Freitag, 25. Februar 2005
13:52 Uhr
13:52 Uhr
WLAN Nutzung strafbar?
Unter Pseudo-Delikt War Driving? berichtet Intern.de von Polizisten, die ein WLAN Notebook beschlagnahmt hatten, da dieses zur Nutzung eines ungesicherten WLAN genutzt wurde.
Der rechtliche Hintergrund dazu wird in folgenden Fachartikel erläutert:
Risiken bei Wireless Ethernet
Erschienen in DuD - Datenschutz und Datensicherheit, 4/2002, S. 226ff, Vieweg, ISSN 0724-4371.
Siehe hierzu auch
Pressemitteilung der Uni-Bonn vom 25.04.2002: Datenklau im Funknetz nicht strafbar?
via Lawblog.de einen Artikel weiter gibt es sogar eine Handlungsanweisung bei Polizeikontakt.
Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.
Der rechtliche Hintergrund dazu wird in folgenden Fachartikel erläutert:
Risiken bei Wireless Ethernet
Erschienen in DuD - Datenschutz und Datensicherheit, 4/2002, S. 226ff, Vieweg, ISSN 0724-4371.
Siehe hierzu auch
Pressemitteilung der Uni-Bonn vom 25.04.2002: Datenklau im Funknetz nicht strafbar?
via Lawblog.de einen Artikel weiter gibt es sogar eine Handlungsanweisung bei Polizeikontakt.
ein Angebot von Espresso Tutorials

unkelbach.link/et.books/
unkelbach.link/et.reportpainter/
unkelbach.link/et.migrationscockpit/
Diesen Artikel zitieren:
Unkelbach, Andreas: »WLAN Nutzung strafbar?« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 25.2.2005, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=87 (Abgerufen am 26.8.2026)


Artikel datenschutzfreundlich teilen
🌎 Facebook 🌎 Bluesky 🌎 LinkedIn