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ISSN 2701-6242

Artikel über Controlling und Berichtswesen mit SAP, insbesondere im Bereich des Hochschulcontrolling, aber auch zu anderen oft it-nahen Themen.


Artikel zum Stichwort VGWort

Alle folgende Artikel sind unter den angegeben Stichwort (TAG) einsortiert. Sollte der gesuchte Artikel nicht dabei sein kann hier auch die Artikelsuche weiter helfen.

Oft sind aber auch die aktuellen Artikel in der jeweiligen Kategorie im Menü interessant.
SAP Fachliteratur ist unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.

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Aktuelles von Andreas Unkelbach

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Samstag, 8. Juli 2023
21:20 Uhr

Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben - VG Wort Leitfaden nicht nur für Wissenschaft

Im Laufe meiner Erfahrungen als Autor und Blogger habe ich seit etwa 2016 immer wieder meine Seite zum Thema "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" aktualisiert und dabei insbesondere den Bereich zur VG Wort ausgebaut.


Blog-Artikel Serie Wissenschaft und VG Wort

Leitfaden VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) für Autorinnen und Autoren nicht nur im Bereich Wissenschaft und Internet METIS


Im Laufe der Zeit ist die Seite immer umfangreicher geworden, unter anderem durch die Auswirkung eines Urteils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 18.01.2017, C-37/16 (SAWP) oder auch die steuerrechtliche Behandlung von Einnahmen von Ausschüttungen der VG Wort. Entsprechend umfangreich ist die Seite https://unkelbach.link/vgwort/ geworden und auch hier im Blog sind immer wieder einzelne Aspekte (besonders im Bereich der Onlinetexte / Blogartikel im Bereich METIS) relevant geworden.

Da mich per Social Media immer wieder Fragen rund um die VG Wort erreicht haben und ich mich in 2023 dazu entschieden habe, nicht nur Wahrnehmungsberechtigter, sondern auch Mitglied bei der VG Wort zu werden, habe ich mich dazu entschlossen, ergänzend zur oberen Seite eine kleine Serie an Blogartikeln rund um die VG Wort und Wissenschaft zu schreiben.

Solche Artikel haben den Vorteil, ein einzelnes Thema aufzugreifen und nur dieses ausführlich zu behandeln.

Im Ergebnis sind dabei folgende Themen behandelt worden.

Grundlagen und Begriffe rund um die VG Wort

Neben den Unterschieden zwischen den einzelnen Berufsgruppen oder auch zwischen Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder sind hier auch die einzelnen Gremien (Vorstand, Verwaltungsrat, Mitgliederversammlung, Versammlung der Wahrnehmungsbeauftragte) besprochen. Hier bietet "Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" einen guten Überblick.

Wahrnehmungsvertrag

Der erste Kontakt zur VG Wort erfolgt sowohl für Autor*innen als auch Verlage über den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages. Auf Basis dieses kostenlosen Vertrages kann an den Ausschüttungen aus den einzelnen Bereichen der VG Wort teilgenommen werden. Die einzelnen Schritte zum Abschluss sind im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 4 - Wahrnehmungsvertrag als Verlag oder Urheber*in Autor*in abschließen" beschrieben.

Publikationen melden

Nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages können Meldungen über das Meldeportal TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen.

VG Wort Publikationen melden

Als Publikationen können Texte zum Beispiel in Form von gedruckten Werken (Bücher, Zeitschriften, ...) aber auch Onlinetexte oder E-Books gemeldet werden. Für den Bereich Wissenschaft habe ich dieses als Schritt-für-Schritt-Anleitung im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 3 - Publikationen (Druckfassung Buch Zeitschrift, METIS und E-Book) melden" beschrieben.

METIS - reguläre Ausschüttung per Zählpixel / Sonderausschüttung bspw. für e-Books

Für den Bereich Texte im Internet (METIS) kann zwischen der regulären Ausschüttung per eingebundenen Zählpixel (siehe "Neuer METIS-Berich für Texte Online Melden (TOM) der VG Wort") und der Sonderausschüttung ohne Zählpixel (bspw. für E-Books siehe "VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks)") unterschieden werden.

Bei Nutzung von Wordpress kann auch hier das von der VG Wort zur Verfügung gestellte Plugin für die Einbindung der Zählpixel sowie der Meldung interessant sein. Im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" ist das vorgestellt.
 

VG Wort Mitglied werden

Nachdem nun Publikationen als Wahrnehmungsberechtigte gemeldet worden sind kann vielleicht auch die aktive Teilnahme als Mitglied einer Berufsgruppe ein spannendes Thema sein. Daher beschreibe ich den Antrag auf Mitgliedschaft in der Berufsgruppe 3 (Autor*innen und Übersetzer*innen wissenschaftlicher und Fachliteratur) sowie den Ablauf einer ordentlichen Mitgliederversammlung am Beispiel der Versammlung im Juni 2023 im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 2 - Mitgliedschaft bei der VG Wort und meine erste Mitgliederversammlung Berufsgruppe 3".

Weitere Bereiche für eine Ausschüttung

Ich bin, als Blogger und Buchautor im Bereich wissenschaftliche Publikationen (Fach- und Sachbücher, kartografische Werke, Loseblattwerke sowie Fachbeiträge und -artikel in Fach- und Sachbüchern oder Fachzeitschriften) auf das Melden von Büchern, Fachbeiträge und Onlinetexte sowie Onlinetexte (zum Beispiel hier im Blog) oder E-Books eingegangen.

Als Bereiche sind in der oberen Serie die Auszahlungen für
  • METIS (Texte im Internet)
  • Wissenschaftliche Publikationen
    • Fach- und Sachbücher
    • Wissenschaftliche Zeitschriften, Fachzeitschriften, Special-Interest-Zeitschriften
eingegangen.

Weitere Bereiche der VG Wort sind
  • Belletristik und Kinderbücher
  • Fernsehen
  • Hörfunk
  • Publikumszeitungen und -zeitschriften (Presse)
  • Sachliteratur
  • Schul-, Kirchen- und Blindenbücher
  • Sprachtonträger
  • Vervielfältigen in Schulen
  • Vorträge und Lesungen
In diesen Bereichen, insbesondere Hörfunk und Fernsehen habe ich noch keine Erfahrungen, obgleich ich ebenfalls schon für Veröffentlichungen in Schulbüchern eine Ausschüttung erhalten habe. 

Im Ausschüttungsbrief war dies als "Schulbuch (SB inkl. Fotokop. a. Sch.)" aufgeführt.
Hier musste ich selbst keine Meldung machen, sondern wurde direkt berücksichtigt.

Spontan habe ich hier ein Beispiel aus 2017 gefunden:

VG Wort Schulbuch
Hier ist ebenfalls ein großer Vorteil der VG Wort, dass diese sich auch um Vergütungen kümmert, die nicht selbst gemeldet worden sind. Spontan habe ich hier als Beispiel eine Zusammenfassung von Emil und die Detektive auf kaestnerfuerkinder.net gefunden, was mit die erste Ausschüttung für die Nutzung in Sammlungen für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch gem. § 46 UrhG durch die VG Wort in einer Ausschüttung berücksichtigt worden ist.

In der Regel erhalte ich jedoch Ausschüttungen aus dem Bereich METIS und Wissenschaft.

Neu für mich sind aber auch die Ausschüttungen für METIS und erstmalig der Bereich

Nicht verteilbare Einnahmen

Hier kann nach Name und Vorname in Publikationen gesucht werden, die ggf. nicht eindeutig Urheber*innen zugeordnet werden konnte.

Im Meldeportal (auch ohne Anmeldung) auf tom.vgwort.de kann hier einzeln sowohl für Autor*innen als auch Verlage eine Suche gestartet werden.

Ist hier eine Fundquelle vorhanden kann die Schaltfläche "Ausschüttung beanspruchen" genommen werden.

VG Wort nicht verteilbare Einnahmen an Urheber
In meinen Fall hat die Suche über "Auflistung nicht verteilbarer Einnahmen an Urheber" die Internetseite kaestnerfuerkinder.net/emil.php ergeben. Diese Seite hat noch keine Zählpixel eingebunden ist aber auch unsere Seite. Die Zählpixel habe ich nun auch eingebunden gehe aber davon aus, dass hier eher eine Ausschüttung in einer gedruckten Publikation (bspw. Schulbuch) der Hintergrund ist und bin sehr neugierig auf die Ausschüttung.

Für METIS hätte es ja bestimmte Zugriffszahlen haben müssen und für eine Sonderausschüttung kann ich mir nicht vorstellen, dass hier nur der eine Text gemeint war. Ich lasse mich aber überraschen.


Die Meldung von Hörfunk und Fernsehen (mit den einzelnen Sendeminuten) dürfte für Journalisten noch einmal ein besonderes Thema sein, wo ich aber noch keinen Artikel geschrieben habe oder auf andere Artikel verweisen kann.

Dafür kann ich aber in anderen Bereichen zum Beispiel auf die Ausführungen von Petra Schier verweisen.

VG Wort Leitfaden von Petra Schier

Petra Schier hat in ihren Beitrag "Die VG Wort: Ein Leitfaden für Autorinnen und Autoren und Schreibende aller Art" noch folgende für Autor*innen interessante Themen beschrieben: Aber insgesamt dürfte mit den oberen Beiträgen für Autor*innen von Fach- und Sachbüchern, die sich an Erwachsene wenden oder für Blogger, die an METIS teilnehmen, obige Ausführungen hilfreich sein.

Metis Zählpixel einbinden

Der Bezug von Zählpixeln ist über den Bereich METIS im Meldeportal TOM möglich und im Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" ebenfalls beschrieben.

Für die Nutzung innerhalb eines CMS gibt es aber auch Plugins die die Meldung bei der VG Wort erfolgen. Derzeit wird hier von der VG Wort ein Plugin für Wordpress angeboten. Es ist aber auch eine Entwicklung bzw. Nutzung dieser Schnittstelle zum Beispiel über Typo3 geplant. Diese Meldung per Plugin bzw. API ist im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" beschrieben.

Für ein eigenes CMS oder manuelles Einbinden von Zählpixeln können die heruntergeladenen Zählpixel aus der Oberfläche TOM im Bereich METIS eingebunden werden. Diese können auch als CSV heruntergeladen werden. Im Artikel "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" hatte ich beschrieben, wie diese für mein CMS angepasst werden können.

Technisch betrachtet ist die Einbindung der Zählpixel dann über ein "unsichtbares" Bildern per IMG-Tag oder über JavaScript bspw. bei der Einbindung von PDF Dokumenten möglich.


Es besteht sowohl die Möglichkeit Dokumente im Format PDF oder ePUB als auch Onlinetexte mit einem Zählpixel zu versehen.


Einbau für Dokumente mit Hilfe von JavaScript

Die Einbindung der Zählmarken für Dokumente (erlaubte Formate: PDF, ePub, ...) hat sich ab den 1. Oktober 2020 geändert. Gültig ist ab Oktober 2020 nur noch die Zählung von Dokumenten mit Hilfe von JavaScript.Hierzu muss die gleihce Zählmarke (öffentliche ID) wie bisher verwendet werden, jedoch ist der HTML Code entsprechend anzupassen.
Dazu muss, als Beispielcod, ein Script zur Einbindung der Zählmarke eingebunden werden. Der Abschnitt script ist auch innerhalb eines HTML Dokumentes möglich. Eine ausführliche Anleitung ist unter https://tom.vgwort.de/portal/showHelp zu finden!
Folgendes Skript kann innerhalb der Seite oder im Head Bereich des HTML Dokumentes angegeben werden:
<script>
function vgwPixelCall()
{
document.getElementById("div_vgwpixel").innerHTML="<img src='https://vg08.met.vgwort.de/na/PUBLICID'
width='1'height='1'alt=''>";
}
</script>
 
Dabei ist statt PUBLICID der Öffentlicher Identifikationscode anzugeben. Durch folgende Anweisung wird das Element zur Anzeige des Pixel beim Klick auf den Link über die Funktion div_vgwpixel geladen und das Dokument zum Download angeboten:
<a href="https://www.example.de/beispiel.pdf" target="_target"
onclick="vgwPixelCall();" >LINK-Name</a>
<div id="div_vgwpixel"></div>
Sollen mehrere Dokuemte verlinkt werden muss das Coding soangepasst werden, dass vgwPixelCall_1 , vgwPixelCall_2 und als Element div_vhwpixel1, vgwpixel2 etc. eingetragen werden muss.

Einbau für direkt auf einer Seite lesbare Texte

Für das Zählpixel einer HTML Seite (oder Blogartikel) kann wie gewohnt der IMG Tag verwandt werden, wie beim heruntergeladenen Zählpixel auch vorgeschlagen wird. Bis 2018 musste für HTTPS (SSL) Seiten eine spezielle URL (Subdomain der VG Wort genommen werden. Heute ist hier nur noch das Protokoll entscheiden. Die bis Mitte 2018 geltende Variante für den Einbau in SSL Seiten – https://ssl-vg03.met.vgwort.de – kann auch nach der Umstellung weiter verwendet werden. Bei heruntergeladenen Zählpixel wird jedoch eine neue Domain vorgeschlagen und auch empfohlen für neue Seiten (ohne alte Pixel) diese zu verwenden. Beide Varianten können parallel betrieben werden, so dass es möglich ist, die bisherigen Zählmarken ohne Veränderung zu belassen und neue Zählmarken in der vereinfachten Variante zu verwenden. Auch neue Zählpixel können meiner Erfahrung nach über diese Domain weiterhin eingebunden werden.

Grundsätzlich ist der Aufbau der Zählpixel für Texte die direkt auf der Seite zu lesen sind, wie folgt:
<img loading="eager" src="https://vg08.met.vgwort.de/na/PUBLICID" width="1" height="1" alt="">
Wobei auch hier PUBLICID der öffentliche Identifikationscode ist. Der Servername https://vg08.met.vgwort.de/na/ wobei vg08 auch durch einen anderen Servernamen ersetzt werden kann. Aktuell sind die Servernamen vg00 bis vg09 in Gebrauch. Davon werden vg01, vg02, vg04 bis vg09 zufällig an die ausgelieferten Zählmarken vergeben.

Das loading="eager" habe ich ergänzt, damit die LAZY Loading Problematik (Bilder werden erst geladen, wenn die Seite bis zur Stelle des Bildes angezeigt wird) umgangen wird.

Wer die Zählmarken als Ganzes in einen Quellcode einfügt, muss daran auch nichts verändern. Wer über ein Plug-in die Zählmarke ohne den Code fest hinterlegen muss, derkann einfach eine beliebige der gültigen Domänen (vg01 –vg09) fest hinterlegen. Die Servernamen vg00 und vg03 dürfen für neue Installationen nicht mehr verwendet werden.

Die bisMitte 2018 geltende Variante für den Einbau in SSL Seiten – https://ssl-vg03.met.vgwort.de kann auch nach der Umstellung weiter verwendet werden. Hier lautete der Code zum Einbinden wie folgt:
<img loading="eager" src="https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/PUBLICID" width="1" height="1" alt="" />


Dennoch werde ich wohl zum Jahresende ebenfalls die automatische Einbindung der Zählmarken perspektivisch auf vg07 oder vg08 umstellen.

Seitens der VG Wort gibt es die Empfehlung es wäre besser ssl- wegzunehmen (vg03 kann bleiben), da diese - etwas altertümliche - ssl Variante von Google und manchen Browsern inzwischen falsch interpretiert werden kann. auch wenn für die SSL Zählung die alte Variante weiter verwendet werden kann.

Zehnjährige Brieffreundschaft mit der VG Wort ;-)


Als kleiner Ausflug in die Vergangenheit habe ich auch noch meinen ersten Ausschüttungsbrief (Oktober 2013) gefunden. Das ist beinahe 10 Jahre her :-).

Erster Brief von der VG Wort METIS und Schulbuch

Gerade im Bereich METIS hat sich da schon einiges an den Quoten geändert :-)

Als Autor und Blogger mag ich auch noch auf weitere Aspekte rund um das Autorenleben hinweisen. Aber hierzu werde ich keine neue Serie an Artikeln ergänzen.
 

Autorenleben

Für angehende Autor*innen und auch für Erfahrene kann ich noch weitere Quellen empfehlen.

Marketing

Das Thema Marketing rund um das eigene Buch ist im Artikel bzw. in der Buchempfehlung "Buchempfehlung: »Buchmarketing: Leitfaden für Verlagsautor*innen und Selfpublisher« von Annie Waye" behandelt worden.

Vertragsgestaltung mit Verlag und Autorenleben

Neben der Begeisterung am Schreiben sind für mich auch Fragen rund um die Ausgestaltung eines Vertrages relevant. Das Aktionsbündnis FAIRlag bietet einige sinnvolle Prüfbausteine, um einen Verlagsvertrag zu prüfen "Vertrag bewerten - Aktionsbündis Faire Verlage". Das "Montségur Autorenforum"  bietet im öffentlichen Bereich ebenfalls gute Einblicke in die Welt der Verlage und auch Blogs wie "Blog - Annie Waye" sind immer wieder eine gute Anlaufstelle.
Zumindest für mich sind dies wesentliche Seiten von denen ich einiges lernen konnte.

Datenschutz

Das Thema Datenschutz ist auch im Bereich VG Wort relevant. Einige Datenschutzthemen und Quellen sind im Artikel "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)".

An dieser Stelle für METIS auch der Hinweis, dass in den Informationen zur Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung) ein Abschnitt ergänzt werden sollte.

Hier ist ein Textbaustein im Abschnitt 2.1.4 Datenschutzerklärung der Integrationsbeschreibung für Verlage (METIS) unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Verlagsmeldung.pdf festgehalten.

Cookies und Meldungen zu Zugriffszahlen
Wir setzen "Session-Cookies" der VG Wort, München, zur Messung von Zugriffen auf Texten ein, um die Kopierwahrscheinlichkeit zu erfassen. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID.
Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Session-Cookies können keine anderen Daten speichern. Diese Messungen werden von der Kantar GmbH nach dem
Skalierbaren Zentralen Messverfahren (SZM) durchgeführt. Sie helfen dabei, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zur Vergütung von gesetzlichen Ansprüchen von Autoren und Verlagen zu ermitteln. Wir erfassen keine personenbezogenen Daten über Cookies

  • Viele unserer Seiten sind mit JavaScript-Aufrufen versehen, über die wir die Zugriffe an die
    Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden. [BITTE ÜBERPRÜFEN, ob dies bei Ihrem Verlag
    der Fall ist!]
  • Dies ist der Fall, wenn Dokumente bspw. per PDF technisch eingebunden werden (siehe "Technische Anforderung an das Zählpixel")
Wir ermöglichen damit, dass unsere Autoren an den Ausschüttungen der VG Wort partizipieren, die die gesetzliche Vergütung für die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 53 UrhG sicherstellen.

Eine Nutzung unserer Angebote ist auch ohne Cookies möglich. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.

Datenschutzerklärung zur Nutzung des Skalierbaren Zentralen Messverfahrens

Webangebote

Unsere Website und unser mobiles Webangebot nutzen das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) der Kantar GmbH für die Ermittlung statistischer Kennwerte zur Ermittlung der Kopierwahrscheinlichkeit von Texten.

Dabei werden anonyme Messwerte erhoben. Die Zugriffszahlenmessung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen alternativ ein Session-Cookie oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen Ihres Browsers erstellt wird. IP-Adressen
werden nur in anonymisierter Form verarbeitet.

Das Verfahren wurde unter der Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Einziges Ziel des Verfahrens ist es, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zu ermitteln.

Zu keinem Zeitpunkt werden einzelne Nutzer identifiziert. Ihre Identität bleibt immer geschützt. Sie erhalten über das System keine Werbung.
 

Der Mustertext kann natürlich auch angepasst werden, für mich war die Formulierung im Singular statt Plural sinnvoll. Hin und wieder sollte auch ein Blick in die Integrationsbeschreibung gedacht, für Verlage geworfen werden. So wurde im Oktober 2022 die Firmierung des Dienstleisters Kantar Germany GmbH in Kanter GmbH geändert.

Großes Lob an dieser Stelle an der VG Wort zur Pflege des Abschnitts Änderungsnachweis im Dokument :-).

 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Freitag, 7. Juli 2023
16:40 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 4 - Wahrnehmungsvertrag als Verlag oder Urheber*in Autor*in abschließen

Grundlage um an der Ausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) teilzunehmen ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages. Diesen Vertrag habe ich schon als formales Kriterium zum Mitgliedsantrag bei der VG Wort angesprochen.

Im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 2 - Mitgliedschaft bei der VG Wort" hatte ich die formalen Kriterien (Wahrnehmungsvertrag seit 3 Jahre, entsprechende Auszahlungen über die VG Wort in den letzten drei Jahren) erwähnt, aber nicht wie eigentlich ein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen werden kann.

Auf den Unterschied zwischen Mitglied und Wahrnehmungsberechtigte bin ich im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" eingegangen.

Dieser Artikel soll nun auf den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.

Seit 2018 sieht die Satzung der VG Wort (§ 3 Satzung der VG Wort auch einen Wahrnehmungsvertrag für die Bereiche Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) vor. Vorher war es hier als Bezugsberechtigte, unabhängig vom Vertrag, möglich einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen. Die Vertragsunterlagen müssen ausgedruckt und unterzeichnet im Original per Post bis zum 31. Dezember (Posteingang) an die VG WORT gesendet werden. Gefaxte oder gescannte Dokumente werden nicht akzeptiert. Ein gegengezeichnetes Exemplar geht anschließend an den neuen Vertragspartner zurück. Da dieser Vertrag die Grundlage für den Bezug von Ausschüttungen der VG Wort ist gehe ich auf die formalen Erfordernisse und praktische Anmeldung bei der VG Wort direkt ein.

In der Satzung der VG Wort ist der formale Vorgang als Wahrnehmungsberechtigte in den § 3 Absatz 1 bis 3 erläutert.

§ 3 Wahrnehmungsberechtigte, Berufsgruppen und Mitglieder
  • Absatz 1:
    regelt, dass die Verwertungsgesellschaft Wort mit der Wahrnehmung von Rechten von Urheber*innen beauftragt werden kann. Hierzu ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erforderlich. Durch diesen Antrag werden Urheber*innen zu Wahrnehmungsberechtigte. Es kann auch ein  Inkassoauftrag für das Ausland  abgeschlossen werden, wodurch durch Gegenseitigkeitsverträgen mit anderen Verwertungsgesellschaften auch Vergütungen im Ausland durch die VG Wort eingefordert und an Urheber*innen weitergeleitet werden kann.
  • Absatz 2:
    Hier werden die einzelnen Berufsgruppen der VG Wort aufgeführt. Auf diese bin ich im Abschnitt "Berufsgruppen der VG Wort" näher eingegangen.
  • Absatz 3:
    Wahrnehmungsberechtigte müssen beim Abschluss eins Vertrages zugehörige Berufsgruppen angeben. Dabei ist auch die Angabe von mehreren Berufsgruppen möglich. Das aktive und passive Wahlrecht, zum Beispiel auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten, kann nur für eine Berufsgruppe ausgeübt werden. Die Wahl der zugeordneten Berufsgruppen (oder auch der Berufsgruppe für die ein Wahlrecht wahrgenommen werden soll) kann auf Antrag (Mail) geändert werden. Diese Änderung tritt dann zum Jahr nach diesen Antrag in Kraft
Soweit klingt dies alles etwas formal, praktisch ist der Ablauf eines Wahrnehmungsvertrages aber recht unkompliziert.

Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG Wort (Kurzfassung)


1. Registrierung bei TOM (Texte online melden)
Sofern noch kein Zugang bei der VG Wort beantragt wurde kann sich über https://tom.vgwort.de/portal/index angemeldet werden. Hier ist dann der Punkt "Noch nicht registriert?" Jetz noch registrieren aufgerufen werden.

2. Neuregistrierung als Autor
Im folgenden Punkt wird bei der Neuregistrierung abgefragt, ob die Art der Regstrierung als Autor oder Verlag der Fall ist.
In meinen Fall ist dieses Autor. Für die Regstirierung erfolgt nun ein Formular aus dem der Wahrnehmungsvertrag generiert wird.
3. Angaben zur Person und Berufsgruppe
Neben der Berufsbezeichnung (hier kann auch Autor im Freitextfeld eingetragen werden) kann die zutreffende Berufsgruppe festgelegt werden. Dies wäre für Autoren dann Berufsgruppe 1 bis 3 (wobei hier mehrere selektiert werden können.
  • Berufsgruppe 1: Autoren und Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke
  • Berufsgruppe 2: Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur
  • Berufsgruppe 3: Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur
Berufsgruppe 1 bis 3 ist dabei für Urhber (Autoren) relevant während sich die Verlage in den Berufsgruppen 4 bis 6 einsortieren.
Für spätere Abstimmungen als Mitglied kann sich dann für eine Berufsgruppe entschieden werden, in der das Stimmrecht wahrgenommen werden soll. Natürlich ist dieses auch nur eine Berufsgruppe zu der man auch selbst gehört.
Ferner kann angegeben werden ob bereits Bücher veröffentlicht worden sind als Autor, Bearbeiter, Herausgeber oder Übersetzer.
4. Inkassoauftrag und Bankverbindung
Ferner kann markiert werden, dass auch ein Inkassoauftrag fürs Ausland erteilt werden soll und das man Journalist ist. Hier habe ich einen Inkassoauftrag erteilt, aber Journalist bin ich (noch) nicht.
Danach erfolgt noch die Angabe der IBAN zur Auzahlung der späteren Auszeichnung und es wird ein PDF für den Vertragsabschluss generiert, dass dann unterschrieben per Post an die VG Wort gesandt werden muss.
5. Post
Per Post gibt es dann Zugangsdaten und es können sowohl Meldungen zu Publikationen als auch die Zählpixel online beantragt werden.

Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG Wort (Langfassung)

Bei der Regstirerung wird unterschieden zwischen Verlagen und Autor*innen
Nach der Ausahl ob eine Registrierung als Verlag oder als Autor*in erfolgen soll sind unterschiedlcihe Angaben zu machen:

Angaben von Personendaten (Autor*in)

Sofern eine VG Wort Karteinummer schon vorhanden ist, kann eben diese angegeen werden. Eine Karteinummer kann bspw. schon vorliegen, wenn per Papierformulare bereits Meldungen an die VG Wort erfolgt sind. So konnten auch Meldungen im Bereich Wissenschaft (aber auch METIS) ohne Wahrnehmungsvertrag erfolgen.

Als weitere Angaben sind folgende Angaben zu machen:
  • Persönliche Daten
    Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname, Geburtsdatum
  • Adresse (Meldeadresse nach § 3 Abs.1 Nr. 12 Bundesmeldegesetzt)
    Dies entspricht der aktuellen Meldeanschrift. Neben der Registrierung aus Deutschland können hier auch andere Länder mit angegeben werden. Relevant für die Ausschüttung ist eine Verbreitung und Kopierwahrscheinlichkeit in Deutschland. Bei einer Registrierung bei einer anderen Verwertungsgesellschaft Österreich Literar Mechna (literar.at) und Schweiz Pro Litteris (prolitteris.ch) ist eine separate Anmeldung bei der VG Wort nicht erforderlich.
    Die erforderlichen Anmeldungen bei der VG Wort, wie auch die Ausschüttungen für Deutschland, wird von der Literar-Mechana sowie der ProLitteris durch einen Gegenseitigkeitsvertrag vorgenommen.
  • Kontakt
    (E-Mailadresse, Land und optional auch eine Telefonnummer)
  • Zugangsdaten
    Benutzername und Kennwort

Angaben der Verlagsdaten

Auch als Verlag kann bereits eine Karteinummer der VG Wort vorliegen bzw. wird dann bei Registrierung per Post mit den Vertragsdaten zugesandt.
Als Verlag werden etwas andere Daten abgefragt:
  • Verlagsdaten
    Verlagsname und optional das Gründunsgdatum.
    Die MVB Kennummer als eindeutige Verlagsnummer (oder auch Verlagskürzel) wird auch als Bestandteil der ISBN genutzt und kann in der Folgemaske angegeben werden bzw. nach erfolgreicher Registrierung über Stammdaten- MVB Kennummer ändern erfasst bzw. geändert werden.
    Für den deutschsprachigen Raum wird diese vom MVB, den Marketing- und Verlagsservice des Buchhandel nin Frankfurt vergeben.
  • Geschäftsführer /Zeichnungsberechtigter
    (Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname)
  • Ansprechpartner
    (Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname sowie Funktion)
  • Adresse (Unternehmenssitz wie im Gewerberegister und/oder Handelsregister angegeben)
    Auch hier sind die Anschriftdaten wie Straße, Hausnummer, PLZ, Ort sowie Land anzugeben.
    In der Regel schließt die VG WORT den Wahrnehmungsvertrag nur mit einem Verlag ab, dessen Verlagssitz sich in Deutschland befindet.
  • Kontakt
    (E-Mail Adresse, Land und optional Telefonnummer)
  • Zugangsdaten
    (Benutzername und Kennwort)
Damit sind die Personendaten oder Verlagsdaten angegeben und Satzung sowie weitere Unterlagen zu bestätigen.

Angabe von Pseudonymen und Berufsgruppe

Nach Angabe der Grunddaten können Verlage ihre MVB-Kennung und Autor*innen ihre Pseudonyme melden :-).

Zum Thema Pseudonym und Künstlernamen verweise ich auch gerne auf weitere Ausführungen im Artikel "Pseudonym und Künstlername für Autoren: Alles Wissenswerte" von Annie Waye. Bei der Wahl eines Pseudonym und Meldung bei der VG Wort ist darauf zu achten, dass hier zwingend Vorname und Nachname erforderlich sind.


Im Weiteren gehe ich auf die Registrierung als Autor*in ein, da dies vermutlich mehr die Zielgruppe hier im Blog ist.

Hier werden folgende Daten angegeben:
  • Pseudonym
    (Anzahl der Pseudonyme)
    Nach Auswahl können die einzelnen Pseudonyme gemeldet werden. Dabei wird zwischen gelüftete oder nicht gelüftete Pseudonyme unterschieden.

    Pseudonyme können aber auch später noch per Formular (siehe Papierformulare/Merkblätter) nachgemeldet werden. Erforderlich bei der Angabe von Pseudonymen sind Vorname und Nachname sowie die Markierung ob es sich um ein Aufdeckbares Pseudonym handelt
  • Berufsgruppe
    Hier sind die zugeordneten Berufsgruppen auszuwählen und eine dieser Berufsgruppen für die Ausübung des Wahlrecht zu wählen.
  • bereits Bücher veröffentlicht
    Sind bereits Bücher veröffentlicht worden kann hier die Art der Beteiligung ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen:
    • Autor
    • Bearbeiter
    • Herausgeber
    • Übersetzer
  • ...Journalist
    Hier kann markiert werden, dass die anmeldende Person Journalist ist.
  • Inkassoauftrag für das Ausland
    Hier kann der VG Wort ein Inkassoauftrag erteilt weden.
Zum Abschluss werden dann noch die Bankdaten für die Überweisung der Tantiemen angegeben, so dass eine Überweisung der künftigen Ausschüttung der VG Wort erfolgen kann. Für die Überweisung kann auch ein Text mitgegeben werden, so dass am Kontoauszug diese Zahlung auch einsehbar ist.

Postversand


Im Anschluss werden auf Basis der Daten ein PDF erstellt in zweifacher Ausführung und dieses kann unterzeichnet per Post (nicht per Fax oder gescannt) an die VG Wort gesandt werden.

Danach dauert es eine Weile und per Post kommen dann die Unterlagen von der VG Wort ggf. mit zugeordneter Karteinummer zurück.

Wahrnehmungsvertrag der Verwertungsgesellschaft Wort

Für Registrierungen von Urheber*innen bei der VG Wort, die bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der österreichischen (Literar Mechana) oder schweizerischen Verwertungsgesellschaft (Pro Litteris) abgeschlossen haben kann eine Registrierung auch ohne Wahrnehmungsvertrag beim Mledeportal erfolgen. Hier ist dann bei den Unterlagen nur die "Meldesystemregistrierung" erforderlich und bei der Einsendung ein Vermerk zu erbringen, dass bereits ein Wahrnehmungsvertrag mit einer dieser beiden "Schwestergesellschaften" abgeschlossen wurde. Dies kann zum Beispiel interessant sein um an der Ausschüttung METIS der VG Wort teilzunehmen.

Damit sind die Vertragsunterlagen fertig und es kann das Meldeportal der VG Wort im vollen Umfang genutzt werden.

Fristen, Kosten, Besonderheiten


Einsendeschluss (per Post) ist der 31. Dezember eines Jahres für den Abschluss des Wahrnehmungsvertrages. Es zählt dabei der Posteingang bei der VG Wort.
Der Abschluss eins Wahrnehmungsvertrages ist kostenlos.
Neben Urheber*innen von Sprachwerken und Verlagen können auch Erben verstorbener Autor*innen und Verlage sich bei der VG Wort anmelden.
Als Wahrnehmungsberechtigte kann an der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte teilgenommen werden und das aktive und passive Wahlrecht zum Delegierten der wahlberechtigten Berfusgruppe (Wahrnehmungsberechtigte) ausgeübt werden.
 

Onlinetexte melden

Besonders bei der Meldung von Onlinetexten (Metis) bietet hier, meiner Meinung nach, die VG Wort eine sehr elegante Möglichkeit. Aber auch andere Verwertungsgesellschaften haben hier mittlerweile vergleichbare Systeme.

Onlinetexte in der Schweiz melden (über teilnehmende Verlage Pro Litteris)

In der Schweiz können bisher Onlinetexte über teilnehmende Verlage, die ein Zählpixel auf ihrer Seite eingebunden haben, gemeldet werden. Als Verlage gelten Betreiber einer Website mit redaktioneller Verantwortung für die publizierten Onlinetexte. Die Registrierung bei Proliteris erfolgt getrennt nach Urheber und Verlag auf der Seite "Teilnehmende Verlage können auf der Seite prolitteris.ch/urheber-verlage/verteilung-der-verguetungen/teilnehmende-verlage/" eingsehen werden. Für Onlinetexte wird dabei ein vergleichbares Verfahren wie in der VG Wort (sogar die gleiche Technik) verwendet. Im Gegensatz zu METIS können hier aber nur Verlage für die Onlinevergütung teilnehmen und nicht die Urheber selbst ihre Seiten melden.

Vorraussetzungen sind hier minderstens 1.00 Zugriffe aus der Schweiz und ein Mindestzeichenzahl von 2.000 erforderlich sowie das Einbinden von Zählmarken.

Nähere Informationen sind auch in der Mitteilung "Entschädigungen von ProLitteris für Onlinewerke" zu finden.

Interessant ist noch, dass für die Verwertung von Texten aus Deutschland und Österreich auch auf die VG Wort und Literar-Mechana verwiesen wird. Rechteinhaber für gedruckte Werke können ihre Werke für Vergütungen aus Deutschland (VG WORT, VG Bild-Kunst) und Österreich (Literar-Mechana) direkt melden und werden über ProLitteris nach den ausländischen Regeln vergütet. Die Meldefristen sind auf der Websiteder jeweiligen Verwertungsgesellschaft zu finden.

Onlinetexte in Österreich melden (literar.at)


In Österreich könenn ebenfalls für Onlinetexte Tantiemen beantragt werden.Die Vorraussetzungen dafür sind unter Weblogs und Texte im Internet auf literar.at erwähnt. Dieses ist ab Januar 2019 für Weblogs, die journalistisch oder literarisch aufbereitete Aufzeichnungen und Texte enthalten möglich. Das Weblog muss dabei mindestens seit drei Jahren bestehen und regelmäßig Texte veröffentlichen sowie der Firemsitz oder Meldeadresse in Österreich sein. Ferner müssen die Textbeiträge mindestens ein Jahr abrufbar sein und jeder Artikel muss mindestens 2.500 Zeichen haben (Lyrik: 1.500). Ferner sind mindestens 60.000 Zeichen je Jahr und Weblog zu melden. Onlinetexte können jedoch zusätzlich bei der VG Wort gemeldet werden.

Besonders interessant an der Situation in Österreich ist, dass hier nur Weblogs von Privatpersonen nicht jedoch von Firmen, Instute etc. gemeldet werden dürfen.
Als nicht von Privatpersonen betriebe Weblogs zählen Verkaufsplattformen, Kurznachrichtendienste, soziale Netzwerke, Firmenwebseiten und -blogs, Universitäts-/Institutswebseiten und Vereinsseiten; auch Seiten mit Servicecharakter (z.B. Wetterdienste, Serviceseiten - dazu zählen unter anderem klassische Reiseblogs - sowie Seiten, die Produktbewerbungen und -bewertungen enthalten) sind nicht meldefähig.

Unter Internetpublikationen – Deutschland weist Literar-Mechana darauf hin, dass im Gegensatz zu gedruckten wissenschaftlichen und Fachbüchern Werke die online erscheinen (Onlinetexte) weiterhin bei der VG Wort gemeldet werden müssen um bei der Verteilung aus Deutschland über eine Verrechnung zu partizipieren. Hierfür ist eine einmalige Teilnahmeregistrierung erforderlich, bei der Sie bitte den Passus „Ich möchte nur in den Bereichen "Wissenschaft" / "Texte im Internet" melden“ markieren, wobei kein Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der VG Wort erfolgt. Die Zusammenarbeit zwischen Literar-Mechana und der VG Wort sind über einen Gegenseitigkeitsvertrag geregelt, der bereits die hierfür erforderlichen Rechtsübertragungen enthält. Die Ausschüttungen für Deutschland erhalten Sie auch in diesem Bereich über die Literar-Mechana. Eine zusätzliche Meldung von gedruckten wissenschaftlichen und Fachbücher sowie Beiträge gegenüber der VG Wort ist nicht erforderlich. Hier erfolgt die Anmeldungen in diesem Bereich durch die Literar-Mechana. Die Ausschüttungen für Deutschland erhalten Sie über die Literar-Mechana.

Fazit - Lohnt der Aufwand?

Neben der Ausschüttung für gedruckte Veröffentlichungen ist für mich auch die Ausschüttung der VG Wort per Metis (sei es für e-Books oder für Blogartikel) durchaus lohnenswert. Zu den "Voraussetzung zur Meldung von E-Book" und "Voraussetzungen von Texten im Internet" sowie der Meldung (E-Book, Texte im Internet) hatte ich ja schon etwas geschrieben.

Anhand folgender Tabelle kann hier ein kurzer Einblick auf die letzten Jahre geworfen werden, auch wenn der Trend vermutlich bei den Ausschüttungsquoten METIS ein wenig rückläufiger ist.

 
Vergleich METIS Onlinetexte in EUR
Anzahl Texte für-> 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Regulär METIS je Text 43,86 45,00 40,00 35,00 29,40 23,80 20,00
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig).
Sonderausschüttung Kein Mindestzugriff von 1.500

Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen

Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann.

Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR
(
Höchstbetrag nach Kappung)
001-020 Texte 20,00 20,00 17,00 15,00 13,00 10,00 10,00
021-060 Texte 60,00 60,00 51,00 45,00 39,00 30,00 30,00
061-120 Texte 120,00 120,00 102,00 90,00 78,00 60,00 60,00
121-240 Texte 240,00 240,00 204,00 180,00 156,00 120,00 120,00
241-180 Texte 480,00 480,00 408,00 360,00 312,00 240,00 240,00
> 480 Texte 960,00 960,00 816,00 720,00 624,00 480,00 480,00

Die Quoten METIS für das Meldejahr 2022 fehlen noch, aber in der Tendenz dürfte diese Tabelle dennoch hilfreich sein.

Die reguläre Ausschüttung (mit Zählpixel) empfiehlt sich für Blogartikel auf der eigenen Seite (oder alternativ wenn eine andere Seite entsprechende Artikel eingebunden hat und an das VG Wort Verfahren teilnimmt.

Die Sonderausschüttung ist besonders spannend für E-Books :-). Daneben sind aber auch die gedruckten Ausgaben hilfreich :-).

Aus meiner Sicht ist dies durchaus attraktiv und ein Grund sich etwas ausführlicher mit der VG Wort zu beschäftigen.

 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Dienstag, 4. Juli 2023
18:23 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 3 - Publikationen (Druckfassung Buch Zeitschrift, METIS und E-Book) melden

In meiner Blogartikelserie "VG Wort und Wissenschaft" bin ich bisher auf die Themen "Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" und "Antrag auf Mitgliedschaft Berufsgruppe 3, erste Mitgliederversammlung und Rückblick auf ordentliche Mitgliederversammlung Juni 2023" aus der Sicht als Blogger und Autor eingegangen.

Dieser Artikel soll nun auf die Meldung von Werken im Bereich Wissenschaft, eBook und METIS bei der VG Wort eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.

Im Austausch mit anderen ist dann dieser Artikel entstanden der sich um die unterschiedlichen Möglichkeiten der Meldung von Werken im Bereich Wissenschaft kümmert und auch ein wenig über die Ausschüttung von Druckexemplare an wissenschaftlichen Bibliotheken hinaus näher eingeht.

Die Meldungen an der VG Wort für die Hauptausschüttung im Bereich Wissenschaft basiert auf die §§ 48 und 50 de Verteilungsplans und ist abhängig von der Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken, Umfang der Publikation und vom Erscheinungsjahr.

Vergütet werden dabei Beiträge (in Zeitschriften und Büchern), Veröffentlichung von Büchern, Broschüren und ggf. noch ein Zuschlag pro Artikel für den Bereich Lesezirkel.

In diesem Artikel gehe ich auf die einzelnen Punkte relevant für den Bereich Wissenschaft sowie Randgebiete für wissenschaftliche Publikationen ein.

Ich vermute, dass damit ein Großteil der Publikationen im wissenschaftlichen Umfeld erfasst worden sind und freue mich sehr über Rückmeldungen zu dieser Artikelserie.



Voraussetzung für die Ausschüttung im Bereich Wissenschaft

Erforderlich für eine Auszahlung ist neben dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages auch eine Meldung bei der VG Wort, die für gedruckte Publikation über die Oberfläche TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen kann (alternativ auch per Papierformular) oder für im Internet veröffentliche Texte im Bereich METIS.

Für die Ausschüttung ist eine angemessene Verbreitung in wissenschaftliche Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland.

Voraussetzung regulärer Ausschüttung

Bei wissenschaftlichen, sowie Fach- und Sachbüchern, die sich an Erwachsene wenden, ist dies bei Werken gegeben, die im Karlsruher virtuellen Katalog (KVK) in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind (§ 48 Absatz 1 Verteilungsplan VG Wort). Dabei sind die Standorte der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) nicht zu berücksichtigen.

Beiträge in gedruckten wissenschaftlichen und Fachzeitschriften sowie in gedruckten wissenschaftlichen und Fach- und Sachbüchern werden Zeitschriften berücksichtigt, die mit mindestens zwei Standorten (mit Möglichkeit der Fernleihe) in der Zeitschriftendatenbank hinterlegt sind (§ 50 Verteilungsplan). Bei Beiträgen in Fach- und Sachbüchern gilt das gleiche wie bei Veröffentlichungen in Büchern wie in oberen Abschnitt (sprich § 48 Absatz 1 Verteilungsplan).

Bei Beiträgen werden Normseiten (je 1.500 Zeichen) vergütet und es muss ein Mindestumfang von zusammenhängendem Text von zwei Normseiten (3.00 Zeichen im Druck) gemeldet werden.

Voraussetzungen 50 % der Ausschüttung

Sollte keine hinreichende Verteilung in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhanden sein, kann alternativ 50 % der Ausschüttung bezogen werden.

Bei wissenschaftlichen sowie Fach- und Sachbüchern sind hier entweder 3 Standorte im KVK erforderlich oder ein Nachweis von mindestens 100 verkauften Werkexemplaren, deren Mindestverkaufspreis bei 10 Euro liegt (siehe § 48 Absatz 2 Verteilungsplan).

Bei Beiträgen in gedruckten und wissenschaftlichen Fachzeitschriften ist ein Nachweis von einer Auflage von mindestens 500 Exemplaren erforderlich (siehe § 50 Absatz 2 Verteilungsplan). Eine Ausnahme sind hier Beiträge in kostenlos verteilten wissenschaftlichen und Fachzeitschriften. Bei denen sind die gleichen Vorbausetzungen wie die reguläre Ausschüttung gemessen (siehe § 50 Absatz 3 Verteilungsplan).

Definition Sachbuch/Fachbuch im Bereich Wissenschaft

Inhaltlich relevant für die Ausschüttung der VG Wort im Bereich Wissenschaft sind alle Fachtexte, die sich an Erwachsene melden. Ein Sonderfall sind hier Broschüren von Unternehmen (oder auch andere Einrichtungen) die möglicherweise kostenfrei verteilt werden. Hier ist dann ein Einstehen in wissenschaftlichen Bibliotheken oder eben ein Verkaufsnachweis von 100 Exemplaren bei einen Mindestverkaufspreis von 10 Euro erforderlich. Bildbände, die überwiegend aus Bildern bestehen und hier nur Kurztexte oder Beschreibungen enthalten sind bei der VG Bildkunst zu melden. Davon abzugrenzen sind jedoch Selbstillustrationen zu denen mehr Text vorhanden ist.  Dies können durchaus als Fachbeitrag gemeldet werden.

Wichtig ist auch, dass Texte zusammenhängend geschrieben sein müsssen, so dass Comics nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzungen von Texten im Internet

Bei der Veröffentlichung von Texten im Internet wird ebenfalls zwischen einer regulären Ausschüttung nach § 53 Verteilungsplan und der Sonderausschüttung nach § 55 Verteilungsplan unterschieden.

In beiden Fällen ist bei Texten ein Mindestumfang von 1.800 Zeichen (Ausnahme Lyrik) erforderlich.

Die reguläre Ausschüttung bedarf eines Mindestzugriffes, der über Zählmarken festgestellt wird. Dabei sind derzeit 1.500 Zugriffe erforderlich für Texte bis zu 10.000 Zeichen. Bei umfangreicheren Texte gilt die Hälfte des Mindestzugriffes. Ebenso wird bei den Texten bei unterschieden ob diese frei zugängig sind oder hinter eine Paywall liegen.

Für die Sonderausschüttung kann je fremde Seite ohne Zählpixel die Anzahl der dort veröffentlichten Texte gemeldet werden. Dafür liegt hier aber auch der Ausschüttungsbetrag unterhalb der regulären Ausschüttung.

 

Voraussetzung zur Meldung von E-Book

Durch die Verbreitung von Büchern als E-Book ergänzend zu einer Printausgabe können auch diese im Rahmen der METIS Sonderausschüttung gemeldet werden.

Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen;
  1. das E-Book darf nicht durch technische Maßnahmen gegen das Kopieren gesichert sind (kein hartes DRM, Kopierschutz).
  2. es kann sowohl als frei zugängiges Werk, als auch kostenpflichtig und/oder kennwortgeschützt zugänglich sein.
  3. Das Format muss "frei lesbar" sein, also in Form von HTML bzw. XHTML, ePUB oder PDF vorliegen.
  4. Der Mindestumfang des Textes entspricht 1.800 Anschläge (mit Leerzeichen).
Es können alle deutsche Internetseiten (laut Impressum) gemeldet werden, auf denen das E-Book heruntergeladen bzw. gekauft werden kann. Die Meldung muss dabei jährlich erfolgen und es wird die Anzahl der auf dieser Seite verfügbaren E-Books gemeldet.

Neben der Verlagsseite können dies auch alle Onlinebuchhandlungen ("Onlinesortimenter") sein.

 

Meldung im Bereich Wissenschaft

Auch wenn die Möglichkeit vorhanden ist per Formular (Einzelmeldung Wissenschaft). Die Meldeformulare sind im Abschnitt Wissenschaft auf der Seite Papierformulare / Merkblätter zu finden.

Das Formular, welches dann per Post an die VG Wort gesandt werden kann sieht dann wie folgt aus.

VG Wort Formular Einzelmeldung Wissenschaft

Dieses Formular ermöglicht die Einzelmeldung VG Wort unter Angabe aller Werkdaten von gedruckten Werken als Buch, Buch-Beitrag, Zeitschriften-Beitrag oder Lieferung inklusiver Folgeauflagen sofernt diese wesentlich neu bearbeitet wurde (mind. 10 % neuer Text).

An dieser Stelle direkt ein Hinweis zum Thema Bibliothekstantiemen.
Über das Meldeverfahren Wissenschaft gemeldete Werke nehmen an der Ausschüttung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken teil, sofern Ausleihen in öffentlichen Bibliotheken vorliegen. Daher ist nur eine Meldung im Bereich Wissenschaft erforderlich.



Aus verschiedenen Gründen ist aber die Meldung per TOM wesentlich einfacher.

 

Art des Werkes

Diese kann im Abschnitt Wissenschaft (1) über den Punkt Meldung erstellen (2) anhand der Art des Werks (3) in folgender Abbildung erfolgen.

VG Wort TOM Meldung erstellen Wissenschaft

Hier sind die einzelnen Werktypen auszuwählen. Für die bessere Zuordnung hilft folgende Liste der Einordnung und Zuordnung der einzelnen Arten von Werken.

Beiträge in wissenschaftlichen oder Fachzeitschriften
  • Zeitschriftenbeitrag
Als Fach- und Sachzeitschriften sind monothematische Zeitschriftne zu verstehen, die sich an eine fachliche Zielgruppe wenden und der beruflichen Information dienen. Davon abzugrenzen sind Zeitschriften mit einem breiteren Themenspektrum sowie Publikumszeitschriften die im Bereich Presse zu melden sind. Ebenso können auch Special-Interest-Zeitschriften gemeldet werden. Diese sollten dann ebenfalls monothematisch sein und sich an eine Zielgruppe mit gemeinsamen, fachlich bestimmten und eng eingegrenzten Interessengebiet richten.

Beiträge in Wissenschaftliche Fach- oder Sachbüchern:
  • Buch-Beitrag
  • Buch
  • Broschüre
Der Unterschied zwischen Buch und Broschüre ist anhand einer UNESCO Definition abhängig von der Zahl der Druckseiten. Bis zu 48 Druckseiten einer Publikation gelten als Broschüre und ab 49 Seiten sind diese als Buch zu betrachten.

Ergänzungslieferungen zu Loseblattwerken
  • Lieferung
Diese sind besonders im juristischen Bereich (bspw. Kommentierungen zu Gesetzen oder Verordnungen) verbreitet, da hier einzelne Seiten immer wieder getaucht werden.

Urheberrechtlich geschützte Lernkartenset ab 101 Karten
  • Lernkarte
Kartographische Werke
  • Einzelblattkarte
Gemeldet wird immer die Druckfassung eines Werkes.

 

Werksuche ISBN oder ISSN

Nachdem die Art des Werkes ausgewählt worden ist kann die Printfassung des Werks anhand folgender Suchmaske gesucht werden.

Hilfreich ist hier die Suche nach ISBN oder ISSN alternativ kann aber auch nach den Titel des Werks (Buch- oder Zeitschriftenartikel) inklusive Platzhalterzeichen * gesucht werden.

VG Wort Bereich Wissenschaft Werksuche



In der Ergebnisliste werden dann alle gefundenen Werke aufgelistet ide dann per Radiobutton übernommen werden können und damit in der Maske zur Meldung eines Werkes diese Daten aus verschiedenen Bibliotheken wie (DNB, VLB oder ZDB) übertragen worden sind.

Im Suchergebnis ist dann die Schaltfläche Werk übernehmen zu verwenden. Wichtig ist dabei, dass hier immer die Druckfassung und nicht die elektronische Fassung des Werks zu übernehmen ist.

Anhand meines letzten Buches sieht zum Beispiel das Suchergebnis per ISBN wie folgt aus.

VG Wort Wissenschaft Quellen

In meinen Fall ist die Druckfassung sowohl in der DNB (Deutsche Nationalbibliothek) als auch im VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher). Durch Setzen des Radiobuttons neben der Druckfassung kann danach die Schaltfläche "Werk übernehmen" genutzt werden um die vorhandenen Daten für die Meldung zu übernehmen.

Sollte ein Werk nicht gefunden werden kann aber auch die Schaltfläche "Meldung manuell anlegen" ausgewählt werden. Dieses sollte jedoch eine Ausnahme sein. Meiner Erfahrung nach sind die Datenbanken schon sehr hilfreich.

Der Vorteil der Werksuche ist, dass viele Angaben zum Werk nicht selbst erstellt werden müssen sondern diese hier direkt übernommen werden. Danach kann direkt die Meldung erfolgen.

Positiv ist auch, dass bei Werken die als eBook vorliegen, oder aber die vom Erscheinungsjahr nicht mehr gemeldet werden können eine entsprechende Infobox zur Druckfassung vorhanden ist.

Diese besagt: "Bei diesem Werk handelt es sich um ein nicht meldefähiges eBook oder ein Werk mit verfristetem Erscheinungsjahr. Im Fall einer Zeitschrift prüfen Sie bitte über die Zeitschriftendatenbank (https://zdb-katalog.de), ob Ihre Angaben zu Titel und ISSN noch aktuell sind oder legen Sie die Meldung manuell an (ISSN dann nicht anwählen, sondern im Kommentarfeld der Meldemaske eintragen)."

 

Meldung erstellen

Nachdem die Werksuche, hoffentlich, erfolgreich war kann eine Fundstelle (möglichst mit vielen Angaben) einer Druckfassung ausgewählt werden und per Schaltfläche "Werk übernehmen" diese Daten für die Meldung übernommen werden.

Alternativ kann auch die Schaltfläche "Meldung manuell anlegen" genommen werden.

In der eigentlichen Meldemaske werden dann, die hoffentlich vollständigen Angaben zum Werk aus den externen Datenbanken, übernommen.

Am Beispiel meines Buches sieht das wie folgt aus.

VG Wort Meldung Wissenschaft - Buch
Im Beispiel sind Titel des Buches, ISBN, Verlag und Verlagsort übernommen worden. Der Umfang in Druckseiten und das Erscheinungsjahr kann ich noch ändern und bei der Auflage zwischen Erstauflage und Folgeauflage auswählen und meine Art der Beteiligung festlegen. Ferner gibt es noch den Punkt Selbstverlag auf den ich gleich noch eingehe,

Pflichtangaben sind alle mit * markierte Felder.

Im Beispiel ist das Buch 2022 erschienen und ich kann es also 2023 sowie 2024 noch der VG Wort als Werk melden. Dies entspricht die drei Jahre nach Veröffentlichung. Warum dies relevant ist erwähne ich unter "Keine ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken".


 

Besonderheit Selbstverlag
Eine Besonderheit ist hier die Schaltfläche "Selbstverlag", Hier ist der Hintergrund, dass es eine Änderung des Urheberrechts gab wonach auch Verlage an der Ausschüttung zu beteiligen sind. Hierzu sind entsprechende Bedingungen zu erfüllen. Einfach gesagt ist ein Verlag involviert, wenn jemand anderes mit der Veröffentlichung des Werks beauftragt worden ist. Hier wird das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung an einen Verlag übertragen. Es gibt aber auch Fälle, dass das Werk auch selbst vertrieben und erstellt wird in diesen Fällen ist der Punkt Selbstverlag zu wählen.


Im Abschnitt Auflage ist die Art der Auflage bspw. bei Büchern, anzugeben. Dies ist besonders wichtig wenn es sich nicht um eine Erstauflage sondern eine Folgeauflage handelt. Bei Folgeauflagen ist es erforderlich mindestens 10 % neuen Inhalt zur vorherigen Auflage ("wesentliche Veränderung durch neuen Text").

Im Anschluss wird noch die Art der Beteiligung ausgewählt. Als Art der Beteiligung kommen folgende Punkte in Frage:
  • Allein Autor/in
  • Mit-Autor/in
  • Übersetzer/in
  • Mit-Übersetzer/in
  • Herausgeber/in
  • Mit-Herausgeber/in
In meinen Fall wäre dies für das letzte Buch "Mit-Autor/in" und ich kann nun die Anzahl der Urheber angeben. Für weitere Autor*innen kann ich dann Vorname und Nachname der beteiligten Urheber/innen mit Vorname und Nachname angeben.Diese Daten sind freiwillig

Zusätzliche Informationen zum Titel können noch im Kommentar angegeben werden, sofern dies das Finden des Werks bspw. konkretisiert oder erleichtert. Allgemeine Rückfragen sind besser durch direkten Kontakt zur VG Wort sinnvoll und werden dort auch beantwortet.

Über die Schaltfläche "Meldung absenden" wird dann die Meldung abgesandt.

Im Ergebnis wird die Meldung dann als PDF angeboten und es gibt auch einen entsprechenden Hinweis zur Verlagsbeteiligung.

Sollte keine Rechteinräumung (Nutzungsrechte an den Werk übertragen) sein kann durch den Link "Erklärung öffnen" im Abschnitt Hinweis zur Verlagsbeteiligung diese widerrufen werden. Dieses Formular ist dann auszufüllen, wenn die Veröffentlichung nicht durch einen Verlag erfolgt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Veröffentlichung durch eine Behörde oder Ministerium erfolgt ist und hier zwar die Rechte an Vervielfältigung und Verbreitung übertragen worden sind ohne dass diese Einrichtung ein Verlag wäre.

Dieser Sonderfall wäre dann der Punkt an der die Erklärung "keine Rechte" zur Verlagsbeteiligung erfolgen.

Im Regelfall ist dieses Formular nicht auszfüllen.

An dieser Stelle können keine Korrekturen mehr vorgenommen werden. Hier sollte bei Fehlern eine Nachricht an die VG Wort gesandt werden mit den Hinweis, dass die Meldung abgelehnt werden sollte.

 

Werktangaben bei unterschiedlichen Werkformen

Auch hier ist nicht der Titel des Beitrages sondern Titel des Werkes zu melden.
Hier ist es wichtig statt einer Online-Publikation (diese wäre dann bei METIS zu melden) ebenfalls die Druckfassung zu melden.

An Werkangaben sind je nach Art des Werkes folgende Punkte anzugeben.
Grundsätzlich sind nicht nur Texte in deutscher Sprache oder bei einen deutschen Verlag meldefähig sondern alle Texte, die im Ausland oder einer anderen Sprache erschienen sind. Wichtig ist immer die Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken. Hier wird auch jede Meldung nach der Verbreitung überprüft. Hierzu werde ich im folgenden Abschnitt noch etwas zu schreiben.

Betrachten wir uns nun aber die Werkangaben je Art des Werkes. Positiv ist gerade bei Zeitschriftenbeiträgen, dass die Werkdaten auch als Vorlage gespeichert werden können.

Meldefähig sind Werke bis zu drei Jahren nach Veröffentlichung (wobei das Veröffentlichungsjahr mitgezählt wird).

Neben der Art der Beteiligung sind für die einzelnen Arten von Werken folgende Angaben zu machen:

Buchbeitrag oder Zeitschriftenbeitrag
  • Angabe des Beitragstitel
  • ISBN oder ISSN
    (sofern vorhanden)
  • Angabe des Werktitels
    (Buch oder Zeitschrift)
  • Verlag und Verlagsaort
  • Erscheinungsort
  • Beitragsumfang in Normseiten
    (Eine Normseite entspricht 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen)
  • Art der Beteiligung
    (Autor oder Übersetzer)
  • Anzahl Beteiligte am Beitrag
    (hier ist der Textbeitrag und nicht die gesamte Publikation gemeint)
Buch/Broschüre
  • Titel des Werks
  • ISBN
    (so vorhanden)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
  • Umfang in Druckseiten
  • Art der Beteiligung
  • Anzahl der Beteiligte
Loseblattwerk
  • Titel des Loseblattwerks
  • ISBN oder ISSN
    (so vorhanden)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
    • Beim Verlag können folgende Angaben erfragt werden. Diese Daten liegen vor, da auch die Meldung so mit dem Verlag abgestimmt sind:
      • Anzahl und Nummern aller in einem Kalenderjahr erschienen Lieferungen
      • Gesamtdruckzahl aller Lieferungen eines Jahres
      • Anzahl aller in einem Jahr an der Lieferung beteiligter Autoren
        (Dieser Wert ist im Feld Weitere Urheber abzüglich der meldenden Person selbst einzutragen)
Kartographische Werke / Einzelblattkarte
  • Titel der Karte
  • ISBN
    (so vorhanden)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
  • Umfang
    (hier ist 1 einzutragen)
  • Beteiligtenfunktion
    (Autor)
  • Anzahl der Beteiligten
Damit ist die Meldung nach Bestätigung abgeschlossen.

In den fogenden Abschnitt mag ich noch auf eine Besonderheit eingehen.

 

Keine ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken

Im Abschnitt "Voraussetzungen 50 % der Ausschüttung" bin ich schon einmal kurz auf die Möglichkeit eingegangen, dass ein Werk möglicherweise nicht ausreichend in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhanden ist. Dies ist zum Beispiel bei einer Buchveröffentlichung der Fall, wenn dieses in weniger als 3 Standorten vorhanden ist.

Auf der Seite des KVK - Karlsruher Virtueller Katalog ( https://kvk.bibliothek.kit.edu/ ) können die einzelnen Hochschulbibliothek Verbundsysteme für Deutschland durchsucht werden. So kann hier nach diversen Kriterien aber auch nach der ISBN eines Buches gesucht werden.

Im Ergebnis sind hier alle Fundstellen an Hochschulbibliotheken zu finden.

Für mein Buchbeispiel sieht dies wie folgt aus.

Ergebnis Buchsuche KVK

Mein Buch ist insgesamt in 5 Verbundsystemen gelistet, aber bis auf in der Deutschen Nationalbibliothek und den K10 Plus Verbundkatalog als Ersatz der Verbundkataloge GBV (Gemeinsame Bibliotheksverbund zahlreicher norddeutscher Bundesländer und SBV (Südwestdeutscher Bibliotheksverbund) sind die Bücher nur als E-Book vorhanden (siehe hervorgehobenes PDF Symbol).

Da die Pflichtexemplare in der DNB (6) nicht für die VG Wort relevant sind stellt sich die Frage, wie viele Standorte in der Fundstelle (7) bei K10Plus in oberer Abbildung vorhanden sind. Hier reicht ein Klick auf den Titel um eine detailiertere Ansicht zum Werk zu erhalten. Entscheidend ist dann der Abschnitt Besitzende Bibliotheken.

VG Wort Ergebnis KVK Besitzende Bibliotheken

Somit ist das Buch also in insgesamt zwei Bibliotheken (in einen Hochschulbibliotheksverbundsystem vorhanden).

Sollte ich dieses Buch nun per TOM bei der VG Wort melden, würde ich eine Rückmeldung erhalten, dass es nicht ausreichend in wissenschaftlichen Bibliotheken verbreitet ist.


Hier gibt es dann zwei Möglichkeiten des Umgangs nach Erhalt einer entsprechenden Meldung durch die VG Wort.

Nachmelden nach der Nachbearbeitungsfrist
Ist das eigene Buch bis zum 31.7. des dritten Folgejahres nach Erscheinen doch noch in drei Standorten verfügbar, kann dieses nachgemeldet werden.

Variante Nachmelden der Verkaufszahlen
Alternativ können auch die Verkaufszahlen, bspw. durch ein Schreiben des Verlags, nachgemeldet werden. Hier sollten sowohl die verkauften 100 Exemplare als auch der über 10 Euro liegende Verkaufspreis erscihtlich sein.

Wie dieses in der Praxis funktioniert habe ich im Abschnitt "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken" im Artikel "VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks) und passend zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-) " beschrieben.

Da es dazu Nachfragen gab, habe ich da auch den Schriftverkehr mit der VG Wort nachgetragen zum Thema KVK-.

Im Ausschüttungsbrief erfolgt dann die Bewertung zum Werk mit
KVK- "Als Betrag wurden dann 50 % der regulären Ausschüttung im Bereich Wissenschaft angesetzt. Typ: KVK- Anmerkung: Keine ausreichende Verbreitung der Printfassung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland – mindestens 5 Standorte erforderlich (Abzug: 50%). Siehe Verteilungsplan §51, Abs. 1 und 2"

 

Meldung von Online-Publikationen (METIS - Texte im Internet)

Für die Meldung von Texten im Internet gibt es mittlerweile zwei Möglichkeiten diese abzugeben. Sind entsprechende Zählpixel eingebunden kann die Meldung im Bereich METIS direkt in der Oberfläche TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen.

Da dies besonders auch für Blogs relevant ist, habe ich diese Vorgehensweise ausführlich im Abschnitt "Neuer METIS-Berich für Texte Online Melden (TOM) der VG Wort" im Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" mit einer Schritt für Schritt Anleitung beschrieben.

Für die Nutzung innerhalb eines CMS gibt es aber auch Plugins die die Meldung bei der VG Wort erfolgen. Derzeit wird hier von der VG Wort ein Plugin für Wordpress angeboten. Es ist aber auch eine Entwicklung bzw. Nutzung dieser Schnittstelle zum Beispiel über Typo3 geplant. Diese Meldung per Plugin bzw. API ist im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" beschrieben.

Für ein eigenes CMS oder manuelles Einbinden von Zählpixeln können die heruntergeladenen Zählpixel aus der Oberfläche TOM im Bereich METIS eingebunden werden. Diese können auch als CSV heruntergeladen werden. Im Artikel "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" hatte ich beschrieben, wie diese für mein CMS angepasst werden können. Eine technisch orientierte Beschreibung ist im Abschnitt "Technische Anforderungen an Zählpixel" beschrieben.




 

Meldung von E-Book - Sonderausschüttung METIS

Eine ebenfalls spannende Möglichkeit, insbesondere bei der zunehmenden Verbreitung von E-Books ist die Möglichkeit solche auch bei der Sonderausschüttung METIS zu melden.

Bei der Ausschüttung zwischen  der regulären Ausschüttung METIS nach Texten mit Zählpixel und der Sonderausschüttung ist, dass hier a) keine Zählpixel eingebunden sind und b) die Ausschüttung nach Anzahl der Texte vergütet wird.

Interessant an der Sonderausschüttung ist, dass hier aber auch Onlinesortimente gemeldet werden können die ein Buch als E-Book mit den im Abschnitt "Voraussetzung zur Meldung von E-Book" beschriebenen Bedingungen abieten.

Auch hier habe ich zur Meldung von E-Books eine Schritt für Schritt Anleitung im Abschnitt "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden" beschrieben und als praktische Arbeitshilfe eine "Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)" erstellt.

Diese dürfte an dieser Stelle ebenfalls hilfreich sein.

Hierbei ist darauf zu achten, dass die Meldung im Gegensatz zur regulären METIS Ausschüttung nicht einmalig je Text erstellt werden muss sondern für die Sonderausschüttung METIS jedes Jahr erneut eine Meldung erfolgen muss. Frist ist dabei für das Meldejahr der 31. Januar des Folgejahres. Eine gute Wiedervorlage für Januar ist daher sehr praktisch, gerade um zu überprüfen ob in der oberen Liste auch alle eigene E-Books weiterhin gelistet sind.

Fazit - Lohnt sich das

Gerade im Bereich Wissenschaft (nicht nur bei Publikationen im Rahmen von Promotionen) bietet die VG Wort eine gute Gelegenheit hier die eigenen Publikationen zu melden und im Bereich der Texte im Internet auch ein eigenes Portfolio an weiteren Veröffentlichungen anzulegen.

Gerade bei den Publikationen in wissenschaftlichen Bibliotheken erstaunt es mich wenn hier die Ausschüttung der VG Wort nicht bekannt ist. Glücklicherweise ist ja eine Meldung bis zu drei Jahren nach Veröffentlichungsdatum möglich, so dass dieser Artikel vielleicht der ein oder anderen Person bei der Meldung für die VG Wort im Bereich Wissenschaft weiter helfen kann. Über eine Rückmeldung zum Text würde ich mich sehr freuen und hoffe, dass künftig Druckausgaben wieder mehr in Bibliotheken verteilt sein werden :-). Zumindest würde dies für meine Werke das Meldeverfahren etwas erleichtern.

Ein Blick auf die Quoten der letzten Jahre für Buchpublikationen lässt dieses dann doch recht gut beantworten (dargestellt sind die Quoten für Urheber*innen ohne Verlagsbeteiligung):
  • Veröffentlichung 2018: 1.900 Euro
  • Veröffentlichung 2019: 1.400 Euro
  • Veröffentlichung 2020: 2.000 Euro
  • Veröffentlichung 2021: 2.300 Euro
  • Veröffentlichung 2022:   700 Euro

Für den Bereich METIS kann in folgender Tabelle  ein kurzer Einblick auf die letzten Jahre geworfen werden, auch wenn der Trend vermutlich bei den Ausschüttungsquoten METIS ein wenig rückläufiger ist.

 
Vergleich METIS Onlinetexte in EUR
Anzahl Texte für-> 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Regulär METIS je Text 43,86 45,00 40,00 35,00 29,40 23,80 20,00
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig).
Sonderausschüttung Kein Mindestzugriff von 1.500

Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen

Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann.

Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR
(
Höchstbetrag nach Kappung)
001-020 Texte 20,00 20,00 17,00 15,00 13,00 10,00 10,00
021-060 Texte 60,00 60,00 51,00 45,00 39,00 30,00 30,00
061-120 Texte 120,00 120,00 102,00 90,00 78,00 60,00 60,00
121-240 Texte 240,00 240,00 204,00 180,00 156,00 120,00 120,00
241-180 Texte 480,00 480,00 408,00 360,00 312,00 240,00 240,00
> 480 Texte 960,00 960,00 816,00 720,00 624,00 480,00 480,00

Die Quoten METIS für das Meldejahr 2022 fehlen noch, aber in der Tendenz dürfte diese Tabelle dennoch hilfreich sein.

Die reguläre Ausschüttung (mit Zählpixel) empfiehlt sich für Blogartikel auf der eigenen Seite (oder alternativ wenn eine andere Seite entsprechende Artikel eingebunden hat und an das VG Wort Verfahren teilnimmt.

Die Sonderausschüttung ist besonders spannend für E-Books :-). Daneben sind aber auch die gedruckten Ausgaben hilfreich :-).

Aus meiner Sicht ist dies durchaus attraktiv und ein Grund sich etwas ausführlicher mit der VG Wort zu beschäftigen.



 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Montag, 26. Juni 2023
20:18 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 2 - Mitgliedschaft bei der VG Wort und meine erste Mitgliederversammlung Berufsgruppe 3

Im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" bin ich auf die Grundlagen der Beteiligung an der VG Wort eingegangen und habe dabei den Unterschied zwischen Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder vorgestellt. Persönlich gehöre ich der Berufsgruppe 3 an und bin bei der VG Wort seit 2012 angemeldet und habe seit 2016 einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen.

Als Autor und Blogger nehme ich in der Hauptsache an der Ausschüttung in den Bereichen Wissenschaft (Buchveröffentlichungen und Bibliothekstantiemen) und METIS (Texte im Internet) teil.

2022 habe ich mich dazu entschlossen mich als ordentliches Mitglied bei der VG Wort zu bewerben und möchte in diesen zweiten Teil nun den Weg zur Mitgliedschaft beschreiben.

Dieser Artikel soll nun auf die ordentliche Mitgliedschaft bei der VG Wort eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort aber auch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.


 

Mitgliedschaft bei der VG Wort

Da ich selbst mich in der  Berufsgruppe 3 - Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur verorte ist hier auch der Prozess zur Anmeldung als Mitglied in dieser Berufsgruppe beschrieben. Als Mitglied wurde ich dann erstmalig zur ordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni 2023 eingeladen. Worum es bei der Mitgliederversammlung grundsätzlich geht erläutert folgender Abschnitt. Gerade 2023 hat es noch einige Änderugen bei der Satzung und Verteilungsplan der VG Wort gegeben, daher mag ich hier auch gerne (mit Bezug auf den öffentlichen Newsletter der VG Wort) auf die Ergebnisse der Mitgliederversammlung hinweisen. Der Rückblick stellt natürlich eine sehr subjektive Sicht auf die Mitgliederversammlung dar, entsprechend möchte ich hier auch gerne Werbung dafür machen sich selbst eine Mitgliedschaft zu überlegen. Ich würde mich freuen, wenn dies ein wenig weitergeholfen hat und freue mich schon auf künftige Veranstaltungen der VG Wort.




Antrag auf Mitgliedschaft

Wie erwähnt sind neben den formalen Kriterien (Wahrnehmungsvertrag seit 3 Jahre, entsprechende Auszahlungen über die VG Wort in den letzten drei Jahren) auch eine Zustimmung des Vorstands erforderlich.

Ein Antrag kann formlos an die VG Wort zur Aufnahme gestellt werden, worauf die Kriterien überprüft werden und dann über die Aufnahme entschieden wird.

Auf der Seite https://www.vgwort.de/teilnahme/mitglieder.html ist auch direkt eine Kontaktmailanschrift für einen Antrag auf Mitgliedschaft aufgeführt.Ein entsprechender Antrag auf Mitgliedschaft muss für das Geschäftsjahr bis zum 31. März des Jahres eingegangen sein.

Nach der letzten Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte und diversen Änderungen im Bereich METIS mit denen ich mich ohnehin schon beschäftigt habe, war auch bei mir der Beschluss gefasst mich als Mitglied bei der VG Wort zu bewerben.

Da mir selbst auch immer konkrete Beispiele für einen formlosen Antrag hilfreich sind, beschreibe ich hier am Beispiel meiner Person einmal das Verfahren.

Beispiel Berufsgruppe 3 - Wissenschaft


Eine entsprechende Mail habe ich an vgw @ vgwort .de gesandt Wie weiter oben erwähnt gibt es jedoch für einen Antrag eine direkte Kontaktanschrift bei der VG Wort. Dieser ist am Ende der Seite https://www.vgwort.de/teilnahme/mitglieder.html im Abschnitt "Aufnahmeverfahren und Antragsfrist" zu finden.

Betreff: Antrag Mitgliedschaft VG Wort - Berufsgruppe 3

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit bewerbe ich mich um die Mitgliedschaft in der Berufsgruppe 3: Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur der VG Wort. 

Meine Karteinummer lautet:  ....... 

Schon vorab vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Unkelbach

Die Karteinummer ist entweder in den Ausschüttungsbriefen der VG Wort zu finden oder findet sich direkt rechts oben in der Oberfläche TOM (Texte Online Melden) auf tom.vgwort.de worüber auch eine Meldung an die VG Wort erfolgen kann.

Bevor der Antrag an die zuständige Berufsgruppe weitergeleitet wurde sind vorab noch folgende Fragen an mich gestellt worden. Diese habe ich hervorgehoben und meine Antworten direkt durnter gesetzt.

Welches sind Ihre Themenschwerpunkte / Tätigkeitsschwerpunkte? 

Hier habe ich die einzelnen Themen meiner Publikationen angegeben sowie meinen aktuellen beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt.

Schwerpunkt meiner Publikationen sind im Bereich der Betriebswirtschaftslehre und hier insbesondere Controlling und Berichtswesen mit SAP.  Daneben beschäftige ich mich auch mit SAP Basisthemen wie Datenmigration nach SAP S/4HANA.

Hier deckt sich auch mein berufliche Tätigkeit im Bereich Budgetmanagement / Ressourcencontrolling an der Universität Gießen mit den Schwerpunkt auf Berichtswesen und Controlling.

Für welche Medien arbeiten Sie bzw. in welchen Verlagen publizieren Sie?  

Meine Bücher sind im Verlag Espresso Tutorials GmbH erschienen.  Als weiteres Medium veröffentliche ich regelmäßig Artikel auf meiner Internetseite andreas-unkelbach.de.


Wären Sie damit einverstanden, Einladungen zu zukünftigen Mitgliederversammlungen nur auf digitalem Weg zu erhalten?

Hier habe ich direkt mit "Ja" zugestimmt was sich auch als besonders praktisch ewiesen hat, da damit auch alle Unterlagen zur Mitgliederversammlung über die TOM Oberfläche abrufbar sind und nicht extra per Post versandt werden müssen.

Etwas später wurde dann auch noch eine Publikationsliste angefordert.

Zum damaligen Zeitpunkt war hier meine Antwort:

bisher sind von mir folgende Bücher erschienen:

Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling in SAP S/4HANA
Autoren: Andreas Unkelbach, Martin Munzel
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (20. Juli 2022) Paperback ISBN: 9783960120551

SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM
Autor: Andreas Unkelbach
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (14. April 2020) Paperback ISBN: 9783960120179

Schnelleinstieg ins SAP®-Controlling (CO) – 2., erweiterte Auflage
Autoren: Andreas Unkelbach, Martin Munzel
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
2. Auflage (08. März 2019) Paperback ISBN: 9783960120346

Berichtswesen im SAP®-Controlling
Autor: Andreas Unkelbach
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (01. Juni 2017) Paperback ISBN: 9783960127406

Schnelleinstieg ins SAP®-Controlling (CO)
Autoren: Andreas Unkelbach, Martin Munzel
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (01. November 2015) Paperback ISBN: 9783960126874


Ich gehe davon aus, dass Sie als Publikationen hier die Buchveröffentlichungen und nicht aktuelle Blogartikel auf meiner eigenen Seite meinten. Diese wären ebenfalls bei der VG Wort unter METIS gemeldet worden.

Mitgliedsantrag angenommen

Anfan 2023 habe ich dann folgende Mail erhalten:

Sehr geehrter Herr Unkelbach,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Vorstand der VG WORT in seiner letzten Sitzung Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft zugestimmt hat.
Wir heißen Sie daher als neues Mitglied der VG WORT herzlich willkommen!
Da nun auch die Gebühren für Aufnahme und Mitgliedschaft fällig werden, wird sich in Kürze unsere Buchhaltungsabteilung bei Ihnen melden.

Danach kam dann im März auch die Zahlungsaufforderung.

Einladung zur Mitgliederversammlung

2023 fand die Mitgliedeversammlung der VG wort in hybrider Form statt.

Die Mitgliederversammlung fand in hybrider Form vom 16. Juni bis 17. Juni statt und es konnte eine elektronishce Regsitrierung in der Zeit vom 11. Mai bis spätestens 13. Juni erfolgen. Hier konnte auch ausgewählt werden, ob eine Teilnahme im Literaturhaus in München oder per digitale Teilnahme erfolgen soll.

Die Abstimmung von Stimmen ist in elektronischer Form über das Portal TOM der VG Wort zu erfolgen.

Die Versammlung fand dann im Juni statt.


Mitgliederversammlung

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung zählen:
  • Änderungen und Ergänzungen der Satzung
  • des Wahrnehmunsgvertrages
  • der Verteilungspläne sowie die Genehigung des Jahresabschlusses und
  • die Entlastung von Verwaltungsrat und Vorstand.
2023 stand auch wieder die Wahl des Verwaltungsrat (erfolgt alle vier Jahre) an.

Diese Wahl findet auch jeweils in den einzelnen Berufsgruppen statt, so dass hier die Teilnahme je Berufsgruppe am zweiten Tag in einen anderen Raum sowohl online (in einen anderen Stream) als auch in Präsenz.

Die entsprechenden Zugangsdaten führten auch nur im jeweiligen Raum für den das Wahlrecht ausgeübt werden kann.

Vor der Sitzung fand ein Technikcheck am Vormittag statt und es wurde erfolgreich die Sitzung per Zoom gehalten. Für die Stimmabgaben sowohl im Raum als auch digital wurden jeweils 3 bis 4 Minuten angesetzt und ein interenes Abstimmungstool genutzt. Dieses hat für jede Stimmabgabe auch einen Verifikationscode generiert, so dass nach der Sitzung auch noch alle abgegebenen Stimmen auf Richtigkeit geprüft werden konnten.

Besonders positiv aufgefallen ist mir, dass alle Unterlagen schon frühzeitig online gestellt worden sind inklusive ausführliche Erläuerung zum Vorschlag. Gerade bei Satzungsänderungen oder Verteilungsplan ist dies besonders hilfreich.

Die Stimmabgabe erfolgt nach einfacher Mehrheit, wobei Enthaltungen/Ungültige Stimmen nicht gezählt werden. In der Regel erfolgt die Abstimmung über alle anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder. Dabei können aber auch einzelne abwesende Mitglieder andere für ihre Stimmabgabe beauftragten. Entsprechend kann ein Mitglied auch bis zehn? weitere Stimmen abgeben, so dass die vier Minuten Stimmabgabezeit sinnvoll ist.

Bei Änderungen der Satzung oder des Verteilungsplan stimmt jede Berufsgruppe für sich ab (nach einfacher Mehrheit) aber Änderungen sind nur dann angenommen wenn jede Berufsgruppe einzeln diesen Antrag angenommen hat. Sofern eine Berufsgruppe bei einer Satzungsänderung oder Ändeurng des Verteilungsplan dieser nicht zustimmt gilt diese dann als nicht angenommen.

Besonders spannend ist hier für mich die Anzahl der Stimmberechtigten der jeweiligen Berufsgruppe, was mich noch mehr davon überzeugte in der jeweiligen Berufsgruppe aktiv das Wahlrecht auszuüben.

Die Wahl der Verwaltungsratmitglieder der jeweiligen Berufsgruppe erfolgt ebenfalls intern nach einfacher Mehrheit, wobei dies auch auf die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen sich bezieht. Sofern also nur eine Person zur Wahl steht und die Enthaltungen nicht gezählt werden kann also eine einzelne Stimme gleich 100 % bedeuten.

Rückblick auf die Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni 2023

Neben Geschäftsbericht und Jahresabschluss standen auch diverse Änderungen im Verteilungsplan an. Diese sind auch im aktuellen Newsletter der VG Wort ("Newsletter im Juni zur Mitgliederversammlung 2023") einsehbar, bzw. wurden dort erwähnt. Da die Versammlung nicht öffentlich war, mag ich hier nur auf die auch schon bekannten Informationen aus dem Newsletter näher eingehen.

Quoten unter anderen METIS
Gerade für Blogger besonders interessant dürften die Quoten für METIS im Bereich Urheber sein. Die Quoten für METIS (Urheber) für die Ausschüttung Ende September werden erst im August beschlossen, so dass hier noch keine aktuellen Quoten bekannt sind.

Wörtlich gibt die VG Wort an "Die Quoten zu METIS werden kurz vor der Ausschüttung veröffentlicht und die Ausschüttung ist – wie geplant – Ende September. Aufgrund der veränderten Berechnungsverfahren seit 2021, die durch die neuen gesetzlichen Vorgaben notwendig wurden, können wir die METIS-Quoten nicht früher veröffentlichen."

Dies liegt auch daran, dass bis zum 1. Juli Urheber noch Meldungen für METIS abgeben können. Durch die Verlagsbeteiligung ist aber auch für das Jahr 2022 sowie Folgejahre eher mit ungeraden Quoten zu rechnen. Ich bin selbst ebenfalls neugierig, wie die Quoten dann für METIS aussehen werden.

Die Anpassungen des Verteilungsplan wurden auf der Sitzung beschlossen, so dass der Verwaltungsrat noch die Ausschüttungsquoten festlegt. Teilweise waren diese schon vorhanden, aber bei METIS sind diese erst im August vorliegend.


Kriterien für Kopierwahrscheinlichkeit
Für METIS wiederum relevant sind die Kriterien der Kopierwahrscheinlichkeit für Online-Publikationen. Weitesgehend inhaltsgleiche Internetseiten, die sich bspw. nur durch eine Domainendung oder Domainnamen unterschieden werden bei der Sonderausschüttung nur einmal berücksichtigt.

Onlinepublikationen
Ebenso wird klar gestellt, dass Online-Publikationen von den Urhebern selbst verfasst sein müssen und auf Internetseiten öffentlich zugänglich gemacht worden sein, die über gängige Suchmaschinen auffindbar sind.

Wissenschaft: Verteilungsplan
Gerade im Bereich Wissenschaft wurden auch Änderungen des Verteilungsplan für wissenschaftliche Publikationen besprochen, wo die vorab einsehbaren Erläuterungen ebenfalls hilfreich waren.

Zeichentrick und Animationsfilme im Kino
Interessant ist auch, dass künfitg Zeichentrick- und Animationsfilme, die im Kino gezeigt werden Fernsehfilmen und Serien in der Bewertung gleichgestellt werden. Dies dürfte auch mit den Wandel des Aufwands für entsprechende Produktionen zusammenhängen.

Oberthema KI und Urheberrecht
Ein wichtiges Thema waren auch zentrale Frage rund um die generative KI wie ChatGPT, DeepL oder auch Stable Diffussion. Gerade bei sprach und textbasierten Chatbots stellen sich hier einige urheberrechtliche Fragen um die sich auch die VG Wort insbesondere was die kollektive Rechtewahrnehmung anbelangt in Form einer Arbeitsgruppe kümmert. Hierbei werden auch Themen wie der AI-Act und weitere rechtspolitische Themen insbesondere auf EU-Ebene.

Ausschüttungsquoten
Beim Blick auf die Ausschüttungsquoten (bspw. Änderung im Bereich der Bibliothekstantiemen im Bereich Wissenschaft) aber noch mehr bei der Vergütung für in 2023 erschienen Bücher im Bereich Wissenschaft bin ich ebenfalls der Hoffnung, dass für mein letztes Buch noch eine entsprechende Verteilung in wissenschaftliche Bibliothekn erfolgt ansonsten muss ich hier anhand der Verkaufszahlen nachmelden (Stichwort KVK Vermerk). Durch die Verlagsbeteiligung (hier erfolgt die Ausschüttung im September) sind hier auch die Ausschüttungsbeträge merklich verändert :-(.

Leider sind die auf der Mitgliederversammlung bekannt gegebenen Quoten "noch" nicht veröffentlicht, sollten aber noch nachgereicht werden.

Nachtrag: Quoten und Termin Hauptausschüttung 2023

Für die diesjährige Juli-Ausschüttung 2023 für 2022 sind mittlerweile auch die einzelnen Quoten für folgende Bereiche bekannt gegeben worden.

Grundsätzlich finden sich die Quoten auf:


https://www.vgwort.de/dokumente/quoten-uebersicht.html

Daher habe ich nur die einzelnen im Juli zu erwartende Ausschüttungen aufgeführt sowie die für den Bereich Wissenschaft ggf. interessanten Beträge aufgeführt.

Interessanter wird dies, insbesondere für Blogger*innen, noch bei der Ausschüttung METIS für Urheber (Ende August).
 

  1. Bibliothekstantiemen
  2. Wissenschaft (vorläufige Quoten)
    An Urheber*innen:

    Beiträge für Zeitschriften, Bücher je Seite 3,00 Euro
    in 2022 erschiene Bücher 700,00 Euro
    Broschüren (bis 48 Druckseiten) pro Druckseite 4,50 Euro
    Die Ausschüttung an Verlage erfolgt Ende September
  3. Presse
  4. Funk und Fernsehen
  5. METIS (Ausschüttung Ende September)
    Hier liegen derzeit nur die Quoten für Autor*innen für Presseagenturen für die Jahre 2019 - 2021 vor
    2019: 40 Euro, 2020: 45 Euro, 2021: 39,88 Euro

    Die Quoten für METIS an Urheber werden vss. im August veröffentlicht
  6. Fotokopien an Schulen
  7. Kleines Senderecht
  8. Unterrichts- und Lernmaterial

Der in 2022 höherer Betrag an Ausschüttungsquoten im Bereich Wissenschaft (bspw. 2.300 Euro (1.600+700 Euro) für ein in 2021 erschienenes Buch ergab sich u.a. aus der Auflösung von Rückstellungen.

Eine Gegenüberstellung der Quoten im Bereich METIS (Urheber) ist im Artikelabschnitt "VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books" von 2015 bis 2022 zu finden und ich bin hier gespannt, wie sich METIS für Urheber in 2023 entwickelt haben wird.

Auf der Seite der VG Wort wird auch darauf hingewiesen, dass die Ausschüttung ab 30. Juni 2023 beginnt und die Ausschüttungsbriefe dann ab dem 6. Juli online unter TOM abgerufen werden können. Diesmal erreicht die Überweisung die Urheber*innen noch vor den eigentlichen Ausschüttungsbrief.
 


Fazit - Warum Mitglied bei der VG Wort werden?

Das Thema VG Wort beschäftigt mich schon eine ganze Weile und gerade im Umfeld von wissenschaftlichen Publikationen, Buchveröffentlichungen aber auch bei Blogger*innen merke ich immer wieder, dass die Möglichkeiten der VG Wort und die Auszahlung an Wahrnehmungsberechtigte nicht bekannt sind, daher verweise ich hier immer wieder gerne auf die Einbindung von Zählpixeln bzw. die Meldung von Publikationen bei der VG Wort.

Gerade für verbreitete CMS Systeme bietet die VG Wort mittlerweile sogar Schnittstellen an, die das ganze etwas erleichtern. Dies habe ich auch im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" beschrieben :-). Daneben waren auch die Anpassungen von TOM (siehe "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))") eine große Veränderung  und der Austausch per Support von METIS war nicht nur im Artikel "VG Wort Nicht gemeldete URLs deaktiviert - Mindestzugriff nicht mehr gegeben durch Referrer Links auf Zählpixel" großartig.

Persönlich nutze ich zwar (noch) nicht entsprechende Schnittstellen der VG Wort sondern eher die Methode "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" aber insgesamt sind diese geschilderten Veränderungen durchaus positiv zu werten.

Solche Entwicklungen sind aber auch nur möglich, wenn hier konkrete Rückmeldungen an die VG Wort gegeben werden.

Gerade im Bereich Wissenschaft empfinde ich es aber persönlich auch wichtig, dass sich hier auch die Vielfalt der Personen wiederspiegelt. Beim Blick auf den Wandel in Richtung digitaler Publikationen, KI aber auch die zunehmende Verbreitung von eBooks in wissenschaftlichen Bibliotheken statt gedruckter Werke stellt hier Urheber*innen noch einmal mehr vor einer Herausforderung.

Um sich hier von Entwicklungen, auch durch die VG Wort, nicht überraschen zu lassen ist es immer besser sich selbst kundig zu machen und im besten Fall auch selbst eine Stimme bei Entscheidungen zu haben bzw. die dahinter liegenden Begründungen und Entscheidungsfindungen zu verstehen.

Für mich hat das Thema Verwertungsgesellschaften ebenso wie Datenschutz ein gewisses Interesse geweckt und ich bin auf künftige Entwicklungen in dieser Richtung sehr neugierig und kann hier persönlich die Teilnahme zumindest an der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten aber vielleicht auch als Mitglied sehr empfehlen.
 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



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Montag, 26. Juni 2023
20:15 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien

Beim Blick in meine Unterlagen zur VG Wort habe ich mich 2012 bei der Verwertungsgesellschaft Wort angemeldet und 2016 einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen. In der Zeit zwischen 2012 und 2016 war es auch schon möglich an der Ausschüttung METIS, Schulbuch aber auch für den Bereich Wissenschaft teilzunehmen.

Dies war für mich im Jahr 2015 bei der Veröffentlichung meines ersten Buches ein besonderer Moment (siehe auch "Buchveröffentlichung »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)«"), aber auch sonst hat mich als Blogger und Buchautor die Ausschüttung das Thema VG Wort immer wieder begleitet.

Seit 2018 sieht die Satzung der VG Wort (§ 3 Satzung der VG Wort) auch einen Wahrnehmungsvertrag für die Bereiche Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) vor. Vorher war es hier als Bezugsberechtigte, unabhängig vom Vertrag, möglich, einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen. Einen entsprechenden Wahrnehmungsvertrag habe ich Ende 2016 abgeschlossen und veröffentliche auch seit ungefähr 2016 auf https://unkelbach.link/vgwort regelmäßig Änderungen und Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT).

Da ich selbst immer wieder Hintergründe zur Mitgliedschaft bei der VG Wort und den Unterschied zwischen Mitglied und Wahrnehmungsberechtigte gesucht habe, möchte ich in diesem Artikel gerne von meinen Eindrücken und Erfahrungen aber vor allem auch den Hintergründen zu den einzelnen Gremein der VG Wort berichten.

Da der Text etwas umfangreicher geworden ist, teile ich diesen auf mehrere Teile auf.

Im ersten Teil (dieser Artikel) "Grundlagen - VG Wort Gremien, Berufsgruppen, Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder" werde ich, quasi als Grundlagen, die einzelnen Gremien der VG Wort vorstellen, damit auch der Unterschied zwischen Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder sowie die einzelnen Berufsgruppen und Gremien etwas klarer wird. Dabei ist der erste Teil recht formal (um nicht juristisch zu schreiben) bietet aber auch für mich die Möglichkeit auf einen Blick noch einmal die einzelnen Gremien und Funktionen nachschlagen zu können.

Im zweiten Teil "Wissenschaft und VG Wort - Meine erste Mitgliederversammlung Berufsgruppe 3" beschreibe ich dann meine eigenen Erfahrungen zum Weg zum ordentlichen Mitglied der VG Wort und die ordentliche Mitgliederversammlung im Juni 2023.
Darunter fallen "Antrag auf Mitgliedschaft" am Beispiel der Berufsgruppe 3, die Beschreibung einer Mitgliederversammlung und natürlich die Erfahrungen aus der letzten Mitgliederversammlung als "Rückblick auf die Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni 2023" und abschließend mein "Fazit - Warum Mitglied bei der VG Wort werden?".

Dieser Artikel soll einen Überblick über die VG Wort allgemein geben. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.


Grundlagen - VG Wort Gremien, Berufsgruppen, Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder


Wikipedia definiert die VG Wort wie folgt: "Die Verwertungsgesellschaft Wort mit Sitz in München verwaltet die Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken, auch von Funk und Fernsehen, in Deutschland. Berechtigte sind Autoren und Übersetzer von schöngeistigen und dramatischen, journalistischen und wissenschaftlichen Texten."

Sie wurde als rechtsfähigen Verein kraft Verleihung im Februar 1958 gegründet und nimmt Nutzungsrechte und Vegrütungsansprüche treuhänderisch für Autoren und Verlage wahr. Dabei nimmt Sie nicht nur eine Rolle ein um die Urheberrechte zu vertreten sondern verteilt auch Tantiemen aus der Urheberrechtsvergütung bspw. aus Abgaben aus Kopiervergütungen. Im Artikel gehe ich auf folgende Themen einzeln ein. Dabei ist mein Schwerpunkt aus Sicht eines Autor und Blogger auch mit Blick auf die Ausschüttungen im Bereich METIS und Wissenschaft.

Allgemeine Grundlagen: Im zweiten Teil werde ich auf die praktische Seite der VG Wort eingehen.


Gremien der VG Wort - Grundlagen

Im VG Wort Umfeld sind oft von Begriffen wie Mitglieder, Wahrnehmungsberechtigte oder Berufsgruppen die Rede. Auf diese einzelnen Grundlagenbegriffe mag ich hier gerne kurz eingehen.

Wahrnehmungsberechtigte

Durch den Wahrnehmungsvertrag ist es möglich eigene Publikationen/Veröffentlichungen sowohl im Bereich Wissenschaft, Texte im Internet, Presse, Hörfunk als auch Audio zu melden und entsprechend an Ausschüttungen der VG Wort teilzunehmen. In all diesen Bereichen ist mittlerweile der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erforderlich.

Die VG Wort spricht hier von Wahrnehmungsberechtigte. Am Vortag einer Mitgliederversammlung (auf die nehme ich gleich Bezug) findet eine Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte statt, auf der unter anderen der Vorstand den Geschäftsbericht vorstellt und sich den Fragen der Wahrnehmungsberechtigte stellt.

Aus der Gruppe der Wahrnehmungsberechtigte werden je Berufsgruppe Delegierte in die Mitgliederversammlung gewählt. Die Delegierten sind in der Mitgliederversammlung voll stimmberechtigt, können jedoch nicht in den Verwaltungsrat gewählt werden.

Berufsgruppen der VG Wort

Schon beim Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages muss sich für eine der Berufsgruppen entschieden werden. Schon bei der Registrierung wird zwischen Autor und Verlag unterschieden. Autor*innen haben Texte geschrieben oder übersetzt. Beispiele dafür sind im Bereich Roman, Lyrik, Sachbuch, Presseartikel, Dreh- / Hörbuch oder wissenschaftlicher Beitrag zu sehen. Verlage veröffentlichen entsprechende Werke. Beide sind anteilig an der Urheberrechtsvergütung beteiligt.

Vereinfacht gesagt, wird hier zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen unterschieden. Verständlicherweise ist bei Verlagen auch das Gründungsdatum und bei Autor*innen das Geburtsdatum anzugeben.

Abhängig von der Art der Registrierung ist zwischen den folgenden Berufsgruppen zu wählen.
  • Autor*innen / Urheber:
    • Berufsgruppe 1 
      Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke
    • Berufsgruppe 2
      Journalistinnen/Journalisten, Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von Sachliteratur
    • Berufsgruppe 3
      Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur
  • Verlage:
    • Berufsgruppe 4
      Verlegerinnen/Verleger belletristischer Werke und von Sachliteratur
    • Berufsgruppe 5
      Bühnenverleger/-verlegerinnen
    • Berufsgruppe 6
      Verlegerinnen/Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur, Presseverleger/-verlegerinnen

Sofern die Voraussetzungen vorhanden sind, können auch mehrere passende Berufsgruppen gewählt werden. Es muss sich jedoch für eine der vorhandenen Berufsgruppen entschieden werden, für die später ein Wahlrecht ausgeübt werden soll. Neben den eigentlichen Namen über den Text veröffentlicht werden können auch Pseudonyme gemeldet werden. Hier kann auch angegeben werden, ob es sich um ein gelüftetes oder noch nicht gelüftetes Pseudonym handelt.

Persönlich habe ich mich für die Berufsgruppe 3 entschieden. 2012 war, soweit ich mich erinnere, die Angabe einer Berufsgruppe noch nicht erforderlich (ich kann mich aber auch täuschen), aber spätestens bei der Angabe der Berufsgruppe im Wahrnehmungsvertrag hatte ich 2016 mich der Berufsgruppe "3 Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur" zugeordnet und mich entschlossen mein Wahlrecht in dieser Berufsgruppe auszuüben. Daneben wurde im Berufsgruppenformular für Autoren auch abgefragt, ob ich schon Bücher veröffentlicht haben und ob die Art der Beteiligung als Autor, Bearbeiter, Herausgeber oder Übersetzer erfolgt ist.

Spannend ist, dass ich auch damals schon als Hauptthemen meiner Veröffentlichungen SAP, Controlling und IT gewählt habe. Wenn ich mir meine derzeitigen Publikationen ansehe, trifft dieses noch immer zu.

Der Unterschied zwischen Berufsgruppe 2 und Berufsgruppe 3 wurde seitens der VG Wort in der Webinar-Reihe (siehe https://www.vgwort.de/webinare.html ).

Im Bereich Wissenschaft werden wissenschaftliche Fach und Sachtexte berücksichtigt in einer Printausgabe, die sich an Erwachsene richten müssen. Hierbei handelt es sich um eine meldepflichtige Abteilung, sodass hier die Texte direkt an die VG Wort aktiv gemeldet werden. Immerhin können die Meldungen 3 Jahre rückgängig (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung) gemeldet werden. An dieser Stelle möchte ich auch auf die Problematik der Verteilung von Büchern an Hochschulbibliotheken hinweisen. In einen anderen Artikel bin ich auf die Themen "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken" sowie auf die Möglichkeit  "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden" eingegangen.

Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte

Wie erwähnt werden auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte der Geschäftsbericht vorgestellt aber auch Fragen der Wahrnehmungsberechtigte beantwortet. Im Artikel "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS" oder auch "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 17.06.2022 - Hauptausschüttung und Infos zu METIS" habe ich die letzten Veranstaltungen näher vorgestellt.

In 2022 habe ich dann auch mir vorgenommen das Thema Mitgliedschaft bei der VG Wort anzugehen.

Mitgliedschaft bei der VG Wort

Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags führt nicht automatisch auch zu einer Mitgliedschaft bei der VG WORT. Für eine Aufnahme als Mitglied gelten je nach Berufsgruppe besondere Voraussetzungen.

Diese sind in der Satzung der VG Wort geregelt. Im Wesentlichen sind dieses folgende Punkte:

1. § 3 Absatz 4 - Wahrnehmungsvertrag und Durchschnittstantiemen der VG Wort

Es ist erforderlich, mindestens drei Jahre wahrnehmungsberechtigt zu sein (Wahrnehmungsvertrag!) und je nach Berufsgruppe in den letzten drei Jahren als Autor (Berufsgruppe 1,2 oder 3) durchschnittlich 400,00 Euro und als Verlag (Berufsgruppe 4,5,6) durchschnittlich 2.000,00 Euro (mindestens 6.000 Euro insgesamt) erhalten zu haben.

2. § 3 Absatz 3 - Wahl der Berufsgruppe für Stimmrecht

Es muss eine Berufsgruppe für die Ausübung des Stimmrechts gewählt werden. Ein Wechsel der Berufsgruppe ist nach § 3 Absatz 5 möglich durch Antrag mit Beginn des Geschäftsjahres das auf die Erklärung folgt.

3. § 3 Absatz 6 - Entscheidung des Vorstands der VG Wort

Der Vorstand der VG Wort entscheidet über das Aufnahmegesuch. Grundlage dafür ist § 13 VGG (Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften). Demnach sind die Bedingungen zur Aufnahme objektiv, transparent und nicht diskriminierend in einer Satzung festzulegen. Ferner ist bei nicht Annahme die Gründe verständlich zu erläutern.

4. § 3 Absatz 8 -  Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag
Die Aufnahmegebühr als Mitglied beträgt für einen Autor 5 Euro, während für einen Verlag (Verleger oder Verlagsunternehmen) mindestens 50 Euro (5 Euro pro im Jahresmittel dauerhaft beschäftigte Person, höchstens jedoch 250 Euro).

Die Aufnahmegebühr ist im § 3 Absatz 8 der Satzung geregelt.

Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich noch einen Mitgliedsbeitrag beschließen. Derzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag für Autorinnen und Autoren 10 Euro jährlich und für Verlage 50 Euro jährlich.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist quasi das Kontrollgremium der VG Wort. Im Verwaltungsrat sind alle Berufsgruppen vertreten, wobei die ehrenamtlichen Mitglieder auf vier Jahre in der Mitgliederversammlung gewählt werden.

Der Verwaltungsrat umfasst abhängig von der Berufsgruppe gem. § 11  Absatz 1 der Satzung:
  • Berufsgruppe 1: 5 Personen
  • Berufsgruppe 2: 5 Personen
  • Berufsgruppe 3: 4 Personen
  • Berufsgruppe 4: 3 Personen
  • Berufsgruppe 5: 2 Personen
  • Berufsgruppe 6: 3 Personen
Dazu werden auch noch 2 Personen als Stellvertretung je Berufsgruppe gewählt.

Aus diesen 22 Personen werden Vorsitz und Stellvertretung gewählt.

Vorstand der VG Wort

Nach § 13 der Satzung besteht der Vorstand der VG Wort aus vier oder fünf Personen.

Dabei sind ein oder zwei Mitglieder geschäftsführend, hauptamtlich tätig und erhalten ein Gehalt. Ein Arbeitsvertrag wird dabei mit dem Verwaltungsrat geschlossen.

Die weiteren Mitglieder sind drei ehrenamtliche Mitglieder, die vom Verwaltungsrat alle fünf Jahre zu bestellen sind. Dabei soll ein Mitglied aus der Gruppe der Autor*innen und eines aus der Gruppe der Verleger*innen sein. Die ehrenamtlichen Mitglieder erhalten eine Tätigkeitsvergütung.


 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.


 

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Freitag, 24. Februar 2023
19:00 Uhr

Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort

Persönlich nutze ich hier im Blog eine Eigenentwicklung meiner Frau als Blog-CMS-System und hatte nur eine kurze Zeit Erfahrungen mit Wordpress sammeln können. Dennoch ist dieses System sicherlich für die ein oder andere Person verbreitet und so war ich nicht weiter überrascht Anfang Februar in der METIS Oberfläche der VG Wort eine neue Option unterhalb der Zählmarken zu finden.

API Key Verwaltung unter Zählmarken der Verwertungsgesellschaft Wort (VGWort)


So befindet sich unter der TOM Oberfläche (Texte Online Melden der VG Wort) ein neuer Punkt im Menü Zählmarken (1) mit der Bezeichnung Api-Key Verwaltung (2) wie in der folgenden Abbildung zu sehen.

VG Wort Unterpunkt API-Key Verwaltung

An dieser Stelle kann über die Schaltfläche Generieren ein API-Key generiert werden und dieser dann für Wordpress genutzt werden.

VG Wort API-Key verwalten

Durch diese Option kann dann ein API Key generiert werden der die Bestellung und Einbindung von Zählmarken unter VG Wort ermöglicht.

Der blaue Kasten darüber erläuterte Anfang Februar auch direkt die Funktion dahinter.

"In diesem Bereich kann der API-Key für das CMS-System WordPress generiert und verwaltet werden. Der API-Key legt die Zugangsdaten für den Benutzer zum TOM-Webservice fest. Dieser ist erforderlich, um direkt von WordPress aus Zählmarken zu bestellen. Neben der Generierung gibt es zudem die Möglichkeit, die Funktionalität vom API-Key zu deaktivieren. Ist der API-Key deaktiviert, so wird die Kommunikation zwischen den beiden Systemen stillgelegt. Aus Sicherheitsgründen ist eine Neugenerierung vom API-Key jederzeit möglich. Beachten Sie aber bitte dabei, dass der alte API-Key somit sofort ungültig wird und dieser nicht mehr benutzt werden kann. "

Dieser Key wird nur einmalig angezeigt und sollte dann direkt kopiert und in das Plugin eingebunden werden. Der Key selbst kann auch wieder deaktiviert werden oder ein neuer Key beantragt werden.

Durch den Key erfolgt eine Authentifizierung zum Meldesystem der VG Wort sodass hier nur Daten weitergegeben werden, die für die Funktion des unteren Plugins erforderlich sind. Meldedaten (Adressdaten oder Bankdaten) sind dabei nicht abrufbar.

Plugin der VG Wort für Texte Online Melden per METIS

Damit war schon relativ klar, dass die VG Wort scheinbar ein Plugin für METIS entwickelt und dieses bald auch zur Verfügung stellt.

VG WORT METIS
Von Verwertungsgesellschaft WORT
URL: https://de.wordpress.org/plugins/vgw-metis/
Achtung: Zur Nutzung des Plugins ist PHP ab Version 8.0 erforderlich.

Heute ist dann tatsächlich ein Plugin für Wordpress veröffentlicht worden, dass die Funktionsweise wie folgt beschreibt: "Mit VG WORT METIS wird ab sofort ein seitens der VG WORT offiziell unterstütztes WordPress-Plugin angeboten, das mit dem Meldeportal T.O.M. völlig kompatibel ist. "

Besonders spannend daran ist, dass es sowohl automatisch Bestellungen von neuen Zählmarken ermöglicht als auch bei Beiträgen und Seiten die Zählmarke nicht nur verwaltet, sondern auch einbindet.

Im Abschnitt VG WORT METIS kann im Punkt Einstellungen der oben erwähnte API Key hinterlegt werden und sowohl die Option "Auto-Zählmarken Beiträge" als auch "Auto-Zählmarken Seiten" erstellt werden.

Ebenso ist hier auch die Bestellung von Zählmarken möglich und auch ein nachträglciher Scan für geeignete Beiträge und Seiten innerhalb Wordpress.

Daneben kann hier die CSV von TOM importiert werden als auch die API Verbindung getestet werden. Dies ist dann durchaus etwas einfacher als meine Methode, die im Artikel "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" beschrieben wurde.


Bei neuen Artikeln kann zwischen Lyrik und anderen Texten unterschieden werden und hier direkt Zählmarken automatisch zugewiesen werden. In der Seitenübersicht sind als neue Informationen Status (ob eine Zählmarke zugewiesen wurde), der öffentliche Identifikationscode, privater Identifikationscode und die Textart samt Anzahl der Zeichen hinterlegt.

Spannend ist auch, dass im Abschnitt Zählmarken vergleichbar zur TOM Oberfläche auch alle eingebundenen Zählmarken dargestellt werden inklusive Hervorhebung, wo der Mindestzugriff erreicht worden ist. Dieser kann auch nach Status gefiltert werden (zugewiesen, nicht zugewiesen) und es wird ausgegeben, wo eine Zählung schon erfolgt ist.

(Noch) keine Unterstützung Gutenberg Editor


Zu beachten ist, dass derzeit noch nicht der Gutenberg-Editor beim Verfassen von Beiträgen und Seiten unterstützt wird. Nur im Classic-Editor können hier direkt Zählmarken im Artikel zugewiesen werden.

Hinweis im Dashboard:
"Um Zählmarken gleich bei der Erstellung eines neuen Beitrags oder einer neuen Seite oder beim nachträglichen Bearbeiten hinzuzufügen, ist die Verwendung des Classic-Editors erforderlich. Dieser Editor lässt sich wie alle anderen Plugins gleichermaßen installieren. Alternativ können Sie die Zählmarken in der Beitrags- und Seitenübersicht zuweisen. "



Allerdings ist es möglich, direkt in der Beiträge und Seitenübersicht eine Zählmarke per Plugin zuzuweisen.

(Noch) keine Unterstützung mehrerer VG Wort Accounts


Aktuell kann nur über eine VG Wort Karteinummer eine Meldung bzw. Zuordnung der Zählmarken erfolgen, da nur ein API-Key hitnerlegt wird. Sollten mehrere Autor*innen im Blog aktiv sein (und separat die VG Wort Zählmarken zuweisen) muss hier entschieden werden, welche automatisch erfolgt per Plugin und welche Zählmarke manuell eingetragen wird. Zweitere Funktion schreibt quasi als Gast im Blog. Die Meldung muss dann, wie bisher auch, über die TOM Oberfläche und nicht über das Plugin erfolgen. Eine Ausnahme ist, wenn Texte gemeinsam verfasst wurde, dann kann die Karteinummer von der meldenden Person ergänzt werden.

Neu ab Version 1.1.0. Abgabe von Meldungen und mehrere Beteiligte

Positiv ist hier die Weiterentwicklung zu nennen.

Beteiligtenverwaltung

Durch die Beteiligtenverwaltung können nun im Rahmen der Meldungserstellung auch mehrere Beteiligte (Autor*innen) gemeldet werden. Dabei werden auch die einzelnen WordPress Benutzer (ohne Rolle Abonnent)  automatisch mit vorgeschlagen.
Innerhalb der Beteiligtenverwaltung sind Vorname, Nachname, VG Wort Karteinummer, Funktion (Autor, Verlag, Übersetzer) sowie ggf. der Wordpress Benutzeraccount hinterlegt.

Meldungen - mehrere Beteiligte


Ebenso kann nun auch die Meldung der Texte über die VG Wort Schnittstelle direkt erfolgen. Die Meldung ist im Abschnitt Meldungen möglich und vergleichbar zur TOM Oberfläche ist es hier möglich direkt eine Meldung der Texte durchzuführen.

Bei der Erstellung einer Meldung werden die Meldungsdetails (Öffentlicher und Privater Identifikationscode, Permalink (ggf. weitere URL) Titel, Textart, Textlänge sowie der Text ausgegeben und weiter unten können im Abschnitt Beteiligte hier die Beteiligten aus der Beteiligtenübersicht ausgewählt werden und diese mit der jeweiligen Funktion (Autor, Übersetzer, Verlag) zugewiesen werden.

 

Alternativen: quasi etablierte Wordpress Plugins

Alternativ zum Wordpress Plugin der VG Wort können immer noch das Plugin Worty als auch Prosodia verwendet werden.

Diese sind wie folgt zu finden: Tiggerswelt bzw. Worthy stellt auch direkt einen Vergleich beider Plugins zur Verfügung siehe Abschnitt Worthy vs. Prosodia unter https://wp-worthy.de/worhty-vs-prosodia/ . Neben beider kostenloser Versionen gibt es auch eine Premium Version von Worthy die auch die Meldung an die VG Wort unterstützt. Neben einer Jahresgebühr von 20 Euro für die Nutzung der Premium-Grundfunktion wird von Worthy für jede Meldung maximal 2 Euro (abhängig von der Anzahl der Meldungen) berechnet.

Sofern ein WordPress-Plugins wie Prosodia und Worthy verwendet wurde können die zugehörigen Zählmarken über die Scan-Funktion mit dem Plugin der VG Wort verknüpft werden und die Zählmarken erscheinen dann auch in der Zählmarkenübersicht.

Allerdings werden nur solche Zählmarken übernommen, die (über den API-Key) auch den jeweiligen zugeordnete Karteinummer (Nutzer) zugeordnet werden kann.

Darauf bin ich noch einmal im Fazit eingegangen.


Gerade durch Nutzung von Gutenberg Editor und der hier möglichen direkten Meldung ist dieses gerade für umfangreichere Meldungen immer noch eine Investition die interessant sein kann. Dennoch bin ich neugierig, wie sich das Plugin der VG Wort im Laufe der Zeit weiterentwickeln wird und ob und wie die Schnittstelle dann auch von anderen Plugins genutzt werden kann.

Alternativ lassen sich die Zählpixel natürlich auch manuell einbinden. Peer Wandiger hat dieses im Artikel "VG Wort Zählpixel einbauen – Schritt für Schritt" auf selbstaendig-im-netz.de beschrieben :-).
 

VG Wort Optionale Zusatzfunktionen


Bisher war ein Zugriff auf die API der VG Wort nur über die Verlagsfunktionen möglich.

Diese waren ebenfalls in der METIS Oberfläche unter Optionale Zusatzfunktionen (1) und dort auf Optionale Zusatzfunktionen aktivieren (2) möglich freizuschalten.

VG Wort API Verlage Zusatzfunktionen

Hierdurch war eine API Nutzung sowie weitere Optionen möglich. Für eine Deaktivierung der Option war aber auch ein Kontakt mit der VG Wort erforderlich.

Die optionalen Zusatzfunktionen für Meldungen zu Ihrer Homepage beinhalten folgende Möglichkeiten:     
  • Sie können damit Texte auf Ihrer Homepage melden, die auf Ihrer Homepage nur kostenpflichtig heruntergeladen werden können.
  • Sie können für andere Urheber*innen, die auf Ihrer Homepage Texte einstellen, Zählung und Meldung der Texte übernehmen.
  • Sie erhalten für Ihre Homepage Zugriff auf technische Schnittstellen für das Automatisieren Ihrer Meldungen zur eigenen Internetseite (Webservices).
Im Abschnitt "VG Wort und Verlage oder Blogs mit Gastautor:innen" meiner VG Wort Seite auf www.unkelbach.link/vgwort/ bin ich ausführlicher auf dieses Thema eingegangen.

Das oben beschriebene Plugin richtet sich vorerst an alle Autoren, sodass die Unterstützung für Verlage erst in zukünftigen Versionen geplant ist. Daher werden Verlage wohl noch eine Weile die beschriebene API unter den Zusatzfunktionen nutzen.

Hinweis: Meldeportal METIS der VG Wort und Ausschüttung für eBooks


Neben der VG Wort Ausschüttung für eBooks (siehe Artikel "VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks) und passend zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-)") und der neuen Oberfläche (siehe Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))") dürfte dieses kostenlose Plugin der VG Wort für einige Autor*innen und Blogger*innen eine spannende Neuigkeit sowie Vereinfachung der Nutzung von VG Wort sein.

Fazit

In meinen Augen punktet das Plugin schon dadurch, dass es automatisch neue Zählmarken bestellt, wenn nicht mehr ausreichend Zählmarken vorhanden sind. Ferner können auch aus der CSV Datei vorliegende Zählmarken (aus der TOM Oberfläche exportierte Zählmarken) direkt verwendet werden.

Darüber hinaus ist auch auf Kompatibilität zu WordPress Plugins wie Prosodia und Worthy geachtet worden, sodass zugehörige Zählmarken hier über die Scanfunktion verknüpft werden können und diese ebenfalls in der Zählmarkenübersicht auftauchen. Dieses funktioniert jedoch nur für Zählmarken, die auch über den hinterlegten API Key zum Blog bzw. Autor*in zugeordnet werden kann. Eine Nutzung von mehreren Autor*innen bzw. Karteinummern ist derzeit noch nicht möglich.

Die Scan funktion ist unter VG WORT METIS im Abschnitt Einstellungen durch den Punkt "Zählmarken Scan" unter Scan Starten möglich.

Neben dem OpenSource Gedanken empfinde ich es auch als sehr positiv, dass die VG Wort hier ein Plugin (und auch offene Schnittstelle) für alle Nutzende zur Verfügung stellt, dass kostenfrei zur Verfügung gestellt wird und sich auch um eine Weiterentwicklung bemüht. So soll künftig auch das Melden von Texten möglich sein und auch die Unterstützung von Verlagen.  Gerade für Blogs mit mehreren Autor*innen und damit unterschiedliche Karteinummern bzw. API Keys bin ich gespannt, wie sich dieses weiterentwickeln wird.

Künftige Entwicklungen:

Für Blogs von Einzelpersonen dürfte dies aber eine Alternative zu Worthy und Prosodia sein, auch wenn ich mit diesen beiden keine eigenen Erfahrungen gesammelt habe. Ich bin hier sehr gespannt auf die Weiterentwicklung und könnte mir auch vorstellen, dass vergleichbare Plugins für andere CMS oder Blog Systeme wie Typo3 entwickelt werden.

Darauf wurde schon 2021 in der virtuellen Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte hingewiesen "Der Einbau von Zählpixel (reguläres Verfahren) sollen Plugins entwickelt werden, die für Contentmanagement Systeme wie Wordpress (65 % Marktanteil) und danach Typo3 (20-25% Marktanteil)  genutzt werden können." siehe Abschnitt "Änderungen METIS - Meldesystem für Texte auf Internetseiten." im Artikel "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS". In eine ähnliche Richtung dürfte auch der Hinweis "Ebenso sollen Autorenidentifikationssysteme wie ORCID (häufig bei wissenschaftlichen Publikationen verbreitet) genutzt werden. Damit fällt die notwendige Authentifizierung von Autorinnen und Autoren weg, sofern diese auch automatisch erkannt werden können.  Dazu gehört auch der Standard ISNI (International Standard Name Identifier)." gehen, was gerade für Onlineplattformen zur Sonderausschüttung spannend wäre.

Noch ein Hinweis:
Neue Serie im Blog Wissenschaft und VG Wort
Im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" sammele ich gerade einige Artikel die sich mit der VG Wort und Meldeverfahren insbesondere im Bereich wissenschaftliche Publikationen aber auch METIS beschäftigen. Geplant ist es hier auch noch weitere Aspekte anzusprechen und ich hoffe, dass dieses für viele interessant sein wird.



 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



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Montag, 24. Oktober 2022
17:52 Uhr

VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks) und passend zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-)

Dieses Jahr sind die Quoten der VG Wort einen Monat etwa später veröffentlicht worden, aber zumindest ist die Hauptausschüttung nun ebenfalls online. :-)

Daher mag ich, passend  zum "Tag der Bibliotheken in Deutschland" (siehe Wikipedia Eintrag zum 24. Oktober, wikipedia:Tag der Bibliotheken) das Thema VG Wort und Bibliotheken in den Blick nehmen, aber auch das Thema E-Books und VG Wort ansprechen.

Zumindest bei Fachbüchern bin ich immer noch sehr papiergebunden und froh, hier auf eine kleine "Handbibliothek" zurück greifen zu können.

Sideboard mit SAP Literatur

Als Autor verbinde ich mit Bibliotheken und Texten aber auch das Thema VG Wort und bin hier immer wieder begeistert auch neue Aspekte zum Thema lernen zu können und diese an andere weiter geben zu können.

Daher möchte ich gerne auf einige der relevanten Apsekte näher eingehen.
  1. "VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books"
  2. "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden"
  3. "Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)"
  4. "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken"
  5. "Fazit und weitere Quellen zur VG Wort Ausschüttung"
Zwar ist das Thema Verbreitung an wissenschaftlichen Bibliotheken weniger ein Thema für alle Autor*innen, aber das Thema E-Book und Sonderausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) dürfte auch für andere interessant sein :-).

Die Liste der Online-Shops sollte nicht direkt übernommen werden, sondern an dieser Stelle auch geprüft werden, ob die eigenen E-Books dort (teilweise auch mit Leseprobe) und ohne Kopierschutz zum Erwerb vorhanden sind.

Ein aktuelles Thema ist die Meldung von E-Books bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), daher habe ich die Problematik und Lösung zu den Hochschulbibliotheken am Ende dieses Artikel gesetzt.

VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books

Für den Bereich METIS (Texte im Internet) gibt es dabei zwei unterschiedliche Quoten.

Die reguläre Ausschüttung ist für Texte mit Zählmarke bestimmt, während die Sonderausschüttung sich auf Seiten, die noch keine Zählpixel eingebunden haben und auch solche, die hinter einer Bezahlschranke liegen. Wichtig ist nur, dass die Texte keinen harten Kopierschutz beinhalten. Dabei müssen Texte für die Sonderausschüttung bis zum 31. Januar des Folgejahres gemeldet werden. Dies funktioniert so, dass die Domain auf die diese Texte zur Verfügung gestellt werden gemeldet werden in Verbindung mit der Anzahl der jeweils dort veröffentlichten Texte.

Aus folgender Tabelle sind die reguläre und die Sonderausschüttung ablesbar:


 
Vergleich METIS Onlinetexte in EUR
Anzahl Texte für-> 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Regulär METIS je Text 43,86 45,00 40,00 35,00 29,40 23,80 20,00
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig).
Sonderausschüttung Kein Mindestzugriff von 1.500

Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen

Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann.

Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR
(
Höchstbetrag nach Kappung)
001-020 Texte 20,00 20,00 17,00 15,00 13,00 10,00 10,00
021-060 Texte 60,00 60,00 51,00 45,00 39,00 30,00 30,00
061-120 Texte 120,00 120,00 102,00 90,00 78,00 60,00 60,00
121-240 Texte 240,00 240,00 204,00 180,00 156,00 120,00 120,00
241-180 Texte 480,00 480,00 408,00 360,00 312,00 240,00 240,00
> 480 Texte 960,00 960,00 816,00 720,00 624,00 480,00 480,00


Schon letztes Jahr hatte ich an dieser Stelle einen Hinweis darauf gegeben, dass wohl auch E-Books für die Sonderausschüttung der VG Wort gemeldet werden können.

Darauf bin ich im Artikel "Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 (Onlinetexte), ..." eingegangen und habe den Prozess zur Meldung von E-Books auch auf meiner Seite zur Verwertungsgesellschaft Wort im Abschnitt "Online-Version der Bücher bei der VG Wort melden (ebook)" beschrieben.

Durch ein Online-Forum (Montsegur Autorenforum) wurde ich auf die sonstigen Anforderungen zur Meldung für die Sonderausschüttung aufmerksam und stellte mir hier ebenfalls die Frage, ob nur die eigene Verlagsseite oder auch jede Seite, die das E-Book ohne Kopierschutz anbietet, gemeldet werden kann.

Anforderung an Sonderausschüttung VG Wort


Die Anforderungen lauten:
  • nicht durch technische Maßnahmen gegen das Kopieren gesichert sind (hartes DRM, Kopierschutz)
  • frei zugängig, aber auch kostenpflichtig und/oder nur kennwortgeschützt zugänglich
  • „frei lesbar“ sind, also HTML bzw. XHTML Dateien, ePub oder PDF Dokumente.
  • Mindestumfang von 1800 Anschlägen (mit Leerzeichen)
Für "inhaltsgleiche Seiten" sind nur gespiegelte Seiten (inhaltlisch und optisch identsich mit identischer URL) oder Seiten des Buchhandels, die als Baukasten für einzelne Buchhandlungen angeboten werden (Subdomain von buchhandel.de, umbreitshopsolution.de). Aus diesen Katalogseiten darf nur eine Seite gemeldet werden.

Quelle : Bedingungen und Hinweise zur METIS Sonderausschüttung
PDF:
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/Sonderausschuettung_METIS_Hinweise_Stand_Oktober2022.pdf
bzw.
VG Wort: METIS (Texte im Internet)
Abschnitt Sonderausschüttung:
https://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html
 

Wenn ein PDF auf der eigenen Seite angeboten wird, sollte hier eine Einbindung mit Zählpixel weiterhin interessanter sein. Zumal Texte auf der eigenen Seite ohnehin nicht ohne Zählpixel gemeldet werden dürfen.

Technisch muss hier per JavaScript gearbeitet werden. Unter "Technische Anforderungen an Zählpixel" habe ich dieses sowohl für "Einbau für Dokumente mit Hilfe von JavaScript" (PDF,ePUB) als auch für "Einbau für direkt auf einer Seite lesbare Texte" beschrieben.

Meldung von E-Books zur Sonderausschüttung der VG Wort

Da ich mir selbst unsicher war, ob hier wirklich jede Seite des Buchhandels mit Anzahl der dort ohne Kopierschutz erwerbbaren Bücher gemeldet werden kann, habe ich an die VG Wort folgende (verkürzte) Anfrage gesandt:

Meine Frage wäre nun, ob ich auch weitere Plattformen an denen meine eBooks (als ePub ohne Kopierschutz) erworben werden können, ebenfalls melden kann. 

Bei "inhaltsgleichen Seiten" sind nur solche mit Link auf meinen Text, gespiegelte Seiten oder Baukasten Seiten des Buchhandels als nicht meldefähig aufgeführt. 

Meine konkrete Frage für 2023 wäre daher, ob ich hier für die eBooks als ePub auch die Seiten von Online-Buchhandlungen wie Thalia.de, Osiander.de, Weltbild.de, bol.de, hugendubel.de, buecher.de oder auch lehmanns.de als weitere Internetseiten mit den Optionen  Anzahl der Texte im Meldejahr auf 1..20 Texte und Art der Texte "Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig" zu setzen. Oder ist hier jährlich nur die Seite des Verlags meldefähig?

Im Grunde könnte ich da jedes Jahr eine Anzahl an Seiten im Buchhandel melden, sofern dort meine Bücher ohne Kopierschutz zum Verkauf angeboten werden.

Hier habe ich folgende Antwort vom METIS Support erhalten:

 

Antwort der VG Wort (METIS) - Hervorhebungen von mir

... kostenpflichtig und kopiergeschützt sind komplett andere Sachverhalte. Ein Ebook darf - um in METIS gemeldet werden zu können - selbstverständlich kostenpflichtig sein, kopiergeschützt jedoch nicht.

Sie melden im METIS Bereich sozusagen den/die „Standort(e)" Ihrer Texte im Internet (die unterschiedlichen Domains) und nicht den Text als solches einmalig.

EBooks können über METIS (Texte im Internet) gemeldet werden, wenn es sich um eBooks handelt, die im Format ePub oder PDF angeboten werden. Alle weiteren Formate (z.B. das Kindle Format .mobi), sowie alle Dateien mit hartem DRM (= technischer Kopierschutz) sind nicht berücksichtigungsfähig. Gemeldet wird jeweils die Seite, auf der ein E-Book heruntergeladen bzw. gekauft werden kann, dies kann eine Verlagsseite und/oder z.B. zusätzlich die Seiten der Online-Sortimenter sein.

Solange Ihre digitalen Texte auf einer oder mehreren Internetseite in nicht kopiergeschütztem Format in einem Meldejahr zum Download/zur Einsicht angeboten wird, kann es für dieses Meldejahr auch in METIS unter Angabe der jeweiligen Internetseite gemeldet werden. Mit der Einschränkung, dass es sich – lt. Impressum - um eine deutsche Internetseite (Ausnahme: Zeitschrift mit Verbreitung) und um eine Seite handeln muss, die keine Zugriffserfassung über VG WORT Zählmarken implementiert hat. Zur sog. METIS Sonderausschüttung können Sie einmal im Jahr Ihre Texte summarisch auf der angegeben Seite melden, es ist also pro Jahr nur eine Meldung zu einer Seite möglich (Ausnahme: Zeitschrift mit Verbreitung). In der Textstaffel können Sie dann alle Texte (z.B. E-Books) angeben die im jeweiligen Meldejahr Online sind.

Die Meldungen können ausschließlich über das Online Meldesystem T.O.M. der VG WORT erfolgen (https://tom.vgwort.de/portal/index).
Weitere Informationen sind unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf im Meldesystem zugänglich"
 


Im Ergebnis kann ich also schon einmal sammeln, welche einzelnen "Online-Sortimenter" meine E-Books kopiergeschützt anbieten. Damit kann die Meldung von E-Books zur Sonderausschüttung VG Wort als Ergänzung zum Print und Zählpixel auf der eigenen Seite interessant sein.

E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden


In der Oberfläche T.O.M. (Texte Online Melden) kann nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages folgende Punkte durchgegangen werden.
  1. METIS Bereich der VG Wort
  2. Meine Meldung Unterpunkt Meldung erstellen
  3. Fremde Seite
  4. Verwendet die Seite Zählmarken?
    Nein, oder nicht bekannt
  5. Handelt es sich bei der Seite, zu der Sie eine Meldung erstellen wollen, laut Impressum um eine deutsche Internetseite?
    Ja
  6. Internetseite (Startseite) *
    • Hier wird nur die Hauptseite / Startseite / Domain des Verlages oder wo das Buch aufgerufen wird eingetragen.
    • Dabei wird intern geprüft ob es zu der Domain Zählpixel eingebunden ist.
    • Für meinen Verlag wäre dies die Seite https://www.espresso-tutorials.de (Verlagsseite). Damit ist auch klar, dass es sich um eine deutsche Internetseite handelt
  7. Anzahl der Texte im Meldejahr
    (Hier können 1-10, 21-60 , ... und weitere Intervalle gemeldet werden).
    Da ich (noch) nicht mehr als 20 eBooks geschrieben habe ist die erste Option zu wählen)
  8. Art der Texte
    (Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig oder eben Frei zugänglich
Danach müssen noch folgende Punkte bestätigt werden:
  • Ich bestätige hiermit, dass keiner der gemeldeten Texte kopiergeschützt ist.
  • Ich bestätige hiermit, dass jeder Text entweder der Mindestumfang von 1800 Anschlägen erreich oder der Kategorie "Lyrik" angehört
  • Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen für die Sonderausschüttung
Diese sind unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/manuals/info_sonderausschuettung_neu.pdf zu finden.

Die erfolgreiche Meldung zur Sonderausschüttung umfasst dann, abgegeben im Mai 2021, folgende Daten:
  • Meldejahr: 2021
  • Meldedatum: XX.05.2021 YY:ZZ (Datum und Uhrzeit)
  • Internetseite (Startseite): https://www.espresso-tutorials.de
  • Name der Zeitschrift: - (bleibt leer, bei reiner Angabe der Internetseite
  • Anzahl der Texte im Meldejahr: 1 ... 20 Texte
  • Art der Texte: Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig
Danach sind folgende Punkte zu bestätigen:
  • Ich bestätige hiermit, dass keiner der gemeldeten Texte kopiergeschützt ist.
  • Ich bestätige hiermit, dass jeder Text entweder der Mindestumfang von 1800 Anschlägen erreicht oder der Kategorie "Lyrik" angehört
  • Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen für die Sonderausschüttung
Diese Vorgehensweise wird dann für jede Internetseite auf der die eigenen Bücher zum Download im Meldejahr angeboten werden wiederholt.

Im Beispiel kann die erfolgreiche Meldung auch als PDF heruntergeladen werden.

METIS Meldung als PDF herunterladen

Die Meldung wird, vergleichbar zu den Textmeldungen zu den Zählpixeln, dann in der Ausschüttung berücksichtigt. Wobei dabei noch, gerade bei Seiten die im Anmeldeprozess nicht erreichbar waren (siehe folgender Abschnitt) noch durch Menschen geprüft.

Eine Anmeldung kann bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.

Meldungen die nach den 31. Januar (bspw. heute im Laufe des Jahres) erfolgen beziehen sich dann auch nur auf das laufende Geschäftsjahr.
 

ACHTUNG auch Online-Buchhandlungen und nicht nur die Verlagseite meldbar:

Diese Anmeldung ist nicht nur für die Verlagsseite sondern auch für jede Buchhandlung möglich, die die eigenen e-Books ohne harten DRM anbietet. Eine entsprechende Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM) habe ich hier ebenfalls im Artikel.


Für meine Bücher im Format ePub wären dieses dann je Meldung etwa 20 Euro. Sofern mehr E-Books gemeldet werden können erhöht sich der Faktor entsprechend.


Die Beschreibung welche Medien gemeldet werden können ist in der FAQ zu METIS unter Systembeschreibung für Urheber (Stand: 15.04.2021)zu entnehmen:

VG Wort (Abschnitt 4.1, Seite 14):
Was gibt man als „Internetseite“ an, wenn man ein eBook melden will?Nimmt ein Verlag nicht an METIS teil, dann gibt man für ein eBook die Internetseite an, auf der das eBook verkauft wird oder direkt genutzt werden kann. Das kann die Seite des Verlages oder eine Buchhandelsseite sein. Bei den Seiten von Bibliotheken ist darauf zu achten, dass sich das Werk wirklich unter der Seite abrufen lässt. Wird z.B. nur auf die Verlagsseite verlinkt, darf die Bibliothek nicht angegeben werden. Und Achtung! Amazon Kindle eBooks sind aktuell nicht meldefähig, da sie im falschen Format vorliegen und in aller Regel auch mit einem Kopierschutz versehen sind.

Was ist mit „Kopierschutz“ gemeint?Hier geht es nicht darum, ob ein Text kostenpflichtig ist. Es geht um technischen Kopierschutz, sogenanntes „hartes DRM“. Damit wird das Kopieren eines Textes mit technischen Mitteln unterbunden. Dadurch ist die Nutzung, für die eine Ausschüttung durch die VG WORT erfolgt aber nicht mehr möglich. Kopierschutz schließt einen Text aus diesem Grund von der Meldung aus. Neben „hartem DRM“ oder „Adobe DRM“ gibt es auch noch „weiches DRM“. Damit ist in der Regel ein Wasserzeichen gemeint, dass den Text sichtbar oder versteckt markiert. Diese Form schließt einen Text nicht von der Meldung aus, da hier Kopien nicht unterbunden werden


Amazon Kindle eBooks sind aktuell nicht meldefähig, da sie im falschen Format vorliegen und in aller Regel auch mit einem Kopierschutz versehen sind. Ferner dürfen die Bücher, auch solche die ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig sind keinen harten Kopierschutz haben.


Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)


Ich kann damit meine eigenen Bücher als ePub ohne Kopierschutz bei folgenden Seiten melden. Teilweise erhalte ich bei der oberen Liste die Rückmeldung:

Die von Ihnen angegebene Internetseite (Startseite) ist nicht erreichbar. Bitte überprüfen Sie Ihre Angabe! Ist Ihre Angabe korrekt?

Diese kann ich mit Korrekt bestätigen, korrigieren oder die Meldung auch löschen.

Da bei der Meldung eine automatische Prüfung (Erreichbarkeit oder Vorhandensein von Zählmarken) erfolgt und die finale Kontrolle wieder durch einen Menschen erfolgt, kann hier nach eigener Kontrolle auf Korrekt geklickt werden um die Meldung final abzuschliessen.
 

Liste der gemeldeten Seiten zur METIS Sonderausschüttung 2022

  1. https://www.espresso-tutorials.de/
    https://et.training/ 
    (Espresso Tutorials GmbH)
  2. https://www.thalia.de/
    https://www.bol.de/
    (Thalia Bücher GmbH)
  3. https://www.osiander.de/
    (Osiandersche Buchhandlung GmbH)
  4. https://www.weltbild.de/
    (Weltbild GmbH & Co. KG)
  5. https://www.hugendubel.de/
    https://www.ebook.de/
    (Hugendubel Digital GmbH & Co. KG)
  6. https://www.buecher.de/
    (buecher.de GmbH & Co. KG)
  7. https://www.lehmanns.de/
    (Lehmanns Media GmbH)
  8. https://www.rupprecht.de/ 
    (Buchhandlung Rupprecht GmbH)
  9. https://www.boehnert.de/ 
    (C. Böhnert GmbH)
  10. https://www.ecobookstore.de/
    (Ecobookstore - Bambeli GmbH)
  11. https://www.fairbuch.de/ 
    (Fairbuch.de - Wehrheim)
  12. https://www.deutsche-buchhandlung.de/ 
    (KAUFsave Handelsgesellschaft mbH)
  13. https://www.buch7.de/
    (buch7.de GmbH )
  14. https://www.hoebu.de/
    https://www.claudio.de/ 
    (Digital Store GmbH)
  15. https://www.buch24.de/ 
    (Buch24 GmbH)
  16. https://www.kulturkaufhaus.de/ 
    (Dussmann das KulturKaufhaus GmbH)
  17. https://kolmansberger.buchhandlung.de
    (Buchhandlung Kolmansberger als eine Seite von buchhandlung.de)
  18. https://www.genialokal.de/
    (genialokal.de GmbH)
Da Seiten des Buchhandels, die als „Baukasten“ für die einzelnen Buchhandlungen von großen Sortimentern angeboten werden, nur einmal je Gruppe gemeldet werden dürfen, habe ich die Domains bei gleicher Angabe im Impressum bspw. thalia.de und bol.de zusammengefasst.

Nicht meldefähige Seiten zur METIS Sonderausschüttung

Trotz .DE Domain können folgende Seiten nicht gemeldet werden (entscheidend Impressum):
  1. https://www.legimi.de/ (Legimi International Sp. z o.o., Polen)
Die folgenden Seiten könenn nicht gemeldet werden, da hier Zählpixel eingebunden sind.
  1. https://www.beck-shop.de/ 
    (VERLAG C.H.BECK oHG)
Beim Versuch die Seite zu Melden kommt es zu folgender Fehlermeldung:

Auf dieser Internetseite sind Zählmarken vorhanden. Die meisten Verlage bzw. Seitenbetreiber benötigen Ihre Karteinummer für eine Meldung. Meldungen mit Karteinummer erhalten Sie automatisch ab Ende Dezember des Zählungsjahres, sofern der Mindestzugriff erreicht wurde. Nach Meldungen von Internetseiten / Verlagen, die nicht über Ihre Karteinummer verfügen, können Sie ab diesem Zeitpunkt über diesen Meldewizard suchen. Allerdings ist eine Suche in der Regel erst ab Mai des auf die Zählung folgenden Jahres sinnvoll.

Sonderausschüttung METIS für eBooks 2022


Zumindest sind dieses die Seiten, die ich gefunden habe bei denen meine Bücher auch erworben werden können.

Der Höchstbetrag nach Kappung in Höhe von 1.920 dürfte bei < 20 Büchern als eBook und der hier gelisteten 18 Buchhandlungen bei mir noch nicht erreicht werden :-).  Aber bei anderen Autor*innen sollte das durchaus mit berücksichtigt werden. Zumal dieses auch für journalistische oder sonstige Texte gilt, die auf Internetseiten ohne Zählpixel eingebunden werden.

In der Regel sollte es daher interessanter sein hier die reguläre Ausschüttung mit Zählpixel zu verwenden, da es hier keine Kappungsgrenze gibt.

Da ich diese Seiten auch schon in 2022 melden kann ist das etwas, dass auch vor dem 31. Januar 2023 für das Jahr 2022 erfolgen kann.

Im Oktober 2023 werde ich dann wohl erfahren, ob die Ausschüttung der VG Wort die hier gemeldeten Seiten des Online-Sortiments akkzeptiert hat. Andernfalls würde ich hier noch ein Update nachtragen.

Aber immerhin kann ich für 2021 schon einmal die Meldung meiner Verlagsseite als erfolgreich melden und freue mich auf die Ausschüttung ab 30. Oktober 2022.

METIS Sonderausschuettung 2021 eBook

Im Ausschüttungsbrief 2022 METIS / 2. Hauptausschüttung der VG Wort wird diese Position dann wie folgt ausgewiesen:

Faktor METIS Sonder

Hier sind sowohl die Quoten, als auch die Faktoren je METIS Sonderausschüttung ausgewiesen. Insgesamt können über die Sonderausschüttung maximal 1.920 EUR ausgeschüttet werden. Mit Zählpixel gibt es diese Beschränkung glücklicherweise nicht. Aber für die erwähnten E-Books ist das eine schöne Zusatzposition.


Ich würde mich freuen, wenn dieser Artikel für die ein oder andere Person hilfreich war und bin selbst überrascht, dass für E-Books nun auch eine Meldung bei der VG Wort erfolgen kann.


Die Meldung ist hier zwar jährlich im Januar per T.O.M. zu erfolgen, aber mit etwas Übung dürfte dieses auch nicht weniger Aufwand als die Textmeldung zu den mit erreichten oder anteiligen Mindestzugriff auf Zählpixel bei Onlinetexten sein.

Hier werde ich mich wohl bis zum 31. Januar 2023 bzw. innerhalb 2022  mit einer guten Tasse Kaffe einmal dransetzen...

Im folgenden Abschnitt mag ich aber noch zusätzlich ein Thema bzgl. der nicht ausreichenden Verbreitung von wissenschaftlichen Publikationen in Hochschulbibliotheken eingehen, was aus bekannten Gründen in 2021,2022 auch nicht weiter verwunderlich ist.


Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken

Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie haben auch viele Hochschulbibliotheken ihr Angebot an elektronischen Buchbeständen ausgebaut, sodass 2020, 2021 erschienene Bücher mehr elektronisch/digital und weniger in gedruckter Form in Bibliotheken angeschafft worden sind.

Dieses hat für Autor*innen von wissenschaftlichen Publikationen oder auch Fachbüchern aber auch direkte Auswirkungen.


Nach § 49 des Verteilungsplanes der VG Wort erfolgt eine Ausschüttung für wissenschaftlichen Fach- und Sachbücher, wenn diese in wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland im angemessenen Umfang ausgeliehen werden. Hierzu werden nach § 49 Absatz 1 Werke berücksichtigt, die in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen werden. 50 % der Tantieme können ausgeschüttet werden, wenn zumindest drei Standorte im KVK gegeben sind oder der Verkauf von 100 Exemplaren in Deutschland, wenn der Mindestverkaufspreis bei 10,- Euro liegt, nachgewiesen werden kann (§ 49, Abs. 2 Verteilungsplan).

An dieser Stelle gab es eine Benachrichtigung per TOM
Sehr geehrter Herr Unkelbach, im T.O.M. Meldeportal der VG WORT unter http://tom.vgwort.de liegt eine neue Nachricht für Sie bereit. Bitte melden Sie sich unter der angegebenen Adresse am System an, um die Nachricht zu prüfen und gegebenenfalls zu bearbeiten.
Diese Meldung lautete dann:
Sehr geehrter Herr Unkelbach

für den gemeldeten Titel kann die Bibliothekstantieme nach § 49 Abs. 1 des Verteilungsplans der VG Wort nicht vergütet werden, da die dort geforderte Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken der BRD nicht gegeben ist.

Bücher und Buchbeiträge benötigen mindestens fünf leihverkehrsrelevante Standorte in zwei regionalen Verbundsystemen. Standorte in Archivbibliotheken (DNB) und Schenkungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Überprüft wird die Verbreitung über den Karlsruher virtuellen Katalog (KVK), der im Internet unter "https://kvk.bibliothek.kit.edu" zu erreichen ist. 50% der Tantieme können ausgeschüttet werden, wenn zumindest drei Standorte im KVK (s.o.) gegeben sind oder uns der Verkauf von 100 Exemplaren in Deutschland, wenn der Mindestverkaufspreis bei 10,- Euro liegt, nachgewiesen werden kann (§ 49, Abs. 2).

Sollten Sie durch eigene Recherchen feststellen, dass die von Ihnen gemeldeten Publikationen die erforderliche Verbreitung erreichen, so können Sie diese mit einem entsprechenden Vermerk erneut einreichen, sofern nicht Ausschlussfristen entgegenstehen.

Die lt. KVK vorhandene Online-Version ist allerdings u.U. meldefähig. Online-Publikationen müssen im Meldeportal TOM im Bereich METIS gemeldet werden. Informationen hierzu sind unter https://tom.vgwort.de/portal/showHelp verfügbar.

Für Rückfragen zum Thema Online-Texte steht Ihnen die Telefonnummer ... und für schriftliche Anfragen die Emailadresse ...  zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abt. Wissenschaft
Darunter waren auch die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeitung für mich.

Im ersten Versuch hatte ich einen Screenshot der Verkaufszahlen gemeldet und darauf noch folgende Meldung bekommen:

Sehr geehrter Herr Unkelbach,

vielen Dank. Bitte erstellen Sie nicht eine neue Meldung, sondern senden mir bitte mit Bezug auf diese Meldung eine Bestätigung des Verlags über mind. 100 in Deutschland verkaufte Exemplare, Mindestverkaufspreis 10 €. Aus Ihrem screenshot sind einige dieser Anforderungen nicht zu ersehen. Die Vergütung würden Sie dann im Dez. bei der Nach-Ausschüttung erhalten oder falls der Nachweis später eingeht, mit der Hauptausschüttung 2022.
Gerne habe ich die Verbreitung Ihres Werks nochmal überprüft: die Print-Version steht nur an 2 Standorten ein. Die DNB in Frankfurt (und Leipzig) zählt als Archivbibliothek/Pflichtstandort nicht.
Alle anderen Einträge betreffen die E-Version (rotes pdf-Zeichen).

Da Ihr Werk 2020 erschienen ist, können Sie uns noch bis 31.7.23 (= Ende der Nachbearbeitungsfrist) mitteilen, mit Bezug auf diese Meldung, wenn Sie selbst feststellen, dass die Verbreitung der Print-Version Ihres Werks sich laut Angaben im KVK, http://kvk.bibliothek.kit.edu, sich für Sie positiv verändert hat. Dann würden Sie eine Ausschüttung erhalten, 50 % bei 3-4 Standorten (entspricht der Vorlage eines Verkaufsnachweises über mind. 100 in Deutschland verkaufte Exemplare, Mindest-VK 10 €); 100 % der Tantieme bei mind. 5 Standorten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abt. Wissenschaft

Am Screenshot waren nur die Verkaufsexemplare aber nicht der Verkaufspreis ersichtlich. Daher habe ich dann noch eine Bestätigung meines Verlages nachgereicht.
Konkret war das Vorgehen dann wie folgt:

Sofern die Bücher nicht ausreichend verteilt sind, stellt sich die Frage, wie eine Nachmeldung erfolgen kann:

Variante Nachmelden nach der Nachbearbeitungsfrist
Ist das eigene Buch bis zum 31.7. des dritten Folgejahres nach Erscheinen doch noch in den drei Standorten verfügbar, kann dieses nachgemeldet werden.

Variante Nachmelden der Verkaufszahlen
Alternativ können auch die Verkaufszahlen, bspw. durch ein Schreiben des Verlags, nachgemeldet werden. Hier bat ich meinen Verlag um einen schriftlichen Nachweis (PDF) der verkauften Exemplare, die wesentlich über die 100 Exemplare lagen.

Schreiben meines Verlages mit Logo Verlag, Ort, Datum sowie meiner Anschrift und Unterschrift (klassischer Geschäftsbrief):

Sehr geehrter Herr Unkelbach,

hiermit bestätige ich Ihnen, dass von Ihrem Buch „SAP S/4HANA Migration Cockpit – Datenmigration mit LTMC und LTMOM“ inzwischen ...  Printexemplare verkauft worden sind. Der Verkaufspreis ist 29,95€.

Mit freundlichen Grüßen
 



Im Abschnitt "Keine ausreichende Verbreitung der Druckversion in wiss. Bibliotheken" bin ich auf dieses Thema inklusive einer Empfehlung, wie mit der Rückmeldung der fehlenden ausreichenden Verbreitung umgegangen werden kann eingegangen.

Im Ergebnis wurde mein Buch dann wie folgt berücksichtigt:
 
  Werk / Beteiligung Bewertung *
1 SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM
Werktyp: Buch (1, 176 Seiten)
Beteiligung: Allein-Autor
Erscheinungsjahr: 2020
Verlagsbeteiligung:
KVK-

Als Betrag wurden dann 50 % der regulären Ausschüttung im Bereich Wissenschaft angesetzt.
Typ:
KVK-
Anmerkung:
Keine ausreichende Verbreitung der Printfassung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland – mindestens 5 Standorte erforderlich (Abzug: 50%).
Siehe Verteilungsplan §51, Abs. 1 und 2


Gerade für die zurückliegenden Jahre dürfte dieses eine Option für einige Autor*innen von wissenschaftlichen Publikationen sein, gerade da ja auch drei Jahre nach Veröffentlichung noch eine Nachmeldung im Bereich Wissenschaft erfolgen kann.

Fazit

Persönlich ist mir das Thema VG Wort für Autor*innen, Journalist*innen oder auch für Texte im Internet sehr wichtig. Dies ist auch der Grund warum die Anmeldung bei der VG Wort, Unterschied Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder, Meldung von Texten und Publikationen auf der Seite unkelbach.link/vgwort/ immer wieder aktualisiert wird und ich mich darum bemühe hier verständlich und dennoch umfassend Informationen zusammen zu stellen. 

Mich hat es daher sehr gefreut, dass ich per Social Media auch aus den Bereich Wissenschaft letztens eine Rückmeldung bekommen habe, dass an die VG Wort (trotz vieler Publikationen) noch nicht gedacht worden ist und sich diese Person nun um einen Wahrnehmungsvertrag kümmert und hoffentlich einige Publikationen nachmelden kann.

Im Sinne von sharing is caring freue ich mich darüber, wenn dieser Artikel oder auch die obere Seite geteilt wird.

Nachtrag 27.Dezember 2022

Wichtiger Nachtrag zum Jahresende

Nach Weihnachten, und meinen Jahresrückblick 2022, bin ich noch auf einen ausführlicheren Artikel zum Thema aufmerksam geworden. Petra Schier hat in einen ausführlicheren Blog-Artikel "Die METIS Sonderausschüttung: eBooks (und mehr) ohne Zählpixel bei der VG Wort melden"  dies Thema noch einmal ausführlicher beschrieben und um eine "Schritt für Schritt zur Meldung für die METIS-Sonderverteilung" ergänzt.

Der Artikel ist sicherlich auch für einige Autor*innen die auch eBooks veröffentlichen zwischen den Jahren eine Leseempfehlung. Das Thema VG Wort ist auch ausführlicher auf meiner Seite unkelbach.link/vgwort/ beschrieben. Gerade in Bezug auf die Quoten im Laufe der Jahre, als auch zu einigen Aspekten rund um die steuerrechtlichte Behandlung aktualisiere ich diese Seite regelmäßig.

Aber auch Petra Schier hat einen entsprechenden Leifaden für VG Wort veröffentlicht. Mein Schwerpunkt liegt, durch eigene Betroffenheit bei wissenschaftlichen Publikationen, Zeitschriftenartikel und Texte im Internet, während auf der Seite von ihr auch das Thema Bibliothekstantiemen aber auch Sprachtonträger und Audio-Downloads erläutert ist. Hier gibt es durchaus Unterschiede zu wissenschaftliche Publikationen ist der Meldeweg ein etwas anderer. Das Thema Hörfunk und Fernsehen ist derzeit noch nicht behandelt worden, so dass ich mich freuen würde hier noch eine weitere gute Anleitung zu finden. Nebenbei das Thema Künstlersozialkasse und Autorenversorgungswerk gehört auch zu den wichtigen Themen auf die ich an dieser Stelle gerne verweise.
  1. "Die VG Wort: Ein Leitfaden für Autorinnen und Autoren und Schreibende aller Art" von Petra Schier / Mila Roth
  2. "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" von Andreas Unkelbach
  3. "Bücher und Zeitschriften-Artikel bei der VG Wort melden" von Kia Kahawa
Leider ist das  von meiner Frau mir zugesandte Dokument "Als Autor Tantiemen für Online-Texte von der VG Wort erhalten" 2010 von Elke Fleing in Zusammenarbeit mit der VG Wort entstandende Dokument nicht mehr online abrufbar. Dieses wurde mir so gegen 2012 von meiner Frau empfohlen um eine Meldung meiner Blogartikel bei der VG Wort zu erstellen. Im Laufe der Jahre hat sich hier dann doch das ein oder andere bei der VG Wort geändert.

Eine der schönsten Ändeurngen, neben der Meldung meiner Bücher, ist die Anpassung der neuen Oberfläche von T.O.M. (siehe Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))").
 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Wissenschaft und VG Wort
Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Samstag, 18. Juni 2022
18:38 Uhr

Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 17.06.2022 - Hauptausschüttung und Infos zu METIS

Während heute die Mitgliederversammlung der VG Wort statt findet wurde gestern, wie auch schon im Vorjahr 2021 (siehe Artikel "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS")  eine virtuelle Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort in Form eines Online-Videos zum Geschäftsbericht der VG Wort aber auch zu eingereichten Fragen online als Vidoe zur Verfügung gestellt. (siehe vgwort.de beziehungsweise die bis zum 29. Juli 2022 verfügbare Aufzeichnung).

Neben dem aktuellen Geschäftsbericht sowie den Hinweis, dass es 2022 zwei Termine zur Hauptausschüttung (Juli und September) geben wird, wurden auch wieder eingereichte Fragen ausführlicher behandelt.

Die beiden Termine ergeben sich dadurch, dass es eine Änderung im Sinne der Verlagsbeiteilung ab dem 7. Juni 2021 gab, sodass hier eine Ausschüttung nach alter Regelung und der zweite Teil nach der neuen Systematik erfolgen wird. Ich bin gespannt, wie dieses in den Quotenplänen dargestellt wird. Immerhin ist der Hinweis hier wichtig, dass die Ausschüttung der VG Wort für 2021 in 2022 nicht im Juli mit dem Vorjahr verglichen werden sollte, sondern erst, wenn beide Hauptausschüttungen durchgeführt sind.


Für mich sind immer wieder die eingereichten Fragen interessant und daher mag ich diese gerne hier im Ergebnis kurz festhalten:

Fragen der Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort

Zählsystem und Datenschutz bei METIS


Beim Meldesystem bei Texten auf Internetseiten erfolgt ohne Verarbeitung von personenbezogenen Daten, nach Ansicht der VG Wort, aber auch aufgrund der bayrischen Landesdatenschutzaufsicht, sodass hier keine Probleme in Richtung Datenschutz vorhanden ist, was das System an sich anbelangt.

Problematisch könnte das Problem der Nutzung von Cookies sein, die hilfsweise zur genaueren Zählung von Zugriffen genutzt werden und wo hier auch Einwilligungen gesetzt werden sollen. Dieses in § 25 TTDSG korrekt gesetzt. Allerdings beruft sich hier die VG Wort auf § 25 II TTDSG und wird von der VG Wort so ausgelegt, dass es sich um setzbare Cookies handelt, die keine gesonderte Genehmigung seitens der Besuchende wäre. Ohne Cookies funktioniert das Zählsystem dennoch, aber es ist etwas ungenauer.

Dennoch wurde auf das technische Problem der Nutzung von Cookies unter dem Browser Chrome erwähnt. Dieser Browser unterdrückt technisch Fremd-Cookies, also Googles, die außerhalb der eigenen Seite ausgelesen werden. Mittlerweile werden diese technisch mittlerweile unterdrückt, aber bisher sind die Rahmenbedingungen noch nicht bekannt, sodass hier abgewartet wird. Es wird wohl einige Seiten geben, die in diesen Fall, analog Adblocker, den Zugriff sperren, sodass hier seitens Google Chrome hier Maßnahmen umgesetzt werden.

Es wird eine gemeinsame Lösung angestrebt, aber bisher ist hier noch keine Lösung in Sicht.

Hier hatte ich vor einigen Tagen ebenfalls eine Anfrage zum Thema third-part Cookies erhalten:

"Das VG-Wort-Cookie wird als "SameSite=Lax" deklariert, sodass Chrome und Edge kein Cookie setzen. Der Wert müsste von der VG-Wort auf "SameSite=None" geändert werden. Erst dann sollte wieder ein Cookie gesetzt werden." (Hinweis von Sebastian Meister)

Persönlich habe ich bei meinen Artikeln hier keine Einschränkung bemerkt, denke aber, dass dieses tatsächlich künftig ebenfalls von der VG Wort mit berücksichtigt werden wird. Technisch habe ich diese Aussage nicht weiter geprüft und bin mir auch gerade unsicher, wie dies Merkmal in der Zählmarke der VG Wort umgesetzt werden kann... aber dieses Jahr bin ich ohnehin schon sehr neugierig auf mein eigenes VG Wort Ergebnis.

 

Vergütung von Podcasts


Die VG Wort ist nicht für die Zugängigmachung, sondern für die Vervielfältigung zuständig. Entsprechend sind hier Kopierhäufigkeiten zu berücksichtigen, die jedoch nicht ganz einfach sind, gerade da es auch eine Vielzahl von Podcasts gibt und die entsprechend berücksichtigt werden können. Entsprechende Einnahmen im Bereich der Vervielfältigungen sind auch entsprechend gering, sodass hier eine sinnvolle Lösung erarbeitet wird.
 

Gegenseitigkeitsverträge


Wenn Werke nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland genutzt werden, gibt es mit ausländischen Schwestergesellschaften entsprechende Verträge und gibt Einnahmen aus der Rechtewahrnehmung weiter, sodass hier gegenseitig mit den Schwestergesellschaften entsprechende Vergütungen im Ausland wahrgenommen werden können, sofern der Inkassoauftrag für das Ausland genutzt werden kann.

Für die Urheber*in ist der Wohnsitz nicht entscheidend, sodass bei hinreichender Nutzung des Werkes in Deutschland (auch in einer anderen Sprache) vorhanden ist. Hier sind entsprechende sprachunabhängige Voraussetzungen für die Verbreitung zu sehen.

Dieses dürfte bspw. auch für Lukas Rohr (excelnova.org) oder Katharina Schwarzer (blog.saprani.at)  interessant sein. Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) habe ich ebenfalls online für Onlinetexte zusammengefasst. Besonders, dass die Texte nicht zwingend in deutscher Sprache geschrieben sein müssen, war mir bisher nicht ganz bewust und dürfte auch für andere Onlinemedien spannend sein.

Sofern kein Konto innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt (hier gibt es eine SEPA Überweisung) kann hier traditionell eine Auszahlung per Scheck erfolgen.

Quoten der VG Wort 2022 für 2021 Metis und Rest

Auch wenn der Verteilungsplan auf der Mitgliederversammlung beschlossen worden ist, werden die Quoten 2022 wohl erst Anfang Juli 2022 veröffentlicht werden. Im Vorjahresvergleich (siehe "Quoten der VG Wort für Onlinetexte und Printmedien Wissenschaft / Buch") bin ich schon sehr gespannt auf die Entwicklung, auch wenn es vermutlich nicht so hohe Ausschüttungen wie letztes Jahr (inklusive der Nachausschüttungen) geben wird.

Die Quoten für METIS werden erst im September 2022 festgelegt, aber zumindest Print-Medien liegen schon vor. Dabei sind die Vergütungen im wissenschaftlichen Bereich von 2.000 Euro für ein 2020 erschienenes Buch auf eine Vergütung von 1.600 Euro für ein 2021 erschienenes Buch gesunken. Auch im Bereich METIS gibt es zwei Ausschüttungen.

Die beiden Zeiträume, die sich auf die Einnahmen vor dem 7. Juni 2021 und die Einnahmen nach diesem Datum beziehen, werden parallel ausgeschüttet.  Die Sonderausschüttung und die reguläre Ausschüttung mit Zugriffzählung finden zum geplanten Zeitpunkt im September 2022 statt.

 

Hintergrundinformationen zur VG Wort
Der Hintergrund zur VG Wort und den Ausschüttungen an Urheber*innen sowie Verlage ist auf uebermedien.de im Artikel "Zweitverwertung von Texten 1. Juli 2022 Follow the Money: Wie kommt das VG-Wort-Geld zu mir?" mit der entsprechenden Entwicklung beschrieben. Eine praktische Beschreibung, entstanden bspw. durch die steuerrechtliche Behandlung der VG Wort Ausschüttung, findet sich auch bei mir auf der Seite unter "Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger".

 

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Aktuelles von Andreas Unkelbach

unkelbach.link/et.reportpainter/

unkelbach.link/et.migrationscockpit/

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Sonntag, 12. Dezember 2021
19:32 Uhr

Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS

Auch 2021 informieren die geschäftsführenden Vorstände und der Verwaltungsratsvorsitzende über den Geschäftsbericht 2020 sowie über allgemeine Themen.der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).

Vom 10. bis 11 Dezember fand die virtuelle Mitgliederversammlung statt und davor gab es ein Video für die Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort.

Im März 2021 gab es schon einmal eine Information, die unter "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" ausführlicher beschrieben worden ist.

Dieser Artikel gliedert sich in folgende Bereiche Quelle:
VIDEO zur Information für die Wahrnehmungsberechtigten
URL:
https://webcast.nc3-cdn.com/clients/vgwort/information/


Rückblick Versammlung im März 2021

Ein Schwerpunkt der Mitgliederversammlung im März 2021 war ein Bericht zu den Entwicklungen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der DSM-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG). Darüberhinaus wurden auch, die schon in 2020 erfolgten Anpassungen wie die umsatzsteuerrechtliche Anpassung. Gerade zum Thema "Auswirkung Urteil europäischen Gerichtshof (EuGH)vom 18.01.2017, C-37/16 (SAWP)" hatte ich schon im Artikel "VG Wort und Steuer" ausführlich berichtet. Daneben ging es auch um die Neuentwicklung der Software für die Meldung von Texten in Bezug auf METIS, aber auch Datenschutz und Sicherheit vorgestellt.

Ferner gab es noch Abstimmungen, insbesondere bzgl. Satzungsänderungen, Wahrnehmungsvertrag und des Verteilungsplans.


Neuigkeiten und Informationen an Wahrnehmungsberechtigte Dezember 2021

Auch die Mitgliederversammlung am Wochenende ist abgeschlossen (siehe Aktuelle Informationen Mitgliederversammlung der VG Wort (PDF)) und entsprechend neugierig bin ich auf die Informationen vom Donnerstag.

Neben der Darstellung des Geschäftsberichts des Vorstandes wurden auch vorab gesandte Fragen beantwortet. Gegenstand der Mitgliederversammlung ist dabei das Geschäftsjahr 2020, wofür auch die Ausschüttungen 2021 herangezogen worden sind. Für Texter*innen, Autor*innen aber auch Blogger*innen dürfte das Thema VG Wort mittlerweile allgemein bekannt sein, dennoch als kleiner Hinweis ein immer wieder aktualisierter Text unter "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" :-).

Die Einnahmen der VG Wort sind wieder gestiegen und lassen scih auch an den Ausschüttungen, wie im Artikel "Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 (Onlinetexte), Google Analytics mit und ohne Cookies🍪 und FICO Forum Infotage Digital 2021 😎" sowohl an der Sonderausschüttung als auch METIS oder der Printvergütung im Bereich Wissenschaft zeigt.

Erläuterungen zum Geschäftsbericht 2020

Die Vergütung der Urhebende über die Gerätehersteller der Geräte und Speichermedien gemäß § 54 UrhG über stehender Text und Bild per klassicher Kopierer, Audio und Video zum Beispiel per CD, DVD oder MP3/4 Player und moderner die Kombination bei Mobiltelefonen, Smartwatches oder auch PC und Tablet.

Hier zeigt sich auch der Wandel in der Mediennutzung. Aber auch 2020 zeigen sich Einmaleffekte, die nicht zu vernachlässigen sind. Der Rückgang der Bibliothekstantiemen für Printwerke ist auch erklärbar durch geschlossene Bibliotheken, wo ein entsprechender Rückgang zu vermerken ist.

Wie sich die Urheberangabe bei digitalen Lernplattformen an Schulen und Hochschulen entwickelt und wie der Vertrag mit der Kultusministerkonferenz und den Ländern gestalten wird, ist ebenfalls ein spannendes Geschäftsfeld. Die digitalen Semesterapparate ist ebenfalls ein Thema, dass auch im Hochschulbereich noch eine offene Diskussion im laufenden Schiedstellenverfahren stattfindet.

Änderungen im Urheberrecht

Im Rahmen des digitalen Binnenmarktes wurden ebenfalls Rechtewahrnehmungen angepasst. Das Gesetz sieht auch eine Stärkung der Wahrnehmung von Rechten vor darunter fällt auch die Verlagsbeteiligung, welche zwischendurch einer Zustimmung der Urheber*innen bedurfte. Hier gibt es noch Vorschläge in der Mitgliederversammlung und Anpassung im Verteilungsplan, welche sich an den gesetzlichen Vergabeplan orientieren.

Es gibt aber auch einen neuen Anspruch der Urheberinnen und Urheber durch das Presseverlegerleistungsschutzrecht wo nun ein Anspruch über Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können, sodass Journalistinnen und Journalisten  an den Einnahmen der Verlage beteiligt werden.

Bei vergriffenen Verlagen wird es auch ein System der kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung, sodass dieses auch ein weiterer Bereich bei der VG Wort sein wird.

Die Frage von Haftung und Verantwortung von Uploadplattformen und Ansprüchen über das UrhDaG ist hier ebenfalls ein Thema, wo sich die Verwertungsgesellschaft um gesetzlich erlaubte Nutzung oder der direkten Vergütung der Urheberinnen und Urheber gegenüber der Plattform auseinandersetzt.

Aktuelle Themen - laufende Gerichtsverfahren

Es gibt ein Klageverfahren im Rahmen des laufenden Verfahren der Herausgebervergütung (Herausgaber von Sammelwerken) und wissenschaftlichen Autoren. Ebenso ist hier die Frage der Durckkostenzuschüsse des Förderungsfonds Wissenschaft.

Hier gibt es ein erstinstanzliches Urteil, wonach die Wahrnehmung nur teilweise in der Vergangenheit durch Verträge gegeben hatte. Bei Änderungen des Wahrnehmungsvertrages hätte es eine positive Zustimmung zu den Änderungen geben müssen. Wie sich diese Rechtsprechung des Landgerichts München I auswirkt, ist sicherlich ebenfalls eine wichtige Frage bei Sammelwerken. Ebenso sind auch formale Formulierungen beim Förderfond nur bei Berechtigten zu sehen, wobei hier die Einordnung von Berechtigten ist hier kritisch, da ein reiner Wahrnehmungsvertrag erst einmal nicht gültig ist.

Das Urteil  vom 04.10.2021 des LG München I  42 O 13841/19 findet sich unter anderen bei Beck Online ( Rechtswidrige Ausschüttungen der VG Wort  ) sowie in der Pressemitteilung "Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig". Der Gesamttext des Urteils kann auf dejure.de zu "LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/19" gelesen werden.


Hier ist eine unsichere Rechtslage in der ersten Instanz sodass hier noch weitere Verfahren wie auch in der Berufungsinstanz ausstehen. Daher gibt es derzeit auch keine aktuellen Druckkostenzuschüsse und entsprechende Risikorückstellungen sowie keine aktuellen Ausschüttungen an Herausgeber von Sammelwerken.

Explizite Zustimmungen bei Änderungen eines Wahrnehmungsvertrages ist auch derzeit noch nicht umgesetzt bzw. ist entsprechend kompliziert.

Änderungen METIS - Meldesystem für Texte auf Internetseiten.


Das Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS) ist, wie im oberen Artikel beschrieben, um eine neue Benutzerführung erweitert worden. In 2021 sind dies die höchsten Ausschüttungen, die durchgeführt worden sind. Die neu gestaltete Oberfläche hat mich ebenfalls begeistert, da die Seite wesentlich klarer gestaltet worden ist.

Hierbei gibt es auch passende Assistenzfunktionen :-).

Durch eine zuverlässige Meldung der Verlage können diese Meldungen durch die Autorinnen und Autoren als Urheber betrachtet werden und enstprechende Korrekturen vorgenommen werden können. Dadurch entfallen die Meldebestätigungen als Autor*in für von Verlagen gemeldete Texte. Ebenso können nun auch Agenturautoren, wie zum Beispiel die DPA entsprechend berücksichtigt werden und entsprechende Meldungen erfolgen.

Interessant ist auch, dass bei der Nutzungserfassung von Texten im Internet auch alternative Zählerfassungen versucht worden sind (Google Analytics etc.) allerdings sind diese Überlegungen aus Gründen des Datenschutzes angepasst worden sind.

Der Einbau von Zählpixel (reguläres Verfahren) sollen Plugins entwickelt werden, die für Contentmanagement Systeme wie Wordpress (65 % Marktanteil) und danach Typo3 (20-25% Marktanteil)  genutzt werden können. Dieses dürfte gerade für Onlineverlage spannend sein.

Ebenso sollen Autorenidentifikationssysteme wie ORCID (häufig bei wissenschaftlichen Publikationen verbreitet) genutzt werden. Damit fällt die notwendige Authentifizierung von Autorinnen und Autoren weg, sofern diese auch automatisch erkannt werden können.

Dazu gehört auch der Standard ISNI (International Standard Name Identifier).

Bei Verlagen wird die VG Wort Karteinummer verwendet um Urheberinnen und Urheber zu erkennen.

Die Erfassung von Nutzende bei der Sonderausschüttung wurden ebenfalls Ideen entwickelt um Artikel über die deutsche Zeitschriftendatenbank ZDB zu berücksichtigen, so dass hier das Thema ISSN für Verlage ebenfalls interessant wird. Im Artikel "Hintergrund ISSN 📰 für Andreas Unkelbach Blog - Hintergrund ISSN für Onlinepublikationen wie Blog (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)" sowie "Die wissenschaftliche Suchmaschine Google Scholar - Recherche und eigenes Profil eintragen (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)" sind auch diese Themen behandelt worden.

Damit können auch Sonderausschüttungen, sofern keine Zählpixel in Onlinemedien erfasst worden sind, berücksichtigt werden. Inwieweit hier weitere Erleichterungen im Bereich Sonderausschüttung und regulärer Ausschüttung erfolgen ist ebenfalls ein Thema, was durch eine Zusammenlegung beider bisherigen Meldesysteme eine Erleichterung anbieten kann. Quasi "single point of truth" für METIS ;-).

TTDSG und METIS


Das Thema TTDSG ist hier ebenfalls ein wichtiges Thema. Seit 1. Dezember in Kraft getreten, wurden hier von der VG Wort etwaige Konsequenzen überprüft. Ein Gutachten liegt in den letzten Zügen und wird vss. Mitte Dezember vorliegen. Die Grundzüge des Gutachten besagen, dass das METIS System keine Einwilligung seitens der Nutzer bedarf.

An dieser Stelle liebe Grüße an Dr. Thomas Schwenke (Abschnitt VG Wort Pixel im Artikel "TTDSG: Neue Regeln für Cookies – Praxistipps und Checkliste für Google Analytics & Co") und Peer Wandiger (siehe Artikel "Der VG Wort Cookie und das TTDSG – Brechen nun die VG Wort Einnahmen ein?").

Im Podcast Rechtsbelehrung sind hier die beiden Folgen "TTDSG – Neue “Datenschutz”-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101" sowie "TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung 102" hörenswert.

Dieses dürfte zunächst einmal Anpassungen vermeiden, was die Anpassung der Zählpixel anbelangt. Hier gibt es noch weitergehende Informationen durch die VG Wort zum Thema TTDSG und METIS Zugriffszählung.


VG Wort und Corona

Die Betreibervergütung der VG Wort (Kopiervergütung) wirkt sich direkt auf die Einnahmen der VG Wort aus, so dass durch Schließzeiten hier niedrigere Einnahmen vorhanden sind, durch eine geringere Nutzung. Diese Einbußen sind aber geringer als erwartet.

Immerhin in der Pandemie wurden viele neue Geräte angeschafft, was sich auch auf die VG Wort positiv auf die Einnahmensituation auswirkt. Immerhin auch die VG Wort hat einen Notdienst in Präsenz für Post aber weitesgehend Homeoffice zur Vermeidung von persönlichen Kontakten, so dass die digitale Kommunikation per eMail bevorzugt wird statt per analoger Post oder Telefon.


Ausblick 2021


Für das Jahr 2021 sind zumindest schon einmal Prognosen vorhanden, wonach die Einnahmen zu 2020 wesentlich niedriger liegen (Nachzahlungen 2020 und Einmaleffekt) aber insgesamt ist das Ergebnis wirklich als positiv zu vermelden. Die Auslandszahlungen liegen noch nicht vor.

Neben Satzungsänderungen, Änderung des Wahrnehmungsvertrages und des Verteilungsplan durch die Gesetzesänderungen in 2021 wird hier die Berücksichtigung der Verleger und Inkasso für das Ausland stehen Änderungen an.


Fragen der Wahrnehmungsberechtigte - Wahrnehmung von Rechte Streamingdienste und Uploadplattformen

Hier wurden die Wahrnehmungen von Rechte gegenüber Streamingdiensten und gegenüber Uploadplattformen thematisiert.

Die Rechtewahrnehmung gegenüber Streamingdiensten wie Netflix oder Amazon Prime müssen durch Übersetzende und Drehbuchautoren werden durch die Produzenten und nicht über die Verwertungsgesellschafte eingeräumt, wodurch die VG Wort diese nicht wahrnehmen kann.

Bei Uploadplattformen wie Youtube ist die Frage wie das URHDAG angewendet wird.
Hier gebt es gesetzliche Vergütungsansprüche, direkt an Verwerter oder über Verwertungsgesellschaften. Hier ist das Gesetz noch neu, so dass dieses gemeinsam mit anderen Verwertungsorganisationen ausgearbeitet werden.

Fazit

Das Format zur Inforation an Wahrnehmungsberechtigte erscheint mir gerade dadurch sinnvoll, dass hier auch der Zugang erleichtert wird und ich freue mich, dass hier ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.


 

Hinweis:

Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit"  und wird von mir regelmäßig aktualisiert.




Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Sonntag, 16. Mai 2021
13:04 Uhr

Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 (Onlinetexte), Google Analytics mit und ohne Cookies🍪 und FICO Forum Infotage Digital 2021 😎

Mein aktuelles Buchprojekt ist nun als Manuskript ins Lektorat gegangen und ich bin jetzt schon neugierig darauf, welche Rückmeldungen ich dazu erhalten werde. Allerdings wird die Veröffentlichung noch bis Herbst 2021 dauern, sodass ich die letzten Tage noch das ein oder andere Thema angehen konnte.

Sowohl für Blogger:innen (bloggende Personen, Onlinetexte, eBook) als auch Autor:innen dürften die Quoten zur Hauptausschüttung 2021 für 2020 eine erfreuliche Nachricht sein. Die Ausschüttung für Printmedien erfolgt zur Hauptausschüttung Anfang Juli während die Ausschüttung METIS (Texte im Internet) Ende September / Anfang Oktober erfolgt.

Die aktuellen Quoten, der für mich relevante Bereiche (Texte im Internet, wissenschaftliche Publikationen) habe ich unter "Update Quoten" hier im Artikel für die Jahre Publikationsjahre 2020 bis 2015 ergänzt nebst Verweis auf die Quelle ergänzt. Dabei bin ich auch auf die Vergütung von eBooks eingegangen (Sonderausschüttung) sowie Verwertungsgesellschaften im DACH Raum.

 

Des Thema VG Wort Ausschüttung für eBooks (Metis Sonderausschüttung) ist in folgendem Artikel inklusive einer Schritt für Schritt Anleitung beschrieben:

Tastatur mit Hand und Gargoyle daneben

Unkelbach, Andreas: »Zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-) sowie VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks)« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 24.10.2022, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=1299



In diesem Artikel haben sich so Themen rund um das Autorenleben mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Technik und Datenschutz aber auch SAP Weiterbildung angesammelt, auf die ich in den folgenden Abschnitten gerne eingehen mag.
Besonders rund um die VG Wort bin ich immer wieder erstaunt, welche Themen hier als Blogger aber auch als Autor relevant werden und ich freue mich darüber, dass die Seite dazu auch anderen weiter helfen kann. Was die Technik um Google Analytics und Cookies anbelangt ist hier eine Mischung aus Faszination für die Technik und Staunen darüber, wie sehr sich hier die Rahmenbedingungen doch immer wieder ändern, so dass ich hier ein großes Lob an alle (auch verlinkten) Personen aussprechen mag, die hier lösungsorientiert Alternativen anbieten.

Für November 2021 freue ich mich aber nun auch schon darauf digital rund um SAP S/4HANA neues zu lernen und hier einen Austausch zu leben. Gerne würde ich hier auch wieder bei einer Tasse Kaffee mich mit anderen austauschen, aber dieses ist zum Glück ja auch digital möglich. Für dieses Jahr bin ich aber froh, dass die Jubiläumsveranstaltung noch einmal digital statt finden wird und habe mich auch bewust dafür entschieden, bei der Anmeldung mich gegen eine lokale Veranstaltung unter Hygienebedingungen auszusprechen.

Nun mag ich aber auf die einzelnen angekündigten Themen eingehen.


Sonderausschüttung der VG Wort für E-Books

Im April 2020 hatte ich mein aktuelles Buch zum SAP S/4 HANA Migrationscockpit veröffentlicht und hier auch eine Meldung im Bereich Wissenschaft der VG Wort eingereicht.

Unter »SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM« ist das Buch ausführlicher als Nachfolge zur LSMW oder eCATT vorgestellt worden.
 
SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage
(01. Juni 2017) Paperback ISBN: 9783960120179

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Im Meldebereich T.O.M. (Texte Online Melden) bekam ich dann eine Meldung, dass das Buch keine ausreichende Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken gefunden hat.

Was es damit auf sich hat, ist im Abschnitt "Keine ausreichende Verbreitung der Druckversion in wiss. Bibliotheken" beschrieben. Insgesamt stehen hier zwei Möglichkeiten für Autorinnen und Autoren zur Verfügung.
  • Variante 1 Nachmelden der Verkaufszahlen (sofern > 100 verkaufte Exemplare in Deutschland)
  • Variante 2 Nachmelden nach der Bearbeitungsfrist (sofern innerhalb von drei Jahren (inkl. Erscheinungsjahr) doch noch eine ausreichende Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken gegeben ist)
Die Verbreitung kann im Karlsruher virtuellen Katalog (KVK) geprüft werden. Die eigenen Bücher sollten in 5 Hochschulbibliotheken an 2 Verbundsystemen vorhanden sein. 50 % der Tantieme kann auch ausgeschüttet werden, wenn es nur 3 Standorte sind und der Verkaufspreis über 10 Euro lag.

In der Nachricht der VG Wort wurde neben der Verbreitung aber auch darauf hingewiesen, dass ich zu der laut KVK vorhandenen Online-Version meiner Bücher eine Meldung im Bereich METIS abgeben kann. Hier kann die Sonderausschüttung der VG Wort in Anspruch genommen werden, sofern der eigene Verlag keine Zählpixel einsetzt.

Für mich war diese Nachricht eine Motivation hier eine Meldung abzugeben und auf das Thema ausführlicher auf meiner Seite zur VG Wort einzugehen. Da auch weitere Autorinnen und Autoren im Verlag nachfragten, wie und ob eine Meldung von E-Books bei der VG Wort möglich ist hoffe ich, dass dieser Text auch anderen weiter helfen kann.


Quoten der VG Wort für Onlinetexte und Printmedien Wissenschaft / Buch


Mittlerweile sind die Quoten der VG Wort für 2020 veröffentlicht, so dass ich  folgende Tabelle den Unterschied zwischen der regulären (erforderlich 1.500 Zugriffe im Jahr und 1.800 Zeichen je Text) und der Sonderausschüttung (pauschale Auszahlung gestaffelt nach Anzahl der Texte) verdeutlichen.
Quelle: https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/quoten/Quoten_2021_fuer_2020.pdf :-)

 
Vergleich METIS Onlinetexte in EUR
Anzahl Texte für-> 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Regulär METIS je Text 45,00 40,00 35,00 29,40 23,80 20,00
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig).
Sonderausschüttung Kein Mindestzugriff von 1.500 Ausschüttung erfolgt nur an Autoren
001-020 Texte 20,00 17,00 15,00 13,00 10,00 10,00
021-060 Texte 60,00 51,00 45,00 39,00 30,00 30,00
061-120 Texte 120,00 102,00 90,00 78,00 60,00 60,00
121-240 Texte 240,00 204,00 180,00 156,00 120,00 120,00
241-180 Texte 480,00 408,00 360,00 312,00 240,00 240,00
> 480 Texte 960,00 816,00 720,00 624,00 480,00 480,00

Die Quoten für METIS (Onlinetexte) der regulären Ausschüttung habe ich unter "Quoten der VG Wort nach Verteilungsplan" im Abschnitt METIS diese seit 2009 erfasst :-).

Waren es 2014 noch 12,00 EUR wurde bei der regulären Ausschüttung von 2019 bis 2013 nach der Anzahl der Zugriffe unterschieden.
 
Tantiemen reguläre Ausschüttung METIS (Texte im Internet) 2013 - 2009
  2013 2012 2011 2010 2009
Zugriff 1.500-2.999 1.500-7.499 1.500-5.999 1.500-2.999 1.500-2.999
EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR
Zugriff 7.500-37.499 7.500-37.499 6.000-23.999 ab 3.000 ab 3.000
EUR 12,00 EUR 13,00 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR 25,00 EUR
Zugriff ab 37.500 ab 37.500 ab 24.000 ab 10.000 ab 10.000
EUR 16,00 EUR 18,00 EUR 20,00 EUR 25,00 EUR 30,00 EUR

Gerade an den Vorjahreswerten zeigt sich, welche Bedeutung Onlinepublikationen (Blogs, Zeitschriften, Portale, ...) gewonnen haben und welche Entwicklung hier sich positiv in diesen Bereich für Autor*innen und Urheber*innen entstanden ist. Gerade der gestaffelte Mindestzugriff aber auch die Anpassung der Vergütung sind hier enorme Vorteile.

Fit für Journalismus (Das Blog für Einsteiger, Umsteiger und vor allem Aufsteiger!) hat im Artikel "VG Wort: Lieber mit Zählmarke oder mit Sonderausschüttung?" den Unterschied zwischen Zählmarke und Sonderausschüttung als Urhebende ebenfalls zusammengefasst. Wobei ich hier auch die Seite der Verlage verstehen kann für die eine Implementierung der Zählmarken ebenfalls Aufwand ist.

Im Vergleich dazu ist die Printvergütung für ein im Bereich Wissenschaft im Meldejahr erschienenes Buch, bei ausreichender Verteilung (siehe "Keine ausreichende Verteilung der Druckversion in wiss.Bibliotheken") ebenfalls erheblich gestiegen.
 
Wissenschaft - Printmedien - in EUR
Wisesnschaft Printmedien 2020 2019 2018 2017 2016 2015
erschienes Buch im Jahr 2.000 1.400 1.900 1.800 900 900
Beitrag (ZS,BB) Seite a 1.500 Zeichen 5 4 3,5 2 1,5 1,5

Onlinetexte melden in der Schweiz und Österreich


An dieser Stelle auch der Hinweis, dass Onlinetexte sowohl in der Schweiz als auch in Österreich gemeldet werden können. Im Abschnitt Onlinetexte melden in der Schweiz und Österreich unter "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" ist das Vorgehen der beiden Verwertungsgesellschaften Österreich Literar Mechna (literar.at) und Schweiz Pro Litteris (prolitteris.ch).

Das Meldeportal Texte Online Melden TOM der VG Wort

Im Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" habe ich das Verfahren zur regulären Ausschüttung und Meldung von Zählmarken beschrieben.

Ein weiteres Thema letzte Woche war noch eine technische Anpassung der Nutzung von Google Analytics auf dieser Seite, worauf ich ebenfalls noch eingehen möchte.

Google Analytics und Cookies

Dr. Thomas Schwenke hat im Beitrag "Der ultimative Cookie-Datenschutz-Ratgeber" im Abschnitt "Google Analytics ohne Cookies"  darauf hingewiesen, dass Google Analytics mittlerweile auch ohne Setzen eines individuellen Cookies genutzt werden kann. Über den Tag storage: none setzt Google selbst keine ID für den User ("ClientID"), sondern  überlässt es den Website- oder App-Betreibern diese zuzuweisen. Hier muss dann eine eigene ID durch die Website oder App gesetzt werden. Über den Tag storeGac : false wird darüber hinaus auch kein Cookie mit der ID gesetzt. Sollten Sie in der Vergangenheit auch Google Adsense mit Google Analytics verknüpft haben sollte auch der Code
  •  ga('require', 'displayfeatures');
entfernt werden. Dieser setzt ebenfalls ein Cookie (_gat), sodass bei der Einbindung von Google Adsense auch mehrere Berichte in Google Analytics genutzt werden kann.


Bisherige Nutzung von Google Analytics mit Google Optout und Cookies


Bisher hatte ich Google Analytics wie folgt eingebunden.

Option um ein Cookie zum Deaktivieren von Cookies zu setzen.
Hier kann dann auf der Seite per
 

<a onclick="alert('Google Analytics wurde deaktiviert');" href="javascript:gaOptout()">Google Analytics deaktivieren</a>


ein Cookie gesetzt werden um eine Option gewählt werden, durch die hier kein Cookie gesetzt wird.
 

<script>
var gaProperty = 'UA-12345678-1';
var disableStr = 'ga-disable-' + gaProperty;
if (document.cookie.indexOf(disableStr + '=true') > -1) {
window[disableStr] = true;
}
function gaOptout() {
document.cookie = disableStr + '=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/';
window[disableStr] = true;
}


Das Coding zum Einbinden von Google Analytics sieht dann wie folgt aus:
 


(function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){
(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga');

ga('create', 'UA-12345678-1', 'andreas-unkelbach.de');
ga('set', 'anonymizeIp', true);
ga('require', 'displayfeatures');
ga('send', 'pageview');

</script>



Damit wird die IP anonymisiert und es gibt die Option per Cookie das Tracking etwas zu anonymisieren. Allerdings werden hier im jeden Fall ein Cookie gesetzt, einmal für die Einbindung von Google Analytics selbst oder alternativ zur Ablehnung dieser Option.

Auf Blogmojo hat Finn Hillebrandt im Artikel "Die 5 besten WordPress Cookie Plugins in 2021 (ausführlicher Vergleich)" entsprechende Möglichkeiten in Wordpress beschrieben, wie mit einer solchen Variante verfahren werden kann.


Daher war ich sehr neugierig, wie eine cookielose Variante von Google Analytics und einer eigenen ID statt der ID von Google verwendet werden kann. Damit entspricht der Einsatz, technisch, der Einbindung einer lokalen Trackinglösung wie Matomo oder andere lokale Trackinglösungen. Zumindest ist sich darum bemüht worden möglichst wenig Daten zu sammeln und dennoch eine Analyse zu ermöglichen.

Das entsprechende Coding zur Nutzung einer eigenen ID ist wie folgt in Coding von Google Analytics vorgesehen.




Cookieloses Tracking mit Google Analytics

Markus Baersch hat unter "Cookieloses Tracking mit Google Analytics" mehrere Varianten beschrieben. Unter anderen ist hier die Möglichkeit der Ausgabe der PHP Session ID eine Option oder alternativ eine Berechnung einer ID aus einer Kombination von einer anonymisierten IP, Sprache und User Agent.

 

<script>
/* Google Analytics ohne Cookies */

(function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){
(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga');


ga('create', 'UA-12345678-1', 'andreas-unkelbach.de',

{'storage':'none',
'storeGac' : false,
'clientId': '<?php
/*
PHP Code von Markus Baersch
https://www.markus-baersch.de/blog/cookieloses-tracking-mit-google-analytics/

Beispielcode auf Github:
https://gist.github.com/mbaersch/e492ecfa1802b9736fefcc983b8b557f
*/

function anonymizeIp($ip) {
//IPV4/IPV6
return preg_replace(['/.d*$/','/[da-f]*:[da-f]*$/'],['.0','0000:0000'],$ip);
}
function get_fingerprint($i, $l, $a) {
//nicht nachvollziehbarer Hash aus anonymer IP, Sprache und User Agent
$in = $i . 'k1|' . $l . 'k2|' . $a . 's|';

$salt = 'GEHEIMESPASSWORT-PEPPER';

return hash('md5', $in.$salt);
}
$lng = strtolower($_SERVER['HTTP_ACCEPT_LANGUAGE']);
if ($lng != "") $lng = explode(',', $lng)[0];
$agent = urlencode($_SERVER['HTTP_USER_AGENT']);

if (! isset($_SERVER['HTTP_X_FORWARDED_FOR']))
$clientIp = anonymizeIp($_SERVER['REMOTE_ADDR']);
else
$clientIp = anonymizeIp($_SERVER['HTTP_X_FORWARDED_FOR']);

//Client Id als Fingerprint berechnen
$cid = urlencode(get_fingerprint($clientIp, $lng, $agent));
echo $cid;


?>'
});
ga('set', 'anonymizeIp', true);
ga('send', 'pageview');
</script>


Vielen Dank an dieser Stelle für den Coding Vorschlag und noch ein Grund warum ich Twitter zum Austausch (siehe "Thread zum Thema") sehr mag.

Durch die Zeile
  • return hash('md5', $in.$salt);
wird der Wert aus anonymisierten IP, Sprache und User Agent ergänzt um ein strenggeheimes Passwort
  • $salt = 'GEHEIMESPASSWORT-PEPPER';
serverseitig verschlüsselt, sodass hier keine Rückberechnung durch extern erfolgen kann.

Sofern Wordpress genutzt wird mag ich an dieser Stelle auch noch auf folgenden Artikel hinweisen: "Datenschutzfreundliche Statistiken über Seitenaufrufe und Besuchende unter Wordpress Analyse-Plugins Statify und Koko Analytics".

Diese Option war mir zur Nutzung auf der Seite unserer Kirchengemeinde ein besonderes Anliegen.

Google Analytics per Browser Addon deaktivieren

Nebenbei ein grundsätzliches Deaktivieren von Google Analytics ist auch über ein Browser-Addon, dass von Google selbst unter "Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics" https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de angeboten wird möglich.

 

Google Adsense und nicht-personalisierte Anzeigen

Was Google Adsense anbelangt bin ich auf das Thema im Abschnitt "Onlinemarketing und DSGVO" sowie "Personalisierte Werbung / Google Adsense" im Artikel "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)" eingegangen.

Die "Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google" eine Einwilligung zur Präsentation personalisierter Werbung (sogenanntes OPT-IN Verfahren) für Nutzendes aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Zum EWR zählen die Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Da ich keine eigene Einwilligung für diese Nutzer eingeholt habe, ist die Option "Nutzer im EWR erhalten keine personalisierte Werbung" in den Google Adsense Einstellungen gewählt. Damit werden keine keine Nutzerbezogene Anzeigen mehr angezeigt. Dieses sind Anzeigen basierend auf Nutzerinteressen, demografischen Merkmalen und Google-Kontoinformationen außerdem kann Google zum Erstellen von Interessenkategorien auf Informationen zu Websitebesuchen zugreifen. Diese Einstellung gilt seit 25. Mai 2018.


SAP Weiterbildung FICO Forum Infotage Digital 2021

Neben aller Technik und Autorenleben ist aber auch SAP weiterhin ein aktuelles Thema :-).

Vom 23. bis 25. November 2021 finden die »FICO-Forum-Infotage 2021« erneut digital statt. Die Jubiläumsveranstaltung - sie finden 2021 bereits zum zehnten Mal in Folge statt - mit Fokus: Finance und Controlling mit SAP S/4HANA wird sicher auch dieses Jahr wieder ein voller Erfolg und so habe ich mich hier ebenfalls direkt angemeldet und bin gespannt auf die drei Tage.

Diese Themen stehen bereits fest
  • Strategie SAP S/4HANA Finance in der Public Cloud im aktuellen Release 2021
  • Strategie SAP S/4HANA Fianance mit Fokus auf Financial Planning und Analysis im aktuellen Release 2021
  • Intercompany Matching and Reconciliation mit SAP ICMR
  • Material Ledger in SAP S/4HANA
  • Erfahrungsbericht - Anlagenbuchhaltung in S/4HANA
  • Archivierung in SAP S/4HANA
  • Erfahrungsbericht - SAP S/4HANA for Group Reporting

Wie eine solche Veranstaltung funktionieren kann habe ich im »Rückblick auf die FICO Forum Infotage Digital 2020« festgehalten.

 

Hinweis:

Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit"  und wird von mir regelmäßig aktualisiert.




Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Samstag, 20. März 2021
08:14 Uhr

Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))

Auf meiner Seite zum Thema "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" veröffentliche ich regelmäßig auch aktuelle Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger. Insbesondere für den Bereich Texte im Internet ist das Thema VG Wort auch für Onlinepublikationen, wie Blogs interessant.

Neben der "Anmeldung bei der VG Wort und Abschluss eines Wahrnehmungsvertrag" ist auch einmal im Jahr immer das Melden von Onlinetexten im Bereich METIS (Texte im Internet) ein Thema, dass mir neben der Meldung von aktuellen Publikationen (wie Bücher im Bereich Wissenschaft) eine lieb gewonnene Tradition ist.

Auf aktuelle Neuigkeiten rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) möchte ich in folgenden Abschnitten eingehen.

2021 hat die Verwertungsgesellschaft Wort ihre Seite für Urherber:innen um eine Landingpage (https://www.vgwort.de/landing/index.html ) von der aus auf die differenzen Unterseiten der VG Wort zur Meldung und Service Angeboten der VG Wort gewechelst werden kann. In meinen Fall möchte ich direkt auf  das Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT für "T.O.M. Texte Online Melden" auf https://tom.vgwort.de/portal/index eingehen.



Neuer METIS-Berich für Texte Online Melden (TOM) der VG Wort

Im März 2021 wurde seitens der VG Wort das Meldeportal für den Bereich METIS umgestaltet und soll wohl auch für alle anderen Bereiche umgestellt werden. Aber erst einmal hat sich nur die Meldung von Zählmarken geändert.

Auf den neuen Bereich mag ich in diesen Artikel etwas ausführlicher eingehen und hoffe, dass dieses auch für andere interessant ist.

Nach der Anmeldung auf tom.vgwort.de kann auf der linken Seite zum METIS Bereich gewechselt werden.


VG Wort METIS Bereich

Neben der Karteinummer sind hier insgesamt drei Bereiche zu finden;
  • Meine Meldungen
    • Nachrichten
    • Meldungen suchen
    • Meldung erstellen
  • Zählmarken
    • Zählmarken recherchieren
    • Zählmarken bestellen
  • Verlagsfunktionen
    • Verlagsfunktionen aktivieren
Unter "Meine Meldungen" können direkt nach diversen Suchkriterien eine bestehende Meldung durchsucht werden. Das Melden besonders interessant, wenn die Meldung menügestützt über den PrivatenIdentiationscode erfolgen. Hier sind auch direkt schon etliche private Identifikationscodes mit der "Meistgezählten URL" aufgelistet.

Interessant ist dieser Menüpunkt insbesondere, wenn eine Meldung zu einer fremden Seite ohne Zählung (für die Sonderausschüttung falls ein Verlag nicht an der VG Wort teilnimmt) oder auch für fremde Seiten ohne Zählmarke.

Hier gibt es eine fragegestützte (Wizard) Benutzerführung, so dass die Meldung vereinfacht und verständlicher wird. Interessant ist, dass künftig auch Meldungen von Agenturautoren (bspw. der deutschen Presse Agentur (DPA) oder evangelischen Pressedienst (EPD)) erfolgen können.

Für die eigene Seite ist die Meldung von Texten wesentlich vereinfacht durch den Menüpunkt Zählmarke.

Da eine Meldung ohnehin nur zu einer Zählmarke erstellt werden kann, die mindestens einen anteiligen Zugriff erhalten hat, kannauch direkt der Punkt Zählmarken aufgrufen werden.

Unter Zählmarken kann  sehr komfortabel der unkt "Zählmarken bestellen aufgerufen werden. Hier sind auch direkt alle bisher bestellten Zählmarken ersichtlich und können problemlos als CSV oder PDF heruntergeladen werden. Bis zu 100 Zählmarken bestellt werden.

VG Wort Marken zum Einbinden bestellen

Für kleinere Mengen kann auch direkt eine der Schaltflächen 1, 5, 10 oder 20 Zählmarken bestellen ausgewählt werden. Unter "Technische Anforderungen an Zählpixel" habe ich acuh beschrieben, wie die Pixel dann pasend in Onlinetexte eingebunden werden können.

Unter den Punkt "Zählmarken recherchieren" könenn zu allen Zählmarken diverse Filter gesetzt werden.
VG Wort Pixel Suche

Neben der Suche anhand eines Identifikationscode (hier kann sowohl der private als auch der öffentliche Identifikationscode aufgerufen werden gibt es in der Kopfleiste aber auch eine Option für vorab definierte Filter gesetzt werden.

Vorabfilter bei METIS Marken

Dabei sind als Zahlen jeweils folgende Filter verlinkt
  1. Alle Zählmarken
  2. gezählte Zählmarken
    • Filter auf Zählung gestartet Ja
  3. ohne Zählung
    • Filter auf Zählung gestartet Nein
  4. mit Meldung
    • Filter auf Meldung erfolgt Ja
  5. meldefähig
    • Filer auf Meldung erfolgt Nein
    • Filter auf Mindestzugriff Erreicht und Anteilig
Durch die letzte Vorauswahl erhalte ich direkt eine Liste aller öffentlichen Identifikationscode zu denen eine Meldung anhand des Mindestzugriff meldefähig sind.
Mindestzugriff erreicht, nicht erreicht, anteilig

In der Liste sind dann für jedes Jahr unter der Spalte Mindestzugriff farblich hervorgehoben ob der Mindestzugriff erreicht (grün), anteilig (blau) oder nicht erreicht (rot) ist. Durch den Klick auf Meldung erstellen kann auch direkt eine Meldung zur Marke erstellt werden.

Liste Meldung

Im Einzelnen werden hier folgende Spalten ausgegeben:
  1. Öffentlicher Identifikationscode
  2. Bestelldatum
  3. Zählung gestartet
  4. Mindestzugriff
  5. Meldung
    • Durch den Link auf Erstellen kann direkt eine Meldung zur Marke erstellt werden.
  6. URL, dieses ist jedoch die URL der am häufigsten gezählten MIndestzugriffe und nicht unbedingt die URL aus den Webbereich der Zählmarke.
Durch einen Klick auf Erstellen gelangt man direkt in den Dialog zur Meldung der VG Wort.

VG Wort Meldungsinhalt

Dabei können entweder direkt die einzelnen Meldepunkte durchgeführt werden  oder per Link auf Fragen überspringen direkt in ein Gesamtformular gewechselt werden.

Hier können dann innerhalb eines Gesamtformulares
  • Webbereich (URL)
  • Titel
  • Textart
  • Text
  • Beteiligte und ggf. Verlagsbeteiligung
angegeben werden.

Persönlich habe ich mir angewöhnt, sobald eine Zählmarke hier im Blog eingetragen wurde zu dieser auch direkt einen Webbereich anzulegen.

Dazu trage ich den öffentlichen oder privaten Identifikationscode als Suchkriterium ein und lasse mir die Zählmarke direkt anzeigen.

VG Wort Recherche per Identifkationscode

Hier sind die Spalten Zählung gestartet, Mindestzugriff, Meldung und URL direkt nach den Einbinden noch leer, aber ein Klick auf den  Identfikationscode ermöglicht es mir den Webbereich zur Zählmarke schon einmal zu pflegen.

Durch die Schaltfläche Webbereich hinzufügen kann ich direkt die Artikel URL zur Zählmarke einfügen.

METIS Webbereich pflegen


Neben einen Webbereich mit der Artikel URL füge ich künftig noch einen zweiten Webbereich ein in dem ich sowohl die Kategorieseite als auch die Startseite zum Blog ergänze.

Blogartikel mit zwei Webbereichen eintragen

Damit brauche ich die URL nicht mehr pflegen, wenn ich eine Meldung Ende des Jahres durchführen darf und habe auch direkt den Artikel den ich aufrufen kann um zu schauen, ob hier 10.000 Zeichen vorhanden sind, sollte nur ein anteiliger Zugriff vorhanden sein.

Im Ergebnis erscheint nun auch die URL des ersten Webbereichs als Feld URL zur Zählmarke.

Insgesamt betrachte ich die Anpassung der Oberfläche als eine Verbesserung und freue mich schon darauf. Die Quoten für die Ausschüttungen werden auf der Hauptversammlung der VG Wort beschlossen. Diese findet 2011 am 20. März 2021 virtuell und nicht in München statt.

Ende Juni/Anfang Juli gibt es dann die ersten Ausschüttungsbriefe zur Hauptausschüttung und im September/Oktober dann für METIS.

Nachtrag: "Neuer" Dienstleister für SZM der VG Wort

Das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) für die VG Wort wird nicht mehr von der INFOnline GmbH sondern durch die  Kantar Germany GmbH betrieben. Hier hat die VG Wort am 19. Dezember 2018 ihren Dienstleister gewechselt (siehe https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Verlagsmeldung.pdf ) und die Mustertexte in der Teilnahmebedingung https://tom.vgwort.de/portal/showParticipationCondition angepasst. Diese Änderung ist an mir komplett vorbei gegangen und ich bin erst die Tage beim Lesen einer Information zur Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung) eines neuen Blogs (siehe Webempfehlungen) darauf aufmerksam geworden.

Entsprechend ist meine eigene Datenschutzerklärung in diesen Punkt noch einmal aktualsiert worden.

Hintergrund VG Wort für Publikationen


Weitere Informationen rund um die VG Wort, Autoren und Blogger habe ich unter folgenden Punkten zusammengefasst.

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger

Autorenleben in Nebentätigkeit

Autorenleben

An dieser Stelle wollte ich eigentlich nur die neue Oberfläche im METIS Bereich vorstellen und bin persönlich sehr gespannt darauf, wie sich die Meldungen im Bereich Wissenschaft oder den anderen Bereichen noch verändern wird.

Allerdings gab es noch weitere Informationen der VG Wort im März 2021, so dass ich auf diese hier im Artikel näher eingehe, auch wenn der Schwerpunkt meines Blogs mehr SAP und andere Themen rund um Berichtswesen und Controlling sind.

Wer sich für das Thema Autoren-Marketing und Tipps rund um Schreiben und Verlagssuche interessiert dürfte einen Blick auf das Blog von Annie Waye hilfreich finden. Der Themenschwerpunkt Autoren an die Steuer siehe auch "Steuerrecht für Autor:innen" oder auch im Blog von Kia Kahawa.

Nun aber zu den Neuigkeiten rund um VG Wort in 2021.

Neuigkeiten aus der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte 2021


Ausblick auf die Zukunft

Auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten (dieses Jahr online) wurde auch auf künftig geplante Änderungen im Bereich METIS hingewiesen. Neben einer Anpassung des Verteilungsplanes (hier dürfte nach der birtuelle Mitgliederversammlung 2020 (in 2021) am 20. März 2021) eine Information an alle Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort herausgehen war auch im "Video zur Information für die Wahrnehmungsberechtigten"  (das online von Freitag, 19. März 2021, 18 Uhr bis einschließlich Freitag, 16. April 2021  verfügbar ist) einiges an Neuerungen zu erfahren. Derzeit ist es noch von der Startseite der VG Wort verlinkt.

Neben gesetzlichen Änderungen (Herausgeber, Verlagsbeteiligung aber auch neue Vergütungsmöglichkeiten) gibt es auch im Bereich METIS künftige Entwicklungen.

So sollen für die Nutzungserfassung auch alternative Zählverfahren (wie Google Analytics project counter). Dieses dürfte aber etwas schwerer werden, so dass zur Vereinfachung der Teilnahme bspw. durch das Angebot von Browser Plugins für die Plattformen Wordpress und Typo3, die künftig auch von der VG Wort angeboten werden sollen.

Andere Autorenidentifikationen zum Beispiel im Bereich Wissenschaft ORCID (open research community identifyer) und zusätzliche Nutzerkriterien Zugriffszahlen IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.) oder die Verbreitung im Karlsruher virtuellen Katalog oder der Zeitschriftendatenbank (ZDB).

Für mein Blog habe ich unter "Hintergrund ISSN 📰 für Andreas Unkelbach Blog - Hintergrund ISSN für Onlinepublikationen wie Blog (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)" darüber berichtet, dass es auch in der Zeitschriftendatenbank gelistet ist :-)

Neben der geänderten Benutzerführung dürfte auch die METIS Vergütung für Agenturautoren eine positive Nachricht für Autor:innen für Agenturen sein. Gerade da Onlinetexte der einzelnen Agenturen doch bei einigen Medien veröffentlicht werden.

Künftig soll es auch eine Möglichkeit der Ausschüttung von VG Wort für Podcasts geben. Hier erst einmal für große Sendeplattformen aber künftig auch für andere Bereiche. Hier bin ich gespannt, wie die Entwicklung weiter gehen wird.

Ich bin sehr neugierig, welche Informationen auf der Mitgliederversammlung noch veröffentlichen werdne und freue mich schon auf die Hauptausschüttung die für Juli 2021 geplant ist.

Neuigkeiten der Mitgliederversammlung der VG Wort vom 20. März 2021

Ein Schwerpunkt der Mitgliederversammlung am Wochenende war ein Bericht zu den Entwicklungen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der DSM-Richtlinie ( Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG). Darüberhinaus wurden auch, die schon in 2020 erfolgten Anpassungen wie die umsatzsteuerrechtliche Anpassung. Gerade zum Thema "Auswirkung Urteil europäischen Gerichtshof (EuGH)vom 18.01.2017, C-37/16 (SAWP)" hatte ich schon im Artikel "VG Wort und Steuer" ausführlich berichtet.Daneben ging es auch um die Neuentwicklung der Software für die Meldung von Texten in Bezug auf METIS aber auch Datenschutz und Sicherheit vorgestellt.

Darüberhinaus gab es noch Abstimmungen insbesondere bzgl. Satzungsänderungen, Wahrnehmungsvertrag und des Verteilungsplans. Die Mitglierderversammlung fand erstmals online statt, so dass hier auch die Erfahrungen, besonders bzgl. der Onlineabstimmungen, noch analysiert werden.  Nähere Informationen werden noch per Newsletter und VG Wort Report veröffentlicht werden.

VG Wort Report 2021
Unter https://www.vgwort.de/veroeffentlichungen-vg-wort/wortreport.html  informiert die Verwertungsgesellschafot Wort (VG Wort) über etwaige Änderungen des Wahrnehmungsvertrags, die die Mitgliederversammlung auf ihrer jährlichen Sitzung beschlossen hat.  Hier werden noch entsprechende Informationen demnächst veröffentlicht.



Auf Twitter waren etliche Diskussionen zur Mitgliederversammlung zu verfolgen und die Sitzung war mit > 9 Stunden auch sehr lang. Aus Zeitgründen konnten wohl nicht alle Punkte behandelt werden, so dass ich gespannt bin welche Informationen hier von der Mitgliederversammlung noch weiter gegeben werden.

 

Hinweis:

Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit"  und wird von mir regelmäßig aktualisiert.




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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Donnerstag, 19. Juli 2018
12:04 Uhr

VG Wort Nicht gemeldete URLs deaktiviert - Mindestzugriff nicht mehr gegeben durch Referrer Links auf Zählpixel

Heute hat mich über die VG Wort zu meinen METIS Zählpixeln folgende Nachricht überrascht "Nicht gemeldete URLs deaktiviert - Mindestzugriff nicht mehr gegeben" wonach neben den von mir gemeldeten URLs die Zählmarke auch auf mindestens einer anderen Seite eingebaut gewesen ist. Auf Rückfrage bei der VG Wort waren einzelne Zählpixel auf meiner Startseite eingebunden. Nach telefonischer Auskunft könnte dieses der Fall sein, wenn durch ein Plugin einzelne Blogartikel auf der Startseite eingeblendet werden oder die Zählpixel an anderen Stellen auf meinen Blog eingebunden wären.

Da dieses Blog eine Eigenentwicklung (dank meiner Frau schattenbaum.net) ist konnte ich dieses schon einmal ausschliessen, da wir hier nicht eine solche Funktion eingebunden haben. Zum Thema PHP Programmierung kann ich übrigens auch "PHP für dich" als Buch empfehlen.

Nach einem Telefonat mit der VG Wort scheint es aber tatsächlich so zu sein, dass bei einzelnen Zählmarken tatsächlich nur die Domain und nicht die Blogseite gezählt wird.

"Die Startseite Ihres Blogs ist ja in Ordnung und darf mitgezählt werden, aber die Startseite Ihrer Homepage enthält die Texte nicht und musste deswegen auch gestrichen werden."

Nun hatte ich aber tatsächlich einen Moment zu grübeln was hier die Ursache war und konnte nicht direkt auf eine Lösung kommen (Spoiler: Zwischenzeitlich habe ich die Lösung gefunden).

Wie funktionieren VG Wort Zählpixel?

Wie im Abschnitt "METIS-Vergütung für Onlinetexte" auf "Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger" erläutert bietet die VG Wort Tantiemen für Online-Texte durch das Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS) an. Hierzu muss ein sogenanntes Zählpixel im Artikel eingebunden werden anhand dessen die VG Wort die Zugriffe auf diese Artikel zählt und dieses entsprechend zählt. Was den Datenschutzaspekt dieser Zählpixel anbelangt verweise ich auf den Abschnitt zum Thema in meiner Datenschutzerklärung.

Meinen Umgang mit den einzelnen Zählpixel bzw. Zählmarken hatte ich im Artikel "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" beschrieben.


Durch die Umstellung auf SSL meiner Seite (siehe Artikel "Webhosterwechsel und Umstellung von http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung) und VG Wort Zählmarken" habe ich Anfang 2017 auch schon die URL für diese Zählpixel von http:// auf https://ssl-vg03.met.vgwort.de/ geändert.

Wie funktioniert VG Wort als Autor

Für Autoren sind neben Texte im Internet natürlich auch ihre gedruckten Werke von Interesse. Das Thema Bibliothekstantiemen, Vergütung für Printmedien (Wissenschaft), Presse, Funk und Fernsehen, Video, Fotokopien und Schulbücher habe ich ausführlicher im Abschnitt VG Wort auf folgender Seite erläutert:

Weitergehende Informationen rund um VG Wort als Autor und Blogger

Nun aber zurück zu den nicht gezählten Zählmarken im METIS Bereich.

Ursache für nicht gezählte Zählpixel: Referrer Link auf Zählpixel


Die Ursache der nicht gezählten Zählmarken lag jedoch nicht in der  Einbindung der Zählpixel sondern daran, dass an den Server der VG Wort nicht die eigentliche URL meiner Seite sondern nur die Domain übergeben worden ist.

Ferner habe ich im Rahmen der Umstellung auch für Referrer Links das Meta Tag

<meta name="referrer" content="unsafe-url">

in meine einzelne Artikel eingebunden, so dass bei Verlinkungen auf andere Blogs oder Seiten diese auch direkt die URL des Artikels sehen von dem aus auf sie verlinkt worden ist.

Wikipedie definiert ein Referrer als "Referrer (englisch to refer „verweisen“) bezeichnet im World Wide Web die Webseite, über die der Benutzer zur aktuellen Webseite bzw. Datei gekommen ist. Bei einer HTTP-Anfrage (z. B. eine Webseite oder ein Bild) sendet der Webbrowser den URL der ursprünglichen Webseite an den Webserver." (siehe Referrer auf Wikipedia).

Aus Datenschutzgründen unterbinden moderne Browser jedoch die Übergabe der URL sofern auf andere Seite verlinkt wird, so dass bspw. keine Logondaten, Kundennummern oder sonstige Parameter aus der URL mitgeteilt werden.

Dieses kann aber durch den Meta-Tag unsafe-url unterbunden werden, so dass Links von einzelnen Artikeln korrekt als Quelle genannt werden.

Allerdings hatte ich auf der Startseite meines Blogs, ebenso auch in den einzelnen Kategorieunterseiten, den Meta Tag

 <meta name="referrer" content="origin-when-crossorigin">

eingebunden. Dadurch wird jedoch nur die vollständige URL innerhalb der eigenen Domain übermittelt und eine Verlinkung auf externe Seiten (wie die VG Wort) erhält nur die Hauptdomain in meinen Fall also die Startseite www.andreas-unkelbach.de statt die einzelne Blogseite.

Dieses ist besonders dann ärgerlich wenn viele Besuchende entweder eine Kategorie oder direkt im Blog statt einzelne Artikel lesen.

Durch die Seite https://www.whatismyreferer.com/ konnte ich direkt dieses Verhalten testen. Diese Seite gibt direkt aus von welcher Seite aus diese URL verlinkt worden ist. Gründe davon können sein, dass ein Anonymisierungstool getestet werden soll, oder wie in meinen Fall nachgsehen werden soll, ob die Übergabe der URL problemlos funktioniert hat.

Referer mit PHP auslesen

Über die Servervariable $_SERVER lässt sich nicht nur der absolute Serverpfad eines Dokumentes auslesen (wie im Artikel "Was ist zu beachten beim Serverumzug?" beschrieben sondern sowohl die IP des Besuchers (dieses nutze ich bspw. im Artikel "Traffic Spam oder Möglichkeiten einer IP-Sperrliste für Webangebote" bzw. im Artikel "Kommentarfunktion im Blog Umgang mit Spam auch unter Beachtung des Datenschutz" über die Anweisung $_SERVER["REMOTE_ADDR"]; kann die IP des Besuchers übertragen werden. Ebenso kann über $_SERVER["HTTP_REFERER"]; die verweisende URL ausgegeben werden.

Beide Servervariablen können einer eigenen Variable zugewiesen und entsprechend auch mit PHP ausgegeben werden.

Der Referer lässt sich durch die PHP Anweisung:
<?php
echo $_SERVER['HTTP_REFERER'];
?>
ausgeben und einer entsprechenden Variable zuweisen.

Zusammenfassung: VG Wort beachtet bei METIS Zählmarken die REFERER Angaben im Browser

Sofern der Referer technisch bzw. durch das META Tag vom Browser unterdrückt wird kann dann die VG Wort auch nicht überprüfen, ob das Pixel tatsächlich aus einen Artikel geladen wurde, oder ob es nur von der Startseite der Domain geladen wurde.Ich gehe davon aus, dass sie beim Zählpixel ebenfalls ‘HTTP_REFERER’ auslesen und entsprechend mit den Einträgen zum Zählpixel abgleichen.

Daher ist es empfehlenswert entweder den erwähnten META Tag ganz weg zu lassen, wodurch automatisch die verweisende URL mit übertragen wird, oder aber wie hier erwähnt die URL Weitergabe entsprechend zu gestatten.

Daher habe ich hier im Blog den Meta Tag  <meta name="referrer" content="unsafe-url"> flächendeckend aktiviert. Damit werden sowohl die URL als auch Parameter eines Artikel bzw. der URL der Seite übertragen und damit auch die Artikel-ID und die genaue URL hier im Blog. Problematisch wäre dieses ggf. bei sensiblen Daten, wenn Zugangsdaten, oder personenbezogene Informationen aus der URL auslesbar wären. Für mein Blog, sollte dies aus Datenschutzgründen nicht relevant sein.
 

VG Wort und Adblocker

Viele Adblocker nutzen eine optionale Privacy List um auch Trackingdienste zu blockieren. In der "EasyPrivacy" wird neben Werbung und Tracking Dienste auch das VG Wort Zählpixel blockiert. Vor einigen Jahren hatte ich im Artikel "Internet und Werbung - meine Gedanken zu Flattr Plus" hier schon einige Gedanken zu aufgeschrieben.

Das Thema Onlinewerbung an sich ist ohnehin schon ein kritisches Thema, daher hoffe ich auch, dass hier auf der Seite das Thema Werbung durch wenig Einblendungen sowie diverse Einschränkungen (siehe auch "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)") relativ fair umgegangen wird.

Persönlich habe ich nun hier im Blog zwar auch Werbebanner allerdings glaube ich, dass diese nicht weiter beim Lesen stören und auch sowohl in der Druckansicht als auch per Adblocker gut ausgeblendet werden.

Aber zumindest die VG Wort Zählpixel empfinde ich als eine faire Möglichkeit für Blogger um mit ihren Artikeln ebenfalls Tantiemen beziehen zu können.
 

Fazit

Glücklicherweise waren hier nur wenige Artikel meines Blogs betroffen, da die meisten Artikel tatsächlich direkt aufgerufen werden. Dennoch war dieses ein überraschender Aspekt und eine etwas umfangreichere Fehlersuche. Immerhin dürfte durch die Korrektur des Meta-Tag dieser Fehler nun nicht mehr auftreten :-) Nach meiner Erfahrung mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) möchte ich übrigens lobend erwähnen, dass diese unheimlich schnell auf Anfragen reagiert und auch im persönlichen Telefonat sehr hilfsbereit waren und zumindest einige Ansätze zur Eingrenzung von Fehlern gegeben haben. Vielen Dank an dieser Stelle dafür. Diese Erfahrung hatte ich auch schon bei einer anderen Anfragen (zur SSL Umstellung) machen können und auch sonst sind die zur Verfügung gestellten Informationen hilfreich. :-)
 

Nachtrag:
In der Hilfe zur VG Wort unter  https://tom.vgwort.de/portal/showHelp im Abschnitt Systembeschreibung für Urheber (Stand: 28.02.2019) ist im Kapitel 2.3.6 Potenzielle FehlerquelleReferrer-Tag ebenfalls auf diese Fehlerquelle eingegangen worden. Dieses wurde am 14.3.2019 ergänzt.. :-) Da bin ich dann doch etwas stolz, dass die Fehlersuche hier im Artikel gemeinsam etwas früher geklärt war und die Zugriffszahlen im Nachgang noch akkzeptiert worden sind. Vielen Dank auch dafür  :-) und natürlich auch dafür, dass das Problem an die Technik weiter gegeben worden ist und so der Hinweis in das Dokument kam.


Ein netter Nebeneffekt durch meine Änderung ist noch, dass dadurch auch Backlinks vom Blog für andere Seite transparenter sein werden.


Nachtrag:
Der Browser Firefox kürzt ebenfalls systemseitig den REFERRER für Seiten. Siehe auch die Ankündigung "Firefox 87 trims HTTP Referrers by default to protect user privacy " ab Version 87. Ein kurzer Test mit obigen PHP Skript (siehe Abschnitt Referer mit PHP auslesen) zeigt jedoch, dass hier dennoch durch die META Angabe die verlinkende Seite weiterhin übertragen wird und auch im Meldeportal werden weiterhin meine Zählmarken entsprechend gezählt.


 

Weitere VG Wort Artikel hier im Blog

Gerade für Blogger und Autoren ist das Thema VG Wort ebenfalls von großer Bedeutung. Neben einen Abschnitt zum "Hintergrunde zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" sind hier im Blog auch weitere Artikel mit VG Wort Bezug veröffentlicht worden, die mir bei der Onlineveröffentlichung von Texten weiter helfen: Insgesamt also ein Thema, dass sowohl organisatorisch als auch technisch Veränderungen bedurfte aber erfolgreich umgsetzt wurde.

Hinweis:

Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit"  und wird von mir regelmäßig aktualisiert.




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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Donnerstag, 31. Mai 2018
13:39 Uhr

CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln

Mittlerweile sind hier im Blog etwa 606 Artikel veröffentlicht und einige davon nehmen auch an der Ausschüttung der VG Wort für Texte im Internet teil. Sobald wieder einmal 100 Artikel fertig sind darf ich mich erneut um das Anfordern von neuen Zählpixeln der VG Wort kümmern und suche meistens hierzu wieder eine Excel Arbeitsmappe die mir aus der CSV Datei eine Liste der Identifikationscode für die VG Wort Zählpixel erstellt. Damit ich es künftig mit der Suche leichter habe, mag ich an dieser Stelle kurz meinen Workflow dazu vorstellen.

Ausgangslage:Was hat es mit der VG Wort bzw. METIS auf sich?

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) dürfte für die meisten durch die sogenannte Kopiererabgabe bekannt sein. Diese Einnahmen werden an Autoren und andere Urheber verteilt. Seit 2007 werden auch Onlinetexte durch die VG-Wort-Abteilung Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS) vergütet. Dabei bekommen Texte auf Internetseiten ab einer bestimmten Länge und Zugriffszahl aus Deutschland Tantiemen je Artikel ausgezahlt (in der Regel trifft dieses auf Artikel mit 1.800 Zeichen und mindestens 1.500 Aufrufe im Jahr zu. Sehr hilfreich bei der Zählung von Zeichen in Blogartikeln ist das Angebot von www.zeichenzähler.de wo per Formular ein Text nach Zeichen, Wörter, ohne Leerzeichen und Absätze gezählt werden kann.

Alternativ kann hier auch das Tool von Sven Hörig genutzt werden, dass auch selbst per Teilwortsuche Füllwörter die man doch gerne verwendet zählt und beim Vermeiden hilft. Ein weiteres Tool ist "Wörter zählen" auf buchstaben.com. Diese Anwendung hat als zusätzlichen Nutzen, dass neben der Anzahl Wörter, Zeichen, Absätze und Sätze auch die Lesezeit und Sprechzeit mit aufgeführt wird.


Zum Hintergrund der VG Wort Vergütung bei Blogartikeln verweise ich auf "Autorenvergütung für Bücher oder auch Onlineartikel".

Dazu werden sogenannte Zählpixel im Artikel eingebunden. Die einzelnen Texte müssen ferner kostenlos und frei verfügbar, also ohne Passwortschutz, im Netz lesbar sein. Damit ist dieses natürlich absolut passend für Blogartikel. Da bei ausreichenden Zugriffszahlen (per eingebundene Zählpixel gemessen) die Texte nur einmal an die VG Wort gemeldet werden müssen ist dieses auch kaum ein Aufwand und ich muss Anfang des Jahres lediglich die Texte nachmelden die entsprechende Zugriffszahlen hatten und noch nicht gemeldet waren.

Jedoch müssen beim Erfassen eines Artikels, mit entsprechender Länge, diese Zählpixel eingebunden werden um an der Zählung teilzunehmen. Diese können im T.O.M. (Texte online melden) der VG Wort heruntergeladen werden. 

VG Wort Zählpixel als CSV

Beim Herunterladen der VG Wort Zählpixel (zu finden unter tom.vgwort.de unter
  • METIS (reguläre Ausschüttung)
  • Zälmarkenbestellung
oder aber direkt über die URL
  • https://tom.vgwort.de/portal/metis/secure/editOrderPersonalizedPixel

können nach Bestätigung der benötigten Anzahl der Zählmarken diese entweder direkt von der Seite, als PDF oder auch als CSV Datei heruntergeladen werden.

Mit Excel erhalten Sie hier eine Auflistung der Zählmarken als CSV Datei, wie auch im Dokument Projekthandbuch auf https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf näher erläutert wird.

Dabei sind als Beispiele die Zählmarken sowohl als Zählmarke für HTML Texte als auch für Zählmarke für Dokumente (erlaubte Formate: PDF, ePub) angegeben.

In der folgenden Abbildung sind hier in der Spalte B die Zählmarken für HTML Texte zu sehen:

VG Wort Marken HTML Text Spalte B

Aus nachvollziehbaren Gründen habe ich den entsprechenden öffentlichen Zählpixel markiert bzw. anonymisiert habe.

In der Spalte C wiederum sind die Zählmarke für Dokumente (erlaubte Formate: PDF, ePub) sowie der Private Identifikationscode zu sehen.

VG Wort Dokumente wie PDF und ePub Spalte C

Hierbei ist der Öffentlicher Identifikationscode hinter den gelben Balken und hinter den roten Balken der private Identifikationscode zu finden.

Anhand des HTML Code ist schon zu sehen, dass hier die Einbindung des Zählpixel über den HTML Code

<img src="http://vg09.met.vgwort.de/na/ÖFFENTLICHER-IDCODE" width="1" height="1" alt=""> als 1x1 Zählpixel erfolgt.

Dieses ist schon problematisch, wenn hier eine Seite über SSL Verschlüsselung aufgerufen wird, da hier das VG Wort Zählpixel über eine andere Domain und per https eingebunden werden muss.

Auf dieses Thema bin ich im Abschnitt "Einbindung VG Wort Zählmarken einer SSL verschlüsselten Webseite (https)" im Artikel "Webhosterwechsel und Umstellung von http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung) und VG Wort Zählmarken" eingegangen.

Dankenswerterweise unterstützt mein Blogsystem am Ende eines Artikels im Editor auch gleichzeitig die Angabe ds VG-Wort Zählpixel und bindet dieses direkt über https ein, so dass ich später bei der Meldung nur noch aus einer Exceltabelle den privaten Identifikationscode heraussuchen muss und bei der Meldung meinen Blogartikel entsprechend kopieren kann.


Nachdem ich nun also weitere Zählmarken bestellt habe möchte ich diese gerne in einer Tabellenform haben, die folgende Spalten beinhaltet:
  • Privater Identifikationscode
  • Öffentlicher Identifikationscode
Dabei hilft mir seit Jahren eine einfache Exceltabelle in der ich die CSV Datei hineinlade und als Tabellenblatt VGWORT_ZÄHLMARKEN kopiere. Danach speichere ich diese als XLS Datei und wende folgende Schritte an.

Zwischenblatt Zählmarken
Hier ändere ich die VG Wort Zählmarken so ab, dass ich direkt nur die relevanten Zeilen der CSV Datei angezeigt bekomme. Bezug ist das Tabellenblatt VGWORT_Zählmarken und ich wende folgende Formeln an:
 
Auswertung VG Wort Marken
Spaltenüberschrift Formel
Zählmarke =WENN(VGWORT_Zaehlmarken!A7<>"";VGWORT_Zaehlmarken!A7;"")
Privat =WENN(A3<>"";VGWORT_Zaehlmarken!C8;"")
Öffentlich =WENN(A3<>"";VGWORT_Zaehlmarken!C7;"")

Dieses lasse ich von der Zeile 3 bis Zeile 300 Automatisch ausfüllen, so dass die 3 Zeilen je Zählmarke im Ergebnis auf eine Zeile zusammengefasst sind (siehe Schritt 1 in folgender Abbildung) und filtere dieses später nach Nicht-Leere Zeilen (siehe Schritt 2 in folgender Abbildung).

VG Wort Marken filtern

Im Ergebnis habe ich nun als nur noch Zeile 3, 6 , ... usw. mit den Privaten Identifikationscode als auch den HTML Code für die Einbindung eines Dokumentes als PDF oder ePub (als URL).

Dieses kopiere ich in ein neues Blatt und ersetze den HTML Code durch Suchen und Ersetzen (STRG + H) nach den nicht relevanten Teilen des Textes.

Somit wird die URL gelöscht (siehe Abbildung):

Suche Ersetze URL

aber auch der Teil nach der Zählmarke wird entfernt

VG Wort URL_DES_DOKUMENTS

Damit sind die bestellten Zählmarken für den Bereich Texte im Internet / METIS der VG Wort direkt aufgeteilt nach Privater und Öffentlicher Identifikationscode.

Nachtrag:
Tatsächlich lassen sich die Formeln noch etwas optimieren, da die Zählmarken eine fixe Länge haben.

Derzeit habe ich in meiner "VG Wort Tabelle" ein Tabellenblatt CSV in das ich immer die heruntergeladene CSV aus TOM lade.

Im Tabellenblatt "Marken_aus_CSV" verfahre ich wie oben beschrieben, allerdings habe ich die öffentliche Zählmarke mit den Formeln LINKS, RECHTS optimiert:

VG Wort CSV in Pixel umwandeln

Die Formeln lauten nun wie folgt.
 
VG Wort nur die Marken
Spalte Formel zur Berechnung
Zählmarke =WENN(CSV!A7<>"";CSV!A7;"")
Privat
=WENN(A3<>"";CSV!C8;"")
Öffentlich =WENN(A3<>"";LINKS(RECHTS(CSV!C7;62);32);"")


Persönlich ergänze ich mir diese Liste noch nach Einbauunghsdatum (sehr hilfreich ist hier die Taste STRG + . welche das aktuelle Datum in Excel einfügt) sowie die Artikel-ID bzw. die URL zum gemeldeten Blogartikel.

Da ich mir nach 100 Artikeln, die den Kriterien der VG Wort entsprechen, immer wieder die entsprechende Vorlage heraussuchen muss ist es vielleicht hilfreich hier ebenfalls einmal die Formeln festzuhalten.

Mit ein wenig Aufwand ist dann das spätere Verwalten der Zählpixel gar nicht weiter schwer :-) Nebenbei ist das Thema VG Wort Zählmarken, wie schon im Artikel "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)" beschrieben ebenfalls einer der Punkte zu denen weitere Informationen in der Datenschutzerklärung zu finden ist, aber das ist wieder ein anderes Thema :-)

Fazit

Sicherlich gibt es für andere Blogsysteme oder gar für das ein oder andere CMS auch eine Pluginlösung die automatisch die CSV einliest, Artikeln die entsprechenden Identifikationscode zuweist und auch einen internen Zähler bzgl. der Zeichen je Artikel integriert hat, aber gerade hier bin ich sehr dankbar, dass die Eigenentwicklung dieser Seite diese Punkte nicht umgesetzt hat sondern tatsächlich Inhalt und weniger die Zielzahl im Vordergrund steht. Die Freiheit ohne Redaktionsplan und zu Themen die mich gerade selbst beschäftigen oder die mir aus anderen Gründen wichtig sind schreiben zu können ist einer der Vorzüge dieser Bloggerei vor Ort. :-)

Blogartikel rund um das Thema VG Wort
Das Thema VG Wort hat mich auch in unterschiedlichen Blogartikeln beschäftigt.  

Hinweis:

Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit"  und wird von mir regelmäßig aktualisiert.




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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Samstag, 14. Januar 2017
16:52 Uhr

Webhosterwechsel und Umstellung von http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung) und VG Wort Zählmarken

Wie schon im Jahresrückblick erwähnt stand für mich Ende des Jahres nicht nur ein Wechsel  des Mailanbieters an sondern auch ein Umzug mehrere Seiten zu einen neuen Webhoster an. Mein damaliger Webhoster hatte den Geschäftsbereich Webhosting aufgegeben, so dass ich mir ein neues digitales Zuhause gesucht und mittlerweile auch gefunden habe.

Nachtrag:
Neben den hier vorgestellten Technikvorteilen kann die SSL Verschlüsselung auch ein weiterer Baustein für die EU-DSGVO sein. Hier finden sich im Artikel "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)" einige Informationen.


Sollte mein Blog per Feed aboniert worden sein ist auch ein neues Abo erforderlich, da ich meine Seite auf https umstellen werde und so zumindest unter Feedly ein erneutes Abo unter https://www.andreas-unkelbach.de/blog/rss.xml erforderlich ist. Andere RSS-Feedleser scheinen mit einer Umleitung des RSS-Feed wesentlich besser klar zu kommen.

Auswahl Webhoster

Sehr hilfreich war hier die Gegenüberstellung einzelner Webhosting-Pakete im c't magazin auch wenn mittlerweile Strato mit 1&1 zusammengelegt wurde und Hosteurope (wo mein ehemaliger Webhoster Reseller war) nun zu GoDaddy gehört. Mein PLUS Abo des c't magazin zahlt sich aber gerade bei solchen Themen als extrem positiv auf, da ich hier einen Zugriff auf eines der letzten Hefte habe und der Artikel auf http://heise.de/-3318728 eine sehr gute Grundlage bietet um sich für ein Angebot zu entscheiden.

Gelandet bin ich hier mittlerweile bei "ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich" * und bin derzeit auch vom Umzug und den Angebot recht angetan.

Gründe für all-inkl waren, dass ich hier viel Gutes vom Hoster gehört habe und auch vom Angebot her mich die angebotene Technik aber auch die Möglichkeit eines Testaccount sehr angesprochen hat. Für mich war ein wichtiger Punkt, dass sowohl Mailverteiler als auch einige andere Techniken vom Server funktionieren und ich mich hier weniger um die Technik kümmern muss (im Sinne von Serverwartung). Neben PHP und MySQL waren hier also insbesondere auch die Einstellungsmöglichkeiten zur Mail wichtig sowie die Domainverwaltung. Besonders wichtig waren mir hier auch große Postfächer auch wenn ich mittlerweile durch Posteo (wozu ich bei Gelegenheit einmal mehr zu schreibe) eine echte Alternative gefunden habe.

 
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ALL-INKL.COM - Webhosting Server Hosting Domain Provider


Sofern man sich auch etwas intensiver mit Serverkonfiguration und der Basistechnik rund um Webhosting kümmern macht aber auch Uberspace.de einen spannenden Eindruck.

Datenschutz durch HTTPS / SSL und anonymisierte Logfiles

Im folgenden Artikel möchte ich einige Punkte an sprechen, die an Aufgaben beim Umzug meiner Seiten erforderlich waren und da ich gleichzeitig auch technisch das ein oder andere auf meiner Seite geändert habe auch auf allgemeine Themen im Zusammenhang mit PHP 7 sowie Wechsel von http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung) meiner Seite eingehen. Dieses ist ab PrivatPlus ebenfalls kostenlos bei all-inkl möglich.

Warum eine SSL Verschlüsselung auch für "normale" Internetseiten sinnvoll ist dürfte die Verbreitung von WLAN bspw. im Hotel oder auch an anderen Stellen belegen. Gesetzlich wird diese, zumindest  bei Kontaktformularen, auf Basis von § 13 Absatz 7 Telemediengesetz als sicher anerkanntes Verschlüsselungsverfahrens anzubieten gefordert. Im Artikel "Sicher ist sicher: Warum HTTPS für deine Website sinnvoll ist" auf drweb.de werden hier auch einige weitere Gründe mit aufgeführt.

Juristische Aspekte der SSL Verschlüsselung

Die jurisitschen Aspekte sind von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke im Artikel "Gastbeitrag: Warum Sie Ihre Website auf https umstellen sollten" auf der Seite der Kanzlei Plutte beschrieben worden. An dieser Stelle mag ich auch sehr gerne auf die von mir gerne gehörten Jura-Podcast (siehe Videoblogs und Podcast ) hinweisen.

Weiter unten bin ich im Abschnitt "Umstellung http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung)" auch auf das Thema Warnmeldung wegen mangelnde Zertifikatsprüfung  im Browser eingegangen, was aber eher ein technischer Aspekt im Zusammenhang mit erfolgreichen Wechsel auf SSL bzw. HTTPS eingegangen. Immerhin ist dieses durch HTML relativ leicht zu verhindern :-).
 

Datenschutz und Serverlogfiles

Grundsätzlich bietet diese Verschlüsselung auch einen Gewinn im Bereich Datenschutz, so dass ich dieses mit der Möglichkeit der Anonymisierung oder gar Deaktivierung von Serverlogfiles als einen datenschutzrechtlichen Fortschritt beim neuen Anbieter ansehe. Das Thema Datenschutz ist auch ein Grund, warum ich die nun gewonnene Möglichkeit der Anonymisierung von Serverlogfiles nutze und diese auch in meiner Datenschutzerklärung unter den Punkt Serverlogfiles zusammenfasse.

Die angesprochenen Themen sind dabei allerdings unabhängig vom Anbieter und so hoffe ich, dass dieser Artikel auch für andere interessant sein dürfte.

Umzug der Domain - administrativ

Früher, das ist nun auch schon über zehnJahre her,  war für den Umzug einer Domain tatsächlich ein Brief (oder Fax) erforderlich und es wurde ein unterschriebener KK-Antrag zum Wechsel eines Providers für  eine Domain den neuen Hoster zugesandt und es wurde danach die Domain übertragen. Seit 2008 hat sich hier aber das Verfahren erheblich geändert und es wird vom bisherigen Provider ein AUTH-Code  beantragt und mit diesen wird (ohne Unterschrift) dann die Freigabe und Übertragung der Domain angestoßen.  Dieses funktioniert auch wunderbar bei .DE Domains die bei der Denic registriert sind.

Bei internationalen Domains  (.com, .net, .org, .info, .biz, .name) ist darüber hinaus aber auch eine Bestätigung durch den Domaininhaber erforderlich ist. Hierzu wird eine Mail an den eingetragenen Domaineigentümer  (ADMIN-C Kontakt) gesandt in der ein Bestätigungslink für die Zustimmung oder Ablehung des Transfer gegeben werden kann. Entsprechend wichtig ist es, dass die Mailanschrift bei den WHOIS Daten der Domain aktuell sind (daher bekommt man auch einmal jährlich eine Erinnerung an die hinterlegte Mailanschrift). Sollte die Mail nicht mehr nutzbar sein, kann aber auch immer noch ein Fax genutzt werden.

Sobald der FOA-Service ("Form of Authorisation") abgeschlossen ist wird die Domain nach 14 Tagen übertragen und die Domain dann auf den neuen Server übertragen. Später erfolgt auch noch ein weiteres Bestätigungsverfahren, sollten sich im Rahmen des Umzugs auch Kontaktdaten des ADMIN-C geändert haben. Dieses dann aber über eine Mail zur Domain-Validation, die auch sonst einmal im Jahr zwecks Kontrolle der hinterlegten Daten mich anschrieb.

Umzug der Domain - technisch

Das letzte Mal, dass ich mich intensiver mit der Technik rund ums Blog und dieser Seite auseinander gesetzt habe war im Artikel "In eigener Sache: Updates der Seite (Technik und Design) - Fokus auf Responsives Webdesign und pagespeed" vor fast vier Jahren.

Entsprechend positiv empfand ich, dass ich erst einmal nur das Webhostingpaket ohne Domains bestellen konnte und meine Seiten erst einmal ohne übertragene Domains anlegen konnte.

Allinkl bietet neben einer Vertragsverwaltung (Members Area) in der Domains tatsächlich bestellt werden können und die Vertragsdaten verwaltet werden auch Kundenadministrationssystem  (KAS) unter den eine technische Administration des Accounts vorgenommen werden kann.

Hierdurch ist es möglich  erst einmal alle Daten  zu übertragen und erst zum Schluss Ihre die Domains tatsächlich umziehen zu lassen. Dieses ist besonders dadurch interessant, dass so auch schon IMAP Konten eingerichtet werden können und in der Webmailoberfläche auch von bestehenden Mailkonten sowohl Mails als auch Ordner mit importiert werden können.

Statt einer Domain kann über eine Übergangsdomain  (URL) die eigene Seite aufgerufen werden. Hierbei sind die einzelnen Domains Unterordner des Webspace zugeordnet und die Seite kann über eine Subdomain aufgerufen werden auch wenn die Domain aus irgendwelchen Gründen noch nicht normal erreichbar ist.

Wechsel PHP 5.5  auf PHP 7

Im Rahmen des Serverumzugs habe ich mich auch mit einen Wechsel von PHP 5.5 auf PHP 7 beschäftigen dürfen und doch das ein oder andere Projekt anpassen müssen. Aber zumindest das Blog und auch einige andere Seiten von mir waren dafür schon sehr gut dank schattenbaum.net auf einen Umzug vorbereitet.
 

PHP Code Anpassungen bspw. bei Fehlermeldung von DokuWiki

Gerade wenn auch gleichzeitig ein Wechsel der PHP Version anstand ist dieses sehr praktisch, da erst einmal der Code hier angepasst werden kann und auch beim von mir eingesetzten WikiSystem Dokuwiki konnte ich bei der Fehlermeldung "Declaration of action_plugin_wikicalendar::register(&$controller) should be compatible with DokuWiki_Action_Plugin::register(Doku_Event_Handler $controller) in" feststellen, dass einige Plugins nicht mit der neuesten PHP Version kompatibel sind. Insgesamt verlief besonders der Umzug von Dokuwiki wesentlich einfacher als das 2013 (da allerdings nur von einen auf den anderen Server beim gleichen Webhoster siehe Artikel "Was ist zu beachten beim Serverumzug?".
 

Unterstützung durch PHP für dich :-)

Glücklicherweise habe ich die Autorin von "PHP für dich" geheiratet und so war mit ihrer Hilfe auch der PHP Code und das von ihr entwickelte Blogsystem schnell auf die aktuellste PHP Version angepasst.

Einige wichtige Punkte sind auch auf ihrer Seite unter anderen auch auf erläutert worden aber auch sonst war das ein oder andere Anpassen erforderlich.

Nun aber zum Thema des Zertifikat und Verschlüsselung von Internetseiten.

Umstellung http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung)

Der Wechsel des Webhoster ist auch gleichzeitig mit einer Aktivierung der SSL Verschlüsselung für Internetseiten an. Dabei kann hier die Datenübertragung per SSL verschlüsselt werden und so ein Mehr an Sicherheit angeboten werden.

Hier kann im KAS unter Domains beim Eintrag in der Domain unter den Punkt SSL-Schutz ein kostenloses Zertifikat von "Let's Encrypt" beantragt werden (siehe Abbildung).

SSL Zertifikat beantragen

Hier kümmert sich dann künftig ALL-INKL um die Verlängerung des Zertifkates.Bei dieser Form des Zertifikates handelt es sich um eine Domain-Validierung (Domain Validation), womit sichergestellt wird, dass die Kommunikation auch tatsächlich über andreas-unkelbach.de verschlüsselt läuft. Daneben gibt es auch noch  Organisation-Validierung (Organisation Validation) wodurch zusäztlich noch Inhaberdaten (personenbezogen) mit angegeben werden.

Zum Hintergrund der Zertifikat von "Let's Encrypt" kann auch der Artikel "https:// für alles! Die Initiative Let’s Encrypt revolutioniert mit kostenlosen SSL-Zertifikaten das Web" des CT-Magazin weiterhelfen.


Dieses bietet sich  für Organisationen an und ist besonders bei Banken oder Onlineshops im Einsatz.

Der Vorteil von SSL verschlüsselten Internetseiten ist, dass die Daten hier geschützt zwischen Browser und Webserver übertragen werden.

Die gesicherte Verbindung ist auch in der Adressleiste durch die URL https://www.andreas-unkelbach.de wie in folgenden Bild zu sehen ersichtlich.

HTTPS mit SSL okay

Hier sind tatsächlich alle Elemente der Seite verschlüsselt übertragen und die Verbindung gilt als sicher.

Problematisch ist es, sofern Teile der Seite noch per http:// eingebunden sind, was sowohl durch externe Skripte oder auch durch Bilder der Fall sein kann, die hier mit ihrer absoluten URL eingebunden werden.

Hier gibt die Adressleiste eines Browser eine entsprechende Warnmeldung aus, wie ebenfalls in der folgenden Abbildung zu sehen ist.

HTTPS SSL mit Warnmeldung

Hier sind gemischte (also verschlüsselte und unverschlüsselte Inhalte) auf einer Seite eingebunden worden. Je nach Browser können diese dann auch blockiert und damit nicht angezeigt werden.

Setzen von protokoll-relativen Pfaden in Blogartikeln per SQL oder Suchen und Ersetzen


Für eigene Bilder oder interne Links bietet sich hier eine relative Verlinkung an. Hier werden einzelne Artikel oder Bilder mit relativen Pfaden bspw. /andreas.php verlinkt statt mit der vollständigen URL https://www.andreas-unkelbach.de/andreas.php .Besonders bei eingebundenen Bildern bietet sich jedoch eine protokoll-relative Verlinkung an. Hierbei werden statt http:// oder https:// nur // zur Verlinkung angegeben.

Diese Vorgehensweise ist auch im SELFHTML Wiki im Abschnitt "Mit protokoll-relativen URIs referenzieren" beschrieben und es war relativ einfach möglich die entsprechenden URL in der Datenbank meines Blogs durch Suchen und Ersetzen anzupassen. Dieses war natürlich durch den Umzug besonders einfach, da ich hier einfach die Exportdatei der Datenbank anpassen konnte und nicht das passende SQL Statement verwenden musste.

Wobei auch per

UPDATE tabelle_blogartikel SET spalte_artikeltext = REPLACE(spalte_artikeltext ,"http://www.andreas-unkelbach.de","//");

eine entsprechende Anpassung möglich gewesen wäre... allerdings ist es mir nie ganz geheuer direkt in der Datenbankverwaltung  (siehe PHP für dich - Tabellen anlegen mit phpMyAdmin) zu arbeiten.
 

Einbindung VG Wort Zählmarken einer SSL verschlüsselten Webseite (https)


Ein weiteres Problem kann noch die Einbindung von VG Wort Zählmarken (siehe Impressum) sein. Hier hat Daniel Weihmann im Blogartikel "VG Wort unter SSL/ HTTPS nutzen" darauf hingweisen, dass die Zählmarken  per http eingebunden werden und es einer speziellen Subdomain benötigt um hier entsprechende sichere Verbindungen aufzubauen und auch die Zählpixel ordentlich einzubinden. Nun stellte sich für mich die Frage, ob auch die einzelnen URL zur jeweiligen Zählmarke aktualisiert werden muss und ob sowohl die HTTP als auch die HTTPS Variante angegeben werden muss.

Auf Rückfrage an die Verwertungsgesellschaft Wort habe ich dazu ebenfalls folgende Antwort erhalten:


Sehr geehrter Herr Unkelbach,
für eine Verwendung in einer SSL verschlüsselten Webseite, muss die Zähldomäne in der Zählmarke in der Tat durch https://ssl-vg03.met.vgwort.de/ ersetzt werden. Der Rest des IMG Tags bleibt identisch zur bisher verwendeten Fassung.

Bitte beachten Sie, dass hier NUR die vg03 Domäne verwendet werden kann, wie angegeben. Nur dort können die Zugriffe auf eine ssl - verschlüsselte Seite korrekt gezählt werden.

Nachlesen können Sie das auch unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf im Kapitel 8.2.4

Und nein, ich kann bei der Korrektur von Meldungen damit umgehen, wenn sich nur das Zertifikat ändert, der Rest der URL aber weiterhin der gleich ist. Einen neuen Webbereich müssen Sie nur melden,wenn sich die URL als ganzes ändert.

Hier hätte auch ein Blick in die Dokumentation ausgereicht in der konkret steht, dass die Angabe einer URL nur dazu dient, die spätere Meldung zu erleichtern.“ die eigentliche Meldung ist von der Angabe der URL unabhängig.

Erfreuliches Update:
Die bis Mitte 2018 geltende Variante für den Einbau in SSL Seiten –https://ssl-vg03.met.vgwort.de kann auch nach der Umstellung weiter verwendet werden. Wer jedoch erstmals Zählmarken in eine SSL Seite einbaut, der verwendet bitte die neue, einfache Variante, die für alle Zähldomänen einsetzbar ist und sich nur durch das s nach dem http von der Variante für unverschlüsselte Seiten unterscheidet. Beide Varianten können parallel betrieben werden, so dass es möglich ist, die bisherigen Zählmarken ohne Veränderung zu belassen und neue Zählmarken in der vereinfachten Variante zu verwenden.

Update:
Für alle Zählmarken gilt, dass in eine SSL verschlüsselte Seite (https://...) der Einbau nur in der https Variante erfolgen darf und in eine unverschlüsselte Seite (http://...) in der http Variante erfolgen muss. Werden die Varianten vertauscht, funktioniert die Zählung nicht mehr korrekt. Damit können auch die bisherigen Domains beim Einbau genutzt weden und nicht mehr zwingend die ssl-v03 :-)

Eine weitere "Fehlerquelle" kann aber auch im Artikel "VG Wort Nicht gemeldete URLs deaktiviert - Mindestzugriff nicht mehr gegeben durch Referrer Links auf Zählpixel" entnommen werden.

Das Thema VG Wort an sich ist etwas ausführlicher unter: "Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger" inklusive Abschnitt zum Thema VG Wort und Steuer erläutert.




Somit spricht eigentlich nichts mehr gegen eine Verwendung von SSL bzw. der https:// Variante meiner Internetseite auch weil so aus Datenschutzgründen nicht mehr die übertragenen Daten mit ausgelesen werden können.

Dieses ist auch der Grund warum Google (aber auch andere Suchmaschinen) dazu übergehen mehr und mehr Seiten mit der https Variante zu indizieren.

Hierzu sind im Google Webmasterblog die Artikel " Standardmäßig HTTPS-Seiten indexieren " und "  HTTPS als Ranking-Signal " oder auch die Hilfeseite " Website mit HTTPS sichern " lesenswert.

Künftig soll auch der Browser Chrome (ebenfalls von Google) darauf hinweisen, dass eine Seite nicht mit SSL verschlüsselt ist (durch ein rotes X in der Adressleiste).

Bevorzugte Domain / Internetadresse in .htaccess festlegen

Nachdem ich meine Seite nun erfolgreich umgezogen habe biete ich bis zum 16. Januar sowohl eine http:// als auch eine https:// Variante meiner Seite an. Da ich aber ungern doppelt Inhalte ins Netz stelle werde ich dauerhaft meine Seite auf die Variante https://www.andreas-unkelbach.de umleiten. Leider scheint mit dieser Variante feedly etwas Probleme zu haben, daher oben auch der Hinweis dazu.

Hierzu wird eine Weiterleitung per 301 Moved Permanently empfohlen. Da ich selbst immer wieder zur Konfiguration solcher Weiterleitungen in die Hilfe schauen muss, kann ich hier tatsächlich die Seite www.htaccessredirect.de empfehlen in der die meisten Anwendungsfälle vorgestellt sind.

.HTACCESS Redirect und Rewrite Generator

Für umfangreichere Einstellungen isd er Konfigurationsdatei kann auch der online nutzbare "Simple Htaccess Redirects & Rewrite Generator" von Aleyda Solís hilfreich sein.


Sofern keine Weiterleitung eingestellt ist kann zum Beispiel dieser Artikel direkt über vier URL aufgerufen werden:
  1. http://andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=790
  2. https://andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=790
  3. http://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=790
  4. https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=790
Auf der Seite seorch.de kann neben anderer SEO Website Check und OnPage SEO Tools auch dieses im Abschnitt "Seite unter mehreren URLs zu erreichen (Duplicate Content)" überprüft werden. Generell kann ich diese Seite als Test immer wieder mit guten Gewissen empfehlen.

Meine Weiterleitung per .HTACCESS sieht im übrigen wie folgt aus:

RewriteEngine On

RewriteCond %{HTTP_HOST} !^www.andreas-unkelbach.de$ [NC]
RewriteRule ^(.*)$ https://www.andreas-unkelbach.de/$1 [L,R=301]

RewriteCond %{HTTPS} off
RewriteRule (.*) https://%{HTTP_HOST}%{REQUEST_URI} [R=301,L]

Der erste Abschnitt sorgt dafür, dass die Domain immer mit www. aufgerufen wird (bevorzugt www-Domain verwenden) der zweite Abschnitt überprüft ob das HTTPS Protokoll ausgeschaltet ist und leitet sofern dieses der Fall ist auf die https Seite weiter.
 
Für obiges Beispiel erhalten die URL unter 1 bis 3 als HTTP Status Code 301 und die Weiterleitung auf die https Variane und die letzte URL wird per HTTP Status Code 200 als okay ausgeleifert.


Im Ergebnis ist damit die Seite immer in der Form https://www.andreas-unkelbach.de aufgerufen da alle anderen URL durch den 301 Status Code umgeleitet werden, während die gewünschte URL per 200 als okay zählt und die Daten werden immer verschlüsselt übertragen

Website Analytics - Meta tag referrer

Eine interessante Info für andere Seitenbetreibende dürfte noch sein, dass Links von einer mit https:// verlinkende Seite auf eine http:// Seite als direkter Aufruf gezählt werden, da hierdurch der Referrer-Link nicht übertragen wird.

Hier gibt es jedoch einen W3C-Spezifikation eines Meta-Tag durch das weiterhin auch der Referrer Link übergeben wird. Hier regelt "§ 3. Referrer Policies".

Über den, im HEAD Bereich befindlichen Metatag kann die Übertragung des Referrer eingestellt werden. Dabei sind mehrere Möglichkeiten vorhanden:
  • <meta name="referrer" content="origin">
    Hierdurch wird zumindest die Domain als Referrer mit übergeben.
  • <meta name="referrer" content="unsafe-url">
    Hierdurch wird die komplette URL mit übertragen
  • <meta name="referrer" content="no-referrer-when-downgrade">
    Dieses ist die Vorbelegung der Spezifikation. Sofern eine https auf eine http Seite verweist wird kein Referrer übertragen, allerdings erfolgt eine Übertragung von https auf https ebenso wie von http auf https
  • daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten auf die ich durch die Spezifikation verweise.
Da ich persönlich es als wichtig empfinde zu sehen, woher Seiten verlinken habe ich bei Einzelseiten und Artikeln die Variante der Übertragung der Seite gewählt und bei Übersichtseiten die sich auch ändern können lediglich die Domain mit übertragen. Aktuelle Browser halten sich wohl auch an diesen Meta-Tag.
 

Fazit

Insgesamt war der ganze Umzug dann tatsächlich erfolgreich, wobei tatsächlich einige Einstellungen noch nachgebessert worden sind (sowohl durch PHP Code als auch was die Einführung von SSL anbelangt). Hier bin ich sehr dankbar, dass meine Frau ruhig und kompetent das entsprechende Coding angepasst hat aber auch der Transfer meiner Seiten recht problemlos funktionierte. Mittlerweile dürfte auch Mailempfang wieder funktionieren und selbst die Twitter-Integration (die tatsächlich etwas arg kompliziert war) hat problemlos funktioniert. Ich würde mich freuen, wenn auch weiterhin mein Blog interessant ist und die Umstellung keine Probleme macht. Bekannt ist mir tatsächlich nur, dass in manchen Feedreadern der RSS Feed erneut abonniert werden muss, daher ist ein Besuch auf dieser Seite sicherlich hilfreich :-)
  Blogartikel rund um das Thema VG Wort
Das Thema VG Wort hat mich auch in unterschiedlichen Blogartikeln beschäftigt.  

Hinweis:

Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit"  und wird von mir regelmäßig aktualisiert.




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