Donnerstag, 20. Oktober 2005
14:13 Uhr
14:13 Uhr
Berechnung monatlicher/jährlicher Arbeitzeit nach BAT
X = monatliche Arbeitszeit
Y = wöchentliche Arbeitszeit
X = Y * ( 365,25 / 7*12 )
X = 4,348 * Y
Beispiel:
Wöchentliche Arbeitszeit = 38,5
Monatliche Arbeitszeit = 167,40
Diese Regelung befand sich innerhalb § 15 BAT.
Nachtrag:
Zwischenzeitlich ist diese in § 24 III TV-H bzw. TVöD zu finden und stellt eine tarifvertragliche Regelung dar.
Im Rahmen des Einkommenssteuerrecht ist in der Lohnsteuerrichtline zu § 3 b ESTG im Absatz 2 Nummer 2a Satz 5 eine vergleichbare Regelung zu finden.
Eine genauere Herleitung dieses Faktors ist auf der Seite www.lohn-info.de/zeitberechnungen.html zu finden.
Die monatliche Arbeitszeit kann im Controlling als Kennzahl zum Beispiel in Form der Erfassung der "Full Time Equivalent beziehungsweise Vollzeitäquivalent zur Darstellung der Kostenverteilung und Arbeitszeit genutzt werden.
Auf dieses Thema wird unter anderen in folgenden Artikel näher eingegangen:
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Y = wöchentliche Arbeitszeit
X = Y * ( 365,25 / 7*12 )
X = 4,348 * Y
Beispiel:
Wöchentliche Arbeitszeit = 38,5
Monatliche Arbeitszeit = 167,40
Diese Regelung befand sich innerhalb § 15 BAT.
Nachtrag:
Zwischenzeitlich ist diese in § 24 III TV-H bzw. TVöD zu finden und stellt eine tarifvertragliche Regelung dar.
"Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils sind die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Absatz 1 und entsprechende Sonderregelungen) zu teilen."
Im Rahmen des Einkommenssteuerrecht ist in der Lohnsteuerrichtline zu § 3 b ESTG im Absatz 2 Nummer 2a Satz 5 eine vergleichbare Regelung zu finden.
Beide Regelungen berücksichtigen dabei einen Wochenfaktor der nicht nur eine grobe Berechnung der monatlichen Arbeitszeit nach Wochenarbeitszeit * 52 Wochen / 12 Monate sondern auch über einen Zeitraum von 400 Jahren Schaltjahre und entsprechende Schalttage, so dass hier ein Wert von 4,348125 errechnet wird. Dieser Faktor wird in den einzelnen gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen entsprechend gerundet. Dabei wendet der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie wohl ebenfalls den Faktor 4,35 während im öffentlichen Dienst der Faktor 4,348 genutzt wird."Bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum ergibt sich die Stundenzahl der regelmäßigen Arbeitszeit aus dem 4,35fachen der wöchentlichen Arbeitszeit."
Eine genauere Herleitung dieses Faktors ist auf der Seite www.lohn-info.de/zeitberechnungen.html zu finden.
Die monatliche Arbeitszeit kann im Controlling als Kennzahl zum Beispiel in Form der Erfassung der "Full Time Equivalent beziehungsweise Vollzeitäquivalent zur Darstellung der Kostenverteilung und Arbeitszeit genutzt werden.
Auf dieses Thema wird unter anderen in folgenden Artikel näher eingegangen:
- "Einbuchung statischer Kennzahlen per CATT / Deaktivieren Excelintegration"
- "Auswertung Statistische Kennzahlen auf Innenaufträge für Lehrimport und Lehrexport auf Ebene Studiengänge"
- "SapQuery Personalkostenumlage VZÄ"
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Diesen Artikel zitieren:
Unkelbach, Andreas: »Berechnung monatlicher/jährlicher Arbeitzeit nach BAT« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 20.10.2005, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=173 (Abgerufen am 7.9.2024)
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