Montag, 1. August 2005
09:02 Uhr
09:02 Uhr
Praktikum als Arbeitsverhältnis i.S.d. TzBfG?
Im Rahmen des Teilzeitbefristungsgesetzes ist es fraglich, ob ein Praktikum innerhalb eines Betriebes als Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Laut Gesetzes darf ein befristetes Arbeitsverhältnis nur zwei Jahre andauern und maximal dreimal innerhalb dieser Zeit verlängert werden. Fraglich ist nun, ob ein geleistetes Praktikum hier als Arbeitsverhältnis zu betrachten wäre.
Dashoefer.de:gem. "LAG Niedersachen, Urteil vom 4.7.2003, Az. 16 Sa 103/03" gilt ein Praktikum nicht als Arbeitsverhältnis i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG.
Ebenfalls ist auf jurawelt.com ein Artikel zum Thema "Das Praktikum als Jobkiller?" erschienen.
Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
Dashoefer.de:gem. "LAG Niedersachen, Urteil vom 4.7.2003, Az. 16 Sa 103/03" gilt ein Praktikum nicht als Arbeitsverhältnis i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG.
Ebenfalls ist auf jurawelt.com ein Artikel zum Thema "Das Praktikum als Jobkiller?" erschienen.
ein Angebot von Espresso Tutorials
unkelbach.link/et.books/
unkelbach.link/et.reportpainter/
unkelbach.link/et.migrationscockpit/
Diesen Artikel zitieren:
Unkelbach, Andreas: »Praktikum als Arbeitsverhältnis i.S.d. TzBfG?« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 1.8.2005, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=156 (Abgerufen am 20.4.2024)
Artikel datenschutzfreundlich teilen
🌎 Facebook 🌎 Twitter 🌎 LinkedIn