Freitag, 7. Oktober 2005
13:09 Uhr
13:09 Uhr
IHK Ausbilderschein
Im Rahmen meines Studiums besuchte ich auch Vorlesungen zur Ausbilder-Eignungsvorbereitung, die ich mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen habe.
Von Seiten der FH heißt es dazu:
Nach erfolgreich bestandenen Prüfungen im theoretischen und praktischen Teil sowie erfolgtem Diplomabschluss erfolgt die Anerkennung durch die IHK Gießen-Friedberg. Diese Regelung gilt für die Studienorte Gießen und Friedberg gleichermaßen. Die Veranstaltungen finden in Gießen statt.
© Fachhochschule Gießen-Friedberg
Daher besuchte ich die Industrie und Handelskammer Gießen-Friedberg um mir eine Bescheinigung in Form einer Urkunde gem. § 5 AEVO auf Grund einer Befreiung von der Ausbilderprüfung nach § 6 Abs. 2 AEVO.
Dieses war auch unter meiner Diplomurkunde angegeben. Diese Veranstaltungen besuchen mehrere Studenten, so dass mit jedem Semester sicher einige Absolventen zur IHK kommen und dort ihren Ausbilderschein bestätigen lassen.
Der Antrag wurde aus Gießen nach Friedberg weitergeleitet und mir wurde mitgeteilt, dass dieser Vorgang mit Kosten in Höhe von 25,- Euro verbunden wäre.
Nach einigen Wochen erhielt ich dann eine Rechnung der IHK für die Befreiung gem §§ 6 und 7 AEVO vom 17.09.2005.
Nach telefonischer Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass diese 25 Euro für eine Kommission, die über die Anerkennung eine Entscheidung treffen müsse, anfallen würden. Mir würden dann der Beschluss und der Ausbilderschein noch zugestellt werden.
Einige Wochen später kam dann eine Bescheinigung der IHK über die Befreiung vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation.
Eine Urkunde oder eine genauere Erläuterung waren nicht erhältlich. Nach Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin wäre es so, dass die Prüfung an der FH zwar identisch sei, eine Urkunde jedoch nur für diejenigen ausgestellt werde, die die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK ableisten würden. Die Prüfung sei zwar rechtlich gleichrangig, jedoch ist eine solche Bescheinigung erforderlich um bei der IHK als Ausbilder gelistet zu werden.
Die IHK selbst bietet Lehrgänge zur Vorbereitung auf die
Ausbilder-Eignungsprüfung für circa 415 Euro an, die dann jedoch mit Urkunde versehen sind.
Sofern man nicht als Ausbilder bei der IHK gelistet sein möchte, kann man sich diese 25,- Euro sparen, jedoch ist diese Information bisher noch nicht weitergegeben worden aber vielleicht für den ein oder anderen Studierenden der Fachhochschule Gießen-Friedberg von Interesse.
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Von Seiten der FH heißt es dazu:
Nach erfolgreich bestandenen Prüfungen im theoretischen und praktischen Teil sowie erfolgtem Diplomabschluss erfolgt die Anerkennung durch die IHK Gießen-Friedberg. Diese Regelung gilt für die Studienorte Gießen und Friedberg gleichermaßen. Die Veranstaltungen finden in Gießen statt.
© Fachhochschule Gießen-Friedberg
Daher besuchte ich die Industrie und Handelskammer Gießen-Friedberg um mir eine Bescheinigung in Form einer Urkunde gem. § 5 AEVO auf Grund einer Befreiung von der Ausbilderprüfung nach § 6 Abs. 2 AEVO.
Dieses war auch unter meiner Diplomurkunde angegeben. Diese Veranstaltungen besuchen mehrere Studenten, so dass mit jedem Semester sicher einige Absolventen zur IHK kommen und dort ihren Ausbilderschein bestätigen lassen.
Der Antrag wurde aus Gießen nach Friedberg weitergeleitet und mir wurde mitgeteilt, dass dieser Vorgang mit Kosten in Höhe von 25,- Euro verbunden wäre.
Nach einigen Wochen erhielt ich dann eine Rechnung der IHK für die Befreiung gem §§ 6 und 7 AEVO vom 17.09.2005.
Nach telefonischer Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass diese 25 Euro für eine Kommission, die über die Anerkennung eine Entscheidung treffen müsse, anfallen würden. Mir würden dann der Beschluss und der Ausbilderschein noch zugestellt werden.
Einige Wochen später kam dann eine Bescheinigung der IHK über die Befreiung vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation.
Eine Urkunde oder eine genauere Erläuterung waren nicht erhältlich. Nach Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin wäre es so, dass die Prüfung an der FH zwar identisch sei, eine Urkunde jedoch nur für diejenigen ausgestellt werde, die die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK ableisten würden. Die Prüfung sei zwar rechtlich gleichrangig, jedoch ist eine solche Bescheinigung erforderlich um bei der IHK als Ausbilder gelistet zu werden.
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Diesen Artikel zitieren:
Unkelbach, Andreas: »IHK Ausbilderschein« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 7.10.2005, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=166 (Abgerufen am 26.4.2024)
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