11:33 Uhr
Dateipfad und Dateiname als Fußzeile automatisch in Excel setzen
In diesem Zusammenhang ist mir auch eine Möglichkeit Vorlagen in Excel angesprochen. Persönlich habe ich dieses bezogen auf Powerpoint und Excel schon gerne genutzt und im Artikel "Microsoft Office Vorlagen und Änderungsverfolgungen" beschrieben.
Allerdings hat tabellenexperte.de eine Anleitung unter "Excel-Quickie Nr. 3: Standard-Vorlagen" angelegt in der entsprechend diese Vorlagen ebenfalls angesprochen werden.
In den Kommentaren bin ich auf den Gedanken gekommen, dass hier in der Fußnote der Dateiname und Pfad zur Datei hinterlegt werden kann und werde sicherlich sowohl die Mappe.xltx als auch Tabelle.xltx im Autostartverzeichnis von Excel anlegen und mir hier eine entsprechende Vorlage basteln.
Gerade für ausgedruckte Versionen ist es hilfreich, wenn hier der Pfad zur Datei auf Dauer hinterlegt wird.
Dateiname und Dateipfad als Fußzeile einfügen
In Excel kann im Ribbon Seitenlayout in der Befehlsgruppe "Seite einrichten über die Schaltfläche "Drucktitel" im Register "Kopfzeile/Fußzeile" über die Option "&[Pfad]&[Datei]" einen Pfad zu hinterlegen.
Hier ist auch direkt die Schaltfläche eingefügt werden.

Ebenso besteht die Möglichkeit direkt in einer Zeile über die Formel
=ZELLE("dateiname")
eintragen.
Zur Verdeutlichung hier diese Formel als Formel sowie als Ergebnis:

Auch hier eignet sich diese Formel als Element und das Ergebnis ist auch direkt zu sehen.
Dateiname und Pfad als festen Wert in die Fußzeile hinterlegen per Makro
Im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen eignet sich diese Methode tatsächlich für ausgedruckte Versionen von Dateien. Allerdings wird dieser Dateipfad regelmäßig aktualisiert, so dass es sich hier eher empfehlenswert scheint, entweder das Ergebnis der obigen Formel erneut als Text einzufügen oder aber als Makro hier den Dateiname und Dateipfad direkt als Text ohne Veränderung festzulegen.Hier war der Gedanke folgendes Makro zu hinterlegen:
Sub DateipfadundName_in_Fußzeile()
Dim i As Integer
For I = 1 To Sheets.Count
Worksheets(I).Activate
With ActiveSheet.PageSetup
.LeftFooter = ThisWorkbook.FullName
End With
Next I
End Sub
Leider ist es nicht möglich dieses Makro aus der persönlichen Makroarbeitsmappe auszuführen, da in diesen Fall nur der Pfad zur PERSONAL.XLSB hinterlegt wird. Dennoch mag ich gerne auf den Artikel "Excel Umgang mit Makros und Visual Basic for Applications (VBA)" hinweisen.
Grundsätzlich empfinde ich ein durchdachtes Design von Tabellenblättern als sehr hilfreich und verweise auch hier auf den Artikel "Formulare gestalten in Excel". Vermutlich wird hier auch die eingangs erwähnte Antwort zu den fünf wichtigsten Formeln in Form eines Artikel noch geschrieben werden. Allerdings sind die letzten Wochen durch ein anderes großes Thema zum Thema SAP noch in der Arbeit ist.
Aktuelle Schulungstermine Rechercheberichte mit SAP Report Painter
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21:10 Uhr
Rückblick THM Datenschutztag 2017
Daher möchte ich an dieser Stelle einen persönlichen Rückblick zu den einzelnen Vorträgen aber auch gleich einen Hinweis auf die kommende Veranstaltung am 20. Februar 2018 geben. Gerade da ich mich selbst gerne mit den Thema Datenschutz hier im Blog auseinandersetze (und dabei wohl eher auf die technischen Apsekte wie Datenschutzerklärung eingehe) möchte ich hier doch einen Rückblick auf diese Veranstaltung geben.
Als Beschäftigter in der öffentlichen Verwaltung (Hochschule) war hier natürlich gleich der erste Vortrag interessant, aber auch die übrigen Veranstaltungspunkte sind spannend gewesen.

(C) THM Datenschutztag, mit Genehmigung Datenschutzbeauftragten
Ambiente / Ort der Veranstaltung:
Nach erfolgreicher Anmeldung und Erhalt eines Namensschildes war es möglich mit Kaffee sich erst einmal zu stärken und überrascht doch die ein oder andere Person aus dem Hochschulumfeld anzutreffen. Der Datenschutztag ist mittlerweile auch in das Weiterbildungskonzept der Hochschule eingebunden, so dass hier auch das "Referat Personalentwicklung auf dem Campus Gießen" als Veranstalter mit auftritt.Allerdings ist die Themenwahl auch für externe oder generell am Datenschutz interessierte Personen interessant. Nach einer Begrüßung durch die Vizepräsidentin Katja Specht moderierte Hajo Köppen, der Datenschutzbeauftragte der THM, durch die Veranstaltung und leitete von einer Veranstaltung zur nächsten weiter und schaffte es auch als Jurist die Tücken von Technik zu überwinden.
An Themen wurden folgende Bereiche angesprochen:
- Haftung von Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften und Dienstvorschriften
- Datenschutz und Sicherheit bei der Nutzung von Internet & E-Mail - Sicherheitsbewusstsein & Bordmittel gegen Angriffe, Malware, Phishing & Co.
- Begleitausstellung Datenschutz-Awareness
- Digitalcourage: Ein Datenschutzfeuerwerk - vom BigBrotherAward bis zur Verfassungsbeschwerde
Die Vorträge selbst sind dankenswerterweise auch im Veranstaltungsarchiv auf Seiten des THM Datenschutztages zu finden.
Dennoch möchte ich zu den einzelnen Vorträgen kurz die für mich interessantesten Punkte hervorheben.
Haftung der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung bei Verstößen gegen Datenschutz - und Dienstvorschriften
Rechtsanwalt Dr. jur. Götz Gerlach von Kleymann, Karpenstein & Partner mbB stellte die Frage der Haftung bei Datenschutzverstößen in den Mittelpunkt seines Vortrages. Dabei wurden sowohl Risikobereiche (Schatten-IT, Datenschutz- und Urheberrechtsverstöße) aber auch die rechtlichen Folgen dargestellt.Besonders positiv war hier, dass auch Bezug auf die IT-Benutzungsordnung der THM eingegangen wurde, die insbesondere auch den Umgang mit dienstlicher E-Mail und anderen IT Systemen regelt.
Dabei ist die rechtliche Bindung sowohl über § 106 GeWO "Weisungsrecht des Arbeitgebers" als auch § 70 Hess. BeamtenG "Pflichten gegenüber Vorgesetzten" durch die Weisungsrechte des Arbeitgeber gegeben. In der oberen Benutzungsordnung ist auch ein Verfahren beschrieben durch das eine Kontrolle der Einhaltung der Richtlinie befolgt werden kann.
Anhand der Kombination von Datenschutz und Arbeitsrecht wurden auch praktische Probleme wie das private Surfen im Internet, Screening von Bewerbern oder gar das Nutzen von privater Software für dienstliche Zwecke besprochen und auch die möglichen Folgen anhand Urteile und Fallbeispiele erläutert.
Daneben gab es auch praktische Ratschläge zum Verfahren bei rechtswidrigen Anweisungen und wie sich hier bei entsprechenden Anweisungen verhalten werden kann. Aber auch die Quizrunde bzgl. der Einordnung ob bestimmte Sachverhalte datenschutzrechtlich relevant sind oder nicht, waren vom Meinungsbild aber auch von der Form der Wissensvermittlung sehr gelungen. Daneben wurden aber auch rechtliche Grundlagen und Hinweise auf neue Gesetzesgrundlagen angesprochen.
Hier möchte ich auch gerne auf die Artikelreihe zum Thema EU-DSGVO auf socialmediarecht.de verweisen.
Durch die anschließende Fragerunde und Austausch mit Publikum war dieser Vortrag sehr lebendig und konnte auch auf einzelne Fragen aus der Praxis sehr gut eingehen.
Datenschutz & Sicherheit bei der Nutzung von Internet & E -Mail
Der folgende Vortrag von Frank Giebel, IT-Revisor, Datenschutzbeauftragter (3rd Mind Business Consulting e.K.) beschäftigte sich mit Fragen des IT-Sicherheit und stellte sowohl die Gefahren wie Identitätsdiebstahl, Spearphishing durch social enginierung aber auch technische Möglichkeiten der Gefährung von IT Systemen und den Risikofaktor Mensch dar.Dabei wurde das Thema Datenschutz nicht nur auf die IT beschränkt sondern gleichzeitig auf Prozesse und die Menschen die Umgang mit den Daten haben erweitert. Zur Verdeutlichung wurde hier auch auf die Internetseite projekt-datenschutz.de verwiesen wo entsprechende Vorfälle die öffentlich geworden sind dargestellt werden.
Neben den geschilderten Fällen und Risiken wurden aber auch konkrete Möglichkeiten des Schutzes vorgestellt und diese durchaus mit kleinen humorvollen Seitenhieben sehr anschaulich vermittelt.
Begleitausstellung Datenschutz-Awareness
Kirsten Siebentritt stellte hier ihre Bachelorarbeit zum Thema "IT-Sicherheit durch Awareness – eine Plakatserie zur Sensibilisierung" vor, die in 15 Plakaten das Thema IT-Sicherheit für den ZKI (Zentren für Kommunikation und Informationsverarbeitung in Lehre und Forschung e. V) aufarbeite und so eine anschauliche Möglichkeit der Aufmerksamkeit auf das Thema Datenschutz lieferte.Die Arbeit war auch als Ausstellung am Datenschutztag zu sehen und es besteht die Überlegung diese auch als Wanderausstellung in Hessen zur Weiterbildung zu nutzen.
Auf ihrer Internetseite kann das Projekt "IT-Sicherheit durch Awareness" ebenfalls betrachtet werden. Eines der Motive ist auch für den Flyer zum Datenschutztag verwendet worden.
Digitalcourage: Ein Datenschutzfeuerwerk - vom BigBrotherAward bis zur Verfassungsbeschwerde
Im Abschlussvortrag wurde auch die Bedeutung des Datenschutzes im Rahmen einer digitalen Zivilcourage (digitalcourage) vorgestellt. Als Redner war hier padeluun ein deutscher Künstler und Netzaktivist, der für digitale Bürgerrechte eingeladen der die Geschichte aber auch das aktuelle Engagement des Verein Digitalcourage e. V. vorstellte.Der Verein (ehemals unter den Namen FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V.)) bekannt engagiert sich nicht nur durch den BigBrotherAward sondern setzt sich ganz praktisch in großen und kleinen Projekten für die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit ein. Dieses kann sowohl durch eine Verfasssungsklage (Stichwort Vorratsdatenspeicherung) als auch durch praktische Maßnahmen zur digitalen Selbstverteidigung sein. Auf die Frage wie padeluun selbst sicher kommuniziert wurde auf das Projekt pep (pretty easy privacy) verwiesen.
Fazit
Gerade durch praktische Beispiele aber auch durch die Auswahl der Themen und der Referierende hat diese Veranstaltung das Thema Datenschutz und Arbeitsrecht sehr lebendig gemacht und auch wenn die Unterlagen zur Veranstaltung auch online einsehbar sind, war in meinen Augen ein Besuch dieser Veranstaltung sehr empfehlenswert und gleichzeitig sensibilisierend für das Thema.Dieses ist auch ein Grund, warum ich das Datum 20. Februar 2018 für den THM-Datenschutztag 2018 mir auch direkt vormerke und diese Veranstaltung gerade für Beschäftigte in der Verwaltung sehr empfehlen kann. Der große Vorteil ist, dass diese Veranstaltung nicht nur technisch oder formaljuristisch aufgebaut ist sondern das Thema lebendig zu vermitteln versteht. Neben den fachlichen Input ist aber auch die Moderation und das menschliche Vermitteln eines solchen Themas sehr gelungen und zeigt für mich, dass Juristen nicht nur mit Technik umgehen können sondern jenseits von Facebook und Co. ebenfalls soziale Netzwerke funktionieren und die digitale Wissensvermittlung auch analog oder von Mensch zu Mensch funktionieren kann.
Mich beeindruckt nebenbei dass hier Datenschutz nicht nur dienstlich gelebt wird sondern auch im Rahmen der Weiterbildung Datenschutz für Beschäftigte im Rahmen der Personalentwicklung genutzt wird und viele dieser internen Veranstaltungen auch für andere genutzt werden können. Ein Überblick über die THM Datenschutz Fortbildungsveranstaltungen kann ebenfalls auf Seiten des THM Datenschutz eingesehen werden und auch wenn diese nicht öffentlich sind, kann doch ein Kontakt zu den Vortragenden vermittelt werden. Damit ist ein wichtiger Punkt der Umsetzung eines lebendigen Datenschutzkonzeptes ganz praktisch verwirklicht worden.
Weitere Informationsquellen im Netz
Da Datenschutz, wie erwähnt, kein Thema für einen Tag ist gibt es natürlich auch abseits dieser Veranstaltungen eine Menge an Informationsmöglichkeiten zu diesen Thema. Persönlich bin ich hier begeistert von den beiden Jurapodcasts Rechtsbelehrung - Jura Podcast mit Marcus Richter und Thomas Schwenke oder auch Jurafunk - Recht zum Hören die beide in regelmäßigen Abständen ebenfalls das Thema Datenschutz auf der Agenda haben. Daneben ist aber auch das Social Media Recht Blog oder andere in den Webempfehlungen erwähnten Internetseiten von Interesse.An größeren Informationsportalen würde ich noch auf das Blog "Datenschutzbeauftragter INFO Informationen zum Datenschutz" sowie auf das "virtuelle Datenschutzbüro" verweisen.
Aktuelles von Andreas Unkelbach
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18:42 Uhr
Leerzeilen bei Zeilenbeschriftungen in Excel Pivottabellen auffüllen
Was ist ein Finanzierungszweck?
Die Rolle des Feldes Finanzierungszweck im SAP Modul PSM ist in den beiden Artikeln "PSM-FM Grundlagen Finanzierungszweck im Haushaltsmanagement bei Recherchebericht und Selektion", "Gruppierung von Finanzierungszwecken bei Drittmittelprojekten per Zusatzfeldcoding mit IF oder CASE" beschrieben.
Die entsprechende Grundtabelle (Datengrundlage) sieht dabei im Ausschnitt und sehr vereinfacht wie folgt aus:

Pivottabelle klassisches Layout anlegen
Der naheliegende Gedanke diese Tabelle mit einer Pivottabelle (siehe auch Artikel "Pivottabellen ab Excel 2010 dynamischer filtern mit Datenschnitten am Beispiel Hochschulfinanzstatistik" ) anzulegen.Im Ergebnis sieht eine eingefügte PivotTabelle dann wie folgt aus:

Die Darstellung der Werte Fachbereich, Kostenstelle, Finuse und Auftrag auf einer Ebene ist durch die Pivottabellen-Optionen (rechte Maustaste auf die Pivottabelle) und hier der Reiter Anzeige und die Option Klassisches PivotTabellen-Layout festgelegt worden.

Ferner sind für die einzelnen Zellen keine Teilergebnisse festgelegt worden.
Geplant ist nun eigentlich für die einzelnen Fachbereiche die Ergebnisse je Kostenstelle zu kopieren und als Tabelle zur Verfügung zu stellen.
Hier gab es dann jedoch die Rückmeldung, dass die leeren Zellen unterhalb der mehrfach vorkommenden Kostenstelle aufgefüllt werden sollten. Leider ist mir keine Option in den Pivottabellen bekannt, dass sich hier die Gruppierung wiederholen lässt. Daher hilft hier eine kleine Formellösung weiter.
Vor der Pivottabelle wurden daher vier weitere Spalten eingefügt und dabei mit einer Formel die Fachbereich, Kostenstelle und Finuse (Finanzierungszweck) aufgefüllt.
Zellenbeschriftungen per Wenn Funktion automatisch auffüllen
Die automatische Auffüllen der leeren Zellenbeschriftungsfelder ist über eine WENN Funktion gelöst:
Die Formel prüft ob die Pivottabellenzelle einen Wert hat (im Beispiel F3 ungleich leer sprich "") um dann den entsprechenden Eintrag einzfügen, andernfalls wird der Wert eine Zelle oberhalb dieser Formel eingetragen. Da die Formel nach unten ausgefüllt wird, wird dann tatsächlich immer der entsprehcende Wert ergänzt so dass hier die Zellenbeschriftungen ebenfalls nach unten ausgefüllt wird.
Die Formeln sehen dabei wie folgt aus:

in Zelle A3 wird dabei auf das Feld D3 in der Pivottabelle Bezug genommen und durch die Formel =WENN(d3<>"";d3;a2) hier würde auf jeden Fall ein Wert vorhanden sein, aber shcon in Zelle A4 wird durch die Formel =WENN(d4<>"";d4;A3) der Wert aus A3 ausgewiesen, wenn hier kein Wert in der Pivottabelle steht.
Hierbei sind dann tatsächlich alle Kostenstellen und FInanzierungszwecke ergänzt und die Tabelle ist etwas besser lesbar.. Eleganter kann dieses aber mit einer bedingten Formatierung erfolgen.

Durch die Regel "Werte formatieren, für die diese Formel wahr ist" wird geschaut, ob der Eintrag mit der Zelle drüber identisch ist.
Hier kann die Schriftfarbe in einen Grauton dargestellt werden, so dass sich wiederholende Werte entsprechend absetzen, wie am Beispiel des FB 03 ersichtlich ist.

Hier zeigt sich erneut wie sinnvoll die Verwendung der bedingten Formatierung zum schnellen Erfassen von Daten genutzt werden kann.
Weitere Beispiele für die Anwendung von bedingten Formatierungen können unter "Excel: bedingte Formatierung mit Pfeilen (Darstellung Tendenzen bei Veränderungen)" oder auch im Artikel "Leistungsmengen im Grundbudget je Fächergruppe (Cluster) im Vergleich oder bedingte Formatierung für Minimalwerte und Maximalwerte" betrachtet werden.
Insgesamt ist diese Formellösung eine echte Erleichterung im Vergleich des manuellen Auffüllen der leeren Tabellenzellen.
Aktuelles von Andreas Unkelbach
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20:22 Uhr
Analyse und Abgleich Einzelposten und Summensätze im Haushaltsmanagement PSM-FM am Beispiel Abweichung Reisekostenobligo
Von der Höhe der Werte her war es dann jedoch relativ schnell klar, dass es sich bei den Obligos um nicht abgebaute Reiskostenobligos handelte, die aus einen anderen SAP System übertragen worden sind.
Löschen von Obligos im Haushaltsmanagement
Der erste Gedanke war daher, diese Obligo Belege wie im Artikel "Löschen von fehlerhaften (Obligo)-Belegen im Modul PSM-FM (Haushaltsmanagement)" beschrieben zu löschen.Allerdings waren die Belege hier nicht identifizierbar, so dass diese Belege nicht gelöscht werden konnte. Da aber auch eine andere Einrichtung ein vergleichbares Problem hatte, wurden wir dann ebenfalls auf eine Lösung hingewiesen, auf die ich in diesen Artikel ebenfalls hinweisen möchte.
Analyse Einzelposten und Summensätze im Haushaltsmanagement
Innerhalb des Modul PSM-FM gibt es entsprechende Analysefunktionen, die dann tatsächlich die Ursache finden und entsprechend auch einen Schiefstand beheben können.Im SAP Menü unter:
- Public Sector Management
- Haushaltsmanagement
- Infosystem
- Analysen
Diese sind im Ordner Analysen an folgender Stelle zu finden:
- Obligo und Ist
- Abgleich
- Innerhalb Haushaltsmanagement
- Summensätze zu Einzelposten
Im Ergebnis wird eine Liste erstellt in der alle Positionen aufgeführt werden bei denen die Einzelposten je HHM - Kontierung (Finanzposition, Finanzstelle, Fonds und auch Hauptbuch bzw. CO Objektnummer) nicht übereinstimmen.
Einzelposten und Summensätze in Tabellen FMTOX und FMOIX -> Hinweis auf Query
Diese Auswertung zeigt im Ergebnis dann tatsächlich worin die Ursache der Abweichung von Einzelpostenliste und Summenbericht in Form des Rechercheberichtes.Im Artikel "Salden je Finanzposition mit Unterscheidung Personal oder Sachaufwand aus PSM-FM durch Query über logische Datenbank FMF" wurde schon einmal auf die beiden Tabellen, welche in der logischen Datenbank FMF ausgewertet werden können, FMTOX "Summensätze: Obligo und Ist - Erweitert" und der Einzelpostentabelle FMOIX "Einzelposten - Erweitert" hingewiesen. Der Bericht wertet tatsächlich die Unterschiede zwischen beiden Parteien aus.
Abgleich von Einzelposten und Summensätze im Haushaltsmanagement und Anpassung Summensätze an Einzelposten
Während der Bericht S_ALR_87012636 "Abgleich von Einzelposten und Summen" beziehungsweise der dahinterliegende ABAP Report RFFMRC00 "Abgleich von Einzelposten und Summensätzen für das HHM" aufruft stellt sich nun die Frage, wie die gefundenen Abweichungen korrigiert werden können.Hier ist der ABAP Report RFFMRC04 "Übereinstimmende Einzelposten und Summensätze für HHM" hilfreich. Dieser erweitert die Auswertung um ein Updateflag wodurch tatsächlich die identifizierten Abweichungen korrigiert weden, während der Report das Updateflag auf Anzeige gesetzt hat.
Sofern der Report RFFMRC04 über SA38 gestartet wird kann das Feld "Testlauf" im Abschnitt Steuerung deaktiviert wird der Bericht im Echtlauf ausgeführt und die zugehörigen Summensätze den Einzelposten angepasst, so dass hier sowohl die Auswertung der Einzelposten als auch die Summen im Recherchebericht übereinstimmen.
Beim Ausführen des Reports sollte darauf geachtet werden, dass keine Buchungen durchgeführt werden, da anderenfalls eventuell Fehler korrigiert werden, die gar keine sind.
Das Feld "Testlauf" ist im Report RFFMRC00 nicht vorhanden, wodurch tatsächlich nur die Anzeige in der Transaktion S_ALR_87012636 vorhanden ist.
Statt Aufruf des Report über die Transaktion SA38 kann auch die nicht im SAP Menü hinterlegte Transaktion FMAF "Abgleich Einzelposten Summenposten" aufgerufen werden.
Im Ergebnis sind dann auch die Obligos im Recherchebericht ausgeglichen.
Grundsätzlich kann es sinnvoll sein in regelmäßigen Abständen entweder die Transaktion S_ALR_8701263 zur Analyse auszuführen oder tatsächlich quartalsweise oder wenigstens im Rahmen des Jahresabschlusses durch die Transaktion FMAF ein entsprechender Abgleich der Summensätze und Einzelposten durchzuführen.
Das Thema Obligo ist auch im Controlling relevant. Auf dieses Thema wird im Artikel "Obligo Verwaltung im SAP Modul CO - Customizing, Standardberichtswesen, Report Writer/Painter und SAP Query" behandelt.
An solchen Themen zeigt sich der Vorteil, wenn sich über aktuelle Themen oder Probleme auch übergreifend ausgetauscht wird, so dass hier gemeinschaftlich an einer Lösung gearbeitet werden kann, oder alternativ Lösungen auch untereinander ausgetauscht werden.
Aktuelles von Andreas Unkelbach
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19:24 Uhr
Technikupdate im Blog, Feedly und Syntaxhighlighting
Innerhalb der Kategorien dieser Seite oder auch im Blog selbst, wenn nicht direkt ein Artikel aufgerufen wurde, kann über die Schaltflächen "Frühere Artikel" und "Spätere Artikel" zwischen jeweils fünf Artikeln einer Kategorie oder innerhalb des Blogs geblättert werden, so dass nun auch wieder alte Artikel aufgerufen werden können.

Auch hier lag die Ursache im Wechsel der PHP Version in der eine Anpassung erforderlich war. Ursprünglich bin ich ja der Meinung gewesen, dass Feedly den Wechsel von HTTP auf HTTPS nicht mitbekommen würde (siehe auch meinen Hinweis unter "Domainumzug" ) aber tatsächlich wurde ich heute von Feedly auf einen neuen Artikel in beiden RSS-Feed überrascht.

In beiden RSS Feed sind tatsächlich neue Artikel aufgeführt.
Sofern Feed Reader nicht bekannt sein sollten kann ich hier meinen Artikel "Infotainment oder Nachrichtenapps für Android" empfehlen. Wobei ich mich auch sehr über Besuche direkt auf der Seite freue.
Um noch mehr überrascht zu werden konnte ich beim Webhoster die Schaltfläche zum Aufrufen der Web FTP Oberfläche aufrufen und hier begeistert den Webeditor zu nutzen. Innerhalb des KAS (Kundenadministrationssystem) kann über die Schaltfläche Login die WebFTP Oberfläche aufgerufen werden.

Von hier können dann auch online Dateien bearbeitet werden. Wie im folgender Abbildung zu sehen, kann hier auch ein Syntaxhighlighting genutzt werden. All-Inkl benutzt dabei CodeMirror einen auf JavaScript basierenden Quelltext-Editor zur Syntaxhervorhebung.

Gerade ein Syntaxhervorhebung ist ebenso wie ein WYSIWYG Editor (siehe zum Beispiel im Artikel "Dokuwiki Plugin CKGEdit und Hochladen von PDF, Excel oder andere Medien") ist eine echte Arbeitserleichterung und auch etwas, dass ich in der Oberfläche meines Blog (zum Verfassen von Artikeln) ebenfalls sehr schätze. Immerhin besteht hierdurch auch die Möglichkeit direkt Fehler zu beheben oder auch schneller Code zu verstehen.
Ein schönes Beispiel wie viel besser Coding mit Hervorhebung zu lesen ist kann auch auf der Seite meiner Frau zum Thema "PHP - Ein kleiner Kalender mit date, strtotime, einer for-Schleife und ein paar ifs" nachvollzogen werden.
Als eines von mehreren Projekten kann hier zum Beispiel GeSHi (Generic Syntax Highlighter) verwendet werden, was eine Syntaxhervorhebung für unterschiedliche Programmiersprachen (so auch PHP) ermöglicht. Diese ist dann mit CSS umgesetzt und wird auch in größeren Webprojekten (bspw. auch Dokuwiki) eingesetzt. Dieser wird nicht in JavaScript sondern durch PHP Code verwirklicht.
Gerade beim Coding ist es hier tatsächlich hilfreich entsprechende Tools zur besseren Lesbarkeit des Coding aber auch der Kommentare zu nutzen. Somit habe ich nun auch online einen Editor der vergleichbar schöne Funktionen wie PS Pad (siehe (Software)-tools), Ein weiterer Vorteil ist noch, dass jederzeit die Datensicherung lokal bleibt und im Livebetrieb Änderungen vorgenommen werden können.
An dieser Stelle mag ich auch noch einmal das saubere Coding und die Dokumentation von Claudia erwähnen und bin sehr froh darüber, dass diese Seite technisch sehr stark vom Know-How durch Claudia unter anderen Autorin des Buch "PHP für dich" profitiert. Was aber auch schon bei der Umstellung dieser Seite in ein responsives Design (siehe Artikel "In eigener Sache: Updates der Seite (Technik und Design) - Fokus auf Responsives Webdesign und pagespeed") und an vielen anderen Stellen der Fall war und ist.
Das ist dann vielleicht schon ein Unterschied zum reinen HTML Coding. :-) Wie auch immer nun dürften aber auch wieder alle Artikel zu den Themen dieser Seite aufgerufen werden.... diese sind ja auch als Kategorien auf der linken Seite zu finden... :-)
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