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ISSN 2701-6242

Artikel über Controlling und Berichtswesen mit SAP, insbesondere im Bereich des Hochschulcontrolling, aber auch zu anderen oft it-nahen Themen.


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Samstag, 18. Juni 2022
18:38 Uhr

Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 17.06.2022 - Hauptausschüttung und Infos zu METIS

Während heute die Mitgliederversammlung der VG Wort statt findet wurde gestern, wie auch schon im Vorjahr 2021 (siehe Artikel "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS")  eine virtuelle Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort in Form eines Online-Videos zum Geschäftsbericht der VG Wort aber auch zu eingereichten Fragen online als Vidoe zur Verfügung gestellt. (siehe vgwort.de beziehungsweise die bis zum 29. Juli 2022 verfügbare Aufzeichnung).

Neben dem aktuellen Geschäftsbericht sowie den Hinweis, dass es 2022 zwei Termine zur Hauptausschüttung (Juli und September) geben wird, wurden auch wieder eingereichte Fragen ausführlicher behandelt.

Die beiden Termine ergeben sich dadurch, dass es eine Änderung im Sinne der Verlagsbeiteilung ab dem 7. Juni 2021 gab, sodass hier eine Ausschüttung nach alter Regelung und der zweite Teil nach der neuen Systematik erfolgen wird. Ich bin gespannt, wie dieses in den Quotenplänen dargestellt wird. Immerhin ist der Hinweis hier wichtig, dass die Ausschüttung der VG Wort für 2021 in 2022 nicht im Juli mit dem Vorjahr verglichen werden sollte, sondern erst, wenn beide Hauptausschüttungen durchgeführt sind.


Für mich sind immer wieder die eingereichten Fragen interessant und daher mag ich diese gerne hier im Ergebnis kurz festhalten:

Fragen der Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort

Zählsystem und Datenschutz bei METIS


Beim Meldesystem bei Texten auf Internetseiten erfolgt ohne Verarbeitung von personenbezogenen Daten, nach Ansicht der VG Wort, aber auch aufgrund der bayrischen Landesdatenschutzaufsicht, sodass hier keine Probleme in Richtung Datenschutz vorhanden ist, was das System an sich anbelangt.

Problematisch könnte das Problem der Nutzung von Cookies sein, die hilfsweise zur genaueren Zählung von Zugriffen genutzt werden und wo hier auch Einwilligungen gesetzt werden sollen. Dieses in § 25 TTDSG korrekt gesetzt. Allerdings beruft sich hier die VG Wort auf § 25 II TTDSG und wird von der VG Wort so ausgelegt, dass es sich um setzbare Cookies handelt, die keine gesonderte Genehmigung seitens der Besuchende wäre. Ohne Cookies funktioniert das Zählsystem dennoch, aber es ist etwas ungenauer.

Dennoch wurde auf das technische Problem der Nutzung von Cookies unter dem Browser Chrome erwähnt. Dieser Browser unterdrückt technisch Fremd-Cookies, also Googles, die außerhalb der eigenen Seite ausgelesen werden. Mittlerweile werden diese technisch mittlerweile unterdrückt, aber bisher sind die Rahmenbedingungen noch nicht bekannt, sodass hier abgewartet wird. Es wird wohl einige Seiten geben, die in diesen Fall, analog Adblocker, den Zugriff sperren, sodass hier seitens Google Chrome hier Maßnahmen umgesetzt werden.

Es wird eine gemeinsame Lösung angestrebt, aber bisher ist hier noch keine Lösung in Sicht.

Hier hatte ich vor einigen Tagen ebenfalls eine Anfrage zum Thema third-part Cookies erhalten:

"Das VG-Wort-Cookie wird als "SameSite=Lax" deklariert, sodass Chrome und Edge kein Cookie setzen. Der Wert müsste von der VG-Wort auf "SameSite=None" geändert werden. Erst dann sollte wieder ein Cookie gesetzt werden." (Hinweis von Sebastian Meister)

Persönlich habe ich bei meinen Artikeln hier keine Einschränkung bemerkt, denke aber, dass dieses tatsächlich künftig ebenfalls von der VG Wort mit berücksichtigt werden wird. Technisch habe ich diese Aussage nicht weiter geprüft und bin mir auch gerade unsicher, wie dies Merkmal in der Zählmarke der VG Wort umgesetzt werden kann... aber dieses Jahr bin ich ohnehin schon sehr neugierig auf mein eigenes VG Wort Ergebnis.

 

Vergütung von Podcasts


Die VG Wort ist nicht für die Zugängigmachung, sondern für die Vervielfältigung zuständig. Entsprechend sind hier Kopierhäufigkeiten zu berücksichtigen, die jedoch nicht ganz einfach sind, gerade da es auch eine Vielzahl von Podcasts gibt und die entsprechend berücksichtigt werden können. Entsprechende Einnahmen im Bereich der Vervielfältigungen sind auch entsprechend gering, sodass hier eine sinnvolle Lösung erarbeitet wird.
 

Gegenseitigkeitsverträge


Wenn Werke nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland genutzt werden, gibt es mit ausländischen Schwestergesellschaften entsprechende Verträge und gibt Einnahmen aus der Rechtewahrnehmung weiter, sodass hier gegenseitig mit den Schwestergesellschaften entsprechende Vergütungen im Ausland wahrgenommen werden können, sofern der Inkassoauftrag für das Ausland genutzt werden kann.

Für die Urheber*in ist der Wohnsitz nicht entscheidend, sodass bei hinreichender Nutzung des Werkes in Deutschland (auch in einer anderen Sprache) vorhanden ist. Hier sind entsprechende sprachunabhängige Voraussetzungen für die Verbreitung zu sehen.

Dieses dürfte bspw. auch für Lukas Rohr (excelnova.org) oder Katharina Schwarzer (blog.saprani.at)  interessant sein. Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) habe ich ebenfalls online für Onlinetexte zusammengefasst. Besonders, dass die Texte nicht zwingend in deutscher Sprache geschrieben sein müssen, war mir bisher nicht ganz bewust und dürfte auch für andere Onlinemedien spannend sein.

Sofern kein Konto innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt (hier gibt es eine SEPA Überweisung) kann hier traditionell eine Auszahlung per Scheck erfolgen.

Quoten der VG Wort 2022 für 2021 Metis und Rest

Auch wenn der Verteilungsplan auf der Mitgliederversammlung beschlossen worden ist, werden die Quoten 2022 wohl erst Anfang Juli 2022 veröffentlicht werden. Im Vorjahresvergleich (siehe "Quoten der VG Wort für Onlinetexte und Printmedien Wissenschaft / Buch") bin ich schon sehr gespannt auf die Entwicklung, auch wenn es vermutlich nicht so hohe Ausschüttungen wie letztes Jahr (inklusive der Nachausschüttungen) geben wird.

Die Quoten für METIS werden erst im September 2022 festgelegt, aber zumindest Print-Medien liegen schon vor. Dabei sind die Vergütungen im wissenschaftlichen Bereich von 2.000 Euro für ein 2020 erschienenes Buch auf eine Vergütung von 1.600 Euro für ein 2021 erschienenes Buch gesunken. Auch im Bereich METIS gibt es zwei Ausschüttungen.

Die beiden Zeiträume, die sich auf die Einnahmen vor dem 7. Juni 2021 und die Einnahmen nach diesem Datum beziehen, werden parallel ausgeschüttet.  Die Sonderausschüttung und die reguläre Ausschüttung mit Zugriffzählung finden zum geplanten Zeitpunkt im September 2022 statt.

 

Hintergrundinformationen zur VG Wort
Der Hintergrund zur VG Wort und den Ausschüttungen an Urheber*innen sowie Verlage ist auf uebermedien.de im Artikel "Zweitverwertung von Texten 1. Juli 2022 Follow the Money: Wie kommt das VG-Wort-Geld zu mir?" mit der entsprechenden Entwicklung beschrieben. Eine praktische Beschreibung, entstanden bspw. durch die steuerrechtliche Behandlung der VG Wort Ausschüttung, findet sich auch bei mir auf der Seite unter "Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger".

 

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Diesen Artikel zitieren:
Unkelbach, Andreas: »Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 17.06.2022 - Hauptausschüttung und Infos zu METIS« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 18.6.2022, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=1268 (Abgerufen am 24.4.2024)

Diesen und weitere Texte von finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


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