Mittwoch, 2. Februar 2005
15:39 Uhr
15:39 Uhr
Plagiate
Es war einmal ein Verein im schönen Österreich der eine Internetseite betreibt. Auf dieser waren einige Texte von sirenia.de als eigene eingebunden:
Nach einen Hinweis verbunden mit Fristsetzung zwecks Entfernung (der auch per Mail zugesandt wurde) ergab sich folgende Unterhaltung im Forum dieses Tauchvereins:
Sehr geehrter Herr Unkelbach.
Die Inhalte bzw. die Bilder wurden "teilweise" aus verschiedenen WEbsides über Google zusammengetragen um unseren Mitgliedern die bestmögliche Information geben zu können.
Wenn das eine oder andere Bild bzw. ein Text hier auftaucht, würde ich dies wohl eher als positiv auffassen anstatt mich hier über Urheberrechte auszulassen. Wir sind hier im World Wide WEb und die Bilder von "ihnen" wurden über eine ganz andere Seite "geliehen".
Sie können mir gerne eine E-Mail schicken ohne mich irgendwie aufzufordern eine Frist einhalten zu müssen dann kann man das auch klären wenn sie so großen Wert darauf legen. Nur hier übers Internetforum wird dies sicher nicht geschehen.
mfg ....(Webmaster)
Meine Antwort darauf:
Es wäre für Sie (eventuell im Rahmen einer Fortbildung) sicher interessant,
sich mit dem Thema Urheberrecht oder Copyright ein wenig näher auseinander
zu setzen. Das Internet ist weder ein rechtsfreier Raum noch bietet es die
Möglichkei,t einfach frei Inhalte aus Google zu kopieren und in ihrer Seite
einzubinden. Siehe dazu beispielsweise auch die Hinweise bei der
Google-Bildersuche (Dieses Bild ist möglicherweise urheberrechtlich
geschützt.).
Rechtlich ausgedrückt: Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie
(Richtlinie 2001/29/EG) war ebenfalls in Österreich erfolgreich und ist dort
in die lokale Gesetzgebung eingegangen.
Ansatzpunkte für Sie darf unter anderem
[url]http://www.internet4jurists.at/urh-marken/
faq_urh1.htm[/url] sein.
Eine Frist von 14 Tagen zur Entfernung fremder, unerlaubt eingebundener
Inhalte ist durchaus kulant und auf eine Kostennote für die Nutzung von
fremden Texten habe ich aus gutem Willen verzichtet, da ich dachte, man
könne so etwas unter "Tauchkollegen" auch ohne Kosten regeln.
In dieser Zeit kam ebenfalls eine Mail mit einem Haifischbild als Anhang:
FEHLER!!!!!
Du scheinst wirklich net ganz echt zu sein Pifke(auf deutsch klana)
Also werde ich wohl eine Rechnung nach Österreich senden können :-)
Nachtrag 12. Februar 2004
Mittlerweile sind die betroffene Inhalte von der Seite verschwunden... Scheinbar blieb ein Schreiben da nicht zwecklos :-)
Danke auch an Dr-Bahr.com für das Angebot der Onlinerechtsberatung.
Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionenzu finden. Mein Weiterbildungsangebot zu SAP Themen finden Sie auf unkelbach.expert.
Nach einen Hinweis verbunden mit Fristsetzung zwecks Entfernung (der auch per Mail zugesandt wurde) ergab sich folgende Unterhaltung im Forum dieses Tauchvereins:
Sehr geehrter Herr Unkelbach.
Die Inhalte bzw. die Bilder wurden "teilweise" aus verschiedenen WEbsides über Google zusammengetragen um unseren Mitgliedern die bestmögliche Information geben zu können.
Wenn das eine oder andere Bild bzw. ein Text hier auftaucht, würde ich dies wohl eher als positiv auffassen anstatt mich hier über Urheberrechte auszulassen. Wir sind hier im World Wide WEb und die Bilder von "ihnen" wurden über eine ganz andere Seite "geliehen".
Sie können mir gerne eine E-Mail schicken ohne mich irgendwie aufzufordern eine Frist einhalten zu müssen dann kann man das auch klären wenn sie so großen Wert darauf legen. Nur hier übers Internetforum wird dies sicher nicht geschehen.
mfg ....(Webmaster)
Meine Antwort darauf:
Es wäre für Sie (eventuell im Rahmen einer Fortbildung) sicher interessant,
sich mit dem Thema Urheberrecht oder Copyright ein wenig näher auseinander
zu setzen. Das Internet ist weder ein rechtsfreier Raum noch bietet es die
Möglichkei,t einfach frei Inhalte aus Google zu kopieren und in ihrer Seite
einzubinden. Siehe dazu beispielsweise auch die Hinweise bei der
Google-Bildersuche (Dieses Bild ist möglicherweise urheberrechtlich
geschützt.).
Rechtlich ausgedrückt: Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie
(Richtlinie 2001/29/EG) war ebenfalls in Österreich erfolgreich und ist dort
in die lokale Gesetzgebung eingegangen.
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[url]http://www.internet4jurists.at/urh-marken/
faq_urh1.htm[/url] sein.
Eine Frist von 14 Tagen zur Entfernung fremder, unerlaubt eingebundener
Inhalte ist durchaus kulant und auf eine Kostennote für die Nutzung von
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In dieser Zeit kam ebenfalls eine Mail mit einem Haifischbild als Anhang:
FEHLER!!!!!
Du scheinst wirklich net ganz echt zu sein Pifke(auf deutsch klana)
Also werde ich wohl eine Rechnung nach Österreich senden können :-)
Nachtrag 12. Februar 2004
Mittlerweile sind die betroffene Inhalte von der Seite verschwunden... Scheinbar blieb ein Schreiben da nicht zwecklos :-)
Danke auch an Dr-Bahr.com für das Angebot der Onlinerechtsberatung.
ein Angebot von Espresso Tutorials

unkelbach.link/et.books/
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unkelbach.link/et.migrationscockpit/
Diesen Artikel zitieren:
Unkelbach, Andreas: »Plagiate« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 2.2.2005, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=76 (Abgerufen am 25.4.2025)
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