Montag, 1. August 2005
09:02 Uhr
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Praktikum als Arbeitsverhältnis i.S.d. TzBfG?
Im Rahmen des Teilzeitbefristungsgesetzes ist es fraglich, ob ein Praktikum innerhalb eines Betriebes als Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Laut Gesetzes darf ein befristetes Arbeitsverhältnis nur zwei Jahre andauern und maximal dreimal innerhalb dieser Zeit verlängert werden. Fraglich ist nun, ob ein geleistetes Praktikum hier als Arbeitsverhältnis zu betrachten wäre.
Dashoefer.de:gem. "LAG Niedersachen, Urteil vom 4.7.2003, Az. 16 Sa 103/03" gilt ein Praktikum nicht als Arbeitsverhältnis i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG.
Ebenfalls ist auf jurawelt.com ein Artikel zum Thema "Das Praktikum als Jobkiller?" erschienen.
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Dashoefer.de:gem. "LAG Niedersachen, Urteil vom 4.7.2003, Az. 16 Sa 103/03" gilt ein Praktikum nicht als Arbeitsverhältnis i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG.
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Diesen Artikel zitieren:
Unkelbach, Andreas: »Praktikum als Arbeitsverhältnis i.S.d. TzBfG?« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 1.8.2005, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=156 (Abgerufen am 25.4.2025)
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