Sonntag, 12. Dezember 2021
19:32 Uhr
19:32 Uhr
Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS
Auch 2021 informieren die geschäftsführenden Vorstände und der Verwaltungsratsvorsitzende über den Geschäftsbericht 2020 sowie über allgemeine Themen.der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).
Vom 10. bis 11 Dezember fand die virtuelle Mitgliederversammlung statt und davor gab es ein Video für die Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort.
Im März 2021 gab es schon einmal eine Information, die unter "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" ausführlicher beschrieben worden ist.
Dieser Artikel gliedert sich in folgende Bereiche
VIDEO zur Information für die Wahrnehmungsberechtigten
URL:
https://webcast.nc3-cdn.com/clients/vgwort/information/
Ferner gab es noch Abstimmungen, insbesondere bzgl. Satzungsänderungen, Wahrnehmungsvertrag und des Verteilungsplans.
Neben der Darstellung des Geschäftsberichts des Vorstandes wurden auch vorab gesandte Fragen beantwortet. Gegenstand der Mitgliederversammlung ist dabei das Geschäftsjahr 2020, wofür auch die Ausschüttungen 2021 herangezogen worden sind. Für Texter*innen, Autor*innen aber auch Blogger*innen dürfte das Thema VG Wort mittlerweile allgemein bekannt sein, dennoch als kleiner Hinweis ein immer wieder aktualisierter Text unter "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" :-).
Die Einnahmen der VG Wort sind wieder gestiegen und lassen scih auch an den Ausschüttungen, wie im Artikel "Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 (Onlinetexte), Google Analytics mit und ohne Cookies🍪 und FICO Forum Infotage Digital 2021 😎" sowohl an der Sonderausschüttung als auch METIS oder der Printvergütung im Bereich Wissenschaft zeigt.
Hier zeigt sich auch der Wandel in der Mediennutzung. Aber auch 2020 zeigen sich Einmaleffekte, die nicht zu vernachlässigen sind. Der Rückgang der Bibliothekstantiemen für Printwerke ist auch erklärbar durch geschlossene Bibliotheken, wo ein entsprechender Rückgang zu vermerken ist.
Wie sich die Urheberangabe bei digitalen Lernplattformen an Schulen und Hochschulen entwickelt und wie der Vertrag mit der Kultusministerkonferenz und den Ländern gestalten wird, ist ebenfalls ein spannendes Geschäftsfeld. Die digitalen Semesterapparate ist ebenfalls ein Thema, dass auch im Hochschulbereich noch eine offene Diskussion im laufenden Schiedstellenverfahren stattfindet.
Es gibt aber auch einen neuen Anspruch der Urheberinnen und Urheber durch das Presseverlegerleistungsschutzrecht wo nun ein Anspruch über Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können, sodass Journalistinnen und Journalisten an den Einnahmen der Verlage beteiligt werden.
Bei vergriffenen Verlagen wird es auch ein System der kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung, sodass dieses auch ein weiterer Bereich bei der VG Wort sein wird.
Die Frage von Haftung und Verantwortung von Uploadplattformen und Ansprüchen über das UrhDaG ist hier ebenfalls ein Thema, wo sich die Verwertungsgesellschaft um gesetzlich erlaubte Nutzung oder der direkten Vergütung der Urheberinnen und Urheber gegenüber der Plattform auseinandersetzt.
Hier gibt es ein erstinstanzliches Urteil, wonach die Wahrnehmung nur teilweise in der Vergangenheit durch Verträge gegeben hatte. Bei Änderungen des Wahrnehmungsvertrages hätte es eine positive Zustimmung zu den Änderungen geben müssen. Wie sich diese Rechtsprechung des Landgerichts München I auswirkt, ist sicherlich ebenfalls eine wichtige Frage bei Sammelwerken. Ebenso sind auch formale Formulierungen beim Förderfond nur bei Berechtigten zu sehen, wobei hier die Einordnung von Berechtigten ist hier kritisch, da ein reiner Wahrnehmungsvertrag erst einmal nicht gültig ist.
Das Urteil vom 04.10.2021 des LG München I 42 O 13841/19 findet sich unter anderen bei Beck Online ( Rechtswidrige Ausschüttungen der VG Wort ) sowie in der Pressemitteilung "Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig". Der Gesamttext des Urteils kann auf dejure.de zu "LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/19" gelesen werden.
Hier ist eine unsichere Rechtslage in der ersten Instanz sodass hier noch weitere Verfahren wie auch in der Berufungsinstanz ausstehen. Daher gibt es derzeit auch keine aktuellen Druckkostenzuschüsse und entsprechende Risikorückstellungen sowie keine aktuellen Ausschüttungen an Herausgeber von Sammelwerken.
Explizite Zustimmungen bei Änderungen eines Wahrnehmungsvertrages ist auch derzeit noch nicht umgesetzt bzw. ist entsprechend kompliziert.
Das Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS) ist, wie im oberen Artikel beschrieben, um eine neue Benutzerführung erweitert worden. In 2021 sind dies die höchsten Ausschüttungen, die durchgeführt worden sind. Die neu gestaltete Oberfläche hat mich ebenfalls begeistert, da die Seite wesentlich klarer gestaltet worden ist.
Hierbei gibt es auch passende Assistenzfunktionen :-).
Durch eine zuverlässige Meldung der Verlage können diese Meldungen durch die Autorinnen und Autoren als Urheber betrachtet werden und enstprechende Korrekturen vorgenommen werden können. Dadurch entfallen die Meldebestätigungen als Autor*in für von Verlagen gemeldete Texte. Ebenso können nun auch Agenturautoren, wie zum Beispiel die DPA entsprechend berücksichtigt werden und entsprechende Meldungen erfolgen.
Interessant ist auch, dass bei der Nutzungserfassung von Texten im Internet auch alternative Zählerfassungen versucht worden sind (Google Analytics etc.) allerdings sind diese Überlegungen aus Gründen des Datenschutzes angepasst worden sind.
Der Einbau von Zählpixel (reguläres Verfahren) sollen Plugins entwickelt werden, die für Contentmanagement Systeme wie Wordpress (65 % Marktanteil) und danach Typo3 (20-25% Marktanteil) genutzt werden können. Dieses dürfte gerade für Onlineverlage spannend sein.
Ebenso sollen Autorenidentifikationssysteme wie ORCID (häufig bei wissenschaftlichen Publikationen verbreitet) genutzt werden. Damit fällt die notwendige Authentifizierung von Autorinnen und Autoren weg, sofern diese auch automatisch erkannt werden können.
Dazu gehört auch der Standard ISNI (International Standard Name Identifier).
Bei Verlagen wird die VG Wort Karteinummer verwendet um Urheberinnen und Urheber zu erkennen.
Die Erfassung von Nutzende bei der Sonderausschüttung wurden ebenfalls Ideen entwickelt um Artikel über die deutsche Zeitschriftendatenbank ZDB zu berücksichtigen, so dass hier das Thema ISSN für Verlage ebenfalls interessant wird. Im Artikel "Hintergrund ISSN 📰 für Andreas Unkelbach Blog - Hintergrund ISSN für Onlinepublikationen wie Blog (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)" sowie "Die wissenschaftliche Suchmaschine Google Scholar - Recherche und eigenes Profil eintragen (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)" sind auch diese Themen behandelt worden.
Damit können auch Sonderausschüttungen, sofern keine Zählpixel in Onlinemedien erfasst worden sind, berücksichtigt werden. Inwieweit hier weitere Erleichterungen im Bereich Sonderausschüttung und regulärer Ausschüttung erfolgen ist ebenfalls ein Thema, was durch eine Zusammenlegung beider bisherigen Meldesysteme eine Erleichterung anbieten kann. Quasi "single point of truth" für METIS ;-).
Das Thema TTDSG ist hier ebenfalls ein wichtiges Thema. Seit 1. Dezember in Kraft getreten, wurden hier von der VG Wort etwaige Konsequenzen überprüft. Ein Gutachten liegt in den letzten Zügen und wird vss. Mitte Dezember vorliegen. Die Grundzüge des Gutachten besagen, dass das METIS System keine Einwilligung seitens der Nutzer bedarf.
An dieser Stelle liebe Grüße an Dr. Thomas Schwenke (Abschnitt VG Wort Pixel im Artikel "TTDSG: Neue Regeln für Cookies – Praxistipps und Checkliste für Google Analytics & Co") und Peer Wandiger (siehe Artikel "Der VG Wort Cookie und das TTDSG – Brechen nun die VG Wort Einnahmen ein?").
Im Podcast Rechtsbelehrung sind hier die beiden Folgen "TTDSG – Neue “Datenschutz”-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101" sowie "TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung 102" hörenswert.
Dieses dürfte zunächst einmal Anpassungen vermeiden, was die Anpassung der Zählpixel anbelangt. Hier gibt es noch weitergehende Informationen durch die VG Wort zum Thema TTDSG und METIS Zugriffszählung.
Immerhin in der Pandemie wurden viele neue Geräte angeschafft, was sich auch auf die VG Wort positiv auf die Einnahmensituation auswirkt. Immerhin auch die VG Wort hat einen Notdienst in Präsenz für Post aber weitesgehend Homeoffice zur Vermeidung von persönlichen Kontakten, so dass die digitale Kommunikation per eMail bevorzugt wird statt per analoger Post oder Telefon.
Für das Jahr 2021 sind zumindest schon einmal Prognosen vorhanden, wonach die Einnahmen zu 2020 wesentlich niedriger liegen (Nachzahlungen 2020 und Einmaleffekt) aber insgesamt ist das Ergebnis wirklich als positiv zu vermelden. Die Auslandszahlungen liegen noch nicht vor.
Neben Satzungsänderungen, Änderung des Wahrnehmungsvertrages und des Verteilungsplan durch die Gesetzesänderungen in 2021 wird hier die Berücksichtigung der Verleger und Inkasso für das Ausland stehen Änderungen an.
Die Rechtewahrnehmung gegenüber Streamingdiensten wie Netflix oder Amazon Prime müssen durch Übersetzende und Drehbuchautoren werden durch die Produzenten und nicht über die Verwertungsgesellschafte eingeräumt, wodurch die VG Wort diese nicht wahrnehmen kann.
Bei Uploadplattformen wie Youtube ist die Frage wie das URHDAG angewendet wird.
Hier gebt es gesetzliche Vergütungsansprüche, direkt an Verwerter oder über Verwertungsgesellschaften. Hier ist das Gesetz noch neu, so dass dieses gemeinsam mit anderen Verwertungsorganisationen ausgearbeitet werden.
Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.
Vom 10. bis 11 Dezember fand die virtuelle Mitgliederversammlung statt und davor gab es ein Video für die Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort.
Im März 2021 gab es schon einmal eine Information, die unter "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" ausführlicher beschrieben worden ist.
Dieser Artikel gliedert sich in folgende Bereiche
- Rückblick Versammlung März 2021
- Neuigkeiten und Informationen an Wahrnehmungsberechtigte Dezember 2021
- Erläuterungen zum Geschäftsbericht 2020
- Änderungen im Urhberrecht
- Aktuelle Themen - laufende Gerichtsverfahren
- Änderungen METIS - Meldesystem für Texte auf Internetseiten
- TTDSG und METIS
- VGWort und Corona
- Ausblick 2021
- Fragen der Wahrnehmungsberechtigte - Wahrnehmung von Rechte Streamingdienste und Uploadplattformen
- Fazit
VIDEO zur Information für die Wahrnehmungsberechtigten
URL:
https://webcast.nc3-cdn.com/clients/vgwort/information/
Rückblick Versammlung im März 2021
Ein Schwerpunkt der Mitgliederversammlung im März 2021 war ein Bericht zu den Entwicklungen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der DSM-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG). Darüberhinaus wurden auch, die schon in 2020 erfolgten Anpassungen wie die umsatzsteuerrechtliche Anpassung. Gerade zum Thema "Auswirkung Urteil europäischen Gerichtshof (EuGH)vom 18.01.2017, C-37/16 (SAWP)" hatte ich schon im Artikel "VG Wort und Steuer" ausführlich berichtet. Daneben ging es auch um die Neuentwicklung der Software für die Meldung von Texten in Bezug auf METIS, aber auch Datenschutz und Sicherheit vorgestellt.Ferner gab es noch Abstimmungen, insbesondere bzgl. Satzungsänderungen, Wahrnehmungsvertrag und des Verteilungsplans.
Neuigkeiten und Informationen an Wahrnehmungsberechtigte Dezember 2021
Auch die Mitgliederversammlung am Wochenende ist abgeschlossen (siehe Aktuelle Informationen Mitgliederversammlung der VG Wort (PDF)) und entsprechend neugierig bin ich auf die Informationen vom Donnerstag.Neben der Darstellung des Geschäftsberichts des Vorstandes wurden auch vorab gesandte Fragen beantwortet. Gegenstand der Mitgliederversammlung ist dabei das Geschäftsjahr 2020, wofür auch die Ausschüttungen 2021 herangezogen worden sind. Für Texter*innen, Autor*innen aber auch Blogger*innen dürfte das Thema VG Wort mittlerweile allgemein bekannt sein, dennoch als kleiner Hinweis ein immer wieder aktualisierter Text unter "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" :-).
Die Einnahmen der VG Wort sind wieder gestiegen und lassen scih auch an den Ausschüttungen, wie im Artikel "Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 (Onlinetexte), Google Analytics mit und ohne Cookies🍪 und FICO Forum Infotage Digital 2021 😎" sowohl an der Sonderausschüttung als auch METIS oder der Printvergütung im Bereich Wissenschaft zeigt.
Erläuterungen zum Geschäftsbericht 2020
Die Vergütung der Urhebende über die Gerätehersteller der Geräte und Speichermedien gemäß § 54 UrhG über stehender Text und Bild per klassicher Kopierer, Audio und Video zum Beispiel per CD, DVD oder MP3/4 Player und moderner die Kombination bei Mobiltelefonen, Smartwatches oder auch PC und Tablet.Hier zeigt sich auch der Wandel in der Mediennutzung. Aber auch 2020 zeigen sich Einmaleffekte, die nicht zu vernachlässigen sind. Der Rückgang der Bibliothekstantiemen für Printwerke ist auch erklärbar durch geschlossene Bibliotheken, wo ein entsprechender Rückgang zu vermerken ist.
Wie sich die Urheberangabe bei digitalen Lernplattformen an Schulen und Hochschulen entwickelt und wie der Vertrag mit der Kultusministerkonferenz und den Ländern gestalten wird, ist ebenfalls ein spannendes Geschäftsfeld. Die digitalen Semesterapparate ist ebenfalls ein Thema, dass auch im Hochschulbereich noch eine offene Diskussion im laufenden Schiedstellenverfahren stattfindet.
Änderungen im Urheberrecht
Im Rahmen des digitalen Binnenmarktes wurden ebenfalls Rechtewahrnehmungen angepasst. Das Gesetz sieht auch eine Stärkung der Wahrnehmung von Rechten vor darunter fällt auch die Verlagsbeteiligung, welche zwischendurch einer Zustimmung der Urheber*innen bedurfte. Hier gibt es noch Vorschläge in der Mitgliederversammlung und Anpassung im Verteilungsplan, welche sich an den gesetzlichen Vergabeplan orientieren.Es gibt aber auch einen neuen Anspruch der Urheberinnen und Urheber durch das Presseverlegerleistungsschutzrecht wo nun ein Anspruch über Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können, sodass Journalistinnen und Journalisten an den Einnahmen der Verlage beteiligt werden.
Bei vergriffenen Verlagen wird es auch ein System der kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung, sodass dieses auch ein weiterer Bereich bei der VG Wort sein wird.
Die Frage von Haftung und Verantwortung von Uploadplattformen und Ansprüchen über das UrhDaG ist hier ebenfalls ein Thema, wo sich die Verwertungsgesellschaft um gesetzlich erlaubte Nutzung oder der direkten Vergütung der Urheberinnen und Urheber gegenüber der Plattform auseinandersetzt.
Aktuelle Themen - laufende Gerichtsverfahren
Es gibt ein Klageverfahren im Rahmen des laufenden Verfahren der Herausgebervergütung (Herausgaber von Sammelwerken) und wissenschaftlichen Autoren. Ebenso ist hier die Frage der Durckkostenzuschüsse des Förderungsfonds Wissenschaft.Hier gibt es ein erstinstanzliches Urteil, wonach die Wahrnehmung nur teilweise in der Vergangenheit durch Verträge gegeben hatte. Bei Änderungen des Wahrnehmungsvertrages hätte es eine positive Zustimmung zu den Änderungen geben müssen. Wie sich diese Rechtsprechung des Landgerichts München I auswirkt, ist sicherlich ebenfalls eine wichtige Frage bei Sammelwerken. Ebenso sind auch formale Formulierungen beim Förderfond nur bei Berechtigten zu sehen, wobei hier die Einordnung von Berechtigten ist hier kritisch, da ein reiner Wahrnehmungsvertrag erst einmal nicht gültig ist.
Das Urteil vom 04.10.2021 des LG München I 42 O 13841/19 findet sich unter anderen bei Beck Online ( Rechtswidrige Ausschüttungen der VG Wort ) sowie in der Pressemitteilung "Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig". Der Gesamttext des Urteils kann auf dejure.de zu "LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/19" gelesen werden.
Hier ist eine unsichere Rechtslage in der ersten Instanz sodass hier noch weitere Verfahren wie auch in der Berufungsinstanz ausstehen. Daher gibt es derzeit auch keine aktuellen Druckkostenzuschüsse und entsprechende Risikorückstellungen sowie keine aktuellen Ausschüttungen an Herausgeber von Sammelwerken.
Explizite Zustimmungen bei Änderungen eines Wahrnehmungsvertrages ist auch derzeit noch nicht umgesetzt bzw. ist entsprechend kompliziert.
Änderungen METIS - Meldesystem für Texte auf Internetseiten.
Das Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS) ist, wie im oberen Artikel beschrieben, um eine neue Benutzerführung erweitert worden. In 2021 sind dies die höchsten Ausschüttungen, die durchgeführt worden sind. Die neu gestaltete Oberfläche hat mich ebenfalls begeistert, da die Seite wesentlich klarer gestaltet worden ist.
Hierbei gibt es auch passende Assistenzfunktionen :-).
Durch eine zuverlässige Meldung der Verlage können diese Meldungen durch die Autorinnen und Autoren als Urheber betrachtet werden und enstprechende Korrekturen vorgenommen werden können. Dadurch entfallen die Meldebestätigungen als Autor*in für von Verlagen gemeldete Texte. Ebenso können nun auch Agenturautoren, wie zum Beispiel die DPA entsprechend berücksichtigt werden und entsprechende Meldungen erfolgen.
Interessant ist auch, dass bei der Nutzungserfassung von Texten im Internet auch alternative Zählerfassungen versucht worden sind (Google Analytics etc.) allerdings sind diese Überlegungen aus Gründen des Datenschutzes angepasst worden sind.
Der Einbau von Zählpixel (reguläres Verfahren) sollen Plugins entwickelt werden, die für Contentmanagement Systeme wie Wordpress (65 % Marktanteil) und danach Typo3 (20-25% Marktanteil) genutzt werden können. Dieses dürfte gerade für Onlineverlage spannend sein.
Ebenso sollen Autorenidentifikationssysteme wie ORCID (häufig bei wissenschaftlichen Publikationen verbreitet) genutzt werden. Damit fällt die notwendige Authentifizierung von Autorinnen und Autoren weg, sofern diese auch automatisch erkannt werden können.
Dazu gehört auch der Standard ISNI (International Standard Name Identifier).
Bei Verlagen wird die VG Wort Karteinummer verwendet um Urheberinnen und Urheber zu erkennen.
Die Erfassung von Nutzende bei der Sonderausschüttung wurden ebenfalls Ideen entwickelt um Artikel über die deutsche Zeitschriftendatenbank ZDB zu berücksichtigen, so dass hier das Thema ISSN für Verlage ebenfalls interessant wird. Im Artikel "Hintergrund ISSN 📰 für Andreas Unkelbach Blog - Hintergrund ISSN für Onlinepublikationen wie Blog (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)" sowie "Die wissenschaftliche Suchmaschine Google Scholar - Recherche und eigenes Profil eintragen (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)" sind auch diese Themen behandelt worden.
Damit können auch Sonderausschüttungen, sofern keine Zählpixel in Onlinemedien erfasst worden sind, berücksichtigt werden. Inwieweit hier weitere Erleichterungen im Bereich Sonderausschüttung und regulärer Ausschüttung erfolgen ist ebenfalls ein Thema, was durch eine Zusammenlegung beider bisherigen Meldesysteme eine Erleichterung anbieten kann. Quasi "single point of truth" für METIS ;-).
TTDSG und METIS
Das Thema TTDSG ist hier ebenfalls ein wichtiges Thema. Seit 1. Dezember in Kraft getreten, wurden hier von der VG Wort etwaige Konsequenzen überprüft. Ein Gutachten liegt in den letzten Zügen und wird vss. Mitte Dezember vorliegen. Die Grundzüge des Gutachten besagen, dass das METIS System keine Einwilligung seitens der Nutzer bedarf.
An dieser Stelle liebe Grüße an Dr. Thomas Schwenke (Abschnitt VG Wort Pixel im Artikel "TTDSG: Neue Regeln für Cookies – Praxistipps und Checkliste für Google Analytics & Co") und Peer Wandiger (siehe Artikel "Der VG Wort Cookie und das TTDSG – Brechen nun die VG Wort Einnahmen ein?").
Im Podcast Rechtsbelehrung sind hier die beiden Folgen "TTDSG – Neue “Datenschutz”-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101" sowie "TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung 102" hörenswert.
Dieses dürfte zunächst einmal Anpassungen vermeiden, was die Anpassung der Zählpixel anbelangt. Hier gibt es noch weitergehende Informationen durch die VG Wort zum Thema TTDSG und METIS Zugriffszählung.
VG Wort und Corona
Die Betreibervergütung der VG Wort (Kopiervergütung) wirkt sich direkt auf die Einnahmen der VG Wort aus, so dass durch Schließzeiten hier niedrigere Einnahmen vorhanden sind, durch eine geringere Nutzung. Diese Einbußen sind aber geringer als erwartet.Immerhin in der Pandemie wurden viele neue Geräte angeschafft, was sich auch auf die VG Wort positiv auf die Einnahmensituation auswirkt. Immerhin auch die VG Wort hat einen Notdienst in Präsenz für Post aber weitesgehend Homeoffice zur Vermeidung von persönlichen Kontakten, so dass die digitale Kommunikation per eMail bevorzugt wird statt per analoger Post oder Telefon.
Ausblick 2021
Für das Jahr 2021 sind zumindest schon einmal Prognosen vorhanden, wonach die Einnahmen zu 2020 wesentlich niedriger liegen (Nachzahlungen 2020 und Einmaleffekt) aber insgesamt ist das Ergebnis wirklich als positiv zu vermelden. Die Auslandszahlungen liegen noch nicht vor.
Neben Satzungsänderungen, Änderung des Wahrnehmungsvertrages und des Verteilungsplan durch die Gesetzesänderungen in 2021 wird hier die Berücksichtigung der Verleger und Inkasso für das Ausland stehen Änderungen an.
Fragen der Wahrnehmungsberechtigte - Wahrnehmung von Rechte Streamingdienste und Uploadplattformen
Hier wurden die Wahrnehmungen von Rechte gegenüber Streamingdiensten und gegenüber Uploadplattformen thematisiert.Die Rechtewahrnehmung gegenüber Streamingdiensten wie Netflix oder Amazon Prime müssen durch Übersetzende und Drehbuchautoren werden durch die Produzenten und nicht über die Verwertungsgesellschafte eingeräumt, wodurch die VG Wort diese nicht wahrnehmen kann.
Bei Uploadplattformen wie Youtube ist die Frage wie das URHDAG angewendet wird.
Hier gebt es gesetzliche Vergütungsansprüche, direkt an Verwerter oder über Verwertungsgesellschaften. Hier ist das Gesetz noch neu, so dass dieses gemeinsam mit anderen Verwertungsorganisationen ausgearbeitet werden.
Fazit
Das Format zur Inforation an Wahrnehmungsberechtigte erscheint mir gerade dadurch sinnvoll, dass hier auch der Zugang erleichtert wird und ich freue mich, dass hier ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.Hinweis:
Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und wird von mir regelmäßig aktualisiert.
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Diesen Artikel zitieren:
Unkelbach, Andreas: »Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 12.12.2021, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=1251 (Abgerufen am 5.12.2024)
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