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ISSN 2701-6242

Artikel über Controlling und Berichtswesen mit SAP, insbesondere im Bereich des Hochschulcontrolling, aber auch zu anderen oft it-nahen Themen.


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Aktuelles von Andreas Unkelbach

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Freitag, 7. Juli 2023
16:40 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 4 - Wahrnehmungsvertrag als Verlag oder Urheber*in Autor*in abschließen

Grundlage um an der Ausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) teilzunehmen ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages. Diesen Vertrag habe ich schon als formales Kriterium zum Mitgliedsantrag bei der VG Wort angesprochen.

Im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 2 - Mitgliedschaft bei der VG Wort" hatte ich die formalen Kriterien (Wahrnehmungsvertrag seit 3 Jahre, entsprechende Auszahlungen über die VG Wort in den letzten drei Jahren) erwähnt, aber nicht wie eigentlich ein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen werden kann.

Auf den Unterschied zwischen Mitglied und Wahrnehmungsberechtigte bin ich im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" eingegangen.

Dieser Artikel soll nun auf den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.

Seit 2018 sieht die Satzung der VG Wort (§ 3 Satzung der VG Wort auch einen Wahrnehmungsvertrag für die Bereiche Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) vor. Vorher war es hier als Bezugsberechtigte, unabhängig vom Vertrag, möglich einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen. Die Vertragsunterlagen müssen ausgedruckt und unterzeichnet im Original per Post bis zum 31. Dezember (Posteingang) an die VG WORT gesendet werden. Gefaxte oder gescannte Dokumente werden nicht akzeptiert. Ein gegengezeichnetes Exemplar geht anschließend an den neuen Vertragspartner zurück. Da dieser Vertrag die Grundlage für den Bezug von Ausschüttungen der VG Wort ist gehe ich auf die formalen Erfordernisse und praktische Anmeldung bei der VG Wort direkt ein.

In der Satzung der VG Wort ist der formale Vorgang als Wahrnehmungsberechtigte in den § 3 Absatz 1 bis 3 erläutert.

§ 3 Wahrnehmungsberechtigte, Berufsgruppen und Mitglieder
  • Absatz 1:
    regelt, dass die Verwertungsgesellschaft Wort mit der Wahrnehmung von Rechten von Urheber*innen beauftragt werden kann. Hierzu ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erforderlich. Durch diesen Antrag werden Urheber*innen zu Wahrnehmungsberechtigte. Es kann auch ein  Inkassoauftrag für das Ausland  abgeschlossen werden, wodurch durch Gegenseitigkeitsverträgen mit anderen Verwertungsgesellschaften auch Vergütungen im Ausland durch die VG Wort eingefordert und an Urheber*innen weitergeleitet werden kann.
  • Absatz 2:
    Hier werden die einzelnen Berufsgruppen der VG Wort aufgeführt. Auf diese bin ich im Abschnitt "Berufsgruppen der VG Wort" näher eingegangen.
  • Absatz 3:
    Wahrnehmungsberechtigte müssen beim Abschluss eins Vertrages zugehörige Berufsgruppen angeben. Dabei ist auch die Angabe von mehreren Berufsgruppen möglich. Das aktive und passive Wahlrecht, zum Beispiel auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten, kann nur für eine Berufsgruppe ausgeübt werden. Die Wahl der zugeordneten Berufsgruppen (oder auch der Berufsgruppe für die ein Wahlrecht wahrgenommen werden soll) kann auf Antrag (Mail) geändert werden. Diese Änderung tritt dann zum Jahr nach diesen Antrag in Kraft
Soweit klingt dies alles etwas formal, praktisch ist der Ablauf eines Wahrnehmungsvertrages aber recht unkompliziert.

Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG Wort (Kurzfassung)


1. Registrierung bei TOM (Texte online melden)
Sofern noch kein Zugang bei der VG Wort beantragt wurde kann sich über https://tom.vgwort.de/portal/index angemeldet werden. Hier ist dann der Punkt "Noch nicht registriert?" Jetz noch registrieren aufgerufen werden.

2. Neuregistrierung als Autor
Im folgenden Punkt wird bei der Neuregistrierung abgefragt, ob die Art der Regstrierung als Autor oder Verlag der Fall ist.
In meinen Fall ist dieses Autor. Für die Regstirierung erfolgt nun ein Formular aus dem der Wahrnehmungsvertrag generiert wird.
3. Angaben zur Person und Berufsgruppe
Neben der Berufsbezeichnung (hier kann auch Autor im Freitextfeld eingetragen werden) kann die zutreffende Berufsgruppe festgelegt werden. Dies wäre für Autoren dann Berufsgruppe 1 bis 3 (wobei hier mehrere selektiert werden können.
  • Berufsgruppe 1: Autoren und Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke
  • Berufsgruppe 2: Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur
  • Berufsgruppe 3: Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur
Berufsgruppe 1 bis 3 ist dabei für Urhber (Autoren) relevant während sich die Verlage in den Berufsgruppen 4 bis 6 einsortieren.
Für spätere Abstimmungen als Mitglied kann sich dann für eine Berufsgruppe entschieden werden, in der das Stimmrecht wahrgenommen werden soll. Natürlich ist dieses auch nur eine Berufsgruppe zu der man auch selbst gehört.
Ferner kann angegeben werden ob bereits Bücher veröffentlicht worden sind als Autor, Bearbeiter, Herausgeber oder Übersetzer.
4. Inkassoauftrag und Bankverbindung
Ferner kann markiert werden, dass auch ein Inkassoauftrag fürs Ausland erteilt werden soll und das man Journalist ist. Hier habe ich einen Inkassoauftrag erteilt, aber Journalist bin ich (noch) nicht.
Danach erfolgt noch die Angabe der IBAN zur Auzahlung der späteren Auszeichnung und es wird ein PDF für den Vertragsabschluss generiert, dass dann unterschrieben per Post an die VG Wort gesandt werden muss.
5. Post
Per Post gibt es dann Zugangsdaten und es können sowohl Meldungen zu Publikationen als auch die Zählpixel online beantragt werden.

Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG Wort (Langfassung)

Bei der Regstirerung wird unterschieden zwischen Verlagen und Autor*innen
Nach der Ausahl ob eine Registrierung als Verlag oder als Autor*in erfolgen soll sind unterschiedlcihe Angaben zu machen:

Angaben von Personendaten (Autor*in)

Sofern eine VG Wort Karteinummer schon vorhanden ist, kann eben diese angegeen werden. Eine Karteinummer kann bspw. schon vorliegen, wenn per Papierformulare bereits Meldungen an die VG Wort erfolgt sind. So konnten auch Meldungen im Bereich Wissenschaft (aber auch METIS) ohne Wahrnehmungsvertrag erfolgen.

Als weitere Angaben sind folgende Angaben zu machen:
  • Persönliche Daten
    Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname, Geburtsdatum
  • Adresse (Meldeadresse nach § 3 Abs.1 Nr. 12 Bundesmeldegesetzt)
    Dies entspricht der aktuellen Meldeanschrift. Neben der Registrierung aus Deutschland können hier auch andere Länder mit angegeben werden. Relevant für die Ausschüttung ist eine Verbreitung und Kopierwahrscheinlichkeit in Deutschland. Bei einer Registrierung bei einer anderen Verwertungsgesellschaft Österreich Literar Mechna (literar.at) und Schweiz Pro Litteris (prolitteris.ch) ist eine separate Anmeldung bei der VG Wort nicht erforderlich.
    Die erforderlichen Anmeldungen bei der VG Wort, wie auch die Ausschüttungen für Deutschland, wird von der Literar-Mechana sowie der ProLitteris durch einen Gegenseitigkeitsvertrag vorgenommen.
  • Kontakt
    (E-Mailadresse, Land und optional auch eine Telefonnummer)
  • Zugangsdaten
    Benutzername und Kennwort

Angaben der Verlagsdaten

Auch als Verlag kann bereits eine Karteinummer der VG Wort vorliegen bzw. wird dann bei Registrierung per Post mit den Vertragsdaten zugesandt.
Als Verlag werden etwas andere Daten abgefragt:
  • Verlagsdaten
    Verlagsname und optional das Gründunsgdatum.
    Die MVB Kennummer als eindeutige Verlagsnummer (oder auch Verlagskürzel) wird auch als Bestandteil der ISBN genutzt und kann in der Folgemaske angegeben werden bzw. nach erfolgreicher Registrierung über Stammdaten- MVB Kennummer ändern erfasst bzw. geändert werden.
    Für den deutschsprachigen Raum wird diese vom MVB, den Marketing- und Verlagsservice des Buchhandel nin Frankfurt vergeben.
  • Geschäftsführer /Zeichnungsberechtigter
    (Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname)
  • Ansprechpartner
    (Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname sowie Funktion)
  • Adresse (Unternehmenssitz wie im Gewerberegister und/oder Handelsregister angegeben)
    Auch hier sind die Anschriftdaten wie Straße, Hausnummer, PLZ, Ort sowie Land anzugeben.
    In der Regel schließt die VG WORT den Wahrnehmungsvertrag nur mit einem Verlag ab, dessen Verlagssitz sich in Deutschland befindet.
  • Kontakt
    (E-Mail Adresse, Land und optional Telefonnummer)
  • Zugangsdaten
    (Benutzername und Kennwort)
Damit sind die Personendaten oder Verlagsdaten angegeben und Satzung sowie weitere Unterlagen zu bestätigen.

Angabe von Pseudonymen und Berufsgruppe

Nach Angabe der Grunddaten können Verlage ihre MVB-Kennung und Autor*innen ihre Pseudonyme melden :-).

Zum Thema Pseudonym und Künstlernamen verweise ich auch gerne auf weitere Ausführungen im Artikel "Pseudonym und Künstlername für Autoren: Alles Wissenswerte" von Annie Waye. Bei der Wahl eines Pseudonym und Meldung bei der VG Wort ist darauf zu achten, dass hier zwingend Vorname und Nachname erforderlich sind.


Im Weiteren gehe ich auf die Registrierung als Autor*in ein, da dies vermutlich mehr die Zielgruppe hier im Blog ist.

Hier werden folgende Daten angegeben:
  • Pseudonym
    (Anzahl der Pseudonyme)
    Nach Auswahl können die einzelnen Pseudonyme gemeldet werden. Dabei wird zwischen gelüftete oder nicht gelüftete Pseudonyme unterschieden.

    Pseudonyme können aber auch später noch per Formular (siehe Papierformulare/Merkblätter) nachgemeldet werden. Erforderlich bei der Angabe von Pseudonymen sind Vorname und Nachname sowie die Markierung ob es sich um ein Aufdeckbares Pseudonym handelt
  • Berufsgruppe
    Hier sind die zugeordneten Berufsgruppen auszuwählen und eine dieser Berufsgruppen für die Ausübung des Wahlrecht zu wählen.
  • bereits Bücher veröffentlicht
    Sind bereits Bücher veröffentlicht worden kann hier die Art der Beteiligung ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen:
    • Autor
    • Bearbeiter
    • Herausgeber
    • Übersetzer
  • ...Journalist
    Hier kann markiert werden, dass die anmeldende Person Journalist ist.
  • Inkassoauftrag für das Ausland
    Hier kann der VG Wort ein Inkassoauftrag erteilt weden.
Zum Abschluss werden dann noch die Bankdaten für die Überweisung der Tantiemen angegeben, so dass eine Überweisung der künftigen Ausschüttung der VG Wort erfolgen kann. Für die Überweisung kann auch ein Text mitgegeben werden, so dass am Kontoauszug diese Zahlung auch einsehbar ist.

Postversand


Im Anschluss werden auf Basis der Daten ein PDF erstellt in zweifacher Ausführung und dieses kann unterzeichnet per Post (nicht per Fax oder gescannt) an die VG Wort gesandt werden.

Danach dauert es eine Weile und per Post kommen dann die Unterlagen von der VG Wort ggf. mit zugeordneter Karteinummer zurück.

Wahrnehmungsvertrag der Verwertungsgesellschaft Wort

Für Registrierungen von Urheber*innen bei der VG Wort, die bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der österreichischen (Literar Mechana) oder schweizerischen Verwertungsgesellschaft (Pro Litteris) abgeschlossen haben kann eine Registrierung auch ohne Wahrnehmungsvertrag beim Mledeportal erfolgen. Hier ist dann bei den Unterlagen nur die "Meldesystemregistrierung" erforderlich und bei der Einsendung ein Vermerk zu erbringen, dass bereits ein Wahrnehmungsvertrag mit einer dieser beiden "Schwestergesellschaften" abgeschlossen wurde. Dies kann zum Beispiel interessant sein um an der Ausschüttung METIS der VG Wort teilzunehmen.

Damit sind die Vertragsunterlagen fertig und es kann das Meldeportal der VG Wort im vollen Umfang genutzt werden.

Fristen, Kosten, Besonderheiten


Einsendeschluss (per Post) ist der 31. Dezember eines Jahres für den Abschluss des Wahrnehmungsvertrages. Es zählt dabei der Posteingang bei der VG Wort.
Der Abschluss eins Wahrnehmungsvertrages ist kostenlos.
Neben Urheber*innen von Sprachwerken und Verlagen können auch Erben verstorbener Autor*innen und Verlage sich bei der VG Wort anmelden.
Als Wahrnehmungsberechtigte kann an der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte teilgenommen werden und das aktive und passive Wahlrecht zum Delegierten der wahlberechtigten Berfusgruppe (Wahrnehmungsberechtigte) ausgeübt werden.
 

Onlinetexte melden

Besonders bei der Meldung von Onlinetexten (Metis) bietet hier, meiner Meinung nach, die VG Wort eine sehr elegante Möglichkeit. Aber auch andere Verwertungsgesellschaften haben hier mittlerweile vergleichbare Systeme.

Onlinetexte in der Schweiz melden (über teilnehmende Verlage Pro Litteris)

In der Schweiz können bisher Onlinetexte über teilnehmende Verlage, die ein Zählpixel auf ihrer Seite eingebunden haben, gemeldet werden. Als Verlage gelten Betreiber einer Website mit redaktioneller Verantwortung für die publizierten Onlinetexte. Die Registrierung bei Proliteris erfolgt getrennt nach Urheber und Verlag auf der Seite "Teilnehmende Verlage können auf der Seite prolitteris.ch/urheber-verlage/verteilung-der-verguetungen/teilnehmende-verlage/" eingsehen werden. Für Onlinetexte wird dabei ein vergleichbares Verfahren wie in der VG Wort (sogar die gleiche Technik) verwendet. Im Gegensatz zu METIS können hier aber nur Verlage für die Onlinevergütung teilnehmen und nicht die Urheber selbst ihre Seiten melden.

Vorraussetzungen sind hier minderstens 1.00 Zugriffe aus der Schweiz und ein Mindestzeichenzahl von 2.000 erforderlich sowie das Einbinden von Zählmarken.

Nähere Informationen sind auch in der Mitteilung "Entschädigungen von ProLitteris für Onlinewerke" zu finden.

Interessant ist noch, dass für die Verwertung von Texten aus Deutschland und Österreich auch auf die VG Wort und Literar-Mechana verwiesen wird. Rechteinhaber für gedruckte Werke können ihre Werke für Vergütungen aus Deutschland (VG WORT, VG Bild-Kunst) und Österreich (Literar-Mechana) direkt melden und werden über ProLitteris nach den ausländischen Regeln vergütet. Die Meldefristen sind auf der Websiteder jeweiligen Verwertungsgesellschaft zu finden.

Onlinetexte in Österreich melden (literar.at)


In Österreich könenn ebenfalls für Onlinetexte Tantiemen beantragt werden.Die Vorraussetzungen dafür sind unter Weblogs und Texte im Internet auf literar.at erwähnt. Dieses ist ab Januar 2019 für Weblogs, die journalistisch oder literarisch aufbereitete Aufzeichnungen und Texte enthalten möglich. Das Weblog muss dabei mindestens seit drei Jahren bestehen und regelmäßig Texte veröffentlichen sowie der Firemsitz oder Meldeadresse in Österreich sein. Ferner müssen die Textbeiträge mindestens ein Jahr abrufbar sein und jeder Artikel muss mindestens 2.500 Zeichen haben (Lyrik: 1.500). Ferner sind mindestens 60.000 Zeichen je Jahr und Weblog zu melden. Onlinetexte können jedoch zusätzlich bei der VG Wort gemeldet werden.

Besonders interessant an der Situation in Österreich ist, dass hier nur Weblogs von Privatpersonen nicht jedoch von Firmen, Instute etc. gemeldet werden dürfen.
Als nicht von Privatpersonen betriebe Weblogs zählen Verkaufsplattformen, Kurznachrichtendienste, soziale Netzwerke, Firmenwebseiten und -blogs, Universitäts-/Institutswebseiten und Vereinsseiten; auch Seiten mit Servicecharakter (z.B. Wetterdienste, Serviceseiten - dazu zählen unter anderem klassische Reiseblogs - sowie Seiten, die Produktbewerbungen und -bewertungen enthalten) sind nicht meldefähig.

Unter Internetpublikationen – Deutschland weist Literar-Mechana darauf hin, dass im Gegensatz zu gedruckten wissenschaftlichen und Fachbüchern Werke die online erscheinen (Onlinetexte) weiterhin bei der VG Wort gemeldet werden müssen um bei der Verteilung aus Deutschland über eine Verrechnung zu partizipieren. Hierfür ist eine einmalige Teilnahmeregistrierung erforderlich, bei der Sie bitte den Passus „Ich möchte nur in den Bereichen "Wissenschaft" / "Texte im Internet" melden“ markieren, wobei kein Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der VG Wort erfolgt. Die Zusammenarbeit zwischen Literar-Mechana und der VG Wort sind über einen Gegenseitigkeitsvertrag geregelt, der bereits die hierfür erforderlichen Rechtsübertragungen enthält. Die Ausschüttungen für Deutschland erhalten Sie auch in diesem Bereich über die Literar-Mechana. Eine zusätzliche Meldung von gedruckten wissenschaftlichen und Fachbücher sowie Beiträge gegenüber der VG Wort ist nicht erforderlich. Hier erfolgt die Anmeldungen in diesem Bereich durch die Literar-Mechana. Die Ausschüttungen für Deutschland erhalten Sie über die Literar-Mechana.

Fazit - Lohnt der Aufwand?

Neben der Ausschüttung für gedruckte Veröffentlichungen ist für mich auch die Ausschüttung der VG Wort per Metis (sei es für e-Books oder für Blogartikel) durchaus lohnenswert. Zu den "Voraussetzung zur Meldung von E-Book" und "Voraussetzungen von Texten im Internet" sowie der Meldung (E-Book, Texte im Internet) hatte ich ja schon etwas geschrieben.

Anhand folgender Tabelle kann hier ein kurzer Einblick auf die letzten Jahre geworfen werden, auch wenn der Trend vermutlich bei den Ausschüttungsquoten METIS ein wenig rückläufiger ist.

 
Vergleich METIS Onlinetexte in EUR
Anzahl Texte für-> 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Regulär METIS je Text 43,86 45,00 40,00 35,00 29,40 23,80 20,00
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig).
Sonderausschüttung Kein Mindestzugriff von 1.500

Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen

Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann.

Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR
(
Höchstbetrag nach Kappung)
001-020 Texte 20,00 20,00 17,00 15,00 13,00 10,00 10,00
021-060 Texte 60,00 60,00 51,00 45,00 39,00 30,00 30,00
061-120 Texte 120,00 120,00 102,00 90,00 78,00 60,00 60,00
121-240 Texte 240,00 240,00 204,00 180,00 156,00 120,00 120,00
241-180 Texte 480,00 480,00 408,00 360,00 312,00 240,00 240,00
> 480 Texte 960,00 960,00 816,00 720,00 624,00 480,00 480,00

Die Quoten METIS für das Meldejahr 2022 fehlen noch, aber in der Tendenz dürfte diese Tabelle dennoch hilfreich sein.

Die reguläre Ausschüttung (mit Zählpixel) empfiehlt sich für Blogartikel auf der eigenen Seite (oder alternativ wenn eine andere Seite entsprechende Artikel eingebunden hat und an das VG Wort Verfahren teilnimmt.

Die Sonderausschüttung ist besonders spannend für E-Books :-). Daneben sind aber auch die gedruckten Ausgaben hilfreich :-).

Aus meiner Sicht ist dies durchaus attraktiv und ein Grund sich etwas ausführlicher mit der VG Wort zu beschäftigen.

 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Steuern, Selbstständigkeit und VGWORT als Blogger und Autor
Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Dienstag, 4. Juli 2023
18:23 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 3 - Publikationen (Druckfassung Buch Zeitschrift, METIS und E-Book) melden

In meiner Blogartikelserie "VG Wort und Wissenschaft" bin ich bisher auf die Themen "Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" und "Antrag auf Mitgliedschaft Berufsgruppe 3, erste Mitgliederversammlung und Rückblick auf ordentliche Mitgliederversammlung Juni 2023" aus der Sicht als Blogger und Autor eingegangen.

Dieser Artikel soll nun auf die Meldung von Werken im Bereich Wissenschaft, eBook und METIS bei der VG Wort eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.

Im Austausch mit anderen ist dann dieser Artikel entstanden der sich um die unterschiedlichen Möglichkeiten der Meldung von Werken im Bereich Wissenschaft kümmert und auch ein wenig über die Ausschüttung von Druckexemplare an wissenschaftlichen Bibliotheken hinaus näher eingeht.

Die Meldungen an der VG Wort für die Hauptausschüttung im Bereich Wissenschaft basiert auf die §§ 48 und 50 de Verteilungsplans und ist abhängig von der Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken, Umfang der Publikation und vom Erscheinungsjahr.

Vergütet werden dabei Beiträge (in Zeitschriften und Büchern), Veröffentlichung von Büchern, Broschüren und ggf. noch ein Zuschlag pro Artikel für den Bereich Lesezirkel.

In diesem Artikel gehe ich auf die einzelnen Punkte relevant für den Bereich Wissenschaft sowie Randgebiete für wissenschaftliche Publikationen ein.

Ich vermute, dass damit ein Großteil der Publikationen im wissenschaftlichen Umfeld erfasst worden sind und freue mich sehr über Rückmeldungen zu dieser Artikelserie.



Voraussetzung für die Ausschüttung im Bereich Wissenschaft

Erforderlich für eine Auszahlung ist neben dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages auch eine Meldung bei der VG Wort, die für gedruckte Publikation über die Oberfläche TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen kann (alternativ auch per Papierformular) oder für im Internet veröffentliche Texte im Bereich METIS.

Für die Ausschüttung ist eine angemessene Verbreitung in wissenschaftliche Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland.

Voraussetzung regulärer Ausschüttung

Bei wissenschaftlichen, sowie Fach- und Sachbüchern, die sich an Erwachsene wenden, ist dies bei Werken gegeben, die im Karlsruher virtuellen Katalog (KVK) in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind (§ 48 Absatz 1 Verteilungsplan VG Wort). Dabei sind die Standorte der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) nicht zu berücksichtigen.

Beiträge in gedruckten wissenschaftlichen und Fachzeitschriften sowie in gedruckten wissenschaftlichen und Fach- und Sachbüchern werden Zeitschriften berücksichtigt, die mit mindestens zwei Standorten (mit Möglichkeit der Fernleihe) in der Zeitschriftendatenbank hinterlegt sind (§ 50 Verteilungsplan). Bei Beiträgen in Fach- und Sachbüchern gilt das gleiche wie bei Veröffentlichungen in Büchern wie in oberen Abschnitt (sprich § 48 Absatz 1 Verteilungsplan).

Bei Beiträgen werden Normseiten (je 1.500 Zeichen) vergütet und es muss ein Mindestumfang von zusammenhängendem Text von zwei Normseiten (3.00 Zeichen im Druck) gemeldet werden.

Voraussetzungen 50 % der Ausschüttung

Sollte keine hinreichende Verteilung in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhanden sein, kann alternativ 50 % der Ausschüttung bezogen werden.

Bei wissenschaftlichen sowie Fach- und Sachbüchern sind hier entweder 3 Standorte im KVK erforderlich oder ein Nachweis von mindestens 100 verkauften Werkexemplaren, deren Mindestverkaufspreis bei 10 Euro liegt (siehe § 48 Absatz 2 Verteilungsplan).

Bei Beiträgen in gedruckten und wissenschaftlichen Fachzeitschriften ist ein Nachweis von einer Auflage von mindestens 500 Exemplaren erforderlich (siehe § 50 Absatz 2 Verteilungsplan). Eine Ausnahme sind hier Beiträge in kostenlos verteilten wissenschaftlichen und Fachzeitschriften. Bei denen sind die gleichen Vorbausetzungen wie die reguläre Ausschüttung gemessen (siehe § 50 Absatz 3 Verteilungsplan).

Definition Sachbuch/Fachbuch im Bereich Wissenschaft

Inhaltlich relevant für die Ausschüttung der VG Wort im Bereich Wissenschaft sind alle Fachtexte, die sich an Erwachsene melden. Ein Sonderfall sind hier Broschüren von Unternehmen (oder auch andere Einrichtungen) die möglicherweise kostenfrei verteilt werden. Hier ist dann ein Einstehen in wissenschaftlichen Bibliotheken oder eben ein Verkaufsnachweis von 100 Exemplaren bei einen Mindestverkaufspreis von 10 Euro erforderlich. Bildbände, die überwiegend aus Bildern bestehen und hier nur Kurztexte oder Beschreibungen enthalten sind bei der VG Bildkunst zu melden. Davon abzugrenzen sind jedoch Selbstillustrationen zu denen mehr Text vorhanden ist.  Dies können durchaus als Fachbeitrag gemeldet werden.

Wichtig ist auch, dass Texte zusammenhängend geschrieben sein müsssen, so dass Comics nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzungen von Texten im Internet

Bei der Veröffentlichung von Texten im Internet wird ebenfalls zwischen einer regulären Ausschüttung nach § 53 Verteilungsplan und der Sonderausschüttung nach § 55 Verteilungsplan unterschieden.

In beiden Fällen ist bei Texten ein Mindestumfang von 1.800 Zeichen (Ausnahme Lyrik) erforderlich.

Die reguläre Ausschüttung bedarf eines Mindestzugriffes, der über Zählmarken festgestellt wird. Dabei sind derzeit 1.500 Zugriffe erforderlich für Texte bis zu 10.000 Zeichen. Bei umfangreicheren Texte gilt die Hälfte des Mindestzugriffes. Ebenso wird bei den Texten bei unterschieden ob diese frei zugängig sind oder hinter eine Paywall liegen.

Für die Sonderausschüttung kann je fremde Seite ohne Zählpixel die Anzahl der dort veröffentlichten Texte gemeldet werden. Dafür liegt hier aber auch der Ausschüttungsbetrag unterhalb der regulären Ausschüttung.

 

Voraussetzung zur Meldung von E-Book

Durch die Verbreitung von Büchern als E-Book ergänzend zu einer Printausgabe können auch diese im Rahmen der METIS Sonderausschüttung gemeldet werden.

Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen;
  1. das E-Book darf nicht durch technische Maßnahmen gegen das Kopieren gesichert sind (kein hartes DRM, Kopierschutz).
  2. es kann sowohl als frei zugängiges Werk, als auch kostenpflichtig und/oder kennwortgeschützt zugänglich sein.
  3. Das Format muss "frei lesbar" sein, also in Form von HTML bzw. XHTML, ePUB oder PDF vorliegen.
  4. Der Mindestumfang des Textes entspricht 1.800 Anschläge (mit Leerzeichen).
Es können alle deutsche Internetseiten (laut Impressum) gemeldet werden, auf denen das E-Book heruntergeladen bzw. gekauft werden kann. Die Meldung muss dabei jährlich erfolgen und es wird die Anzahl der auf dieser Seite verfügbaren E-Books gemeldet.

Neben der Verlagsseite können dies auch alle Onlinebuchhandlungen ("Onlinesortimenter") sein.

 

Meldung im Bereich Wissenschaft

Auch wenn die Möglichkeit vorhanden ist per Formular (Einzelmeldung Wissenschaft). Die Meldeformulare sind im Abschnitt Wissenschaft auf der Seite Papierformulare / Merkblätter zu finden.

Das Formular, welches dann per Post an die VG Wort gesandt werden kann sieht dann wie folgt aus.

VG Wort Formular Einzelmeldung Wissenschaft

Dieses Formular ermöglicht die Einzelmeldung VG Wort unter Angabe aller Werkdaten von gedruckten Werken als Buch, Buch-Beitrag, Zeitschriften-Beitrag oder Lieferung inklusiver Folgeauflagen sofernt diese wesentlich neu bearbeitet wurde (mind. 10 % neuer Text).

An dieser Stelle direkt ein Hinweis zum Thema Bibliothekstantiemen.
Über das Meldeverfahren Wissenschaft gemeldete Werke nehmen an der Ausschüttung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken teil, sofern Ausleihen in öffentlichen Bibliotheken vorliegen. Daher ist nur eine Meldung im Bereich Wissenschaft erforderlich.



Aus verschiedenen Gründen ist aber die Meldung per TOM wesentlich einfacher.

 

Art des Werkes

Diese kann im Abschnitt Wissenschaft (1) über den Punkt Meldung erstellen (2) anhand der Art des Werks (3) in folgender Abbildung erfolgen.

VG Wort TOM Meldung erstellen Wissenschaft

Hier sind die einzelnen Werktypen auszuwählen. Für die bessere Zuordnung hilft folgende Liste der Einordnung und Zuordnung der einzelnen Arten von Werken.

Beiträge in wissenschaftlichen oder Fachzeitschriften
  • Zeitschriftenbeitrag
Als Fach- und Sachzeitschriften sind monothematische Zeitschriftne zu verstehen, die sich an eine fachliche Zielgruppe wenden und der beruflichen Information dienen. Davon abzugrenzen sind Zeitschriften mit einem breiteren Themenspektrum sowie Publikumszeitschriften die im Bereich Presse zu melden sind. Ebenso können auch Special-Interest-Zeitschriften gemeldet werden. Diese sollten dann ebenfalls monothematisch sein und sich an eine Zielgruppe mit gemeinsamen, fachlich bestimmten und eng eingegrenzten Interessengebiet richten.

Beiträge in Wissenschaftliche Fach- oder Sachbüchern:
  • Buch-Beitrag
  • Buch
  • Broschüre
Der Unterschied zwischen Buch und Broschüre ist anhand einer UNESCO Definition abhängig von der Zahl der Druckseiten. Bis zu 48 Druckseiten einer Publikation gelten als Broschüre und ab 49 Seiten sind diese als Buch zu betrachten.

Ergänzungslieferungen zu Loseblattwerken
  • Lieferung
Diese sind besonders im juristischen Bereich (bspw. Kommentierungen zu Gesetzen oder Verordnungen) verbreitet, da hier einzelne Seiten immer wieder getaucht werden.

Urheberrechtlich geschützte Lernkartenset ab 101 Karten
  • Lernkarte
Kartographische Werke
  • Einzelblattkarte
Gemeldet wird immer die Druckfassung eines Werkes.

 

Werksuche ISBN oder ISSN

Nachdem die Art des Werkes ausgewählt worden ist kann die Printfassung des Werks anhand folgender Suchmaske gesucht werden.

Hilfreich ist hier die Suche nach ISBN oder ISSN alternativ kann aber auch nach den Titel des Werks (Buch- oder Zeitschriftenartikel) inklusive Platzhalterzeichen * gesucht werden.

VG Wort Bereich Wissenschaft Werksuche



In der Ergebnisliste werden dann alle gefundenen Werke aufgelistet ide dann per Radiobutton übernommen werden können und damit in der Maske zur Meldung eines Werkes diese Daten aus verschiedenen Bibliotheken wie (DNB, VLB oder ZDB) übertragen worden sind.

Im Suchergebnis ist dann die Schaltfläche Werk übernehmen zu verwenden. Wichtig ist dabei, dass hier immer die Druckfassung und nicht die elektronische Fassung des Werks zu übernehmen ist.

Anhand meines letzten Buches sieht zum Beispiel das Suchergebnis per ISBN wie folgt aus.

VG Wort Wissenschaft Quellen

In meinen Fall ist die Druckfassung sowohl in der DNB (Deutsche Nationalbibliothek) als auch im VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher). Durch Setzen des Radiobuttons neben der Druckfassung kann danach die Schaltfläche "Werk übernehmen" genutzt werden um die vorhandenen Daten für die Meldung zu übernehmen.

Sollte ein Werk nicht gefunden werden kann aber auch die Schaltfläche "Meldung manuell anlegen" ausgewählt werden. Dieses sollte jedoch eine Ausnahme sein. Meiner Erfahrung nach sind die Datenbanken schon sehr hilfreich.

Der Vorteil der Werksuche ist, dass viele Angaben zum Werk nicht selbst erstellt werden müssen sondern diese hier direkt übernommen werden. Danach kann direkt die Meldung erfolgen.

Positiv ist auch, dass bei Werken die als eBook vorliegen, oder aber die vom Erscheinungsjahr nicht mehr gemeldet werden können eine entsprechende Infobox zur Druckfassung vorhanden ist.

Diese besagt: "Bei diesem Werk handelt es sich um ein nicht meldefähiges eBook oder ein Werk mit verfristetem Erscheinungsjahr. Im Fall einer Zeitschrift prüfen Sie bitte über die Zeitschriftendatenbank (https://zdb-katalog.de), ob Ihre Angaben zu Titel und ISSN noch aktuell sind oder legen Sie die Meldung manuell an (ISSN dann nicht anwählen, sondern im Kommentarfeld der Meldemaske eintragen)."

 

Meldung erstellen

Nachdem die Werksuche, hoffentlich, erfolgreich war kann eine Fundstelle (möglichst mit vielen Angaben) einer Druckfassung ausgewählt werden und per Schaltfläche "Werk übernehmen" diese Daten für die Meldung übernommen werden.

Alternativ kann auch die Schaltfläche "Meldung manuell anlegen" genommen werden.

In der eigentlichen Meldemaske werden dann, die hoffentlich vollständigen Angaben zum Werk aus den externen Datenbanken, übernommen.

Am Beispiel meines Buches sieht das wie folgt aus.

VG Wort Meldung Wissenschaft - Buch
Im Beispiel sind Titel des Buches, ISBN, Verlag und Verlagsort übernommen worden. Der Umfang in Druckseiten und das Erscheinungsjahr kann ich noch ändern und bei der Auflage zwischen Erstauflage und Folgeauflage auswählen und meine Art der Beteiligung festlegen. Ferner gibt es noch den Punkt Selbstverlag auf den ich gleich noch eingehe,

Pflichtangaben sind alle mit * markierte Felder.

Im Beispiel ist das Buch 2022 erschienen und ich kann es also 2023 sowie 2024 noch der VG Wort als Werk melden. Dies entspricht die drei Jahre nach Veröffentlichung. Warum dies relevant ist erwähne ich unter "Keine ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken".


 

Besonderheit Selbstverlag
Eine Besonderheit ist hier die Schaltfläche "Selbstverlag", Hier ist der Hintergrund, dass es eine Änderung des Urheberrechts gab wonach auch Verlage an der Ausschüttung zu beteiligen sind. Hierzu sind entsprechende Bedingungen zu erfüllen. Einfach gesagt ist ein Verlag involviert, wenn jemand anderes mit der Veröffentlichung des Werks beauftragt worden ist. Hier wird das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung an einen Verlag übertragen. Es gibt aber auch Fälle, dass das Werk auch selbst vertrieben und erstellt wird in diesen Fällen ist der Punkt Selbstverlag zu wählen.


Im Abschnitt Auflage ist die Art der Auflage bspw. bei Büchern, anzugeben. Dies ist besonders wichtig wenn es sich nicht um eine Erstauflage sondern eine Folgeauflage handelt. Bei Folgeauflagen ist es erforderlich mindestens 10 % neuen Inhalt zur vorherigen Auflage ("wesentliche Veränderung durch neuen Text").

Im Anschluss wird noch die Art der Beteiligung ausgewählt. Als Art der Beteiligung kommen folgende Punkte in Frage:
  • Allein Autor/in
  • Mit-Autor/in
  • Übersetzer/in
  • Mit-Übersetzer/in
  • Herausgeber/in
  • Mit-Herausgeber/in
In meinen Fall wäre dies für das letzte Buch "Mit-Autor/in" und ich kann nun die Anzahl der Urheber angeben. Für weitere Autor*innen kann ich dann Vorname und Nachname der beteiligten Urheber/innen mit Vorname und Nachname angeben.Diese Daten sind freiwillig

Zusätzliche Informationen zum Titel können noch im Kommentar angegeben werden, sofern dies das Finden des Werks bspw. konkretisiert oder erleichtert. Allgemeine Rückfragen sind besser durch direkten Kontakt zur VG Wort sinnvoll und werden dort auch beantwortet.

Über die Schaltfläche "Meldung absenden" wird dann die Meldung abgesandt.

Im Ergebnis wird die Meldung dann als PDF angeboten und es gibt auch einen entsprechenden Hinweis zur Verlagsbeteiligung.

Sollte keine Rechteinräumung (Nutzungsrechte an den Werk übertragen) sein kann durch den Link "Erklärung öffnen" im Abschnitt Hinweis zur Verlagsbeteiligung diese widerrufen werden. Dieses Formular ist dann auszufüllen, wenn die Veröffentlichung nicht durch einen Verlag erfolgt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Veröffentlichung durch eine Behörde oder Ministerium erfolgt ist und hier zwar die Rechte an Vervielfältigung und Verbreitung übertragen worden sind ohne dass diese Einrichtung ein Verlag wäre.

Dieser Sonderfall wäre dann der Punkt an der die Erklärung "keine Rechte" zur Verlagsbeteiligung erfolgen.

Im Regelfall ist dieses Formular nicht auszfüllen.

An dieser Stelle können keine Korrekturen mehr vorgenommen werden. Hier sollte bei Fehlern eine Nachricht an die VG Wort gesandt werden mit den Hinweis, dass die Meldung abgelehnt werden sollte.

 

Werktangaben bei unterschiedlichen Werkformen

Auch hier ist nicht der Titel des Beitrages sondern Titel des Werkes zu melden.
Hier ist es wichtig statt einer Online-Publikation (diese wäre dann bei METIS zu melden) ebenfalls die Druckfassung zu melden.

An Werkangaben sind je nach Art des Werkes folgende Punkte anzugeben.
Grundsätzlich sind nicht nur Texte in deutscher Sprache oder bei einen deutschen Verlag meldefähig sondern alle Texte, die im Ausland oder einer anderen Sprache erschienen sind. Wichtig ist immer die Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken. Hier wird auch jede Meldung nach der Verbreitung überprüft. Hierzu werde ich im folgenden Abschnitt noch etwas zu schreiben.

Betrachten wir uns nun aber die Werkangaben je Art des Werkes. Positiv ist gerade bei Zeitschriftenbeiträgen, dass die Werkdaten auch als Vorlage gespeichert werden können.

Meldefähig sind Werke bis zu drei Jahren nach Veröffentlichung (wobei das Veröffentlichungsjahr mitgezählt wird).

Neben der Art der Beteiligung sind für die einzelnen Arten von Werken folgende Angaben zu machen:

Buchbeitrag oder Zeitschriftenbeitrag
  • Angabe des Beitragstitel
  • ISBN oder ISSN
    (sofern vorhanden)
  • Angabe des Werktitels
    (Buch oder Zeitschrift)
  • Verlag und Verlagsaort
  • Erscheinungsort
  • Beitragsumfang in Normseiten
    (Eine Normseite entspricht 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen)
  • Art der Beteiligung
    (Autor oder Übersetzer)
  • Anzahl Beteiligte am Beitrag
    (hier ist der Textbeitrag und nicht die gesamte Publikation gemeint)
Buch/Broschüre
  • Titel des Werks
  • ISBN
    (so vorhanden)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
  • Umfang in Druckseiten
  • Art der Beteiligung
  • Anzahl der Beteiligte
Loseblattwerk
  • Titel des Loseblattwerks
  • ISBN oder ISSN
    (so vorhanden)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
    • Beim Verlag können folgende Angaben erfragt werden. Diese Daten liegen vor, da auch die Meldung so mit dem Verlag abgestimmt sind:
      • Anzahl und Nummern aller in einem Kalenderjahr erschienen Lieferungen
      • Gesamtdruckzahl aller Lieferungen eines Jahres
      • Anzahl aller in einem Jahr an der Lieferung beteiligter Autoren
        (Dieser Wert ist im Feld Weitere Urheber abzüglich der meldenden Person selbst einzutragen)
Kartographische Werke / Einzelblattkarte
  • Titel der Karte
  • ISBN
    (so vorhanden)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
  • Umfang
    (hier ist 1 einzutragen)
  • Beteiligtenfunktion
    (Autor)
  • Anzahl der Beteiligten
Damit ist die Meldung nach Bestätigung abgeschlossen.

In den fogenden Abschnitt mag ich noch auf eine Besonderheit eingehen.

 

Keine ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken

Im Abschnitt "Voraussetzungen 50 % der Ausschüttung" bin ich schon einmal kurz auf die Möglichkeit eingegangen, dass ein Werk möglicherweise nicht ausreichend in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhanden ist. Dies ist zum Beispiel bei einer Buchveröffentlichung der Fall, wenn dieses in weniger als 3 Standorten vorhanden ist.

Auf der Seite des KVK - Karlsruher Virtueller Katalog ( https://kvk.bibliothek.kit.edu/ ) können die einzelnen Hochschulbibliothek Verbundsysteme für Deutschland durchsucht werden. So kann hier nach diversen Kriterien aber auch nach der ISBN eines Buches gesucht werden.

Im Ergebnis sind hier alle Fundstellen an Hochschulbibliotheken zu finden.

Für mein Buchbeispiel sieht dies wie folgt aus.

Ergebnis Buchsuche KVK

Mein Buch ist insgesamt in 5 Verbundsystemen gelistet, aber bis auf in der Deutschen Nationalbibliothek und den K10 Plus Verbundkatalog als Ersatz der Verbundkataloge GBV (Gemeinsame Bibliotheksverbund zahlreicher norddeutscher Bundesländer und SBV (Südwestdeutscher Bibliotheksverbund) sind die Bücher nur als E-Book vorhanden (siehe hervorgehobenes PDF Symbol).

Da die Pflichtexemplare in der DNB (6) nicht für die VG Wort relevant sind stellt sich die Frage, wie viele Standorte in der Fundstelle (7) bei K10Plus in oberer Abbildung vorhanden sind. Hier reicht ein Klick auf den Titel um eine detailiertere Ansicht zum Werk zu erhalten. Entscheidend ist dann der Abschnitt Besitzende Bibliotheken.

VG Wort Ergebnis KVK Besitzende Bibliotheken

Somit ist das Buch also in insgesamt zwei Bibliotheken (in einen Hochschulbibliotheksverbundsystem vorhanden).

Sollte ich dieses Buch nun per TOM bei der VG Wort melden, würde ich eine Rückmeldung erhalten, dass es nicht ausreichend in wissenschaftlichen Bibliotheken verbreitet ist.


Hier gibt es dann zwei Möglichkeiten des Umgangs nach Erhalt einer entsprechenden Meldung durch die VG Wort.

Nachmelden nach der Nachbearbeitungsfrist
Ist das eigene Buch bis zum 31.7. des dritten Folgejahres nach Erscheinen doch noch in drei Standorten verfügbar, kann dieses nachgemeldet werden.

Variante Nachmelden der Verkaufszahlen
Alternativ können auch die Verkaufszahlen, bspw. durch ein Schreiben des Verlags, nachgemeldet werden. Hier sollten sowohl die verkauften 100 Exemplare als auch der über 10 Euro liegende Verkaufspreis erscihtlich sein.

Wie dieses in der Praxis funktioniert habe ich im Abschnitt "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken" im Artikel "VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks) und passend zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-) " beschrieben.

Da es dazu Nachfragen gab, habe ich da auch den Schriftverkehr mit der VG Wort nachgetragen zum Thema KVK-.

Im Ausschüttungsbrief erfolgt dann die Bewertung zum Werk mit
KVK- "Als Betrag wurden dann 50 % der regulären Ausschüttung im Bereich Wissenschaft angesetzt. Typ: KVK- Anmerkung: Keine ausreichende Verbreitung der Printfassung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland – mindestens 5 Standorte erforderlich (Abzug: 50%). Siehe Verteilungsplan §51, Abs. 1 und 2"

 

Meldung von Online-Publikationen (METIS - Texte im Internet)

Für die Meldung von Texten im Internet gibt es mittlerweile zwei Möglichkeiten diese abzugeben. Sind entsprechende Zählpixel eingebunden kann die Meldung im Bereich METIS direkt in der Oberfläche TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen.

Da dies besonders auch für Blogs relevant ist, habe ich diese Vorgehensweise ausführlich im Abschnitt "Neuer METIS-Berich für Texte Online Melden (TOM) der VG Wort" im Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" mit einer Schritt für Schritt Anleitung beschrieben.

Für die Nutzung innerhalb eines CMS gibt es aber auch Plugins die die Meldung bei der VG Wort erfolgen. Derzeit wird hier von der VG Wort ein Plugin für Wordpress angeboten. Es ist aber auch eine Entwicklung bzw. Nutzung dieser Schnittstelle zum Beispiel über Typo3 geplant. Diese Meldung per Plugin bzw. API ist im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" beschrieben.

Für ein eigenes CMS oder manuelles Einbinden von Zählpixeln können die heruntergeladenen Zählpixel aus der Oberfläche TOM im Bereich METIS eingebunden werden. Diese können auch als CSV heruntergeladen werden. Im Artikel "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" hatte ich beschrieben, wie diese für mein CMS angepasst werden können. Eine technisch orientierte Beschreibung ist im Abschnitt "Technische Anforderungen an Zählpixel" beschrieben.




 

Meldung von E-Book - Sonderausschüttung METIS

Eine ebenfalls spannende Möglichkeit, insbesondere bei der zunehmenden Verbreitung von E-Books ist die Möglichkeit solche auch bei der Sonderausschüttung METIS zu melden.

Bei der Ausschüttung zwischen  der regulären Ausschüttung METIS nach Texten mit Zählpixel und der Sonderausschüttung ist, dass hier a) keine Zählpixel eingebunden sind und b) die Ausschüttung nach Anzahl der Texte vergütet wird.

Interessant an der Sonderausschüttung ist, dass hier aber auch Onlinesortimente gemeldet werden können die ein Buch als E-Book mit den im Abschnitt "Voraussetzung zur Meldung von E-Book" beschriebenen Bedingungen abieten.

Auch hier habe ich zur Meldung von E-Books eine Schritt für Schritt Anleitung im Abschnitt "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden" beschrieben und als praktische Arbeitshilfe eine "Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)" erstellt.

Diese dürfte an dieser Stelle ebenfalls hilfreich sein.

Hierbei ist darauf zu achten, dass die Meldung im Gegensatz zur regulären METIS Ausschüttung nicht einmalig je Text erstellt werden muss sondern für die Sonderausschüttung METIS jedes Jahr erneut eine Meldung erfolgen muss. Frist ist dabei für das Meldejahr der 31. Januar des Folgejahres. Eine gute Wiedervorlage für Januar ist daher sehr praktisch, gerade um zu überprüfen ob in der oberen Liste auch alle eigene E-Books weiterhin gelistet sind.

Fazit - Lohnt sich das

Gerade im Bereich Wissenschaft (nicht nur bei Publikationen im Rahmen von Promotionen) bietet die VG Wort eine gute Gelegenheit hier die eigenen Publikationen zu melden und im Bereich der Texte im Internet auch ein eigenes Portfolio an weiteren Veröffentlichungen anzulegen.

Gerade bei den Publikationen in wissenschaftlichen Bibliotheken erstaunt es mich wenn hier die Ausschüttung der VG Wort nicht bekannt ist. Glücklicherweise ist ja eine Meldung bis zu drei Jahren nach Veröffentlichungsdatum möglich, so dass dieser Artikel vielleicht der ein oder anderen Person bei der Meldung für die VG Wort im Bereich Wissenschaft weiter helfen kann. Über eine Rückmeldung zum Text würde ich mich sehr freuen und hoffe, dass künftig Druckausgaben wieder mehr in Bibliotheken verteilt sein werden :-). Zumindest würde dies für meine Werke das Meldeverfahren etwas erleichtern.

Ein Blick auf die Quoten der letzten Jahre für Buchpublikationen lässt dieses dann doch recht gut beantworten (dargestellt sind die Quoten für Urheber*innen ohne Verlagsbeteiligung):
  • Veröffentlichung 2018: 1.900 Euro
  • Veröffentlichung 2019: 1.400 Euro
  • Veröffentlichung 2020: 2.000 Euro
  • Veröffentlichung 2021: 2.300 Euro
  • Veröffentlichung 2022:   700 Euro

Für den Bereich METIS kann in folgender Tabelle  ein kurzer Einblick auf die letzten Jahre geworfen werden, auch wenn der Trend vermutlich bei den Ausschüttungsquoten METIS ein wenig rückläufiger ist.

 
Vergleich METIS Onlinetexte in EUR
Anzahl Texte für-> 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Regulär METIS je Text 43,86 45,00 40,00 35,00 29,40 23,80 20,00
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig).
Sonderausschüttung Kein Mindestzugriff von 1.500

Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen

Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann.

Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR
(
Höchstbetrag nach Kappung)
001-020 Texte 20,00 20,00 17,00 15,00 13,00 10,00 10,00
021-060 Texte 60,00 60,00 51,00 45,00 39,00 30,00 30,00
061-120 Texte 120,00 120,00 102,00 90,00 78,00 60,00 60,00
121-240 Texte 240,00 240,00 204,00 180,00 156,00 120,00 120,00
241-180 Texte 480,00 480,00 408,00 360,00 312,00 240,00 240,00
> 480 Texte 960,00 960,00 816,00 720,00 624,00 480,00 480,00

Die Quoten METIS für das Meldejahr 2022 fehlen noch, aber in der Tendenz dürfte diese Tabelle dennoch hilfreich sein.

Die reguläre Ausschüttung (mit Zählpixel) empfiehlt sich für Blogartikel auf der eigenen Seite (oder alternativ wenn eine andere Seite entsprechende Artikel eingebunden hat und an das VG Wort Verfahren teilnimmt.

Die Sonderausschüttung ist besonders spannend für E-Books :-). Daneben sind aber auch die gedruckten Ausgaben hilfreich :-).

Aus meiner Sicht ist dies durchaus attraktiv und ein Grund sich etwas ausführlicher mit der VG Wort zu beschäftigen.



 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Montag, 26. Juni 2023
20:18 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 2 - Mitgliedschaft bei der VG Wort und meine erste Mitgliederversammlung Berufsgruppe 3

Im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" bin ich auf die Grundlagen der Beteiligung an der VG Wort eingegangen und habe dabei den Unterschied zwischen Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder vorgestellt. Persönlich gehöre ich der Berufsgruppe 3 an und bin bei der VG Wort seit 2012 angemeldet und habe seit 2016 einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen.

Als Autor und Blogger nehme ich in der Hauptsache an der Ausschüttung in den Bereichen Wissenschaft (Buchveröffentlichungen und Bibliothekstantiemen) und METIS (Texte im Internet) teil.

2022 habe ich mich dazu entschlossen mich als ordentliches Mitglied bei der VG Wort zu bewerben und möchte in diesen zweiten Teil nun den Weg zur Mitgliedschaft beschreiben.

Dieser Artikel soll nun auf die ordentliche Mitgliedschaft bei der VG Wort eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort aber auch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.


 

Mitgliedschaft bei der VG Wort

Da ich selbst mich in der  Berufsgruppe 3 - Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur verorte ist hier auch der Prozess zur Anmeldung als Mitglied in dieser Berufsgruppe beschrieben. Als Mitglied wurde ich dann erstmalig zur ordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni 2023 eingeladen. Worum es bei der Mitgliederversammlung grundsätzlich geht erläutert folgender Abschnitt. Gerade 2023 hat es noch einige Änderugen bei der Satzung und Verteilungsplan der VG Wort gegeben, daher mag ich hier auch gerne (mit Bezug auf den öffentlichen Newsletter der VG Wort) auf die Ergebnisse der Mitgliederversammlung hinweisen. Der Rückblick stellt natürlich eine sehr subjektive Sicht auf die Mitgliederversammlung dar, entsprechend möchte ich hier auch gerne Werbung dafür machen sich selbst eine Mitgliedschaft zu überlegen. Ich würde mich freuen, wenn dies ein wenig weitergeholfen hat und freue mich schon auf künftige Veranstaltungen der VG Wort.




Antrag auf Mitgliedschaft

Wie erwähnt sind neben den formalen Kriterien (Wahrnehmungsvertrag seit 3 Jahre, entsprechende Auszahlungen über die VG Wort in den letzten drei Jahren) auch eine Zustimmung des Vorstands erforderlich.

Ein Antrag kann formlos an die VG Wort zur Aufnahme gestellt werden, worauf die Kriterien überprüft werden und dann über die Aufnahme entschieden wird.

Auf der Seite https://www.vgwort.de/teilnahme/mitglieder.html ist auch direkt eine Kontaktmailanschrift für einen Antrag auf Mitgliedschaft aufgeführt.Ein entsprechender Antrag auf Mitgliedschaft muss für das Geschäftsjahr bis zum 31. März des Jahres eingegangen sein.

Nach der letzten Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte und diversen Änderungen im Bereich METIS mit denen ich mich ohnehin schon beschäftigt habe, war auch bei mir der Beschluss gefasst mich als Mitglied bei der VG Wort zu bewerben.

Da mir selbst auch immer konkrete Beispiele für einen formlosen Antrag hilfreich sind, beschreibe ich hier am Beispiel meiner Person einmal das Verfahren.

Beispiel Berufsgruppe 3 - Wissenschaft


Eine entsprechende Mail habe ich an vgw @ vgwort .de gesandt Wie weiter oben erwähnt gibt es jedoch für einen Antrag eine direkte Kontaktanschrift bei der VG Wort. Dieser ist am Ende der Seite https://www.vgwort.de/teilnahme/mitglieder.html im Abschnitt "Aufnahmeverfahren und Antragsfrist" zu finden.

Betreff: Antrag Mitgliedschaft VG Wort - Berufsgruppe 3

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit bewerbe ich mich um die Mitgliedschaft in der Berufsgruppe 3: Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur der VG Wort. 

Meine Karteinummer lautet:  ....... 

Schon vorab vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Unkelbach

Die Karteinummer ist entweder in den Ausschüttungsbriefen der VG Wort zu finden oder findet sich direkt rechts oben in der Oberfläche TOM (Texte Online Melden) auf tom.vgwort.de worüber auch eine Meldung an die VG Wort erfolgen kann.

Bevor der Antrag an die zuständige Berufsgruppe weitergeleitet wurde sind vorab noch folgende Fragen an mich gestellt worden. Diese habe ich hervorgehoben und meine Antworten direkt durnter gesetzt.

Welches sind Ihre Themenschwerpunkte / Tätigkeitsschwerpunkte? 

Hier habe ich die einzelnen Themen meiner Publikationen angegeben sowie meinen aktuellen beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt.

Schwerpunkt meiner Publikationen sind im Bereich der Betriebswirtschaftslehre und hier insbesondere Controlling und Berichtswesen mit SAP.  Daneben beschäftige ich mich auch mit SAP Basisthemen wie Datenmigration nach SAP S/4HANA.

Hier deckt sich auch mein berufliche Tätigkeit im Bereich Budgetmanagement / Ressourcencontrolling an der Universität Gießen mit den Schwerpunkt auf Berichtswesen und Controlling.

Für welche Medien arbeiten Sie bzw. in welchen Verlagen publizieren Sie?  

Meine Bücher sind im Verlag Espresso Tutorials GmbH erschienen.  Als weiteres Medium veröffentliche ich regelmäßig Artikel auf meiner Internetseite andreas-unkelbach.de.


Wären Sie damit einverstanden, Einladungen zu zukünftigen Mitgliederversammlungen nur auf digitalem Weg zu erhalten?

Hier habe ich direkt mit "Ja" zugestimmt was sich auch als besonders praktisch ewiesen hat, da damit auch alle Unterlagen zur Mitgliederversammlung über die TOM Oberfläche abrufbar sind und nicht extra per Post versandt werden müssen.

Etwas später wurde dann auch noch eine Publikationsliste angefordert.

Zum damaligen Zeitpunkt war hier meine Antwort:

bisher sind von mir folgende Bücher erschienen:

Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling in SAP S/4HANA
Autoren: Andreas Unkelbach, Martin Munzel
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (20. Juli 2022) Paperback ISBN: 9783960120551

SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM
Autor: Andreas Unkelbach
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (14. April 2020) Paperback ISBN: 9783960120179

Schnelleinstieg ins SAP®-Controlling (CO) – 2., erweiterte Auflage
Autoren: Andreas Unkelbach, Martin Munzel
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
2. Auflage (08. März 2019) Paperback ISBN: 9783960120346

Berichtswesen im SAP®-Controlling
Autor: Andreas Unkelbach
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (01. Juni 2017) Paperback ISBN: 9783960127406

Schnelleinstieg ins SAP®-Controlling (CO)
Autoren: Andreas Unkelbach, Martin Munzel
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (01. November 2015) Paperback ISBN: 9783960126874


Ich gehe davon aus, dass Sie als Publikationen hier die Buchveröffentlichungen und nicht aktuelle Blogartikel auf meiner eigenen Seite meinten. Diese wären ebenfalls bei der VG Wort unter METIS gemeldet worden.

Mitgliedsantrag angenommen

Anfan 2023 habe ich dann folgende Mail erhalten:

Sehr geehrter Herr Unkelbach,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Vorstand der VG WORT in seiner letzten Sitzung Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft zugestimmt hat.
Wir heißen Sie daher als neues Mitglied der VG WORT herzlich willkommen!
Da nun auch die Gebühren für Aufnahme und Mitgliedschaft fällig werden, wird sich in Kürze unsere Buchhaltungsabteilung bei Ihnen melden.

Danach kam dann im März auch die Zahlungsaufforderung.

Einladung zur Mitgliederversammlung

2023 fand die Mitgliedeversammlung der VG wort in hybrider Form statt.

Die Mitgliederversammlung fand in hybrider Form vom 16. Juni bis 17. Juni statt und es konnte eine elektronishce Regsitrierung in der Zeit vom 11. Mai bis spätestens 13. Juni erfolgen. Hier konnte auch ausgewählt werden, ob eine Teilnahme im Literaturhaus in München oder per digitale Teilnahme erfolgen soll.

Die Abstimmung von Stimmen ist in elektronischer Form über das Portal TOM der VG Wort zu erfolgen.

Die Versammlung fand dann im Juni statt.


Mitgliederversammlung

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung zählen:
  • Änderungen und Ergänzungen der Satzung
  • des Wahrnehmunsgvertrages
  • der Verteilungspläne sowie die Genehigung des Jahresabschlusses und
  • die Entlastung von Verwaltungsrat und Vorstand.
2023 stand auch wieder die Wahl des Verwaltungsrat (erfolgt alle vier Jahre) an.

Diese Wahl findet auch jeweils in den einzelnen Berufsgruppen statt, so dass hier die Teilnahme je Berufsgruppe am zweiten Tag in einen anderen Raum sowohl online (in einen anderen Stream) als auch in Präsenz.

Die entsprechenden Zugangsdaten führten auch nur im jeweiligen Raum für den das Wahlrecht ausgeübt werden kann.

Vor der Sitzung fand ein Technikcheck am Vormittag statt und es wurde erfolgreich die Sitzung per Zoom gehalten. Für die Stimmabgaben sowohl im Raum als auch digital wurden jeweils 3 bis 4 Minuten angesetzt und ein interenes Abstimmungstool genutzt. Dieses hat für jede Stimmabgabe auch einen Verifikationscode generiert, so dass nach der Sitzung auch noch alle abgegebenen Stimmen auf Richtigkeit geprüft werden konnten.

Besonders positiv aufgefallen ist mir, dass alle Unterlagen schon frühzeitig online gestellt worden sind inklusive ausführliche Erläuerung zum Vorschlag. Gerade bei Satzungsänderungen oder Verteilungsplan ist dies besonders hilfreich.

Die Stimmabgabe erfolgt nach einfacher Mehrheit, wobei Enthaltungen/Ungültige Stimmen nicht gezählt werden. In der Regel erfolgt die Abstimmung über alle anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder. Dabei können aber auch einzelne abwesende Mitglieder andere für ihre Stimmabgabe beauftragten. Entsprechend kann ein Mitglied auch bis zehn? weitere Stimmen abgeben, so dass die vier Minuten Stimmabgabezeit sinnvoll ist.

Bei Änderungen der Satzung oder des Verteilungsplan stimmt jede Berufsgruppe für sich ab (nach einfacher Mehrheit) aber Änderungen sind nur dann angenommen wenn jede Berufsgruppe einzeln diesen Antrag angenommen hat. Sofern eine Berufsgruppe bei einer Satzungsänderung oder Ändeurng des Verteilungsplan dieser nicht zustimmt gilt diese dann als nicht angenommen.

Besonders spannend ist hier für mich die Anzahl der Stimmberechtigten der jeweiligen Berufsgruppe, was mich noch mehr davon überzeugte in der jeweiligen Berufsgruppe aktiv das Wahlrecht auszuüben.

Die Wahl der Verwaltungsratmitglieder der jeweiligen Berufsgruppe erfolgt ebenfalls intern nach einfacher Mehrheit, wobei dies auch auf die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen sich bezieht. Sofern also nur eine Person zur Wahl steht und die Enthaltungen nicht gezählt werden kann also eine einzelne Stimme gleich 100 % bedeuten.

Rückblick auf die Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni 2023

Neben Geschäftsbericht und Jahresabschluss standen auch diverse Änderungen im Verteilungsplan an. Diese sind auch im aktuellen Newsletter der VG Wort ("Newsletter im Juni zur Mitgliederversammlung 2023") einsehbar, bzw. wurden dort erwähnt. Da die Versammlung nicht öffentlich war, mag ich hier nur auf die auch schon bekannten Informationen aus dem Newsletter näher eingehen.

Quoten unter anderen METIS
Gerade für Blogger besonders interessant dürften die Quoten für METIS im Bereich Urheber sein. Die Quoten für METIS (Urheber) für die Ausschüttung Ende September werden erst im August beschlossen, so dass hier noch keine aktuellen Quoten bekannt sind.

Wörtlich gibt die VG Wort an "Die Quoten zu METIS werden kurz vor der Ausschüttung veröffentlicht und die Ausschüttung ist – wie geplant – Ende September. Aufgrund der veränderten Berechnungsverfahren seit 2021, die durch die neuen gesetzlichen Vorgaben notwendig wurden, können wir die METIS-Quoten nicht früher veröffentlichen."

Dies liegt auch daran, dass bis zum 1. Juli Urheber noch Meldungen für METIS abgeben können. Durch die Verlagsbeteiligung ist aber auch für das Jahr 2022 sowie Folgejahre eher mit ungeraden Quoten zu rechnen. Ich bin selbst ebenfalls neugierig, wie die Quoten dann für METIS aussehen werden.

Die Anpassungen des Verteilungsplan wurden auf der Sitzung beschlossen, so dass der Verwaltungsrat noch die Ausschüttungsquoten festlegt. Teilweise waren diese schon vorhanden, aber bei METIS sind diese erst im August vorliegend.


Kriterien für Kopierwahrscheinlichkeit
Für METIS wiederum relevant sind die Kriterien der Kopierwahrscheinlichkeit für Online-Publikationen. Weitesgehend inhaltsgleiche Internetseiten, die sich bspw. nur durch eine Domainendung oder Domainnamen unterschieden werden bei der Sonderausschüttung nur einmal berücksichtigt.

Onlinepublikationen
Ebenso wird klar gestellt, dass Online-Publikationen von den Urhebern selbst verfasst sein müssen und auf Internetseiten öffentlich zugänglich gemacht worden sein, die über gängige Suchmaschinen auffindbar sind.

Wissenschaft: Verteilungsplan
Gerade im Bereich Wissenschaft wurden auch Änderungen des Verteilungsplan für wissenschaftliche Publikationen besprochen, wo die vorab einsehbaren Erläuterungen ebenfalls hilfreich waren.

Zeichentrick und Animationsfilme im Kino
Interessant ist auch, dass künfitg Zeichentrick- und Animationsfilme, die im Kino gezeigt werden Fernsehfilmen und Serien in der Bewertung gleichgestellt werden. Dies dürfte auch mit den Wandel des Aufwands für entsprechende Produktionen zusammenhängen.

Oberthema KI und Urheberrecht
Ein wichtiges Thema waren auch zentrale Frage rund um die generative KI wie ChatGPT, DeepL oder auch Stable Diffussion. Gerade bei sprach und textbasierten Chatbots stellen sich hier einige urheberrechtliche Fragen um die sich auch die VG Wort insbesondere was die kollektive Rechtewahrnehmung anbelangt in Form einer Arbeitsgruppe kümmert. Hierbei werden auch Themen wie der AI-Act und weitere rechtspolitische Themen insbesondere auf EU-Ebene.

Ausschüttungsquoten
Beim Blick auf die Ausschüttungsquoten (bspw. Änderung im Bereich der Bibliothekstantiemen im Bereich Wissenschaft) aber noch mehr bei der Vergütung für in 2023 erschienen Bücher im Bereich Wissenschaft bin ich ebenfalls der Hoffnung, dass für mein letztes Buch noch eine entsprechende Verteilung in wissenschaftliche Bibliothekn erfolgt ansonsten muss ich hier anhand der Verkaufszahlen nachmelden (Stichwort KVK Vermerk). Durch die Verlagsbeteiligung (hier erfolgt die Ausschüttung im September) sind hier auch die Ausschüttungsbeträge merklich verändert :-(.

Leider sind die auf der Mitgliederversammlung bekannt gegebenen Quoten "noch" nicht veröffentlicht, sollten aber noch nachgereicht werden.

Nachtrag: Quoten und Termin Hauptausschüttung 2023

Für die diesjährige Juli-Ausschüttung 2023 für 2022 sind mittlerweile auch die einzelnen Quoten für folgende Bereiche bekannt gegeben worden.

Grundsätzlich finden sich die Quoten auf:


https://www.vgwort.de/dokumente/quoten-uebersicht.html

Daher habe ich nur die einzelnen im Juli zu erwartende Ausschüttungen aufgeführt sowie die für den Bereich Wissenschaft ggf. interessanten Beträge aufgeführt.

Interessanter wird dies, insbesondere für Blogger*innen, noch bei der Ausschüttung METIS für Urheber (Ende August).
 

  1. Bibliothekstantiemen
  2. Wissenschaft (vorläufige Quoten)
    An Urheber*innen:

    Beiträge für Zeitschriften, Bücher je Seite 3,00 Euro
    in 2022 erschiene Bücher 700,00 Euro
    Broschüren (bis 48 Druckseiten) pro Druckseite 4,50 Euro
    Die Ausschüttung an Verlage erfolgt Ende September
  3. Presse
  4. Funk und Fernsehen
  5. METIS (Ausschüttung Ende September)
    Hier liegen derzeit nur die Quoten für Autor*innen für Presseagenturen für die Jahre 2019 - 2021 vor
    2019: 40 Euro, 2020: 45 Euro, 2021: 39,88 Euro

    Die Quoten für METIS an Urheber werden vss. im August veröffentlicht
  6. Fotokopien an Schulen
  7. Kleines Senderecht
  8. Unterrichts- und Lernmaterial

Der in 2022 höherer Betrag an Ausschüttungsquoten im Bereich Wissenschaft (bspw. 2.300 Euro (1.600+700 Euro) für ein in 2021 erschienenes Buch ergab sich u.a. aus der Auflösung von Rückstellungen.

Eine Gegenüberstellung der Quoten im Bereich METIS (Urheber) ist im Artikelabschnitt "VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books" von 2015 bis 2022 zu finden und ich bin hier gespannt, wie sich METIS für Urheber in 2023 entwickelt haben wird.

Auf der Seite der VG Wort wird auch darauf hingewiesen, dass die Ausschüttung ab 30. Juni 2023 beginnt und die Ausschüttungsbriefe dann ab dem 6. Juli online unter TOM abgerufen werden können. Diesmal erreicht die Überweisung die Urheber*innen noch vor den eigentlichen Ausschüttungsbrief.
 


Fazit - Warum Mitglied bei der VG Wort werden?

Das Thema VG Wort beschäftigt mich schon eine ganze Weile und gerade im Umfeld von wissenschaftlichen Publikationen, Buchveröffentlichungen aber auch bei Blogger*innen merke ich immer wieder, dass die Möglichkeiten der VG Wort und die Auszahlung an Wahrnehmungsberechtigte nicht bekannt sind, daher verweise ich hier immer wieder gerne auf die Einbindung von Zählpixeln bzw. die Meldung von Publikationen bei der VG Wort.

Gerade für verbreitete CMS Systeme bietet die VG Wort mittlerweile sogar Schnittstellen an, die das ganze etwas erleichtern. Dies habe ich auch im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" beschrieben :-). Daneben waren auch die Anpassungen von TOM (siehe "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))") eine große Veränderung  und der Austausch per Support von METIS war nicht nur im Artikel "VG Wort Nicht gemeldete URLs deaktiviert - Mindestzugriff nicht mehr gegeben durch Referrer Links auf Zählpixel" großartig.

Persönlich nutze ich zwar (noch) nicht entsprechende Schnittstellen der VG Wort sondern eher die Methode "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" aber insgesamt sind diese geschilderten Veränderungen durchaus positiv zu werten.

Solche Entwicklungen sind aber auch nur möglich, wenn hier konkrete Rückmeldungen an die VG Wort gegeben werden.

Gerade im Bereich Wissenschaft empfinde ich es aber persönlich auch wichtig, dass sich hier auch die Vielfalt der Personen wiederspiegelt. Beim Blick auf den Wandel in Richtung digitaler Publikationen, KI aber auch die zunehmende Verbreitung von eBooks in wissenschaftlichen Bibliotheken statt gedruckter Werke stellt hier Urheber*innen noch einmal mehr vor einer Herausforderung.

Um sich hier von Entwicklungen, auch durch die VG Wort, nicht überraschen zu lassen ist es immer besser sich selbst kundig zu machen und im besten Fall auch selbst eine Stimme bei Entscheidungen zu haben bzw. die dahinter liegenden Begründungen und Entscheidungsfindungen zu verstehen.

Für mich hat das Thema Verwertungsgesellschaften ebenso wie Datenschutz ein gewisses Interesse geweckt und ich bin auf künftige Entwicklungen in dieser Richtung sehr neugierig und kann hier persönlich die Teilnahme zumindest an der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten aber vielleicht auch als Mitglied sehr empfehlen.
 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



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Montag, 26. Juni 2023
20:15 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien

Beim Blick in meine Unterlagen zur VG Wort habe ich mich 2012 bei der Verwertungsgesellschaft Wort angemeldet und 2016 einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen. In der Zeit zwischen 2012 und 2016 war es auch schon möglich an der Ausschüttung METIS, Schulbuch aber auch für den Bereich Wissenschaft teilzunehmen.

Dies war für mich im Jahr 2015 bei der Veröffentlichung meines ersten Buches ein besonderer Moment (siehe auch "Buchveröffentlichung »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)«"), aber auch sonst hat mich als Blogger und Buchautor die Ausschüttung das Thema VG Wort immer wieder begleitet.

Seit 2018 sieht die Satzung der VG Wort (§ 3 Satzung der VG Wort) auch einen Wahrnehmungsvertrag für die Bereiche Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) vor. Vorher war es hier als Bezugsberechtigte, unabhängig vom Vertrag, möglich, einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen. Einen entsprechenden Wahrnehmungsvertrag habe ich Ende 2016 abgeschlossen und veröffentliche auch seit ungefähr 2016 auf https://unkelbach.link/vgwort regelmäßig Änderungen und Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT).

Da ich selbst immer wieder Hintergründe zur Mitgliedschaft bei der VG Wort und den Unterschied zwischen Mitglied und Wahrnehmungsberechtigte gesucht habe, möchte ich in diesem Artikel gerne von meinen Eindrücken und Erfahrungen aber vor allem auch den Hintergründen zu den einzelnen Gremein der VG Wort berichten.

Da der Text etwas umfangreicher geworden ist, teile ich diesen auf mehrere Teile auf.

Im ersten Teil (dieser Artikel) "Grundlagen - VG Wort Gremien, Berufsgruppen, Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder" werde ich, quasi als Grundlagen, die einzelnen Gremien der VG Wort vorstellen, damit auch der Unterschied zwischen Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder sowie die einzelnen Berufsgruppen und Gremien etwas klarer wird. Dabei ist der erste Teil recht formal (um nicht juristisch zu schreiben) bietet aber auch für mich die Möglichkeit auf einen Blick noch einmal die einzelnen Gremien und Funktionen nachschlagen zu können.

Im zweiten Teil "Wissenschaft und VG Wort - Meine erste Mitgliederversammlung Berufsgruppe 3" beschreibe ich dann meine eigenen Erfahrungen zum Weg zum ordentlichen Mitglied der VG Wort und die ordentliche Mitgliederversammlung im Juni 2023.
Darunter fallen "Antrag auf Mitgliedschaft" am Beispiel der Berufsgruppe 3, die Beschreibung einer Mitgliederversammlung und natürlich die Erfahrungen aus der letzten Mitgliederversammlung als "Rückblick auf die Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni 2023" und abschließend mein "Fazit - Warum Mitglied bei der VG Wort werden?".

Dieser Artikel soll einen Überblick über die VG Wort allgemein geben. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.


Grundlagen - VG Wort Gremien, Berufsgruppen, Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder


Wikipedia definiert die VG Wort wie folgt: "Die Verwertungsgesellschaft Wort mit Sitz in München verwaltet die Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken, auch von Funk und Fernsehen, in Deutschland. Berechtigte sind Autoren und Übersetzer von schöngeistigen und dramatischen, journalistischen und wissenschaftlichen Texten."

Sie wurde als rechtsfähigen Verein kraft Verleihung im Februar 1958 gegründet und nimmt Nutzungsrechte und Vegrütungsansprüche treuhänderisch für Autoren und Verlage wahr. Dabei nimmt Sie nicht nur eine Rolle ein um die Urheberrechte zu vertreten sondern verteilt auch Tantiemen aus der Urheberrechtsvergütung bspw. aus Abgaben aus Kopiervergütungen. Im Artikel gehe ich auf folgende Themen einzeln ein. Dabei ist mein Schwerpunkt aus Sicht eines Autor und Blogger auch mit Blick auf die Ausschüttungen im Bereich METIS und Wissenschaft.

Allgemeine Grundlagen: Im zweiten Teil werde ich auf die praktische Seite der VG Wort eingehen.


Gremien der VG Wort - Grundlagen

Im VG Wort Umfeld sind oft von Begriffen wie Mitglieder, Wahrnehmungsberechtigte oder Berufsgruppen die Rede. Auf diese einzelnen Grundlagenbegriffe mag ich hier gerne kurz eingehen.

Wahrnehmungsberechtigte

Durch den Wahrnehmungsvertrag ist es möglich eigene Publikationen/Veröffentlichungen sowohl im Bereich Wissenschaft, Texte im Internet, Presse, Hörfunk als auch Audio zu melden und entsprechend an Ausschüttungen der VG Wort teilzunehmen. In all diesen Bereichen ist mittlerweile der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erforderlich.

Die VG Wort spricht hier von Wahrnehmungsberechtigte. Am Vortag einer Mitgliederversammlung (auf die nehme ich gleich Bezug) findet eine Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte statt, auf der unter anderen der Vorstand den Geschäftsbericht vorstellt und sich den Fragen der Wahrnehmungsberechtigte stellt.

Aus der Gruppe der Wahrnehmungsberechtigte werden je Berufsgruppe Delegierte in die Mitgliederversammlung gewählt. Die Delegierten sind in der Mitgliederversammlung voll stimmberechtigt, können jedoch nicht in den Verwaltungsrat gewählt werden.

Berufsgruppen der VG Wort

Schon beim Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages muss sich für eine der Berufsgruppen entschieden werden. Schon bei der Registrierung wird zwischen Autor und Verlag unterschieden. Autor*innen haben Texte geschrieben oder übersetzt. Beispiele dafür sind im Bereich Roman, Lyrik, Sachbuch, Presseartikel, Dreh- / Hörbuch oder wissenschaftlicher Beitrag zu sehen. Verlage veröffentlichen entsprechende Werke. Beide sind anteilig an der Urheberrechtsvergütung beteiligt.

Vereinfacht gesagt, wird hier zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen unterschieden. Verständlicherweise ist bei Verlagen auch das Gründungsdatum und bei Autor*innen das Geburtsdatum anzugeben.

Abhängig von der Art der Registrierung ist zwischen den folgenden Berufsgruppen zu wählen.
  • Autor*innen / Urheber:
    • Berufsgruppe 1 
      Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke
    • Berufsgruppe 2
      Journalistinnen/Journalisten, Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von Sachliteratur
    • Berufsgruppe 3
      Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur
  • Verlage:
    • Berufsgruppe 4
      Verlegerinnen/Verleger belletristischer Werke und von Sachliteratur
    • Berufsgruppe 5
      Bühnenverleger/-verlegerinnen
    • Berufsgruppe 6
      Verlegerinnen/Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur, Presseverleger/-verlegerinnen

Sofern die Voraussetzungen vorhanden sind, können auch mehrere passende Berufsgruppen gewählt werden. Es muss sich jedoch für eine der vorhandenen Berufsgruppen entschieden werden, für die später ein Wahlrecht ausgeübt werden soll. Neben den eigentlichen Namen über den Text veröffentlicht werden können auch Pseudonyme gemeldet werden. Hier kann auch angegeben werden, ob es sich um ein gelüftetes oder noch nicht gelüftetes Pseudonym handelt.

Persönlich habe ich mich für die Berufsgruppe 3 entschieden. 2012 war, soweit ich mich erinnere, die Angabe einer Berufsgruppe noch nicht erforderlich (ich kann mich aber auch täuschen), aber spätestens bei der Angabe der Berufsgruppe im Wahrnehmungsvertrag hatte ich 2016 mich der Berufsgruppe "3 Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur" zugeordnet und mich entschlossen mein Wahlrecht in dieser Berufsgruppe auszuüben. Daneben wurde im Berufsgruppenformular für Autoren auch abgefragt, ob ich schon Bücher veröffentlicht haben und ob die Art der Beteiligung als Autor, Bearbeiter, Herausgeber oder Übersetzer erfolgt ist.

Spannend ist, dass ich auch damals schon als Hauptthemen meiner Veröffentlichungen SAP, Controlling und IT gewählt habe. Wenn ich mir meine derzeitigen Publikationen ansehe, trifft dieses noch immer zu.

Der Unterschied zwischen Berufsgruppe 2 und Berufsgruppe 3 wurde seitens der VG Wort in der Webinar-Reihe (siehe https://www.vgwort.de/webinare.html ).

Im Bereich Wissenschaft werden wissenschaftliche Fach und Sachtexte berücksichtigt in einer Printausgabe, die sich an Erwachsene richten müssen. Hierbei handelt es sich um eine meldepflichtige Abteilung, sodass hier die Texte direkt an die VG Wort aktiv gemeldet werden. Immerhin können die Meldungen 3 Jahre rückgängig (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung) gemeldet werden. An dieser Stelle möchte ich auch auf die Problematik der Verteilung von Büchern an Hochschulbibliotheken hinweisen. In einen anderen Artikel bin ich auf die Themen "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken" sowie auf die Möglichkeit  "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden" eingegangen.

Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte

Wie erwähnt werden auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte der Geschäftsbericht vorgestellt aber auch Fragen der Wahrnehmungsberechtigte beantwortet. Im Artikel "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS" oder auch "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 17.06.2022 - Hauptausschüttung und Infos zu METIS" habe ich die letzten Veranstaltungen näher vorgestellt.

In 2022 habe ich dann auch mir vorgenommen das Thema Mitgliedschaft bei der VG Wort anzugehen.

Mitgliedschaft bei der VG Wort

Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags führt nicht automatisch auch zu einer Mitgliedschaft bei der VG WORT. Für eine Aufnahme als Mitglied gelten je nach Berufsgruppe besondere Voraussetzungen.

Diese sind in der Satzung der VG Wort geregelt. Im Wesentlichen sind dieses folgende Punkte:

1. § 3 Absatz 4 - Wahrnehmungsvertrag und Durchschnittstantiemen der VG Wort

Es ist erforderlich, mindestens drei Jahre wahrnehmungsberechtigt zu sein (Wahrnehmungsvertrag!) und je nach Berufsgruppe in den letzten drei Jahren als Autor (Berufsgruppe 1,2 oder 3) durchschnittlich 400,00 Euro und als Verlag (Berufsgruppe 4,5,6) durchschnittlich 2.000,00 Euro (mindestens 6.000 Euro insgesamt) erhalten zu haben.

2. § 3 Absatz 3 - Wahl der Berufsgruppe für Stimmrecht

Es muss eine Berufsgruppe für die Ausübung des Stimmrechts gewählt werden. Ein Wechsel der Berufsgruppe ist nach § 3 Absatz 5 möglich durch Antrag mit Beginn des Geschäftsjahres das auf die Erklärung folgt.

3. § 3 Absatz 6 - Entscheidung des Vorstands der VG Wort

Der Vorstand der VG Wort entscheidet über das Aufnahmegesuch. Grundlage dafür ist § 13 VGG (Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften). Demnach sind die Bedingungen zur Aufnahme objektiv, transparent und nicht diskriminierend in einer Satzung festzulegen. Ferner ist bei nicht Annahme die Gründe verständlich zu erläutern.

4. § 3 Absatz 8 -  Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag
Die Aufnahmegebühr als Mitglied beträgt für einen Autor 5 Euro, während für einen Verlag (Verleger oder Verlagsunternehmen) mindestens 50 Euro (5 Euro pro im Jahresmittel dauerhaft beschäftigte Person, höchstens jedoch 250 Euro).

Die Aufnahmegebühr ist im § 3 Absatz 8 der Satzung geregelt.

Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich noch einen Mitgliedsbeitrag beschließen. Derzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag für Autorinnen und Autoren 10 Euro jährlich und für Verlage 50 Euro jährlich.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist quasi das Kontrollgremium der VG Wort. Im Verwaltungsrat sind alle Berufsgruppen vertreten, wobei die ehrenamtlichen Mitglieder auf vier Jahre in der Mitgliederversammlung gewählt werden.

Der Verwaltungsrat umfasst abhängig von der Berufsgruppe gem. § 11  Absatz 1 der Satzung:
  • Berufsgruppe 1: 5 Personen
  • Berufsgruppe 2: 5 Personen
  • Berufsgruppe 3: 4 Personen
  • Berufsgruppe 4: 3 Personen
  • Berufsgruppe 5: 2 Personen
  • Berufsgruppe 6: 3 Personen
Dazu werden auch noch 2 Personen als Stellvertretung je Berufsgruppe gewählt.

Aus diesen 22 Personen werden Vorsitz und Stellvertretung gewählt.

Vorstand der VG Wort

Nach § 13 der Satzung besteht der Vorstand der VG Wort aus vier oder fünf Personen.

Dabei sind ein oder zwei Mitglieder geschäftsführend, hauptamtlich tätig und erhalten ein Gehalt. Ein Arbeitsvertrag wird dabei mit dem Verwaltungsrat geschlossen.

Die weiteren Mitglieder sind drei ehrenamtliche Mitglieder, die vom Verwaltungsrat alle fünf Jahre zu bestellen sind. Dabei soll ein Mitglied aus der Gruppe der Autor*innen und eines aus der Gruppe der Verleger*innen sein. Die ehrenamtlichen Mitglieder erhalten eine Tätigkeitsvergütung.


 

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Dienstag, 7. Februar 2023
07:46 Uhr

Onlinetraining Grundlagen Datenmigration SAP S4HANA Migrationscockpit und Migrationsobjektmodellierer ab März 2023

Auch in 2023 findet wieder mein Online-Training zum Thema "Grundlagen Datenmigration in SAP S/4HANA mit Migrationscockpit und Migrationsobjektmodellierer" bei Espresso Tutorials statt.

Online-Training Grundlagen Datenmigration in SAP S/4HANA mit Migrationscockpit und Migrationsobjektmodellierer
Das Training ist vom 02. März 2023 bis 27. April 2023 als "blended learning" verfügbar und verknüpft Onlinevideos mit einer regelmäßig stattfindenden Live-Session, in der ich direkt Fragen rund um die Schulungsthemen der einzelnen Lerneinheiten beantworte und wir auch gemeinsam diese Themen besprechen. Dabei sollen jeweils am Donnerstag von 17 bis 18 Uhr Live-Sessions stattfinden, in denen wir dann die Themen der einzelnen Session besprechen.

Diese Live-Sessions biete ich vom 09. März 2023 bis zum 04. Mai 2023 an.



In Kurzform die wichtigsten Daten zur Online-Schulung:

 

Event-Daten


Ab 02. März 2023 bis Donnerstag, 04. Mai 2023
jeweils am Donnerstagabend von 17 bis 18 Uhr.

Am 13. April 2023 würde ich jedoch, durch einen privaten Termin keine Live-Session anbieten. Geplant sind insgesamt 8 Live-Sessions und ggf. noch ein Zusatztermin.

Kosten: 595,00 EUR (inkl. 19 % MwSt.) je Person.

Online-Training

Grundlagen Datenmigration
- Unterschied LTMC und Fiori App Migratioscockpit (S/4HANA 2020 / 2021)
- Projektverwaltung
- Anlage Migrationsprojekt und Auswahl Migrationsobjekte (LTMC + neue FIORI App)
- Arbeit mit Vorlage Dateien Template
- Migrationscockpit – einzelne Schritte zur Datenmigration (Daten hochladen, validieren, konvertieren)
- Migrationscockpit (Import simulieren, Import ausführen, Fehlerbehandlung)
- Migrationsobjektmodellierer (Aufbau eines Migrationsobjektes (Quellstruktur, Zielstruktur, Mapping))
- Migrationsobjektmodellierer (Anpassung Migrationsobjekt)
- Exkurs : Eigenes Migrationsobjekt auf Basis vorhandenen BAPI anlegen


Beginn: 02.03.2023 17:00 Uhr - Ende: 04.05.2023 18:00 Uhr
Die Veranstaltung findet jeweils am Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr rein online bei Espresso Tutorials statt.
 


Ich freue mich darauf, Sie für ihr Datenmigrationsprojekt fit zu machen.

Schulungsinhalt

Inhalt der Schulung sind das Migrationscockpit (Transaktion LTMC, aber auch die Fiori App) und Migrationsobjektmodellierer als Nachfolge der bekannten LSMW.

Der folgende Trailer zeigt etwas ausführlicher, welche Themen hier besprochen werden und macht hoffentlich auch neugierig auf die anstehende Schulung.

Zielgruppe

Wenn ich an bisherige Teilnehmende des Online-Trainings denke, waren diese Modulverantwortliche für Controlling oder Finanzbuchhaltung, Beschäftigte in der SAP Basis oder auch frei in der SAP Beratung unterwegs.

Formell haben wir als Zielgruppe "IT-Mitarbeiter und SAP-Berater, die die Möglichkeiten der Datenmigration in SAP S/4HANA kennenlernen wollen" definiert und sehen als Voraussetzungen grundlegende Kenntnisse in SAP und Datenmigration bspw. per LSMW oder eCATT. Die von mir gewählten Beispiele sind stark im Rechnungswesen verortet, aber ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass hier auch andere Module von der Schulung profitieren konnten.

Gerne verweise ich hier auf die Rezensionen unter https://www.unkelbach.link/et.training/ .
 

Ablauf Online-Training bei Espresso Tutorials


Damit sich nicht nur von der Online-Schulung in Form eines Trailers ein Eindruck gemacht werden kann, habe ich heute auch eine kurze Vorstellung der Live-Session erstellt und bin schon sehr neugierig auf Fragen, Anmerkungen und Kommentare in der kommenden Schulung und freue mich hier diese Schulung anbieten zu können.

Auch zu den Live-Sessions bietet folgendes Video einen kurzen Überblick.



Für einen Überblick liste ich die einzelnen Schulungstermine und die entsprechenden Schulungsvideos (mit Abspielzeit in der Form HH:MM:SS) auf.

Donnerstag, 09. März 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Grundlagen der Datenmigration"
Schulungsvideos (0:46:27)
  • 01_01_Vorstellung_Agenda
  • 01_02_Vorgänger
  • 01_04_LSMW_ERP
  • 01_05_LSMW_S4HANA
  • 01_06_Theorie
  • 01_07_Blick_nachS4
  • 01_08_Migrationcockpit_starten
  • 01_09_Live-Session

Donnerstag, 16. März 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Projektanlage und verfügbare Migrationsobjekte"
Schulungsvideos (1:00:09)
  • 02_01_Projektanlage
  • 02_02_Eigenschaften_Migrationsprojekt
  • 02_03_Verfügbare Migrationsobjekte
  • 02_04_Migrationsansatz
  • 02_05_Projekt_und_Vorlagedatei


Donnerstag, 23. März 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Migrationsansatz und Vorlagedatei"
Schulungsvideos (0:59:50)
  • 03_01_Unterschied_Migrationskonzept_MIgrationsansatz
  • 03_02_Aufbau_Vorlagedatei
  • 03_03_Weitere_Migrationsobjekte
  • 03_04_Daten_eintragen
  • 03_05_Arbeitsweise_Migrationscockpit


Donnerstag, 30. März 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Erste Schritte der Datenmigration (Upload, Simulation)"
Schulungsvideos (1:03:44)
  • 04_01_Schritte einer Datenmigration
  • 04_02_Vorlage hochladen
  • 04_03_Mapping-Aufgabe
  • 04_04_Mapping-Vorlage
  • 04_05_Datenmigration_simulieren
  • 04_06_Korrektur_nach_Simulation

Donnerstag, 06. April 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Erfolgreiche Datenmigration und Korrekturdatei"
Schulungsvideos (1:03:22)
  • 05_01_Migration_erfolgreich
  • 05_02_Ups_Fehler_nach_Migration
  • 05_03_Aufbau_Stagingtabelle_nach_Migration
  • 05_04_Korrekturdatei
  • 05_05_Arbeitsteilung_Migrationscockpit
  • 05_06_Modellierer_Beispiele_Adresse_Steuerstandort
  • 05_07_Modellierer_Beispiele_Migrationsobjekte_KS+IA
Kalenderwoche 15 / 2023
Hier würde ich gerne, durch private Termine die Schulung verschieben, sodass am Donnerstag, 13. April 2023 keine Live-Session stattfinden wird.

Donnerstag, 20. April 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Migrationsobjektmodellierer (Quell- und Zielstrukturen)"
Schulungsvideos (1:07:49)
  • 06_01_Migrationsobjektmodellierer_onPremise
  • 06_02_Migrationsprojekte
  • 06_03_LTMOM_Migrationsprojekte
  • 06_04_LTMOM_Aufbau_Migrationsobjekt
  • 06_05_LTMOM_Quellstrukturen
  • 06_06_LTMOM_Zielstruktur
  • 06_07_LTMOM_Struktur-Mapping


Donnerstag, 27. April 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Migrationsobjektmodellierer (Feld-Mapping und Regeln)"
Schulungsvideos (1:00:25)
  • 07_01_LTMOM_Feld-Mapping
  • 07_02_Regel_CVT_KOSTL
  • 07_03_Regeln
  • 07_04_Sicht_ändern


Donnerstag, 04. Mai 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Thema "Erweitern bestehender Migrationsobjekte, Eigene Migrationsobjekte, Umschlüsselobjekte und Projekt exportieren, importieren"
Schulungsvideos (1:46:28)
  • 08_01_Quellstruktur_erweitern
  • 08_02_Laufzeitobjekte_generieren
  • 08_03_Funktionsbaustein_finden
  • 08_04_Benutzerdefiniertes_Migrationsobjekt
  • 08_05_Bestandteile_Migrationsobjekt
  • 08_06_Quellstruktur_pflegen
  • 08_07_Struktur_Feldmapping
  • 08_08_Umschlüsselobjekte
  • 08_09_Projekt_Export-Import
Donnerstag, 11. Mai 2023 17:00 - 18:00 Uhr
Zur Sicherheit würde ich an dieser Stelle auch noch einen Puffertermin festhalten, sofern noch weitere Themen offen sind.

Jede Live-Session wird aufgezeichnet und im Anschluss an der Live-Session, meist am nächsten Tag, an alle Teilnehmende als Download zur Verfügung gestellt.

Organisatorisches

Seit 2022 biete ich meine SAP Schulungen in Kooperation mit meinem Verlag Espresso Tutorials an, sodass sich für ein Angebot auch direkt an Espresso Tutorials gewendet werden kann.

Gerne können Sie mich jedoch vorab anschreiben und ich würde Ihnen die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung stellen.  Die Schulung selbst findet als Online-Schulung statt. Sie erhalten eine entsprechende Einladung per Videokonferenzsoftware (MS Teams) für die Live-Session und haben während der Schulung auch Gelegenheit für einen Austausch und Raum für ihre Erfahrungen und Rückfragen. Idealerweise verwenden Sie bitte Kopfhörer mit Mikrofon.

Die Live-Session wird aufgezeichnet und für Teilnehmende am Online-Training zur Verfügung gestellt.

Fazit


Ich freue mich auf unsere gemeinsamen Termine und bin gespannt auf Ihre Fragen, Rückmeldungen und Anmerkungen. Der Zugriff auf die Schulungsvideos selbst bleibt dabei auch länger bestehen :-).
 

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