sachbücher
- Wissenschaftliche Zeitschriften, Fachzeitschriften, Special-Interest-Zeitschriften
Weitere Bereiche der VG Wort sind
- Belletristik und Kinderbücher
- Fernsehen
- Hörfunk
- Publikumszeitungen und -zeitschriften (Presse)
- Sachliteratur
- Schul-, Kirchen- und Blindenbücher
- Sprachtonträger
- Vervielfältigen in Schulen
- Vorträge und Lesungen
Im Ausschüttungsbrief war dies als "Schulbuch (SB inkl. Fotokop. a. Sch.)" aufgeführt.
Hier musste ich selbst keine Meldung machen, sondern wurde direkt berücksichtigt.
Spontan habe ich hier ein Beispiel aus 2017 gefunden:

Hier ist ebenfalls ein großer Vorteil der VG Wort, dass diese sich auch um Vergütungen kümmert, die nicht selbst gemeldet worden sind. Spontan habe ich hier als Beispiel eine Zusammenfassung von Emil und die Detektive auf kaestnerfuerkinder.net gefunden, was mit die erste Ausschüttung für die Nutzung in Sammlungen für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch gem. § 46 UrhG durch die VG Wort in einer Ausschüttung berücksichtigt worden ist.
In der Regel erhalte ich jedoch Ausschüttungen aus dem Bereich METIS und Wissenschaft.
Neu für mich sind aber auch die Ausschüttungen für METIS und erstmalig der Bereich
Nicht verteilbare Einnahmen
Hier kann nach Name und Vorname in Publikationen gesucht werden, die ggf. nicht eindeutig Urheber*innen zugeordnet werden konnte.Im Meldeportal (auch ohne Anmeldung) auf tom.vgwort.de kann hier einzeln sowohl für Autor*innen als auch Verlage eine Suche gestartet werden.
Ist hier eine Fundquelle vorhanden kann die Schaltfläche "Ausschüttung beanspruchen" genommen werden.

In meinen Fall hat die Suche über "Auflistung nicht verteilbarer Einnahmen an Urheber" die Internetseite kaestnerfuerkinder.net/emil.php ergeben. Diese Seite hat noch keine Zählpixel eingebunden ist aber auch unsere Seite. Die Zählpixel habe ich nun auch eingebunden gehe aber davon aus, dass hier eher eine Ausschüttung in einer gedruckten Publikation (bspw. Schulbuch) der Hintergrund ist und bin sehr neugierig auf die Ausschüttung.
Für METIS hätte es ja bestimmte Zugriffszahlen haben müssen und für eine Sonderausschüttung kann ich mir nicht vorstellen, dass hier nur der eine Text gemeint war. Ich lasse mich aber überraschen.
Die Meldung von Hörfunk und Fernsehen (mit den einzelnen Sendeminuten) dürfte für Journalisten noch einmal ein besonderes Thema sein, wo ich aber noch keinen Artikel geschrieben habe oder auf andere Artikel verweisen kann.
Dafür kann ich aber in anderen Bereichen zum Beispiel auf die Ausführungen von Petra Schier verweisen.
VG Wort Leitfaden von Petra Schier
Petra Schier hat in ihren Beitrag "Die VG Wort: Ein Leitfaden für Autorinnen und Autoren und Schreibende aller Art" noch folgende für Autor*innen interessante Themen beschrieben:- "Die Bibliothekstantieme der VG Wort: Titelmeldung"
- "Die Sonderverteilung Bibliothekstantieme der VG Wort"
- "VG Wort Ausschüttung Sprachtonträger / Audio-Downloads"
- "Das Autorenversorgungswerk der VG Wort: Einmaliger Zuschuss zur privaten Altersvorsorge für freiberufliche, hauptberufliche Autorinnen und Autoren"
Metis Zählpixel einbinden
Der Bezug von Zählpixeln ist über den Bereich METIS im Meldeportal TOM möglich und im Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" ebenfalls beschrieben.Für die Nutzung innerhalb eines CMS gibt es aber auch Plugins die die Meldung bei der VG Wort erfolgen. Derzeit wird hier von der VG Wort ein Plugin für Wordpress angeboten. Es ist aber auch eine Entwicklung bzw. Nutzung dieser Schnittstelle zum Beispiel über Typo3 geplant. Diese Meldung per Plugin bzw. API ist im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" beschrieben.
Für ein eigenes CMS oder manuelles Einbinden von Zählpixeln können die heruntergeladenen Zählpixel aus der Oberfläche TOM im Bereich METIS eingebunden werden. Diese können auch als CSV heruntergeladen werden. Im Artikel "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" hatte ich beschrieben, wie diese für mein CMS angepasst werden können.
Technisch betrachtet ist die Einbindung der Zählpixel dann über ein "unsichtbares" Bildern per IMG-Tag oder über JavaScript bspw. bei der Einbindung von PDF Dokumenten möglich.
Es besteht sowohl die Möglichkeit Dokumente im Format PDF oder ePUB als auch Onlinetexte mit einem Zählpixel zu versehen.
Einbau für Dokumente mit Hilfe von JavaScript
Die Einbindung der Zählmarken für Dokumente (erlaubte Formate: PDF, ePub, ...) hat sich ab den 1. Oktober 2020 geändert. Gültig ist ab Oktober 2020 nur noch die Zählung von Dokumenten mit Hilfe von JavaScript.Hierzu muss die gleihce Zählmarke (öffentliche ID) wie bisher verwendet werden, jedoch ist der HTML Code entsprechend anzupassen.
Dazu muss, als Beispielcod, ein Script zur Einbindung der Zählmarke eingebunden werden. Der Abschnitt script ist auch innerhalb eines HTML Dokumentes möglich. Eine ausführliche Anleitung ist unter https://tom.vgwort.de/portal/showHelp zu finden!Folgendes Skript kann innerhalb der Seite oder im Head Bereich des HTML Dokumentes angegeben werden:
<script>Dabei ist statt PUBLICID der Öffentlicher Identifikationscode anzugeben. Durch folgende Anweisung wird das Element zur Anzeige des Pixel beim Klick auf den Link über die Funktion div_vgwpixel geladen und das Dokument zum Download angeboten:
function vgwPixelCall()
{
document.getElementById("div_vgwpixel").innerHTML="<img src='https://vg08.met.vgwort.de/na/PUBLICID'
width='1'height='1'alt=''>";
}
</script>
<a href="https://www.example.de/beispiel.pdf" target="_target"Sollen mehrere Dokuemte verlinkt werden muss das Coding soangepasst werden, dass vgwPixelCall_1 , vgwPixelCall_2 und als Element div_vhwpixel1, vgwpixel2 etc. eingetragen werden muss.
onclick="vgwPixelCall();" >LINK-Name</a>
<div id="div_vgwpixel"></div>
Einbau für direkt auf einer Seite lesbare Texte
Für das Zählpixel einer HTML Seite (oder Blogartikel) kann wie gewohnt der IMG Tag verwandt werden, wie beim heruntergeladenen Zählpixel auch vorgeschlagen wird. Bis 2018 musste für HTTPS (SSL) Seiten eine spezielle URL (Subdomain der VG Wort genommen werden. Heute ist hier nur noch das Protokoll entscheiden. Die bis Mitte 2018 geltende Variante für den Einbau in SSL Seiten – https://ssl-vg03.met.vgwort.de – kann auch nach der Umstellung weiter verwendet werden. Bei heruntergeladenen Zählpixel wird jedoch eine neue Domain vorgeschlagen und auch empfohlen für neue Seiten (ohne alte Pixel) diese zu verwenden. Beide Varianten können parallel betrieben werden, so dass es möglich ist, die bisherigen Zählmarken ohne Veränderung zu belassen und neue Zählmarken in der vereinfachten Variante zu verwenden. Auch neue Zählpixel können meiner Erfahrung nach über diese Domain weiterhin eingebunden werden.
Grundsätzlich ist der Aufbau der Zählpixel für Texte die direkt auf der Seite zu lesen sind, wie folgt:
<img loading="eager" src="https://vg08.met.vgwort.de/na/PUBLICID" width="1" height="1" alt="">Wobei auch hier PUBLICID der öffentliche Identifikationscode ist. Der Servername https://vg08.met.vgwort.de/na/ wobei vg08 auch durch einen anderen Servernamen ersetzt werden kann. Aktuell sind die Servernamen vg00 bis vg09 in Gebrauch. Davon werden vg01, vg02, vg04 bis vg09 zufällig an die ausgelieferten Zählmarken vergeben.
Das loading="eager" habe ich ergänzt, damit die LAZY Loading Problematik (Bilder werden erst geladen, wenn die Seite bis zur Stelle des Bildes angezeigt wird) umgangen wird.
Wer die Zählmarken als Ganzes in einen Quellcode einfügt, muss daran auch nichts verändern. Wer über ein Plug-in die Zählmarke ohne den Code fest hinterlegen muss, derkann einfach eine beliebige der gültigen Domänen (vg01 –vg09) fest hinterlegen. Die Servernamen vg00 und vg03 dürfen für neue Installationen nicht mehr verwendet werden.
Die bisMitte 2018 geltende Variante für den Einbau in SSL Seiten – https://ssl-vg03.met.vgwort.de kann auch nach der Umstellung weiter verwendet werden. Hier lautete der Code zum Einbinden wie folgt:
<img loading="eager" src="https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/PUBLICID" width="1" height="1" alt="" />
Dennoch werde ich wohl zum Jahresende ebenfalls die automatische Einbindung der Zählmarken perspektivisch auf vg07 oder vg08 umstellen.
Seitens der VG Wort gibt es die Empfehlung es wäre besser ssl- wegzunehmen (vg03 kann bleiben), da diese - etwas altertümliche - ssl Variante von Google und manchen Browsern inzwischen falsch interpretiert werden kann. auch wenn für die SSL Zählung die alte Variante weiter verwendet werden kann.
Zehnjährige Brieffreundschaft mit der VG Wort ;-)
Als kleiner Ausflug in die Vergangenheit habe ich auch noch meinen ersten Ausschüttungsbrief (Oktober 2013) gefunden. Das ist beinahe 10 Jahre her :-).

Gerade im Bereich METIS hat sich da schon einiges an den Quoten geändert :-)
Als Autor und Blogger mag ich auch noch auf weitere Aspekte rund um das Autorenleben hinweisen. Aber hierzu werde ich keine neue Serie an Artikeln ergänzen.
Autorenleben
Für angehende Autor*innen und auch für Erfahrene kann ich noch weitere Quellen empfehlen.Marketing
Das Thema Marketing rund um das eigene Buch ist im Artikel bzw. in der Buchempfehlung "Buchempfehlung: »Buchmarketing: Leitfaden für Verlagsautor*innen und Selfpublisher« von Annie Waye" behandelt worden.Vertragsgestaltung mit Verlag und Autorenleben
Neben der Begeisterung am Schreiben sind für mich auch Fragen rund um die Ausgestaltung eines Vertrages relevant. Das Aktionsbündnis FAIRlag bietet einige sinnvolle Prüfbausteine, um einen Verlagsvertrag zu prüfen "Vertrag bewerten - Aktionsbündis Faire Verlage". Das "Montségur Autorenforum" bietet im öffentlichen Bereich ebenfalls gute Einblicke in die Welt der Verlage und auch Blogs wie "Blog - Annie Waye" sind immer wieder eine gute Anlaufstelle.Zumindest für mich sind dies wesentliche Seiten von denen ich einiges lernen konnte.
Datenschutz
Das Thema Datenschutz ist auch im Bereich VG Wort relevant. Einige Datenschutzthemen und Quellen sind im Artikel "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)".An dieser Stelle für METIS auch der Hinweis, dass in den Informationen zur Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung) ein Abschnitt ergänzt werden sollte.
Hier ist ein Textbaustein im Abschnitt 2.1.4 Datenschutzerklärung der Integrationsbeschreibung für Verlage (METIS) unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Verlagsmeldung.pdf festgehalten.
Cookies und Meldungen zu Zugriffszahlen
Wir setzen "Session-Cookies" der VG Wort, München, zur Messung von Zugriffen auf Texten ein, um die Kopierwahrscheinlichkeit zu erfassen. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID.
Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Session-Cookies können keine anderen Daten speichern. Diese Messungen werden von der Kantar GmbH nach dem
Skalierbaren Zentralen Messverfahren (SZM) durchgeführt. Sie helfen dabei, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zur Vergütung von gesetzlichen Ansprüchen von Autoren und Verlagen zu ermitteln. Wir erfassen keine personenbezogenen Daten über CookiesWir ermöglichen damit, dass unsere Autoren an den Ausschüttungen der VG Wort partizipieren, die die gesetzliche Vergütung für die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 53 UrhG sicherstellen.
- Viele unserer Seiten sind mit JavaScript-Aufrufen versehen, über die wir die Zugriffe an die
Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden. [BITTE ÜBERPRÜFEN, ob dies bei Ihrem Verlag
der Fall ist!]- Dies ist der Fall, wenn Dokumente bspw. per PDF technisch eingebunden werden (siehe "Technische Anforderung an das Zählpixel")
Eine Nutzung unserer Angebote ist auch ohne Cookies möglich. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.
Datenschutzerklärung zur Nutzung des Skalierbaren Zentralen Messverfahrens
Webangebote
Unsere Website und unser mobiles Webangebot nutzen das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) der Kantar GmbH für die Ermittlung statistischer Kennwerte zur Ermittlung der Kopierwahrscheinlichkeit von Texten.
Dabei werden anonyme Messwerte erhoben. Die Zugriffszahlenmessung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen alternativ ein Session-Cookie oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen Ihres Browsers erstellt wird. IP-Adressen
werden nur in anonymisierter Form verarbeitet.
Das Verfahren wurde unter der Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Einziges Ziel des Verfahrens ist es, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zu ermitteln.
Zu keinem Zeitpunkt werden einzelne Nutzer identifiziert. Ihre Identität bleibt immer geschützt. Sie erhalten über das System keine Werbung.
Der Mustertext kann natürlich auch angepasst werden, für mich war die Formulierung im Singular statt Plural sinnvoll. Hin und wieder sollte auch ein Blick in die Integrationsbeschreibung gedacht, für Verlage geworfen werden. So wurde im Oktober 2022 die Firmierung des Dienstleisters Kantar Germany GmbH in Kanter GmbH geändert.
Großes Lob an dieser Stelle an der VG Wort zur Pflege des Abschnitts Änderungsnachweis im Dokument :-).
Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):
Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.
Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.

Zum Beispiel mit Amazon Alexa - Möglichkeiten neu durchdacht mit Amazon und Alexa *
* Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Käufen über Amazon.
16:40 Uhr
Wissenschaft und VG Wort Teil 4 - Wahrnehmungsvertrag als Verlag oder Urheber*in Autor*in abschließen
Im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 2 - Mitgliedschaft bei der VG Wort" hatte ich die formalen Kriterien (Wahrnehmungsvertrag seit 3 Jahre, entsprechende Auszahlungen über die VG Wort in den letzten drei Jahren) erwähnt, aber nicht wie eigentlich ein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen werden kann.
Auf den Unterschied zwischen Mitglied und Wahrnehmungsberechtigte bin ich im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" eingegangen.
Dieser Artikel soll nun auf den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.
Seit 2018 sieht die Satzung der VG Wort (§ 3 Satzung der VG Wort auch einen Wahrnehmungsvertrag für die Bereiche Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) vor. Vorher war es hier als Bezugsberechtigte, unabhängig vom Vertrag, möglich einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen. Die Vertragsunterlagen müssen ausgedruckt und unterzeichnet im Original per Post bis zum 31. Dezember (Posteingang) an die VG WORT gesendet werden. Gefaxte oder gescannte Dokumente werden nicht akzeptiert. Ein gegengezeichnetes Exemplar geht anschließend an den neuen Vertragspartner zurück. Da dieser Vertrag die Grundlage für den Bezug von Ausschüttungen der VG Wort ist gehe ich auf die formalen Erfordernisse und praktische Anmeldung bei der VG Wort direkt ein.
In der Satzung der VG Wort ist der formale Vorgang als Wahrnehmungsberechtigte in den § 3 Absatz 1 bis 3 erläutert.
§ 3 Wahrnehmungsberechtigte, Berufsgruppen und Mitglieder
- Absatz 1:
regelt, dass die Verwertungsgesellschaft Wort mit der Wahrnehmung von Rechten von Urheber*innen beauftragt werden kann. Hierzu ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erforderlich. Durch diesen Antrag werden Urheber*innen zu Wahrnehmungsberechtigte. Es kann auch ein Inkassoauftrag für das Ausland abgeschlossen werden, wodurch durch Gegenseitigkeitsverträgen mit anderen Verwertungsgesellschaften auch Vergütungen im Ausland durch die VG Wort eingefordert und an Urheber*innen weitergeleitet werden kann. - Absatz 2:
Hier werden die einzelnen Berufsgruppen der VG Wort aufgeführt. Auf diese bin ich im Abschnitt "Berufsgruppen der VG Wort" näher eingegangen. - Absatz 3:
Wahrnehmungsberechtigte müssen beim Abschluss eins Vertrages zugehörige Berufsgruppen angeben. Dabei ist auch die Angabe von mehreren Berufsgruppen möglich. Das aktive und passive Wahlrecht, zum Beispiel auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten, kann nur für eine Berufsgruppe ausgeübt werden. Die Wahl der zugeordneten Berufsgruppen (oder auch der Berufsgruppe für die ein Wahlrecht wahrgenommen werden soll) kann auf Antrag (Mail) geändert werden. Diese Änderung tritt dann zum Jahr nach diesen Antrag in Kraft
Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG Wort (Kurzfassung)
1. Registrierung bei TOM (Texte online melden)
Sofern noch kein Zugang bei der VG Wort beantragt wurde kann sich über https://tom.vgwort.de/portal/index angemeldet werden. Hier ist dann der Punkt "Noch nicht registriert?" Jetz noch registrieren aufgerufen werden.
2. Neuregistrierung als Autor
Im folgenden Punkt wird bei der Neuregistrierung abgefragt, ob die Art der Regstrierung als Autor oder Verlag der Fall ist.
In meinen Fall ist dieses Autor. Für die Regstirierung erfolgt nun ein Formular aus dem der Wahrnehmungsvertrag generiert wird.
3. Angaben zur Person und Berufsgruppe
Neben der Berufsbezeichnung (hier kann auch Autor im Freitextfeld eingetragen werden) kann die zutreffende Berufsgruppe festgelegt werden. Dies wäre für Autoren dann Berufsgruppe 1 bis 3 (wobei hier mehrere selektiert werden können.
- Berufsgruppe 1: Autoren und Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke
- Berufsgruppe 2: Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur
- Berufsgruppe 3: Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur
Für spätere Abstimmungen als Mitglied kann sich dann für eine Berufsgruppe entschieden werden, in der das Stimmrecht wahrgenommen werden soll. Natürlich ist dieses auch nur eine Berufsgruppe zu der man auch selbst gehört.
Ferner kann angegeben werden ob bereits Bücher veröffentlicht worden sind als Autor, Bearbeiter, Herausgeber oder Übersetzer.
4. Inkassoauftrag und Bankverbindung
Ferner kann markiert werden, dass auch ein Inkassoauftrag fürs Ausland erteilt werden soll und das man Journalist ist. Hier habe ich einen Inkassoauftrag erteilt, aber Journalist bin ich (noch) nicht.
Danach erfolgt noch die Angabe der IBAN zur Auzahlung der späteren Auszeichnung und es wird ein PDF für den Vertragsabschluss generiert, dass dann unterschrieben per Post an die VG Wort gesandt werden muss.
5. Post
Per Post gibt es dann Zugangsdaten und es können sowohl Meldungen zu Publikationen als auch die Zählpixel online beantragt werden.
Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG Wort (Langfassung)
Bei der Regstirerung wird unterschieden zwischen Verlagen und Autor*innenNach der Ausahl ob eine Registrierung als Verlag oder als Autor*in erfolgen soll sind unterschiedlcihe Angaben zu machen:
Angaben von Personendaten (Autor*in)
Sofern eine VG Wort Karteinummer schon vorhanden ist, kann eben diese angegeen werden. Eine Karteinummer kann bspw. schon vorliegen, wenn per Papierformulare bereits Meldungen an die VG Wort erfolgt sind. So konnten auch Meldungen im Bereich Wissenschaft (aber auch METIS) ohne Wahrnehmungsvertrag erfolgen.Als weitere Angaben sind folgende Angaben zu machen:
- Persönliche Daten
Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname, Geburtsdatum - Adresse (Meldeadresse nach § 3 Abs.1 Nr. 12 Bundesmeldegesetzt)
Dies entspricht der aktuellen Meldeanschrift. Neben der Registrierung aus Deutschland können hier auch andere Länder mit angegeben werden. Relevant für die Ausschüttung ist eine Verbreitung und Kopierwahrscheinlichkeit in Deutschland. Bei einer Registrierung bei einer anderen Verwertungsgesellschaft Österreich Literar Mechna (literar.at) und Schweiz Pro Litteris (prolitteris.ch) ist eine separate Anmeldung bei der VG Wort nicht erforderlich.
Die erforderlichen Anmeldungen bei der VG Wort, wie auch die Ausschüttungen für Deutschland, wird von der Literar-Mechana sowie der ProLitteris durch einen Gegenseitigkeitsvertrag vorgenommen. - Kontakt
(E-Mailadresse, Land und optional auch eine Telefonnummer) - Zugangsdaten
Benutzername und Kennwort
Angaben der Verlagsdaten
Auch als Verlag kann bereits eine Karteinummer der VG Wort vorliegen bzw. wird dann bei Registrierung per Post mit den Vertragsdaten zugesandt.Als Verlag werden etwas andere Daten abgefragt:
- Verlagsdaten
Verlagsname und optional das Gründunsgdatum.
Die MVB Kennummer als eindeutige Verlagsnummer (oder auch Verlagskürzel) wird auch als Bestandteil der ISBN genutzt und kann in der Folgemaske angegeben werden bzw. nach erfolgreicher Registrierung über Stammdaten- MVB Kennummer ändern erfasst bzw. geändert werden.
Für den deutschsprachigen Raum wird diese vom MVB, den Marketing- und Verlagsservice des Buchhandel nin Frankfurt vergeben. - Geschäftsführer /Zeichnungsberechtigter
(Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname) - Ansprechpartner
(Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname sowie Funktion) - Adresse (Unternehmenssitz wie im Gewerberegister und/oder Handelsregister angegeben)
Auch hier sind die Anschriftdaten wie Straße, Hausnummer, PLZ, Ort sowie Land anzugeben.
In der Regel schließt die VG WORT den Wahrnehmungsvertrag nur mit einem Verlag ab, dessen Verlagssitz sich in Deutschland befindet. - Kontakt
(E-Mail Adresse, Land und optional Telefonnummer) - Zugangsdaten
(Benutzername und Kennwort)
Angabe von Pseudonymen und Berufsgruppe
Nach Angabe der Grunddaten können Verlage ihre MVB-Kennung und Autor*innen ihre Pseudonyme melden :-).Zum Thema Pseudonym und Künstlernamen verweise ich auch gerne auf weitere Ausführungen im Artikel "Pseudonym und Künstlername für Autoren: Alles Wissenswerte" von Annie Waye. Bei der Wahl eines Pseudonym und Meldung bei der VG Wort ist darauf zu achten, dass hier zwingend Vorname und Nachname erforderlich sind.
Im Weiteren gehe ich auf die Registrierung als Autor*in ein, da dies vermutlich mehr die Zielgruppe hier im Blog ist.
Hier werden folgende Daten angegeben:
- Pseudonym
(Anzahl der Pseudonyme)
Nach Auswahl können die einzelnen Pseudonyme gemeldet werden. Dabei wird zwischen gelüftete oder nicht gelüftete Pseudonyme unterschieden.
Pseudonyme können aber auch später noch per Formular (siehe Papierformulare/Merkblätter) nachgemeldet werden. Erforderlich bei der Angabe von Pseudonymen sind Vorname und Nachname sowie die Markierung ob es sich um ein Aufdeckbares Pseudonym handelt - Berufsgruppe
Hier sind die zugeordneten Berufsgruppen auszuwählen und eine dieser Berufsgruppen für die Ausübung des Wahlrecht zu wählen. - bereits Bücher veröffentlicht
Sind bereits Bücher veröffentlicht worden kann hier die Art der Beteiligung ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen:- Autor
- Bearbeiter
- Herausgeber
- Übersetzer
- ...Journalist
Hier kann markiert werden, dass die anmeldende Person Journalist ist. - Inkassoauftrag für das Ausland
Hier kann der VG Wort ein Inkassoauftrag erteilt weden.
Postversand
Im Anschluss werden auf Basis der Daten ein PDF erstellt in zweifacher Ausführung und dieses kann unterzeichnet per Post (nicht per Fax oder gescannt) an die VG Wort gesandt werden.
Danach dauert es eine Weile und per Post kommen dann die Unterlagen von der VG Wort ggf. mit zugeordneter Karteinummer zurück.

Für Registrierungen von Urheber*innen bei der VG Wort, die bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der österreichischen (Literar Mechana) oder schweizerischen Verwertungsgesellschaft (Pro Litteris) abgeschlossen haben kann eine Registrierung auch ohne Wahrnehmungsvertrag beim Mledeportal erfolgen. Hier ist dann bei den Unterlagen nur die "Meldesystemregistrierung" erforderlich und bei der Einsendung ein Vermerk zu erbringen, dass bereits ein Wahrnehmungsvertrag mit einer dieser beiden "Schwestergesellschaften" abgeschlossen wurde. Dies kann zum Beispiel interessant sein um an der Ausschüttung METIS der VG Wort teilzunehmen.
Damit sind die Vertragsunterlagen fertig und es kann das Meldeportal der VG Wort im vollen Umfang genutzt werden.
Fristen, Kosten, Besonderheiten
Einsendeschluss (per Post) ist der 31. Dezember eines Jahres für den Abschluss des Wahrnehmungsvertrages. Es zählt dabei der Posteingang bei der VG Wort.
Der Abschluss eins Wahrnehmungsvertrages ist kostenlos.
Neben Urheber*innen von Sprachwerken und Verlagen können auch Erben verstorbener Autor*innen und Verlage sich bei der VG Wort anmelden.
Als Wahrnehmungsberechtigte kann an der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte teilgenommen werden und das aktive und passive Wahlrecht zum Delegierten der wahlberechtigten Berfusgruppe (Wahrnehmungsberechtigte) ausgeübt werden.
Onlinetexte melden
Besonders bei der Meldung von Onlinetexten (Metis) bietet hier, meiner Meinung nach, die VG Wort eine sehr elegante Möglichkeit. Aber auch andere Verwertungsgesellschaften haben hier mittlerweile vergleichbare Systeme.Onlinetexte in der Schweiz melden (über teilnehmende Verlage Pro Litteris)
In der Schweiz können bisher Onlinetexte über teilnehmende Verlage, die ein Zählpixel auf ihrer Seite eingebunden haben, gemeldet werden. Als Verlage gelten Betreiber einer Website mit redaktioneller Verantwortung für die publizierten Onlinetexte. Die Registrierung bei Proliteris erfolgt getrennt nach Urheber und Verlag auf der Seite "Teilnehmende Verlage können auf der Seite prolitteris.ch/urheber-verlage/verteilung-der-verguetungen/teilnehmende-verlage/" eingsehen werden. Für Onlinetexte wird dabei ein vergleichbares Verfahren wie in der VG Wort (sogar die gleiche Technik) verwendet. Im Gegensatz zu METIS können hier aber nur Verlage für die Onlinevergütung teilnehmen und nicht die Urheber selbst ihre Seiten melden.Vorraussetzungen sind hier minderstens 1.00 Zugriffe aus der Schweiz und ein Mindestzeichenzahl von 2.000 erforderlich sowie das Einbinden von Zählmarken.
Nähere Informationen sind auch in der Mitteilung "Entschädigungen von ProLitteris für Onlinewerke" zu finden.
Interessant ist noch, dass für die Verwertung von Texten aus Deutschland und Österreich auch auf die VG Wort und Literar-Mechana verwiesen wird. Rechteinhaber für gedruckte Werke können ihre Werke für Vergütungen aus Deutschland (VG WORT, VG Bild-Kunst) und Österreich (Literar-Mechana) direkt melden und werden über ProLitteris nach den ausländischen Regeln vergütet. Die Meldefristen sind auf der Websiteder jeweiligen Verwertungsgesellschaft zu finden.
Onlinetexte in Österreich melden (literar.at)
In Österreich könenn ebenfalls für Onlinetexte Tantiemen beantragt werden.Die Vorraussetzungen dafür sind unter Weblogs und Texte im Internet auf literar.at erwähnt. Dieses ist ab Januar 2019 für Weblogs, die journalistisch oder literarisch aufbereitete Aufzeichnungen und Texte enthalten möglich. Das Weblog muss dabei mindestens seit drei Jahren bestehen und regelmäßig Texte veröffentlichen sowie der Firemsitz oder Meldeadresse in Österreich sein. Ferner müssen die Textbeiträge mindestens ein Jahr abrufbar sein und jeder Artikel muss mindestens 2.500 Zeichen haben (Lyrik: 1.500). Ferner sind mindestens 60.000 Zeichen je Jahr und Weblog zu melden. Onlinetexte können jedoch zusätzlich bei der VG Wort gemeldet werden.
Besonders interessant an der Situation in Österreich ist, dass hier nur Weblogs von Privatpersonen nicht jedoch von Firmen, Instute etc. gemeldet werden dürfen.
Als nicht von Privatpersonen betriebe Weblogs zählen Verkaufsplattformen, Kurznachrichtendienste, soziale Netzwerke, Firmenwebseiten und -blogs, Universitäts-/Institutswebseiten und Vereinsseiten; auch Seiten mit Servicecharakter (z.B. Wetterdienste, Serviceseiten - dazu zählen unter anderem klassische Reiseblogs - sowie Seiten, die Produktbewerbungen und -bewertungen enthalten) sind nicht meldefähig.
Unter Internetpublikationen – Deutschland weist Literar-Mechana darauf hin, dass im Gegensatz zu gedruckten wissenschaftlichen und Fachbüchern Werke die online erscheinen (Onlinetexte) weiterhin bei der VG Wort gemeldet werden müssen um bei der Verteilung aus Deutschland über eine Verrechnung zu partizipieren. Hierfür ist eine einmalige Teilnahmeregistrierung erforderlich, bei der Sie bitte den Passus „Ich möchte nur in den Bereichen "Wissenschaft" / "Texte im Internet" melden“ markieren, wobei kein Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der VG Wort erfolgt. Die Zusammenarbeit zwischen Literar-Mechana und der VG Wort sind über einen Gegenseitigkeitsvertrag geregelt, der bereits die hierfür erforderlichen Rechtsübertragungen enthält. Die Ausschüttungen für Deutschland erhalten Sie auch in diesem Bereich über die Literar-Mechana. Eine zusätzliche Meldung von gedruckten wissenschaftlichen und Fachbücher sowie Beiträge gegenüber der VG Wort ist nicht erforderlich. Hier erfolgt die Anmeldungen in diesem Bereich durch die Literar-Mechana. Die Ausschüttungen für Deutschland erhalten Sie über die Literar-Mechana.
Fazit - Lohnt der Aufwand?
Neben der Ausschüttung für gedruckte Veröffentlichungen ist für mich auch die Ausschüttung der VG Wort per Metis (sei es für e-Books oder für Blogartikel) durchaus lohnenswert. Zu den "Voraussetzung zur Meldung von E-Book" und "Voraussetzungen von Texten im Internet" sowie der Meldung (E-Book, Texte im Internet) hatte ich ja schon etwas geschrieben.Anhand folgender Tabelle kann hier ein kurzer Einblick auf die letzten Jahre geworfen werden, auch wenn der Trend vermutlich bei den Ausschüttungsquoten METIS ein wenig rückläufiger ist.
Anzahl Texte für-> | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Regulär METIS je Text | 43,86 | 45,00 | 40,00 | 35,00 | 29,40 | 23,80 | 20,00 |
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig). | |||||||
Sonderausschüttung | Kein Mindestzugriff von 1.500 Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann. Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR (Höchstbetrag nach Kappung) |
||||||
001-020 Texte | 20,00 | 20,00 | 17,00 | 15,00 | 13,00 | 10,00 | 10,00 |
021-060 Texte | 60,00 | 60,00 | 51,00 | 45,00 | 39,00 | 30,00 | 30,00 |
061-120 Texte | 120,00 | 120,00 | 102,00 | 90,00 | 78,00 | 60,00 | 60,00 |
121-240 Texte | 240,00 | 240,00 | 204,00 | 180,00 | 156,00 | 120,00 | 120,00 |
241-180 Texte | 480,00 | 480,00 | 408,00 | 360,00 | 312,00 | 240,00 | 240,00 |
> 480 Texte | 960,00 | 960,00 | 816,00 | 720,00 | 624,00 | 480,00 | 480,00 |
Die Quoten METIS für das Meldejahr 2022 fehlen noch, aber in der Tendenz dürfte diese Tabelle dennoch hilfreich sein.
Die reguläre Ausschüttung (mit Zählpixel) empfiehlt sich für Blogartikel auf der eigenen Seite (oder alternativ wenn eine andere Seite entsprechende Artikel eingebunden hat und an das VG Wort Verfahren teilnimmt.
Die Sonderausschüttung ist besonders spannend für E-Books :-). Daneben sind aber auch die gedruckten Ausgaben hilfreich :-).
Aus meiner Sicht ist dies durchaus attraktiv und ein Grund sich etwas ausführlicher mit der VG Wort zu beschäftigen.
Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):
Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.
Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.

18:23 Uhr
Wissenschaft und VG Wort Teil 3 - Publikationen (Druckfassung Buch Zeitschrift, METIS und E-Book) melden
Dieser Artikel soll nun auf die Meldung von Werken im Bereich Wissenschaft, eBook und METIS bei der VG Wort eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.
Im Austausch mit anderen ist dann dieser Artikel entstanden der sich um die unterschiedlichen Möglichkeiten der Meldung von Werken im Bereich Wissenschaft kümmert und auch ein wenig über die Ausschüttung von Druckexemplare an wissenschaftlichen Bibliotheken hinaus näher eingeht.
Die Meldungen an der VG Wort für die Hauptausschüttung im Bereich Wissenschaft basiert auf die §§ 48 und 50 de Verteilungsplans und ist abhängig von der Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken, Umfang der Publikation und vom Erscheinungsjahr.
Vergütet werden dabei Beiträge (in Zeitschriften und Büchern), Veröffentlichung von Büchern, Broschüren und ggf. noch ein Zuschlag pro Artikel für den Bereich Lesezirkel.
In diesem Artikel gehe ich auf die einzelnen Punkte relevant für den Bereich Wissenschaft sowie Randgebiete für wissenschaftliche Publikationen ein.
- "Voraussetzung für die Ausschüttung im Bereich Wissenschaft"
- "Meldung im Bereich Wissenschaft"
- "Meldung von Online-Publikationen (METIS - Texte im Internet)"
- "Meldung von E-Book - Sonderausschüttung METIS"
- "Fazit - Lohnt sich das?"
Ich vermute, dass damit ein Großteil der Publikationen im wissenschaftlichen Umfeld erfasst worden sind und freue mich sehr über Rückmeldungen zu dieser Artikelserie.
Voraussetzung für die Ausschüttung im Bereich Wissenschaft
Erforderlich für eine Auszahlung ist neben dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages auch eine Meldung bei der VG Wort, die für gedruckte Publikation über die Oberfläche TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen kann (alternativ auch per Papierformular) oder für im Internet veröffentliche Texte im Bereich METIS.Für die Ausschüttung ist eine angemessene Verbreitung in wissenschaftliche Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland.
Voraussetzung regulärer Ausschüttung
Bei wissenschaftlichen, sowie Fach- und Sachbüchern, die sich an Erwachsene wenden, ist dies bei Werken gegeben, die im Karlsruher virtuellen Katalog (KVK) in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind (§ 48 Absatz 1 Verteilungsplan VG Wort). Dabei sind die Standorte der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) nicht zu berücksichtigen.Beiträge in gedruckten wissenschaftlichen und Fachzeitschriften sowie in gedruckten wissenschaftlichen und Fach- und Sachbüchern werden Zeitschriften berücksichtigt, die mit mindestens zwei Standorten (mit Möglichkeit der Fernleihe) in der Zeitschriftendatenbank hinterlegt sind (§ 50 Verteilungsplan). Bei Beiträgen in Fach- und Sachbüchern gilt das gleiche wie bei Veröffentlichungen in Büchern wie in oberen Abschnitt (sprich § 48 Absatz 1 Verteilungsplan).
Bei Beiträgen werden Normseiten (je 1.500 Zeichen) vergütet und es muss ein Mindestumfang von zusammenhängendem Text von zwei Normseiten (3.00 Zeichen im Druck) gemeldet werden.
Voraussetzungen 50 % der Ausschüttung
Sollte keine hinreichende Verteilung in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhanden sein, kann alternativ 50 % der Ausschüttung bezogen werden.Bei wissenschaftlichen sowie Fach- und Sachbüchern sind hier entweder 3 Standorte im KVK erforderlich oder ein Nachweis von mindestens 100 verkauften Werkexemplaren, deren Mindestverkaufspreis bei 10 Euro liegt (siehe § 48 Absatz 2 Verteilungsplan).
Bei Beiträgen in gedruckten und wissenschaftlichen Fachzeitschriften ist ein Nachweis von einer Auflage von mindestens 500 Exemplaren erforderlich (siehe § 50 Absatz 2 Verteilungsplan). Eine Ausnahme sind hier Beiträge in kostenlos verteilten wissenschaftlichen und Fachzeitschriften. Bei denen sind die gleichen Vorbausetzungen wie die reguläre Ausschüttung gemessen (siehe § 50 Absatz 3 Verteilungsplan).
Definition Sachbuch/Fachbuch im Bereich Wissenschaft
Inhaltlich relevant für die Ausschüttung der VG Wort im Bereich Wissenschaft sind alle Fachtexte, die sich an Erwachsene melden. Ein Sonderfall sind hier Broschüren von Unternehmen (oder auch andere Einrichtungen) die möglicherweise kostenfrei verteilt werden. Hier ist dann ein Einstehen in wissenschaftlichen Bibliotheken oder eben ein Verkaufsnachweis von 100 Exemplaren bei einen Mindestverkaufspreis von 10 Euro erforderlich. Bildbände, die überwiegend aus Bildern bestehen und hier nur Kurztexte oder Beschreibungen enthalten sind bei der VG Bildkunst zu melden. Davon abzugrenzen sind jedoch Selbstillustrationen zu denen mehr Text vorhanden ist. Dies können durchaus als Fachbeitrag gemeldet werden.Wichtig ist auch, dass Texte zusammenhängend geschrieben sein müsssen, so dass Comics nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen von Texten im Internet
Bei der Veröffentlichung von Texten im Internet wird ebenfalls zwischen einer regulären Ausschüttung nach § 53 Verteilungsplan und der Sonderausschüttung nach § 55 Verteilungsplan unterschieden.In beiden Fällen ist bei Texten ein Mindestumfang von 1.800 Zeichen (Ausnahme Lyrik) erforderlich.
Die reguläre Ausschüttung bedarf eines Mindestzugriffes, der über Zählmarken festgestellt wird. Dabei sind derzeit 1.500 Zugriffe erforderlich für Texte bis zu 10.000 Zeichen. Bei umfangreicheren Texte gilt die Hälfte des Mindestzugriffes. Ebenso wird bei den Texten bei unterschieden ob diese frei zugängig sind oder hinter eine Paywall liegen.
Für die Sonderausschüttung kann je fremde Seite ohne Zählpixel die Anzahl der dort veröffentlichten Texte gemeldet werden. Dafür liegt hier aber auch der Ausschüttungsbetrag unterhalb der regulären Ausschüttung.
Voraussetzung zur Meldung von E-Book
Durch die Verbreitung von Büchern als E-Book ergänzend zu einer Printausgabe können auch diese im Rahmen der METIS Sonderausschüttung gemeldet werden.Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen;
- das E-Book darf nicht durch technische Maßnahmen gegen das Kopieren gesichert sind (kein hartes DRM, Kopierschutz).
- es kann sowohl als frei zugängiges Werk, als auch kostenpflichtig und/oder kennwortgeschützt zugänglich sein.
- Das Format muss "frei lesbar" sein, also in Form von HTML bzw. XHTML, ePUB oder PDF vorliegen.
- Der Mindestumfang des Textes entspricht 1.800 Anschläge (mit Leerzeichen).
Neben der Verlagsseite können dies auch alle Onlinebuchhandlungen ("Onlinesortimenter") sein.
Meldung im Bereich Wissenschaft
Auch wenn die Möglichkeit vorhanden ist per Formular (Einzelmeldung Wissenschaft). Die Meldeformulare sind im Abschnitt Wissenschaft auf der Seite Papierformulare / Merkblätter zu finden.Das Formular, welches dann per Post an die VG Wort gesandt werden kann sieht dann wie folgt aus.

Dieses Formular ermöglicht die Einzelmeldung VG Wort unter Angabe aller Werkdaten von gedruckten Werken als Buch, Buch-Beitrag, Zeitschriften-Beitrag oder Lieferung inklusiver Folgeauflagen sofernt diese wesentlich neu bearbeitet wurde (mind. 10 % neuer Text).
An dieser Stelle direkt ein Hinweis zum Thema Bibliothekstantiemen.
Über das Meldeverfahren Wissenschaft gemeldete Werke nehmen an der Ausschüttung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken teil, sofern Ausleihen in öffentlichen Bibliotheken vorliegen. Daher ist nur eine Meldung im Bereich Wissenschaft erforderlich.
Aus verschiedenen Gründen ist aber die Meldung per TOM wesentlich einfacher.
Art des Werkes
Diese kann im Abschnitt Wissenschaft (1) über den Punkt Meldung erstellen (2) anhand der Art des Werks (3) in folgender Abbildung erfolgen.
Hier sind die einzelnen Werktypen auszuwählen. Für die bessere Zuordnung hilft folgende Liste der Einordnung und Zuordnung der einzelnen Arten von Werken.
Beiträge in wissenschaftlichen oder Fachzeitschriften
- Zeitschriftenbeitrag
Beiträge in Wissenschaftliche Fach- oder Sachbüchern:
- Buch-Beitrag
- Buch
- Broschüre
Ergänzungslieferungen zu Loseblattwerken
- Lieferung
Urheberrechtlich geschützte Lernkartenset ab 101 Karten
- Lernkarte
- Einzelblattkarte
Werksuche ISBN oder ISSN
Nachdem die Art des Werkes ausgewählt worden ist kann die Printfassung des Werks anhand folgender Suchmaske gesucht werden.Hilfreich ist hier die Suche nach ISBN oder ISSN alternativ kann aber auch nach den Titel des Werks (Buch- oder Zeitschriftenartikel) inklusive Platzhalterzeichen * gesucht werden.

In der Ergebnisliste werden dann alle gefundenen Werke aufgelistet ide dann per Radiobutton übernommen werden können und damit in der Maske zur Meldung eines Werkes diese Daten aus verschiedenen Bibliotheken wie (DNB, VLB oder ZDB) übertragen worden sind.
Im Suchergebnis ist dann die Schaltfläche Werk übernehmen zu verwenden. Wichtig ist dabei, dass hier immer die Druckfassung und nicht die elektronische Fassung des Werks zu übernehmen ist.
Anhand meines letzten Buches sieht zum Beispiel das Suchergebnis per ISBN wie folgt aus.

In meinen Fall ist die Druckfassung sowohl in der DNB (Deutsche Nationalbibliothek) als auch im VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher). Durch Setzen des Radiobuttons neben der Druckfassung kann danach die Schaltfläche "Werk übernehmen" genutzt werden um die vorhandenen Daten für die Meldung zu übernehmen.
Sollte ein Werk nicht gefunden werden kann aber auch die Schaltfläche "Meldung manuell anlegen" ausgewählt werden. Dieses sollte jedoch eine Ausnahme sein. Meiner Erfahrung nach sind die Datenbanken schon sehr hilfreich.
Der Vorteil der Werksuche ist, dass viele Angaben zum Werk nicht selbst erstellt werden müssen sondern diese hier direkt übernommen werden. Danach kann direkt die Meldung erfolgen.
Positiv ist auch, dass bei Werken die als eBook vorliegen, oder aber die vom Erscheinungsjahr nicht mehr gemeldet werden können eine entsprechende Infobox zur Druckfassung vorhanden ist.
Diese besagt: "Bei diesem Werk handelt es sich um ein nicht meldefähiges eBook oder ein Werk mit verfristetem Erscheinungsjahr. Im Fall einer Zeitschrift prüfen Sie bitte über die Zeitschriftendatenbank (https://zdb-katalog.de), ob Ihre Angaben zu Titel und ISSN noch aktuell sind oder legen Sie die Meldung manuell an (ISSN dann nicht anwählen, sondern im Kommentarfeld der Meldemaske eintragen)."
Meldung erstellen
Nachdem die Werksuche, hoffentlich, erfolgreich war kann eine Fundstelle (möglichst mit vielen Angaben) einer Druckfassung ausgewählt werden und per Schaltfläche "Werk übernehmen" diese Daten für die Meldung übernommen werden.Alternativ kann auch die Schaltfläche "Meldung manuell anlegen" genommen werden.
In der eigentlichen Meldemaske werden dann, die hoffentlich vollständigen Angaben zum Werk aus den externen Datenbanken, übernommen.
Am Beispiel meines Buches sieht das wie folgt aus.

Im Beispiel sind Titel des Buches, ISBN, Verlag und Verlagsort übernommen worden. Der Umfang in Druckseiten und das Erscheinungsjahr kann ich noch ändern und bei der Auflage zwischen Erstauflage und Folgeauflage auswählen und meine Art der Beteiligung festlegen. Ferner gibt es noch den Punkt Selbstverlag auf den ich gleich noch eingehe,
Pflichtangaben sind alle mit * markierte Felder.
Im Beispiel ist das Buch 2022 erschienen und ich kann es also 2023 sowie 2024 noch der VG Wort als Werk melden. Dies entspricht die drei Jahre nach Veröffentlichung. Warum dies relevant ist erwähne ich unter "Keine ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken".
Besonderheit Selbstverlag
Eine Besonderheit ist hier die Schaltfläche "Selbstverlag", Hier ist der Hintergrund, dass es eine Änderung des Urheberrechts gab wonach auch Verlage an der Ausschüttung zu beteiligen sind. Hierzu sind entsprechende Bedingungen zu erfüllen. Einfach gesagt ist ein Verlag involviert, wenn jemand anderes mit der Veröffentlichung des Werks beauftragt worden ist. Hier wird das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung an einen Verlag übertragen. Es gibt aber auch Fälle, dass das Werk auch selbst vertrieben und erstellt wird in diesen Fällen ist der Punkt Selbstverlag zu wählen.
Im Abschnitt Auflage ist die Art der Auflage bspw. bei Büchern, anzugeben. Dies ist besonders wichtig wenn es sich nicht um eine Erstauflage sondern eine Folgeauflage handelt. Bei Folgeauflagen ist es erforderlich mindestens 10 % neuen Inhalt zur vorherigen Auflage ("wesentliche Veränderung durch neuen Text").
Im Anschluss wird noch die Art der Beteiligung ausgewählt. Als Art der Beteiligung kommen folgende Punkte in Frage:
- Allein Autor/in
- Mit-Autor/in
- Übersetzer/in
- Mit-Übersetzer/in
- Herausgeber/in
- Mit-Herausgeber/in
Zusätzliche Informationen zum Titel können noch im Kommentar angegeben werden, sofern dies das Finden des Werks bspw. konkretisiert oder erleichtert. Allgemeine Rückfragen sind besser durch direkten Kontakt zur VG Wort sinnvoll und werden dort auch beantwortet.
Über die Schaltfläche "Meldung absenden" wird dann die Meldung abgesandt.
Im Ergebnis wird die Meldung dann als PDF angeboten und es gibt auch einen entsprechenden Hinweis zur Verlagsbeteiligung.
Sollte keine Rechteinräumung (Nutzungsrechte an den Werk übertragen) sein kann durch den Link "Erklärung öffnen" im Abschnitt Hinweis zur Verlagsbeteiligung diese widerrufen werden. Dieses Formular ist dann auszufüllen, wenn die Veröffentlichung nicht durch einen Verlag erfolgt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Veröffentlichung durch eine Behörde oder Ministerium erfolgt ist und hier zwar die Rechte an Vervielfältigung und Verbreitung übertragen worden sind ohne dass diese Einrichtung ein Verlag wäre.
Dieser Sonderfall wäre dann der Punkt an der die Erklärung "keine Rechte" zur Verlagsbeteiligung erfolgen.
Im Regelfall ist dieses Formular nicht auszfüllen.
An dieser Stelle können keine Korrekturen mehr vorgenommen werden. Hier sollte bei Fehlern eine Nachricht an die VG Wort gesandt werden mit den Hinweis, dass die Meldung abgelehnt werden sollte.
Werktangaben bei unterschiedlichen Werkformen
Auch hier ist nicht der Titel des Beitrages sondern Titel des Werkes zu melden.Hier ist es wichtig statt einer Online-Publikation (diese wäre dann bei METIS zu melden) ebenfalls die Druckfassung zu melden.
An Werkangaben sind je nach Art des Werkes folgende Punkte anzugeben.
Grundsätzlich sind nicht nur Texte in deutscher Sprache oder bei einen deutschen Verlag meldefähig sondern alle Texte, die im Ausland oder einer anderen Sprache erschienen sind. Wichtig ist immer die Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken. Hier wird auch jede Meldung nach der Verbreitung überprüft. Hierzu werde ich im folgenden Abschnitt noch etwas zu schreiben.
Betrachten wir uns nun aber die Werkangaben je Art des Werkes. Positiv ist gerade bei Zeitschriftenbeiträgen, dass die Werkdaten auch als Vorlage gespeichert werden können.
Meldefähig sind Werke bis zu drei Jahren nach Veröffentlichung (wobei das Veröffentlichungsjahr mitgezählt wird).
Neben der Art der Beteiligung sind für die einzelnen Arten von Werken folgende Angaben zu machen:
Buchbeitrag oder Zeitschriftenbeitrag
- Angabe des Beitragstitel
- ISBN oder ISSN
(sofern vorhanden) - Angabe des Werktitels
(Buch oder Zeitschrift) - Verlag und Verlagsaort
- Erscheinungsort
- Beitragsumfang in Normseiten
(Eine Normseite entspricht 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen) - Art der Beteiligung
(Autor oder Übersetzer) - Anzahl Beteiligte am Beitrag
(hier ist der Textbeitrag und nicht die gesamte Publikation gemeint)
- Titel des Werks
- ISBN
(so vorhanden) - Verlag und Verlagsort
- Erscheinungsjahr
- Umfang in Druckseiten
- Art der Beteiligung
- Anzahl der Beteiligte
- Titel des Loseblattwerks
- ISBN oder ISSN
(so vorhanden) - Verlag und Verlagsort
- Erscheinungsjahr
- Beim Verlag können folgende Angaben erfragt werden. Diese Daten liegen vor, da auch die Meldung so mit dem Verlag abgestimmt sind:
- Anzahl und Nummern aller in einem Kalenderjahr erschienen Lieferungen
- Gesamtdruckzahl aller Lieferungen eines Jahres
- Anzahl aller in einem Jahr an der Lieferung beteiligter Autoren
(Dieser Wert ist im Feld Weitere Urheber abzüglich der meldenden Person selbst einzutragen)
- Beim Verlag können folgende Angaben erfragt werden. Diese Daten liegen vor, da auch die Meldung so mit dem Verlag abgestimmt sind:
- Titel der Karte
- ISBN
(so vorhanden) - Verlag und Verlagsort
- Erscheinungsjahr
- Umfang
(hier ist 1 einzutragen) - Beteiligtenfunktion
(Autor) - Anzahl der Beteiligten
In den fogenden Abschnitt mag ich noch auf eine Besonderheit eingehen.
Keine ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken
Im Abschnitt "Voraussetzungen 50 % der Ausschüttung" bin ich schon einmal kurz auf die Möglichkeit eingegangen, dass ein Werk möglicherweise nicht ausreichend in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhanden ist. Dies ist zum Beispiel bei einer Buchveröffentlichung der Fall, wenn dieses in weniger als 3 Standorten vorhanden ist.Auf der Seite des KVK - Karlsruher Virtueller Katalog ( https://kvk.bibliothek.kit.edu/ ) können die einzelnen Hochschulbibliothek Verbundsysteme für Deutschland durchsucht werden. So kann hier nach diversen Kriterien aber auch nach der ISBN eines Buches gesucht werden.
Im Ergebnis sind hier alle Fundstellen an Hochschulbibliotheken zu finden.
Für mein Buchbeispiel sieht dies wie folgt aus.

Mein Buch ist insgesamt in 5 Verbundsystemen gelistet, aber bis auf in der Deutschen Nationalbibliothek und den K10 Plus Verbundkatalog als Ersatz der Verbundkataloge GBV (Gemeinsame Bibliotheksverbund zahlreicher norddeutscher Bundesländer und SBV (Südwestdeutscher Bibliotheksverbund) sind die Bücher nur als E-Book vorhanden (siehe hervorgehobenes PDF Symbol).
Da die Pflichtexemplare in der DNB (6) nicht für die VG Wort relevant sind stellt sich die Frage, wie viele Standorte in der Fundstelle (7) bei K10Plus in oberer Abbildung vorhanden sind. Hier reicht ein Klick auf den Titel um eine detailiertere Ansicht zum Werk zu erhalten. Entscheidend ist dann der Abschnitt Besitzende Bibliotheken.

Somit ist das Buch also in insgesamt zwei Bibliotheken (in einen Hochschulbibliotheksverbundsystem vorhanden).
Sollte ich dieses Buch nun per TOM bei der VG Wort melden, würde ich eine Rückmeldung erhalten, dass es nicht ausreichend in wissenschaftlichen Bibliotheken verbreitet ist.
Hier gibt es dann zwei Möglichkeiten des Umgangs nach Erhalt einer entsprechenden Meldung durch die VG Wort.
Nachmelden nach der Nachbearbeitungsfrist
Ist das eigene Buch bis zum 31.7. des dritten Folgejahres nach Erscheinen doch noch in drei Standorten verfügbar, kann dieses nachgemeldet werden.
Variante Nachmelden der Verkaufszahlen
Alternativ können auch die Verkaufszahlen, bspw. durch ein Schreiben des Verlags, nachgemeldet werden. Hier sollten sowohl die verkauften 100 Exemplare als auch der über 10 Euro liegende Verkaufspreis erscihtlich sein.
Wie dieses in der Praxis funktioniert habe ich im Abschnitt "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken" im Artikel "VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks) und passend zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-) " beschrieben.
Da es dazu Nachfragen gab, habe ich da auch den Schriftverkehr mit der VG Wort nachgetragen zum Thema KVK-.
Im Ausschüttungsbrief erfolgt dann die Bewertung zum Werk mit
KVK- "Als Betrag wurden dann 50 % der regulären Ausschüttung im Bereich Wissenschaft angesetzt. Typ: KVK- Anmerkung: Keine ausreichende Verbreitung der Printfassung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland – mindestens 5 Standorte erforderlich (Abzug: 50%). Siehe Verteilungsplan §51, Abs. 1 und 2"
Meldung von Online-Publikationen (METIS - Texte im Internet)
Für die Meldung von Texten im Internet gibt es mittlerweile zwei Möglichkeiten diese abzugeben. Sind entsprechende Zählpixel eingebunden kann die Meldung im Bereich METIS direkt in der Oberfläche TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen.Da dies besonders auch für Blogs relevant ist, habe ich diese Vorgehensweise ausführlich im Abschnitt "Neuer METIS-Berich für Texte Online Melden (TOM) der VG Wort" im Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" mit einer Schritt für Schritt Anleitung beschrieben.
Für die Nutzung innerhalb eines CMS gibt es aber auch Plugins die die Meldung bei der VG Wort erfolgen. Derzeit wird hier von der VG Wort ein Plugin für Wordpress angeboten. Es ist aber auch eine Entwicklung bzw. Nutzung dieser Schnittstelle zum Beispiel über Typo3 geplant. Diese Meldung per Plugin bzw. API ist im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" beschrieben.
Für ein eigenes CMS oder manuelles Einbinden von Zählpixeln können die heruntergeladenen Zählpixel aus der Oberfläche TOM im Bereich METIS eingebunden werden. Diese können auch als CSV heruntergeladen werden. Im Artikel "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" hatte ich beschrieben, wie diese für mein CMS angepasst werden können. Eine technisch orientierte Beschreibung ist im Abschnitt "Technische Anforderungen an Zählpixel" beschrieben.
Meldung von E-Book - Sonderausschüttung METIS
Eine ebenfalls spannende Möglichkeit, insbesondere bei der zunehmenden Verbreitung von E-Books ist die Möglichkeit solche auch bei der Sonderausschüttung METIS zu melden.Bei der Ausschüttung zwischen der regulären Ausschüttung METIS nach Texten mit Zählpixel und der Sonderausschüttung ist, dass hier a) keine Zählpixel eingebunden sind und b) die Ausschüttung nach Anzahl der Texte vergütet wird.
Interessant an der Sonderausschüttung ist, dass hier aber auch Onlinesortimente gemeldet werden können die ein Buch als E-Book mit den im Abschnitt "Voraussetzung zur Meldung von E-Book" beschriebenen Bedingungen abieten.
Auch hier habe ich zur Meldung von E-Books eine Schritt für Schritt Anleitung im Abschnitt "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden" beschrieben und als praktische Arbeitshilfe eine "Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)" erstellt.
Diese dürfte an dieser Stelle ebenfalls hilfreich sein.
Hierbei ist darauf zu achten, dass die Meldung im Gegensatz zur regulären METIS Ausschüttung nicht einmalig je Text erstellt werden muss sondern für die Sonderausschüttung METIS jedes Jahr erneut eine Meldung erfolgen muss. Frist ist dabei für das Meldejahr der 31. Januar des Folgejahres. Eine gute Wiedervorlage für Januar ist daher sehr praktisch, gerade um zu überprüfen ob in der oberen Liste auch alle eigene E-Books weiterhin gelistet sind.
Fazit - Lohnt sich das
Gerade im Bereich Wissenschaft (nicht nur bei Publikationen im Rahmen von Promotionen) bietet die VG Wort eine gute Gelegenheit hier die eigenen Publikationen zu melden und im Bereich der Texte im Internet auch ein eigenes Portfolio an weiteren Veröffentlichungen anzulegen.Gerade bei den Publikationen in wissenschaftlichen Bibliotheken erstaunt es mich wenn hier die Ausschüttung der VG Wort nicht bekannt ist. Glücklicherweise ist ja eine Meldung bis zu drei Jahren nach Veröffentlichungsdatum möglich, so dass dieser Artikel vielleicht der ein oder anderen Person bei der Meldung für die VG Wort im Bereich Wissenschaft weiter helfen kann. Über eine Rückmeldung zum Text würde ich mich sehr freuen und hoffe, dass künftig Druckausgaben wieder mehr in Bibliotheken verteilt sein werden :-). Zumindest würde dies für meine Werke das Meldeverfahren etwas erleichtern.
Ein Blick auf die Quoten der letzten Jahre für Buchpublikationen lässt dieses dann doch recht gut beantworten (dargestellt sind die Quoten für Urheber*innen ohne Verlagsbeteiligung):
- Veröffentlichung 2018: 1.900 Euro
- Veröffentlichung 2019: 1.400 Euro
- Veröffentlichung 2020: 2.000 Euro
- Veröffentlichung 2021: 2.300 Euro
- Veröffentlichung 2022: 700 Euro
Für den Bereich METIS kann in folgender Tabelle ein kurzer Einblick auf die letzten Jahre geworfen werden, auch wenn der Trend vermutlich bei den Ausschüttungsquoten METIS ein wenig rückläufiger ist.
Anzahl Texte für-> | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Regulär METIS je Text | 43,86 | 45,00 | 40,00 | 35,00 | 29,40 | 23,80 | 20,00 |
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig). | |||||||
Sonderausschüttung | Kein Mindestzugriff von 1.500 Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann. Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR (Höchstbetrag nach Kappung) |
||||||
001-020 Texte | 20,00 | 20,00 | 17,00 | 15,00 | 13,00 | 10,00 | 10,00 |
021-060 Texte | 60,00 | 60,00 | 51,00 | 45,00 | 39,00 | 30,00 | 30,00 |
061-120 Texte | 120,00 | 120,00 | 102,00 | 90,00 | 78,00 | 60,00 | 60,00 |
121-240 Texte | 240,00 | 240,00 | 204,00 | 180,00 | 156,00 | 120,00 | 120,00 |
241-180 Texte | 480,00 | 480,00 | 408,00 | 360,00 | 312,00 | 240,00 | 240,00 |
> 480 Texte | 960,00 | 960,00 | 816,00 | 720,00 | 624,00 | 480,00 | 480,00 |
Die Quoten METIS für das Meldejahr 2022 fehlen noch, aber in der Tendenz dürfte diese Tabelle dennoch hilfreich sein.
Die reguläre Ausschüttung (mit Zählpixel) empfiehlt sich für Blogartikel auf der eigenen Seite (oder alternativ wenn eine andere Seite entsprechende Artikel eingebunden hat und an das VG Wort Verfahren teilnimmt.
Die Sonderausschüttung ist besonders spannend für E-Books :-). Daneben sind aber auch die gedruckten Ausgaben hilfreich :-).
Aus meiner Sicht ist dies durchaus attraktiv und ein Grund sich etwas ausführlicher mit der VG Wort zu beschäftigen.
Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):
Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.
Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.
Keine Kommentare - Permalink - SAP