Andreas Unkelbach
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ISSN 2701-6242

Artikel über Controlling und Berichtswesen mit SAP, insbesondere im Bereich des Hochschulcontrolling, aber auch zu anderen oft it-nahen Themen.


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Montag, 26. Juni 2023
20:18 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 2 - Mitgliedschaft bei der VG Wort und meine erste Mitgliederversammlung Berufsgruppe 3

Im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" bin ich auf die Grundlagen der Beteiligung an der VG Wort eingegangen und habe dabei den Unterschied zwischen Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder vorgestellt. Persönlich gehöre ich der Berufsgruppe 3 an und bin bei der VG Wort seit 2012 angemeldet und habe seit 2016 einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen.

Als Autor und Blogger nehme ich in der Hauptsache an der Ausschüttung in den Bereichen Wissenschaft (Buchveröffentlichungen und Bibliothekstantiemen) und METIS (Texte im Internet) teil.

2022 habe ich mich dazu entschlossen mich als ordentliches Mitglied bei der VG Wort zu bewerben und möchte in diesen zweiten Teil nun den Weg zur Mitgliedschaft beschreiben.

Dieser Artikel soll nun auf die ordentliche Mitgliedschaft bei der VG Wort eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort aber auch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.


 

Mitgliedschaft bei der VG Wort

Da ich selbst mich in der  Berufsgruppe 3 - Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur verorte ist hier auch der Prozess zur Anmeldung als Mitglied in dieser Berufsgruppe beschrieben. Als Mitglied wurde ich dann erstmalig zur ordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni 2023 eingeladen. Worum es bei der Mitgliederversammlung grundsätzlich geht erläutert folgender Abschnitt. Gerade 2023 hat es noch einige Änderugen bei der Satzung und Verteilungsplan der VG Wort gegeben, daher mag ich hier auch gerne (mit Bezug auf den öffentlichen Newsletter der VG Wort) auf die Ergebnisse der Mitgliederversammlung hinweisen. Der Rückblick stellt natürlich eine sehr subjektive Sicht auf die Mitgliederversammlung dar, entsprechend möchte ich hier auch gerne Werbung dafür machen sich selbst eine Mitgliedschaft zu überlegen. Ich würde mich freuen, wenn dies ein wenig weitergeholfen hat und freue mich schon auf künftige Veranstaltungen der VG Wort.




Antrag auf Mitgliedschaft

Wie erwähnt sind neben den formalen Kriterien (Wahrnehmungsvertrag seit 3 Jahre, entsprechende Auszahlungen über die VG Wort in den letzten drei Jahren) auch eine Zustimmung des Vorstands erforderlich.

Ein Antrag kann formlos an die VG Wort zur Aufnahme gestellt werden, worauf die Kriterien überprüft werden und dann über die Aufnahme entschieden wird.

Auf der Seite https://www.vgwort.de/teilnahme/mitglieder.html ist auch direkt eine Kontaktmailanschrift für einen Antrag auf Mitgliedschaft aufgeführt.Ein entsprechender Antrag auf Mitgliedschaft muss für das Geschäftsjahr bis zum 31. März des Jahres eingegangen sein.

Nach der letzten Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte und diversen Änderungen im Bereich METIS mit denen ich mich ohnehin schon beschäftigt habe, war auch bei mir der Beschluss gefasst mich als Mitglied bei der VG Wort zu bewerben.

Da mir selbst auch immer konkrete Beispiele für einen formlosen Antrag hilfreich sind, beschreibe ich hier am Beispiel meiner Person einmal das Verfahren.

Beispiel Berufsgruppe 3 - Wissenschaft


Eine entsprechende Mail habe ich an vgw @ vgwort .de gesandt Wie weiter oben erwähnt gibt es jedoch für einen Antrag eine direkte Kontaktanschrift bei der VG Wort. Dieser ist am Ende der Seite https://www.vgwort.de/teilnahme/mitglieder.html im Abschnitt "Aufnahmeverfahren und Antragsfrist" zu finden.

Betreff: Antrag Mitgliedschaft VG Wort - Berufsgruppe 3

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit bewerbe ich mich um die Mitgliedschaft in der Berufsgruppe 3: Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur der VG Wort. 

Meine Karteinummer lautet:  ....... 

Schon vorab vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Unkelbach

Die Karteinummer ist entweder in den Ausschüttungsbriefen der VG Wort zu finden oder findet sich direkt rechts oben in der Oberfläche TOM (Texte Online Melden) auf tom.vgwort.de worüber auch eine Meldung an die VG Wort erfolgen kann.

Bevor der Antrag an die zuständige Berufsgruppe weitergeleitet wurde sind vorab noch folgende Fragen an mich gestellt worden. Diese habe ich hervorgehoben und meine Antworten direkt durnter gesetzt.

Welches sind Ihre Themenschwerpunkte / Tätigkeitsschwerpunkte? 

Hier habe ich die einzelnen Themen meiner Publikationen angegeben sowie meinen aktuellen beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt.

Schwerpunkt meiner Publikationen sind im Bereich der Betriebswirtschaftslehre und hier insbesondere Controlling und Berichtswesen mit SAP.  Daneben beschäftige ich mich auch mit SAP Basisthemen wie Datenmigration nach SAP S/4HANA.

Hier deckt sich auch mein berufliche Tätigkeit im Bereich Budgetmanagement / Ressourcencontrolling an der Universität Gießen mit den Schwerpunkt auf Berichtswesen und Controlling.

Für welche Medien arbeiten Sie bzw. in welchen Verlagen publizieren Sie?  

Meine Bücher sind im Verlag Espresso Tutorials GmbH erschienen.  Als weiteres Medium veröffentliche ich regelmäßig Artikel auf meiner Internetseite andreas-unkelbach.de.


Wären Sie damit einverstanden, Einladungen zu zukünftigen Mitgliederversammlungen nur auf digitalem Weg zu erhalten?

Hier habe ich direkt mit "Ja" zugestimmt was sich auch als besonders praktisch ewiesen hat, da damit auch alle Unterlagen zur Mitgliederversammlung über die TOM Oberfläche abrufbar sind und nicht extra per Post versandt werden müssen.

Etwas später wurde dann auch noch eine Publikationsliste angefordert.

Zum damaligen Zeitpunkt war hier meine Antwort:

bisher sind von mir folgende Bücher erschienen:

Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling in SAP S/4HANA
Autoren: Andreas Unkelbach, Martin Munzel
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (20. Juli 2022) Paperback ISBN: 9783960120551

SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM
Autor: Andreas Unkelbach
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (14. April 2020) Paperback ISBN: 9783960120179

Schnelleinstieg ins SAP®-Controlling (CO) – 2., erweiterte Auflage
Autoren: Andreas Unkelbach, Martin Munzel
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
2. Auflage (08. März 2019) Paperback ISBN: 9783960120346

Berichtswesen im SAP®-Controlling
Autor: Andreas Unkelbach
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (01. Juni 2017) Paperback ISBN: 9783960127406

Schnelleinstieg ins SAP®-Controlling (CO)
Autoren: Andreas Unkelbach, Martin Munzel
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (01. November 2015) Paperback ISBN: 9783960126874


Ich gehe davon aus, dass Sie als Publikationen hier die Buchveröffentlichungen und nicht aktuelle Blogartikel auf meiner eigenen Seite meinten. Diese wären ebenfalls bei der VG Wort unter METIS gemeldet worden.

Mitgliedsantrag angenommen

Anfan 2023 habe ich dann folgende Mail erhalten:

Sehr geehrter Herr Unkelbach,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Vorstand der VG WORT in seiner letzten Sitzung Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft zugestimmt hat.
Wir heißen Sie daher als neues Mitglied der VG WORT herzlich willkommen!
Da nun auch die Gebühren für Aufnahme und Mitgliedschaft fällig werden, wird sich in Kürze unsere Buchhaltungsabteilung bei Ihnen melden.

Danach kam dann im März auch die Zahlungsaufforderung.

Einladung zur Mitgliederversammlung

2023 fand die Mitgliedeversammlung der VG wort in hybrider Form statt.

Die Mitgliederversammlung fand in hybrider Form vom 16. Juni bis 17. Juni statt und es konnte eine elektronishce Regsitrierung in der Zeit vom 11. Mai bis spätestens 13. Juni erfolgen. Hier konnte auch ausgewählt werden, ob eine Teilnahme im Literaturhaus in München oder per digitale Teilnahme erfolgen soll.

Die Abstimmung von Stimmen ist in elektronischer Form über das Portal TOM der VG Wort zu erfolgen.

Die Versammlung fand dann im Juni statt.


Mitgliederversammlung

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung zählen:
  • Änderungen und Ergänzungen der Satzung
  • des Wahrnehmunsgvertrages
  • der Verteilungspläne sowie die Genehigung des Jahresabschlusses und
  • die Entlastung von Verwaltungsrat und Vorstand.
2023 stand auch wieder die Wahl des Verwaltungsrat (erfolgt alle vier Jahre) an.

Diese Wahl findet auch jeweils in den einzelnen Berufsgruppen statt, so dass hier die Teilnahme je Berufsgruppe am zweiten Tag in einen anderen Raum sowohl online (in einen anderen Stream) als auch in Präsenz.

Die entsprechenden Zugangsdaten führten auch nur im jeweiligen Raum für den das Wahlrecht ausgeübt werden kann.

Vor der Sitzung fand ein Technikcheck am Vormittag statt und es wurde erfolgreich die Sitzung per Zoom gehalten. Für die Stimmabgaben sowohl im Raum als auch digital wurden jeweils 3 bis 4 Minuten angesetzt und ein interenes Abstimmungstool genutzt. Dieses hat für jede Stimmabgabe auch einen Verifikationscode generiert, so dass nach der Sitzung auch noch alle abgegebenen Stimmen auf Richtigkeit geprüft werden konnten.

Besonders positiv aufgefallen ist mir, dass alle Unterlagen schon frühzeitig online gestellt worden sind inklusive ausführliche Erläuerung zum Vorschlag. Gerade bei Satzungsänderungen oder Verteilungsplan ist dies besonders hilfreich.

Die Stimmabgabe erfolgt nach einfacher Mehrheit, wobei Enthaltungen/Ungültige Stimmen nicht gezählt werden. In der Regel erfolgt die Abstimmung über alle anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder. Dabei können aber auch einzelne abwesende Mitglieder andere für ihre Stimmabgabe beauftragten. Entsprechend kann ein Mitglied auch bis zehn? weitere Stimmen abgeben, so dass die vier Minuten Stimmabgabezeit sinnvoll ist.

Bei Änderungen der Satzung oder des Verteilungsplan stimmt jede Berufsgruppe für sich ab (nach einfacher Mehrheit) aber Änderungen sind nur dann angenommen wenn jede Berufsgruppe einzeln diesen Antrag angenommen hat. Sofern eine Berufsgruppe bei einer Satzungsänderung oder Ändeurng des Verteilungsplan dieser nicht zustimmt gilt diese dann als nicht angenommen.

Besonders spannend ist hier für mich die Anzahl der Stimmberechtigten der jeweiligen Berufsgruppe, was mich noch mehr davon überzeugte in der jeweiligen Berufsgruppe aktiv das Wahlrecht auszuüben.

Die Wahl der Verwaltungsratmitglieder der jeweiligen Berufsgruppe erfolgt ebenfalls intern nach einfacher Mehrheit, wobei dies auch auf die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen sich bezieht. Sofern also nur eine Person zur Wahl steht und die Enthaltungen nicht gezählt werden kann also eine einzelne Stimme gleich 100 % bedeuten.

Rückblick auf die Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni 2023

Neben Geschäftsbericht und Jahresabschluss standen auch diverse Änderungen im Verteilungsplan an. Diese sind auch im aktuellen Newsletter der VG Wort ("Newsletter im Juni zur Mitgliederversammlung 2023") einsehbar, bzw. wurden dort erwähnt. Da die Versammlung nicht öffentlich war, mag ich hier nur auf die auch schon bekannten Informationen aus dem Newsletter näher eingehen.

Quoten unter anderen METIS
Gerade für Blogger besonders interessant dürften die Quoten für METIS im Bereich Urheber sein. Die Quoten für METIS (Urheber) für die Ausschüttung Ende September werden erst im August beschlossen, so dass hier noch keine aktuellen Quoten bekannt sind.

Wörtlich gibt die VG Wort an "Die Quoten zu METIS werden kurz vor der Ausschüttung veröffentlicht und die Ausschüttung ist – wie geplant – Ende September. Aufgrund der veränderten Berechnungsverfahren seit 2021, die durch die neuen gesetzlichen Vorgaben notwendig wurden, können wir die METIS-Quoten nicht früher veröffentlichen."

Dies liegt auch daran, dass bis zum 1. Juli Urheber noch Meldungen für METIS abgeben können. Durch die Verlagsbeteiligung ist aber auch für das Jahr 2022 sowie Folgejahre eher mit ungeraden Quoten zu rechnen. Ich bin selbst ebenfalls neugierig, wie die Quoten dann für METIS aussehen werden.

Die Anpassungen des Verteilungsplan wurden auf der Sitzung beschlossen, so dass der Verwaltungsrat noch die Ausschüttungsquoten festlegt. Teilweise waren diese schon vorhanden, aber bei METIS sind diese erst im August vorliegend.


Kriterien für Kopierwahrscheinlichkeit
Für METIS wiederum relevant sind die Kriterien der Kopierwahrscheinlichkeit für Online-Publikationen. Weitesgehend inhaltsgleiche Internetseiten, die sich bspw. nur durch eine Domainendung oder Domainnamen unterschieden werden bei der Sonderausschüttung nur einmal berücksichtigt.

Onlinepublikationen
Ebenso wird klar gestellt, dass Online-Publikationen von den Urhebern selbst verfasst sein müssen und auf Internetseiten öffentlich zugänglich gemacht worden sein, die über gängige Suchmaschinen auffindbar sind.

Wissenschaft: Verteilungsplan
Gerade im Bereich Wissenschaft wurden auch Änderungen des Verteilungsplan für wissenschaftliche Publikationen besprochen, wo die vorab einsehbaren Erläuterungen ebenfalls hilfreich waren.

Zeichentrick und Animationsfilme im Kino
Interessant ist auch, dass künfitg Zeichentrick- und Animationsfilme, die im Kino gezeigt werden Fernsehfilmen und Serien in der Bewertung gleichgestellt werden. Dies dürfte auch mit den Wandel des Aufwands für entsprechende Produktionen zusammenhängen.

Oberthema KI und Urheberrecht
Ein wichtiges Thema waren auch zentrale Frage rund um die generative KI wie ChatGPT, DeepL oder auch Stable Diffussion. Gerade bei sprach und textbasierten Chatbots stellen sich hier einige urheberrechtliche Fragen um die sich auch die VG Wort insbesondere was die kollektive Rechtewahrnehmung anbelangt in Form einer Arbeitsgruppe kümmert. Hierbei werden auch Themen wie der AI-Act und weitere rechtspolitische Themen insbesondere auf EU-Ebene.

Ausschüttungsquoten
Beim Blick auf die Ausschüttungsquoten (bspw. Änderung im Bereich der Bibliothekstantiemen im Bereich Wissenschaft) aber noch mehr bei der Vergütung für in 2023 erschienen Bücher im Bereich Wissenschaft bin ich ebenfalls der Hoffnung, dass für mein letztes Buch noch eine entsprechende Verteilung in wissenschaftliche Bibliothekn erfolgt ansonsten muss ich hier anhand der Verkaufszahlen nachmelden (Stichwort KVK Vermerk). Durch die Verlagsbeteiligung (hier erfolgt die Ausschüttung im September) sind hier auch die Ausschüttungsbeträge merklich verändert :-(.

Leider sind die auf der Mitgliederversammlung bekannt gegebenen Quoten "noch" nicht veröffentlicht, sollten aber noch nachgereicht werden.

Nachtrag: Quoten und Termin Hauptausschüttung 2023

Für die diesjährige Juli-Ausschüttung 2023 für 2022 sind mittlerweile auch die einzelnen Quoten für folgende Bereiche bekannt gegeben worden.

Grundsätzlich finden sich die Quoten auf:


https://www.vgwort.de/dokumente/quoten-uebersicht.html

Daher habe ich nur die einzelnen im Juli zu erwartende Ausschüttungen aufgeführt sowie die für den Bereich Wissenschaft ggf. interessanten Beträge aufgeführt.

Interessanter wird dies, insbesondere für Blogger*innen, noch bei der Ausschüttung METIS für Urheber (Ende August).
 

  1. Bibliothekstantiemen
  2. Wissenschaft (vorläufige Quoten)
    An Urheber*innen:

    Beiträge für Zeitschriften, Bücher je Seite 3,00 Euro
    in 2022 erschiene Bücher 700,00 Euro
    Broschüren (bis 48 Druckseiten) pro Druckseite 4,50 Euro
    Die Ausschüttung an Verlage erfolgt Ende September
  3. Presse
  4. Funk und Fernsehen
  5. METIS (Ausschüttung Ende September)
    Hier liegen derzeit nur die Quoten für Autor*innen für Presseagenturen für die Jahre 2019 - 2021 vor
    2019: 40 Euro, 2020: 45 Euro, 2021: 39,88 Euro

    Die Quoten für METIS an Urheber werden vss. im August veröffentlicht
  6. Fotokopien an Schulen
  7. Kleines Senderecht
  8. Unterrichts- und Lernmaterial

Der in 2022 höherer Betrag an Ausschüttungsquoten im Bereich Wissenschaft (bspw. 2.300 Euro (1.600+700 Euro) für ein in 2021 erschienenes Buch ergab sich u.a. aus der Auflösung von Rückstellungen.

Eine Gegenüberstellung der Quoten im Bereich METIS (Urheber) ist im Artikelabschnitt "VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books" von 2015 bis 2022 zu finden und ich bin hier gespannt, wie sich METIS für Urheber in 2023 entwickelt haben wird.

Auf der Seite der VG Wort wird auch darauf hingewiesen, dass die Ausschüttung ab 30. Juni 2023 beginnt und die Ausschüttungsbriefe dann ab dem 6. Juli online unter TOM abgerufen werden können. Diesmal erreicht die Überweisung die Urheber*innen noch vor den eigentlichen Ausschüttungsbrief.
 


Fazit - Warum Mitglied bei der VG Wort werden?

Das Thema VG Wort beschäftigt mich schon eine ganze Weile und gerade im Umfeld von wissenschaftlichen Publikationen, Buchveröffentlichungen aber auch bei Blogger*innen merke ich immer wieder, dass die Möglichkeiten der VG Wort und die Auszahlung an Wahrnehmungsberechtigte nicht bekannt sind, daher verweise ich hier immer wieder gerne auf die Einbindung von Zählpixeln bzw. die Meldung von Publikationen bei der VG Wort.

Gerade für verbreitete CMS Systeme bietet die VG Wort mittlerweile sogar Schnittstellen an, die das ganze etwas erleichtern. Dies habe ich auch im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" beschrieben :-). Daneben waren auch die Anpassungen von TOM (siehe "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))") eine große Veränderung  und der Austausch per Support von METIS war nicht nur im Artikel "VG Wort Nicht gemeldete URLs deaktiviert - Mindestzugriff nicht mehr gegeben durch Referrer Links auf Zählpixel" großartig.

Persönlich nutze ich zwar (noch) nicht entsprechende Schnittstellen der VG Wort sondern eher die Methode "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" aber insgesamt sind diese geschilderten Veränderungen durchaus positiv zu werten.

Solche Entwicklungen sind aber auch nur möglich, wenn hier konkrete Rückmeldungen an die VG Wort gegeben werden.

Gerade im Bereich Wissenschaft empfinde ich es aber persönlich auch wichtig, dass sich hier auch die Vielfalt der Personen wiederspiegelt. Beim Blick auf den Wandel in Richtung digitaler Publikationen, KI aber auch die zunehmende Verbreitung von eBooks in wissenschaftlichen Bibliotheken statt gedruckter Werke stellt hier Urheber*innen noch einmal mehr vor einer Herausforderung.

Um sich hier von Entwicklungen, auch durch die VG Wort, nicht überraschen zu lassen ist es immer besser sich selbst kundig zu machen und im besten Fall auch selbst eine Stimme bei Entscheidungen zu haben bzw. die dahinter liegenden Begründungen und Entscheidungsfindungen zu verstehen.

Für mich hat das Thema Verwertungsgesellschaften ebenso wie Datenschutz ein gewisses Interesse geweckt und ich bin auf künftige Entwicklungen in dieser Richtung sehr neugierig und kann hier persönlich die Teilnahme zumindest an der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten aber vielleicht auch als Mitglied sehr empfehlen.
 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Montag, 26. Juni 2023
20:15 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien

Beim Blick in meine Unterlagen zur VG Wort habe ich mich 2012 bei der Verwertungsgesellschaft Wort angemeldet und 2016 einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen. In der Zeit zwischen 2012 und 2016 war es auch schon möglich an der Ausschüttung METIS, Schulbuch aber auch für den Bereich Wissenschaft teilzunehmen.

Dies war für mich im Jahr 2015 bei der Veröffentlichung meines ersten Buches ein besonderer Moment (siehe auch "Buchveröffentlichung »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)«"), aber auch sonst hat mich als Blogger und Buchautor die Ausschüttung das Thema VG Wort immer wieder begleitet.

Seit 2018 sieht die Satzung der VG Wort (§ 3 Satzung der VG Wort) auch einen Wahrnehmungsvertrag für die Bereiche Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) vor. Vorher war es hier als Bezugsberechtigte, unabhängig vom Vertrag, möglich, einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen. Einen entsprechenden Wahrnehmungsvertrag habe ich Ende 2016 abgeschlossen und veröffentliche auch seit ungefähr 2016 auf https://unkelbach.link/vgwort regelmäßig Änderungen und Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT).

Da ich selbst immer wieder Hintergründe zur Mitgliedschaft bei der VG Wort und den Unterschied zwischen Mitglied und Wahrnehmungsberechtigte gesucht habe, möchte ich in diesem Artikel gerne von meinen Eindrücken und Erfahrungen aber vor allem auch den Hintergründen zu den einzelnen Gremein der VG Wort berichten.

Da der Text etwas umfangreicher geworden ist, teile ich diesen auf mehrere Teile auf.

Im ersten Teil (dieser Artikel) "Grundlagen - VG Wort Gremien, Berufsgruppen, Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder" werde ich, quasi als Grundlagen, die einzelnen Gremien der VG Wort vorstellen, damit auch der Unterschied zwischen Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder sowie die einzelnen Berufsgruppen und Gremien etwas klarer wird. Dabei ist der erste Teil recht formal (um nicht juristisch zu schreiben) bietet aber auch für mich die Möglichkeit auf einen Blick noch einmal die einzelnen Gremien und Funktionen nachschlagen zu können.

Im zweiten Teil "Wissenschaft und VG Wort - Meine erste Mitgliederversammlung Berufsgruppe 3" beschreibe ich dann meine eigenen Erfahrungen zum Weg zum ordentlichen Mitglied der VG Wort und die ordentliche Mitgliederversammlung im Juni 2023.
Darunter fallen "Antrag auf Mitgliedschaft" am Beispiel der Berufsgruppe 3, die Beschreibung einer Mitgliederversammlung und natürlich die Erfahrungen aus der letzten Mitgliederversammlung als "Rückblick auf die Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni 2023" und abschließend mein "Fazit - Warum Mitglied bei der VG Wort werden?".

Dieser Artikel soll einen Überblick über die VG Wort allgemein geben. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.


Grundlagen - VG Wort Gremien, Berufsgruppen, Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder


Wikipedia definiert die VG Wort wie folgt: "Die Verwertungsgesellschaft Wort mit Sitz in München verwaltet die Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken, auch von Funk und Fernsehen, in Deutschland. Berechtigte sind Autoren und Übersetzer von schöngeistigen und dramatischen, journalistischen und wissenschaftlichen Texten."

Sie wurde als rechtsfähigen Verein kraft Verleihung im Februar 1958 gegründet und nimmt Nutzungsrechte und Vegrütungsansprüche treuhänderisch für Autoren und Verlage wahr. Dabei nimmt Sie nicht nur eine Rolle ein um die Urheberrechte zu vertreten sondern verteilt auch Tantiemen aus der Urheberrechtsvergütung bspw. aus Abgaben aus Kopiervergütungen. Im Artikel gehe ich auf folgende Themen einzeln ein. Dabei ist mein Schwerpunkt aus Sicht eines Autor und Blogger auch mit Blick auf die Ausschüttungen im Bereich METIS und Wissenschaft.

Allgemeine Grundlagen: Im zweiten Teil werde ich auf die praktische Seite der VG Wort eingehen.


Gremien der VG Wort - Grundlagen

Im VG Wort Umfeld sind oft von Begriffen wie Mitglieder, Wahrnehmungsberechtigte oder Berufsgruppen die Rede. Auf diese einzelnen Grundlagenbegriffe mag ich hier gerne kurz eingehen.

Wahrnehmungsberechtigte

Durch den Wahrnehmungsvertrag ist es möglich eigene Publikationen/Veröffentlichungen sowohl im Bereich Wissenschaft, Texte im Internet, Presse, Hörfunk als auch Audio zu melden und entsprechend an Ausschüttungen der VG Wort teilzunehmen. In all diesen Bereichen ist mittlerweile der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erforderlich.

Die VG Wort spricht hier von Wahrnehmungsberechtigte. Am Vortag einer Mitgliederversammlung (auf die nehme ich gleich Bezug) findet eine Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte statt, auf der unter anderen der Vorstand den Geschäftsbericht vorstellt und sich den Fragen der Wahrnehmungsberechtigte stellt.

Aus der Gruppe der Wahrnehmungsberechtigte werden je Berufsgruppe Delegierte in die Mitgliederversammlung gewählt. Die Delegierten sind in der Mitgliederversammlung voll stimmberechtigt, können jedoch nicht in den Verwaltungsrat gewählt werden.

Berufsgruppen der VG Wort

Schon beim Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages muss sich für eine der Berufsgruppen entschieden werden. Schon bei der Registrierung wird zwischen Autor und Verlag unterschieden. Autor*innen haben Texte geschrieben oder übersetzt. Beispiele dafür sind im Bereich Roman, Lyrik, Sachbuch, Presseartikel, Dreh- / Hörbuch oder wissenschaftlicher Beitrag zu sehen. Verlage veröffentlichen entsprechende Werke. Beide sind anteilig an der Urheberrechtsvergütung beteiligt.

Vereinfacht gesagt, wird hier zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen unterschieden. Verständlicherweise ist bei Verlagen auch das Gründungsdatum und bei Autor*innen das Geburtsdatum anzugeben.

Abhängig von der Art der Registrierung ist zwischen den folgenden Berufsgruppen zu wählen.
  • Autor*innen / Urheber:
    • Berufsgruppe 1 
      Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke
    • Berufsgruppe 2
      Journalistinnen/Journalisten, Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von Sachliteratur
    • Berufsgruppe 3
      Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur
  • Verlage:
    • Berufsgruppe 4
      Verlegerinnen/Verleger belletristischer Werke und von Sachliteratur
    • Berufsgruppe 5
      Bühnenverleger/-verlegerinnen
    • Berufsgruppe 6
      Verlegerinnen/Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur, Presseverleger/-verlegerinnen

Sofern die Voraussetzungen vorhanden sind, können auch mehrere passende Berufsgruppen gewählt werden. Es muss sich jedoch für eine der vorhandenen Berufsgruppen entschieden werden, für die später ein Wahlrecht ausgeübt werden soll. Neben den eigentlichen Namen über den Text veröffentlicht werden können auch Pseudonyme gemeldet werden. Hier kann auch angegeben werden, ob es sich um ein gelüftetes oder noch nicht gelüftetes Pseudonym handelt.

Persönlich habe ich mich für die Berufsgruppe 3 entschieden. 2012 war, soweit ich mich erinnere, die Angabe einer Berufsgruppe noch nicht erforderlich (ich kann mich aber auch täuschen), aber spätestens bei der Angabe der Berufsgruppe im Wahrnehmungsvertrag hatte ich 2016 mich der Berufsgruppe "3 Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur" zugeordnet und mich entschlossen mein Wahlrecht in dieser Berufsgruppe auszuüben. Daneben wurde im Berufsgruppenformular für Autoren auch abgefragt, ob ich schon Bücher veröffentlicht haben und ob die Art der Beteiligung als Autor, Bearbeiter, Herausgeber oder Übersetzer erfolgt ist.

Spannend ist, dass ich auch damals schon als Hauptthemen meiner Veröffentlichungen SAP, Controlling und IT gewählt habe. Wenn ich mir meine derzeitigen Publikationen ansehe, trifft dieses noch immer zu.

Der Unterschied zwischen Berufsgruppe 2 und Berufsgruppe 3 wurde seitens der VG Wort in der Webinar-Reihe (siehe https://www.vgwort.de/webinare.html ).

Im Bereich Wissenschaft werden wissenschaftliche Fach und Sachtexte berücksichtigt in einer Printausgabe, die sich an Erwachsene richten müssen. Hierbei handelt es sich um eine meldepflichtige Abteilung, sodass hier die Texte direkt an die VG Wort aktiv gemeldet werden. Immerhin können die Meldungen 3 Jahre rückgängig (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung) gemeldet werden. An dieser Stelle möchte ich auch auf die Problematik der Verteilung von Büchern an Hochschulbibliotheken hinweisen. In einen anderen Artikel bin ich auf die Themen "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken" sowie auf die Möglichkeit  "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden" eingegangen.

Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte

Wie erwähnt werden auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte der Geschäftsbericht vorgestellt aber auch Fragen der Wahrnehmungsberechtigte beantwortet. Im Artikel "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS" oder auch "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 17.06.2022 - Hauptausschüttung und Infos zu METIS" habe ich die letzten Veranstaltungen näher vorgestellt.

In 2022 habe ich dann auch mir vorgenommen das Thema Mitgliedschaft bei der VG Wort anzugehen.

Mitgliedschaft bei der VG Wort

Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags führt nicht automatisch auch zu einer Mitgliedschaft bei der VG WORT. Für eine Aufnahme als Mitglied gelten je nach Berufsgruppe besondere Voraussetzungen.

Diese sind in der Satzung der VG Wort geregelt. Im Wesentlichen sind dieses folgende Punkte:

1. § 3 Absatz 4 - Wahrnehmungsvertrag und Durchschnittstantiemen der VG Wort

Es ist erforderlich, mindestens drei Jahre wahrnehmungsberechtigt zu sein (Wahrnehmungsvertrag!) und je nach Berufsgruppe in den letzten drei Jahren als Autor (Berufsgruppe 1,2 oder 3) durchschnittlich 400,00 Euro und als Verlag (Berufsgruppe 4,5,6) durchschnittlich 2.000,00 Euro (mindestens 6.000 Euro insgesamt) erhalten zu haben.

2. § 3 Absatz 3 - Wahl der Berufsgruppe für Stimmrecht

Es muss eine Berufsgruppe für die Ausübung des Stimmrechts gewählt werden. Ein Wechsel der Berufsgruppe ist nach § 3 Absatz 5 möglich durch Antrag mit Beginn des Geschäftsjahres das auf die Erklärung folgt.

3. § 3 Absatz 6 - Entscheidung des Vorstands der VG Wort

Der Vorstand der VG Wort entscheidet über das Aufnahmegesuch. Grundlage dafür ist § 13 VGG (Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften). Demnach sind die Bedingungen zur Aufnahme objektiv, transparent und nicht diskriminierend in einer Satzung festzulegen. Ferner ist bei nicht Annahme die Gründe verständlich zu erläutern.

4. § 3 Absatz 8 -  Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag
Die Aufnahmegebühr als Mitglied beträgt für einen Autor 5 Euro, während für einen Verlag (Verleger oder Verlagsunternehmen) mindestens 50 Euro (5 Euro pro im Jahresmittel dauerhaft beschäftigte Person, höchstens jedoch 250 Euro).

Die Aufnahmegebühr ist im § 3 Absatz 8 der Satzung geregelt.

Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich noch einen Mitgliedsbeitrag beschließen. Derzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag für Autorinnen und Autoren 10 Euro jährlich und für Verlage 50 Euro jährlich.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist quasi das Kontrollgremium der VG Wort. Im Verwaltungsrat sind alle Berufsgruppen vertreten, wobei die ehrenamtlichen Mitglieder auf vier Jahre in der Mitgliederversammlung gewählt werden.

Der Verwaltungsrat umfasst abhängig von der Berufsgruppe gem. § 11  Absatz 1 der Satzung:
  • Berufsgruppe 1: 5 Personen
  • Berufsgruppe 2: 5 Personen
  • Berufsgruppe 3: 4 Personen
  • Berufsgruppe 4: 3 Personen
  • Berufsgruppe 5: 2 Personen
  • Berufsgruppe 6: 3 Personen
Dazu werden auch noch 2 Personen als Stellvertretung je Berufsgruppe gewählt.

Aus diesen 22 Personen werden Vorsitz und Stellvertretung gewählt.

Vorstand der VG Wort

Nach § 13 der Satzung besteht der Vorstand der VG Wort aus vier oder fünf Personen.

Dabei sind ein oder zwei Mitglieder geschäftsführend, hauptamtlich tätig und erhalten ein Gehalt. Ein Arbeitsvertrag wird dabei mit dem Verwaltungsrat geschlossen.

Die weiteren Mitglieder sind drei ehrenamtliche Mitglieder, die vom Verwaltungsrat alle fünf Jahre zu bestellen sind. Dabei soll ein Mitglied aus der Gruppe der Autor*innen und eines aus der Gruppe der Verleger*innen sein. Die ehrenamtlichen Mitglieder erhalten eine Tätigkeitsvergütung.


 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.


 

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.
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Dienstag, 7. Februar 2023
07:46 Uhr

Onlinetraining Grundlagen Datenmigration SAP S4HANA Migrationscockpit und Migrationsobjektmodellierer ab März 2023

Auch in 2023 findet wieder mein Online-Training zum Thema "Grundlagen Datenmigration in SAP S/4HANA mit Migrationscockpit und Migrationsobjektmodellierer" bei Espresso Tutorials statt.

Online-Training Grundlagen Datenmigration in SAP S/4HANA mit Migrationscockpit und Migrationsobjektmodellierer
Das Training ist vom 02. März 2023 bis 27. April 2023 als "blended learning" verfügbar und verknüpft Onlinevideos mit einer regelmäßig stattfindenden Live-Session, in der ich direkt Fragen rund um die Schulungsthemen der einzelnen Lerneinheiten beantworte und wir auch gemeinsam diese Themen besprechen. Dabei sollen jeweils am Donnerstag von 17 bis 18 Uhr Live-Sessions stattfinden, in denen wir dann die Themen der einzelnen Session besprechen.

Diese Live-Sessions biete ich vom 09. März 2023 bis zum 04. Mai 2023 an.



In Kurzform die wichtigsten Daten zur Online-Schulung:

 

Event-Daten


Ab 02. März 2023 bis Donnerstag, 04. Mai 2023
jeweils am Donnerstagabend von 17 bis 18 Uhr.

Am 13. April 2023 würde ich jedoch, durch einen privaten Termin keine Live-Session anbieten. Geplant sind insgesamt 8 Live-Sessions und ggf. noch ein Zusatztermin.

Kosten: 595,00 EUR (inkl. 19 % MwSt.) je Person.

Online-Training

Grundlagen Datenmigration
- Unterschied LTMC und Fiori App Migratioscockpit (S/4HANA 2020 / 2021)
- Projektverwaltung
- Anlage Migrationsprojekt und Auswahl Migrationsobjekte (LTMC + neue FIORI App)
- Arbeit mit Vorlage Dateien Template
- Migrationscockpit – einzelne Schritte zur Datenmigration (Daten hochladen, validieren, konvertieren)
- Migrationscockpit (Import simulieren, Import ausführen, Fehlerbehandlung)
- Migrationsobjektmodellierer (Aufbau eines Migrationsobjektes (Quellstruktur, Zielstruktur, Mapping))
- Migrationsobjektmodellierer (Anpassung Migrationsobjekt)
- Exkurs : Eigenes Migrationsobjekt auf Basis vorhandenen BAPI anlegen


Beginn: 02.03.2023 17:00 Uhr - Ende: 04.05.2023 18:00 Uhr
Die Veranstaltung findet jeweils am Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr rein online bei Espresso Tutorials statt.
 


Ich freue mich darauf, Sie für ihr Datenmigrationsprojekt fit zu machen.

Schulungsinhalt

Inhalt der Schulung sind das Migrationscockpit (Transaktion LTMC, aber auch die Fiori App) und Migrationsobjektmodellierer als Nachfolge der bekannten LSMW.

Der folgende Trailer zeigt etwas ausführlicher, welche Themen hier besprochen werden und macht hoffentlich auch neugierig auf die anstehende Schulung.

Zielgruppe

Wenn ich an bisherige Teilnehmende des Online-Trainings denke, waren diese Modulverantwortliche für Controlling oder Finanzbuchhaltung, Beschäftigte in der SAP Basis oder auch frei in der SAP Beratung unterwegs.

Formell haben wir als Zielgruppe "IT-Mitarbeiter und SAP-Berater, die die Möglichkeiten der Datenmigration in SAP S/4HANA kennenlernen wollen" definiert und sehen als Voraussetzungen grundlegende Kenntnisse in SAP und Datenmigration bspw. per LSMW oder eCATT. Die von mir gewählten Beispiele sind stark im Rechnungswesen verortet, aber ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass hier auch andere Module von der Schulung profitieren konnten.

Gerne verweise ich hier auf die Rezensionen unter https://www.unkelbach.link/et.training/ .
 

Ablauf Online-Training bei Espresso Tutorials


Damit sich nicht nur von der Online-Schulung in Form eines Trailers ein Eindruck gemacht werden kann, habe ich heute auch eine kurze Vorstellung der Live-Session erstellt und bin schon sehr neugierig auf Fragen, Anmerkungen und Kommentare in der kommenden Schulung und freue mich hier diese Schulung anbieten zu können.

Auch zu den Live-Sessions bietet folgendes Video einen kurzen Überblick.



Für einen Überblick liste ich die einzelnen Schulungstermine und die entsprechenden Schulungsvideos (mit Abspielzeit in der Form HH:MM:SS) auf.

Donnerstag, 09. März 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Grundlagen der Datenmigration"
Schulungsvideos (0:46:27)
  • 01_01_Vorstellung_Agenda
  • 01_02_Vorgänger
  • 01_04_LSMW_ERP
  • 01_05_LSMW_S4HANA
  • 01_06_Theorie
  • 01_07_Blick_nachS4
  • 01_08_Migrationcockpit_starten
  • 01_09_Live-Session

Donnerstag, 16. März 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Projektanlage und verfügbare Migrationsobjekte"
Schulungsvideos (1:00:09)
  • 02_01_Projektanlage
  • 02_02_Eigenschaften_Migrationsprojekt
  • 02_03_Verfügbare Migrationsobjekte
  • 02_04_Migrationsansatz
  • 02_05_Projekt_und_Vorlagedatei


Donnerstag, 23. März 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Migrationsansatz und Vorlagedatei"
Schulungsvideos (0:59:50)
  • 03_01_Unterschied_Migrationskonzept_MIgrationsansatz
  • 03_02_Aufbau_Vorlagedatei
  • 03_03_Weitere_Migrationsobjekte
  • 03_04_Daten_eintragen
  • 03_05_Arbeitsweise_Migrationscockpit


Donnerstag, 30. März 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Erste Schritte der Datenmigration (Upload, Simulation)"
Schulungsvideos (1:03:44)
  • 04_01_Schritte einer Datenmigration
  • 04_02_Vorlage hochladen
  • 04_03_Mapping-Aufgabe
  • 04_04_Mapping-Vorlage
  • 04_05_Datenmigration_simulieren
  • 04_06_Korrektur_nach_Simulation

Donnerstag, 06. April 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Erfolgreiche Datenmigration und Korrekturdatei"
Schulungsvideos (1:03:22)
  • 05_01_Migration_erfolgreich
  • 05_02_Ups_Fehler_nach_Migration
  • 05_03_Aufbau_Stagingtabelle_nach_Migration
  • 05_04_Korrekturdatei
  • 05_05_Arbeitsteilung_Migrationscockpit
  • 05_06_Modellierer_Beispiele_Adresse_Steuerstandort
  • 05_07_Modellierer_Beispiele_Migrationsobjekte_KS+IA
Kalenderwoche 15 / 2023
Hier würde ich gerne, durch private Termine die Schulung verschieben, sodass am Donnerstag, 13. April 2023 keine Live-Session stattfinden wird.

Donnerstag, 20. April 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Migrationsobjektmodellierer (Quell- und Zielstrukturen)"
Schulungsvideos (1:07:49)
  • 06_01_Migrationsobjektmodellierer_onPremise
  • 06_02_Migrationsprojekte
  • 06_03_LTMOM_Migrationsprojekte
  • 06_04_LTMOM_Aufbau_Migrationsobjekt
  • 06_05_LTMOM_Quellstrukturen
  • 06_06_LTMOM_Zielstruktur
  • 06_07_LTMOM_Struktur-Mapping


Donnerstag, 27. April 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Migrationsobjektmodellierer (Feld-Mapping und Regeln)"
Schulungsvideos (1:00:25)
  • 07_01_LTMOM_Feld-Mapping
  • 07_02_Regel_CVT_KOSTL
  • 07_03_Regeln
  • 07_04_Sicht_ändern


Donnerstag, 04. Mai 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Erweitern bestehender Migrationsobjekte, Eigene Migrationsobjekte, Umschlüsselobjekte und Projekt exportieren, importieren"
Schulungsvideos (1:46:28)
  • 08_01_Quellstruktur_erweitern
  • 08_02_Laufzeitobjekte_generieren
  • 08_03_Funktionsbaustein_finden
  • 08_04_Benutzerdefiniertes_Migrationsobjekt
  • 08_05_Bestandteile_Migrationsobjekt
  • 08_06_Quellstruktur_pflegen
  • 08_07_Struktur_Feldmapping
  • 08_08_Umschlüsselobjekte
  • 08_09_Projekt_Export-Import
Donnerstag, 11. Mai 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Zur Sicherheit würde ich an dieser Stelle auch noch einen Puffertermin festhalten, sofern noch weitere Themen offen sind.

Jede Live-Session wird aufgezeichnet und im Anschluss an der Live-Session, meist am nächsten Tag, an alle Teilnehmende als Download zur Verfügung gestellt.

Organisatorisches

Seit 2022 biete ich meine SAP Schulungen in Kooperation mit meinem Verlag Espresso Tutorials an, sodass sich für ein Angebot auch direkt an Espresso Tutorials gewendet werden kann.

Gerne können Sie mich jedoch vorab anschreiben und ich würde Ihnen die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung stellen.  Die Schulung selbst findet als Online-Schulung statt. Sie erhalten eine entsprechende Einladung per Videokonferenzsoftware (MS Teams) für die Live-Session und haben während der Schulung auch Gelegenheit für einen Austausch und Raum für ihre Erfahrungen und Rückfragen. Idealerweise verwenden Sie bitte Kopfhörer mit Mikrofon.

Die Live-Session wird aufgezeichnet und für Teilnehmende am Online-Training zur Verfügung gestellt.

Fazit


Ich freue mich auf unsere gemeinsamen Termine und bin gespannt auf Ihre Fragen, Rückmeldungen und Anmerkungen. Der Zugriff auf die Schulungsvideos selbst bleibt dabei auch länger bestehen :-).
 

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Montag, 24. Oktober 2022
17:52 Uhr

VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks) und passend zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-)

Dieses Jahr sind die Quoten der VG Wort einen Monat etwa später veröffentlicht worden, aber zumindest ist die Hauptausschüttung nun ebenfalls online. :-)

Daher mag ich, passend  zum "Tag der Bibliotheken in Deutschland" (siehe Wikipedia Eintrag zum 24. Oktober, wikipedia:Tag der Bibliotheken) das Thema VG Wort und Bibliotheken in den Blick nehmen, aber auch das Thema E-Books und VG Wort ansprechen.

Zumindest bei Fachbüchern bin ich immer noch sehr papiergebunden und froh, hier auf eine kleine "Handbibliothek" zurück greifen zu können.

Sideboard mit SAP Literatur

Als Autor verbinde ich mit Bibliotheken und Texten aber auch das Thema VG Wort und bin hier immer wieder begeistert auch neue Aspekte zum Thema lernen zu können und diese an andere weiter geben zu können.

Daher möchte ich gerne auf einige der relevanten Apsekte näher eingehen.
  1. "VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books"
  2. "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden"
  3. "Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)"
  4. "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken"
  5. "Fazit und weitere Quellen zur VG Wort Ausschüttung"
Zwar ist das Thema Verbreitung an wissenschaftlichen Bibliotheken weniger ein Thema für alle Autor*innen, aber das Thema E-Book und Sonderausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) dürfte auch für andere interessant sein :-).

Die Liste der Online-Shops sollte nicht direkt übernommen werden, sondern an dieser Stelle auch geprüft werden, ob die eigenen E-Books dort (teilweise auch mit Leseprobe) und ohne Kopierschutz zum Erwerb vorhanden sind.

Ein aktuelles Thema ist die Meldung von E-Books bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), daher habe ich die Problematik und Lösung zu den Hochschulbibliotheken am Ende dieses Artikel gesetzt.

VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books

Für den Bereich METIS (Texte im Internet) gibt es dabei zwei unterschiedliche Quoten.

Die reguläre Ausschüttung ist für Texte mit Zählmarke bestimmt, während die Sonderausschüttung sich auf Seiten, die noch keine Zählpixel eingebunden haben und auch solche, die hinter einer Bezahlschranke liegen. Wichtig ist nur, dass die Texte keinen harten Kopierschutz beinhalten. Dabei müssen Texte für die Sonderausschüttung bis zum 31. Januar des Folgejahres gemeldet werden. Dies funktioniert so, dass die Domain auf die diese Texte zur Verfügung gestellt werden gemeldet werden in Verbindung mit der Anzahl der jeweils dort veröffentlichten Texte.

Aus folgender Tabelle sind die reguläre und die Sonderausschüttung ablesbar:


 
Vergleich METIS Onlinetexte in EUR
Anzahl Texte für-> 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Regulär METIS je Text 43,86 45,00 40,00 35,00 29,40 23,80 20,00
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig).
Sonderausschüttung Kein Mindestzugriff von 1.500

Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen

Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann.

Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR
(
Höchstbetrag nach Kappung)
001-020 Texte 20,00 20,00 17,00 15,00 13,00 10,00 10,00
021-060 Texte 60,00 60,00 51,00 45,00 39,00 30,00 30,00
061-120 Texte 120,00 120,00 102,00 90,00 78,00 60,00 60,00
121-240 Texte 240,00 240,00 204,00 180,00 156,00 120,00 120,00
241-180 Texte 480,00 480,00 408,00 360,00 312,00 240,00 240,00
> 480 Texte 960,00 960,00 816,00 720,00 624,00 480,00 480,00


Schon letztes Jahr hatte ich an dieser Stelle einen Hinweis darauf gegeben, dass wohl auch E-Books für die Sonderausschüttung der VG Wort gemeldet werden können.

Darauf bin ich im Artikel "Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 (Onlinetexte), ..." eingegangen und habe den Prozess zur Meldung von E-Books auch auf meiner Seite zur Verwertungsgesellschaft Wort im Abschnitt "Online-Version der Bücher bei der VG Wort melden (ebook)" beschrieben.

Durch ein Online-Forum (Montsegur Autorenforum) wurde ich auf die sonstigen Anforderungen zur Meldung für die Sonderausschüttung aufmerksam und stellte mir hier ebenfalls die Frage, ob nur die eigene Verlagsseite oder auch jede Seite, die das E-Book ohne Kopierschutz anbietet, gemeldet werden kann.

Anforderung an Sonderausschüttung VG Wort


Die Anforderungen lauten:
  • nicht durch technische Maßnahmen gegen das Kopieren gesichert sind (hartes DRM, Kopierschutz)
  • frei zugängig, aber auch kostenpflichtig und/oder nur kennwortgeschützt zugänglich
  • „frei lesbar“ sind, also HTML bzw. XHTML Dateien, ePub oder PDF Dokumente.
  • Mindestumfang von 1800 Anschlägen (mit Leerzeichen)
Für "inhaltsgleiche Seiten" sind nur gespiegelte Seiten (inhaltlisch und optisch identsich mit identischer URL) oder Seiten des Buchhandels, die als Baukasten für einzelne Buchhandlungen angeboten werden (Subdomain von buchhandel.de, umbreitshopsolution.de). Aus diesen Katalogseiten darf nur eine Seite gemeldet werden.

Quelle : Bedingungen und Hinweise zur METIS Sonderausschüttung
PDF:
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/Sonderausschuettung_METIS_Hinweise_Stand_Oktober2022.pdf
bzw.
VG Wort: METIS (Texte im Internet)
Abschnitt Sonderausschüttung:
https://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html
 

Wenn ein PDF auf der eigenen Seite angeboten wird, sollte hier eine Einbindung mit Zählpixel weiterhin interessanter sein. Zumal Texte auf der eigenen Seite ohnehin nicht ohne Zählpixel gemeldet werden dürfen.

Technisch muss hier per JavaScript gearbeitet werden. Unter "Technische Anforderungen an Zählpixel" habe ich dieses sowohl für "Einbau für Dokumente mit Hilfe von JavaScript" (PDF,ePUB) als auch für "Einbau für direkt auf einer Seite lesbare Texte" beschrieben.

Meldung von E-Books zur Sonderausschüttung der VG Wort

Da ich mir selbst unsicher war, ob hier wirklich jede Seite des Buchhandels mit Anzahl der dort ohne Kopierschutz erwerbbaren Bücher gemeldet werden kann, habe ich an die VG Wort folgende (verkürzte) Anfrage gesandt:

Meine Frage wäre nun, ob ich auch weitere Plattformen an denen meine eBooks (als ePub ohne Kopierschutz) erworben werden können, ebenfalls melden kann. 

Bei "inhaltsgleichen Seiten" sind nur solche mit Link auf meinen Text, gespiegelte Seiten oder Baukasten Seiten des Buchhandels als nicht meldefähig aufgeführt. 

Meine konkrete Frage für 2023 wäre daher, ob ich hier für die eBooks als ePub auch die Seiten von Online-Buchhandlungen wie Thalia.de, Osiander.de, Weltbild.de, bol.de, hugendubel.de, buecher.de oder auch lehmanns.de als weitere Internetseiten mit den Optionen  Anzahl der Texte im Meldejahr auf 1..20 Texte und Art der Texte "Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig" zu setzen. Oder ist hier jährlich nur die Seite des Verlags meldefähig?

Im Grunde könnte ich da jedes Jahr eine Anzahl an Seiten im Buchhandel melden, sofern dort meine Bücher ohne Kopierschutz zum Verkauf angeboten werden.

Hier habe ich folgende Antwort vom METIS Support erhalten:

 

Antwort der VG Wort (METIS) - Hervorhebungen von mir

... kostenpflichtig und kopiergeschützt sind komplett andere Sachverhalte. Ein Ebook darf - um in METIS gemeldet werden zu können - selbstverständlich kostenpflichtig sein, kopiergeschützt jedoch nicht.

Sie melden im METIS Bereich sozusagen den/die „Standort(e)" Ihrer Texte im Internet (die unterschiedlichen Domains) und nicht den Text als solches einmalig.

EBooks können über METIS (Texte im Internet) gemeldet werden, wenn es sich um eBooks handelt, die im Format ePub oder PDF angeboten werden. Alle weiteren Formate (z.B. das Kindle Format .mobi), sowie alle Dateien mit hartem DRM (= technischer Kopierschutz) sind nicht berücksichtigungsfähig. Gemeldet wird jeweils die Seite, auf der ein E-Book heruntergeladen bzw. gekauft werden kann, dies kann eine Verlagsseite und/oder z.B. zusätzlich die Seiten der Online-Sortimenter sein.

Solange Ihre digitalen Texte auf einer oder mehreren Internetseite in nicht kopiergeschütztem Format in einem Meldejahr zum Download/zur Einsicht angeboten wird, kann es für dieses Meldejahr auch in METIS unter Angabe der jeweiligen Internetseite gemeldet werden. Mit der Einschränkung, dass es sich – lt. Impressum - um eine deutsche Internetseite (Ausnahme: Zeitschrift mit Verbreitung) und um eine Seite handeln muss, die keine Zugriffserfassung über VG WORT Zählmarken implementiert hat. Zur sog. METIS Sonderausschüttung können Sie einmal im Jahr Ihre Texte summarisch auf der angegeben Seite melden, es ist also pro Jahr nur eine Meldung zu einer Seite möglich (Ausnahme: Zeitschrift mit Verbreitung). In der Textstaffel können Sie dann alle Texte (z.B. E-Books) angeben die im jeweiligen Meldejahr Online sind.

Die Meldungen können ausschließlich über das Online Meldesystem T.O.M. der VG WORT erfolgen (https://tom.vgwort.de/portal/index).
Weitere Informationen sind unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf im Meldesystem zugänglich"
 


Im Ergebnis kann ich also schon einmal sammeln, welche einzelnen "Online-Sortimenter" meine E-Books kopiergeschützt anbieten. Damit kann die Meldung von E-Books zur Sonderausschüttung VG Wort als Ergänzung zum Print und Zählpixel auf der eigenen Seite interessant sein.

E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden


In der Oberfläche T.O.M. (Texte Online Melden) kann nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages folgende Punkte durchgegangen werden.
  1. METIS Bereich der VG Wort
  2. Meine Meldung Unterpunkt Meldung erstellen
  3. Fremde Seite
  4. Verwendet die Seite Zählmarken?
    Nein, oder nicht bekannt
  5. Handelt es sich bei der Seite, zu der Sie eine Meldung erstellen wollen, laut Impressum um eine deutsche Internetseite?
    Ja
  6. Internetseite (Startseite) *
    • Hier wird nur die Hauptseite / Startseite / Domain des Verlages oder wo das Buch aufgerufen wird eingetragen.
    • Dabei wird intern geprüft ob es zu der Domain Zählpixel eingebunden ist.
    • Für meinen Verlag wäre dies die Seite https://www.espresso-tutorials.de (Verlagsseite). Damit ist auch klar, dass es sich um eine deutsche Internetseite handelt
  7. Anzahl der Texte im Meldejahr
    (Hier können 1-10, 21-60 , ... und weitere Intervalle gemeldet werden).
    Da ich (noch) nicht mehr als 20 eBooks geschrieben habe ist die erste Option zu wählen)
  8. Art der Texte
    (Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig oder eben Frei zugänglich
Danach müssen noch folgende Punkte bestätigt werden:
  • Ich bestätige hiermit, dass keiner der gemeldeten Texte kopiergeschützt ist.
  • Ich bestätige hiermit, dass jeder Text entweder der Mindestumfang von 1800 Anschlägen erreich oder der Kategorie "Lyrik" angehört
  • Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen für die Sonderausschüttung
Diese sind unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/manuals/info_sonderausschuettung_neu.pdf zu finden.

Die erfolgreiche Meldung zur Sonderausschüttung umfasst dann, abgegeben im Mai 2021, folgende Daten:
  • Meldejahr: 2021
  • Meldedatum: XX.05.2021 YY:ZZ (Datum und Uhrzeit)
  • Internetseite (Startseite): https://www.espresso-tutorials.de
  • Name der Zeitschrift: - (bleibt leer, bei reiner Angabe der Internetseite
  • Anzahl der Texte im Meldejahr: 1 ... 20 Texte
  • Art der Texte: Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig
Danach sind folgende Punkte zu bestätigen:
  • Ich bestätige hiermit, dass keiner der gemeldeten Texte kopiergeschützt ist.
  • Ich bestätige hiermit, dass jeder Text entweder der Mindestumfang von 1800 Anschlägen erreicht oder der Kategorie "Lyrik" angehört
  • Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen für die Sonderausschüttung
Diese Vorgehensweise wird dann für jede Internetseite auf der die eigenen Bücher zum Download im Meldejahr angeboten werden wiederholt.

Im Beispiel kann die erfolgreiche Meldung auch als PDF heruntergeladen werden.

METIS Meldung als PDF herunterladen

Die Meldung wird, vergleichbar zu den Textmeldungen zu den Zählpixeln, dann in der Ausschüttung berücksichtigt. Wobei dabei noch, gerade bei Seiten die im Anmeldeprozess nicht erreichbar waren (siehe folgender Abschnitt) noch durch Menschen geprüft.

Eine Anmeldung kann bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.

Meldungen die nach den 31. Januar (bspw. heute im Laufe des Jahres) erfolgen beziehen sich dann auch nur auf das laufende Geschäftsjahr.
 

ACHTUNG auch Online-Buchhandlungen und nicht nur die Verlagseite meldbar:

Diese Anmeldung ist nicht nur für die Verlagsseite sondern auch für jede Buchhandlung möglich, die die eigenen e-Books ohne harten DRM anbietet. Eine entsprechende Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM) habe ich hier ebenfalls im Artikel.


Für meine Bücher im Format ePub wären dieses dann je Meldung etwa 20 Euro. Sofern mehr E-Books gemeldet werden können erhöht sich der Faktor entsprechend.


Die Beschreibung welche Medien gemeldet werden können ist in der FAQ zu METIS unter Systembeschreibung für Urheber (Stand: 15.04.2021)zu entnehmen:

VG Wort (Abschnitt 4.1, Seite 14):
Was gibt man als „Internetseite“ an, wenn man ein eBook melden will?Nimmt ein Verlag nicht an METIS teil, dann gibt man für ein eBook die Internetseite an, auf der das eBook verkauft wird oder direkt genutzt werden kann. Das kann die Seite des Verlages oder eine Buchhandelsseite sein. Bei den Seiten von Bibliotheken ist darauf zu achten, dass sich das Werk wirklich unter der Seite abrufen lässt. Wird z.B. nur auf die Verlagsseite verlinkt, darf die Bibliothek nicht angegeben werden. Und Achtung! Amazon Kindle eBooks sind aktuell nicht meldefähig, da sie im falschen Format vorliegen und in aller Regel auch mit einem Kopierschutz versehen sind.

Was ist mit „Kopierschutz“ gemeint?Hier geht es nicht darum, ob ein Text kostenpflichtig ist. Es geht um technischen Kopierschutz, sogenanntes „hartes DRM“. Damit wird das Kopieren eines Textes mit technischen Mitteln unterbunden. Dadurch ist die Nutzung, für die eine Ausschüttung durch die VG WORT erfolgt aber nicht mehr möglich. Kopierschutz schließt einen Text aus diesem Grund von der Meldung aus. Neben „hartem DRM“ oder „Adobe DRM“ gibt es auch noch „weiches DRM“. Damit ist in der Regel ein Wasserzeichen gemeint, dass den Text sichtbar oder versteckt markiert. Diese Form schließt einen Text nicht von der Meldung aus, da hier Kopien nicht unterbunden werden


Amazon Kindle eBooks sind aktuell nicht meldefähig, da sie im falschen Format vorliegen und in aller Regel auch mit einem Kopierschutz versehen sind. Ferner dürfen die Bücher, auch solche die ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig sind keinen harten Kopierschutz haben.


Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)


Ich kann damit meine eigenen Bücher als ePub ohne Kopierschutz bei folgenden Seiten melden. Teilweise erhalte ich bei der oberen Liste die Rückmeldung:

Die von Ihnen angegebene Internetseite (Startseite) ist nicht erreichbar. Bitte überprüfen Sie Ihre Angabe! Ist Ihre Angabe korrekt?

Diese kann ich mit Korrekt bestätigen, korrigieren oder die Meldung auch löschen.

Da bei der Meldung eine automatische Prüfung (Erreichbarkeit oder Vorhandensein von Zählmarken) erfolgt und die finale Kontrolle wieder durch einen Menschen erfolgt, kann hier nach eigener Kontrolle auf Korrekt geklickt werden um die Meldung final abzuschliessen.
 

Liste der gemeldeten Seiten zur METIS Sonderausschüttung 2022

  1. https://www.espresso-tutorials.de/
    https://et.training/ 
    (Espresso Tutorials GmbH)
  2. https://www.thalia.de/
    https://www.bol.de/
    (Thalia Bücher GmbH)
  3. https://www.osiander.de/
    (Osiandersche Buchhandlung GmbH)
  4. https://www.weltbild.de/
    (Weltbild GmbH & Co. KG)
  5. https://www.hugendubel.de/
    https://www.ebook.de/
    (Hugendubel Digital GmbH & Co. KG)
  6. https://www.buecher.de/
    (buecher.de GmbH & Co. KG)
  7. https://www.lehmanns.de/
    (Lehmanns Media GmbH)
  8. https://www.rupprecht.de/ 
    (Buchhandlung Rupprecht GmbH)
  9. https://www.boehnert.de/ 
    (C. Böhnert GmbH)
  10. https://www.ecobookstore.de/
    (Ecobookstore - Bambeli GmbH)
  11. https://www.fairbuch.de/ 
    (Fairbuch.de - Wehrheim)
  12. https://www.deutsche-buchhandlung.de/ 
    (KAUFsave Handelsgesellschaft mbH)
  13. https://www.buch7.de/
    (buch7.de GmbH )
  14. https://www.hoebu.de/
    https://www.claudio.de/ 
    (Digital Store GmbH)
  15. https://www.buch24.de/ 
    (Buch24 GmbH)
  16. https://www.kulturkaufhaus.de/ 
    (Dussmann das KulturKaufhaus GmbH)
  17. https://kolmansberger.buchhandlung.de
    (Buchhandlung Kolmansberger als eine Seite von buchhandlung.de)
  18. https://www.genialokal.de/
    (genialokal.de GmbH)
Da Seiten des Buchhandels, die als „Baukasten“ für die einzelnen Buchhandlungen von großen Sortimentern angeboten werden, nur einmal je Gruppe gemeldet werden dürfen, habe ich die Domains bei gleicher Angabe im Impressum bspw. thalia.de und bol.de zusammengefasst.

Nicht meldefähige Seiten zur METIS Sonderausschüttung

Trotz .DE Domain können folgende Seiten nicht gemeldet werden (entscheidend Impressum):
  1. https://www.legimi.de/ (Legimi International Sp. z o.o., Polen)
Die folgenden Seiten könenn nicht gemeldet werden, da hier Zählpixel eingebunden sind.
  1. https://www.beck-shop.de/ 
    (VERLAG C.H.BECK oHG)
Beim Versuch die Seite zu Melden kommt es zu folgender Fehlermeldung:

Auf dieser Internetseite sind Zählmarken vorhanden. Die meisten Verlage bzw. Seitenbetreiber benötigen Ihre Karteinummer für eine Meldung. Meldungen mit Karteinummer erhalten Sie automatisch ab Ende Dezember des Zählungsjahres, sofern der Mindestzugriff erreicht wurde. Nach Meldungen von Internetseiten / Verlagen, die nicht über Ihre Karteinummer verfügen, können Sie ab diesem Zeitpunkt über diesen Meldewizard suchen. Allerdings ist eine Suche in der Regel erst ab Mai des auf die Zählung folgenden Jahres sinnvoll.

Sonderausschüttung METIS für eBooks 2022


Zumindest sind dieses die Seiten, die ich gefunden habe bei denen meine Bücher auch erworben werden können.

Der Höchstbetrag nach Kappung in Höhe von 1.920 dürfte bei < 20 Büchern als eBook und der hier gelisteten 18 Buchhandlungen bei mir noch nicht erreicht werden :-).  Aber bei anderen Autor*innen sollte das durchaus mit berücksichtigt werden. Zumal dieses auch für journalistische oder sonstige Texte gilt, die auf Internetseiten ohne Zählpixel eingebunden werden.

In der Regel sollte es daher interessanter sein hier die reguläre Ausschüttung mit Zählpixel zu verwenden, da es hier keine Kappungsgrenze gibt.

Da ich diese Seiten auch schon in 2022 melden kann ist das etwas, dass auch vor dem 31. Januar 2023 für das Jahr 2022 erfolgen kann.

Im Oktober 2023 werde ich dann wohl erfahren, ob die Ausschüttung der VG Wort die hier gemeldeten Seiten des Online-Sortiments akkzeptiert hat. Andernfalls würde ich hier noch ein Update nachtragen.

Aber immerhin kann ich für 2021 schon einmal die Meldung meiner Verlagsseite als erfolgreich melden und freue mich auf die Ausschüttung ab 30. Oktober 2022.

METIS Sonderausschuettung 2021 eBook

Im Ausschüttungsbrief 2022 METIS / 2. Hauptausschüttung der VG Wort wird diese Position dann wie folgt ausgewiesen:

Faktor METIS Sonder

Hier sind sowohl die Quoten, als auch die Faktoren je METIS Sonderausschüttung ausgewiesen. Insgesamt können über die Sonderausschüttung maximal 1.920 EUR ausgeschüttet werden. Mit Zählpixel gibt es diese Beschränkung glücklicherweise nicht. Aber für die erwähnten E-Books ist das eine schöne Zusatzposition.


Ich würde mich freuen, wenn dieser Artikel für die ein oder andere Person hilfreich war und bin selbst überrascht, dass für E-Books nun auch eine Meldung bei der VG Wort erfolgen kann.


Die Meldung ist hier zwar jährlich im Januar per T.O.M. zu erfolgen, aber mit etwas Übung dürfte dieses auch nicht weniger Aufwand als die Textmeldung zu den mit erreichten oder anteiligen Mindestzugriff auf Zählpixel bei Onlinetexten sein.

Hier werde ich mich wohl bis zum 31. Januar 2023 bzw. innerhalb 2022  mit einer guten Tasse Kaffe einmal dransetzen...

Im folgenden Abschnitt mag ich aber noch zusätzlich ein Thema bzgl. der nicht ausreichenden Verbreitung von wissenschaftlichen Publikationen in Hochschulbibliotheken eingehen, was aus bekannten Gründen in 2021,2022 auch nicht weiter verwunderlich ist.


Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken

Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie haben auch viele Hochschulbibliotheken ihr Angebot an elektronischen Buchbeständen ausgebaut, sodass 2020, 2021 erschienene Bücher mehr elektronisch/digital und weniger in gedruckter Form in Bibliotheken angeschafft worden sind.

Dieses hat für Autor*innen von wissenschaftlichen Publikationen oder auch Fachbüchern aber auch direkte Auswirkungen.


Nach § 49 des Verteilungsplanes der VG Wort erfolgt eine Ausschüttung für wissenschaftlichen Fach- und Sachbücher, wenn diese in wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland im angemessenen Umfang ausgeliehen werden. Hierzu werden nach § 49 Absatz 1 Werke berücksichtigt, die in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen werden. 50 % der Tantieme können ausgeschüttet werden, wenn zumindest drei Standorte im KVK gegeben sind oder der Verkauf von 100 Exemplaren in Deutschland, wenn der Mindestverkaufspreis bei 10,- Euro liegt, nachgewiesen werden kann (§ 49, Abs. 2 Verteilungsplan).

An dieser Stelle gab es eine Benachrichtigung per TOM
Sehr geehrter Herr Unkelbach, im T.O.M. Meldeportal der VG WORT unter http://tom.vgwort.de liegt eine neue Nachricht für Sie bereit. Bitte melden Sie sich unter der angegebenen Adresse am System an, um die Nachricht zu prüfen und gegebenenfalls zu bearbeiten.
Diese Meldung lautete dann:
Sehr geehrter Herr Unkelbach

für den gemeldeten Titel kann die Bibliothekstantieme nach § 49 Abs. 1 des Verteilungsplans der VG Wort nicht vergütet werden, da die dort geforderte Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken der BRD nicht gegeben ist.

Bücher und Buchbeiträge benötigen mindestens fünf leihverkehrsrelevante Standorte in zwei regionalen Verbundsystemen. Standorte in Archivbibliotheken (DNB) und Schenkungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Überprüft wird die Verbreitung über den Karlsruher virtuellen Katalog (KVK), der im Internet unter "https://kvk.bibliothek.kit.edu" zu erreichen ist. 50% der Tantieme können ausgeschüttet werden, wenn zumindest drei Standorte im KVK (s.o.) gegeben sind oder uns der Verkauf von 100 Exemplaren in Deutschland, wenn der Mindestverkaufspreis bei 10,- Euro liegt, nachgewiesen werden kann (§ 49, Abs. 2).

Sollten Sie durch eigene Recherchen feststellen, dass die von Ihnen gemeldeten Publikationen die erforderliche Verbreitung erreichen, so können Sie diese mit einem entsprechenden Vermerk erneut einreichen, sofern nicht Ausschlussfristen entgegenstehen.

Die lt. KVK vorhandene Online-Version ist allerdings u.U. meldefähig. Online-Publikationen müssen im Meldeportal TOM im Bereich METIS gemeldet werden. Informationen hierzu sind unter https://tom.vgwort.de/portal/showHelp verfügbar.

Für Rückfragen zum Thema Online-Texte steht Ihnen die Telefonnummer ... und für schriftliche Anfragen die Emailadresse ...  zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abt. Wissenschaft
Darunter waren auch die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeitung für mich.

Im ersten Versuch hatte ich einen Screenshot der Verkaufszahlen gemeldet und darauf noch folgende Meldung bekommen:

Sehr geehrter Herr Unkelbach,

vielen Dank. Bitte erstellen Sie nicht eine neue Meldung, sondern senden mir bitte mit Bezug auf diese Meldung eine Bestätigung des Verlags über mind. 100 in Deutschland verkaufte Exemplare, Mindestverkaufspreis 10 €. Aus Ihrem screenshot sind einige dieser Anforderungen nicht zu ersehen. Die Vergütung würden Sie dann im Dez. bei der Nach-Ausschüttung erhalten oder falls der Nachweis später eingeht, mit der Hauptausschüttung 2022.
Gerne habe ich die Verbreitung Ihres Werks nochmal überprüft: die Print-Version steht nur an 2 Standorten ein. Die DNB in Frankfurt (und Leipzig) zählt als Archivbibliothek/Pflichtstandort nicht.
Alle anderen Einträge betreffen die E-Version (rotes pdf-Zeichen).

Da Ihr Werk 2020 erschienen ist, können Sie uns noch bis 31.7.23 (= Ende der Nachbearbeitungsfrist) mitteilen, mit Bezug auf diese Meldung, wenn Sie selbst feststellen, dass die Verbreitung der Print-Version Ihres Werks sich laut Angaben im KVK, http://kvk.bibliothek.kit.edu, sich für Sie positiv verändert hat. Dann würden Sie eine Ausschüttung erhalten, 50 % bei 3-4 Standorten (entspricht der Vorlage eines Verkaufsnachweises über mind. 100 in Deutschland verkaufte Exemplare, Mindest-VK 10 €); 100 % der Tantieme bei mind. 5 Standorten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abt. Wissenschaft

Am Screenshot waren nur die Verkaufsexemplare aber nicht der Verkaufspreis ersichtlich. Daher habe ich dann noch eine Bestätigung meines Verlages nachgereicht.
Konkret war das Vorgehen dann wie folgt:

Sofern die Bücher nicht ausreichend verteilt sind, stellt sich die Frage, wie eine Nachmeldung erfolgen kann:

Variante Nachmelden nach der Nachbearbeitungsfrist
Ist das eigene Buch bis zum 31.7. des dritten Folgejahres nach Erscheinen doch noch in den drei Standorten verfügbar, kann dieses nachgemeldet werden.

Variante Nachmelden der Verkaufszahlen
Alternativ können auch die Verkaufszahlen, bspw. durch ein Schreiben des Verlags, nachgemeldet werden. Hier bat ich meinen Verlag um einen schriftlichen Nachweis (PDF) der verkauften Exemplare, die wesentlich über die 100 Exemplare lagen.

Schreiben meines Verlages mit Logo Verlag, Ort, Datum sowie meiner Anschrift und Unterschrift (klassischer Geschäftsbrief):

Sehr geehrter Herr Unkelbach,

hiermit bestätige ich Ihnen, dass von Ihrem Buch „SAP S/4HANA Migration Cockpit – Datenmigration mit LTMC und LTMOM“ inzwischen ...  Printexemplare verkauft worden sind. Der Verkaufspreis ist 29,95€.

Mit freundlichen Grüßen
 



Im Abschnitt "Keine ausreichende Verbreitung der Druckversion in wiss. Bibliotheken" bin ich auf dieses Thema inklusive einer Empfehlung, wie mit der Rückmeldung der fehlenden ausreichenden Verbreitung umgegangen werden kann eingegangen.

Im Ergebnis wurde mein Buch dann wie folgt berücksichtigt:
 
  Werk / Beteiligung Bewertung *
1 SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM
Werktyp: Buch (1, 176 Seiten)
Beteiligung: Allein-Autor
Erscheinungsjahr: 2020
Verlagsbeteiligung:
KVK-

Als Betrag wurden dann 50 % der regulären Ausschüttung im Bereich Wissenschaft angesetzt.
Typ:
KVK-
Anmerkung:
Keine ausreichende Verbreitung der Printfassung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland – mindestens 5 Standorte erforderlich (Abzug: 50%).
Siehe Verteilungsplan §51, Abs. 1 und 2


Gerade für die zurückliegenden Jahre dürfte dieses eine Option für einige Autor*innen von wissenschaftlichen Publikationen sein, gerade da ja auch drei Jahre nach Veröffentlichung noch eine Nachmeldung im Bereich Wissenschaft erfolgen kann.

Fazit

Persönlich ist mir das Thema VG Wort für Autor*innen, Journalist*innen oder auch für Texte im Internet sehr wichtig. Dies ist auch der Grund warum die Anmeldung bei der VG Wort, Unterschied Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder, Meldung von Texten und Publikationen auf der Seite unkelbach.link/vgwort/ immer wieder aktualisiert wird und ich mich darum bemühe hier verständlich und dennoch umfassend Informationen zusammen zu stellen. 

Mich hat es daher sehr gefreut, dass ich per Social Media auch aus den Bereich Wissenschaft letztens eine Rückmeldung bekommen habe, dass an die VG Wort (trotz vieler Publikationen) noch nicht gedacht worden ist und sich diese Person nun um einen Wahrnehmungsvertrag kümmert und hoffentlich einige Publikationen nachmelden kann.

Im Sinne von sharing is caring freue ich mich darüber, wenn dieser Artikel oder auch die obere Seite geteilt wird.

Nachtrag 27.Dezember 2022

Wichtiger Nachtrag zum Jahresende

Nach Weihnachten, und meinen Jahresrückblick 2022, bin ich noch auf einen ausführlicheren Artikel zum Thema aufmerksam geworden. Petra Schier hat in einen ausführlicheren Blog-Artikel "Die METIS Sonderausschüttung: eBooks (und mehr) ohne Zählpixel bei der VG Wort melden"  dies Thema noch einmal ausführlicher beschrieben und um eine "Schritt für Schritt zur Meldung für die METIS-Sonderverteilung" ergänzt.

Der Artikel ist sicherlich auch für einige Autor*innen die auch eBooks veröffentlichen zwischen den Jahren eine Leseempfehlung. Das Thema VG Wort ist auch ausführlicher auf meiner Seite unkelbach.link/vgwort/ beschrieben. Gerade in Bezug auf die Quoten im Laufe der Jahre, als auch zu einigen Aspekten rund um die steuerrechtlichte Behandlung aktualisiere ich diese Seite regelmäßig.

Aber auch Petra Schier hat einen entsprechenden Leifaden für VG Wort veröffentlicht. Mein Schwerpunkt liegt, durch eigene Betroffenheit bei wissenschaftlichen Publikationen, Zeitschriftenartikel und Texte im Internet, während auf der Seite von ihr auch das Thema Bibliothekstantiemen aber auch Sprachtonträger und Audio-Downloads erläutert ist. Hier gibt es durchaus Unterschiede zu wissenschaftliche Publikationen ist der Meldeweg ein etwas anderer. Das Thema Hörfunk und Fernsehen ist derzeit noch nicht behandelt worden, so dass ich mich freuen würde hier noch eine weitere gute Anleitung zu finden. Nebenbei das Thema Künstlersozialkasse und Autorenversorgungswerk gehört auch zu den wichtigen Themen auf die ich an dieser Stelle gerne verweise.
  1. "Die VG Wort: Ein Leitfaden für Autorinnen und Autoren und Schreibende aller Art" von Petra Schier / Mila Roth
  2. "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" von Andreas Unkelbach
  3. "Bücher und Zeitschriften-Artikel bei der VG Wort melden" von Kia Kahawa
Leider ist das  von meiner Frau mir zugesandte Dokument "Als Autor Tantiemen für Online-Texte von der VG Wort erhalten" 2010 von Elke Fleing in Zusammenarbeit mit der VG Wort entstandende Dokument nicht mehr online abrufbar. Dieses wurde mir so gegen 2012 von meiner Frau empfohlen um eine Meldung meiner Blogartikel bei der VG Wort zu erstellen. Im Laufe der Jahre hat sich hier dann doch das ein oder andere bei der VG Wort geändert.

Eine der schönsten Ändeurngen, neben der Meldung meiner Bücher, ist die Anpassung der neuen Oberfläche von T.O.M. (siehe Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))").
 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.
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Steuern, Selbstständigkeit und VGWORT als Blogger und Autor
Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Montag, 17. Oktober 2022
18:35 Uhr

Buchempfehlung: »Buchmarketing: Leitfaden für Verlagsautor*innen und Selfpublisher« von Annie Waye

Was mir am Studium der Betriebswirtschaftslehre so gut gefallen hat ist, dass hier unterschiedliche Studienschwerpunkte geboten werden und so das Studium ganz individuell auf die eigenen Interessen aber auch auf unterschiedliche Berufsfelder ausgerichtet werden können. So habe ich mich für die beiden Schwerpunkte Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsinformatik entschieden, während sich andere mit Controlling, Personalmanagement, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung oder auch Marketing beschäftigt haben. Diese Fächer kamen zwar alle auch im Grundstudium vor, sind dann im Schwerpunkt entsprechend ausgebaut und vertieft worden.

Ich habe die Wahl meiner Schwerpunkte nicht bereut, aber gerade als Autor ist das Thema Marketing etwas, dass sowohl für Verlagsautor*innen als auch Self-Publisher zunehmend relevant wird. Entsprechend neugierig bin ich auf das Buch von Annie Waye zum Theme Buchmarketing gewesen und bin dann begeistert durch den Leitfaden, aber auch das Workbook durchgegangen und konnte ganz praktisch einige Punkte mitnehmen und hier auch die Begeisterung für das Fach Marketing anhand des Beispiels Buchmarketing gut nachvollziehen und, viel wichtiger, auch einige Punkte für mein eigenes Produkt (Publikationen und Schulungen) mitnehmen.

In diesem Artikel möchte ich daher gerne das Buch kurz vorstellen.

Hintergrund: Annie Waye

Annie Waye hat einen Masterabschluss im Marketing an der Universität Regensburg (Marketingmanagement und Innovation) und bereits im strategischen Marketing von ProSiebenSat.1 (internationalen Medienkonzern) gearbeitet. Als Autorin hat sie selbst einige Romane und Kurzgeschichten bei diversen Verlagen und im Selfpublishing veröffentlicht. Daher ist es eigentlich nur konsequent, dass sie mit ihren Service BookBOOST und ihre Seite anniewaye.de einige Coaching Angebote für Autoren und solche, die es werden wollen, anbietet.

In ihren Ratgeber widmet sie sich dem Thema Marketing und hat hierzu sowohl einen Leitfaden als auch ein praktisches Workbook veröffentlicht. Derzeit kann es noch als Bundle per Vorbestellung bestellt werden aber auch später im Handel bestellt werden.

Ziel der Publikation ist es das eigene gesammelte Wissen (und Erfahrungen) leicht verständlich für alle auch ohne BWL-Vorkenntnisse aufzubereiten und weiterzugeben.

In diesem Artikel möchte ich gerne sowohl auf den Leitfaden als auch das Workbook eingehen und dieses kurz vorstellen.
 

Leitfaden für Verlagesautor*innen und Selfpublisher

Buchdetails:
Buchmarketing: Leitfaden für Verlagsautor*innen und Selfpublisher


Cover Buchmarketing Leitfaden von Annie Waye
 
Verlag: BOD - Books on Demand
(1. Auflage)

ISBN: 9783755756255
Preis: 14,99 EUR

Direkt bestellen auf anniewaye.de

Alternativ Amazon *
 
Wenn ich mich in ein neues Thema einarbeite, erscheint es mir wichtig, anhand eines praktischen Beispiels sowohl die Theorie als auch die Praxis eines Themas erfassen und begreifen zu können. Entsprechend gespannt bin ich darauf gewesen, wie dieses im Marketing gerade in Hinblick auf die Verknüpfung zum Produkt Buch gelingen mag und ob dies auch auf Fachbücher oder wissenschaftliche Publikationen übertragen werden kann.

Hier sind acht Kapitel aufgeführt, die anhand des Buchlebenszyklus auch die Aktivitäten im Rahmen eines erfolgreichen Marketings beschreiben.

Das Buch ist in acht Kapitel gegliedert und hilft dabei systematisch die eigene Marketingstrategie zu hinterfragen oder auch aufzubauen.

1.) Buchmarketing verstehen
Zum Auftakt werden im Kapitel "Buchmarketing verstehen" die Grundlagen zum Marketing erläutert. Marketing wird hier nicht nur als einzelne Maßnahmen verstanden sondern bildet einen Prozess aus Umfeldanalyse & Marktforschung, Buchmarketing-Planung, Umsetzung und Kontrolle. Keine dieser Phase kann ausgelassen werden und sie bauen gleichzeitig auch aufeinander auf. Was mir direkt positiv am Leitfaden aufgefallen ist, ist am Ende auch noch einmal eine kurze Zusammenfassung, womit in Stichpunkten die wichtigsten Punkte angesprochen worden sind.

2.) Ziele des Buchmarketings
Ein, aus meiner persönlichen Erfahrung, gerne vernachlässigtes Thema ist die Definition von Zielen des Marketings. In der Theorie ist mir schon klar, dass Ziele nach SMART definiert sein sollten, aber oft fehlt mir dann doch der Transfer ins Praktische. Durch die Beispiele, die sich direkt auf das Buchmarketing beziehen sind für mich diese Kategorien wesentlich einfacher zu greifen und ich habe damit schon einmal ein Grundgerüst und Vorstellung in welche Richtung sich ein Marketing bezogen auf Büchern entwickeln sollte.

3.)  Umfeldanalyse und Martkforschung
Die Analyse & Marktforschung klingt im ersten Moment sehr umfangreich, aber durch eine klare Definition der Zielgruppe (und Setzung eines Schwerpunktes) wird dies besonders klar. Besonders gut gefallen hat mir, dass hier auch klar festgehalten wird, was eine Zielgruppe eben nicht ist (eine Beschränkung) und praktische Beispiele zur Findung einer Segmentierung nach verschiedenen Faktoren gesetzt werden kann, gegeben wird. Ein weiterer wichtiger Punkt ist hier, wie ich an Informationen zu meiner Zielgruppe kommen kann und welche Methoden und auch Quellen hier genutzt werden können.

4.) Buchmarketing-Planung
Nachdem nun Umfeld, Zielgruppe und vor allem auch die Ziele der eigenen Marketingstrategie definiert sind, stellt sich die Frage nach der Planung. Die Buchmarketing-Planung setzt sich aus einer Zeitplanung, Kostenplanung aber auch Umsetzung konkreter Maßnahmen zusammen. Dabei wird eine Toolbox an Stellschrauben geboten, auf die in den folgenden Kapiteln näher eingegangen wird.

4.1.) "Produkt"
Der erste Punkt der Buchmarketing-Toolbox ist das Product (Produkt). Neben Inhalt und Qualität des Buches sind hier auch Themen wie komplementäre Angebote zum Buch ein wichtiger Aspekt. Darunter können Bonusinhalte oder Goodies fallen, aber wesentlicher Einflussfaktor sollte noch immer die Qualität der Publikation sein. Gerade die Frage, wie sich das Buch von Publikationen von anderen unterscheidet (unique selling point) oder in welchen Bereich sich das Buch als Produkt befindet ist auch entscheidend für die Überlegung ob sich das Buch im Mainstream, einer Nische oder einer Mischform angesetzt wird.
Gerade der Hinweis auf die eigene Produktpalette und Verknüpfung bereits bestehender Produkte (Cross Selling) sind ein Punkt der gerade bei mehreren Veröffentlichungen oder Angeboten einen weiteren wichtigen Aspekt bietet.

4.2.) "Price"
Der nächste Punkt ist Price (Preis) eines Produktes. Als Verlagsautor verlasse ich mich hier tatsächlich auf die Setzung eines Verkaufspreis durch meinen Buchverlag, aber gerade als Selfpublisher kann neben der Kostendeckung auch das Befolgen unterschiedlicher Preisstrategien hier erfolgreich sein. Persönlich merrke ich bspw. an anderen Online-Shops, dass mir die einfachen Zahlungsmethoden oder Versandkosten wichtig sind und ich neben eBook, Paperback und Hardcover auch über den Preis Unterschiede wahr  nehme. Positiv aufgefallen ist mir, dass hier auch auf Kindle Unlimited per KDP Select und die unterschiedlcihen Möglichkeiten des Marketing mit eBooks eingegangen wird.

4.3.) "Place"
Place (Vertrieb) ist wohl einer der Punkte die ich bei meinen Büchern weniger im Blick habe, da sich mein Verlag um das Listing im Buchhandel sowie den Online-Shop kümmert.Dennoch ist es wichtig hier unterschiedliche Vertriebswege im Blick zu behalten und dabei auch verschiedene Varianten dafür zu nutzen um das eigene Buch im Buchhandel oder auf anderen Plattfoormen zu vertreiben. Neben der klassischen Buchhandlung werden hier aber auch andere Orte als kreativer Vertriebsweg angesprochen, die je nach Art des Buches ebenfalls mehr als eine Überlegung wert sein können.

Kleine Randbemrkung von mir: viele Online-Shops ermöglichen es Autor*innen auch das Profil auf ihrer Seite um weitere Angaben zu bereichern, so dass hier auch Texte oder Bilder mit eingebunden werden und etwas mehr Informationen als nur Name und Buchtitel zu finden sind :-).

4.4.) "Promotion"
Promotion (Kommunikation) ist wohl der Punkt, den ich am ehesten direkt mit Marketing verknüpfen würde. Immerhin ist es hier ja wichtig, dass Interessierte von meinen tollen Büchern erfahren sollen. Ein zentraler Dreh- und Angelpunkt des Marketing ist dabei die eigene Internetseite auf der langfrisitig immer mehr Kund*innen sich einfinden werden und damit auch eine gewisse Unabhängigkeit von Verlagen, social media Plattformen und anderen Vertriebswegen geschaffen werden kann. Aktuell ist auch ein Newsletter (sofern hier gute Inhalte geboten werden) zur Bindung praktisch da hier zielgruppengerechte Ansprache erfolgen kann. Aber auch Bloggerarbeit, Lesungen und Veranstaltungsmarketing oder klassische Offline-Marketing Arbeit (Werbematerial, Lesungen oder Auslagen) können ebenso wie PR in Form von Lokalpresse oder Pressemitteilungen sind hier hilfreich. Je nach Thema des Buchs kann auch die Ansprache einer Zeitschrift oder Buch-PR-Agenturen hilfreich sein.

Hier hat mich besonders gefreut, dass neben der Wichtigkeit einer Internetseite auch die verschiedenen Möglichkeiten der themenbezogenen Ansprache als Thema mitgedacht worden ist. In meiner Blase sind dieses zum Beispiel auch Fachforen in denen ich mich als "Experte" zu SAP Themen positionieren kann und gleichzeitig eine Verknüpfung zwischen mir als Autor und Thema geschaffen wird.

5.) Umsetzung
Nun geht es aber an die praktische Umsetzung.  Die zentrale Frage ist hier auch zu welchen Zeitpunkt ich eigentlich mein Marketing von der Ankündigung des Buches bis zur Veröffentlichung und der Zeit danach mein Marketing in welcher Intensität verfolgen möchte. Ganz im Sinne der AIDA Aufmerksamkeits-Formel (Attention/Aufmerksamkeit, Interest/Interesse, Desire/Kaufdrang, Action/Kauf) werden hier unterschiedliche Strategien von der Entwicklung von Verkaufsargumenten, Content Erstellung und jeweilige praktische Beispiele zu den einzelnen Phasen hervorgehoben,

Ebenso wichtig ist hier die Abwägung zwischen Zeit oder Kosten für einzelne Maßnahmen. Kann ich hier (einzelne) Aktivitäten selbst umsetzen oder an welche Stelle können auch spezialisierte Dienstleistende (Logo, Buchtrailer, ...) eingesetzt werden. Gerade durch die einzelnen Beispiele für Marketingmaßnahmen können hier auch Inspirationen für das eigene Buch direkt aufgegriffen werden.

6.) Kontrolle
Wie wirken sich nun eigentlich die getroffenen Maßnahmen auf das eigentliche Produkt aus? Die Kontrolle meiner Buchmarketing--Planung ist dabei ein besonderer Punkt der im ersten Moment zwar mühsam wirkt, aber datengetrieben mir auch direkt eine Rückmeldung zum Erfolg einzelner Maßnahmen liefert. Dabei kann auch ein scheinbarer negativer Erfolg als "lesson learned" verbucht werden, da wir hier durch Input und Output am Ende ein positives Ergebnis geben kann.

7.) Autorenmarketing: Buchmarketing zwischen Veröffentlichungen
Wichtiger Punkt im Autorenleben ist auch die Frage des Marketing zwischen Veröffentlicchungen. Hier gebt es um den Aufbau einer Personenmarke (personal branding) bzw. einer Autor*innen Marke.Diese kann sich um die eigene Person, Themen oder durch eine Corporatet Identy und einheitlichen Markendesign (und damit Wiedererkennungswert) abbilden. Dabei muss nicht in jeden Fall die Person/Persönlichkeit im Mittelpunkt stehen aber durch Kooperationen können auch Synergieeffekte mit anderen Aktivitäten oder durch Kooperationen mit anderen Autor*innen posiitive Aspekte entstehen.

8.) 10 Tipps zum Schluss
Zum Abschluss liefert der Leitfaden noch 10 Tipps zum Schluss, die direkt dazu ermutigen das eigene Marketingkonzept nun einmal mit einer breiteren Basis anzugehen und die geschilderten Methoden und Techniken ganz praktisch umzusetzen.

Workbook - Begleitbuch zum Buchmarketing-Leitfaden

Buchdetails:
Buchmarketing Workbook: Begleitbuch zum Buchmarketing-Leitfaden


Cover Buchmarketing Workbook von Annie Waye
 
Verlag: BOD - Books on Demand
(1. Auflage)


ISBN: 9783755797883
Preis: 7,99 EUR

Direkt als Bundle bestellen auf anniewaye.de

Alternativ Amazon *
 
Ergänzend zum Leitfaden für das Buchmarketing wird auch ein Workbook angeboten, dass praktische Arbeitshilfen zur Marketingstrategie liefert. Der Inhalt orientiert sich dabei auch an den im Leitfaden erwähnten Punkten.

Steckbrief deines Buchprojekts
Der Steckbrief hilft schon im Vorfeld das eigene Buch mit den wichtigsten Kenndaten zu beschreiben. Dieser kann auch schon im Rahmen der Buchkonzepterstellung erstellt werden und ermöglicht so ein direktes Einordnen der wichtigsten Kenndaten eines Buchprojektes. Ferner ist es damit auch wesentlich einfacher eine Buchbeschreibung später im Online-Shop oder auf der eigenen Seite festzuhalten.

Buchmarketing-Ziele
Die Entwicklung der Buchmarketing-Ziele liefert nicht nur ein Ziele-Cheat Sheet für vorgegebene Ziele sondern auch Möglichkeiten hier sich eigener Ziele bewust zu werden und vor allem diese auch festzuhalten.

Umfeldanalyse & Marktforschung
Sehr umfangreich wird hier die Umfeldanalyse und Marktforschung betrieben.Dabei wird nicht nur das eigene Umfeld analysiert sondern auch diverse Kriterien der eigenen Zielgruppe festgehalten. Natürlich sollte hier auch die Konkurrenz analysiert werden, da möglicherweise doch das ein oder andere Buch im gleichen Genre oder zum gleichen Thema am Markt zu finden ist.

Planung
Für eine sinnvolle strategische Vorgehensweise ist auch eine Planung notwendig. In diesem Kapitel werden Vorlagen zur Zeitplanung, Kostenplanung und der Content-Planung angeboten. Gerade bei der Planung im Bereich Social Media ist auch ein Wochenplan hilfreich (nebst der Berücksichtigung von Ruhezeiten).

Umsetzung
Bei der Umsetzung werden die wichtigsten Punkte in Richtung einer Positionierung und den einzelnen Elementen der Marketing-Toolbox zur Verfügung gestellt. Auch die Erstellung einer Website (nebst Elementen die auf einer Autor*innen-Internetseite vorhanden sein sollten) oder auch Online-Marketingmaßnahmen werden hier in Vorlagen erfasst und können später bearbeitet werden.

Kontrolle
Gerade die Bearbeitung ist in Form einer Kontrolle besonders wichtig.Diese Kontrolle kann quanitativ (Soll/Ist Vergleich) aber auch qualitativ erfolgen. Auch hier sind kurze Beispiele gegeben die dann passend umgesetzt werden können.

Autorenmarketing
Die höchste Disziplin, in meinen Augen, ist das langfristige Marketing. Hier werden einige Erfolgsfaktoren (die auch noch aufeinander aufbauen) für das Autorenmarketing aufgebaut um hier langfristig die Ziele des Marketing umzusetzen.

Linkliste
Ein besonderer Bonus ist eine aktualisierte Linkliste die für Schreibende aller Art verschiedene Themen rund um das Buchmarketing und die Produktpflege zusammenfasst. Gerade da die Liste regelmäßig aktualisiert wird und oft auch auf “persönliche Empfehlungen” (was in diesem Fall eigene Erfahrungen und nicht Sponsoring bezeichnet) aufgebaut ist, bietet diese sicher langfristig noch einen weiteren wichtigen Anlaufpunkt zur Gestaltung einer eigenen Strategie und Ausbau der eigenen Marketing-Toolbox.
 

Fazit

Sind nun diese beiden Bücher auch für Verlagsautor*innen oder (wissenschafltiche) Fachbuchautor*innen praktisch?

Am Rande habe ich im Abschnitt Webmarketing für Autor:innen das Buchmarketing ebenfalls im Blick genomme und auch seitens Espresso Tutorials findet neben den FICO Forum Infotagen, den virtuellen Infotagen sowie der digitalen Online-Plattform für allerlei Medien rund um SAP eine Menge an Marketingmaßnahmen bishin zur Präsenz bei der DSAG oder auch in anderen Verbänden statt.

Dennoch war für mich die Möglichkeit der Vorbestellung dieses Leitfaden und Workbook eine gute Gelegenheit einmal systematischer das Thema Buchmarketing anzugehen.

Auch als Verlagsautor zeichnet das Autorenleben sich durch den Aufbau einer Personenmarke aus und Marketing ist ein Thema dass immer einmal wieder angegangen wird.

Bei der etwas überspitzten Formulierung "... wird einfach Geld in Maßnahmen investiert und dann ein Stoßgebet zum Himmel geschickt, es möge funktionieren. Und egal, ob es funktioniert oder nicht - am Ende weiß man nie, warum." hatte ich im ersten Moment auch an meiner ersten Facebook Werbekampagne denken müssen.

Mir haben Leitfaden und Workbook weitergeholfen mein eigenes Produkt etwas genauer kennenzulernen und auch die bisher getroffenen Entscheidungen in Richtung Marketing zu hinterfragen und manche Energie in andere Kanäle oder auch Aktivitäten stecken zu können.

Dabei muss man gar nicht unbedingt Betriebswirtschaftslehre studiert haben, da beiden Büchern es gelingt einen Transfer der Theorie in die Praxis zu gewährleisten. Für mich zeigt sich Expertise in der Kunst auch Laien Sachverhalte passend zu erklären und ich bin hier angenehm überrascht worden in der Form, dass Marketingcontrolling und eine Marketingstrategie auch Freude machen kann und in einer greifbaren Form umsetzbar ist.

Im Rückblick auf das eingangs erwähnte Studium kann ich mir nebenbei auch vorstellen, dass obiger Leitfaden auch für das Grundstudium der BWL praktisch sein kann, wenn eine direkte Umsetzung der Theorie in die Praxis gewünscht ist oder sich Theorie einfach besser durch Beispiele in der Lehre umsetzen lässt.

 

Exkurs: Autorenleben und VG Wort

Da die zweite Hauptausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort (inklusive der METIS Ausschüttung für Texte im Internet) Ende Oktober 2022 ansteht, mag ich an dieser Stelle noch einmal auf folgende Artikel von mir aufmerksam machen.
Unter "Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger" gibt es einen Überblick über die Bedeutung der VG Wort sowohl für Buchpublikationen (Print aber auch digital als eBook) und auch meine Blogartikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet ..." geht auf die Zählpixe ein. Ein für mich ebenfalls neues Thema war die Frage der Meldung von eBooks bei der VG Wort im Rahmen der Sonderausschüttung METIS unter "Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 ". Hier bin ich ebenfalls sehr gespannt wie diese berücksichtigt werden und ob künftig für jede Plattform jährlich eine Meldung zur Sonderausschüttung ohne Zählpixel erfolgen muss.

VG Wort für e-Books

Gerade bei eBooks die auf mehreren Plattformen (bspw. thalia aber auch die eigene Verlagsseite) gemeldet werden können kann dies dann lukrativ sein. Hier mag ich aber selbst noch einmal beim METIS Support nachfragen, ob nur die Verlagsseite oder auch alle anderen Plattformen die ePUB anbieten gemeldet werden sollen. Zumindest könnten so ePubs ohne harten Kopierschutz (DRM)  auf Seiten wie thalia.de fairbuch.de buch7.de und andere Buchshops (bspw.  Weltbild, buch.de, Buchkatalog, Osiander, BOL, Hugendubel, buecher.de) ohne Kopierschutz gemeldet werden.

Da mir das aber a) umständlich und b) etwas merkwürdig erscheint (habe bisher für die Sonderausschüttung nur meine Verlagsseite mit eBooks gemeldet, die aber auch eine eigene HTML basierte Leseplattform anbieten) werde ich hier bei VG Wort lieber noch per Mail nachfragen.

Die Informationen zum Thema "Online-Version der Bücher bei der VG Wort melden (ebook)" habe ich hier ebenfalls einen Abschnitt gewidmet.
 



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