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Wissenschaft und VG Wort Teil 4 - Wahrnehmungsvertrag als Verlag oder Urheber*in Autor*in abschließen
Im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 2 - Mitgliedschaft bei der VG Wort" hatte ich die formalen Kriterien (Wahrnehmungsvertrag seit 3 Jahre, entsprechende Auszahlungen über die VG Wort in den letzten drei Jahren) erwähnt, aber nicht wie eigentlich ein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen werden kann.
Auf den Unterschied zwischen Mitglied und Wahrnehmungsberechtigte bin ich im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" eingegangen.
Dieser Artikel soll nun auf den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.
Seit 2018 sieht die Satzung der VG Wort (§ 3 Satzung der VG Wort auch einen Wahrnehmungsvertrag für die Bereiche Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) vor. Vorher war es hier als Bezugsberechtigte, unabhängig vom Vertrag, möglich einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen. Die Vertragsunterlagen müssen ausgedruckt und unterzeichnet im Original per Post bis zum 31. Dezember (Posteingang) an die VG WORT gesendet werden. Gefaxte oder gescannte Dokumente werden nicht akzeptiert. Ein gegengezeichnetes Exemplar geht anschließend an den neuen Vertragspartner zurück. Da dieser Vertrag die Grundlage für den Bezug von Ausschüttungen der VG Wort ist gehe ich auf die formalen Erfordernisse und praktische Anmeldung bei der VG Wort direkt ein.
In der Satzung der VG Wort ist der formale Vorgang als Wahrnehmungsberechtigte in den § 3 Absatz 1 bis 3 erläutert.
§ 3 Wahrnehmungsberechtigte, Berufsgruppen und Mitglieder
- Absatz 1:
regelt, dass die Verwertungsgesellschaft Wort mit der Wahrnehmung von Rechten von Urheber*innen beauftragt werden kann. Hierzu ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erforderlich. Durch diesen Antrag werden Urheber*innen zu Wahrnehmungsberechtigte. Es kann auch ein Inkassoauftrag für das Ausland abgeschlossen werden, wodurch durch Gegenseitigkeitsverträgen mit anderen Verwertungsgesellschaften auch Vergütungen im Ausland durch die VG Wort eingefordert und an Urheber*innen weitergeleitet werden kann. - Absatz 2:
Hier werden die einzelnen Berufsgruppen der VG Wort aufgeführt. Auf diese bin ich im Abschnitt "Berufsgruppen der VG Wort" näher eingegangen. - Absatz 3:
Wahrnehmungsberechtigte müssen beim Abschluss eins Vertrages zugehörige Berufsgruppen angeben. Dabei ist auch die Angabe von mehreren Berufsgruppen möglich. Das aktive und passive Wahlrecht, zum Beispiel auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten, kann nur für eine Berufsgruppe ausgeübt werden. Die Wahl der zugeordneten Berufsgruppen (oder auch der Berufsgruppe für die ein Wahlrecht wahrgenommen werden soll) kann auf Antrag (Mail) geändert werden. Diese Änderung tritt dann zum Jahr nach diesen Antrag in Kraft
Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG Wort (Kurzfassung)
1. Registrierung bei TOM (Texte online melden)
Sofern noch kein Zugang bei der VG Wort beantragt wurde kann sich über https://tom.vgwort.de/portal/index angemeldet werden. Hier ist dann der Punkt "Noch nicht registriert?" Jetz noch registrieren aufgerufen werden.
2. Neuregistrierung als Autor
Im folgenden Punkt wird bei der Neuregistrierung abgefragt, ob die Art der Regstrierung als Autor oder Verlag der Fall ist.
In meinen Fall ist dieses Autor. Für die Regstirierung erfolgt nun ein Formular aus dem der Wahrnehmungsvertrag generiert wird.
3. Angaben zur Person und Berufsgruppe
Neben der Berufsbezeichnung (hier kann auch Autor im Freitextfeld eingetragen werden) kann die zutreffende Berufsgruppe festgelegt werden. Dies wäre für Autoren dann Berufsgruppe 1 bis 3 (wobei hier mehrere selektiert werden können.
- Berufsgruppe 1: Autoren und Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke
- Berufsgruppe 2: Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur
- Berufsgruppe 3: Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur
Für spätere Abstimmungen als Mitglied kann sich dann für eine Berufsgruppe entschieden werden, in der das Stimmrecht wahrgenommen werden soll. Natürlich ist dieses auch nur eine Berufsgruppe zu der man auch selbst gehört.
Ferner kann angegeben werden ob bereits Bücher veröffentlicht worden sind als Autor, Bearbeiter, Herausgeber oder Übersetzer.
4. Inkassoauftrag und Bankverbindung
Ferner kann markiert werden, dass auch ein Inkassoauftrag fürs Ausland erteilt werden soll und das man Journalist ist. Hier habe ich einen Inkassoauftrag erteilt, aber Journalist bin ich (noch) nicht.
Danach erfolgt noch die Angabe der IBAN zur Auzahlung der späteren Auszeichnung und es wird ein PDF für den Vertragsabschluss generiert, dass dann unterschrieben per Post an die VG Wort gesandt werden muss.
5. Post
Per Post gibt es dann Zugangsdaten und es können sowohl Meldungen zu Publikationen als auch die Zählpixel online beantragt werden.
Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG Wort (Langfassung)
Bei der Regstirerung wird unterschieden zwischen Verlagen und Autor*innenNach der Ausahl ob eine Registrierung als Verlag oder als Autor*in erfolgen soll sind unterschiedlcihe Angaben zu machen:
Angaben von Personendaten (Autor*in)
Sofern eine VG Wort Karteinummer schon vorhanden ist, kann eben diese angegeen werden. Eine Karteinummer kann bspw. schon vorliegen, wenn per Papierformulare bereits Meldungen an die VG Wort erfolgt sind. So konnten auch Meldungen im Bereich Wissenschaft (aber auch METIS) ohne Wahrnehmungsvertrag erfolgen.Als weitere Angaben sind folgende Angaben zu machen:
- Persönliche Daten
Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname, Geburtsdatum - Adresse (Meldeadresse nach § 3 Abs.1 Nr. 12 Bundesmeldegesetzt)
Dies entspricht der aktuellen Meldeanschrift. Neben der Registrierung aus Deutschland können hier auch andere Länder mit angegeben werden. Relevant für die Ausschüttung ist eine Verbreitung und Kopierwahrscheinlichkeit in Deutschland. Bei einer Registrierung bei einer anderen Verwertungsgesellschaft Österreich Literar Mechna (literar.at) und Schweiz Pro Litteris (prolitteris.ch) ist eine separate Anmeldung bei der VG Wort nicht erforderlich.
Die erforderlichen Anmeldungen bei der VG Wort, wie auch die Ausschüttungen für Deutschland, wird von der Literar-Mechana sowie der ProLitteris durch einen Gegenseitigkeitsvertrag vorgenommen. - Kontakt
(E-Mailadresse, Land und optional auch eine Telefonnummer) - Zugangsdaten
Benutzername und Kennwort
Angaben der Verlagsdaten
Auch als Verlag kann bereits eine Karteinummer der VG Wort vorliegen bzw. wird dann bei Registrierung per Post mit den Vertragsdaten zugesandt.Als Verlag werden etwas andere Daten abgefragt:
- Verlagsdaten
Verlagsname und optional das Gründunsgdatum.
Die MVB Kennummer als eindeutige Verlagsnummer (oder auch Verlagskürzel) wird auch als Bestandteil der ISBN genutzt und kann in der Folgemaske angegeben werden bzw. nach erfolgreicher Registrierung über Stammdaten- MVB Kennummer ändern erfasst bzw. geändert werden.
Für den deutschsprachigen Raum wird diese vom MVB, den Marketing- und Verlagsservice des Buchhandel nin Frankfurt vergeben. - Geschäftsführer /Zeichnungsberechtigter
(Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname) - Ansprechpartner
(Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname sowie Funktion) - Adresse (Unternehmenssitz wie im Gewerberegister und/oder Handelsregister angegeben)
Auch hier sind die Anschriftdaten wie Straße, Hausnummer, PLZ, Ort sowie Land anzugeben.
In der Regel schließt die VG WORT den Wahrnehmungsvertrag nur mit einem Verlag ab, dessen Verlagssitz sich in Deutschland befindet. - Kontakt
(E-Mail Adresse, Land und optional Telefonnummer) - Zugangsdaten
(Benutzername und Kennwort)
Angabe von Pseudonymen und Berufsgruppe
Nach Angabe der Grunddaten können Verlage ihre MVB-Kennung und Autor*innen ihre Pseudonyme melden :-).Zum Thema Pseudonym und Künstlernamen verweise ich auch gerne auf weitere Ausführungen im Artikel "Pseudonym und Künstlername für Autoren: Alles Wissenswerte" von Annie Waye. Bei der Wahl eines Pseudonym und Meldung bei der VG Wort ist darauf zu achten, dass hier zwingend Vorname und Nachname erforderlich sind.
Im Weiteren gehe ich auf die Registrierung als Autor*in ein, da dies vermutlich mehr die Zielgruppe hier im Blog ist.
Hier werden folgende Daten angegeben:
- Pseudonym
(Anzahl der Pseudonyme)
Nach Auswahl können die einzelnen Pseudonyme gemeldet werden. Dabei wird zwischen gelüftete oder nicht gelüftete Pseudonyme unterschieden.
Pseudonyme können aber auch später noch per Formular (siehe Papierformulare/Merkblätter) nachgemeldet werden. Erforderlich bei der Angabe von Pseudonymen sind Vorname und Nachname sowie die Markierung ob es sich um ein Aufdeckbares Pseudonym handelt - Berufsgruppe
Hier sind die zugeordneten Berufsgruppen auszuwählen und eine dieser Berufsgruppen für die Ausübung des Wahlrecht zu wählen. - bereits Bücher veröffentlicht
Sind bereits Bücher veröffentlicht worden kann hier die Art der Beteiligung ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen:- Autor
- Bearbeiter
- Herausgeber
- Übersetzer
- ...Journalist
Hier kann markiert werden, dass die anmeldende Person Journalist ist. - Inkassoauftrag für das Ausland
Hier kann der VG Wort ein Inkassoauftrag erteilt weden.
Postversand
Im Anschluss werden auf Basis der Daten ein PDF erstellt in zweifacher Ausführung und dieses kann unterzeichnet per Post (nicht per Fax oder gescannt) an die VG Wort gesandt werden.
Danach dauert es eine Weile und per Post kommen dann die Unterlagen von der VG Wort ggf. mit zugeordneter Karteinummer zurück.
Für Registrierungen von Urheber*innen bei der VG Wort, die bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der österreichischen (Literar Mechana) oder schweizerischen Verwertungsgesellschaft (Pro Litteris) abgeschlossen haben kann eine Registrierung auch ohne Wahrnehmungsvertrag beim Mledeportal erfolgen. Hier ist dann bei den Unterlagen nur die "Meldesystemregistrierung" erforderlich und bei der Einsendung ein Vermerk zu erbringen, dass bereits ein Wahrnehmungsvertrag mit einer dieser beiden "Schwestergesellschaften" abgeschlossen wurde. Dies kann zum Beispiel interessant sein um an der Ausschüttung METIS der VG Wort teilzunehmen.
Damit sind die Vertragsunterlagen fertig und es kann das Meldeportal der VG Wort im vollen Umfang genutzt werden.
Fristen, Kosten, Besonderheiten
Einsendeschluss (per Post) ist der 31. Dezember eines Jahres für den Abschluss des Wahrnehmungsvertrages. Es zählt dabei der Posteingang bei der VG Wort.
Der Abschluss eins Wahrnehmungsvertrages ist kostenlos.
Neben Urheber*innen von Sprachwerken und Verlagen können auch Erben verstorbener Autor*innen und Verlage sich bei der VG Wort anmelden.
Als Wahrnehmungsberechtigte kann an der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte teilgenommen werden und das aktive und passive Wahlrecht zum Delegierten der wahlberechtigten Berfusgruppe (Wahrnehmungsberechtigte) ausgeübt werden.
Onlinetexte melden
Besonders bei der Meldung von Onlinetexten (Metis) bietet hier, meiner Meinung nach, die VG Wort eine sehr elegante Möglichkeit. Aber auch andere Verwertungsgesellschaften haben hier mittlerweile vergleichbare Systeme.Onlinetexte in der Schweiz melden (über teilnehmende Verlage Pro Litteris)
In der Schweiz können bisher Onlinetexte über teilnehmende Verlage, die ein Zählpixel auf ihrer Seite eingebunden haben, gemeldet werden. Als Verlage gelten Betreiber einer Website mit redaktioneller Verantwortung für die publizierten Onlinetexte. Die Registrierung bei Proliteris erfolgt getrennt nach Urheber und Verlag auf der Seite "Teilnehmende Verlage können auf der Seite prolitteris.ch/urheber-verlage/verteilung-der-verguetungen/teilnehmende-verlage/" eingsehen werden. Für Onlinetexte wird dabei ein vergleichbares Verfahren wie in der VG Wort (sogar die gleiche Technik) verwendet. Im Gegensatz zu METIS können hier aber nur Verlage für die Onlinevergütung teilnehmen und nicht die Urheber selbst ihre Seiten melden.Vorraussetzungen sind hier minderstens 1.00 Zugriffe aus der Schweiz und ein Mindestzeichenzahl von 2.000 erforderlich sowie das Einbinden von Zählmarken.
Nähere Informationen sind auch in der Mitteilung "Entschädigungen von ProLitteris für Onlinewerke" zu finden.
Interessant ist noch, dass für die Verwertung von Texten aus Deutschland und Österreich auch auf die VG Wort und Literar-Mechana verwiesen wird. Rechteinhaber für gedruckte Werke können ihre Werke für Vergütungen aus Deutschland (VG WORT, VG Bild-Kunst) und Österreich (Literar-Mechana) direkt melden und werden über ProLitteris nach den ausländischen Regeln vergütet. Die Meldefristen sind auf der Websiteder jeweiligen Verwertungsgesellschaft zu finden.
Onlinetexte in Österreich melden (literar.at)
In Österreich könenn ebenfalls für Onlinetexte Tantiemen beantragt werden.Die Vorraussetzungen dafür sind unter Weblogs und Texte im Internet auf literar.at erwähnt. Dieses ist ab Januar 2019 für Weblogs, die journalistisch oder literarisch aufbereitete Aufzeichnungen und Texte enthalten möglich. Das Weblog muss dabei mindestens seit drei Jahren bestehen und regelmäßig Texte veröffentlichen sowie der Firemsitz oder Meldeadresse in Österreich sein. Ferner müssen die Textbeiträge mindestens ein Jahr abrufbar sein und jeder Artikel muss mindestens 2.500 Zeichen haben (Lyrik: 1.500). Ferner sind mindestens 60.000 Zeichen je Jahr und Weblog zu melden. Onlinetexte können jedoch zusätzlich bei der VG Wort gemeldet werden.
Besonders interessant an der Situation in Österreich ist, dass hier nur Weblogs von Privatpersonen nicht jedoch von Firmen, Instute etc. gemeldet werden dürfen.
Als nicht von Privatpersonen betriebe Weblogs zählen Verkaufsplattformen, Kurznachrichtendienste, soziale Netzwerke, Firmenwebseiten und -blogs, Universitäts-/Institutswebseiten und Vereinsseiten; auch Seiten mit Servicecharakter (z.B. Wetterdienste, Serviceseiten - dazu zählen unter anderem klassische Reiseblogs - sowie Seiten, die Produktbewerbungen und -bewertungen enthalten) sind nicht meldefähig.
Unter Internetpublikationen – Deutschland weist Literar-Mechana darauf hin, dass im Gegensatz zu gedruckten wissenschaftlichen und Fachbüchern Werke die online erscheinen (Onlinetexte) weiterhin bei der VG Wort gemeldet werden müssen um bei der Verteilung aus Deutschland über eine Verrechnung zu partizipieren. Hierfür ist eine einmalige Teilnahmeregistrierung erforderlich, bei der Sie bitte den Passus „Ich möchte nur in den Bereichen "Wissenschaft" / "Texte im Internet" melden“ markieren, wobei kein Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der VG Wort erfolgt. Die Zusammenarbeit zwischen Literar-Mechana und der VG Wort sind über einen Gegenseitigkeitsvertrag geregelt, der bereits die hierfür erforderlichen Rechtsübertragungen enthält. Die Ausschüttungen für Deutschland erhalten Sie auch in diesem Bereich über die Literar-Mechana. Eine zusätzliche Meldung von gedruckten wissenschaftlichen und Fachbücher sowie Beiträge gegenüber der VG Wort ist nicht erforderlich. Hier erfolgt die Anmeldungen in diesem Bereich durch die Literar-Mechana. Die Ausschüttungen für Deutschland erhalten Sie über die Literar-Mechana.
Fazit - Lohnt der Aufwand?
Neben der Ausschüttung für gedruckte Veröffentlichungen ist für mich auch die Ausschüttung der VG Wort per Metis (sei es für e-Books oder für Blogartikel) durchaus lohnenswert. Zu den "Voraussetzung zur Meldung von E-Book" und "Voraussetzungen von Texten im Internet" sowie der Meldung (E-Book, Texte im Internet) hatte ich ja schon etwas geschrieben.Anhand folgender Tabelle kann hier ein kurzer Einblick auf die letzten Jahre geworfen werden, auch wenn der Trend vermutlich bei den Ausschüttungsquoten METIS ein wenig rückläufiger ist.
Anzahl Texte für-> | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Regulär METIS je Text | 43,86 | 45,00 | 40,00 | 35,00 | 29,40 | 23,80 | 20,00 |
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig). | |||||||
Sonderausschüttung | Kein Mindestzugriff von 1.500 Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann. Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR (Höchstbetrag nach Kappung) |
||||||
001-020 Texte | 20,00 | 20,00 | 17,00 | 15,00 | 13,00 | 10,00 | 10,00 |
021-060 Texte | 60,00 | 60,00 | 51,00 | 45,00 | 39,00 | 30,00 | 30,00 |
061-120 Texte | 120,00 | 120,00 | 102,00 | 90,00 | 78,00 | 60,00 | 60,00 |
121-240 Texte | 240,00 | 240,00 | 204,00 | 180,00 | 156,00 | 120,00 | 120,00 |
241-180 Texte | 480,00 | 480,00 | 408,00 | 360,00 | 312,00 | 240,00 | 240,00 |
> 480 Texte | 960,00 | 960,00 | 816,00 | 720,00 | 624,00 | 480,00 | 480,00 |
Die Quoten METIS für das Meldejahr 2022 fehlen noch, aber in der Tendenz dürfte diese Tabelle dennoch hilfreich sein.
Die reguläre Ausschüttung (mit Zählpixel) empfiehlt sich für Blogartikel auf der eigenen Seite (oder alternativ wenn eine andere Seite entsprechende Artikel eingebunden hat und an das VG Wort Verfahren teilnimmt.
Die Sonderausschüttung ist besonders spannend für E-Books :-). Daneben sind aber auch die gedruckten Ausgaben hilfreich :-).
Aus meiner Sicht ist dies durchaus attraktiv und ein Grund sich etwas ausführlicher mit der VG Wort zu beschäftigen.
Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):
Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.
Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.
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Diesen Artikel zitieren:
Unkelbach, Andreas: »Wissenschaft und VG Wort Teil 4 - Wahrnehmungsvertrag als Verlag oder Urheber*in Autor*in abschließen« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 7.7.2023, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=1333 (Abgerufen am 5.12.2024)
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