Andreas Unkelbach
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Andreas Unkelbach Blog

ISSN 2701-6242

Artikel über Controlling und Berichtswesen mit SAP, insbesondere im Bereich des Hochschulcontrolling, aber auch zu anderen oft it-nahen Themen.


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Samstag, 24. Dezember 2022
13:59 Uhr

Frohe Weihnachten🎄 und ein glückliches neues Jahr 2023 und als kleines Danke ein alkoholfreies Glühweinrezept mit Bezug zum Rheingau

Zwischen den Jahren ist es auch hier im Blog immer ein klein wenig ruhiger.  In der Muppets Weihnachtsgeschichte wird nicht ohne Grund gesungen: "Das ist die Zeit der frohen Herzen, wo man einander gern hat, und's auch dem Andern sagt! Und es ist, mit Punsch und heissem Obstsaft, die Zeit der frohen Botschaft, wo keiner weint und klagt!".

Auch wir haben die Tage wieder ein klein wenig alkoholfreien Glühwein genossen, den ich hier gern empfehlen mag.

Alkohlfreier Riesling Deserteur vom Weingut Bibo Runge
Das Weingut Bibo Runge bietet einen alkoholfreien Rieslang ("Deserteur") an und ich bin sehr froh, dass wir beim lokalen Weinhändler unseres Vertrauens, die Weinwerk in Gießen (weinwerk-giessen.de), darauf aufmerksam gemacht worden sind.

Da ich wirklich sehr angetan davon bin, teile ich sehr gern das Rezept für unseren alkoholfreien Glühwein und wünsche für das kommende Jahr einen erfolgreichen Jahreswechsel.

Frohe Festtage und ein gutes neues Jahr

Persönlich schmeckt es mir sichtbar gut :-)

Rezept alkoholfreien Glühwein
0,75 l Bibo Runge Deserteur (alkoholfrei)
250 ml naturtrüber Apfelsaft
Saft einer Orange
1 Bio-Orange in Scheiben
1 Apfel in Scheiben
1 Zimtstange
5 Gewürznelken
3 EL Zucker

Erhitzen und 5-10 Minuten ziehen lassen, bis die Äpfel ein bisschen weicher geworden sind, aber noch Biss haben.

Mit wunderbaren Trauben aus Rheingau im Glas mag ich daher für die Tage zwischen den Jahren die Blogartikel abschließen und verweise gern auf meinen persönlichen Jahresrückblick 2023 im Artikel "Jahresrückblick 2022 - Weiterbildung, Buchveröffentlichung zu SAP S/4HANA und ChatGPT von openAI".

Ich freue mich darüber heute mit dem "24. Türchen im Adventskalender von Espresso Tutorials"  meine Begeisterung für das Berichtswesen im SAP Controlling beinahe als eine kleine Weihnachtsgeschichte teilen zu können, mag aber für heute die Gelegenheit nutzen, die Bücher zu schließen und allen, die mich in diesem Jahr bewusst oder unbewusst begleitet, begeistert, inspiriert oder denen ich auf sonstigen Wege begegnet bin schöne Feiertage wünschen und für das kommende Jahr 2023 alles erdenklich Gute.

Habt eine schöne Zeit und, sofern möglich, gestaltet diese so, wie es für euch passend ist und für alle Beteiligten sich auch richtig und schön anfühlt.

Für mich bleibt es für heute beim Danke sagen und mich darüber freuen, die kommenden Tage ruhig und zufrieden verbringen zu können.
 

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Montag, 19. Dezember 2022
17:49 Uhr

Jahresrückblick 2022 - Weiterbildung, Buchveröffentlichung zu SAP S/4HANA und ChatGPT von openAI

Eigentlich hatte ich auch 2021 vor einen Jahresrückblick auf das Jahr zu werfen, aber schon im Entwurf des Artikels waren da doch einige Themen die sehr stark rund um Corona-Covid-19 geprägt waren. Auch wenn 2022 das Thema uns immer noch begleitet mag ich doch die mir selbst auch lieb gewordene Tradition eines Jahresrückblick erneut aufgreifen und gerade für 2022 sind dann doch noch die ein oder anderen Themen hier im Blog aktiv geworden.

Wenn ich mir die vorherigen Jahre (2020, 2019, 2018, 2017, 2016 und 2015) ansehe, ist dies auch für mich immer ein spannender Moment, die einzelnen verlinkten Artikel durchzublicken und hier noch einmal zu schauen, wie sich die Jahre zuvor, aber auch das aktuelle Jahr im Blog abgebildet hat.

Dieses Jahr sind die Themen etwas bunter und so gebe ich doch direkt ein kleines Inhaltsverzeichnis zu 2022 ;-)
Alternativ lässt sich der Jahresrückblick auch am Stück lesen.

Wechsel von SAP ERP / ECC nach SAP S/4HANA

Ein Thema, dass nicht nur Hochschulen beschäftigt, ist der anstehende Wechsel nach SAP S/4HANA. Entsprechend ist auch hier das Thema Vorprojekte und Veränderungen mit der Einführung von SAP S/4HANA ein konstantes Thema gewesen.

Gerade im Berichtswesen hat es sich bewährt erst einmal einen Überblick über bestehende Berichte im ERP/ECC System zu erhalten. Dafür habe ich im Artikel "Reportmatrix über bestehende kundeneigene SAP Berichte" beschrieben, wie wir vorgegangen sind um alle eigenen Berichte im SAP System aufzulisten und hier eine Übersicht über zu betrachtende Berichte zu erhalten.

Das Thema Berichtswesen ist dabei auch ein Thema, dass durchaus etwas komplexer werden kann, insbesondere wenn im Vorfeld noch nicht das neue Hauptbuch eingeführt worden ist und damit auch Themen wie Migration vom klassischen Hauptbuch in das neue Hauptbuch (newGL) sowie die neue Anlagenbuchhaltung und neue Profit-Center-Rechnung ein Thema werden.

Für öffentliche Einrichtungen ist daneben auch noch eine wichtige Frage, wie sich das Modul PSM ändern wird. Hier ist es im Vorfeld erforderlich von der klassischen Budgetierung auf das Budget Controll System (BCS) zu wechseln.

Folgende Artikel bieten dabei einen guten Überblick über die zu beachtende Punkte und Themen. An dieser Stelle bin ich auch sehr dankbar, dass meine Tätigkeit im Bereich Hochschulcontrolling und Hochschulberichtswesen mit SAP durch meine Publikationen als SAP Buchautor und meine Schulungen im Bereich SAP S/4HANA Migrationscockpit und Migrationsobjektmodellierer voneinander immer wieder profitieren können und ich so immer auch schon ein Stück in der Zukunft lebe aber die Probleme und Herausforderungen der Gegenwart und Vergangenheit mit im Blick haben kann. Ich bin sehr froh SAP von SAP R/3 4.6b, 4.6c bishin zu SAP ERP und nun auch SAP S/4HANA erleben zu können und hier auch wirklich täglich im Austausch mit anderen neues lernen zu können.

Weiterbildung - Bildungsurlaub

2022 ist auch das Jahr in dem ich das Thema Weiterbildung sowohl als Trainer als auch für mich selbst noch einmal stärker angegangen bin. Meine eigenes Angebot "Workshop &Seminar" ist insbesondere durch das Onlinetraining zum Thema "Einführung SAP S/4HANA Datenmigration mit Migrationscockpit und Migrationsobjektmodellierer" ausgebaut worden und ich habe mich schon während der Online-Schulung sehr über das Feedack gefreut, dass inhaltich die Methodik gut angekommen ist und viele Methoden hier die Teilnehmende positiv überrascht haben und solche vorab noch nicht bekannt waren. Dies hat sich auch in einer guten Bewertung der Schulung wiedergefunden :-).

Hier hat es sich gezeigt, dass es eine gute Entscheidung war auch mein eigenes Wissen rund um das Thema "Train The Trainer" auszubauen.

Online-Training zu Methodentraing in Richutng Workshops und Online-Meetings

Anfang des Jahres besuchte ich bei der Heinrich Böll Stiftung ein Online-Seminar von von Annika Salingré und Ulla Scharfenberg zum Thema "Methoden für Webinare, Workshops und Online-Meetings" und  habe die hier kennengelernten Methoden dann in Form eines Bildungsurlaub an der VHS Wiesbaden noch einmal ausgebaut.

Beide bieten, über die Heinrich-Böll-Stiftung auch 2023 Seminare zum TrainTheTrainer an:

Im Artikel "Bildungsurlaub Train the Trainer Der Methodenkoffer für lebendige Seminare - Bonus Konzept Flipped Classroom, Blended Learning von Espresso Tutorials :-)" habe ich die Erkenntnisse zusammengefasst und kann beide Formate zur Weiterbildung nur empfehlen. Liebe Grüße an dieser Stelle auch an Trainer Dirk Hannemann. Auf seiner Homepage sind ebenfalls neue Termine zu finden.

Die hier gewonnnenen Erkenntnisse sind dann auch direkt in mein eigenes SAP Online-Training umgesetzt worden.

Online-Training bei Espresso Tutorials

Unter unkelbach.link/et.training/  biete ich auch im kommenden Jahr mein Online-Training "Einführung SAP S/4HANA Datenmigration mit Migrationscockpit und Migrationsobjektmodellierer" an. 2022 konnte ich das Training insgesamt drei Mal (davon einmal als Firmenschulung) anbieten und habe hier auch positive Rückmeldungen als Bewertung und Feedback erhalten, was mich besonders gefreut hat.


Daneben bietet aber auch der Bereich SAP immer wieder ausreichend Gelegenheit zur Weiterbildung, so dass ich gerne auf kleine Wissenshäppchen im Advent verweisen mag.

Im Artikel "Online-Adventskalender (nicht nur) mit SAP Bezug" habe ich einige Online-Adventskalender verlinkt aber auch selbst mit Beiträgen bei der DSAG e.V., Espresso Tutorials und auch meiner ehemaligen Hochschule (THM - Technische Hochschule Mittelhessen) an der ich sowohl mein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsinformatik abgeschlossen habe als auch einige Jahre als Controller tätig war vertreten bin.

Ich werde die hier hinter den Türchen vorhandenen Videos mit Sicherheit ebenfalls noch an geeigneter Stelle veröffentlichen. Vielleicht gibt diess ja neue Einträge unter "Sagen Sie mal, Herr Unkelbach..." nach der Adventszeit :-).

Buchveröffentlichung, Autorenleben und Buchmarketing

Nicht nur für oberen Adventskalender hat meine Frau einige Bilder von mir aufgenommen auf denen ich mein eigenes Buch lese. So auch ein in 2022 erschiendes Buch zu SAP S/4 HANA.

Buchveröffentlichung 2022


Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling unter SAP S/4HANA

Im Rahmen der Ankündigung "Neue Buchveröffentlichung »Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling in SAP S/4HANA«" bin ich auf einige Punkte im Gemeinkosten-Controlling eingegangen, die als Leseprobe auch im Blog einen eigenen Artikel erhalten haben. Wer sich für das Thema interessiert findet im Artikel "Grundlagen Universelle Verrechnung unter SAP S/4HANA - Buchauszug »Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling in SAP S/4HANA«"  eine wunderbare Nachfolge zu den bisherigen Einzeltransaktionen zur Umlage/Verteilung und im Artikel "Grundlagen Design und Konzept Fiori Oberfläche ab S/4HANA 2020 - Buchauszug »Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling in SAP S/4HANA«" einige Grundatzfragen zum Thema SAP FIORI erläutert.

Buchmarketing


Leitfaden zum Theme Buch Marketing


Aber auch neben der Buchveröffentlichung kommt im Autorenleben immer wieder die ein oder andere Herausforderung auf mich zu. Entsprechend neugierig war ich auf das Thema Buchmarketing und wurde, wie im Artikel "Buchempfehlung: »Buchmarketing: Leitfaden für Verlagsautor*innen und Selfpublisher« von Annie Waye" beschrieben, von Annie Waye (annieway.de) nicht enttäuscht.  Das Thema Marketing war nun nicht wirklich das Lieblingsfach im Studium so dass ich angenehm überrascht worden bin, wie gut dieses doch am praktischen Beispiel erläutert worden ist.

VG Wort und eBook

VG Wort und eBooks
Passenderweise habe ich mich "Zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-) sowie VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks)" auch noch mit der Sonderausschüttung VG Wort für eBooks bei Onlinebuchhandlungen beschäftigt und bin hier immer noch erstaunt drüber. Nebenbei bis zum 31.1.2023 kann hier noch eine Meldung für das Jahr 2022 erfolgen :-).

Nach Weihnachten, und meinen Jahresrückblick 2022, bin ich noch auf einen ausführlicheren Artikel zum Thema aufmerksam geworden. Petra Schier hat in einen ausführlicheren Blog-Artikel "Die METIS Sonderausschüttung: eBooks (und mehr) ohne Zählpixel bei der VG Wort melden"  dies Thema noch einmal ausführlicher beschrieben und um eine "Schritt für Schritt zur Meldung für die METIS-Sonderverteilung" ergänzt.

Der Artikel ist sicherlich auch für einige Autor*innen die auch eBooks veröffentlichen zwischen den Jahren eine Leseempfehlung. Das Thema VG Wort ist auch ausführlicher auf meiner Seite unkelbach.link/vgwort/ beschrieben. Gerade in Bezug auf die Quoten im Laufe der Jahre, als auch zu einigen Aspekten rund um die steuerrechtlichte Behandlung aktualisiere ich diese Seite regelmäßig. Aber auch Petra Schier hat einen entsprechenden Leifaden für VG Wort veröffentlicht. Mein Schwerpunkt liegt, durch eigene Betroffenheit bei wissenschaftlichen Publikationen, Zeitschriftenartikel und Texte im Internet, während auf der Seite von ihr auch das Thema Bibliothekstantiemen. Hier gibt es durchaus Unterschiede zu wissenschaftliche Publikationen ist der Meldeweg ein etwas anderer. Das Thema Hörfunk und Fernsehen ist derzeit noch nicht behandelt worden.

VG Wort Mitgliedschaft und nicht nur wahrnehmungsberechtigt

Das Thema VG Wort (siehe auch unkelbach.link/vgwort/ ) beschäftigt mich ohnehin schon eine ganze Weile und so habe ich mich 2022 dazu entschlossen nicht nur als Wahrnehmungsberechtigter einen Vertrag mit der VG Wort abgeschlossen zu haben sondern auch direkt einen Antrag auf vollwertiger Mitgliedschaft in der Berufsgruppe 3 zu stellen. Die Berufsgruppe 3 umfasst Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur und gerade in diesen Bereich werden auch einige Entscheidungen getroffen die auch mich betreffen. Ausserdem ist es, wie in allen Bereichen so, dass hier auch Engagement von Menschen erforderlich ist, die vielleicht nicht zwingend einen geraden Lebensweg eingeschlagen haben.

Ein neues Fenster als Betriebssystem - Windows 11

Ein Blick aus den Bürofenster lässt mich ja eher an eine warme Tassee Kaffee denken, aber Mitte des Jahres war das Thema Windows für mich tatsächlich ein großer Schritt kurz vor einer neuen Schulung.  Im Artikel "Grundlagen und erste Erfahrungen mit Microsoft Windows 11 nach Wechsel von Windows 10" habe ich meine Bedenken aber auch erste positive Erfahrungen nach dem Wechsel von Windows 10 auf Windows 11 beschrieben und war doch sehr froh, gerade in Hinblick auf Microsoft Teams aber auch SAP GUI im Vorfeld schon die ein oder andere Recherche und Vorbereitung getroffen zu haben.

Wichtig bei jeder Migration ist eben auch die Frage der Planung und Durchführung ob nun nach SAP S/4HANA oder nach Windows 11 ;-).

OpenAI - ChatGPT

Ob nun durch "c't 3003: Warum ChatGPT die Welt verändern wird" oder Sascha Pallenbergs Artikel "Ist die ChatGPT AI der ultimative Google Killer?" auf Metacheles beide Artikel haben mich neugierig auf openAI und ChatGPT gemacht, so dass ich hier einige Fragen rund um SAP, PHP aber auch Hochschulberichtswesen und Hochschulcontrolling gestellt habe.

Im folgenden Video habe ich einmal einige mich überraschende Rückmeldungen festgehalten.




Gerade zu SAP Themen hatte ich im Artikel "Grundlagen SAP Modul CO-PS (Projektsystem) und Berichtswesen mit Recherchebericht und Report Painter" selbst schon etwas Recherche betrieben und konnte so durchaus sehen, dass die beiden Antworten auf meine Fragen technisch korrekt sind und ich diese als Antwort wohl vergleichbar formuliert hätte, wenn auch nicht in der Zeit.

Beispiele ChatGPT - OpenAI SAP Know How

Aber statt einer Beschreibung poste ich einfach einmal den Chatverlauf:

Meine Frage: Wo sind die Vorteile bei der Nutzung von SAP CO-PS und dort PSP-Elemente gegenüber der Innenaufträge in CO-OM?

ChatGPT:
SAP CO-PS (Controlling - Project System) ist ein Modul des SAP-ERP-Systems, das Unternehmen bei der Planung, Steuerung und Überwachung von Projekten unterstützt. PSP-Elemente (Project System Planning Elements) sind im SAP CO-PS verwendete Elemente, die Informationen wie Kosten, Mengen und Zeiten enthalten und für die Planung und Kontrolle von Projekten verwendet werden.

Einer der Vorteile bei der Nutzung von SAP CO-PS und PSP-Elementen ist, dass sie es Unternehmen ermöglichen, Projekte genau zu planen und zu verfolgen. Sie bieten detaillierte Informationen über Kosten, Mengen und Zeiten und erlauben es, Ressourcen genau zu allozieren und zu überwachen. Durch die Nutzung von PSP-Elementen können Unternehmen ihre Projekte effizienter und erfolgreicher durchführen und Risiken minimieren.

Im Vergleich zu Innenaufträgen in CO-OM (Controlling - Overhead Management) bieten PSP-Elemente in SAP CO-PS eine detailliertere und umfassendere Planung und Kontrolle von Projekten. Innenaufträge in CO-OM können zwar auch für die Planung und Überwachung von Projekten verwendet werden, aber sie bieten im Vergleich zu PSP-Elementen weniger detaillierte Informationen und Funktionen. Deshalb können PSP-Elemente in SAP CO-PS für Unternehmen eine bessere Alternative sein, die ihre Projekte genau planen und überwachen möchten.

Meine Frage: Welche Informationen auf PSP Elementen werden im CO Innenauftrag nicht angeboten?

ChatGPT:
PSP-Elemente (Project System Planning Elements) sind im SAP CO-PS (Controlling - Project System) verwendete Elemente, die Informationen wie Kosten, Mengen und Zeiten enthalten und für die Planung und Kontrolle von Projekten verwendet werden. Im Vergleich zu Innenaufträgen in CO-OM (Controlling - Overhead Management) bieten PSP-Elemente in SAP CO-PS eine detailliertere und umfassendere Planung und Kontrolle von Projekten.

Einige der Informationen, die auf PSP-Elementen in SAP CO-PS angeboten werden, aber nicht auf CO-OM Innenaufträgen sind:
 

  • Detaillierte Kosteninformationen, wie zum Beispiel Fixkosten, Variable Kosten, Fertigungskosten und Materialkosten
  • Mengeninformationen, wie zum Beispiel geplante Mengen, produzierte Mengen und abgeschlossene Mengen
  • Zeitinformationen, wie zum Beispiel geplante Start- und Endtermine, tatsächliche Start- und Endtermine und geplante und tatsächliche Dauer
  • Ressourceninformationen, wie zum Beispiel geplante und tatsächliche Ressourcen, Ressourcenverteilung und Überlastungen
  • Planungsinformationen, wie zum Beispiel Netzpläne, Vorgänge und Aktivitäten
  • Überwachungsinformationen, wie zum Beispiel Ist- und Sollvergleiche, Abweichungen und Meldungen.
Insgesamt bieten PSP-Elemente in SAP CO-PS also umfangreichere und detailliertere Informationen und Funktionen für die Planung und Kontrolle von Projekten als CO-OM Innenaufträge.

Diese Zusammenstellung könnte ich beinahe wortgleich in ein Fachkonzept übernehmen.

Beispiel ChatGPT - OpenAI Hochschulbudgetierung

Etwas später bat ich auch darum das Budgetierungssystem im Bereich der Hochschulen in Hessen zu erläutern und insbesondere die Unterschiede zwischen Grundbudget (Sockelbudget) und Leisutngsbudget zu erläutern.

Meine Frage: Erläutere die Faktoren im Rahmen der Budgetierung von Hochschulen in Hessen. Unterscheide zwischen Erfolgsbudget und Sockelbudget bzw. Grundbudget.

In Hessen gibt es verschiedene Faktoren, die bei der Budgetierung von Hochschulen berücksichtigt werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem:     

  1. Studierendenzahlen: Die Hochschulen in Hessen erhalten pro Studierendem eine feste Summe an Finanzmitteln. Diese Summe variiert je nach Studienfach und Studienabschluss.     
  2. Leistungen: Die Hochschulen in Hessen erhalten Finanzmittel für bestimmte Leistungen, die sie erbringen. Dazu gehören zum Beispiel die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Betreuung von Studierenden oder die Durchführung von Forschungsprojekten.     
  3. Kosten: Die Hochschulen in Hessen müssen auch ihre laufenden Kosten, wie zum Beispiel Personalkosten oder Sachkosten, decken. Diese Kosten werden in der Regel aus dem Sockelbudget finanziert.     
  4. Erfolge: Die Hochschulen in Hessen können auch Finanzmittel für besondere Leistungen oder Erfolge erhalten. Diese Finanzmittel werden aus dem Erfolgsbudget bereitgestellt. 
Das Sockelbudget, auch Grundbudget genannt, ist das Budget, das die Hochschulen in Hessen für ihre laufenden Kosten und die grundlegenden Leistungen erhalten. Es dient dazu, die Hochschulen in ihren Kernaufgaben zu unterstützen und ihnen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. 

Das Erfolgsbudget hingegen dient der Finanzierung von Leistungen oder Erfolgen, die über das Sockelbudget hinausgehen. Es wird beispielsweise für die Durchführung von besonders erfolgreichen Forschungsprojekten oder die Betreuung von Studierenden in besonders anspruchsvollen Studiengängen bereitgestellt.

Frage: Wie baut sich das Erfolgsbudget in Hessen auf? Das Erfolgsbudget in Hessen wird für Leistungen oder Erfolge bereitgestellt, die über das Sockelbudget hinausgehen. Es dient dazu, die Hochschulen für besondere Leistungen oder Erfolge zu belohnen und ihnen zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Das Erfolgsbudget in Hessen setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die je nach Hochschule unterschiedlich ausfallen können. Zu diesen Komponenten gehören beispielsweise:
  1. Leistungen: Das Erfolgsbudget kann für besondere Leistungen, wie zum Beispiel die Durchführung von erfolgreichen Forschungsprojekten oder die Betreuung von Studierenden in anspruchsvollen Studiengängen, bereitgestellt werden.

  2. Erfolge: Das Erfolgsbudget kann auch für besondere Erfolge, wie zum Beispiel die Vergabe von Drittmitteln oder die Einwerbung von Sponsorengeldern, bereitgestellt werden.

  3. Strukturfonds: Das Erfolgsbudget kann auch aus Strukturfonds, wie zum Beispiel dem Hochschulpakt, finanziert werden. Diese Fonds werden von der Landesregierung bereitgestellt und dienen der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturen und der Qualität der Hochschulen in Hessen.

Die Höhe des Erfolgsbudgets einer Hochschule hängt also von verschiedenen Faktoren ab und kann von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich ausfallen.

Weitere Beispiele ChatGPT und OpenAI

Auch die Programmierung eines NPC mit LPC oder aber die Erstellung eines Textadventure sowie eine Kurzgeschichte im Star Trek Universum funktionierte....

Ich gebe zu, dies ist dann schon beinahe ein Rabbit Hole in das man eintauchen kann vor Faszination, selbst dann wenn man selbst mit einfacheren Systemen vertraut ist.

Für wissenschaftliche Texte fehlt sicherlich der Quellennachweis und auch sonst ist das Thema Vertrauen in die gelieferte Informationen ein wichtiges Thema, aber als Recherche und Anregung hat mich dieser Chat sehr beeindruckt.

Ähnliche Erfahrungen konnte auch Tobias Harmes von rz10.de sammeln (siehe "Roboter Selbstgespräche | Perspektive SAP IT – Dezember 2022") und auch Peer Wandiger von selbstaendig-im-netz.de hat ein Interview mit ChatGPT geführt (siehe "ChatGPT – Was kann das KI-Tool und macht es Autoren arbeitslos?").

Der Versuch eine Stellenausschreibung als SAP CO Keyuser hat mich ebenfalls überrascht, da ich diese Formulierungsvorschläge schon auf einigen Seiten gefunden habe und das Anforderungsprofil auch mit einigen Stellen übereinstimmt. Im Bereich Personal dürfte daher auch der Artikel "Das endgültige Aus für das Anschreiben? Wenn der Chatbot das Anschreiben verfasst…" vom Recrutainment Blog lesenswert sein.

Spenden 2022

Nun aber noch zu einer anderen Sache :)

Auch 2022 nutzen wir die Gelegenheit für unterschiedliche Projekte regelmäßig zu spenden.

Diakonisches Werk
"Die Brücke: Wohnungslosenhilfe der Diakonie Gießen" unterstützen wir das Projekt "Lebensmittel". Die Brücke bietet hier täglich ein Frühstück an und sind froh, wenn einige Lebensmittel vorrätig sind, wenn jemand Hunger hat. Schon Anfang des Jahres war die Not der Tafel besonders groß und nach Rücksprache mit den Verantwortlichen ist eine monatliche feste Spende etwas womit sie sicher rechnen können und was direkt hilft.

Flüchtlingspaten Syrien e.V.
Auch die Flüchtlingspaten Syrien sind ein Verein den wir durch eine monatliche Spende unterstützen. Der Verein organisiert überall im Land Patenschaften. Ab 10 €/Monat kann man Patin/Pate werden.

Förderkreis Hessenpark
2022 haben wir, nach einigen Besuchen im Hessenpark, uns für eine Förderkreis Mitgliedschaft enschieden. Gerade die Broschüren in leichter Sprache oder auch die Begeisterung der Menschen im Ehrenamt aber auch das selbstverständliche Gendern und respektvolle Umgang an unterschiedliche Ausstellungen hatten uns davon überzeugt und es ist auch immer wieder schön über das Gelände spazieren zu können.

Internetseiten

Seit 2001 betreute ich technisch die Internetseite der evangelischen Kirchengemeinde Garbenteich und stellte diese auch vor einigen Jahren auf Wordpress um.

Kirche-miteinander.de

Dieses Jahr habe ich die Betreuung der Seite dann abgegeben und die Seite nutzt nun ein Typo3 System der EKHN. So beenden sich auch ältere Projekte, aber zumindest die Erfahrungen mit Wordpress sind dann in den Artikeln "Wordpress als CMS für die Internetseite unserer Kirchengemeinde auf kirche-miteinander.de", "Wordpress Sicherheit", "Datenschutz und Statististik" und "Anpassungen von Rollenberechtigungen" beschäftigen. Es ist übrigens erstaunlich, wie speicherintensiv Wordpress sein kann... aber für die Zukunft ist das dann ein Problem der EKHN :-)

Fazit

Dieses Jahr erscheint im Rückblick einmal wieder sehr viel umfangreicher gewesen zu sein, als ich es im Alltag eigentlich selbst wahrnehme. Es gibt auch noch ein aktuelles Buchprojekt, verschiedene größere und kleinere Projekte im Hochschulberichtswesen und auch das kommende Jahr zeigt schon einige Termine zum Thema Berichtswesen im Controlling mit SAP ERP auf die ich mich sehr freue.

Besondere Highlights sind für mich immer Rückmeldungen zur "Arbeit" oder meinen Werken und genau dafür mag ich mich sehr gerne bedanken.

Ansonsten wünsche ich allen die hier im Blog lesen eine schöne verbleibende Adventszeit und hoffe, dass die kommenden Tage etwas ruhiger verlaufen und auch Zeit zum Ausruhen gegeben ist.

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr

Ich wünsche allen besinnliche und erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Bedanken mag ich mich bei allen die auch dieses Jahr einen Teil des Weges mit mir gemeinsam gegangen sind und ich freue mich darüber mein Wissen in Schulungen, Büchern oder auch hier im Blog teilen zu können und hoffe, dass auch dieses Jahr wieder ein wenig davon weitergereicht werden konnte.

Ganz im Sinne eines Kollegen mag ich hier "Happy Controlling" einen weiteren Rahmen geben und freue mich, wenn die Begeisterung an den Themen Berichtswesen und Controlling mit SAP, Excel oder andere Themen die hier im Blog angesprochen werden auf Interesse landen.

Ob nun als Kolleg*innen, Teilnehmende an einer Online-Schulung, Buchlesende oder stille Bloglesende ich freue mich sehr auch dieses Jahr wieder einige Menschen mit meinen Worten erreicht zu haben und hoffe, dass auch im kommenden Jahr neue Ideen und Themen hier im Blog oder in anderen Publikationen Anklang finden werden.

Weihnachtspost

Auch dieses Jahr macht es mir eine besondere Freude manchen Menschen eine Postkarte zu Weihnachten zu senden. Es ist etwas ungewohnt mit Stift zu schreiben, aber ich gebe mir hier wirklich Mühe und hoffe, dass die Karten gut ankommen, lesbar sind und ebenfalls ein Stück Weihnachtsfreude bereiten.

Weihnachtspostkarten 2022
© endorphtine.de (Web, Instagramm)

Aber auch digital wünsche ich gerne "Frohe Weihnachten, schöne Feiertage und ein glückliches neues Jahr.".

Persönlich bin ich sehr dankbar für die Neugierde und Motivation sich mit neuen Themen auseinander setzen zu können und bin gespannt, welche Themen im Jahresrückblick 2023 dann wohl aktuell waren.

In diesem Sinne wünsche ich Euch allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
 

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.
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Mittwoch, 30. November 2022
18:04 Uhr

Online-Adventskalender (nicht nur) mit SAP Bezug

Am 1. Dezember beginnt nicht nur die 12. Periode eines regulären Geschäftsjahres (oder eben der Dezember) und die ersten fortgeschrittenen Planungen in Richtung Abschlussarbeiten, sondern auch die Möglichkeiten das erste Türchen eines Adventskalenders zu öffnen.

Eine angenehme Adventszeit auch abseits von SAP

Auch an alle Lesende hier im Blog und Kolleg*innen im Hochschulumfeld mag ich gerne eine schöne Zeit im Dezember wünschen, auch wenn die Fristen rund um Jahresabschluss immer näher rücken. Vielleicht hilft ja in ein oder anderen Büro ein geschenkter Adventskalender einen kleinen Moment innezuhalten und dann sich über eine Kleinigkeit zu freuen.

Persönlich freue ich mich sehr darüber, hier auch thematisch passende Kalender im Themenumfeld meines Blogs zu finden und mag hier einige Angebote vorstellen, die sich im weitesten Sinne auch mit den Themengebieten Controlling und Berichtswesen mit SAP (nicht nur im Hochschulumfeld) beschäftigen.

Besonders gut gefällt mir, dass in folgenden Angeboten nicht nur virtuelle Schokolade zum Schmunzeln, sondern auch ein wenig Wissen zu finden ist.
 

DSAG-Adventskalender

Auf der Seite der Deutschsprachige SAP Anwendergruppe e.V. (DSAG)  kann jeden Tag im Dezember ein neues Türchen geöffnet werden. Dort sind abwechslungsreiche Inhalte und Gewinnspiele vorbereitet und ich bin mir sicher, dass hier das ein oder andere hilfreiche Türchen im "DSAG-Adventskalender" vorhanden ist.

Die "Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG)" ist ein 1997 gegründeter Verein mit Sitz in Walldorf, in dem sich über 3.700 Kunden der Firma SAP zusammengeschlossen haben. Sie ist damit einer der weltweit größten unabhängigen Interessenverbände der SAP-Anwender. Entsprechend erstaunt war ich dann über den Inhalt im Adventskalender und musste da erst einmal nachfragen, wie es dazu gekommen ist 🙂.

Das kam daher für mich ebenfalls überraschend. auch bei der DSAG im Adventskalender vertreten zu sein....

Meine Beiträge im Adventskalender
Mein Beitrag am 2. Dezember im DSAG Adventskalender
Am 2. Dezember 2022 wurden dynamische Gruppen vorgestellt, um die Anforderungen des Berichtswesens im Controlling mit SAP abzubilden. In diesem Video zeigen wir euch Schritt für Schritt, wie neben der Set-Pflege (Stammdatengruppen) auch mit sich ändernden Anforderungen umgegangen werden kann. Das Türchen "Adventskalender 2/24" ist auf der Seite der DSAG abrufbar. Aber auch weitere Türchen sind im Adventskalender zu finden.


URL: https://dsag.de/neuigkeiten/adventskalender/

Espresso Tutorials Adventskalender

Auch dieses Jahr findet sich im "Espresso Tutorials SAP-Tipps Adventskalender" jeden Tag nützliche Tipps rund um die einzelnen SAP Module. Hier könnte ich mir vorstellen, dass im Bereich Controlling (CO) und Berichtswesen auch das ein oder andere Türchen thematisch sehr gut mit den Inhalten hier im Blog harmonieren kann. Zumindest würde es mich freuen, wenn hier ein Wiedererkennen bestehen kann.

Meine Beiträge im Adventskalender

Was gibt es Schöneres im Advent, als sich mit einer zentralen Frage im Controlling zu beschäftigen? Am 2. Dezember 2022 im Adventskalender von Espresso Tutorials GmbH beantworten wir eine zentrale Frage im Controlling "Wohin mit den Kosten?"

Schon Archimedes formulierte "Gib mir einen Punkt, wo ich sicher stehen kann, [einen Hebel, der lang genug ist,] und ich bewege die Erde mit einer Hand" und im Controlling gibt es ganz vergleichbare Ansätze. Im externen Rechnungswesen haben wir vorgegebene Bilanzkennzahlen, aber im interne Rechnungswesen bietet sich eine kreative Spielwiese für das Controlling.  Am 7. Dezember 2022 im Adventskalender von Espresso Tutorials beantworten wir daher die Frage nach "Passende stat. Kennzahlen"

Nachdem die Überlegungen zu geeigneten statistischen Kennzahlen für eine Verrechnung abgeschlossen sind, fehlt noch eine Beschreibung, wie diese in SAP ECC und S/4HANA angelegt werden und ein Hinweis darauf, wie diese zum Beispiel in Form eines BAB (Betriebsabrechnungsbogens) genutzt werden können. Am 8. Dezember 2022 im Adventskalender von Espresso Tutorials werden daher heute "Statistische Kennzahlen" in SAP vorgestellt.

Eine häufige Anforderung im Berichtswesen mit SAP Controlling ist die Auswertung von CO-Objekten wie Kostenstellen, Innenaufträgen und auch Kostenarten. Selbstverständlich können wir hier passende Sets (Gruppen) anlegen und bei aktuellen Änderungen diese auch nachpflegen. Wesentlich eleganter ist es aber hier ein Stück Dynamik ins Berichtswesen zu bringen und flexiblere Möglichkeiten in Form von dynamischen Gruppen zu verwenden. Ob nun alle Innenaufträge im Bereich Landesmittel (L-Profitcenter) oder nur gesperrte / abgeschlossene Innenaufträge oder aber Kostenstellen einer bestimmten Verantwortlichen ausgewertet werden sollen, dieses ist mit der Anleitung im Türchen vom 11. Dezember  unter "Dynamische Gruppen"  möglich.

Manchmal ist es auch gut sich noch einmal die Grundlagen im Berichtswesen, wie Selektionsvarianten, Extrakte oder den Export nach Excel aus Berichten, in erinnerung zu rufen. Im Türchen vom 20. Dezember unter "Selektionen und Varianten" kann dieses noch einmal aufgefrischt werden.

Controlling hat oft den Ruf wenig kreativ zu sein, dabei ist gerade im Berichtswesen immer ein wenig Platz hier Informationen aufzubereiten, die dann auch praktisch genutzt werden können und Anwendende begeistern können.  Im Adventskalender von Espresso Tutorials GmbH durfte ich am 24. Dezember fast eine kleine Weihnachtsgeschichte über meine Lieblingstools im "Berichtswesen im Controlling" vorstellen.
 


URL: https://tuerchen.app/SAP-Tipps

THM Alumni Adventskalender

Meine ehemalige Hochschule (Technische Hochschule Mittelhessen) bietet ebenfalls einen Adventskalender an. Es sind schöne Bilder, Weihnachtsgeschichten und Gedichte, musikalische Beiträge aber auch leckere Rezepte von unseren Alumni hinter den Türchen versteckt. Und manchmal gibt es auch etwas zu gewinnen! Dieses Jahr freue ich mich besonders darüber, hier einen Hinweis zum Kalender zu geben, auch da ich mir vorstellen kann, hinter eines dieser Türchen als Alumni mich ebenfalls finden zu können.

THM Alumni Adventskalender
Als Alumnus der THM freue ich mich besonders, hier im Kalender am 14. Dezember 2022 vertreten zu sein. "Im virtuellen Adventskalender verlosen wir ja immer gerne analoge Medien (gedruckte Bücher). Daher freut es uns sehr, dass Andreas Unkelbach – Alumnus der THM – uns zwei seiner Fachbücher zur Verfügung stellt...."

URL: https://www.thm.de/alumni/adventskalender.html

DSGVO Adventskalender

Das Thema Datenschutz sollte nicht nur bei Wunschzetteln oder komische Listen bzgl. des Verhaltens im laufenden Jahr ein Thema sein. Dennoch habe ich interessiert und ein klein wenig amüsiert auch festgestellt, dass es zum Thema Datenschutz ebenfalls einen Adventskalender gibt. Die Seite wird von der Compliance Essentials GmbH und ich bin schon sehr neugierig, wie ausgewählten Informationen rund um das Thema Datenschutz und DSGVO hinter den einzelnen Türchen verborgen sind.

URL: https://www.dsgvo-adventskalender.de
 

Adventskalender  -  Statistisches Bundesamt (DESTATIS)

Nicht nur im Bereich Hochschulstatistik (siehe Artikel "Monetäre und Nichtmonetäre Kennzahlen und Statistiken im Hochschulumfeld - Aktuelle Daten von Destatis für Hochschulcontrolling und Berichtswesen"), sondern auch allgemein gelingt es DESTATIS immer wieder durch Daten, Zahlen und Fakten Sachverhalte gut darzustellen. So ist es eigentlich auch nicht weiter verwunderlich, dass auch in der Statistik das ein oder andere zum Advent zu schreiben ist.

URL: https://destatis.de/advent/

CROSSING Adventskalender 2022

Der DFG Sonderforschungsbereich CROSSING an der Technischen Universität Darmstadt bietet ebenfalls einen Adventskalender rund um die Themen IT-Sicherheit an.

URL: https://www.crossing.tu-darmstadt.de/news_events/adventskalender/
 

Adventskalender und Wissenskommunikation

2021 hatte auch die Justus-Liebig-Universität Gießen mit "Science Meets Advent“ – Von Weihnachtsbaumwürmern und Keksverbrennungen" einen wunderbaren digitalen Adventskalender der Fachbereiche 07 und 08 mit 24 naturwissenschaftlichen „Weihnachtsgeschichten“ online. Schade, dass dieser nun nicht mehr online ist, aber insgesamt zeigt sich hier auch, wie unterschiedliche Medien Wissen auf wenige Minuten herunterbrechen kann und gerade im Advent auch weitere Kreise zugängig machen kann.

Ich würde mich freuen hier auch auf weitere Kalender der hessischen Hochschulen verweisen zu können (oder solche, die thematisch zum Blog passen) und werde den Artikel um den ein oder anderen Vorschlag (gerne per Mail) ergänzen.

Fazit: Wissen im Advent

Gerade bei Espresso Tutorials, aber auch den anderen oben genannten Adventskalendern steht auch der Austausch von Wissen hinter jeden Türchen. Gerade an dieser Stelle schätze ich die SAP Community sehr und freue mich, auch in meinen Schulungen, immer wieder darüber, wie bereitwillig Menschen ihr Wissen teilen und wie sehr der gelebte Austausch immer noch im SAP Umfeld unabhängig von der eigenen Branche oder Einrichtung gelebt und gefördert wird. Ob nun hier per Blog oder durch Beitrag in einem solchen Online-Adventskalender, es sind immer auch Beiträge von Menschen, die gerne ihr Wissen teilen und den "wissenschaftlichen" Austausch leben.
 

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.
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Montag, 21. November 2022
19:07 Uhr

Betriebswirtschaftliche Grundlagen: Begriffe, Definitionen und Elemente innerhalb des Gemeinkosten-Controlling (CO-OM)

Eine geschätzte Kollegin von mir erinnert mich bei Berichten immer wieder daran, dass eines der wichtigsten Punkte beim Verständnis von Berichten eine ordentliche Definition der Begrifflichkeiten ist.

Dies ist auch der Grund, warum ich sowohl bei meinen Büchern (siehe auch unkelbach.link/et.books/ ) als auch meinen Workshops & Seminaren (siehe auch unkelbach.link/et.training/ ) stets auch Wert auf eine Einführung und Definition von Begrifflichkeiten lege.

Daher mag ich heute die in meinen Augen wichtigsten Begriffe innerhalb des Modul CO für den Aufbau eines Controllings beschreiben.

In diesem Artikel folgt daher eine FAQ (Frequently Asked Questions) zum Gemeinkostencontrolling.

Grundlagen eines Gemeinkostencontrolling


Auf die Frage, was eigentlich so im Controlling gemacht wird, antworte ich immer wieder gerne mit den drei wesentlichen Fragen im Gemeinkostencontrolling:

  1. Welche Kosten sind angefallen? (Art der Kosten)
  2. Wo sind die Kosten angefallen? (Ort der Kostenentstehung)
  3. Wofür sind die Kosten  angefallen? (Grund der Kostenentstehung)
Dabei bieten unterschiedliche Module im SAP eine Antwort auf diese Frage.

Definition: Kostenartenrechnung / Sachkonten

Zur Darstellung von Kosten und Erlösen werden im SAP Umfeld die Kostenartenrechnung im Controlling und die Sachkonten in der Finanzbuchhaltung betrachtet.

Definition: Sachkonto

Sachkonten sind Kernelemente der Finanzbuchhaltung, bei denen zwischen Bilanz- (als Bestandskonto) und GuV-Konto (als Erfolgskonto) unterschieden wird. Jede Buchung ist dabei einem Hauptbuchkonto zugeordnet, das direkt in die Bilanz oder in die GuV eingeht. Jedes Konto ist einem eigenen Kontenplan zugeordnet, welcher ein Verzeichnis aller Sachkonten enthält. Sachkonten dienen der Klassifizierung und Erfassung von Finanzbewegungen innerhalb der Finanzbuchhaltung und entsprechen damit den Buchungskonten der Finanzbuchhaltung.

Definition: Kostenart

Kostenarten sind das Gegenstück zum Sachkonto innerhalb des Controllings. Im Rahmen der Kostenartenrechnung werden alle für CO relevanten Buchungsvorgänge als Kosten- und Erlösarten erfasst. Teilweise leiten sich die Kostenarten (als primäre Kostenarten) von den Sachkonten der Finanzbuchhaltung als Ist-Kosten bzw. Erlöse ab. Kostenarten werden sowohl als Buchungskonten des externen als auch des internen Rechnungswesens genutzt und weisen die Art der Kostenentstehung aus.

Mit SAP S/4HANA sind hier Kostenart und Sachkonto zusammengelegt.

Definition: Kostenstelle

Kostenstellen weisen den Ort der Kostenentstehung aus und orientieren sich dabei oftmals an der Organisationsstruktur eines Unternehmens. Sie haben die Aufgabe, angefallene Kosten zu sammeln. Ferner stellen sie Verantwortungsbereiche innerhalb eines Unternehmens dar und ermöglichen, die entstandenen Kosten verursachungsgerecht auf einzelne Unternehmensbereiche zu verteilen.

Definition: Kostenträger - Grund der Kostenentstehung

Letztere Fragestellung, nach dem Grund der Kostenentstehung, kann durch die Innenauftragsrechnung (CO-OM-OPA), aber auch durch das Produktkostencontrolling (CO-PC), die Ergebnis- und Marktsegmentrechnung (CO-PA) bzw. die Profit-Center-Rechnung (EC-PCA) beantworten. In diesen Modulen wird auch das Thema »Erlöse« behandelt.

Vereinfacht sprechen wir hier von einer Kostenträgerrechnung, die den Grund der Kostenentstehung wie zum Beispiel die hergestellten Produkte eines Unternehmens darstellt.
 

Hinweis - Auszug aus Schnelleinstieg in das SAP Controlling
Dieser Abschnitt ist ein Auszug aus der Buchveröffentlichung »Schnelleinstieg in das SAP Controlling (CO)«. Das Buch ist im Buchhandel oder auch bei Espresso Tutorials direkt erwerbbar. Dies war gleichzeitig (2015) meine erste gedruckte Publikation bei Espresso Tutorials. Die Entstehungsgeschichte zum Buch (damals die erste Auflage) ist im Artikel "Buchveröffentlichung »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)«" nachzulesen


Ein weiteres wichtiges Thema im Controlling ist der Umgang mit sogenannten Gemeinkosten.

Definition Gemeinkosten

Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet im Controlling bzw. in der Kostenrechnung zwischen direkten Einzelkosten und indirekten Gemeinkosten. Als direkte Einzelkosten sind solche Kosten zu verstehen, die eindeutig im Zusammenhang mit einem Controlling-Objekt stehen und einer Abteilung oder einem Produkt mengen- bzw. wertmäßig unmittelbar zugerechnet werden können.

Direkte Kosten der Verwaltung sind beispielsweise die Personalkosten der Abteilung Finanzbuchhaltung. Das Gegenstück zu den direkten Einzelkosten sind die Gemeinkosten, die keinem Controlling-Objekt direkt zugerechnet werden können. Als sogenannte »Overheadkosten« stellen sie Ressourcen dar, die für mehrere Abteilungen anfallen, aber keinen Ort der Kostenentstehung erkennen lassen.

Die direkten Kosten der Verwaltung können aber auch Gemeinkosten sein, sofern Sie die Inanspruchnahme der Verwaltung durch andere Abteilungen ebenfalls zuordnen wollen. Ein klassisches Beispiel für Einzelkosten, die zu Gemeinkosten werden, sind die Kosten der Geschäftsführung. Diese werden entweder direkt auf die Kostenstelle der Geschäftsleitung gebucht (direkte Kosten), können aber auch als Teil der Kosten der Verwaltung wiederum als Gemeinkosten für andere Abteilungen relevant sein.

Wir unterscheiden dabei zwischen echte Gemeinkosten und unechte Gemeinkosten, wobei unter Gemeinkosten sowohl Einzelkosten, für die kein eindeutiger Verursacher ermittelt werden konnte und die deshalb auf irgendeine Form von Sammelobjekt erfasst worden sind, als auch Kosten, die von vornherein Gemeinkostenbereichen zugeordnet wurden, wie dem Vertrieb, der Forschung und Entwicklung oder auch der Verwaltung fallen. Weitere klassische Beispiele wären die gebuchten Kosten der vom Unternehmen genutzten Gebäude oder zentral erfasste Telefonkosten.

Es existieren unterschiedliche Verfahren, um zentral angefallene Kosten im Nachhinein einzelnen Verantwortungsbereichen zuzuordnen.
 
Einige dieser Verfahren habe ich schon im Artikel "Grundlagen Universelle Verrechnung unter SAP S/4HANA - Buchauszug »Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling in SAP S/4HANA«" beschrieben.

 

Hinweis - Auszug aus Abschlussarbeiten zum Gemeinkosten-Controlling
Dieser Abschnitt ist ein Auszug aus der aktuellen Buchveröffentlichung »Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling in SAP S/4HANA«. Daneben werden hier aber auch noch weitere Themen rund um die Abschlussarbeiten im Controlling unter SAP S/4HANA besprochen. Das Buch ist im Buchhandel oder auch bei Espresso Tutorials direkt erwerbbar.

 

Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling mit SAP S/4HANA


Eine ausführliche Beschreibung ist unter Buchempfehlungen unter Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling mit SAP S/4HANA (SAP S/4HANA, CO, internes Berichtswesen) zu finden.


Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage
(20. Juli 2022) Paperback ISBN: 9783960120551

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Ich würde mich freuen, wenn dieser Auszug sie neugierig gemacht hat und bin sehr gespannt auf ihre Rückmeldungen zum Buch.

Ergänzend zum Buch erhalten Sie auch Begleitvideos zu "Gemeinkosten-Controlling in SAP S/4HANA" durch die als Demo die Behandlung der im Buch besprochenen Themen von der Anlage Kostenstelle, Sachkonto und Leistungsarten unter bis hin zum Überblick über die Handhabung der universellen Verrechnung in SAP S/4HANA ganz praktisch darstellt.
   

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Montag, 24. Oktober 2022
17:52 Uhr

VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks) und passend zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-)

Dieses Jahr sind die Quoten der VG Wort einen Monat etwa später veröffentlicht worden, aber zumindest ist die Hauptausschüttung nun ebenfalls online. :-)

Daher mag ich, passend  zum "Tag der Bibliotheken in Deutschland" (siehe Wikipedia Eintrag zum 24. Oktober, wikipedia:Tag der Bibliotheken) das Thema VG Wort und Bibliotheken in den Blick nehmen, aber auch das Thema E-Books und VG Wort ansprechen.

Zumindest bei Fachbüchern bin ich immer noch sehr papiergebunden und froh, hier auf eine kleine "Handbibliothek" zurück greifen zu können.

Sideboard mit SAP Literatur

Als Autor verbinde ich mit Bibliotheken und Texten aber auch das Thema VG Wort und bin hier immer wieder begeistert auch neue Aspekte zum Thema lernen zu können und diese an andere weiter geben zu können.

Daher möchte ich gerne auf einige der relevanten Apsekte näher eingehen.
  1. "VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books"
  2. "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden"
  3. "Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)"
  4. "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken"
  5. "Fazit und weitere Quellen zur VG Wort Ausschüttung"
Zwar ist das Thema Verbreitung an wissenschaftlichen Bibliotheken weniger ein Thema für alle Autor*innen, aber das Thema E-Book und Sonderausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) dürfte auch für andere interessant sein :-).

Die Liste der Online-Shops sollte nicht direkt übernommen werden, sondern an dieser Stelle auch geprüft werden, ob die eigenen E-Books dort (teilweise auch mit Leseprobe) und ohne Kopierschutz zum Erwerb vorhanden sind.

Ein aktuelles Thema ist die Meldung von E-Books bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), daher habe ich die Problematik und Lösung zu den Hochschulbibliotheken am Ende dieses Artikel gesetzt.

VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books

Für den Bereich METIS (Texte im Internet) gibt es dabei zwei unterschiedliche Quoten.

Die reguläre Ausschüttung ist für Texte mit Zählmarke bestimmt, während die Sonderausschüttung sich auf Seiten, die noch keine Zählpixel eingebunden haben und auch solche, die hinter einer Bezahlschranke liegen. Wichtig ist nur, dass die Texte keinen harten Kopierschutz beinhalten. Dabei müssen Texte für die Sonderausschüttung bis zum 31. Januar des Folgejahres gemeldet werden. Dies funktioniert so, dass die Domain auf die diese Texte zur Verfügung gestellt werden gemeldet werden in Verbindung mit der Anzahl der jeweils dort veröffentlichten Texte.

Aus folgender Tabelle sind die reguläre und die Sonderausschüttung ablesbar:


 
Vergleich METIS Onlinetexte in EUR
Anzahl Texte für-> 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Regulär METIS je Text 43,86 45,00 40,00 35,00 29,40 23,80 20,00
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig).
Sonderausschüttung Kein Mindestzugriff von 1.500

Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen

Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann.

Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR
(
Höchstbetrag nach Kappung)
001-020 Texte 20,00 20,00 17,00 15,00 13,00 10,00 10,00
021-060 Texte 60,00 60,00 51,00 45,00 39,00 30,00 30,00
061-120 Texte 120,00 120,00 102,00 90,00 78,00 60,00 60,00
121-240 Texte 240,00 240,00 204,00 180,00 156,00 120,00 120,00
241-180 Texte 480,00 480,00 408,00 360,00 312,00 240,00 240,00
> 480 Texte 960,00 960,00 816,00 720,00 624,00 480,00 480,00


Schon letztes Jahr hatte ich an dieser Stelle einen Hinweis darauf gegeben, dass wohl auch E-Books für die Sonderausschüttung der VG Wort gemeldet werden können.

Darauf bin ich im Artikel "Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 (Onlinetexte), ..." eingegangen und habe den Prozess zur Meldung von E-Books auch auf meiner Seite zur Verwertungsgesellschaft Wort im Abschnitt "Online-Version der Bücher bei der VG Wort melden (ebook)" beschrieben.

Durch ein Online-Forum (Montsegur Autorenforum) wurde ich auf die sonstigen Anforderungen zur Meldung für die Sonderausschüttung aufmerksam und stellte mir hier ebenfalls die Frage, ob nur die eigene Verlagsseite oder auch jede Seite, die das E-Book ohne Kopierschutz anbietet, gemeldet werden kann.

Anforderung an Sonderausschüttung VG Wort


Die Anforderungen lauten:
  • nicht durch technische Maßnahmen gegen das Kopieren gesichert sind (hartes DRM, Kopierschutz)
  • frei zugängig, aber auch kostenpflichtig und/oder nur kennwortgeschützt zugänglich
  • „frei lesbar“ sind, also HTML bzw. XHTML Dateien, ePub oder PDF Dokumente.
  • Mindestumfang von 1800 Anschlägen (mit Leerzeichen)
Für "inhaltsgleiche Seiten" sind nur gespiegelte Seiten (inhaltlisch und optisch identsich mit identischer URL) oder Seiten des Buchhandels, die als Baukasten für einzelne Buchhandlungen angeboten werden (Subdomain von buchhandel.de, umbreitshopsolution.de). Aus diesen Katalogseiten darf nur eine Seite gemeldet werden.

Quelle : Bedingungen und Hinweise zur METIS Sonderausschüttung
PDF:
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/Sonderausschuettung_METIS_Hinweise_Stand_Oktober2022.pdf
bzw.
VG Wort: METIS (Texte im Internet)
Abschnitt Sonderausschüttung:
https://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html
 

Wenn ein PDF auf der eigenen Seite angeboten wird, sollte hier eine Einbindung mit Zählpixel weiterhin interessanter sein. Zumal Texte auf der eigenen Seite ohnehin nicht ohne Zählpixel gemeldet werden dürfen.

Technisch muss hier per JavaScript gearbeitet werden. Unter "Technische Anforderungen an Zählpixel" habe ich dieses sowohl für "Einbau für Dokumente mit Hilfe von JavaScript" (PDF,ePUB) als auch für "Einbau für direkt auf einer Seite lesbare Texte" beschrieben.

Meldung von E-Books zur Sonderausschüttung der VG Wort

Da ich mir selbst unsicher war, ob hier wirklich jede Seite des Buchhandels mit Anzahl der dort ohne Kopierschutz erwerbbaren Bücher gemeldet werden kann, habe ich an die VG Wort folgende (verkürzte) Anfrage gesandt:

Meine Frage wäre nun, ob ich auch weitere Plattformen an denen meine eBooks (als ePub ohne Kopierschutz) erworben werden können, ebenfalls melden kann. 

Bei "inhaltsgleichen Seiten" sind nur solche mit Link auf meinen Text, gespiegelte Seiten oder Baukasten Seiten des Buchhandels als nicht meldefähig aufgeführt. 

Meine konkrete Frage für 2023 wäre daher, ob ich hier für die eBooks als ePub auch die Seiten von Online-Buchhandlungen wie Thalia.de, Osiander.de, Weltbild.de, bol.de, hugendubel.de, buecher.de oder auch lehmanns.de als weitere Internetseiten mit den Optionen  Anzahl der Texte im Meldejahr auf 1..20 Texte und Art der Texte "Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig" zu setzen. Oder ist hier jährlich nur die Seite des Verlags meldefähig?

Im Grunde könnte ich da jedes Jahr eine Anzahl an Seiten im Buchhandel melden, sofern dort meine Bücher ohne Kopierschutz zum Verkauf angeboten werden.

Hier habe ich folgende Antwort vom METIS Support erhalten:

 

Antwort der VG Wort (METIS) - Hervorhebungen von mir

... kostenpflichtig und kopiergeschützt sind komplett andere Sachverhalte. Ein Ebook darf - um in METIS gemeldet werden zu können - selbstverständlich kostenpflichtig sein, kopiergeschützt jedoch nicht.

Sie melden im METIS Bereich sozusagen den/die „Standort(e)" Ihrer Texte im Internet (die unterschiedlichen Domains) und nicht den Text als solches einmalig.

EBooks können über METIS (Texte im Internet) gemeldet werden, wenn es sich um eBooks handelt, die im Format ePub oder PDF angeboten werden. Alle weiteren Formate (z.B. das Kindle Format .mobi), sowie alle Dateien mit hartem DRM (= technischer Kopierschutz) sind nicht berücksichtigungsfähig. Gemeldet wird jeweils die Seite, auf der ein E-Book heruntergeladen bzw. gekauft werden kann, dies kann eine Verlagsseite und/oder z.B. zusätzlich die Seiten der Online-Sortimenter sein.

Solange Ihre digitalen Texte auf einer oder mehreren Internetseite in nicht kopiergeschütztem Format in einem Meldejahr zum Download/zur Einsicht angeboten wird, kann es für dieses Meldejahr auch in METIS unter Angabe der jeweiligen Internetseite gemeldet werden. Mit der Einschränkung, dass es sich – lt. Impressum - um eine deutsche Internetseite (Ausnahme: Zeitschrift mit Verbreitung) und um eine Seite handeln muss, die keine Zugriffserfassung über VG WORT Zählmarken implementiert hat. Zur sog. METIS Sonderausschüttung können Sie einmal im Jahr Ihre Texte summarisch auf der angegeben Seite melden, es ist also pro Jahr nur eine Meldung zu einer Seite möglich (Ausnahme: Zeitschrift mit Verbreitung). In der Textstaffel können Sie dann alle Texte (z.B. E-Books) angeben die im jeweiligen Meldejahr Online sind.

Die Meldungen können ausschließlich über das Online Meldesystem T.O.M. der VG WORT erfolgen (https://tom.vgwort.de/portal/index).
Weitere Informationen sind unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf im Meldesystem zugänglich"
 


Im Ergebnis kann ich also schon einmal sammeln, welche einzelnen "Online-Sortimenter" meine E-Books kopiergeschützt anbieten. Damit kann die Meldung von E-Books zur Sonderausschüttung VG Wort als Ergänzung zum Print und Zählpixel auf der eigenen Seite interessant sein.

E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden


In der Oberfläche T.O.M. (Texte Online Melden) kann nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages folgende Punkte durchgegangen werden.
  1. METIS Bereich der VG Wort
  2. Meine Meldung Unterpunkt Meldung erstellen
  3. Fremde Seite
  4. Verwendet die Seite Zählmarken?
    Nein, oder nicht bekannt
  5. Handelt es sich bei der Seite, zu der Sie eine Meldung erstellen wollen, laut Impressum um eine deutsche Internetseite?
    Ja
  6. Internetseite (Startseite) *
    • Hier wird nur die Hauptseite / Startseite / Domain des Verlages oder wo das Buch aufgerufen wird eingetragen.
    • Dabei wird intern geprüft ob es zu der Domain Zählpixel eingebunden ist.
    • Für meinen Verlag wäre dies die Seite https://www.espresso-tutorials.de (Verlagsseite). Damit ist auch klar, dass es sich um eine deutsche Internetseite handelt
  7. Anzahl der Texte im Meldejahr
    (Hier können 1-10, 21-60 , ... und weitere Intervalle gemeldet werden).
    Da ich (noch) nicht mehr als 20 eBooks geschrieben habe ist die erste Option zu wählen)
  8. Art der Texte
    (Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig oder eben Frei zugänglich
Danach müssen noch folgende Punkte bestätigt werden:
  • Ich bestätige hiermit, dass keiner der gemeldeten Texte kopiergeschützt ist.
  • Ich bestätige hiermit, dass jeder Text entweder der Mindestumfang von 1800 Anschlägen erreich oder der Kategorie "Lyrik" angehört
  • Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen für die Sonderausschüttung
Diese sind unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/manuals/info_sonderausschuettung_neu.pdf zu finden.

Die erfolgreiche Meldung zur Sonderausschüttung umfasst dann, abgegeben im Mai 2021, folgende Daten:
  • Meldejahr: 2021
  • Meldedatum: XX.05.2021 YY:ZZ (Datum und Uhrzeit)
  • Internetseite (Startseite): https://www.espresso-tutorials.de
  • Name der Zeitschrift: - (bleibt leer, bei reiner Angabe der Internetseite
  • Anzahl der Texte im Meldejahr: 1 ... 20 Texte
  • Art der Texte: Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig
Danach sind folgende Punkte zu bestätigen:
  • Ich bestätige hiermit, dass keiner der gemeldeten Texte kopiergeschützt ist.
  • Ich bestätige hiermit, dass jeder Text entweder der Mindestumfang von 1800 Anschlägen erreicht oder der Kategorie "Lyrik" angehört
  • Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen für die Sonderausschüttung
Diese Vorgehensweise wird dann für jede Internetseite auf der die eigenen Bücher zum Download im Meldejahr angeboten werden wiederholt.

Im Beispiel kann die erfolgreiche Meldung auch als PDF heruntergeladen werden.

METIS Meldung als PDF herunterladen

Die Meldung wird, vergleichbar zu den Textmeldungen zu den Zählpixeln, dann in der Ausschüttung berücksichtigt. Wobei dabei noch, gerade bei Seiten die im Anmeldeprozess nicht erreichbar waren (siehe folgender Abschnitt) noch durch Menschen geprüft.

Eine Anmeldung kann bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.

Meldungen die nach den 31. Januar (bspw. heute im Laufe des Jahres) erfolgen beziehen sich dann auch nur auf das laufende Geschäftsjahr.
 

ACHTUNG auch Online-Buchhandlungen und nicht nur die Verlagseite meldbar:

Diese Anmeldung ist nicht nur für die Verlagsseite sondern auch für jede Buchhandlung möglich, die die eigenen e-Books ohne harten DRM anbietet. Eine entsprechende Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM) habe ich hier ebenfalls im Artikel.


Für meine Bücher im Format ePub wären dieses dann je Meldung etwa 20 Euro. Sofern mehr E-Books gemeldet werden können erhöht sich der Faktor entsprechend.


Die Beschreibung welche Medien gemeldet werden können ist in der FAQ zu METIS unter Systembeschreibung für Urheber (Stand: 15.04.2021)zu entnehmen:

VG Wort (Abschnitt 4.1, Seite 14):
Was gibt man als „Internetseite“ an, wenn man ein eBook melden will?Nimmt ein Verlag nicht an METIS teil, dann gibt man für ein eBook die Internetseite an, auf der das eBook verkauft wird oder direkt genutzt werden kann. Das kann die Seite des Verlages oder eine Buchhandelsseite sein. Bei den Seiten von Bibliotheken ist darauf zu achten, dass sich das Werk wirklich unter der Seite abrufen lässt. Wird z.B. nur auf die Verlagsseite verlinkt, darf die Bibliothek nicht angegeben werden. Und Achtung! Amazon Kindle eBooks sind aktuell nicht meldefähig, da sie im falschen Format vorliegen und in aller Regel auch mit einem Kopierschutz versehen sind.

Was ist mit „Kopierschutz“ gemeint?Hier geht es nicht darum, ob ein Text kostenpflichtig ist. Es geht um technischen Kopierschutz, sogenanntes „hartes DRM“. Damit wird das Kopieren eines Textes mit technischen Mitteln unterbunden. Dadurch ist die Nutzung, für die eine Ausschüttung durch die VG WORT erfolgt aber nicht mehr möglich. Kopierschutz schließt einen Text aus diesem Grund von der Meldung aus. Neben „hartem DRM“ oder „Adobe DRM“ gibt es auch noch „weiches DRM“. Damit ist in der Regel ein Wasserzeichen gemeint, dass den Text sichtbar oder versteckt markiert. Diese Form schließt einen Text nicht von der Meldung aus, da hier Kopien nicht unterbunden werden


Amazon Kindle eBooks sind aktuell nicht meldefähig, da sie im falschen Format vorliegen und in aller Regel auch mit einem Kopierschutz versehen sind. Ferner dürfen die Bücher, auch solche die ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig sind keinen harten Kopierschutz haben.


Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)


Ich kann damit meine eigenen Bücher als ePub ohne Kopierschutz bei folgenden Seiten melden. Teilweise erhalte ich bei der oberen Liste die Rückmeldung:

Die von Ihnen angegebene Internetseite (Startseite) ist nicht erreichbar. Bitte überprüfen Sie Ihre Angabe! Ist Ihre Angabe korrekt?

Diese kann ich mit Korrekt bestätigen, korrigieren oder die Meldung auch löschen.

Da bei der Meldung eine automatische Prüfung (Erreichbarkeit oder Vorhandensein von Zählmarken) erfolgt und die finale Kontrolle wieder durch einen Menschen erfolgt, kann hier nach eigener Kontrolle auf Korrekt geklickt werden um die Meldung final abzuschliessen.
 

Liste der gemeldeten Seiten zur METIS Sonderausschüttung 2022

  1. https://www.espresso-tutorials.de/
    https://et.training/ 
    (Espresso Tutorials GmbH)
  2. https://www.thalia.de/
    https://www.bol.de/
    (Thalia Bücher GmbH)
  3. https://www.osiander.de/
    (Osiandersche Buchhandlung GmbH)
  4. https://www.weltbild.de/
    (Weltbild GmbH & Co. KG)
  5. https://www.hugendubel.de/
    https://www.ebook.de/
    (Hugendubel Digital GmbH & Co. KG)
  6. https://www.buecher.de/
    (buecher.de GmbH & Co. KG)
  7. https://www.lehmanns.de/
    (Lehmanns Media GmbH)
  8. https://www.rupprecht.de/ 
    (Buchhandlung Rupprecht GmbH)
  9. https://www.boehnert.de/ 
    (C. Böhnert GmbH)
  10. https://www.ecobookstore.de/
    (Ecobookstore - Bambeli GmbH)
  11. https://www.fairbuch.de/ 
    (Fairbuch.de - Wehrheim)
  12. https://www.deutsche-buchhandlung.de/ 
    (KAUFsave Handelsgesellschaft mbH)
  13. https://www.buch7.de/
    (buch7.de GmbH )
  14. https://www.hoebu.de/
    https://www.claudio.de/ 
    (Digital Store GmbH)
  15. https://www.buch24.de/ 
    (Buch24 GmbH)
  16. https://www.kulturkaufhaus.de/ 
    (Dussmann das KulturKaufhaus GmbH)
  17. https://kolmansberger.buchhandlung.de
    (Buchhandlung Kolmansberger als eine Seite von buchhandlung.de)
  18. https://www.genialokal.de/
    (genialokal.de GmbH)
Da Seiten des Buchhandels, die als „Baukasten“ für die einzelnen Buchhandlungen von großen Sortimentern angeboten werden, nur einmal je Gruppe gemeldet werden dürfen, habe ich die Domains bei gleicher Angabe im Impressum bspw. thalia.de und bol.de zusammengefasst.

Nicht meldefähige Seiten zur METIS Sonderausschüttung

Trotz .DE Domain können folgende Seiten nicht gemeldet werden (entscheidend Impressum):
  1. https://www.legimi.de/ (Legimi International Sp. z o.o., Polen)
Die folgenden Seiten könenn nicht gemeldet werden, da hier Zählpixel eingebunden sind.
  1. https://www.beck-shop.de/ 
    (VERLAG C.H.BECK oHG)
Beim Versuch die Seite zu Melden kommt es zu folgender Fehlermeldung:

Auf dieser Internetseite sind Zählmarken vorhanden. Die meisten Verlage bzw. Seitenbetreiber benötigen Ihre Karteinummer für eine Meldung. Meldungen mit Karteinummer erhalten Sie automatisch ab Ende Dezember des Zählungsjahres, sofern der Mindestzugriff erreicht wurde. Nach Meldungen von Internetseiten / Verlagen, die nicht über Ihre Karteinummer verfügen, können Sie ab diesem Zeitpunkt über diesen Meldewizard suchen. Allerdings ist eine Suche in der Regel erst ab Mai des auf die Zählung folgenden Jahres sinnvoll.

Sonderausschüttung METIS für eBooks 2022


Zumindest sind dieses die Seiten, die ich gefunden habe bei denen meine Bücher auch erworben werden können.

Der Höchstbetrag nach Kappung in Höhe von 1.920 dürfte bei < 20 Büchern als eBook und der hier gelisteten 18 Buchhandlungen bei mir noch nicht erreicht werden :-).  Aber bei anderen Autor*innen sollte das durchaus mit berücksichtigt werden. Zumal dieses auch für journalistische oder sonstige Texte gilt, die auf Internetseiten ohne Zählpixel eingebunden werden.

In der Regel sollte es daher interessanter sein hier die reguläre Ausschüttung mit Zählpixel zu verwenden, da es hier keine Kappungsgrenze gibt.

Da ich diese Seiten auch schon in 2022 melden kann ist das etwas, dass auch vor dem 31. Januar 2023 für das Jahr 2022 erfolgen kann.

Im Oktober 2023 werde ich dann wohl erfahren, ob die Ausschüttung der VG Wort die hier gemeldeten Seiten des Online-Sortiments akkzeptiert hat. Andernfalls würde ich hier noch ein Update nachtragen.

Aber immerhin kann ich für 2021 schon einmal die Meldung meiner Verlagsseite als erfolgreich melden und freue mich auf die Ausschüttung ab 30. Oktober 2022.

METIS Sonderausschuettung 2021 eBook

Im Ausschüttungsbrief 2022 METIS / 2. Hauptausschüttung der VG Wort wird diese Position dann wie folgt ausgewiesen:

Faktor METIS Sonder

Hier sind sowohl die Quoten, als auch die Faktoren je METIS Sonderausschüttung ausgewiesen. Insgesamt können über die Sonderausschüttung maximal 1.920 EUR ausgeschüttet werden. Mit Zählpixel gibt es diese Beschränkung glücklicherweise nicht. Aber für die erwähnten E-Books ist das eine schöne Zusatzposition.


Ich würde mich freuen, wenn dieser Artikel für die ein oder andere Person hilfreich war und bin selbst überrascht, dass für E-Books nun auch eine Meldung bei der VG Wort erfolgen kann.


Die Meldung ist hier zwar jährlich im Januar per T.O.M. zu erfolgen, aber mit etwas Übung dürfte dieses auch nicht weniger Aufwand als die Textmeldung zu den mit erreichten oder anteiligen Mindestzugriff auf Zählpixel bei Onlinetexten sein.

Hier werde ich mich wohl bis zum 31. Januar 2023 bzw. innerhalb 2022  mit einer guten Tasse Kaffe einmal dransetzen...

Im folgenden Abschnitt mag ich aber noch zusätzlich ein Thema bzgl. der nicht ausreichenden Verbreitung von wissenschaftlichen Publikationen in Hochschulbibliotheken eingehen, was aus bekannten Gründen in 2021,2022 auch nicht weiter verwunderlich ist.


Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken

Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie haben auch viele Hochschulbibliotheken ihr Angebot an elektronischen Buchbeständen ausgebaut, sodass 2020, 2021 erschienene Bücher mehr elektronisch/digital und weniger in gedruckter Form in Bibliotheken angeschafft worden sind.

Dieses hat für Autor*innen von wissenschaftlichen Publikationen oder auch Fachbüchern aber auch direkte Auswirkungen.


Nach § 49 des Verteilungsplanes der VG Wort erfolgt eine Ausschüttung für wissenschaftlichen Fach- und Sachbücher, wenn diese in wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland im angemessenen Umfang ausgeliehen werden. Hierzu werden nach § 49 Absatz 1 Werke berücksichtigt, die in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen werden. 50 % der Tantieme können ausgeschüttet werden, wenn zumindest drei Standorte im KVK gegeben sind oder der Verkauf von 100 Exemplaren in Deutschland, wenn der Mindestverkaufspreis bei 10,- Euro liegt, nachgewiesen werden kann (§ 49, Abs. 2 Verteilungsplan).

An dieser Stelle gab es eine Benachrichtigung per TOM
Sehr geehrter Herr Unkelbach, im T.O.M. Meldeportal der VG WORT unter http://tom.vgwort.de liegt eine neue Nachricht für Sie bereit. Bitte melden Sie sich unter der angegebenen Adresse am System an, um die Nachricht zu prüfen und gegebenenfalls zu bearbeiten.
Diese Meldung lautete dann:
Sehr geehrter Herr Unkelbach

für den gemeldeten Titel kann die Bibliothekstantieme nach § 49 Abs. 1 des Verteilungsplans der VG Wort nicht vergütet werden, da die dort geforderte Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken der BRD nicht gegeben ist.

Bücher und Buchbeiträge benötigen mindestens fünf leihverkehrsrelevante Standorte in zwei regionalen Verbundsystemen. Standorte in Archivbibliotheken (DNB) und Schenkungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Überprüft wird die Verbreitung über den Karlsruher virtuellen Katalog (KVK), der im Internet unter "https://kvk.bibliothek.kit.edu" zu erreichen ist. 50% der Tantieme können ausgeschüttet werden, wenn zumindest drei Standorte im KVK (s.o.) gegeben sind oder uns der Verkauf von 100 Exemplaren in Deutschland, wenn der Mindestverkaufspreis bei 10,- Euro liegt, nachgewiesen werden kann (§ 49, Abs. 2).

Sollten Sie durch eigene Recherchen feststellen, dass die von Ihnen gemeldeten Publikationen die erforderliche Verbreitung erreichen, so können Sie diese mit einem entsprechenden Vermerk erneut einreichen, sofern nicht Ausschlussfristen entgegenstehen.

Die lt. KVK vorhandene Online-Version ist allerdings u.U. meldefähig. Online-Publikationen müssen im Meldeportal TOM im Bereich METIS gemeldet werden. Informationen hierzu sind unter https://tom.vgwort.de/portal/showHelp verfügbar.

Für Rückfragen zum Thema Online-Texte steht Ihnen die Telefonnummer ... und für schriftliche Anfragen die Emailadresse ...  zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abt. Wissenschaft
Darunter waren auch die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeitung für mich.

Im ersten Versuch hatte ich einen Screenshot der Verkaufszahlen gemeldet und darauf noch folgende Meldung bekommen:

Sehr geehrter Herr Unkelbach,

vielen Dank. Bitte erstellen Sie nicht eine neue Meldung, sondern senden mir bitte mit Bezug auf diese Meldung eine Bestätigung des Verlags über mind. 100 in Deutschland verkaufte Exemplare, Mindestverkaufspreis 10 €. Aus Ihrem screenshot sind einige dieser Anforderungen nicht zu ersehen. Die Vergütung würden Sie dann im Dez. bei der Nach-Ausschüttung erhalten oder falls der Nachweis später eingeht, mit der Hauptausschüttung 2022.
Gerne habe ich die Verbreitung Ihres Werks nochmal überprüft: die Print-Version steht nur an 2 Standorten ein. Die DNB in Frankfurt (und Leipzig) zählt als Archivbibliothek/Pflichtstandort nicht.
Alle anderen Einträge betreffen die E-Version (rotes pdf-Zeichen).

Da Ihr Werk 2020 erschienen ist, können Sie uns noch bis 31.7.23 (= Ende der Nachbearbeitungsfrist) mitteilen, mit Bezug auf diese Meldung, wenn Sie selbst feststellen, dass die Verbreitung der Print-Version Ihres Werks sich laut Angaben im KVK, http://kvk.bibliothek.kit.edu, sich für Sie positiv verändert hat. Dann würden Sie eine Ausschüttung erhalten, 50 % bei 3-4 Standorten (entspricht der Vorlage eines Verkaufsnachweises über mind. 100 in Deutschland verkaufte Exemplare, Mindest-VK 10 €); 100 % der Tantieme bei mind. 5 Standorten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abt. Wissenschaft

Am Screenshot waren nur die Verkaufsexemplare aber nicht der Verkaufspreis ersichtlich. Daher habe ich dann noch eine Bestätigung meines Verlages nachgereicht.
Konkret war das Vorgehen dann wie folgt:

Sofern die Bücher nicht ausreichend verteilt sind, stellt sich die Frage, wie eine Nachmeldung erfolgen kann:

Variante Nachmelden nach der Nachbearbeitungsfrist
Ist das eigene Buch bis zum 31.7. des dritten Folgejahres nach Erscheinen doch noch in den drei Standorten verfügbar, kann dieses nachgemeldet werden.

Variante Nachmelden der Verkaufszahlen
Alternativ können auch die Verkaufszahlen, bspw. durch ein Schreiben des Verlags, nachgemeldet werden. Hier bat ich meinen Verlag um einen schriftlichen Nachweis (PDF) der verkauften Exemplare, die wesentlich über die 100 Exemplare lagen.

Schreiben meines Verlages mit Logo Verlag, Ort, Datum sowie meiner Anschrift und Unterschrift (klassischer Geschäftsbrief):

Sehr geehrter Herr Unkelbach,

hiermit bestätige ich Ihnen, dass von Ihrem Buch „SAP S/4HANA Migration Cockpit – Datenmigration mit LTMC und LTMOM“ inzwischen ...  Printexemplare verkauft worden sind. Der Verkaufspreis ist 29,95€.

Mit freundlichen Grüßen
 



Im Abschnitt "Keine ausreichende Verbreitung der Druckversion in wiss. Bibliotheken" bin ich auf dieses Thema inklusive einer Empfehlung, wie mit der Rückmeldung der fehlenden ausreichenden Verbreitung umgegangen werden kann eingegangen.

Im Ergebnis wurde mein Buch dann wie folgt berücksichtigt:
 
  Werk / Beteiligung Bewertung *
1 SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM
Werktyp: Buch (1, 176 Seiten)
Beteiligung: Allein-Autor
Erscheinungsjahr: 2020
Verlagsbeteiligung:
KVK-

Als Betrag wurden dann 50 % der regulären Ausschüttung im Bereich Wissenschaft angesetzt.
Typ:
KVK-
Anmerkung:
Keine ausreichende Verbreitung der Printfassung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland – mindestens 5 Standorte erforderlich (Abzug: 50%).
Siehe Verteilungsplan §51, Abs. 1 und 2


Gerade für die zurückliegenden Jahre dürfte dieses eine Option für einige Autor*innen von wissenschaftlichen Publikationen sein, gerade da ja auch drei Jahre nach Veröffentlichung noch eine Nachmeldung im Bereich Wissenschaft erfolgen kann.

Fazit

Persönlich ist mir das Thema VG Wort für Autor*innen, Journalist*innen oder auch für Texte im Internet sehr wichtig. Dies ist auch der Grund warum die Anmeldung bei der VG Wort, Unterschied Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder, Meldung von Texten und Publikationen auf der Seite unkelbach.link/vgwort/ immer wieder aktualisiert wird und ich mich darum bemühe hier verständlich und dennoch umfassend Informationen zusammen zu stellen. 

Mich hat es daher sehr gefreut, dass ich per Social Media auch aus den Bereich Wissenschaft letztens eine Rückmeldung bekommen habe, dass an die VG Wort (trotz vieler Publikationen) noch nicht gedacht worden ist und sich diese Person nun um einen Wahrnehmungsvertrag kümmert und hoffentlich einige Publikationen nachmelden kann.

Im Sinne von sharing is caring freue ich mich darüber, wenn dieser Artikel oder auch die obere Seite geteilt wird.

Nachtrag 27.Dezember 2022

Wichtiger Nachtrag zum Jahresende

Nach Weihnachten, und meinen Jahresrückblick 2022, bin ich noch auf einen ausführlicheren Artikel zum Thema aufmerksam geworden. Petra Schier hat in einen ausführlicheren Blog-Artikel "Die METIS Sonderausschüttung: eBooks (und mehr) ohne Zählpixel bei der VG Wort melden"  dies Thema noch einmal ausführlicher beschrieben und um eine "Schritt für Schritt zur Meldung für die METIS-Sonderverteilung" ergänzt.

Der Artikel ist sicherlich auch für einige Autor*innen die auch eBooks veröffentlichen zwischen den Jahren eine Leseempfehlung. Das Thema VG Wort ist auch ausführlicher auf meiner Seite unkelbach.link/vgwort/ beschrieben. Gerade in Bezug auf die Quoten im Laufe der Jahre, als auch zu einigen Aspekten rund um die steuerrechtlichte Behandlung aktualisiere ich diese Seite regelmäßig.

Aber auch Petra Schier hat einen entsprechenden Leifaden für VG Wort veröffentlicht. Mein Schwerpunkt liegt, durch eigene Betroffenheit bei wissenschaftlichen Publikationen, Zeitschriftenartikel und Texte im Internet, während auf der Seite von ihr auch das Thema Bibliothekstantiemen aber auch Sprachtonträger und Audio-Downloads erläutert ist. Hier gibt es durchaus Unterschiede zu wissenschaftliche Publikationen ist der Meldeweg ein etwas anderer. Das Thema Hörfunk und Fernsehen ist derzeit noch nicht behandelt worden, so dass ich mich freuen würde hier noch eine weitere gute Anleitung zu finden. Nebenbei das Thema Künstlersozialkasse und Autorenversorgungswerk gehört auch zu den wichtigen Themen auf die ich an dieser Stelle gerne verweise.
  1. "Die VG Wort: Ein Leitfaden für Autorinnen und Autoren und Schreibende aller Art" von Petra Schier / Mila Roth
  2. "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" von Andreas Unkelbach
  3. "Bücher und Zeitschriften-Artikel bei der VG Wort melden" von Kia Kahawa
Leider ist das  von meiner Frau mir zugesandte Dokument "Als Autor Tantiemen für Online-Texte von der VG Wort erhalten" 2010 von Elke Fleing in Zusammenarbeit mit der VG Wort entstandende Dokument nicht mehr online abrufbar. Dieses wurde mir so gegen 2012 von meiner Frau empfohlen um eine Meldung meiner Blogartikel bei der VG Wort zu erstellen. Im Laufe der Jahre hat sich hier dann doch das ein oder andere bei der VG Wort geändert.

Eine der schönsten Ändeurngen, neben der Meldung meiner Bücher, ist die Anpassung der neuen Oberfläche von T.O.M. (siehe Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))").
 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


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