Andreas Unkelbach
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ISSN 2701-6242

Artikel über Controlling und Berichtswesen mit SAP, insbesondere im Bereich des Hochschulcontrolling, aber auch zu anderen oft it-nahen Themen.


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Donnerstag, 20. Oktober 2005
21:01 Uhr

OpenOffice 2.0

Heute ist die Betaphase von Openoffice abgeschlossen und unter de.openoffice.org laesst sich die Version 2.0 von OpenOffice herunterladen. Ein Update scheint vollkommen problemlos möglich zu sein.

Das Programmpaket bietet jetzt ein Datenbank-Modul, Base, um die Textverarbeitung (Writer), die Tabellenkalkulation (Calc), das Präsentationsprogramm (Impress) und das Zeichenprogramm (Draw) zu komplettieren.

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Donnerstag, 20. Oktober 2005
14:13 Uhr

Berechnung monatlicher/jährlicher Arbeitzeit nach BAT

X = monatliche Arbeitszeit
Y = wöchentliche Arbeitszeit

X = Y * ( 365,25 / 7*12 )

X = 4,348 * Y

Beispiel:

Wöchentliche Arbeitszeit = 38,5
Monatliche Arbeitszeit = 167,40

Diese Regelung befand sich innerhalb § 15 BAT.

Nachtrag:
Zwischenzeitlich ist diese in § 24 III TV-H bzw. TVöD zu finden und stellt eine tarifvertragliche Regelung dar.

"Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils sind die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Absatz 1 und entsprechende Sonderregelungen) zu teilen."


Im Rahmen des Einkommenssteuerrecht ist in der Lohnsteuerrichtline zu § 3 b ESTG im Absatz 2 Nummer 2a  Satz 5 eine vergleichbare Regelung zu finden.

"Bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum ergibt sich die Stundenzahl der regelmäßigen Arbeitszeit aus dem 4,35fachen der wöchentlichen Arbeitszeit."

Beide Regelungen berücksichtigen dabei einen Wochenfaktor der nicht nur eine grobe Berechnung der monatlichen Arbeitszeit  nach Wochenarbeitszeit * 52 Wochen / 12 Monate sondern auch über einen Zeitraum von 400 Jahren Schaltjahre und entsprechende Schalttage, so dass hier ein Wert von 4,348125 errechnet wird. Dieser Faktor wird in den einzelnen gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen entsprechend gerundet. Dabei wendet der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie wohl ebenfalls den Faktor 4,35 während im öffentlichen Dienst der Faktor 4,348 genutzt wird.

Eine genauere Herleitung dieses Faktors ist auf der Seite www.lohn-info.de/zeitberechnungen.html zu finden.

Die monatliche Arbeitszeit kann im Controlling als Kennzahl zum Beispiel in Form der Erfassung der "Full Time Equivalent beziehungsweise Vollzeitäquivalent zur Darstellung der Kostenverteilung und Arbeitszeit genutzt werden.

Auf dieses Thema wird unter anderen in folgenden Artikel näher eingegangen:
 

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Dienstag, 18. Oktober 2005
10:56 Uhr

Datenschutz am Arbeitsplatz

Das OfficeBlog berichtet über die "Clean Desk Policy" und verlinkt hierbei ein Suchbild zum Thema mit einen besonderen Schwerpunkt auf Datenschutz.

Nachtrag:
Der Artikel wurde aktualisiert und die Originallinks sind leider offline.
Aber immerhin eine Quelle gibt es noch:
What's wrong with this picture? The NEW clean desk test

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Freitag, 7. Oktober 2005
13:09 Uhr

IHK Ausbilderschein

Im Rahmen meines Studiums besuchte ich auch Vorlesungen zur Ausbilder-Eignungsvorbereitung, die ich mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen habe.

Von Seiten der FH heißt es dazu:
Nach erfolgreich bestandenen Prüfungen im theoretischen und praktischen Teil sowie erfolgtem Diplomabschluss erfolgt die Anerkennung durch die IHK Gießen-Friedberg. Diese Regelung gilt für die Studienorte Gießen und Friedberg gleichermaßen. Die Veranstaltungen finden in Gießen statt.
© Fachhochschule Gießen-Friedberg

Daher besuchte ich die Industrie und Handelskammer Gießen-Friedberg um mir eine Bescheinigung in Form einer Urkunde gem. § 5 AEVO auf Grund einer Befreiung von der Ausbilderprüfung nach § 6 Abs. 2 AEVO.

Dieses war auch unter meiner Diplomurkunde angegeben. Diese Veranstaltungen besuchen mehrere Studenten, so dass mit jedem Semester sicher einige Absolventen zur IHK kommen und dort ihren Ausbilderschein bestätigen lassen.

Der Antrag wurde aus Gießen nach Friedberg weitergeleitet und mir wurde mitgeteilt, dass dieser Vorgang mit Kosten in Höhe von 25,- Euro verbunden wäre.

Nach einigen Wochen erhielt ich dann eine Rechnung der IHK für die Befreiung gem §§ 6 und 7 AEVO vom 17.09.2005.

Nach telefonischer Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass diese 25 Euro für eine Kommission, die über die Anerkennung eine Entscheidung treffen müsse, anfallen würden. Mir würden dann der Beschluss und der Ausbilderschein noch zugestellt werden.

Einige Wochen später kam dann eine Bescheinigung der IHK über die Befreiung vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation.

Eine Urkunde oder eine genauere Erläuterung waren nicht erhältlich. Nach Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin wäre es so, dass die Prüfung an der FH zwar identisch sei, eine Urkunde jedoch nur für diejenigen ausgestellt werde, die die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK ableisten würden. Die Prüfung sei zwar rechtlich gleichrangig, jedoch ist eine solche Bescheinigung erforderlich um bei der IHK als Ausbilder gelistet zu werden.

Die IHK selbst bietet Lehrgänge zur Vorbereitung auf die
Ausbilder-Eignungsprüfung
für circa 415 Euro an, die dann jedoch mit Urkunde versehen sind.

Sofern man nicht als Ausbilder bei der IHK gelistet sein möchte, kann man sich diese 25,- Euro sparen, jedoch ist diese Information bisher noch nicht weitergegeben worden aber vielleicht für den ein oder anderen Studierenden der Fachhochschule Gießen-Friedberg von Interesse.

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Freitag, 30. September 2005
17:06 Uhr

Wirtschaftswiki

Handelsblatt.com startet unter der Internetadresse: Wirtschaftslexikon ein frei zugängliches Internet-Wirtschaftslexikon.

via finblog.de

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