Mittwoch, 17. November 2004
22:35 Uhr
22:35 Uhr
Beck Online
Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.Aktuelles von Andreas Unkelbach
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Dienstag, 9. November 2004
09:11 Uhr
09:11 Uhr
Europarecht Datenbank
EUR-Lex bietet einen unmittelbaren und kostenlosen Zugang zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Über das System können das Amtsblatt der Europäischen Union sowie insbesondere die Verträge, die Rechtsetzungsakte, die Rechtsprechung und die vorbereitenden Rechtsakte konsultiert werden.
Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.
Aktuelle Schulungstermine Rechercheberichte mit SAP Report Painter
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Freitag, 22. Oktober 2004
22:46 Uhr
22:46 Uhr
VWL Quiz
Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.Abschlussarbeiten im SAP S/4HANA Controlling (📖)
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Mittwoch, 20. Oktober 2004
09:35 Uhr
09:35 Uhr
Ab 5 AN Pflicht zur Anstellung eines Datenschutzbeauftragten
Der DSTV informiert über die Pflicht der Anstellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn die Arbeitnehmerzahl über 4 Personen zählt.
Weitere Infos:
Steuerberaterverband Hessen
Erforderlich ist hierbei eine Abstellung auf den Begriff des Beschäftigten, der Umgang mit Daten hat, dieses ist vergleichbar mit der alten Formulierung des Arbeitnehmerbegriffes.
Somit sind Aushilfen, die nicht mit der Datenverarbeitung zu tun haben, nicht zu den Beschäftigten zu zählen, wenn ich die gesetzlichen Kommentare richtig deute.
Hierbei beziehe ich mich auf folgende Ausführung.
Zusammenfassung:
Auch Aushilfen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, zählen bei der 4-Personen-Grenze gem. §4f BDSG mit!
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Weitere Infos:
Steuerberaterverband Hessen
Erforderlich ist hierbei eine Abstellung auf den Begriff des Beschäftigten, der Umgang mit Daten hat, dieses ist vergleichbar mit der alten Formulierung des Arbeitnehmerbegriffes.
Somit sind Aushilfen, die nicht mit der Datenverarbeitung zu tun haben, nicht zu den Beschäftigten zu zählen, wenn ich die gesetzlichen Kommentare richtig deute.
Hierbei beziehe ich mich auf folgende Ausführung.
Zusammenfassung:
Auch Aushilfen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, zählen bei der 4-Personen-Grenze gem. §4f BDSG mit!
Abschlussarbeiten im SAP S/4HANA Controlling (📖)
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Montag, 11. Oktober 2004
15:12 Uhr
15:12 Uhr
Keine Leerzeile im Anschriftsfeld
Die Deutsche Post empfiehlt nicht mehr die Pflichtleerzeile in Adressen zu verwenden (vor der PLZ), diese soll durch eine Änderung der DIN 5008 hervorgerufen werden.
Ein erläuternder Text findet sich unter:
DIN.DE.
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