19:00 Uhr
Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort
API Key Verwaltung unter Zählmarken der Verwertungsgesellschaft Wort (VGWort)
So befindet sich unter der TOM Oberfläche (Texte Online Melden der VG Wort) ein neuer Punkt im Menü Zählmarken (1) mit der Bezeichnung Api-Key Verwaltung (2) wie in der folgenden Abbildung zu sehen.

An dieser Stelle kann über die Schaltfläche Generieren ein API-Key generiert werden und dieser dann für Wordpress genutzt werden.

Durch diese Option kann dann ein API Key generiert werden der die Bestellung und Einbindung von Zählmarken unter VG Wort ermöglicht.
Der blaue Kasten darüber erläuterte Anfang Februar auch direkt die Funktion dahinter.
Dieser Key wird nur einmalig angezeigt und sollte dann direkt kopiert und in das Plugin eingebunden werden. Der Key selbst kann auch wieder deaktiviert werden oder ein neuer Key beantragt werden."In diesem Bereich kann der API-Key für das CMS-System WordPress generiert und verwaltet werden. Der API-Key legt die Zugangsdaten für den Benutzer zum TOM-Webservice fest. Dieser ist erforderlich, um direkt von WordPress aus Zählmarken zu bestellen. Neben der Generierung gibt es zudem die Möglichkeit, die Funktionalität vom API-Key zu deaktivieren. Ist der API-Key deaktiviert, so wird die Kommunikation zwischen den beiden Systemen stillgelegt. Aus Sicherheitsgründen ist eine Neugenerierung vom API-Key jederzeit möglich. Beachten Sie aber bitte dabei, dass der alte API-Key somit sofort ungültig wird und dieser nicht mehr benutzt werden kann. "
Durch den Key erfolgt eine Authentifizierung zum Meldesystem der VG Wort sodass hier nur Daten weitergegeben werden, die für die Funktion des unteren Plugins erforderlich sind. Meldedaten (Adressdaten oder Bankdaten) sind dabei nicht abrufbar.
Plugin der VG Wort für Texte Online Melden per METIS
Damit war schon relativ klar, dass die VG Wort scheinbar ein Plugin für METIS entwickelt und dieses bald auch zur Verfügung stellt.VG WORT METIS
Von Verwertungsgesellschaft WORT
URL: https://de.wordpress.org/plugins/vgw-metis/
Achtung: Zur Nutzung des Plugins ist PHP ab Version 8.0 erforderlich.
Heute ist dann tatsächlich ein Plugin für Wordpress veröffentlicht worden, dass die Funktionsweise wie folgt beschreibt: "Mit VG WORT METIS wird ab sofort ein seitens der VG WORT offiziell unterstütztes WordPress-Plugin angeboten, das mit dem Meldeportal T.O.M. völlig kompatibel ist. "
Besonders spannend daran ist, dass es sowohl automatisch Bestellungen von neuen Zählmarken ermöglicht als auch bei Beiträgen und Seiten die Zählmarke nicht nur verwaltet, sondern auch einbindet.
Im Abschnitt VG WORT METIS kann im Punkt Einstellungen der oben erwähnte API Key hinterlegt werden und sowohl die Option "Auto-Zählmarken Beiträge" als auch "Auto-Zählmarken Seiten" erstellt werden.
Ebenso ist hier auch die Bestellung von Zählmarken möglich und auch ein nachträglciher Scan für geeignete Beiträge und Seiten innerhalb Wordpress.
Daneben kann hier die CSV von TOM importiert werden als auch die API Verbindung getestet werden. Dies ist dann durchaus etwas einfacher als meine Methode, die im Artikel "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" beschrieben wurde.
Bei neuen Artikeln kann zwischen Lyrik und anderen Texten unterschieden werden und hier direkt Zählmarken automatisch zugewiesen werden. In der Seitenübersicht sind als neue Informationen Status (ob eine Zählmarke zugewiesen wurde), der öffentliche Identifikationscode, privater Identifikationscode und die Textart samt Anzahl der Zeichen hinterlegt.
Spannend ist auch, dass im Abschnitt Zählmarken vergleichbar zur TOM Oberfläche auch alle eingebundenen Zählmarken dargestellt werden inklusive Hervorhebung, wo der Mindestzugriff erreicht worden ist. Dieser kann auch nach Status gefiltert werden (zugewiesen, nicht zugewiesen) und es wird ausgegeben, wo eine Zählung schon erfolgt ist.
(Noch) keine Unterstützung Gutenberg Editor
Zu beachten ist, dass derzeit noch nicht der Gutenberg-Editor beim Verfassen von Beiträgen und Seiten unterstützt wird. Nur im Classic-Editor können hier direkt Zählmarken im Artikel zugewiesen werden.
Hinweis im Dashboard:
"Um Zählmarken gleich bei der Erstellung eines neuen Beitrags oder einer neuen Seite oder beim nachträglichen Bearbeiten hinzuzufügen, ist die Verwendung des Classic-Editors erforderlich. Dieser Editor lässt sich wie alle anderen Plugins gleichermaßen installieren. Alternativ können Sie die Zählmarken in der Beitrags- und Seitenübersicht zuweisen. "
Allerdings ist es möglich, direkt in der Beiträge und Seitenübersicht eine Zählmarke per Plugin zuzuweisen.
(Noch) keine Unterstützung mehrerer VG Wort Accounts
Aktuell kann nur über eine VG Wort Karteinummer eine Meldung bzw. Zuordnung der Zählmarken erfolgen, da nur ein API-Key hitnerlegt wird. Sollten mehrere Autor*innen im Blog aktiv sein (und separat die VG Wort Zählmarken zuweisen) muss hier entschieden werden, welche automatisch erfolgt per Plugin und welche Zählmarke manuell eingetragen wird. Zweitere Funktion schreibt quasi als Gast im Blog. Die Meldung muss dann, wie bisher auch, über die TOM Oberfläche und nicht über das Plugin erfolgen. Eine Ausnahme ist, wenn Texte gemeinsam verfasst wurde, dann kann die Karteinummer von der meldenden Person ergänzt werden.
Neu ab Version 1.1.0. Abgabe von Meldungen und mehrere Beteiligte
Positiv ist hier die Weiterentwicklung zu nennen.Beteiligtenverwaltung
Durch die Beteiligtenverwaltung können nun im Rahmen der Meldungserstellung auch mehrere Beteiligte (Autor*innen) gemeldet werden. Dabei werden auch die einzelnen WordPress Benutzer (ohne Rolle Abonnent) automatisch mit vorgeschlagen.Innerhalb der Beteiligtenverwaltung sind Vorname, Nachname, VG Wort Karteinummer, Funktion (Autor, Verlag, Übersetzer) sowie ggf. der Wordpress Benutzeraccount hinterlegt.
Meldungen - mehrere Beteiligte
Ebenso kann nun auch die Meldung der Texte über die VG Wort Schnittstelle direkt erfolgen. Die Meldung ist im Abschnitt Meldungen möglich und vergleichbar zur TOM Oberfläche ist es hier möglich direkt eine Meldung der Texte durchzuführen.
Bei der Erstellung einer Meldung werden die Meldungsdetails (Öffentlicher und Privater Identifikationscode, Permalink (ggf. weitere URL) Titel, Textart, Textlänge sowie der Text ausgegeben und weiter unten können im Abschnitt Beteiligte hier die Beteiligten aus der Beteiligtenübersicht ausgewählt werden und diese mit der jeweiligen Funktion (Autor, Übersetzer, Verlag) zugewiesen werden.
Alternativen: quasi etablierte Wordpress Plugins
Alternativ zum Wordpress Plugin der VG Wort können immer noch das Plugin Worty als auch Prosodia verwendet werden.Diese sind wie folgt zu finden:
- Prosodia VGW OS
von: Prosodia – Verlag für Musik und Literatur
Plugin: https://de.wordpress.org/plugins/wp-vgwort/
Anleitung: https://prosodia.de/prosodia-vgw-os/ - Worthy – VG WORT Integration für WordPress
Von: tiggersWelt.net
Plugin: https://de.wordpress.org/plugins/wp-worthy/
Anleitung: https://wp-worthy.de/
Sofern ein WordPress-Plugins wie Prosodia und Worthy verwendet wurde können die zugehörigen Zählmarken über die Scan-Funktion mit dem Plugin der VG Wort verknüpft werden und die Zählmarken erscheinen dann auch in der Zählmarkenübersicht.
Allerdings werden nur solche Zählmarken übernommen, die (über den API-Key) auch den jeweiligen zugeordnete Karteinummer (Nutzer) zugeordnet werden kann.
Darauf bin ich noch einmal im Fazit eingegangen.
Gerade durch Nutzung von Gutenberg Editor und der hier möglichen direkten Meldung ist dieses gerade für umfangreichere Meldungen immer noch eine Investition die interessant sein kann. Dennoch bin ich neugierig, wie sich das Plugin der VG Wort im Laufe der Zeit weiterentwickeln wird und ob und wie die Schnittstelle dann auch von anderen Plugins genutzt werden kann.
Alternativ lassen sich die Zählpixel natürlich auch manuell einbinden. Peer Wandiger hat dieses im Artikel "VG Wort Zählpixel einbauen – Schritt für Schritt" auf selbstaendig-im-netz.de beschrieben :-).
VG Wort Optionale Zusatzfunktionen
Bisher war ein Zugriff auf die API der VG Wort nur über die Verlagsfunktionen möglich.
Diese waren ebenfalls in der METIS Oberfläche unter Optionale Zusatzfunktionen (1) und dort auf Optionale Zusatzfunktionen aktivieren (2) möglich freizuschalten.

Hierdurch war eine API Nutzung sowie weitere Optionen möglich. Für eine Deaktivierung der Option war aber auch ein Kontakt mit der VG Wort erforderlich.
Die optionalen Zusatzfunktionen für Meldungen zu Ihrer Homepage beinhalten folgende Möglichkeiten:
- Sie können damit Texte auf Ihrer Homepage melden, die auf Ihrer Homepage nur kostenpflichtig heruntergeladen werden können.
- Sie können für andere Urheber*innen, die auf Ihrer Homepage Texte einstellen, Zählung und Meldung der Texte übernehmen.
- Sie erhalten für Ihre Homepage Zugriff auf technische Schnittstellen für das Automatisieren Ihrer Meldungen zur eigenen Internetseite (Webservices).
Das oben beschriebene Plugin richtet sich vorerst an alle Autoren, sodass die Unterstützung für Verlage erst in zukünftigen Versionen geplant ist. Daher werden Verlage wohl noch eine Weile die beschriebene API unter den Zusatzfunktionen nutzen.
Hinweis: Meldeportal METIS der VG Wort und Ausschüttung für eBooks
Neben der VG Wort Ausschüttung für eBooks (siehe Artikel "VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks) und passend zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-)") und der neuen Oberfläche (siehe Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))") dürfte dieses kostenlose Plugin der VG Wort für einige Autor*innen und Blogger*innen eine spannende Neuigkeit sowie Vereinfachung der Nutzung von VG Wort sein.
Fazit
In meinen Augen punktet das Plugin schon dadurch, dass es automatisch neue Zählmarken bestellt, wenn nicht mehr ausreichend Zählmarken vorhanden sind. Ferner können auch aus der CSV Datei vorliegende Zählmarken (aus der TOM Oberfläche exportierte Zählmarken) direkt verwendet werden.Darüber hinaus ist auch auf Kompatibilität zu WordPress Plugins wie Prosodia und Worthy geachtet worden, sodass zugehörige Zählmarken hier über die Scanfunktion verknüpft werden können und diese ebenfalls in der Zählmarkenübersicht auftauchen. Dieses funktioniert jedoch nur für Zählmarken, die auch über den hinterlegten API Key zum Blog bzw. Autor*in zugeordnet werden kann. Eine Nutzung von mehreren Autor*innen bzw. Karteinummern ist derzeit noch nicht möglich.
Die Scan funktion ist unter VG WORT METIS im Abschnitt Einstellungen durch den Punkt "Zählmarken Scan" unter Scan Starten möglich.
Neben dem OpenSource Gedanken empfinde ich es auch als sehr positiv, dass die VG Wort hier ein Plugin (und auch offene Schnittstelle) für alle Nutzende zur Verfügung stellt, dass kostenfrei zur Verfügung gestellt wird und sich auch um eine Weiterentwicklung bemüht. So soll künftig auch das Melden von Texten möglich sein und auch die Unterstützung von Verlagen. Gerade für Blogs mit mehreren Autor*innen und damit unterschiedliche Karteinummern bzw. API Keys bin ich gespannt, wie sich dieses weiterentwickeln wird.
Künftige Entwicklungen:
Für Blogs von Einzelpersonen dürfte dies aber eine Alternative zu Worthy und Prosodia sein, auch wenn ich mit diesen beiden keine eigenen Erfahrungen gesammelt habe. Ich bin hier sehr gespannt auf die Weiterentwicklung und könnte mir auch vorstellen, dass vergleichbare Plugins für andere CMS oder Blog Systeme wie Typo3 entwickelt werden.
Darauf wurde schon 2021 in der virtuellen Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte hingewiesen "Der Einbau von Zählpixel (reguläres Verfahren) sollen Plugins entwickelt werden, die für Contentmanagement Systeme wie Wordpress (65 % Marktanteil) und danach Typo3 (20-25% Marktanteil) genutzt werden können." siehe Abschnitt "Änderungen METIS - Meldesystem für Texte auf Internetseiten." im Artikel "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS". In eine ähnliche Richtung dürfte auch der Hinweis "Ebenso sollen Autorenidentifikationssysteme wie ORCID (häufig bei wissenschaftlichen Publikationen verbreitet) genutzt werden. Damit fällt die notwendige Authentifizierung von Autorinnen und Autoren weg, sofern diese auch automatisch erkannt werden können. Dazu gehört auch der Standard ISNI (International Standard Name Identifier)." gehen, was gerade für Onlineplattformen zur Sonderausschüttung spannend wäre.
Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):
Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.
Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.
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VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks) und passend zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-)
Daher mag ich, passend zum "Tag der Bibliotheken in Deutschland" (siehe Wikipedia Eintrag zum 24. Oktober, wikipedia:Tag der Bibliotheken) das Thema VG Wort und Bibliotheken in den Blick nehmen, aber auch das Thema E-Books und VG Wort ansprechen.
Zumindest bei Fachbüchern bin ich immer noch sehr papiergebunden und froh, hier auf eine kleine "Handbibliothek" zurück greifen zu können.

Als Autor verbinde ich mit Bibliotheken und Texten aber auch das Thema VG Wort und bin hier immer wieder begeistert auch neue Aspekte zum Thema lernen zu können und diese an andere weiter geben zu können.
Daher möchte ich gerne auf einige der relevanten Apsekte näher eingehen.
- "VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books"
- "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden"
- "Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)"
- "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken"
- "Fazit und weitere Quellen zur VG Wort Ausschüttung"
Die Liste der Online-Shops sollte nicht direkt übernommen werden, sondern an dieser Stelle auch geprüft werden, ob die eigenen E-Books dort (teilweise auch mit Leseprobe) und ohne Kopierschutz zum Erwerb vorhanden sind.
Ein aktuelles Thema ist die Meldung von E-Books bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), daher habe ich die Problematik und Lösung zu den Hochschulbibliotheken am Ende dieses Artikel gesetzt.
VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books
Für den Bereich METIS (Texte im Internet) gibt es dabei zwei unterschiedliche Quoten.Die reguläre Ausschüttung ist für Texte mit Zählmarke bestimmt, während die Sonderausschüttung sich auf Seiten, die noch keine Zählpixel eingebunden haben und auch solche, die hinter einer Bezahlschranke liegen. Wichtig ist nur, dass die Texte keinen harten Kopierschutz beinhalten. Dabei müssen Texte für die Sonderausschüttung bis zum 31. Januar des Folgejahres gemeldet werden. Dies funktioniert so, dass die Domain auf die diese Texte zur Verfügung gestellt werden gemeldet werden in Verbindung mit der Anzahl der jeweils dort veröffentlichten Texte.
Aus folgender Tabelle sind die reguläre und die Sonderausschüttung ablesbar:
Anzahl Texte für-> | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Regulär METIS je Text | 43,86 | 45,00 | 40,00 | 35,00 | 29,40 | 23,80 | 20,00 |
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig). | |||||||
Sonderausschüttung | Kein Mindestzugriff von 1.500 Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann. Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR (Höchstbetrag nach Kappung) |
||||||
001-020 Texte | 20,00 | 20,00 | 17,00 | 15,00 | 13,00 | 10,00 | 10,00 |
021-060 Texte | 60,00 | 60,00 | 51,00 | 45,00 | 39,00 | 30,00 | 30,00 |
061-120 Texte | 120,00 | 120,00 | 102,00 | 90,00 | 78,00 | 60,00 | 60,00 |
121-240 Texte | 240,00 | 240,00 | 204,00 | 180,00 | 156,00 | 120,00 | 120,00 |
241-180 Texte | 480,00 | 480,00 | 408,00 | 360,00 | 312,00 | 240,00 | 240,00 |
> 480 Texte | 960,00 | 960,00 | 816,00 | 720,00 | 624,00 | 480,00 | 480,00 |
Schon letztes Jahr hatte ich an dieser Stelle einen Hinweis darauf gegeben, dass wohl auch E-Books für die Sonderausschüttung der VG Wort gemeldet werden können.
Darauf bin ich im Artikel "Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 (Onlinetexte), ..." eingegangen und habe den Prozess zur Meldung von E-Books auch auf meiner Seite zur Verwertungsgesellschaft Wort im Abschnitt "Online-Version der Bücher bei der VG Wort melden (ebook)" beschrieben.
Durch ein Online-Forum (Montsegur Autorenforum) wurde ich auf die sonstigen Anforderungen zur Meldung für die Sonderausschüttung aufmerksam und stellte mir hier ebenfalls die Frage, ob nur die eigene Verlagsseite oder auch jede Seite, die das E-Book ohne Kopierschutz anbietet, gemeldet werden kann.
Anforderung an Sonderausschüttung VG Wort
Die Anforderungen lauten:
- nicht durch technische Maßnahmen gegen das Kopieren gesichert sind (hartes DRM, Kopierschutz)
- frei zugängig, aber auch kostenpflichtig und/oder nur kennwortgeschützt zugänglich
- „frei lesbar“ sind, also HTML bzw. XHTML Dateien, ePub oder PDF Dokumente.
- Mindestumfang von 1800 Anschlägen (mit Leerzeichen)
Wenn ein PDF auf der eigenen Seite angeboten wird, sollte hier eine Einbindung mit Zählpixel weiterhin interessanter sein. Zumal Texte auf der eigenen Seite ohnehin nicht ohne Zählpixel gemeldet werden dürfen.Quelle : Bedingungen und Hinweise zur METIS Sonderausschüttung
PDF:
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/Sonderausschuettung_METIS_Hinweise_Stand_Oktober2022.pdf
bzw.
VG Wort: METIS (Texte im Internet)
Abschnitt Sonderausschüttung:
https://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html
Technisch muss hier per JavaScript gearbeitet werden. Unter "Technische Anforderungen an Zählpixel" habe ich dieses sowohl für "Einbau für Dokumente mit Hilfe von JavaScript" (PDF,ePUB) als auch für "Einbau für direkt auf einer Seite lesbare Texte" beschrieben.
Meldung von E-Books zur Sonderausschüttung der VG Wort
Da ich mir selbst unsicher war, ob hier wirklich jede Seite des Buchhandels mit Anzahl der dort ohne Kopierschutz erwerbbaren Bücher gemeldet werden kann, habe ich an die VG Wort folgende (verkürzte) Anfrage gesandt:Im Grunde könnte ich da jedes Jahr eine Anzahl an Seiten im Buchhandel melden, sofern dort meine Bücher ohne Kopierschutz zum Verkauf angeboten werden.Meine Frage wäre nun, ob ich auch weitere Plattformen an denen meine eBooks (als ePub ohne Kopierschutz) erworben werden können, ebenfalls melden kann.
Bei "inhaltsgleichen Seiten" sind nur solche mit Link auf meinen Text, gespiegelte Seiten oder Baukasten Seiten des Buchhandels als nicht meldefähig aufgeführt.
Meine konkrete Frage für 2023 wäre daher, ob ich hier für die eBooks als ePub auch die Seiten von Online-Buchhandlungen wie Thalia.de, Osiander.de, Weltbild.de, bol.de, hugendubel.de, buecher.de oder auch lehmanns.de als weitere Internetseiten mit den Optionen Anzahl der Texte im Meldejahr auf 1..20 Texte und Art der Texte "Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig" zu setzen. Oder ist hier jährlich nur die Seite des Verlags meldefähig?
Hier habe ich folgende Antwort vom METIS Support erhalten:
Antwort der VG Wort (METIS) - Hervorhebungen von mir
... kostenpflichtig und kopiergeschützt sind komplett andere Sachverhalte. Ein Ebook darf - um in METIS gemeldet werden zu können - selbstverständlich kostenpflichtig sein, kopiergeschützt jedoch nicht.
Sie melden im METIS Bereich sozusagen den/die „Standort(e)" Ihrer Texte im Internet (die unterschiedlichen Domains) und nicht den Text als solches einmalig.
EBooks können über METIS (Texte im Internet) gemeldet werden, wenn es sich um eBooks handelt, die im Format ePub oder PDF angeboten werden. Alle weiteren Formate (z.B. das Kindle Format .mobi), sowie alle Dateien mit hartem DRM (= technischer Kopierschutz) sind nicht berücksichtigungsfähig. Gemeldet wird jeweils die Seite, auf der ein E-Book heruntergeladen bzw. gekauft werden kann, dies kann eine Verlagsseite und/oder z.B. zusätzlich die Seiten der Online-Sortimenter sein.
Solange Ihre digitalen Texte auf einer oder mehreren Internetseite in nicht kopiergeschütztem Format in einem Meldejahr zum Download/zur Einsicht angeboten wird, kann es für dieses Meldejahr auch in METIS unter Angabe der jeweiligen Internetseite gemeldet werden. Mit der Einschränkung, dass es sich – lt. Impressum - um eine deutsche Internetseite (Ausnahme: Zeitschrift mit Verbreitung) und um eine Seite handeln muss, die keine Zugriffserfassung über VG WORT Zählmarken implementiert hat. Zur sog. METIS Sonderausschüttung können Sie einmal im Jahr Ihre Texte summarisch auf der angegeben Seite melden, es ist also pro Jahr nur eine Meldung zu einer Seite möglich (Ausnahme: Zeitschrift mit Verbreitung). In der Textstaffel können Sie dann alle Texte (z.B. E-Books) angeben die im jeweiligen Meldejahr Online sind.
Die Meldungen können ausschließlich über das Online Meldesystem T.O.M. der VG WORT erfolgen (https://tom.vgwort.de/portal/index).
Weitere Informationen sind unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf im Meldesystem zugänglich"
Im Ergebnis kann ich also schon einmal sammeln, welche einzelnen "Online-Sortimenter" meine E-Books kopiergeschützt anbieten. Damit kann die Meldung von E-Books zur Sonderausschüttung VG Wort als Ergänzung zum Print und Zählpixel auf der eigenen Seite interessant sein.
E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden
In der Oberfläche T.O.M. (Texte Online Melden) kann nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages folgende Punkte durchgegangen werden.
- METIS Bereich der VG Wort
- Meine Meldung Unterpunkt Meldung erstellen
- Fremde Seite
- Verwendet die Seite Zählmarken?
Nein, oder nicht bekannt - Handelt es sich bei der Seite, zu der Sie eine Meldung erstellen wollen, laut Impressum um eine deutsche Internetseite?
Ja - Internetseite (Startseite) *
- Hier wird nur die Hauptseite / Startseite / Domain des Verlages oder wo das Buch aufgerufen wird eingetragen.
- Dabei wird intern geprüft ob es zu der Domain Zählpixel eingebunden ist.
- Für meinen Verlag wäre dies die Seite https://www.espresso-tutorials.de (Verlagsseite). Damit ist auch klar, dass es sich um eine deutsche Internetseite handelt
- Anzahl der Texte im Meldejahr
(Hier können 1-10, 21-60 , ... und weitere Intervalle gemeldet werden).
Da ich (noch) nicht mehr als 20 eBooks geschrieben habe ist die erste Option zu wählen) - Art der Texte
(Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig oder eben Frei zugänglich
- Ich bestätige hiermit, dass keiner der gemeldeten Texte kopiergeschützt ist.
- Ich bestätige hiermit, dass jeder Text entweder der Mindestumfang von 1800 Anschlägen erreich oder der Kategorie "Lyrik" angehört
- Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen für die Sonderausschüttung
Die erfolgreiche Meldung zur Sonderausschüttung umfasst dann, abgegeben im Mai 2021, folgende Daten:
- Meldejahr: 2021
- Meldedatum: XX.05.2021 YY:ZZ (Datum und Uhrzeit)
- Internetseite (Startseite): https://www.espresso-tutorials.de
- Name der Zeitschrift: - (bleibt leer, bei reiner Angabe der Internetseite
- Anzahl der Texte im Meldejahr: 1 ... 20 Texte
- Art der Texte: Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig
- Ich bestätige hiermit, dass keiner der gemeldeten Texte kopiergeschützt ist.
- Ich bestätige hiermit, dass jeder Text entweder der Mindestumfang von 1800 Anschlägen erreicht oder der Kategorie "Lyrik" angehört
- Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen für die Sonderausschüttung
Im Beispiel kann die erfolgreiche Meldung auch als PDF heruntergeladen werden.

Die Meldung wird, vergleichbar zu den Textmeldungen zu den Zählpixeln, dann in der Ausschüttung berücksichtigt. Wobei dabei noch, gerade bei Seiten die im Anmeldeprozess nicht erreichbar waren (siehe folgender Abschnitt) noch durch Menschen geprüft.
Eine Anmeldung kann bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.
Meldungen die nach den 31. Januar (bspw. heute im Laufe des Jahres) erfolgen beziehen sich dann auch nur auf das laufende Geschäftsjahr.
ACHTUNG auch Online-Buchhandlungen und nicht nur die Verlagseite meldbar:
Diese Anmeldung ist nicht nur für die Verlagsseite sondern auch für jede Buchhandlung möglich, die die eigenen e-Books ohne harten DRM anbietet. Eine entsprechende Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM) habe ich hier ebenfalls im Artikel.
Für meine Bücher im Format ePub wären dieses dann je Meldung etwa 20 Euro. Sofern mehr E-Books gemeldet werden können erhöht sich der Faktor entsprechend.
Die Beschreibung welche Medien gemeldet werden können ist in der FAQ zu METIS unter Systembeschreibung für Urheber (Stand: 15.04.2021)zu entnehmen:
VG Wort (Abschnitt 4.1, Seite 14):
Was gibt man als „Internetseite“ an, wenn man ein eBook melden will?Nimmt ein Verlag nicht an METIS teil, dann gibt man für ein eBook die Internetseite an, auf der das eBook verkauft wird oder direkt genutzt werden kann. Das kann die Seite des Verlages oder eine Buchhandelsseite sein. Bei den Seiten von Bibliotheken ist darauf zu achten, dass sich das Werk wirklich unter der Seite abrufen lässt. Wird z.B. nur auf die Verlagsseite verlinkt, darf die Bibliothek nicht angegeben werden. Und Achtung! Amazon Kindle eBooks sind aktuell nicht meldefähig, da sie im falschen Format vorliegen und in aller Regel auch mit einem Kopierschutz versehen sind.
Was ist mit „Kopierschutz“ gemeint?Hier geht es nicht darum, ob ein Text kostenpflichtig ist. Es geht um technischen Kopierschutz, sogenanntes „hartes DRM“. Damit wird das Kopieren eines Textes mit technischen Mitteln unterbunden. Dadurch ist die Nutzung, für die eine Ausschüttung durch die VG WORT erfolgt aber nicht mehr möglich. Kopierschutz schließt einen Text aus diesem Grund von der Meldung aus. Neben „hartem DRM“ oder „Adobe DRM“ gibt es auch noch „weiches DRM“. Damit ist in der Regel ein Wasserzeichen gemeint, dass den Text sichtbar oder versteckt markiert. Diese Form schließt einen Text nicht von der Meldung aus, da hier Kopien nicht unterbunden werden
Amazon Kindle eBooks sind aktuell nicht meldefähig, da sie im falschen Format vorliegen und in aller Regel auch mit einem Kopierschutz versehen sind. Ferner dürfen die Bücher, auch solche die ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig sind keinen harten Kopierschutz haben.
Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)
Ich kann damit meine eigenen Bücher als ePub ohne Kopierschutz bei folgenden Seiten melden. Teilweise erhalte ich bei der oberen Liste die Rückmeldung:
Die von Ihnen angegebene Internetseite (Startseite) ist nicht erreichbar. Bitte überprüfen Sie Ihre Angabe! Ist Ihre Angabe korrekt?
Diese kann ich mit Korrekt bestätigen, korrigieren oder die Meldung auch löschen.
Da bei der Meldung eine automatische Prüfung (Erreichbarkeit oder Vorhandensein von Zählmarken) erfolgt und die finale Kontrolle wieder durch einen Menschen erfolgt, kann hier nach eigener Kontrolle auf Korrekt geklickt werden um die Meldung final abzuschliessen.
Liste der gemeldeten Seiten zur METIS Sonderausschüttung 2022
- https://www.espresso-tutorials.de/
https://et.training/
(Espresso Tutorials GmbH) - https://www.thalia.de/
https://www.bol.de/
(Thalia Bücher GmbH) - https://www.osiander.de/
(Osiandersche Buchhandlung GmbH) - https://www.weltbild.de/
(Weltbild GmbH & Co. KG) - https://www.hugendubel.de/
https://www.ebook.de/
(Hugendubel Digital GmbH & Co. KG) - https://www.buecher.de/
(buecher.de GmbH & Co. KG) - https://www.lehmanns.de/
(Lehmanns Media GmbH) - https://www.rupprecht.de/
(Buchhandlung Rupprecht GmbH) - https://www.boehnert.de/
(C. Böhnert GmbH) - https://www.ecobookstore.de/
(Ecobookstore - Bambeli GmbH) - https://www.fairbuch.de/
(Fairbuch.de - Wehrheim) - https://www.deutsche-buchhandlung.de/
(KAUFsave Handelsgesellschaft mbH) - https://www.buch7.de/
(buch7.de GmbH ) - https://www.hoebu.de/
https://www.claudio.de/
(Digital Store GmbH) - https://www.buch24.de/
(Buch24 GmbH) - https://www.kulturkaufhaus.de/
(Dussmann das KulturKaufhaus GmbH) - https://kolmansberger.buchhandlung.de
(Buchhandlung Kolmansberger als eine Seite von buchhandlung.de) - https://www.genialokal.de/
(genialokal.de GmbH)
Nicht meldefähige Seiten zur METIS Sonderausschüttung
Trotz .DE Domain können folgende Seiten nicht gemeldet werden (entscheidend Impressum):- https://www.legimi.de/ (Legimi International Sp. z o.o., Polen)
- https://www.beck-shop.de/
(VERLAG C.H.BECK oHG)
Auf dieser Internetseite sind Zählmarken vorhanden. Die meisten Verlage bzw. Seitenbetreiber benötigen Ihre Karteinummer für eine Meldung. Meldungen mit Karteinummer erhalten Sie automatisch ab Ende Dezember des Zählungsjahres, sofern der Mindestzugriff erreicht wurde. Nach Meldungen von Internetseiten / Verlagen, die nicht über Ihre Karteinummer verfügen, können Sie ab diesem Zeitpunkt über diesen Meldewizard suchen. Allerdings ist eine Suche in der Regel erst ab Mai des auf die Zählung folgenden Jahres sinnvoll.
Sonderausschüttung METIS für eBooks 2022
Zumindest sind dieses die Seiten, die ich gefunden habe bei denen meine Bücher auch erworben werden können.
Der Höchstbetrag nach Kappung in Höhe von 1.920 dürfte bei < 20 Büchern als eBook und der hier gelisteten 18 Buchhandlungen bei mir noch nicht erreicht werden :-). Aber bei anderen Autor*innen sollte das durchaus mit berücksichtigt werden. Zumal dieses auch für journalistische oder sonstige Texte gilt, die auf Internetseiten ohne Zählpixel eingebunden werden.
In der Regel sollte es daher interessanter sein hier die reguläre Ausschüttung mit Zählpixel zu verwenden, da es hier keine Kappungsgrenze gibt.
Da ich diese Seiten auch schon in 2022 melden kann ist das etwas, dass auch vor dem 31. Januar 2023 für das Jahr 2022 erfolgen kann.
Im Oktober 2023 werde ich dann wohl erfahren, ob die Ausschüttung der VG Wort die hier gemeldeten Seiten des Online-Sortiments akkzeptiert hat. Andernfalls würde ich hier noch ein Update nachtragen.
Aber immerhin kann ich für 2021 schon einmal die Meldung meiner Verlagsseite als erfolgreich melden und freue mich auf die Ausschüttung ab 30. Oktober 2022.

Im Ausschüttungsbrief 2022 METIS / 2. Hauptausschüttung der VG Wort wird diese Position dann wie folgt ausgewiesen:

Hier sind sowohl die Quoten, als auch die Faktoren je METIS Sonderausschüttung ausgewiesen. Insgesamt können über die Sonderausschüttung maximal 1.920 EUR ausgeschüttet werden. Mit Zählpixel gibt es diese Beschränkung glücklicherweise nicht. Aber für die erwähnten E-Books ist das eine schöne Zusatzposition.
Ich würde mich freuen, wenn dieser Artikel für die ein oder andere Person hilfreich war und bin selbst überrascht, dass für E-Books nun auch eine Meldung bei der VG Wort erfolgen kann.
Die Meldung ist hier zwar jährlich im Januar per T.O.M. zu erfolgen, aber mit etwas Übung dürfte dieses auch nicht weniger Aufwand als die Textmeldung zu den mit erreichten oder anteiligen Mindestzugriff auf Zählpixel bei Onlinetexten sein.
Hier werde ich mich wohl bis zum 31. Januar 2023 bzw. innerhalb 2022 mit einer guten Tasse Kaffe einmal dransetzen...
Im folgenden Abschnitt mag ich aber noch zusätzlich ein Thema bzgl. der nicht ausreichenden Verbreitung von wissenschaftlichen Publikationen in Hochschulbibliotheken eingehen, was aus bekannten Gründen in 2021,2022 auch nicht weiter verwunderlich ist.
Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken
Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie haben auch viele Hochschulbibliotheken ihr Angebot an elektronischen Buchbeständen ausgebaut, sodass 2020, 2021 erschienene Bücher mehr elektronisch/digital und weniger in gedruckter Form in Bibliotheken angeschafft worden sind.Dieses hat für Autor*innen von wissenschaftlichen Publikationen oder auch Fachbüchern aber auch direkte Auswirkungen.
Nach § 49 des Verteilungsplanes der VG Wort erfolgt eine Ausschüttung für wissenschaftlichen Fach- und Sachbücher, wenn diese in wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland im angemessenen Umfang ausgeliehen werden. Hierzu werden nach § 49 Absatz 1 Werke berücksichtigt, die in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen werden. 50 % der Tantieme können ausgeschüttet werden, wenn zumindest drei Standorte im KVK gegeben sind oder der Verkauf von 100 Exemplaren in Deutschland, wenn der Mindestverkaufspreis bei 10,- Euro liegt, nachgewiesen werden kann (§ 49, Abs. 2 Verteilungsplan).
Sofern die Bücher nicht ausreichend verteilt sind, stellt sich die Frage, wie eine Nachmeldung erfolgen kann:
Variante Nachmelden nach der Nachbearbeitungsfrist
Ist das eigene Buch bis zum 31.7. des dritten Folgejahres nach Erscheinen doch noch in den drei Standorten verfügbar, kann dieses nachgemeldet werden.
Variante Nachmelden der Verkaufszahlen
Alternativ können auch die Verkaufszahlen, bspw. durch ein Schreiben des Verlags, nachgemeldet werden. Hier bat ich meinen Verlag um einen schriftlichen Nachweis (PDF) der verkauften Exemplare, die wesentlich über die 100 Exemplare lagen.
Schreiben meines Verlages mit Logo Verlag, Ort, Datum sowie meiner Anschrift und Unterschrift (klassischer Geschäftsbrief):
Sehr geehrter Herr Unkelbach,
hiermit bestätige ich Ihnen, dass von Ihrem Buch „SAP S/4HANA Migration Cockpit – Datenmigration mit LTMC und LTMOM“ inzwischen ... Printexemplare verkauft worden sind. Der Verkaufspreis ist 29,95€.
Mit freundlichen Grüßen
Im Abschnitt "Keine ausreichende Verbreitung der Druckversion in wiss. Bibliotheken" bin ich auf dieses Thema inklusive einer Empfehlung, wie mit der Rückmeldung der fehlenden ausreichenden Verbreitung umgegangen werden kann eingegangen.
Im Ergebnis wurde mein Buch dann wie folgt berücksichtigt:
Werk / Beteiligung | Bewertung * | |
---|---|---|
1 | SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM Werktyp: Buch (1, 176 Seiten) Beteiligung: Allein-Autor Erscheinungsjahr: 2020 Verlagsbeteiligung: |
KVK- |
Als Betrag wurden dann 50 % der regulären Ausschüttung im Bereich Wissenschaft angesetzt.
Typ:
KVK-
Anmerkung:
Keine ausreichende Verbreitung der Printfassung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland – mindestens 5 Standorte erforderlich (Abzug: 50%).
Siehe Verteilungsplan §51, Abs. 1 und 2
Gerade für die zurückliegenden Jahre dürfte dieses eine Option für einige Autor*innen von wissenschaftlichen Publikationen sein, gerade da ja auch drei Jahre nach Veröffentlichung noch eine Nachmeldung im Bereich Wissenschaft erfolgen kann.
Fazit
Persönlich ist mir das Thema VG Wort für Autor*innen, Journalist*innen oder auch für Texte im Internet sehr wichtig. Dies ist auch der Grund warum die Anmeldung bei der VG Wort, Unterschied Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder, Meldung von Texten und Publikationen auf der Seite unkelbach.link/vgwort/ immer wieder aktualisiert wird und ich mich darum bemühe hier verständlich und dennoch umfassend Informationen zusammen zu stellen.Mich hat es daher sehr gefreut, dass ich per Social Media auch aus den Bereich Wissenschaft letztens eine Rückmeldung bekommen habe, dass an die VG Wort (trotz vieler Publikationen) noch nicht gedacht worden ist und sich diese Person nun um einen Wahrnehmungsvertrag kümmert und hoffentlich einige Publikationen nachmelden kann.
Im Sinne von sharing is caring freue ich mich darüber, wenn dieser Artikel oder auch die obere Seite geteilt wird.
Nachtrag 27.Dezember 2022

Nach Weihnachten, und meinen Jahresrückblick 2022, bin ich noch auf einen ausführlicheren Artikel zum Thema aufmerksam geworden. Petra Schier hat in einen ausführlicheren Blog-Artikel "Die METIS Sonderausschüttung: eBooks (und mehr) ohne Zählpixel bei der VG Wort melden" dies Thema noch einmal ausführlicher beschrieben und um eine "Schritt für Schritt zur Meldung für die METIS-Sonderverteilung" ergänzt.
Der Artikel ist sicherlich auch für einige Autor*innen die auch eBooks veröffentlichen zwischen den Jahren eine Leseempfehlung. Das Thema VG Wort ist auch ausführlicher auf meiner Seite unkelbach.link/vgwort/ beschrieben. Gerade in Bezug auf die Quoten im Laufe der Jahre, als auch zu einigen Aspekten rund um die steuerrechtlichte Behandlung aktualisiere ich diese Seite regelmäßig.
Aber auch Petra Schier hat einen entsprechenden Leifaden für VG Wort veröffentlicht. Mein Schwerpunkt liegt, durch eigene Betroffenheit bei wissenschaftlichen Publikationen, Zeitschriftenartikel und Texte im Internet, während auf der Seite von ihr auch das Thema Bibliothekstantiemen aber auch Sprachtonträger und Audio-Downloads erläutert ist. Hier gibt es durchaus Unterschiede zu wissenschaftliche Publikationen ist der Meldeweg ein etwas anderer. Das Thema Hörfunk und Fernsehen ist derzeit noch nicht behandelt worden, so dass ich mich freuen würde hier noch eine weitere gute Anleitung zu finden. Nebenbei das Thema Künstlersozialkasse und Autorenversorgungswerk gehört auch zu den wichtigen Themen auf die ich an dieser Stelle gerne verweise.
- "Die VG Wort: Ein Leitfaden für Autorinnen und Autoren und Schreibende aller Art" von Petra Schier / Mila Roth
- "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" von Andreas Unkelbach
- "Bücher und Zeitschriften-Artikel bei der VG Wort melden" von Kia Kahawa
Eine der schönsten Ändeurngen, neben der Meldung meiner Bücher, ist die Anpassung der neuen Oberfläche von T.O.M. (siehe Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))").
Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):
Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.
Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.
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18:38 Uhr
Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 17.06.2022 - Hauptausschüttung und Infos zu METIS
Neben dem aktuellen Geschäftsbericht sowie den Hinweis, dass es 2022 zwei Termine zur Hauptausschüttung (Juli und September) geben wird, wurden auch wieder eingereichte Fragen ausführlicher behandelt.
Die beiden Termine ergeben sich dadurch, dass es eine Änderung im Sinne der Verlagsbeiteilung ab dem 7. Juni 2021 gab, sodass hier eine Ausschüttung nach alter Regelung und der zweite Teil nach der neuen Systematik erfolgen wird. Ich bin gespannt, wie dieses in den Quotenplänen dargestellt wird. Immerhin ist der Hinweis hier wichtig, dass die Ausschüttung der VG Wort für 2021 in 2022 nicht im Juli mit dem Vorjahr verglichen werden sollte, sondern erst, wenn beide Hauptausschüttungen durchgeführt sind.
Für mich sind immer wieder die eingereichten Fragen interessant und daher mag ich diese gerne hier im Ergebnis kurz festhalten:
Fragen der Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort
Zählsystem und Datenschutz bei METIS
Beim Meldesystem bei Texten auf Internetseiten erfolgt ohne Verarbeitung von personenbezogenen Daten, nach Ansicht der VG Wort, aber auch aufgrund der bayrischen Landesdatenschutzaufsicht, sodass hier keine Probleme in Richtung Datenschutz vorhanden ist, was das System an sich anbelangt.
Problematisch könnte das Problem der Nutzung von Cookies sein, die hilfsweise zur genaueren Zählung von Zugriffen genutzt werden und wo hier auch Einwilligungen gesetzt werden sollen. Dieses in § 25 TTDSG korrekt gesetzt. Allerdings beruft sich hier die VG Wort auf § 25 II TTDSG und wird von der VG Wort so ausgelegt, dass es sich um setzbare Cookies handelt, die keine gesonderte Genehmigung seitens der Besuchende wäre. Ohne Cookies funktioniert das Zählsystem dennoch, aber es ist etwas ungenauer.
Dennoch wurde auf das technische Problem der Nutzung von Cookies unter dem Browser Chrome erwähnt. Dieser Browser unterdrückt technisch Fremd-Cookies, also Googles, die außerhalb der eigenen Seite ausgelesen werden. Mittlerweile werden diese technisch mittlerweile unterdrückt, aber bisher sind die Rahmenbedingungen noch nicht bekannt, sodass hier abgewartet wird. Es wird wohl einige Seiten geben, die in diesen Fall, analog Adblocker, den Zugriff sperren, sodass hier seitens Google Chrome hier Maßnahmen umgesetzt werden.
Es wird eine gemeinsame Lösung angestrebt, aber bisher ist hier noch keine Lösung in Sicht.
Hier hatte ich vor einigen Tagen ebenfalls eine Anfrage zum Thema third-part Cookies erhalten:
"Das VG-Wort-Cookie wird als "SameSite=Lax" deklariert, sodass Chrome und Edge kein Cookie setzen. Der Wert müsste von der VG-Wort auf "SameSite=None" geändert werden. Erst dann sollte wieder ein Cookie gesetzt werden." (Hinweis von Sebastian Meister)
Persönlich habe ich bei meinen Artikeln hier keine Einschränkung bemerkt, denke aber, dass dieses tatsächlich künftig ebenfalls von der VG Wort mit berücksichtigt werden wird. Technisch habe ich diese Aussage nicht weiter geprüft und bin mir auch gerade unsicher, wie dies Merkmal in der Zählmarke der VG Wort umgesetzt werden kann... aber dieses Jahr bin ich ohnehin schon sehr neugierig auf mein eigenes VG Wort Ergebnis.
Vergütung von Podcasts
Die VG Wort ist nicht für die Zugängigmachung, sondern für die Vervielfältigung zuständig. Entsprechend sind hier Kopierhäufigkeiten zu berücksichtigen, die jedoch nicht ganz einfach sind, gerade da es auch eine Vielzahl von Podcasts gibt und die entsprechend berücksichtigt werden können. Entsprechende Einnahmen im Bereich der Vervielfältigungen sind auch entsprechend gering, sodass hier eine sinnvolle Lösung erarbeitet wird.
Gegenseitigkeitsverträge
Wenn Werke nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland genutzt werden, gibt es mit ausländischen Schwestergesellschaften entsprechende Verträge und gibt Einnahmen aus der Rechtewahrnehmung weiter, sodass hier gegenseitig mit den Schwestergesellschaften entsprechende Vergütungen im Ausland wahrgenommen werden können, sofern der Inkassoauftrag für das Ausland genutzt werden kann.
Für die Urheber*in ist der Wohnsitz nicht entscheidend, sodass bei hinreichender Nutzung des Werkes in Deutschland (auch in einer anderen Sprache) vorhanden ist. Hier sind entsprechende sprachunabhängige Voraussetzungen für die Verbreitung zu sehen.
Dieses dürfte bspw. auch für Lukas Rohr (excelnova.org) oder Katharina Schwarzer (blog.saprani.at) interessant sein. Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) habe ich ebenfalls online für Onlinetexte zusammengefasst. Besonders, dass die Texte nicht zwingend in deutscher Sprache geschrieben sein müssen, war mir bisher nicht ganz bewust und dürfte auch für andere Onlinemedien spannend sein.
Sofern kein Konto innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt (hier gibt es eine SEPA Überweisung) kann hier traditionell eine Auszahlung per Scheck erfolgen.
Quoten der VG Wort 2022 für 2021 Metis und Rest
Auch wenn der Verteilungsplan auf der Mitgliederversammlung beschlossen worden ist, werden die Quoten 2022 wohl erst Anfang Juli 2022 veröffentlicht werden. Im Vorjahresvergleich (siehe "Quoten der VG Wort für Onlinetexte und Printmedien Wissenschaft / Buch") bin ich schon sehr gespannt auf die Entwicklung, auch wenn es vermutlich nicht so hohe Ausschüttungen wie letztes Jahr (inklusive der Nachausschüttungen) geben wird.Die Quoten für METIS werden erst im September 2022 festgelegt, aber zumindest Print-Medien liegen schon vor. Dabei sind die Vergütungen im wissenschaftlichen Bereich von 2.000 Euro für ein 2020 erschienenes Buch auf eine Vergütung von 1.600 Euro für ein 2021 erschienenes Buch gesunken. Auch im Bereich METIS gibt es zwei Ausschüttungen.
Die beiden Zeiträume, die sich auf die Einnahmen vor dem 7. Juni 2021 und die Einnahmen nach diesem Datum beziehen, werden parallel ausgeschüttet. Die Sonderausschüttung und die reguläre Ausschüttung mit Zugriffzählung finden zum geplanten Zeitpunkt im September 2022 statt.
Hintergrundinformationen zur VG Wort
Der Hintergrund zur VG Wort und den Ausschüttungen an Urheber*innen sowie Verlage ist auf uebermedien.de im Artikel "Zweitverwertung von Texten 1. Juli 2022 Follow the Money: Wie kommt das VG-Wort-Geld zu mir?" mit der entsprechenden Entwicklung beschrieben. Eine praktische Beschreibung, entstanden bspw. durch die steuerrechtliche Behandlung der VG Wort Ausschüttung, findet sich auch bei mir auf der Seite unter "Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger".
Mein Online-Training

19:32 Uhr
Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS
Vom 10. bis 11 Dezember fand die virtuelle Mitgliederversammlung statt und davor gab es ein Video für die Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort.
Im März 2021 gab es schon einmal eine Information, die unter "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" ausführlicher beschrieben worden ist.
Dieser Artikel gliedert sich in folgende Bereiche
- Rückblick Versammlung März 2021
- Neuigkeiten und Informationen an Wahrnehmungsberechtigte Dezember 2021
- Erläuterungen zum Geschäftsbericht 2020
- Änderungen im Urhberrecht
- Aktuelle Themen - laufende Gerichtsverfahren
- Änderungen METIS - Meldesystem für Texte auf Internetseiten
- TTDSG und METIS
- VGWort und Corona
- Ausblick 2021
- Fragen der Wahrnehmungsberechtigte - Wahrnehmung von Rechte Streamingdienste und Uploadplattformen
- Fazit
VIDEO zur Information für die Wahrnehmungsberechtigten
URL:
https://webcast.nc3-cdn.com/clients/vgwort/information/
Rückblick Versammlung im März 2021
Ein Schwerpunkt der Mitgliederversammlung im März 2021 war ein Bericht zu den Entwicklungen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der DSM-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG). Darüberhinaus wurden auch, die schon in 2020 erfolgten Anpassungen wie die umsatzsteuerrechtliche Anpassung. Gerade zum Thema "Auswirkung Urteil europäischen Gerichtshof (EuGH)vom 18.01.2017, C-37/16 (SAWP)" hatte ich schon im Artikel "VG Wort und Steuer" ausführlich berichtet. Daneben ging es auch um die Neuentwicklung der Software für die Meldung von Texten in Bezug auf METIS, aber auch Datenschutz und Sicherheit vorgestellt.Ferner gab es noch Abstimmungen, insbesondere bzgl. Satzungsänderungen, Wahrnehmungsvertrag und des Verteilungsplans.
Neuigkeiten und Informationen an Wahrnehmungsberechtigte Dezember 2021
Auch die Mitgliederversammlung am Wochenende ist abgeschlossen (siehe Aktuelle Informationen Mitgliederversammlung der VG Wort (PDF)) und entsprechend neugierig bin ich auf die Informationen vom Donnerstag.Neben der Darstellung des Geschäftsberichts des Vorstandes wurden auch vorab gesandte Fragen beantwortet. Gegenstand der Mitgliederversammlung ist dabei das Geschäftsjahr 2020, wofür auch die Ausschüttungen 2021 herangezogen worden sind. Für Texter*innen, Autor*innen aber auch Blogger*innen dürfte das Thema VG Wort mittlerweile allgemein bekannt sein, dennoch als kleiner Hinweis ein immer wieder aktualisierter Text unter "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" :-).
Die Einnahmen der VG Wort sind wieder gestiegen und lassen scih auch an den Ausschüttungen, wie im Artikel "Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 (Onlinetexte), Google Analytics mit und ohne Cookies🍪 und FICO Forum Infotage Digital 2021 😎" sowohl an der Sonderausschüttung als auch METIS oder der Printvergütung im Bereich Wissenschaft zeigt.
Erläuterungen zum Geschäftsbericht 2020
Die Vergütung der Urhebende über die Gerätehersteller der Geräte und Speichermedien gemäß § 54 UrhG über stehender Text und Bild per klassicher Kopierer, Audio und Video zum Beispiel per CD, DVD oder MP3/4 Player und moderner die Kombination bei Mobiltelefonen, Smartwatches oder auch PC und Tablet.Hier zeigt sich auch der Wandel in der Mediennutzung. Aber auch 2020 zeigen sich Einmaleffekte, die nicht zu vernachlässigen sind. Der Rückgang der Bibliothekstantiemen für Printwerke ist auch erklärbar durch geschlossene Bibliotheken, wo ein entsprechender Rückgang zu vermerken ist.
Wie sich die Urheberangabe bei digitalen Lernplattformen an Schulen und Hochschulen entwickelt und wie der Vertrag mit der Kultusministerkonferenz und den Ländern gestalten wird, ist ebenfalls ein spannendes Geschäftsfeld. Die digitalen Semesterapparate ist ebenfalls ein Thema, dass auch im Hochschulbereich noch eine offene Diskussion im laufenden Schiedstellenverfahren stattfindet.
Änderungen im Urheberrecht
Im Rahmen des digitalen Binnenmarktes wurden ebenfalls Rechtewahrnehmungen angepasst. Das Gesetz sieht auch eine Stärkung der Wahrnehmung von Rechten vor darunter fällt auch die Verlagsbeteiligung, welche zwischendurch einer Zustimmung der Urheber*innen bedurfte. Hier gibt es noch Vorschläge in der Mitgliederversammlung und Anpassung im Verteilungsplan, welche sich an den gesetzlichen Vergabeplan orientieren.Es gibt aber auch einen neuen Anspruch der Urheberinnen und Urheber durch das Presseverlegerleistungsschutzrecht wo nun ein Anspruch über Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können, sodass Journalistinnen und Journalisten an den Einnahmen der Verlage beteiligt werden.
Bei vergriffenen Verlagen wird es auch ein System der kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung, sodass dieses auch ein weiterer Bereich bei der VG Wort sein wird.
Die Frage von Haftung und Verantwortung von Uploadplattformen und Ansprüchen über das UrhDaG ist hier ebenfalls ein Thema, wo sich die Verwertungsgesellschaft um gesetzlich erlaubte Nutzung oder der direkten Vergütung der Urheberinnen und Urheber gegenüber der Plattform auseinandersetzt.
Aktuelle Themen - laufende Gerichtsverfahren
Es gibt ein Klageverfahren im Rahmen des laufenden Verfahren der Herausgebervergütung (Herausgaber von Sammelwerken) und wissenschaftlichen Autoren. Ebenso ist hier die Frage der Durckkostenzuschüsse des Förderungsfonds Wissenschaft.Hier gibt es ein erstinstanzliches Urteil, wonach die Wahrnehmung nur teilweise in der Vergangenheit durch Verträge gegeben hatte. Bei Änderungen des Wahrnehmungsvertrages hätte es eine positive Zustimmung zu den Änderungen geben müssen. Wie sich diese Rechtsprechung des Landgerichts München I auswirkt, ist sicherlich ebenfalls eine wichtige Frage bei Sammelwerken. Ebenso sind auch formale Formulierungen beim Förderfond nur bei Berechtigten zu sehen, wobei hier die Einordnung von Berechtigten ist hier kritisch, da ein reiner Wahrnehmungsvertrag erst einmal nicht gültig ist.
Das Urteil vom 04.10.2021 des LG München I 42 O 13841/19 findet sich unter anderen bei Beck Online ( Rechtswidrige Ausschüttungen der VG Wort ) sowie in der Pressemitteilung "Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig". Der Gesamttext des Urteils kann auf dejure.de zu "LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/19" gelesen werden.
Hier ist eine unsichere Rechtslage in der ersten Instanz sodass hier noch weitere Verfahren wie auch in der Berufungsinstanz ausstehen. Daher gibt es derzeit auch keine aktuellen Druckkostenzuschüsse und entsprechende Risikorückstellungen sowie keine aktuellen Ausschüttungen an Herausgeber von Sammelwerken.
Explizite Zustimmungen bei Änderungen eines Wahrnehmungsvertrages ist auch derzeit noch nicht umgesetzt bzw. ist entsprechend kompliziert.
Änderungen METIS - Meldesystem für Texte auf Internetseiten.
Das Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS) ist, wie im oberen Artikel beschrieben, um eine neue Benutzerführung erweitert worden. In 2021 sind dies die höchsten Ausschüttungen, die durchgeführt worden sind. Die neu gestaltete Oberfläche hat mich ebenfalls begeistert, da die Seite wesentlich klarer gestaltet worden ist.
Hierbei gibt es auch passende Assistenzfunktionen :-).
Durch eine zuverlässige Meldung der Verlage können diese Meldungen durch die Autorinnen und Autoren als Urheber betrachtet werden und enstprechende Korrekturen vorgenommen werden können. Dadurch entfallen die Meldebestätigungen als Autor*in für von Verlagen gemeldete Texte. Ebenso können nun auch Agenturautoren, wie zum Beispiel die DPA entsprechend berücksichtigt werden und entsprechende Meldungen erfolgen.
Interessant ist auch, dass bei der Nutzungserfassung von Texten im Internet auch alternative Zählerfassungen versucht worden sind (Google Analytics etc.) allerdings sind diese Überlegungen aus Gründen des Datenschutzes angepasst worden sind.
Der Einbau von Zählpixel (reguläres Verfahren) sollen Plugins entwickelt werden, die für Contentmanagement Systeme wie Wordpress (65 % Marktanteil) und danach Typo3 (20-25% Marktanteil) genutzt werden können. Dieses dürfte gerade für Onlineverlage spannend sein.
Ebenso sollen Autorenidentifikationssysteme wie ORCID (häufig bei wissenschaftlichen Publikationen verbreitet) genutzt werden. Damit fällt die notwendige Authentifizierung von Autorinnen und Autoren weg, sofern diese auch automatisch erkannt werden können.
Dazu gehört auch der Standard ISNI (International Standard Name Identifier).
Bei Verlagen wird die VG Wort Karteinummer verwendet um Urheberinnen und Urheber zu erkennen.
Die Erfassung von Nutzende bei der Sonderausschüttung wurden ebenfalls Ideen entwickelt um Artikel über die deutsche Zeitschriftendatenbank ZDB zu berücksichtigen, so dass hier das Thema ISSN für Verlage ebenfalls interessant wird. Im Artikel "Hintergrund ISSN 📰 für Andreas Unkelbach Blog - Hintergrund ISSN für Onlinepublikationen wie Blog (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)" sowie "Die wissenschaftliche Suchmaschine Google Scholar - Recherche und eigenes Profil eintragen (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)" sind auch diese Themen behandelt worden.
Damit können auch Sonderausschüttungen, sofern keine Zählpixel in Onlinemedien erfasst worden sind, berücksichtigt werden. Inwieweit hier weitere Erleichterungen im Bereich Sonderausschüttung und regulärer Ausschüttung erfolgen ist ebenfalls ein Thema, was durch eine Zusammenlegung beider bisherigen Meldesysteme eine Erleichterung anbieten kann. Quasi "single point of truth" für METIS ;-).
TTDSG und METIS
Das Thema TTDSG ist hier ebenfalls ein wichtiges Thema. Seit 1. Dezember in Kraft getreten, wurden hier von der VG Wort etwaige Konsequenzen überprüft. Ein Gutachten liegt in den letzten Zügen und wird vss. Mitte Dezember vorliegen. Die Grundzüge des Gutachten besagen, dass das METIS System keine Einwilligung seitens der Nutzer bedarf.
An dieser Stelle liebe Grüße an Dr. Thomas Schwenke (Abschnitt VG Wort Pixel im Artikel "TTDSG: Neue Regeln für Cookies – Praxistipps und Checkliste für Google Analytics & Co") und Peer Wandiger (siehe Artikel "Der VG Wort Cookie und das TTDSG – Brechen nun die VG Wort Einnahmen ein?").
Im Podcast Rechtsbelehrung sind hier die beiden Folgen "TTDSG – Neue “Datenschutz”-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101" sowie "TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung 102" hörenswert.
Dieses dürfte zunächst einmal Anpassungen vermeiden, was die Anpassung der Zählpixel anbelangt. Hier gibt es noch weitergehende Informationen durch die VG Wort zum Thema TTDSG und METIS Zugriffszählung.
VG Wort und Corona
Die Betreibervergütung der VG Wort (Kopiervergütung) wirkt sich direkt auf die Einnahmen der VG Wort aus, so dass durch Schließzeiten hier niedrigere Einnahmen vorhanden sind, durch eine geringere Nutzung. Diese Einbußen sind aber geringer als erwartet.Immerhin in der Pandemie wurden viele neue Geräte angeschafft, was sich auch auf die VG Wort positiv auf die Einnahmensituation auswirkt. Immerhin auch die VG Wort hat einen Notdienst in Präsenz für Post aber weitesgehend Homeoffice zur Vermeidung von persönlichen Kontakten, so dass die digitale Kommunikation per eMail bevorzugt wird statt per analoger Post oder Telefon.
Ausblick 2021
Für das Jahr 2021 sind zumindest schon einmal Prognosen vorhanden, wonach die Einnahmen zu 2020 wesentlich niedriger liegen (Nachzahlungen 2020 und Einmaleffekt) aber insgesamt ist das Ergebnis wirklich als positiv zu vermelden. Die Auslandszahlungen liegen noch nicht vor.
Neben Satzungsänderungen, Änderung des Wahrnehmungsvertrages und des Verteilungsplan durch die Gesetzesänderungen in 2021 wird hier die Berücksichtigung der Verleger und Inkasso für das Ausland stehen Änderungen an.
Fragen der Wahrnehmungsberechtigte - Wahrnehmung von Rechte Streamingdienste und Uploadplattformen
Hier wurden die Wahrnehmungen von Rechte gegenüber Streamingdiensten und gegenüber Uploadplattformen thematisiert.Die Rechtewahrnehmung gegenüber Streamingdiensten wie Netflix oder Amazon Prime müssen durch Übersetzende und Drehbuchautoren werden durch die Produzenten und nicht über die Verwertungsgesellschafte eingeräumt, wodurch die VG Wort diese nicht wahrnehmen kann.
Bei Uploadplattformen wie Youtube ist die Frage wie das URHDAG angewendet wird.
Hier gebt es gesetzliche Vergütungsansprüche, direkt an Verwerter oder über Verwertungsgesellschaften. Hier ist das Gesetz noch neu, so dass dieses gemeinsam mit anderen Verwertungsorganisationen ausgearbeitet werden.
Fazit
Das Format zur Inforation an Wahrnehmungsberechtigte erscheint mir gerade dadurch sinnvoll, dass hier auch der Zugang erleichtert wird und ich freue mich, dass hier ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.Hinweis:
Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und wird von mir regelmäßig aktualisiert.
13:04 Uhr
Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 (Onlinetexte), Google Analytics mit und ohne Cookies🍪 und FICO Forum Infotage Digital 2021 😎
Sowohl für Blogger:innen (bloggende Personen, Onlinetexte, eBook) als auch Autor:innen dürften die Quoten zur Hauptausschüttung 2021 für 2020 eine erfreuliche Nachricht sein. Die Ausschüttung für Printmedien erfolgt zur Hauptausschüttung Anfang Juli während die Ausschüttung METIS (Texte im Internet) Ende September / Anfang Oktober erfolgt.
Die aktuellen Quoten, der für mich relevante Bereiche (Texte im Internet, wissenschaftliche Publikationen) habe ich unter "Update Quoten" hier im Artikel für die Jahre Publikationsjahre 2020 bis 2015 ergänzt nebst Verweis auf die Quelle ergänzt. Dabei bin ich auch auf die Vergütung von eBooks eingegangen (Sonderausschüttung) sowie Verwertungsgesellschaften im DACH Raum.
Des Thema VG Wort Ausschüttung für eBooks (Metis Sonderausschüttung) ist in folgendem Artikel inklusive einer Schritt für Schritt Anleitung beschrieben:
Unkelbach, Andreas: »Zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-) sowie VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks)« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 24.10.2022, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=1299
In diesem Artikel haben sich so Themen rund um das Autorenleben mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Technik und Datenschutz aber auch SAP Weiterbildung angesammelt, auf die ich in den folgenden Abschnitten gerne eingehen mag.
- Sonderausschüttung der VG Wort für E-Books
- Update Quoten VG Wort - METIS (Onlinetexte und Sonderausschüttung)
- Update Online Onlinetexte melden in der Schweiz und Österreich
- Update Das Meldeportal Texte Online Melden TOM der VG Wort
- Google Analytics und Cookies
- SAP Weiterbildung FICO Forum Infotage Digital 2021
Besonders rund um die VG Wort bin ich immer wieder erstaunt, welche Themen hier als Blogger aber auch als Autor relevant werden und ich freue mich darüber, dass die Seite dazu auch anderen weiter helfen kann. Was die Technik um Google Analytics und Cookies anbelangt ist hier eine Mischung aus Faszination für die Technik und Staunen darüber, wie sehr sich hier die Rahmenbedingungen doch immer wieder ändern, so dass ich hier ein großes Lob an alle (auch verlinkten) Personen aussprechen mag, die hier lösungsorientiert Alternativen anbieten.
Für November 2021 freue ich mich aber nun auch schon darauf digital rund um SAP S/4HANA neues zu lernen und hier einen Austausch zu leben. Gerne würde ich hier auch wieder bei einer Tasse Kaffee mich mit anderen austauschen, aber dieses ist zum Glück ja auch digital möglich. Für dieses Jahr bin ich aber froh, dass die Jubiläumsveranstaltung noch einmal digital statt finden wird und habe mich auch bewust dafür entschieden, bei der Anmeldung mich gegen eine lokale Veranstaltung unter Hygienebedingungen auszusprechen.
Nun mag ich aber auf die einzelnen angekündigten Themen eingehen.
Sonderausschüttung der VG Wort für E-Books
Im April 2020 hatte ich mein aktuelles Buch zum SAP S/4 HANA Migrationscockpit veröffentlicht und hier auch eine Meldung im Bereich Wissenschaft der VG Wort eingereicht.Unter »SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM« ist das Buch ausführlicher als Nachfolge zur LSMW oder eCATT vorgestellt worden.
(01. Juni 2017) Paperback ISBN: 9783960120179
Für 29,95 € direkt bestellen
Oder als SAP Bibliothek-Flatrate *
Amazon * Autorenwelt
Im Meldebereich T.O.M. (Texte Online Melden) bekam ich dann eine Meldung, dass das Buch keine ausreichende Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken gefunden hat.
Was es damit auf sich hat, ist im Abschnitt "Keine ausreichende Verbreitung der Druckversion in wiss. Bibliotheken" beschrieben. Insgesamt stehen hier zwei Möglichkeiten für Autorinnen und Autoren zur Verfügung.
- Variante 1 Nachmelden der Verkaufszahlen (sofern > 100 verkaufte Exemplare in Deutschland)
- Variante 2 Nachmelden nach der Bearbeitungsfrist (sofern innerhalb von drei Jahren (inkl. Erscheinungsjahr) doch noch eine ausreichende Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken gegeben ist)
In der Nachricht der VG Wort wurde neben der Verbreitung aber auch darauf hingewiesen, dass ich zu der laut KVK vorhandenen Online-Version meiner Bücher eine Meldung im Bereich METIS abgeben kann. Hier kann die Sonderausschüttung der VG Wort in Anspruch genommen werden, sofern der eigene Verlag keine Zählpixel einsetzt.
Für mich war diese Nachricht eine Motivation hier eine Meldung abzugeben und auf das Thema ausführlicher auf meiner Seite zur VG Wort einzugehen. Da auch weitere Autorinnen und Autoren im Verlag nachfragten, wie und ob eine Meldung von E-Books bei der VG Wort möglich ist hoffe ich, dass dieser Text auch anderen weiter helfen kann.
Quoten der VG Wort für Onlinetexte und Printmedien Wissenschaft / Buch
Mittlerweile sind die Quoten der VG Wort für 2020 veröffentlicht, so dass ich folgende Tabelle den Unterschied zwischen der regulären (erforderlich 1.500 Zugriffe im Jahr und 1.800 Zeichen je Text) und der Sonderausschüttung (pauschale Auszahlung gestaffelt nach Anzahl der Texte) verdeutlichen.
Quelle: https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/quoten/Quoten_2021_fuer_2020.pdf :-)
Anzahl Texte für-> | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 |
---|---|---|---|---|---|---|
Regulär METIS je Text | 45,00 | 40,00 | 35,00 | 29,40 | 23,80 | 20,00 |
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig). | ||||||
Sonderausschüttung | Kein Mindestzugriff von 1.500 Ausschüttung erfolgt nur an Autoren | |||||
001-020 Texte | 20,00 | 17,00 | 15,00 | 13,00 | 10,00 | 10,00 |
021-060 Texte | 60,00 | 51,00 | 45,00 | 39,00 | 30,00 | 30,00 |
061-120 Texte | 120,00 | 102,00 | 90,00 | 78,00 | 60,00 | 60,00 |
121-240 Texte | 240,00 | 204,00 | 180,00 | 156,00 | 120,00 | 120,00 |
241-180 Texte | 480,00 | 408,00 | 360,00 | 312,00 | 240,00 | 240,00 |
> 480 Texte | 960,00 | 816,00 | 720,00 | 624,00 | 480,00 | 480,00 |
Die Quoten für METIS (Onlinetexte) der regulären Ausschüttung habe ich unter "Quoten der VG Wort nach Verteilungsplan" im Abschnitt METIS diese seit 2009 erfasst :-).
Waren es 2014 noch 12,00 EUR wurde bei der regulären Ausschüttung von 2019 bis 2013 nach der Anzahl der Zugriffe unterschieden.
2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | |
---|---|---|---|---|---|
Zugriff | 1.500-2.999 | 1.500-7.499 | 1.500-5.999 | 1.500-2.999 | 1.500-2.999 |
EUR | 10,00 EUR | 10,00 EUR | 10,00 EUR | 15,00 EUR | 20,00 EUR |
Zugriff | 7.500-37.499 | 7.500-37.499 | 6.000-23.999 | ab 3.000 | ab 3.000 |
EUR | 12,00 EUR | 13,00 EUR | 15,00 EUR | 20,00 EUR | 25,00 EUR |
Zugriff | ab 37.500 | ab 37.500 | ab 24.000 | ab 10.000 | ab 10.000 |
EUR | 16,00 EUR | 18,00 EUR | 20,00 EUR | 25,00 EUR | 30,00 EUR |
Gerade an den Vorjahreswerten zeigt sich, welche Bedeutung Onlinepublikationen (Blogs, Zeitschriften, Portale, ...) gewonnen haben und welche Entwicklung hier sich positiv in diesen Bereich für Autor*innen und Urheber*innen entstanden ist. Gerade der gestaffelte Mindestzugriff aber auch die Anpassung der Vergütung sind hier enorme Vorteile.
Fit für Journalismus (Das Blog für Einsteiger, Umsteiger und vor allem Aufsteiger!) hat im Artikel "VG Wort: Lieber mit Zählmarke oder mit Sonderausschüttung?" den Unterschied zwischen Zählmarke und Sonderausschüttung als Urhebende ebenfalls zusammengefasst. Wobei ich hier auch die Seite der Verlage verstehen kann für die eine Implementierung der Zählmarken ebenfalls Aufwand ist.
Im Vergleich dazu ist die Printvergütung für ein im Bereich Wissenschaft im Meldejahr erschienenes Buch, bei ausreichender Verteilung (siehe "Keine ausreichende Verteilung der Druckversion in wiss.Bibliotheken") ebenfalls erheblich gestiegen.
Wisesnschaft Printmedien | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 |
---|---|---|---|---|---|---|
erschienes Buch im Jahr | 2.000 | 1.400 | 1.900 | 1.800 | 900 | 900 |
Beitrag (ZS,BB) Seite a 1.500 Zeichen | 5 | 4 | 3,5 | 2 | 1,5 | 1,5 |
Onlinetexte melden in der Schweiz und Österreich
An dieser Stelle auch der Hinweis, dass Onlinetexte sowohl in der Schweiz als auch in Österreich gemeldet werden können. Im Abschnitt Onlinetexte melden in der Schweiz und Österreich unter "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" ist das Vorgehen der beiden Verwertungsgesellschaften Österreich Literar Mechna (literar.at) und Schweiz Pro Litteris (prolitteris.ch).
Das Meldeportal Texte Online Melden TOM der VG Wort
Im Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" habe ich das Verfahren zur regulären Ausschüttung und Meldung von Zählmarken beschrieben.Ein weiteres Thema letzte Woche war noch eine technische Anpassung der Nutzung von Google Analytics auf dieser Seite, worauf ich ebenfalls noch eingehen möchte.
Google Analytics und Cookies
Dr. Thomas Schwenke hat im Beitrag "Der ultimative Cookie-Datenschutz-Ratgeber" im Abschnitt "Google Analytics ohne Cookies" darauf hingewiesen, dass Google Analytics mittlerweile auch ohne Setzen eines individuellen Cookies genutzt werden kann. Über den Tag storage: none setzt Google selbst keine ID für den User ("ClientID"), sondern überlässt es den Website- oder App-Betreibern diese zuzuweisen. Hier muss dann eine eigene ID durch die Website oder App gesetzt werden. Über den Tag storeGac : false wird darüber hinaus auch kein Cookie mit der ID gesetzt. Sollten Sie in der Vergangenheit auch Google Adsense mit Google Analytics verknüpft haben sollte auch der Code- ga('require', 'displayfeatures');
Bisherige Nutzung von Google Analytics mit Google Optout und Cookies
Bisher hatte ich Google Analytics wie folgt eingebunden.
Option um ein Cookie zum Deaktivieren von Cookies zu setzen.
Hier kann dann auf der Seite per
<a onclick="alert('Google Analytics wurde deaktiviert');" href="javascript:gaOptout()">Google Analytics deaktivieren</a>
ein Cookie gesetzt werden um eine Option gewählt werden, durch die hier kein Cookie gesetzt wird.
<script>
var gaProperty = 'UA-12345678-1';
var disableStr = 'ga-disable-' + gaProperty;
if (document.cookie.indexOf(disableStr + '=true') > -1) {
window[disableStr] = true;
}
function gaOptout() {
document.cookie = disableStr + '=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/';
window[disableStr] = true;
}
Das Coding zum Einbinden von Google Analytics sieht dann wie folgt aus:
(function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){
(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga');
ga('create', 'UA-12345678-1', 'andreas-unkelbach.de');
ga('set', 'anonymizeIp', true);
ga('require', 'displayfeatures');
ga('send', 'pageview');
</script>
Damit wird die IP anonymisiert und es gibt die Option per Cookie das Tracking etwas zu anonymisieren. Allerdings werden hier im jeden Fall ein Cookie gesetzt, einmal für die Einbindung von Google Analytics selbst oder alternativ zur Ablehnung dieser Option.
Auf Blogmojo hat Finn Hillebrandt im Artikel "Die 5 besten WordPress Cookie Plugins in 2021 (ausführlicher Vergleich)" entsprechende Möglichkeiten in Wordpress beschrieben, wie mit einer solchen Variante verfahren werden kann.
Daher war ich sehr neugierig, wie eine cookielose Variante von Google Analytics und einer eigenen ID statt der ID von Google verwendet werden kann. Damit entspricht der Einsatz, technisch, der Einbindung einer lokalen Trackinglösung wie Matomo oder andere lokale Trackinglösungen. Zumindest ist sich darum bemüht worden möglichst wenig Daten zu sammeln und dennoch eine Analyse zu ermöglichen.
Das entsprechende Coding zur Nutzung einer eigenen ID ist wie folgt in Coding von Google Analytics vorgesehen.
Cookieloses Tracking mit Google Analytics
Markus Baersch hat unter "Cookieloses Tracking mit Google Analytics" mehrere Varianten beschrieben. Unter anderen ist hier die Möglichkeit der Ausgabe der PHP Session ID eine Option oder alternativ eine Berechnung einer ID aus einer Kombination von einer anonymisierten IP, Sprache und User Agent.<script>
/* Google Analytics ohne Cookies */
(function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){
(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga');
ga('create', 'UA-12345678-1', 'andreas-unkelbach.de',
{'storage':'none',
'storeGac' : false,
'clientId': '<?php
/*
PHP Code von Markus Baersch
https://www.markus-baersch.de/blog/cookieloses-tracking-mit-google-analytics/
Beispielcode auf Github:
https://gist.github.com/mbaersch/e492ecfa1802b9736fefcc983b8b557f
*/
function anonymizeIp($ip) {
//IPV4/IPV6
return preg_replace(['/.d*$/','/[da-f]*:[da-f]*$/'],['.0','0000:0000'],$ip);
}
function get_fingerprint($i, $l, $a) {
//nicht nachvollziehbarer Hash aus anonymer IP, Sprache und User Agent
$in = $i . 'k1|' . $l . 'k2|' . $a . 's|';
$salt = 'GEHEIMESPASSWORT-PEPPER';
return hash('md5', $in.$salt);
}
$lng = strtolower($_SERVER['HTTP_ACCEPT_LANGUAGE']);
if ($lng != "") $lng = explode(',', $lng)[0];
$agent = urlencode($_SERVER['HTTP_USER_AGENT']);
if (! isset($_SERVER['HTTP_X_FORWARDED_FOR']))
$clientIp = anonymizeIp($_SERVER['REMOTE_ADDR']);
else
$clientIp = anonymizeIp($_SERVER['HTTP_X_FORWARDED_FOR']);
//Client Id als Fingerprint berechnen
$cid = urlencode(get_fingerprint($clientIp, $lng, $agent));
echo $cid;
?>'
});
ga('set', 'anonymizeIp', true);
ga('send', 'pageview');
</script>
Vielen Dank an dieser Stelle für den Coding Vorschlag und noch ein Grund warum ich Twitter zum Austausch (siehe "Thread zum Thema") sehr mag.
Durch die Zeile
- return hash('md5', $in.$salt);
- $salt = 'GEHEIMESPASSWORT-PEPPER';
Sofern Wordpress genutzt wird mag ich an dieser Stelle auch noch auf folgenden Artikel hinweisen: "Datenschutzfreundliche Statistiken über Seitenaufrufe und Besuchende unter Wordpress Analyse-Plugins Statify und Koko Analytics".
Diese Option war mir zur Nutzung auf der Seite unserer Kirchengemeinde ein besonderes Anliegen.
Google Analytics per Browser Addon deaktivieren
Nebenbei ein grundsätzliches Deaktivieren von Google Analytics ist auch über ein Browser-Addon, dass von Google selbst unter "Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics" https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de angeboten wird möglich.Google Adsense und nicht-personalisierte Anzeigen
Was Google Adsense anbelangt bin ich auf das Thema im Abschnitt "Onlinemarketing und DSGVO" sowie "Personalisierte Werbung / Google Adsense" im Artikel "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)" eingegangen.Die "Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google" eine Einwilligung zur Präsentation personalisierter Werbung (sogenanntes OPT-IN Verfahren) für Nutzendes aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Zum EWR zählen die Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
Da ich keine eigene Einwilligung für diese Nutzer eingeholt habe, ist die Option "Nutzer im EWR erhalten keine personalisierte Werbung" in den Google Adsense Einstellungen gewählt. Damit werden keine keine Nutzerbezogene Anzeigen mehr angezeigt. Dieses sind Anzeigen basierend auf Nutzerinteressen, demografischen Merkmalen und Google-Kontoinformationen außerdem kann Google zum Erstellen von Interessenkategorien auf Informationen zu Websitebesuchen zugreifen. Diese Einstellung gilt seit 25. Mai 2018.
SAP Weiterbildung FICO Forum Infotage Digital 2021
Neben aller Technik und Autorenleben ist aber auch SAP weiterhin ein aktuelles Thema :-).Vom 23. bis 25. November 2021 finden die »FICO-Forum-Infotage 2021« erneut digital statt. Die Jubiläumsveranstaltung - sie finden 2021 bereits zum zehnten Mal in Folge statt - mit Fokus: Finance und Controlling mit SAP S/4HANA wird sicher auch dieses Jahr wieder ein voller Erfolg und so habe ich mich hier ebenfalls direkt angemeldet und bin gespannt auf die drei Tage.
Diese Themen stehen bereits fest
- Strategie SAP S/4HANA Finance in der Public Cloud im aktuellen Release 2021
- Strategie SAP S/4HANA Fianance mit Fokus auf Financial Planning und Analysis im aktuellen Release 2021
- Intercompany Matching and Reconciliation mit SAP ICMR
- Material Ledger in SAP S/4HANA
- Erfahrungsbericht - Anlagenbuchhaltung in S/4HANA
- Archivierung in SAP S/4HANA
- Erfahrungsbericht - SAP S/4HANA for Group Reporting
Wie eine solche Veranstaltung funktionieren kann habe ich im »Rückblick auf die FICO Forum Infotage Digital 2020« festgehalten.
Hinweis:
Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und wird von mir regelmäßig aktualisiert.
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08:14 Uhr
Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))
Neben der "Anmeldung bei der VG Wort und Abschluss eines Wahrnehmungsvertrag" ist auch einmal im Jahr immer das Melden von Onlinetexten im Bereich METIS (Texte im Internet) ein Thema, dass mir neben der Meldung von aktuellen Publikationen (wie Bücher im Bereich Wissenschaft) eine lieb gewonnene Tradition ist.
Auf aktuelle Neuigkeiten rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) möchte ich in folgenden Abschnitten eingehen.
- Neuer METIS-Berich für Texte Online Melden (TOM) der VG Wort
- Nachtrag: "Neuer" Dienstleister für SZM der VG Wort
- Hintergrund VG Wort für Publikationen
- Neuigkeiten aus der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte 2021
- Neuigkeiten der Mitgliederversammlung der VG Wort vom 20. März 2021
- Neuer IT Dienstleister INFonline GmbH wurde Kantar GmbH (schon 2018)
2021 hat die Verwertungsgesellschaft Wort ihre Seite für Urherber:innen um eine Landingpage (https://www.vgwort.de/landing/index.html ) von der aus auf die differenzen Unterseiten der VG Wort zur Meldung und Service Angeboten der VG Wort gewechelst werden kann. In meinen Fall möchte ich direkt auf das Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT für "T.O.M. Texte Online Melden" auf https://tom.vgwort.de/portal/index eingehen.
Neuer METIS-Berich für Texte Online Melden (TOM) der VG Wort
Im März 2021 wurde seitens der VG Wort das Meldeportal für den Bereich METIS umgestaltet und soll wohl auch für alle anderen Bereiche umgestellt werden. Aber erst einmal hat sich nur die Meldung von Zählmarken geändert.Auf den neuen Bereich mag ich in diesen Artikel etwas ausführlicher eingehen und hoffe, dass dieses auch für andere interessant ist.
Nach der Anmeldung auf tom.vgwort.de kann auf der linken Seite zum METIS Bereich gewechselt werden.

Neben der Karteinummer sind hier insgesamt drei Bereiche zu finden;
- Meine Meldungen
- Nachrichten
- Meldungen suchen
- Meldung erstellen
- Zählmarken
- Zählmarken recherchieren
- Zählmarken bestellen
- Verlagsfunktionen
- Verlagsfunktionen aktivieren
Interessant ist dieser Menüpunkt insbesondere, wenn eine Meldung zu einer fremden Seite ohne Zählung (für die Sonderausschüttung falls ein Verlag nicht an der VG Wort teilnimmt) oder auch für fremde Seiten ohne Zählmarke.
Hier gibt es eine fragegestützte (Wizard) Benutzerführung, so dass die Meldung vereinfacht und verständlicher wird. Interessant ist, dass künftig auch Meldungen von Agenturautoren (bspw. der deutschen Presse Agentur (DPA) oder evangelischen Pressedienst (EPD)) erfolgen können.
Für die eigene Seite ist die Meldung von Texten wesentlich vereinfacht durch den Menüpunkt Zählmarke.
Da eine Meldung ohnehin nur zu einer Zählmarke erstellt werden kann, die mindestens einen anteiligen Zugriff erhalten hat, kannauch direkt der Punkt Zählmarken aufgrufen werden.
Unter Zählmarken kann sehr komfortabel der unkt "Zählmarken bestellen aufgerufen werden. Hier sind auch direkt alle bisher bestellten Zählmarken ersichtlich und können problemlos als CSV oder PDF heruntergeladen werden. Bis zu 100 Zählmarken bestellt werden.

Für kleinere Mengen kann auch direkt eine der Schaltflächen 1, 5, 10 oder 20 Zählmarken bestellen ausgewählt werden. Unter "Technische Anforderungen an Zählpixel" habe ich acuh beschrieben, wie die Pixel dann pasend in Onlinetexte eingebunden werden können.
Unter den Punkt "Zählmarken recherchieren" könenn zu allen Zählmarken diverse Filter gesetzt werden.

Neben der Suche anhand eines Identifikationscode (hier kann sowohl der private als auch der öffentliche Identifikationscode aufgerufen werden gibt es in der Kopfleiste aber auch eine Option für vorab definierte Filter gesetzt werden.

Dabei sind als Zahlen jeweils folgende Filter verlinkt
- Alle Zählmarken
- gezählte Zählmarken
- Filter auf Zählung gestartet Ja
- ohne Zählung
- Filter auf Zählung gestartet Nein
- mit Meldung
- Filter auf Meldung erfolgt Ja
- meldefähig
- Filer auf Meldung erfolgt Nein
- Filter auf Mindestzugriff Erreicht und Anteilig

In der Liste sind dann für jedes Jahr unter der Spalte Mindestzugriff farblich hervorgehoben ob der Mindestzugriff erreicht (grün), anteilig (blau) oder nicht erreicht (rot) ist. Durch den Klick auf Meldung erstellen kann auch direkt eine Meldung zur Marke erstellt werden.

Im Einzelnen werden hier folgende Spalten ausgegeben:
- Öffentlicher Identifikationscode
- Bestelldatum
- Zählung gestartet
- Mindestzugriff
- Meldung
- Durch den Link auf Erstellen kann direkt eine Meldung zur Marke erstellt werden.
- URL, dieses ist jedoch die URL der am häufigsten gezählten MIndestzugriffe und nicht unbedingt die URL aus den Webbereich der Zählmarke.

Dabei können entweder direkt die einzelnen Meldepunkte durchgeführt werden oder per Link auf Fragen überspringen direkt in ein Gesamtformular gewechselt werden.
Hier können dann innerhalb eines Gesamtformulares
- Webbereich (URL)
- Titel
- Textart
- Text
- Beteiligte und ggf. Verlagsbeteiligung
Persönlich habe ich mir angewöhnt, sobald eine Zählmarke hier im Blog eingetragen wurde zu dieser auch direkt einen Webbereich anzulegen.
Dazu trage ich den öffentlichen oder privaten Identifikationscode als Suchkriterium ein und lasse mir die Zählmarke direkt anzeigen.

Hier sind die Spalten Zählung gestartet, Mindestzugriff, Meldung und URL direkt nach den Einbinden noch leer, aber ein Klick auf den Identfikationscode ermöglicht es mir den Webbereich zur Zählmarke schon einmal zu pflegen.
Durch die Schaltfläche Webbereich hinzufügen kann ich direkt die Artikel URL zur Zählmarke einfügen.

Neben einen Webbereich mit der Artikel URL füge ich künftig noch einen zweiten Webbereich ein in dem ich sowohl die Kategorieseite als auch die Startseite zum Blog ergänze.

Damit brauche ich die URL nicht mehr pflegen, wenn ich eine Meldung Ende des Jahres durchführen darf und habe auch direkt den Artikel den ich aufrufen kann um zu schauen, ob hier 10.000 Zeichen vorhanden sind, sollte nur ein anteiliger Zugriff vorhanden sein.
Im Ergebnis erscheint nun auch die URL des ersten Webbereichs als Feld URL zur Zählmarke.
Insgesamt betrachte ich die Anpassung der Oberfläche als eine Verbesserung und freue mich schon darauf. Die Quoten für die Ausschüttungen werden auf der Hauptversammlung der VG Wort beschlossen. Diese findet 2011 am 20. März 2021 virtuell und nicht in München statt.
Ende Juni/Anfang Juli gibt es dann die ersten Ausschüttungsbriefe zur Hauptausschüttung und im September/Oktober dann für METIS.
Nachtrag: "Neuer" Dienstleister für SZM der VG Wort
Das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) für die VG Wort wird nicht mehr von der INFOnline GmbH sondern durch die Kantar Germany GmbH betrieben. Hier hat die VG Wort am 19. Dezember 2018 ihren Dienstleister gewechselt (siehe https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Verlagsmeldung.pdf ) und die Mustertexte in der Teilnahmebedingung https://tom.vgwort.de/portal/showParticipationCondition angepasst. Diese Änderung ist an mir komplett vorbei gegangen und ich bin erst die Tage beim Lesen einer Information zur Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung) eines neuen Blogs (siehe Webempfehlungen) darauf aufmerksam geworden.Entsprechend ist meine eigene Datenschutzerklärung in diesen Punkt noch einmal aktualsiert worden.
Hintergrund VG Wort für Publikationen
Weitere Informationen rund um die VG Wort, Autoren und Blogger habe ich unter folgenden Punkten zusammengefasst.
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger
- Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WOrt)
- Verwertungsgesellschaften Österreich Literar Mechna (literar.at) und Schweiz Pro Litteris (prolitteris.ch)
- Autorenvergütung für Bücher oder auch Onlineartikel
- Anmeldung VG Wort und Wahrnehmungsvertrag
- Vorraussetzung für METIS VG Wort Tantiemenbspw. für Blogartikel
- Meldung zur VG Wort (Onlinetexte und Bücher)
- Zählmarkenbestellung
- Technische Anforderungen an Zählpixel
- Ist die Zählmarke korrekt eingebunden?
- Zählpixel im eigenen Blog einbinden
- Mehrere Autoren / Übersetzer
- Die Oberfläche T.O.M. (TOM - Texte online melden)
- Ausschüttungsbriefe
- Quoten der VG Wort nach Verteilungsplan
- METIS Quote - Tantiemen 2009-aktuell
- VG Wort Termine
- VG Wort und Steuer
- Auswirkung Urteil europäischen Gerichtshof (EuGH)vom 18.01.2017, C-37/16 (SAWP)
- Hintergrund Entscheidung des EUGH zur Umsatzsteuer zu Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften an Urheber
- Gutschrift & Ausschüttungsauskunft für Hauptausschüttung und Ausschüttung METIS
- Rechnung über Inkassoleistung für die beiliegende Gutschrift
- Beispiel zur Hauptausschüttung und Steuer
- Ausweis der umsatzsteuerfreien Einnahmen aus VG Wort in der Umsatzsteuervoranmeldung (UstVA)
- VG Wort und Verlage oder Blogs mit Gastautor:innen
Autorenleben in Nebentätigkeit
Autorenleben
An dieser Stelle wollte ich eigentlich nur die neue Oberfläche im METIS Bereich vorstellen und bin persönlich sehr gespannt darauf, wie sich die Meldungen im Bereich Wissenschaft oder den anderen Bereichen noch verändern wird.Allerdings gab es noch weitere Informationen der VG Wort im März 2021, so dass ich auf diese hier im Artikel näher eingehe, auch wenn der Schwerpunkt meines Blogs mehr SAP und andere Themen rund um Berichtswesen und Controlling sind.
Wer sich für das Thema Autoren-Marketing und Tipps rund um Schreiben und Verlagssuche interessiert dürfte einen Blick auf das Blog von Annie Waye hilfreich finden. Der Themenschwerpunkt Autoren an die Steuer siehe auch "Steuerrecht für Autor:innen" oder auch im Blog von Kia Kahawa.
Nun aber zu den Neuigkeiten rund um VG Wort in 2021.
Neuigkeiten aus der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte 2021
Ausblick auf die Zukunft
Auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten (dieses Jahr online) wurde auch auf künftig geplante Änderungen im Bereich METIS hingewiesen. Neben einer Anpassung des Verteilungsplanes (hier dürfte nach der birtuelle Mitgliederversammlung 2020 (in 2021) am 20. März 2021) eine Information an alle Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort herausgehen war auch im "Video zur Information für die Wahrnehmungsberechtigten" (das online von Freitag, 19. März 2021, 18 Uhr bis einschließlich Freitag, 16. April 2021 verfügbar ist) einiges an Neuerungen zu erfahren. Derzeit ist es noch von der Startseite der VG Wort verlinkt.
Neben gesetzlichen Änderungen (Herausgeber, Verlagsbeteiligung aber auch neue Vergütungsmöglichkeiten) gibt es auch im Bereich METIS künftige Entwicklungen.
So sollen für die Nutzungserfassung auch alternative Zählverfahren (wie Google Analytics project counter). Dieses dürfte aber etwas schwerer werden, so dass zur Vereinfachung der Teilnahme bspw. durch das Angebot von Browser Plugins für die Plattformen Wordpress und Typo3, die künftig auch von der VG Wort angeboten werden sollen.
Andere Autorenidentifikationen zum Beispiel im Bereich Wissenschaft ORCID (open research community identifyer) und zusätzliche Nutzerkriterien Zugriffszahlen IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.) oder die Verbreitung im Karlsruher virtuellen Katalog oder der Zeitschriftendatenbank (ZDB).
Für mein Blog habe ich unter "Hintergrund ISSN 📰 für Andreas Unkelbach Blog - Hintergrund ISSN für Onlinepublikationen wie Blog (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)" darüber berichtet, dass es auch in der Zeitschriftendatenbank gelistet ist :-)
Neben der geänderten Benutzerführung dürfte auch die METIS Vergütung für Agenturautoren eine positive Nachricht für Autor:innen für Agenturen sein. Gerade da Onlinetexte der einzelnen Agenturen doch bei einigen Medien veröffentlicht werden.
Künftig soll es auch eine Möglichkeit der Ausschüttung von VG Wort für Podcasts geben. Hier erst einmal für große Sendeplattformen aber künftig auch für andere Bereiche. Hier bin ich gespannt, wie die Entwicklung weiter gehen wird.
Ich bin sehr neugierig, welche Informationen auf der Mitgliederversammlung noch veröffentlichen werdne und freue mich schon auf die Hauptausschüttung die für Juli 2021 geplant ist.
Neuigkeiten der Mitgliederversammlung der VG Wort vom 20. März 2021
Ein Schwerpunkt der Mitgliederversammlung am Wochenende war ein Bericht zu den Entwicklungen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der DSM-Richtlinie ( Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG). Darüberhinaus wurden auch, die schon in 2020 erfolgten Anpassungen wie die umsatzsteuerrechtliche Anpassung. Gerade zum Thema "Auswirkung Urteil europäischen Gerichtshof (EuGH)vom 18.01.2017, C-37/16 (SAWP)" hatte ich schon im Artikel "VG Wort und Steuer" ausführlich berichtet.Daneben ging es auch um die Neuentwicklung der Software für die Meldung von Texten in Bezug auf METIS aber auch Datenschutz und Sicherheit vorgestellt.Darüberhinaus gab es noch Abstimmungen insbesondere bzgl. Satzungsänderungen, Wahrnehmungsvertrag und des Verteilungsplans. Die Mitglierderversammlung fand erstmals online statt, so dass hier auch die Erfahrungen, besonders bzgl. der Onlineabstimmungen, noch analysiert werden. Nähere Informationen werden noch per Newsletter und VG Wort Report veröffentlicht werden.
VG Wort Report 2021
Unter https://www.vgwort.de/veroeffentlichungen-vg-wort/wortreport.html informiert die Verwertungsgesellschafot Wort (VG Wort) über etwaige Änderungen des Wahrnehmungsvertrags, die die Mitgliederversammlung auf ihrer jährlichen Sitzung beschlossen hat. Hier werden noch entsprechende Informationen demnächst veröffentlicht.
Auf Twitter waren etliche Diskussionen zur Mitgliederversammlung zu verfolgen und die Sitzung war mit > 9 Stunden auch sehr lang. Aus Zeitgründen konnten wohl nicht alle Punkte behandelt werden, so dass ich gespannt bin welche Informationen hier von der Mitgliederversammlung noch weiter gegeben werden.
Hinweis:
Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und wird von mir regelmäßig aktualisiert.
Aktuelle Publikationen rund um SAP finden Sie unter Bücher von Andreas Unkelbach.
Die Bücher sind im Verlag Espresso Tutorials erschienen. Daneben biete ich hier auch ein SAP-Online-Training an.
unkelbach.link/et.books/
unkelbach.link/et.training/
12:04 Uhr
VG Wort Nicht gemeldete URLs deaktiviert - Mindestzugriff nicht mehr gegeben durch Referrer Links auf Zählpixel
Da dieses Blog eine Eigenentwicklung (dank meiner Frau schattenbaum.net) ist konnte ich dieses schon einmal ausschliessen, da wir hier nicht eine solche Funktion eingebunden haben. Zum Thema PHP Programmierung kann ich übrigens auch "PHP für dich" als Buch empfehlen.
Nach einem Telefonat mit der VG Wort scheint es aber tatsächlich so zu sein, dass bei einzelnen Zählmarken tatsächlich nur die Domain und nicht die Blogseite gezählt wird.
Nun hatte ich aber tatsächlich einen Moment zu grübeln was hier die Ursache war und konnte nicht direkt auf eine Lösung kommen (Spoiler: Zwischenzeitlich habe ich die Lösung gefunden)."Die Startseite Ihres Blogs ist ja in Ordnung und darf mitgezählt werden, aber die Startseite Ihrer Homepage enthält die Texte nicht und musste deswegen auch gestrichen werden."
Wie funktionieren VG Wort Zählpixel?
Wie im Abschnitt "METIS-Vergütung für Onlinetexte" auf "Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger" erläutert bietet die VG Wort Tantiemen für Online-Texte durch das Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS) an. Hierzu muss ein sogenanntes Zählpixel im Artikel eingebunden werden anhand dessen die VG Wort die Zugriffe auf diese Artikel zählt und dieses entsprechend zählt. Was den Datenschutzaspekt dieser Zählpixel anbelangt verweise ich auf den Abschnitt zum Thema in meiner Datenschutzerklärung.Meinen Umgang mit den einzelnen Zählpixel bzw. Zählmarken hatte ich im Artikel "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" beschrieben.
Durch die Umstellung auf SSL meiner Seite (siehe Artikel "Webhosterwechsel und Umstellung von http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung) und VG Wort Zählmarken" habe ich Anfang 2017 auch schon die URL für diese Zählpixel von http:// auf https://ssl-vg03.met.vgwort.de/ geändert.
Wie funktioniert VG Wort als Autor
Für Autoren sind neben Texte im Internet natürlich auch ihre gedruckten Werke von Interesse. Das Thema Bibliothekstantiemen, Vergütung für Printmedien (Wissenschaft), Presse, Funk und Fernsehen, Video, Fotokopien und Schulbücher habe ich ausführlicher im Abschnitt VG Wort auf folgender Seite erläutert:
Nun aber zurück zu den nicht gezählten Zählmarken im METIS Bereich.
Ursache für nicht gezählte Zählpixel: Referrer Link auf Zählpixel
Die Ursache der nicht gezählten Zählmarken lag jedoch nicht in der Einbindung der Zählpixel sondern daran, dass an den Server der VG Wort nicht die eigentliche URL meiner Seite sondern nur die Domain übergeben worden ist.
Ferner habe ich im Rahmen der Umstellung auch für Referrer Links das Meta Tag
<meta name="referrer" content="unsafe-url">
in meine einzelne Artikel eingebunden, so dass bei Verlinkungen auf andere Blogs oder Seiten diese auch direkt die URL des Artikels sehen von dem aus auf sie verlinkt worden ist.
Wikipedie definiert ein Referrer als "Referrer (englisch to refer „verweisen“) bezeichnet im World Wide Web die Webseite, über die der Benutzer zur aktuellen Webseite bzw. Datei gekommen ist. Bei einer HTTP-Anfrage (z. B. eine Webseite oder ein Bild) sendet der Webbrowser den URL der ursprünglichen Webseite an den Webserver." (siehe Referrer auf Wikipedia).
Aus Datenschutzgründen unterbinden moderne Browser jedoch die Übergabe der URL sofern auf andere Seite verlinkt wird, so dass bspw. keine Logondaten, Kundennummern oder sonstige Parameter aus der URL mitgeteilt werden.
Dieses kann aber durch den Meta-Tag unsafe-url unterbunden werden, so dass Links von einzelnen Artikeln korrekt als Quelle genannt werden.
Allerdings hatte ich auf der Startseite meines Blogs, ebenso auch in den einzelnen Kategorieunterseiten, den Meta Tag
<meta name="referrer" content="origin-when-crossorigin">
eingebunden. Dadurch wird jedoch nur die vollständige URL innerhalb der eigenen Domain übermittelt und eine Verlinkung auf externe Seiten (wie die VG Wort) erhält nur die Hauptdomain in meinen Fall also die Startseite www.andreas-unkelbach.de statt die einzelne Blogseite.
Dieses ist besonders dann ärgerlich wenn viele Besuchende entweder eine Kategorie oder direkt im Blog statt einzelne Artikel lesen.
Durch die Seite https://www.whatismyreferer.com/ konnte ich direkt dieses Verhalten testen. Diese Seite gibt direkt aus von welcher Seite aus diese URL verlinkt worden ist. Gründe davon können sein, dass ein Anonymisierungstool getestet werden soll, oder wie in meinen Fall nachgsehen werden soll, ob die Übergabe der URL problemlos funktioniert hat.
Referer mit PHP auslesen
Über die Servervariable $_SERVER lässt sich nicht nur der absolute Serverpfad eines Dokumentes auslesen (wie im Artikel "Was ist zu beachten beim Serverumzug?" beschrieben sondern sowohl die IP des Besuchers (dieses nutze ich bspw. im Artikel "Traffic Spam oder Möglichkeiten einer IP-Sperrliste für Webangebote" bzw. im Artikel "Kommentarfunktion im Blog Umgang mit Spam auch unter Beachtung des Datenschutz" über die Anweisung $_SERVER["REMOTE_ADDR"]; kann die IP des Besuchers übertragen werden. Ebenso kann über $_SERVER["HTTP_REFERER"]; die verweisende URL ausgegeben werden.Beide Servervariablen können einer eigenen Variable zugewiesen und entsprechend auch mit PHP ausgegeben werden.
Der Referer lässt sich durch die PHP Anweisung:
<?php
echo $_SERVER['HTTP_REFERER'];
?>
ausgeben und einer entsprechenden Variable zuweisen.
Zusammenfassung: VG Wort beachtet bei METIS Zählmarken die REFERER Angaben im Browser
Sofern der Referer technisch bzw. durch das META Tag vom Browser unterdrückt wird kann dann die VG Wort auch nicht überprüfen, ob das Pixel tatsächlich aus einen Artikel geladen wurde, oder ob es nur von der Startseite der Domain geladen wurde.Ich gehe davon aus, dass sie beim Zählpixel ebenfalls ‘HTTP_REFERER’ auslesen und entsprechend mit den Einträgen zum Zählpixel abgleichen.Daher ist es empfehlenswert entweder den erwähnten META Tag ganz weg zu lassen, wodurch automatisch die verweisende URL mit übertragen wird, oder aber wie hier erwähnt die URL Weitergabe entsprechend zu gestatten.
Daher habe ich hier im Blog den Meta Tag <meta name="referrer" content="unsafe-url"> flächendeckend aktiviert. Damit werden sowohl die URL als auch Parameter eines Artikel bzw. der URL der Seite übertragen und damit auch die Artikel-ID und die genaue URL hier im Blog. Problematisch wäre dieses ggf. bei sensiblen Daten, wenn Zugangsdaten, oder personenbezogene Informationen aus der URL auslesbar wären. Für mein Blog, sollte dies aus Datenschutzgründen nicht relevant sein.
VG Wort und Adblocker
Viele Adblocker nutzen eine optionale Privacy List um auch Trackingdienste zu blockieren. In der "EasyPrivacy" wird neben Werbung und Tracking Dienste auch das VG Wort Zählpixel blockiert. Vor einigen Jahren hatte ich im Artikel "Internet und Werbung - meine Gedanken zu Flattr Plus" hier schon einige Gedanken zu aufgeschrieben.Das Thema Onlinewerbung an sich ist ohnehin schon ein kritisches Thema, daher hoffe ich auch, dass hier auf der Seite das Thema Werbung durch wenig Einblendungen sowie diverse Einschränkungen (siehe auch "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)") relativ fair umgegangen wird.
Persönlich habe ich nun hier im Blog zwar auch Werbebanner allerdings glaube ich, dass diese nicht weiter beim Lesen stören und auch sowohl in der Druckansicht als auch per Adblocker gut ausgeblendet werden.
Aber zumindest die VG Wort Zählpixel empfinde ich als eine faire Möglichkeit für Blogger um mit ihren Artikeln ebenfalls Tantiemen beziehen zu können.
Fazit
Glücklicherweise waren hier nur wenige Artikel meines Blogs betroffen, da die meisten Artikel tatsächlich direkt aufgerufen werden. Dennoch war dieses ein überraschender Aspekt und eine etwas umfangreichere Fehlersuche. Immerhin dürfte durch die Korrektur des Meta-Tag dieser Fehler nun nicht mehr auftreten :-) Nach meiner Erfahrung mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) möchte ich übrigens lobend erwähnen, dass diese unheimlich schnell auf Anfragen reagiert und auch im persönlichen Telefonat sehr hilfsbereit waren und zumindest einige Ansätze zur Eingrenzung von Fehlern gegeben haben. Vielen Dank an dieser Stelle dafür. Diese Erfahrung hatte ich auch schon bei einer anderen Anfragen (zur SSL Umstellung) machen können und auch sonst sind die zur Verfügung gestellten Informationen hilfreich. :-)Nachtrag:
In der Hilfe zur VG Wort unter https://tom.vgwort.de/portal/showHelp im Abschnitt Systembeschreibung für Urheber (Stand: 28.02.2019) ist im Kapitel 2.3.6 Potenzielle FehlerquelleReferrer-Tag ebenfalls auf diese Fehlerquelle eingegangen worden. Dieses wurde am 14.3.2019 ergänzt.. :-) Da bin ich dann doch etwas stolz, dass die Fehlersuche hier im Artikel gemeinsam etwas früher geklärt war und die Zugriffszahlen im Nachgang noch akkzeptiert worden sind. Vielen Dank auch dafür :-) und natürlich auch dafür, dass das Problem an die Technik weiter gegeben worden ist und so der Hinweis in das Dokument kam.
Ein netter Nebeneffekt durch meine Änderung ist noch, dass dadurch auch Backlinks vom Blog für andere Seite transparenter sein werden.
Weitere VG Wort Artikel hier im Blog
Gerade für Blogger und Autoren ist das Thema VG Wort ebenfalls von großer Bedeutung. Neben einen Abschnitt zum "Hintergrunde zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" sind hier im Blog auch weitere Artikel mit VG Wort Bezug veröffentlicht worden, die mir bei der Onlineveröffentlichung von Texten weiter helfen:- "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" - Hier erläutere ich, wie ich meine eigenen Zählmarken verwalte und diese direkt nutze um bei TOM, der Verwaltungsplattform für Urheber die Webbereiche beim Einbinden des VG Wort Zählpixel zu füllen. Dann ist es auch viel einfacher bei vollständigen oder anteiligen Zugriffsanzahlen die Texte direkt zu melden.
- "Webhosterwechsel und Umstellung von http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung) und VG Wort Zählmarken" - der Wechsel auf SSL Verschlüsselung https:// auf dieser Seite war ebenfalls mit etwas Umbauarbeiten bei den Zählpixeln verbunden. Hier bin ich noch immer sehr froh, dass die Umsetzung der Einbindung der Zählmarken hier im Blog direkt von meiner Frau mitgedacht war und ich so nur eine Codezeile im CMS anpassen musste, damit die Zählpixel von der richtigen Domain eingebunden werden. Für jeden Artikel muss ich glücklicherweise nur den öffentlichen Zählpixel bzw. die Zählmarke eintragen und erspare mir so umfangreiche Anpassungsarbeiten.
Hinweis:
Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und wird von mir regelmäßig aktualisiert.
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13:39 Uhr
CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln
Mittlerweile sind hier im Blog etwa 606 Artikel veröffentlicht und einige davon nehmen auch an der Ausschüttung der VG Wort für Texte im Internet teil. Sobald wieder einmal 100 Artikel fertig sind darf ich mich erneut um das Anfordern von neuen Zählpixeln der VG Wort kümmern und suche meistens hierzu wieder eine Excel Arbeitsmappe die mir aus der CSV Datei eine Liste der Identifikationscode für die VG Wort Zählpixel erstellt. Damit ich es künftig mit der Suche leichter habe, mag ich an dieser Stelle kurz meinen Workflow dazu vorstellen.
Ausgangslage:Was hat es mit der VG Wort bzw. METIS auf sich?
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) dürfte für die meisten durch die sogenannte Kopiererabgabe bekannt sein. Diese Einnahmen werden an Autoren und andere Urheber verteilt. Seit 2007 werden auch Onlinetexte durch die VG-Wort-Abteilung Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS) vergütet. Dabei bekommen Texte auf Internetseiten ab einer bestimmten Länge und Zugriffszahl aus Deutschland Tantiemen je Artikel ausgezahlt (in der Regel trifft dieses auf Artikel mit 1.800 Zeichen und mindestens 1.500 Aufrufe im Jahr zu. Sehr hilfreich bei der Zählung von Zeichen in Blogartikeln ist das Angebot von www.zeichenzähler.de wo per Formular ein Text nach Zeichen, Wörter, ohne Leerzeichen und Absätze gezählt werden kann.Alternativ kann hier auch das Tool von Sven Hörig genutzt werden, dass auch selbst per Teilwortsuche Füllwörter die man doch gerne verwendet zählt und beim Vermeiden hilft. Ein weiteres Tool ist "Wörter zählen" auf buchstaben.com. Diese Anwendung hat als zusätzlichen Nutzen, dass neben der Anzahl Wörter, Zeichen, Absätze und Sätze auch die Lesezeit und Sprechzeit mit aufgeführt wird.
Zum Hintergrund der VG Wort Vergütung bei Blogartikeln verweise ich auf "Autorenvergütung für Bücher oder auch Onlineartikel".
Dazu werden sogenannte Zählpixel im Artikel eingebunden. Die einzelnen Texte müssen ferner kostenlos und frei verfügbar, also ohne Passwortschutz, im Netz lesbar sein. Damit ist dieses natürlich absolut passend für Blogartikel. Da bei ausreichenden Zugriffszahlen (per eingebundene Zählpixel gemessen) die Texte nur einmal an die VG Wort gemeldet werden müssen ist dieses auch kaum ein Aufwand und ich muss Anfang des Jahres lediglich die Texte nachmelden die entsprechende Zugriffszahlen hatten und noch nicht gemeldet waren.
Jedoch müssen beim Erfassen eines Artikels, mit entsprechender Länge, diese Zählpixel eingebunden werden um an der Zählung teilzunehmen. Diese können im T.O.M. (Texte online melden) der VG Wort heruntergeladen werden.
VG Wort Zählpixel als CSV
Beim Herunterladen der VG Wort Zählpixel (zu finden unter tom.vgwort.de unter- METIS (reguläre Ausschüttung)
- Zälmarkenbestellung
- https://tom.vgwort.de/portal/metis/secure/editOrderPersonalizedPixel
können nach Bestätigung der benötigten Anzahl der Zählmarken diese entweder direkt von der Seite, als PDF oder auch als CSV Datei heruntergeladen werden.
Mit Excel erhalten Sie hier eine Auflistung der Zählmarken als CSV Datei, wie auch im Dokument Projekthandbuch auf https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf näher erläutert wird.
Dabei sind als Beispiele die Zählmarken sowohl als Zählmarke für HTML Texte als auch für Zählmarke für Dokumente (erlaubte Formate: PDF, ePub) angegeben.
In der folgenden Abbildung sind hier in der Spalte B die Zählmarken für HTML Texte zu sehen:

Aus nachvollziehbaren Gründen habe ich den entsprechenden öffentlichen Zählpixel markiert bzw. anonymisiert habe.
In der Spalte C wiederum sind die Zählmarke für Dokumente (erlaubte Formate: PDF, ePub) sowie der Private Identifikationscode zu sehen.

Hierbei ist der Öffentlicher Identifikationscode hinter den gelben Balken und hinter den roten Balken der private Identifikationscode zu finden.
Anhand des HTML Code ist schon zu sehen, dass hier die Einbindung des Zählpixel über den HTML Code
<img src="http://vg09.met.vgwort.de/na/ÖFFENTLICHER-IDCODE" width="1" height="1" alt=""> als 1x1 Zählpixel erfolgt.
Dieses ist schon problematisch, wenn hier eine Seite über SSL Verschlüsselung aufgerufen wird, da hier das VG Wort Zählpixel über eine andere Domain und per https eingebunden werden muss.
Auf dieses Thema bin ich im Abschnitt "Einbindung VG Wort Zählmarken einer SSL verschlüsselten Webseite (https)" im Artikel "Webhosterwechsel und Umstellung von http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung) und VG Wort Zählmarken" eingegangen.
Dankenswerterweise unterstützt mein Blogsystem am Ende eines Artikels im Editor auch gleichzeitig die Angabe ds VG-Wort Zählpixel und bindet dieses direkt über https ein, so dass ich später bei der Meldung nur noch aus einer Exceltabelle den privaten Identifikationscode heraussuchen muss und bei der Meldung meinen Blogartikel entsprechend kopieren kann.
Nachdem ich nun also weitere Zählmarken bestellt habe möchte ich diese gerne in einer Tabellenform haben, die folgende Spalten beinhaltet:
- Privater Identifikationscode
- Öffentlicher Identifikationscode
Zwischenblatt Zählmarken
Hier ändere ich die VG Wort Zählmarken so ab, dass ich direkt nur die relevanten Zeilen der CSV Datei angezeigt bekomme. Bezug ist das Tabellenblatt VGWORT_Zählmarken und ich wende folgende Formeln an:
Spaltenüberschrift | Formel |
---|---|
Zählmarke | =WENN(VGWORT_Zaehlmarken!A7<>"";VGWORT_Zaehlmarken!A7;"") |
Privat | =WENN(A3<>"";VGWORT_Zaehlmarken!C8;"") |
Öffentlich | =WENN(A3<>"";VGWORT_Zaehlmarken!C7;"") |
Dieses lasse ich von der Zeile 3 bis Zeile 300 Automatisch ausfüllen, so dass die 3 Zeilen je Zählmarke im Ergebnis auf eine Zeile zusammengefasst sind (siehe Schritt 1 in folgender Abbildung) und filtere dieses später nach Nicht-Leere Zeilen (siehe Schritt 2 in folgender Abbildung).

Im Ergebnis habe ich nun als nur noch Zeile 3, 6 , ... usw. mit den Privaten Identifikationscode als auch den HTML Code für die Einbindung eines Dokumentes als PDF oder ePub (als URL).
Dieses kopiere ich in ein neues Blatt und ersetze den HTML Code durch Suchen und Ersetzen (STRG + H) nach den nicht relevanten Teilen des Textes.
Somit wird die URL gelöscht (siehe Abbildung):

aber auch der Teil nach der Zählmarke wird entfernt

Damit sind die bestellten Zählmarken für den Bereich Texte im Internet / METIS der VG Wort direkt aufgeteilt nach Privater und Öffentlicher Identifikationscode.
Nachtrag:
Tatsächlich lassen sich die Formeln noch etwas optimieren, da die Zählmarken eine fixe Länge haben.
Derzeit habe ich in meiner "VG Wort Tabelle" ein Tabellenblatt CSV in das ich immer die heruntergeladene CSV aus TOM lade.
Im Tabellenblatt "Marken_aus_CSV" verfahre ich wie oben beschrieben, allerdings habe ich die öffentliche Zählmarke mit den Formeln LINKS, RECHTS optimiert:

Die Formeln lauten nun wie folgt.
Spalte | Formel zur Berechnung | |
Zählmarke | =WENN(CSV!A7<>"";CSV!A7;"") | |
Privat |
|
|
Öffentlich | =WENN(A3<>"";LINKS(RECHTS(CSV!C7;62);32);"") |
Persönlich ergänze ich mir diese Liste noch nach Einbauunghsdatum (sehr hilfreich ist hier die Taste STRG + . welche das aktuelle Datum in Excel einfügt) sowie die Artikel-ID bzw. die URL zum gemeldeten Blogartikel.
Da ich mir nach 100 Artikeln, die den Kriterien der VG Wort entsprechen, immer wieder die entsprechende Vorlage heraussuchen muss ist es vielleicht hilfreich hier ebenfalls einmal die Formeln festzuhalten.
Mit ein wenig Aufwand ist dann das spätere Verwalten der Zählpixel gar nicht weiter schwer :-) Nebenbei ist das Thema VG Wort Zählmarken, wie schon im Artikel "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)" beschrieben ebenfalls einer der Punkte zu denen weitere Informationen in der Datenschutzerklärung zu finden ist, aber das ist wieder ein anderes Thema :-)
Fazit
Sicherlich gibt es für andere Blogsysteme oder gar für das ein oder andere CMS auch eine Pluginlösung die automatisch die CSV einliest, Artikeln die entsprechenden Identifikationscode zuweist und auch einen internen Zähler bzgl. der Zeichen je Artikel integriert hat, aber gerade hier bin ich sehr dankbar, dass die Eigenentwicklung dieser Seite diese Punkte nicht umgesetzt hat sondern tatsächlich Inhalt und weniger die Zielzahl im Vordergrund steht. Die Freiheit ohne Redaktionsplan und zu Themen die mich gerade selbst beschäftigen oder die mir aus anderen Gründen wichtig sind schreiben zu können ist einer der Vorzüge dieser Bloggerei vor Ort. :-)Blogartikel rund um das Thema VG Wort
Das Thema VG Wort hat mich auch in unterschiedlichen Blogartikeln beschäftigt.
- "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" (also der derzeitige Artikel)
- "Webhosterwechsel und Umstellung von http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung) und VG Wort Zählmarken"
- "VG Wort Nicht gemeldete URLs deaktiviert - Mindestzugriff nicht mehr gegeben durch Referrer Links auf Zählpixel"
Hinweis:
Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und wird von mir regelmäßig aktualisiert.
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Die Bücher sind im Verlag Espresso Tutorials erschienen. Daneben biete ich hier auch ein SAP-Online-Training an.
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16:52 Uhr
Webhosterwechsel und Umstellung von http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung) und VG Wort Zählmarken
Nachtrag:
Neben den hier vorgestellten Technikvorteilen kann die SSL Verschlüsselung auch ein weiterer Baustein für die EU-DSGVO sein. Hier finden sich im Artikel "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)" einige Informationen.
Sollte mein Blog per Feed aboniert worden sein ist auch ein neues Abo erforderlich, da ich meine Seite auf https umstellen werde und so zumindest unter Feedly ein erneutes Abo unter https://www.andreas-unkelbach.de/blog/rss.xml erforderlich ist. Andere RSS-Feedleser scheinen mit einer Umleitung des RSS-Feed wesentlich besser klar zu kommen.
Auswahl Webhoster
Sehr hilfreich war hier die Gegenüberstellung einzelner Webhosting-Pakete im c't magazin auch wenn mittlerweile Strato mit 1&1 zusammengelegt wurde und Hosteurope (wo mein ehemaliger Webhoster Reseller war) nun zu GoDaddy gehört. Mein PLUS Abo des c't magazin zahlt sich aber gerade bei solchen Themen als extrem positiv auf, da ich hier einen Zugriff auf eines der letzten Hefte habe und der Artikel auf http://heise.de/-3318728 eine sehr gute Grundlage bietet um sich für ein Angebot zu entscheiden.Gelandet bin ich hier mittlerweile bei "ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich" * und bin derzeit auch vom Umzug und den Angebot recht angetan.
Gründe für all-inkl waren, dass ich hier viel Gutes vom Hoster gehört habe und auch vom Angebot her mich die angebotene Technik aber auch die Möglichkeit eines Testaccount sehr angesprochen hat. Für mich war ein wichtiger Punkt, dass sowohl Mailverteiler als auch einige andere Techniken vom Server funktionieren und ich mich hier weniger um die Technik kümmern muss (im Sinne von Serverwartung). Neben PHP und MySQL waren hier also insbesondere auch die Einstellungsmöglichkeiten zur Mail wichtig sowie die Domainverwaltung. Besonders wichtig waren mir hier auch große Postfächer auch wenn ich mittlerweile durch Posteo (wozu ich bei Gelegenheit einmal mehr zu schreibe) eine echte Alternative gefunden habe.

Sofern man sich auch etwas intensiver mit Serverkonfiguration und der Basistechnik rund um Webhosting kümmern macht aber auch Uberspace.de einen spannenden Eindruck.
Datenschutz durch HTTPS / SSL und anonymisierte Logfiles
Im folgenden Artikel möchte ich einige Punkte an sprechen, die an Aufgaben beim Umzug meiner Seiten erforderlich waren und da ich gleichzeitig auch technisch das ein oder andere auf meiner Seite geändert habe auch auf allgemeine Themen im Zusammenhang mit PHP 7 sowie Wechsel von http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung) meiner Seite eingehen. Dieses ist ab PrivatPlus ebenfalls kostenlos bei all-inkl möglich.Warum eine SSL Verschlüsselung auch für "normale" Internetseiten sinnvoll ist dürfte die Verbreitung von WLAN bspw. im Hotel oder auch an anderen Stellen belegen. Gesetzlich wird diese, zumindest bei Kontaktformularen, auf Basis von § 13 Absatz 7 Telemediengesetz als sicher anerkanntes Verschlüsselungsverfahrens anzubieten gefordert. Im Artikel "Sicher ist sicher: Warum HTTPS für deine Website sinnvoll ist" auf drweb.de werden hier auch einige weitere Gründe mit aufgeführt.
Juristische Aspekte der SSL Verschlüsselung
Die jurisitschen Aspekte sind von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke im Artikel "Gastbeitrag: Warum Sie Ihre Website auf https umstellen sollten" auf der Seite der Kanzlei Plutte beschrieben worden. An dieser Stelle mag ich auch sehr gerne auf die von mir gerne gehörten Jura-Podcast (siehe Videoblogs und Podcast ) hinweisen.Weiter unten bin ich im Abschnitt "Umstellung http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung)" auch auf das Thema Warnmeldung wegen mangelnde Zertifikatsprüfung im Browser eingegangen, was aber eher ein technischer Aspekt im Zusammenhang mit erfolgreichen Wechsel auf SSL bzw. HTTPS eingegangen. Immerhin ist dieses durch HTML relativ leicht zu verhindern :-).
Datenschutz und Serverlogfiles
Grundsätzlich bietet diese Verschlüsselung auch einen Gewinn im Bereich Datenschutz, so dass ich dieses mit der Möglichkeit der Anonymisierung oder gar Deaktivierung von Serverlogfiles als einen datenschutzrechtlichen Fortschritt beim neuen Anbieter ansehe. Das Thema Datenschutz ist auch ein Grund, warum ich die nun gewonnene Möglichkeit der Anonymisierung von Serverlogfiles nutze und diese auch in meiner Datenschutzerklärung unter den Punkt Serverlogfiles zusammenfasse.Die angesprochenen Themen sind dabei allerdings unabhängig vom Anbieter und so hoffe ich, dass dieser Artikel auch für andere interessant sein dürfte.
Umzug der Domain - administrativ
Früher, das ist nun auch schon über zehnJahre her, war für den Umzug einer Domain tatsächlich ein Brief (oder Fax) erforderlich und es wurde ein unterschriebener KK-Antrag zum Wechsel eines Providers für eine Domain den neuen Hoster zugesandt und es wurde danach die Domain übertragen. Seit 2008 hat sich hier aber das Verfahren erheblich geändert und es wird vom bisherigen Provider ein AUTH-Code beantragt und mit diesen wird (ohne Unterschrift) dann die Freigabe und Übertragung der Domain angestoßen. Dieses funktioniert auch wunderbar bei .DE Domains die bei der Denic registriert sind.Bei internationalen Domains (.com, .net, .org, .info, .biz, .name) ist darüber hinaus aber auch eine Bestätigung durch den Domaininhaber erforderlich ist. Hierzu wird eine Mail an den eingetragenen Domaineigentümer (ADMIN-C Kontakt) gesandt in der ein Bestätigungslink für die Zustimmung oder Ablehung des Transfer gegeben werden kann. Entsprechend wichtig ist es, dass die Mailanschrift bei den WHOIS Daten der Domain aktuell sind (daher bekommt man auch einmal jährlich eine Erinnerung an die hinterlegte Mailanschrift). Sollte die Mail nicht mehr nutzbar sein, kann aber auch immer noch ein Fax genutzt werden.
Sobald der FOA-Service ("Form of Authorisation") abgeschlossen ist wird die Domain nach 14 Tagen übertragen und die Domain dann auf den neuen Server übertragen. Später erfolgt auch noch ein weiteres Bestätigungsverfahren, sollten sich im Rahmen des Umzugs auch Kontaktdaten des ADMIN-C geändert haben. Dieses dann aber über eine Mail zur Domain-Validation, die auch sonst einmal im Jahr zwecks Kontrolle der hinterlegten Daten mich anschrieb.
Umzug der Domain - technisch
Das letzte Mal, dass ich mich intensiver mit der Technik rund ums Blog und dieser Seite auseinander gesetzt habe war im Artikel "In eigener Sache: Updates der Seite (Technik und Design) - Fokus auf Responsives Webdesign und pagespeed" vor fast vier Jahren.Entsprechend positiv empfand ich, dass ich erst einmal nur das Webhostingpaket ohne Domains bestellen konnte und meine Seiten erst einmal ohne übertragene Domains anlegen konnte.
Allinkl bietet neben einer Vertragsverwaltung (Members Area) in der Domains tatsächlich bestellt werden können und die Vertragsdaten verwaltet werden auch Kundenadministrationssystem (KAS) unter den eine technische Administration des Accounts vorgenommen werden kann.
Hierdurch ist es möglich erst einmal alle Daten zu übertragen und erst zum Schluss Ihre die Domains tatsächlich umziehen zu lassen. Dieses ist besonders dadurch interessant, dass so auch schon IMAP Konten eingerichtet werden können und in der Webmailoberfläche auch von bestehenden Mailkonten sowohl Mails als auch Ordner mit importiert werden können.
Statt einer Domain kann über eine Übergangsdomain (URL) die eigene Seite aufgerufen werden. Hierbei sind die einzelnen Domains Unterordner des Webspace zugeordnet und die Seite kann über eine Subdomain aufgerufen werden auch wenn die Domain aus irgendwelchen Gründen noch nicht normal erreichbar ist.
Wechsel PHP 5.5 auf PHP 7
Im Rahmen des Serverumzugs habe ich mich auch mit einen Wechsel von PHP 5.5 auf PHP 7 beschäftigen dürfen und doch das ein oder andere Projekt anpassen müssen. Aber zumindest das Blog und auch einige andere Seiten von mir waren dafür schon sehr gut dank schattenbaum.net auf einen Umzug vorbereitet.PHP Code Anpassungen bspw. bei Fehlermeldung von DokuWiki
Gerade wenn auch gleichzeitig ein Wechsel der PHP Version anstand ist dieses sehr praktisch, da erst einmal der Code hier angepasst werden kann und auch beim von mir eingesetzten WikiSystem Dokuwiki konnte ich bei der Fehlermeldung "Declaration of action_plugin_wikicalendar::register(&$controller) should be compatible with DokuWiki_Action_Plugin::register(Doku_Event_Handler $controller) in" feststellen, dass einige Plugins nicht mit der neuesten PHP Version kompatibel sind. Insgesamt verlief besonders der Umzug von Dokuwiki wesentlich einfacher als das 2013 (da allerdings nur von einen auf den anderen Server beim gleichen Webhoster siehe Artikel "Was ist zu beachten beim Serverumzug?".Unterstützung durch PHP für dich :-)
Glücklicherweise habe ich die Autorin von "PHP für dich" geheiratet und so war mit ihrer Hilfe auch der PHP Code und das von ihr entwickelte Blogsystem schnell auf die aktuellste PHP Version angepasst.Einige wichtige Punkte sind auch auf ihrer Seite unter anderen auch auf
- PHP für dich - Mit PHP mit der mySQL-Datenbank verbinden
- PHP für dich - Suchen und Ersetzen, Maskierungszeichen entfernen und Zeilenumbrüche für HTML lesbar machen
- PHP für dich - Variablen mit und ohne Formulare übergeben
- PHP für dich - Sessions mit PHP
Nun aber zum Thema des Zertifikat und Verschlüsselung von Internetseiten.
Umstellung http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung)
Der Wechsel des Webhoster ist auch gleichzeitig mit einer Aktivierung der SSL Verschlüsselung für Internetseiten an. Dabei kann hier die Datenübertragung per SSL verschlüsselt werden und so ein Mehr an Sicherheit angeboten werden.Hier kann im KAS unter Domains beim Eintrag in der Domain unter den Punkt SSL-Schutz ein kostenloses Zertifikat von "Let's Encrypt" beantragt werden (siehe Abbildung).

Hier kümmert sich dann künftig ALL-INKL um die Verlängerung des Zertifkates.Bei dieser Form des Zertifikates handelt es sich um eine Domain-Validierung (Domain Validation), womit sichergestellt wird, dass die Kommunikation auch tatsächlich über andreas-unkelbach.de verschlüsselt läuft. Daneben gibt es auch noch Organisation-Validierung (Organisation Validation) wodurch zusäztlich noch Inhaberdaten (personenbezogen) mit angegeben werden.
Zum Hintergrund der Zertifikat von "Let's Encrypt" kann auch der Artikel "https:// für alles! Die Initiative Let’s Encrypt revolutioniert mit kostenlosen SSL-Zertifikaten das Web" des CT-Magazin weiterhelfen.
Dieses bietet sich für Organisationen an und ist besonders bei Banken oder Onlineshops im Einsatz.
Der Vorteil von SSL verschlüsselten Internetseiten ist, dass die Daten hier geschützt zwischen Browser und Webserver übertragen werden.
Die gesicherte Verbindung ist auch in der Adressleiste durch die URL https://www.andreas-unkelbach.de wie in folgenden Bild zu sehen ersichtlich.

Hier sind tatsächlich alle Elemente der Seite verschlüsselt übertragen und die Verbindung gilt als sicher.
Problematisch ist es, sofern Teile der Seite noch per http:// eingebunden sind, was sowohl durch externe Skripte oder auch durch Bilder der Fall sein kann, die hier mit ihrer absoluten URL eingebunden werden.
Hier gibt die Adressleiste eines Browser eine entsprechende Warnmeldung aus, wie ebenfalls in der folgenden Abbildung zu sehen ist.

Hier sind gemischte (also verschlüsselte und unverschlüsselte Inhalte) auf einer Seite eingebunden worden. Je nach Browser können diese dann auch blockiert und damit nicht angezeigt werden.
Setzen von protokoll-relativen Pfaden in Blogartikeln per SQL oder Suchen und Ersetzen
Für eigene Bilder oder interne Links bietet sich hier eine relative Verlinkung an. Hier werden einzelne Artikel oder Bilder mit relativen Pfaden bspw. /andreas.php verlinkt statt mit der vollständigen URL https://www.andreas-unkelbach.de/andreas.php .Besonders bei eingebundenen Bildern bietet sich jedoch eine protokoll-relative Verlinkung an. Hierbei werden statt http:// oder https:// nur // zur Verlinkung angegeben.
Diese Vorgehensweise ist auch im SELFHTML Wiki im Abschnitt "Mit protokoll-relativen URIs referenzieren" beschrieben und es war relativ einfach möglich die entsprechenden URL in der Datenbank meines Blogs durch Suchen und Ersetzen anzupassen. Dieses war natürlich durch den Umzug besonders einfach, da ich hier einfach die Exportdatei der Datenbank anpassen konnte und nicht das passende SQL Statement verwenden musste.
Wobei auch per
UPDATE tabelle_blogartikel SET spalte_artikeltext = REPLACE(spalte_artikeltext ,"http://www.andreas-unkelbach.de","//");
eine entsprechende Anpassung möglich gewesen wäre... allerdings ist es mir nie ganz geheuer direkt in der Datenbankverwaltung (siehe PHP für dich - Tabellen anlegen mit phpMyAdmin) zu arbeiten.
Einbindung VG Wort Zählmarken einer SSL verschlüsselten Webseite (https)
Ein weiteres Problem kann noch die Einbindung von VG Wort Zählmarken (siehe Impressum) sein. Hier hat Daniel Weihmann im Blogartikel "VG Wort unter SSL/ HTTPS nutzen" darauf hingweisen, dass die Zählmarken per http eingebunden werden und es einer speziellen Subdomain benötigt um hier entsprechende sichere Verbindungen aufzubauen und auch die Zählpixel ordentlich einzubinden. Nun stellte sich für mich die Frage, ob auch die einzelnen URL zur jeweiligen Zählmarke aktualisiert werden muss und ob sowohl die HTTP als auch die HTTPS Variante angegeben werden muss.
Auf Rückfrage an die Verwertungsgesellschaft Wort habe ich dazu ebenfalls folgende Antwort erhalten:
Hier hätte auch ein Blick in die Dokumentation ausgereicht in der konkret steht, dass die Angabe einer URL nur dazu dient, die spätere Meldung zu erleichtern.“ die eigentliche Meldung ist von der Angabe der URL unabhängig.
Sehr geehrter Herr Unkelbach,
für eine Verwendung in einer SSL verschlüsselten Webseite, muss die Zähldomäne in der Zählmarke in der Tat durch https://ssl-vg03.met.vgwort.de/ ersetzt werden. Der Rest des IMG Tags bleibt identisch zur bisher verwendeten Fassung.
Bitte beachten Sie, dass hier NUR die vg03 Domäne verwendet werden kann, wie angegeben. Nur dort können die Zugriffe auf eine ssl - verschlüsselte Seite korrekt gezählt werden.
Nachlesen können Sie das auch unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf im Kapitel 8.2.4
Und nein, ich kann bei der Korrektur von Meldungen damit umgehen, wenn sich nur das Zertifikat ändert, der Rest der URL aber weiterhin der gleich ist. Einen neuen Webbereich müssen Sie nur melden,wenn sich die URL als ganzes ändert.
Update:Erfreuliches Update:
Die bis Mitte 2018 geltende Variante für den Einbau in SSL Seiten –https://ssl-vg03.met.vgwort.de kann auch nach der Umstellung weiter verwendet werden. Wer jedoch erstmals Zählmarken in eine SSL Seite einbaut, der verwendet bitte die neue, einfache Variante, die für alle Zähldomänen einsetzbar ist und sich nur durch das s nach dem http von der Variante für unverschlüsselte Seiten unterscheidet. Beide Varianten können parallel betrieben werden, so dass es möglich ist, die bisherigen Zählmarken ohne Veränderung zu belassen und neue Zählmarken in der vereinfachten Variante zu verwenden.
Für alle Zählmarken gilt, dass in eine SSL verschlüsselte Seite (https://...) der Einbau nur in der https Variante erfolgen darf und in eine unverschlüsselte Seite (http://...) in der http Variante erfolgen muss. Werden die Varianten vertauscht, funktioniert die Zählung nicht mehr korrekt. Damit können auch die bisherigen Domains beim Einbau genutzt weden und nicht mehr zwingend die ssl-v03 :-)
Eine weitere "Fehlerquelle" kann aber auch im Artikel "VG Wort Nicht gemeldete URLs deaktiviert - Mindestzugriff nicht mehr gegeben durch Referrer Links auf Zählpixel" entnommen werden.
Das Thema VG Wort an sich ist etwas ausführlicher unter: "Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger" inklusive Abschnitt zum Thema VG Wort und Steuer erläutert.
Somit spricht eigentlich nichts mehr gegen eine Verwendung von SSL bzw. der https:// Variante meiner Internetseite auch weil so aus Datenschutzgründen nicht mehr die übertragenen Daten mit ausgelesen werden können.
Dieses ist auch der Grund warum Google (aber auch andere Suchmaschinen) dazu übergehen mehr und mehr Seiten mit der https Variante zu indizieren.
Hierzu sind im Google Webmasterblog die Artikel " Standardmäßig HTTPS-Seiten indexieren " und " HTTPS als Ranking-Signal " oder auch die Hilfeseite " Website mit HTTPS sichern " lesenswert.
Künftig soll auch der Browser Chrome (ebenfalls von Google) darauf hinweisen, dass eine Seite nicht mit SSL verschlüsselt ist (durch ein rotes X in der Adressleiste).
Bevorzugte Domain / Internetadresse in .htaccess festlegen
Nachdem ich meine Seite nun erfolgreich umgezogen habe biete ich bis zum 16. Januar sowohl eine http:// als auch eine https:// Variante meiner Seite an. Da ich aber ungern doppelt Inhalte ins Netz stelle werde ich dauerhaft meine Seite auf die Variante https://www.andreas-unkelbach.de umleiten. Leider scheint mit dieser Variante feedly etwas Probleme zu haben, daher oben auch der Hinweis dazu.Hierzu wird eine Weiterleitung per 301 Moved Permanently empfohlen. Da ich selbst immer wieder zur Konfiguration solcher Weiterleitungen in die Hilfe schauen muss, kann ich hier tatsächlich die Seite www.htaccessredirect.de empfehlen in der die meisten Anwendungsfälle vorgestellt sind.
.HTACCESS Redirect und Rewrite Generator
Für umfangreichere Einstellungen isd er Konfigurationsdatei kann auch der online nutzbare "Simple Htaccess Redirects & Rewrite Generator" von Aleyda Solís hilfreich sein.
Sofern keine Weiterleitung eingestellt ist kann zum Beispiel dieser Artikel direkt über vier URL aufgerufen werden:
- http://andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=790
- https://andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=790
- http://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=790
- https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=790
Meine Weiterleitung per .HTACCESS sieht im übrigen wie folgt aus:
Der erste Abschnitt sorgt dafür, dass die Domain immer mit www. aufgerufen wird (bevorzugt www-Domain verwenden) der zweite Abschnitt überprüft ob das HTTPS Protokoll ausgeschaltet ist und leitet sofern dieses der Fall ist auf die https Seite weiter.RewriteEngine On
RewriteCond %{HTTP_HOST} !^www.andreas-unkelbach.de$ [NC]
RewriteRule ^(.*)$ https://www.andreas-unkelbach.de/$1 [L,R=301]
RewriteCond %{HTTPS} off
RewriteRule (.*) https://%{HTTP_HOST}%{REQUEST_URI} [R=301,L]
Für obiges Beispiel erhalten die URL unter 1 bis 3 als HTTP Status Code 301 und die Weiterleitung auf die https Variane und die letzte URL wird per HTTP Status Code 200 als okay ausgeleifert.
Im Ergebnis ist damit die Seite immer in der Form https://www.andreas-unkelbach.de aufgerufen da alle anderen URL durch den 301 Status Code umgeleitet werden, während die gewünschte URL per 200 als okay zählt und die Daten werden immer verschlüsselt übertragen
Website Analytics - Meta tag referrer
Eine interessante Info für andere Seitenbetreibende dürfte noch sein, dass Links von einer mit https:// verlinkende Seite auf eine http:// Seite als direkter Aufruf gezählt werden, da hierdurch der Referrer-Link nicht übertragen wird.Hier gibt es jedoch einen W3C-Spezifikation eines Meta-Tag durch das weiterhin auch der Referrer Link übergeben wird. Hier regelt "§ 3. Referrer Policies".
Über den, im HEAD Bereich befindlichen Metatag kann die Übertragung des Referrer eingestellt werden. Dabei sind mehrere Möglichkeiten vorhanden:
- <meta name="referrer" content="origin">
Hierdurch wird zumindest die Domain als Referrer mit übergeben. - <meta name="referrer" content="unsafe-url">
Hierdurch wird die komplette URL mit übertragen - <meta name="referrer" content="no-referrer-when-downgrade">
Dieses ist die Vorbelegung der Spezifikation. Sofern eine https auf eine http Seite verweist wird kein Referrer übertragen, allerdings erfolgt eine Übertragung von https auf https ebenso wie von http auf https - daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten auf die ich durch die Spezifikation verweise.
Fazit
Insgesamt war der ganze Umzug dann tatsächlich erfolgreich, wobei tatsächlich einige Einstellungen noch nachgebessert worden sind (sowohl durch PHP Code als auch was die Einführung von SSL anbelangt). Hier bin ich sehr dankbar, dass meine Frau ruhig und kompetent das entsprechende Coding angepasst hat aber auch der Transfer meiner Seiten recht problemlos funktionierte. Mittlerweile dürfte auch Mailempfang wieder funktionieren und selbst die Twitter-Integration (die tatsächlich etwas arg kompliziert war) hat problemlos funktioniert. Ich würde mich freuen, wenn auch weiterhin mein Blog interessant ist und die Umstellung keine Probleme macht. Bekannt ist mir tatsächlich nur, dass in manchen Feedreadern der RSS Feed erneut abonniert werden muss, daher ist ein Besuch auf dieser Seite sicherlich hilfreich :-)Blogartikel rund um das Thema VG Wort
Das Thema VG Wort hat mich auch in unterschiedlichen Blogartikeln beschäftigt.
- "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln"
- "Webhosterwechsel und Umstellung von http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung) und VG Wort Zählmarken" (also der derzeitige Artikel)
- "VG Wort Nicht gemeldete URLs deaktiviert - Mindestzugriff nicht mehr gegeben durch Referrer Links auf Zählpixel"
Hinweis:
Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und wird von mir regelmäßig aktualisiert.
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