17:53 Uhr
Grundlagen: Kopieren von SAP Query innerhalb Benutzergruppen
Mit Zunahme der Möglichkeiten von SAP Query als Berichtstool kann es aber auch zur Notwendigkeit kommen, dass eine bestehende Query nun von mehr als eine Benutzergruppe genutzt werden soll.
Zum Beispiel könnte eine Query die bisher von der Abteilung Kosten- und Leistungsrechnung in der Benutzergruppe CO genutzt wurde auch den Kolleginnen und Kollegen der Finanzabteilung in der Benutzergruppe FI weiter helfen.
Handelt es sich um eine Quickview kann dieses relativ einfach durch die Funktion "Quickview konvertieren" wie im Artikel "Tabellen doppelt im Infoset nutzen und Quickview in Query umwandeln" beschrieben erfolgen.
Exkurs: Konvertieren von QuickView
Hierzu kann in der Transaktion SQ01 in der aktiven Benutzergruppe über das Menü QUERY -> QUICKVIEW KONVERTIEREN eine bestehende Quickview selektiert werden und Infoset und Query dazu angelegt werden.
Nach Aufruf der Funktion "Quickview konvertieren" erscheint ein Auswahlfeld in der die Quickview und der Benutzer anzugeben ist. Nachdem damit die Quickview selektiert wurde kommt zur Konvertierung die Nachfrage nach Query und Infoset Bezeichnug. Beide werden dann in der Benutzergruppe angelegt in der die sich der User gerade in der SQ01 befindet. Wenn ich das richtig sehe besteht hier sogar die Möglichkeit eine Quickview eines anderen User direkt zu kopieren bzw. zu konvertieren.
Dieses dürfte auch beim Wechsel der Zuständigkeiten recht hilfreich sein, wenn benutzerbezogene Quickview künftig von der Nachfolge genutzt werden sollen.
Ähnlich komfortabel ist das Kopieren einer Query von einer Benutzergruppe auf die andere Möglich.
Hierzu muss im ersten Schritt das zugeordnete Infoset der Query (als Datengrundlage) in der Transaktion SQ02 über die Schaltfläche "Zuordnung zu Rollen/Benutzergruppen" der Zielbenutzergruppe zugeordnet werden.
Danach kann in der Pflege der Query über die Transaktion SQ01 die Schaltfläche "Kopieren.." oder alternativ die Taste F9 ausgewählt werden. Hierzu sollte aber vorher in die Zielbenutzergruppe, wohin die Query kopiert werden soll, gewechselt werden.
In unseren Fall wäre dieses über die Schaltfläche "BenGruppe wechseln" (alternativ die Tastenkombination UMSCH + F7) die Benutzergruppe FI der Finanzbuchhaltung.
Nach Aufruf der Schaltfläche "Kopieren einer Query" kann in den Feldern Von die Query nd die Benutzergruppe frei eingegeben werden.
Im Feld Nach kann dann nur der neue Name der Query eingetragen werden, da die Benutzergruppe durch die aktiv gewählte Benutzergruppe vorbelegt ist.
Eine Werthilfe (F4-Auswahl) ist leider nicht vorhanden, so dass vorab der Name der Query und die Benutzergruppe sich gemerkt werden muss.
Zu Beachten ist dabei, dass weder Selektionsvarianten (Varianten zur Query) als auch Layoutvarianten kopiert werden. Dieses kann besonders dann ein Problem sein, wenn in der Query im Eisntiegsbild eine Variante als Standard und Plficht mit angegeben worden ist.
Hinweis:
Eine kurze Einführung in das Thema SAP Query habe ich im Artikel
"Grundlagen Kurzeinführung und Handbuch SAP Query" beschrieben und hoffe Ihnen hier eine Einführung ins Thema bieten zu können.
19:53 Uhr
Hintergrund zum Interview auf thinkdoforward und Studium an der heutigen Technischen Hochschule Mittelhessen (THM)
Facebook Twitter Google+ XING
Ursache dafür war, dass wir letzte Woche unterwegs waren so dass hier im Blog kein Hinweis dazu erfolgte. Dieses würde ich gerne nachholen und ein paar Worte zum Hintergrund schreiben.

Das Interview "Unternehmen müssen in Zukunft viel mehr in SAP-Weiterbildung investieren – Andreas Unkelbach im Interview" selbst wurde per Skype geführt und hatte sich anhand einiger weniger Themen SAP, CO und Buch orientiert aber sich dann frei in der Themenentwicklung gestaltet.
Schon anhand des Vorschaubildes ist zu erkennen, dass das Interview sympathisch geführt worden ist und ich muss zugeben, dass sowohl die Fragen zum Beispiel zu Trendthemen in den nächsten fünf bis zehn Jahren in Bereich SAP-Controlling sehr spannend war und hier im Gespräch tatsächlich einige spannende Aspekte noch einmal in den Fokus gerückt worden sind.
Aber auch die Erinnerung, wie sich der Weg zum Thema SAP und mein beruflicher Weg so entwickelt hat und aktuell gestaltet ist etwas, dass man sich eigentlich doch recht selten in Erinnerung ruft.
Studium der Betriebswirtschaftslehre Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsinformatik
Im Rückblick kann ich heute zukünftige Studierende empfehlen an meiner alten Hochschule (ehemals FH Gießen-Friedberg heute: Technische Hochschule Mittelhessen) auch einmal exotischere Schwerpunkte im Studienfach BWL zu wählen. Bei mir hat sich die Kombination aus Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsinformatik tatsächlich positiv entwickelt
Während zum Schwerpunkt Wirtschaftsrecht unter anderen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder auch Wettbewerbs- und Insolvenzrecht gehören finden sich im Studienschwerpunkt Wirtschaftsinformatik Vorlesungen zur Datenmodellierung und Datenmanagement aber auch SAP Veranstaltungen als Module Standardsoftware für die Logistik (MM, LO), Standardsoftware für Rechnungswesen und Controlling (FI,CO). Daneben ist es noch empfehlenswert die Veranstaltung Standardsoftware für das Personalwesen aus den Studienschwerpunkt Personalwesen zu besuchen um auch das SAP Modul HCM näher kennen zu lernen.
Im Laufe meines Studiums hatte ich auch eine Internetseite zum Studium der BWL online gestellt, die mittlerweile allerdings offline ist.Aus Nostalgiegründen habe ich sogar noch einen kleinen Screenshot von dieser Seite:

Die Seite ist dann im Laufe des Studiums mit immer mehr Mitschriften gewachsen und half mir auch dabei, das gelernte zu verschriftlichen bzw. mit der Seite auch zu lernen. Meine Mitschriften und Unterlagen zum Studium wurden wohl auch als Lernunterlagen durch andere Studierende rege genutzt.
Mit Abschluss des Studiums wurden die Mitschriften dann aber ein wenig veraltet und der Aufwand der Pflege der Seite wäre durchaus problematisch gewesen. Ausserdem waren viele SAP Infos hier noch auf SAP R/3 4.6b (was auch mein erstes SAP System im beruflichen Umfeld war). Die Idee das eigene Wissen oder auch die Mitschriften und für einen persönlich erstellten Unterlagen zu teilen verfolge ich auch mit diesen Blog weiterhin, dass mittlerweile seit 2004 doch den ein oder anderen Artikel online hat :-)
Im Laufe der Zeit haben auch andere Bildungseinrichtungen passende Angebote im SAP Umfeld online gestellt. Besonders beeindruckt mich hier das Konzept der berufsbildenden höheren Schulen oder Handelsakademie in Österreich. So ist die Kooperation des SAP Academic Competence Center Wien (ACC Wien) als Projekt der TU Wien in Zusammenarbeit mit der WU Wien und BHS Lehrern ein Beispiel die ein eigenes Schulungssystem für SAP aufgebaut haben. Darauf bin ich in den Artikeln "SAP Schulungsunterlagen" oder auch "Schnelleinstieg ins SAP Rechnungswesen mit cat content ;-)" eingegangen.
Abschluss als Diplom Betriebswirt (FH) - Praxisdiplomarbeit "Berechtigungswesen in SAP auf Basis der Überarbeitung des vorhandenen Konzeptes der FH Gießen-Friedberg im Bereich Finanzwesen und Controlling"
Durch die Schwerpunkte entwickelt sich dann tatsächlich eine Begeisterung rund um SAP die sich auch anhand meines Lebenslauf zeigt wo aus diesen Grundlagen aber auch durch mein berufspraktisches Semester (kurz: BPS) oder die praxisbezogene Diplomarbeit zum Berechtigungswesen ein Weg abgezeichnet hat aus dessen Grundlagen ich heute noch profitiere.Hier bin ich tatsächlich ein Fan der praxisorientierten Ausbildung, die wir damals erhalten haben. Nahezu ebenso wichtig ist aber auch der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen die gerne ihr Wissen teilen und für einen Gedankenaustausch rund um SAP immer wieder zur Verfügung stehen. Dieses ist gerade an den Hochschulen in Hessen auf Arbeitsebene ein absoluter Bonus den wir hier leben.
Lebenslanges Lernen und Weiterbildung mit SAP
Das Thema SAP-Weiterbildung ist auch hier auf der Seite zum Beispiel in der Rubrik SAP Know How oder durch meine Publikationen bzw. natürlich auch Buchempfehlungen sowie Blogartikel nicht nur zu SAP ein ständiges Thema.Zum Thema Grundlagen und Dokumentationen weise ich als Beispiele gerne auf eine kurze Einführung in das Thema SAP Query im Artikel"Grundlagen Kurzeinführung und Handbuch SAP Query" oder auch m Artikel "Grundlagen Kurzeinführung und Handbuch Report Painter Report Writer" hin. Daneben sind aber auch Themen wie "Smart Home Systeme im Alltag - z.B. Google Home und Amazon Echo (Alexa)" hier ebenso vertreten wie juristische Entwicklungen wie im Artikel "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite)" womit sich schon die Bandbreite eines Blogs recht gut abbilden lässt und was einen auch selbst hilft immer einmal wieder sich systematisch in "neue" Themen einzuarbeiten.
Daneben nutze ich aber auch gerne Weiterbildungsangebote egal ob nun klassische Vorortschulungen oder aber auch Angebote der SAP wie "Weiterbildung im SAP Umfeld durch Selbststudium mit MOOC openSAP". Aber auch Videos oder das Angebot meines Verlages sind hier eine wichtige Quelle für Informationen.
Buchveröffentlichungen
Die beiden Buchveröffentlichungen "Buchveröffentlichung »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)«" und "Buchveröffentlichung »Berichtswesen im SAP®-Controlling«" haben ebenfalls dazu beigetragen, dass ich mich etwas tiefer in das Themengebiet SAP CO eingearbeitet habe. Viele Aspekte zum Autorendasein / Blogger habe ich auch im Abschnitt "Autorenvergütung für Bücher oder auch Onlineartikel / Autorenleben" festgehalten. Die dabei gesammelte Erfahrungen mag ich ebenfalls nicht mehr missen, auch wenn teilweise das Schreiben herausfordernd war und ich noch heute der Anmerkungen meiner Lektorin dankbar bin, da durch gezielte Rückfragen, sanfte Kritik und einige rote Anmerkungen aus meiner Sicht zwei wirklich hilfreiche Bücher für den Alltag mit SAP Controlling entstanden sind. Gerade das Berichtswesen ist hierbei besonders zu erwähnen, da sich hier auch wieder ein Arbeitsschwerpunkt von mir hinentwickelt.Viele der in den Büchern angesprochenen Themen sind jedoch auch auf Grundlage von Anfragen oder Rückmeldungen zum Buch entstanden, so dass es nicht weiter verwunderlich ist, dass beide Buchtitel auch als Stichwort (Tag) hier im Blog zu finden sind.
Paperback ISBN: 9783960127406
Für 19,95 € direkt bestellen
Oder als SAP Bibliothek-Flatrate *
Für 19,95 € direkt bestellen
Oder als SAP Bibliothek-Flatrate *
Trends und Neuentwicklungen zum Beispiel an S/4 HANA
Neben den FI CO Forum Infotagen ("Rückblick FI CO Forum Infotage 2016 in Köln und Zürich", "Rückblick FI CO Forum Infotage 2017 in Köln") mit umfangreichen Vorträgen bietet Espresso Tutorials auch im Videokanal aktuelle Informationen an.Im englischsprachigen Espresso Tutorials Virtual Book Club Meeting zum Thema "First Steps in SAP S/4 HANA Finance" von Janet Calmon, Chief Product Owner Management Accounting der SAP SE vom April 2018 sind unter anderen folgende Themen behandelt worden:
- SAP S/4HANA Finance - Universal Journal
https://youtu.be/cCclhzVNWdY - SAP S/4HANA Finance - Semantic Tag
https://youtu.be/2PCDCmeHUO8 - SAP S/4HANA Finance - Hierarchies
https://youtu.be/Y5t51B_OcUE
Aber auch Grundlagen zum Beispiel die "Infromationen zu SAP Modulen" auf dv-treff.de oder diverse Artikel auf fico-forum.de sind immer wieder einen Besuch wert. Gerade bei der Ausarbeitung "Auffrischungsworkshops SAP Query im Hochschulcontrolling und Hochschulberichtswesen" oder anderer Schulungsunterlagen kann dieses sehr hilfreich sein... Inwieweit diese Seiten als Quellen für wissenschaftliche Abschlussarbeiten (Bachelor, Master, Diplom) geeignet sind ist dann wieder eine andere Frage :-). Sollte meine Seite in dieser Richtung einmal genutzt werden, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.
Webputation und eigene Veröffentlichungen
Mittlerweile ist diese Seite nicht nur ein persönlicher Wissenspool sondern auch eine digitale Visitenkarte die es mir auch ermöglicht mit anderen Personen im Austausch zu treten oder auf SAP Themen angesprochen zu werden. Das Thema Webputation hatte ich auch im Artikel "Von der Bewerbungshomepage hin zum Wissenspool mein Beitrag zur Blog- und Webparade für Personenmarken #personalbrandmix" angesprochen.
Umso mehr bin ich der Meinung, dass der Austausch von Wissen oder das Teilen ebensolchen an vielen Stellen positive Effekte hat. Egal ob nun ein Kollege auch zum Thema Hochschulcontrolling (siehe "Informationen rund um Hochschulcontrolling, Haushalt, Finanzen und Rechnungswesen") eine Seite betreibt oder die unterschiedlichsten Blogs (siehe Blogroll) ihr Wissen teilen und online stellen, all diesen Seiten ist eines gemeinsam sie werden von Menschen betrieben die für ihr Thema eine Begeisterung entfalten und dieses auch in digitaler Form leben.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei Isa Bodur von thinkdoforward.com für das gemeinsame Interview und Gespräch bedanken und kann die Seite "Für SAP-Berater" empfehlen.
Hinweis:
Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und wird von mir regelmäßig aktualisiert.
Aktuelles von Andreas Unkelbach
unkelbach.link/et.reportpainter/
unkelbach.link/et.migrationscockpit/
14:41 Uhr
EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)
Außerdem helfen folgende Artikel auch dabei nicht wegen einer neuen Vorschrift automatisch in Panik zu geraten sondern sich in aller Ruhe mit diesen Themenkomplex auseinander zu setzen.
Daneben gehe ich aber auch auf tatsächliche Fragen ein, die ich mir im Rahmen des Prozesses stelle:
- Quellen zum Nachschlagen:
- Magazine, Hefte, Publikationen
- Offiziele Stellen, Landesämter, Datenschutzseiten, Vorlagen
- Jura, rechtlicher Hintergrund
- Recht am Bild, Fotografieren und DSGVO
- Blogartikel, Blogserien
- VBlogs und Podcasts zum Thema
- Facebook Live Talk
- Praktische Umsetzung
- Datenschutzerklärung für die eigene Internetseite
- Kirchliches Datenschutzrecht (EKHN) - Öffentlichkeitsarbeit
- Auftragsverarbeitungsvertrag mit Webhoster
- Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google Analytics
- Weitere Dienste und DSGVO
- Social Media Präsenzen
- Onlinemarketing und DSGVO
- Personalisierte Werbung / Google Adsense
- Technische Umsetzung RequestNonPersonalizedAds
- Einstellung EU Nutzereinwilligung
- Fazit
- Informationen rund um Datenschutz per Twitter
- Anpassung IDV, DSE und Verträge
- Technische Anpassungen hier im Blog
- Danke an Twitter, Blogs und andere Informationsseiten
- Weitere Updates und wie geht es weiter
- Nach der DSGVO ist vor der ePrivacy Verordnung
- DSGVO und Brexit
- Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II
Mit dem BGH Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II sind hier auch weitere Artikel ergänzt worden.
Damit sind eigentlich ein Großteil der Themen erläutert und mittlerweile auch hier umgesetzt.
Magazine, Hefte, Publikationen
In der c't 05/2018 wurde das Thema unter anderen im Artikel "Fit for DSGVO Das neue Datenschutzrecht für Website-Betreiber" behandelt. Im Zusammenarbeit mit dem t3n Magazin hat Dr. Thomas Schwenke einen "DSGVO-Guide mit Mustern für Unternehmer" veröffentlicht.Das Titelthema der 11 2018 Ausgabe der c't hat ebenfalls als Thema "Der DSGVO-Praxisguide - EU-Datenschutz für Verbraucher, Webmaster und Unternehmen".
Ergänzend zum Artikel "Final Countdown Die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben läuft nicht rund" liegt der aktuellen Ausgabe auch ein c't-Booklet: Fit für die DSGVO unter https://ct.de/yg9g bei.
Auch das Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht hat als Herausgeberin ein Buch für "Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine: Das Sofortmaßnahmen-Paket" (Amazon Partnerlink / Werbung) veröffentlicht, der mit 5,50 Euro sehr günstig ist.
Literatur in gedruckter Form
Aktuell dürfte auch folgende Bücher hier das Thema ansprechen, wobei die Autoren auch teils im folgenden Artikel noch auftauchen.
- "DSGVO für Website-Betreiber: Ihr Leitfaden für die sichere Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung." von Christian Solmecke und Sibel Kocatepe (erscheint Juni 2018 im Rheinwerk Verlag) *
- "Recht im Online-Marketing: So schützen Sie sich vor Fallstricken und Abmahnungen. Inkl. DSGVO (Ausgabe 2018)" von eben diesen bzw. ebenda.*
- "Formularhandbuch Datenschutzrecht" C.H.Beck Verlag u.a. von RA Dr. Ansgar Koreng und RA Dr. Matthias Lachenmann.wobei dieses wohl eher für Juristen, Datenschutz- und Datensicherheitsbeauftragte geeignet ist.*
- "Datenschutz mit SAP: Der Praxisleitfaden zur EU-DSGVO-Umsetzung in SAP Business Suite und SAP S/4HANA (SAP PRESS)" weniger für Website aber mehr im Bereich SAP ist dieses Buch geeignet.*
- "Social Media Marketing und Recht" von Thomas Schwenke schon etwas älter aber von den Grundlagen sicher wieterhin aktuell *
- "Kirchliches Datenschutzrecht: Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzvorschriften der Kirchen in Deutschland und Durchführungsverordnungen" von Alexander Golland (Autor) und Olaf Koglin (Mitwirkende) *
- ... Wobei ich persönlich die Whitepaper und folgende Informationen naturbedingt ebenfalls aktuell und informativ empfinde.
* Amazon Partnerlink
Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Käufen über Amazon.
Offiziele Stellen, Landesämter, Datenschutzseiten, Vorlagen
Eine Seite zum Thema "Datenschutz - Bessere Vorschriften für kleine Unternehmen" hat auch die Europäische Kommision online gestellt in der die Hintergründe zur Regelung erläutert werden.Das bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht bietet unter anderen auch "Handreichungen für kleine Unternehmen und Vereine" in der sowohl Anforderungen als auch Musterverzeichnisse hinterlegt sind. Ebenso bietet die Seite datenschutz-guru.de ein "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" nach Artikel 30 DSGVO an. Generell bietet die Seite auch durch unterschiedliche Blogbeiträge viele aktuelle Informationen zum Thema.
Auch die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. hat "Praxishilfen DS-GVO" veröffentlicht.
Daneben bietet die activeMind Management- und Technologieberatung AG einige Hilfen zum Thema "Compliance mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung" quasi als Hilfe zur Selbsthilfe an.
Jura, rechtlicher Hintergrund
Gerade zum juristischen Hintergrund kann ich die Serie zur EU-DSGVO von Rechtsanwältin Nina Diercks / Anwaltskanzlei Diercks empfehlen. Schon das Socialmediarecht Blog heute Diercks Digital Recht hatte sich dadurch ausgezeichnet, dass hier auch komplexere Themen verständlich und humorvoll vorgestellt worden sind.Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat ebenfalls "FAQ's zur Datenschutz-Grundverordnung" online gestellt.
Auch der hessiche Datenschutzbeauftragte hat Informationen zum Thema "Neues Datenschutzrecht" veröffentlicht. Dabei sind auch diverese Auslegungshilfen und Kurzpapiere veröffentlicht.
Ein Problem bei juristischen Themen ist oftmals, dass hier dann passende Panik von unterschiedlichen Seiten entsteht. Ein etwas ruhiger Artikel versucht hier mit den häufigen juristischen DSGVO-Mythen aufzuräumen. Dieses ist im Artikel auf rechtzweinull.de unter "Mein erster DSGVO Rant – Zu viele Mythen und gefährliches Halbwissen zum neuen europäischen Datenschutzrecht".
Recht am Bild, Fotografieren und DSGVO
Im Rahmen der DSGVO ist auch das Thema Photographie wieder aktuell. Hier stellt IPCL Rieck & Partner im Artikel "Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für Fotografen" im nicht privaten Umfeld zusammen.
Im Podcast Rechtsbelehrung in der Folge "DSGVO: Einschränkungen für Fotografen? – Rechtsbelehrung Folge 56 (Jura-Podcast)" ist dies ebenfalls direkt Thema.
Ebenso beschäftigt sich rechtambild.de im Beitrag "Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht" rechtliche Informationen rund um das Urheberrecht und Fotorecht insbesondere in Hinblick auf das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG / KUG) und der DSGVO.
Nachtrag Februar 2019:
Ebenfalls interessant kann hier das Interview im Beitrag " Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen?" von Dr. Kerstin Hoffmann (PR-Doktor) und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke sein, das ebenfalls in Hinblick auf DSGVO ein Update erhalten hat.
Blogartikel, Blogserien
Peer Wandiger von Selbständig im Netz hat eine Webserie zum Thema "DS-GVO gerechte Website erstellen" angefangen welche regelmäßig ausgebaut wird.
Ebenso ist der Artikel "Was bedeutet die DSGVO für Einzelunternehmer und Freelancer?" von content-iq lesenswert.
Auf lesefreude.at ist im Artikel "DSGVO – Leifaden für Blogger" wie für die eigene Seite die DSGVO umgesetzt worden ist.
Ein ebenfalls umfangreicher Artikel ist auf reisen-fotografie.de unter "DSGVO als Blogger – Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung" von Thomas Jansen veröffentlicht. Hier war insbesondere auch der Abschnitt "Daten beim Hoster" wo angekündigt wird, dass beim Hoster all-inkl ebenfalls ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden kann bzw. hier noch eine Info durch den Hoster an die Kunden erfolgen wird.
Annete Schwindt dokumentiert in ihren Artikel "Umstellungen wegen der DSGVO" aktuelle Vorkehrungen die sie trifft.
Generell haben die Blogartikel gleichzeitig auch weiterführende Links, so dass hier auch weitergehende Informationen angelesen werden können.
Wobei stets zu beachten ist, dass diese Artikel Erfahrungsberichte sind und keine Rechtsberatung.
Eine kritische Auseinandersetzung um nicht zu sagen Rant ist auch im Artikel "DSGVO: So viel Panik für nichts Neues – und warum es trotzdem ein grundlegendes Problem gibt" auf binary-butterfly.de Wobei dieses eher einen Blick auf die technische und gesellschaftliche Seite geworfen hat.Hier sind insbesondere auch die Kommentare lesenswert.
VBlogs und Podcasts zum Thema
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECK hat ein Video zum Thema "DSGVO - Was ihr als Blogger beachten müsst | Zu Gast: Ricarda Nieswandt von BLOGST" auf Youtube hochgeladen und schildert im Gespräch mit Ricarda Nieswandt von BLOGST und Hubertus Jencquel, was Blogger bei der Umsetzung des Datenschutzes beachten müssen.Ebenso hat sich in der Folge Nr. 151 der Jurafunk von von Rechtsanwalt Stephan Dirks und Jurist Henry Krasemann mit dem Thema am 20.03.2018: Jurafunk Nr. 151: (Fast) alles zur Datenschutz-Grundverordnung auseinander gesetzt (siehe auch "Jurafunk Nr. 151: Frivoles Plaudern über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" auf dirks.legal).
Ebenso sind Marcus Richter und Thomas Schwenke vom Jurapodcast Rechtsbelehrung auf das Thema in der Folge "DSGVO: Alles zur EU-Datenschutzgrundverordnung – Rechtsbelehrung Folge 54 (Jura-Podcast)" eingegangen. Dabei werden in rekordverdächtigen 2 Stunden 22 Minuten und 22 Sekunden die Grundlagen zur EU-Datenschutzgrundverordnung vorgestellt. Da in der nächsten Podcast Folge sich um die Erstellung einer Datenschutzerklärung gewidmet wird ist diese Folge als Grundlage absolut empfehlenswert.
Mittlerweile ist auch der zweite Teil schon online "DSGVO: Datenschutzerklärung FAQ – Rechtsbelehrung Folge 55 (Jura-Podcast)", wobei auch das Facebook Q&A hörenswert war.
Diesmal aber nur 1 Stunde und 26 Minuten lang.... (aber immerhin ein Grund sich aufs Wochenende zu freuen (oder auch schon heute Abend)).. :-) Ebenso gibt es noch eine weitere Folge rund zum Thema Foto, Bild und Video unter der DSGVO :-)
Ein wesentlich tiefer in die Materie (mit Bezug auf Normen und Gesetzesregelungen) berichtet Stephan Hansen-Oest (datenschutz-guru.de) im Video "DSGVO in kleinen Unternehmen umsetzen – Tipps für ein „DSGVO-Projekt“" am Beispiel einer Anwaltskanzlei die Umsetzung oder aber stellt eine "Webinaraufzeichnung: Umsetzung der DSGVO mit der GM-Methode" zur Verfügung.
Mein Lieblings-VBLOG c't uplink hat unter "c't uplink 22.3" dabei ist auch das Thema DSGVO für Dummies mit ein Thema, so ab Minute 24:45 (Frickeln mit der DSGVO).
Einen Tag vor in Kraft treten der DSGVO berichtet auch die Heiseshow im Artikel "heiseshow: Die DSGVO kommt – Was genau passiert jetzt?" insbesondere der Punkt mit medizinische Daten aber auch inhaltliche Themen weren hier angesprochen und durch gewohnte gute Moderation verständlich dargestellt.
Facebook Live Talk
Im Facebook LIVE Event DSGVO Questions & Answers mit Dr. Thomas Schwenke und Social Media Experte Thomas Meyer von Swat.io werden ebenfalls die Fragen rund ums Thema behandelt und die Aufzeichnung steht auch nach dem Event noch zur Verfügung.Seitens der MOKS OG ist auf moks.at eine Zusammenfassung unter "DSGVO Questions & Answers mit Dr. Thomas Schwenke" zu finden. Dennoch ist die Videoaufzeichnung sicher etwas für ein längeres Wochenende.. :-)
Praktische Umsetzung
Gerade in den verlinkten Blogartikeln sind schon einige Punkte erwähnt die andere Blogs und Seiten direkt umgesetzt haben und wie sie dabei vorgegangen sind. Im folgenden Abschnitt möchte ich nur auf die von mir genutzten Tools für einige Seiten eingehen und auf entsprechende Praxishilfen direkt verweisen. Viele Blogs setzen dabei auf WordPress (eines der bekanntesten Blogsysteme), so dass hier auch entsprechend viele Artikel zu geschrieben sind.Auch das DRWEB.de Magazin hat im Rahmen einer "Homestory: Wie Dr. Web die DSGVO umsetzte" das Thema aufgegriffen und tatsächlich die eigenen Schritte vorgestellt. Dr. Web weckt bei mir immer noch die Erinnerung an die Frühzeit von Homepages und das gelbe Buch dürfte noch immer irgendwo bei uns im Bücherschrank stehen :-)
Sofern jemand ein Wordpress (womöglich noch bei allinkl) einsetzt dürfte auch der Artikel "DSGVO? Da gibt’s doch was von Ra… äh ein WordPress Plugin" von dasnuf.de mehr als hilfreich sein. Persönlich nutze ich ein anderes Blogsystem/CMS aber dennoch mag ich diesen Artikel nicht unerwähnt lassen.Die Motivation zum Artikel kann ich gut nachvollziehen und habe daher von Anfang an diesen Artikel so zusammengestellt, dass ich diesesen auch selbst gerne lesen würde, bzw. dass ich selbst mir auf der einen oder anderen Stelle einmal festhalten wollte, welche Artikel hier mir lesenswert erscheinen.
Dieses ist mit einer der Gründe warum ich das Netz noch immer sehr liebe und froh bin, dass das Blogsterben wohl immer noch ein Gerücht ist, dass viele andere immer wieder zu wierlegen wissen.
Datenschutzerklärung für die eigene Internetseite
Gerade das Thema DS-GVO-konforme Datenschutzerklärung ist wohl ein Thema, dass auch auf einige Seiten zukommen wird und wo bestehende Erklärungen Anpassungsbedarf haben. Gemeinsam mit der DGD (Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH) hat die Kanzlei WBS (Wilde Beuger Solmecke GbR) eine Muster-Datenschutzerklärung als Formular zur Verfügung gestellt ("Datenschutzerklärung-Generator – Ihre DS-GVO-konforme Datenschutzerklärung einfach per Klick") ebenso bietet auch erecht24.de einen "eRecht24 Datenschutz Generator" an. Teile davon sind allerdings eRecht24 Premium Kunden vorbehalten.Der "Datenschutz-Muster Generator für Webseiten, Blogs und Social Media" von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke ist mittlerweile im Hinblick auf die kommende Datenschutzgrundevrordnung (DSGVO) überarbeitet worden.. und wird zum 22. April 2018 auch finalisiert.
Die generierte Datenschutzerklärung darf von Privatpersonen und Kleinunternehmern verwendet werden. Vielen Dank dafür :-).
Update Lizenzbestimmungen zum 21.01.2019:
Bisher war die Regelung auf datenschutz-generator.de wie folgt:
Neben Privatpersonen durfte die Datenschutzerklärung auch von Kleinunternehmer verwendet werden. Hierbei war die Wertgrenze der Brutto-Umsätze im vergangene Jahr nicht höher als 17.500 Euro. Sofern der Umsatz im folgenden Jahr über die Grenze steigt, musste für ein Update eine entsprechende Lizenz erworben werden. Der vorher generierte kostenlose Text durfte beibehalten werden. Umgekehrt war auch die Erstellung neuer Texte kostenfrei, wenn diese unter die Kleinunternehmergrenze fiel.
Bei der kostenloser Nutzung (im Gegensatz zum Erwerb einer Lizenz) durfte der den Hinweis auf den Generator nicht aus dem Muster entfernt werden.
Zum 21, Januar 2019 ist ein Lizenzshop für Geschäftskunden auf der Seite eingeführt und die Wertgrenze für Privatpersonen und nicht-kommerzielen Bloggern sowie kleine Vereine auf einen Brutto-Umsatz von 5.000 Euro gesetzt.
Jedoch wird darauf hingewiesen, dass die ältere Lizenz weiterhin gilt
Diese Änderung betrifft somit alle Kleinunternehmer mit Brutto-Umsatz zwischen 5.000 und 15.000 Euro für neu generierte Texte.
Für Personen deren Umsatz des Vorjahres unter der Wertgrenze lag ändert sich ebenfalls nichts.
Prof. Dr. Thomas Hoeren hat auf der Seite des ITM ebenfalls "Materialien zum Internetrecht" zur Verfügung gestellt. Neben dem aktuellen Skriptum zum Internetrecht oder IT-Vertragsrecht ist hier auch eine Musterdatenschutzerklärung nach EU-DSGVO zu finden. Das ITM ist das Landeskompetenzzentrum (NRW) im Bereich Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht und gehört der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster an.
Kirchliches Datenschutzrecht (EKHN) - Öffentlichkeitsarbeit
Für die Evangelische Kirche und ihre Einrichtungen gilt nach wie vor das EKD Datenschutzgesetz (DSG-EKD), das jedoch ebenfalls an das EU Recht angepasst worden ist und am 24. Mai 2018 in Kraft getreten ist.Die evangelische Kirche Hessen Nassau (EKHN) hat ebenfalls eine "Handreichung der EKHN zur EU Datenschutzverordnung" veröffentlicht. Insbesondere geht diese auf das Thema Datenschutz im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (von Gemeindebrief, kirchlicher Datenschutz oder auch Muster für eine Datenschutzerklärung).
Auftragsverarbeitungsvertrag mit Webhoster
Neben der Datenschutzerklärung kann auch ein Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag (ADV-Vertrag), auch Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV), erforderlich sein. Auf Blogmojo im Artikel "ADV-Verträge für Blogger & Online-Unternehmer: Liste mit Hostern, Newsletter-Tools etc." sind durch von Finn Hillebrandt zusammengestellt worden.
Unter anderen bietet mein Webhoster All-Inkl (Werbung/Partnerlink) einen Auftragsverarbeitungsvertrag für das Webhosting an. Dieser kann in der Benutzerveraltung auf https://all-inkl.com/members/ unter Stammdaten->Auftragsverarbeitung online abgeschlossen werden. Vertragsabschlüsse mittels elektronischem Format vor dem 25.05.2018 erfolgen aus formellen Gründen erst mit Wirkung ab dem 25.05.2018, da erst ab diesen Datum entsprechende Verträge elektronisch abgeschlossen werden können.
Danach ist sowohl der Vertrag als auch die Anlagen dann ebenfalls im Portal herunterladbar. Bei Schriftform kann dieser auch für 10 Euro angefordert werden.
Als Anlagen stehen unter anderen die "Technische und organisatorische Maßnahmen Auftragsverarbeitungsvertrag Art. 32 Abs. 2 DS-GVO" betreffend des Webhosting zur Verfügung.
Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google Analytics
Daneben ist auch schon vor der DSGVO eine Auftrags(daten)verarbeitung mit Google beim Einsatz von Google Analytics umzusetzen.Weitere Informationen zum Thema "Google Analytics datenschutzkonform einsetzen" sind auf datenschutzbeauftragter-info.de zu finden. Ferner sind im Artikel "Google Analytics – Anleitung für datenschutzkonforme Nutzung, Mustertext und FAQ" von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke zu finden. Dieser Artikel ist mittlerweile um Aspekte rund um Google Analytics & DSGVO als Anleitung zur möglichst rechtssicheren Nutung) aktualisiert worden und wurde dabei auch um Hinweise wo die einzelnen relevanten Einstellungen in der Google Analytics Oberfläche zu finden sind, ergänzt.
Ebenso ist dieses auch Teil der EU-DSGVO Serie "Der rechtskonforme Einsatz von Google Analytics bzw. Universal Analytics unter der DSGVO – Teil 12 zur EU-DSGVO, Cookies und Tracking" von Rechtsanwältin Nina Diercks.
Weitere Dienste und DSGVO
Im Artikel "Google & DSGVO: Welche Dienste sind datenschutzkonform nutzbar und wie?" stellt ebenfalls Finn Hillebrandt (blogmojo.de) zusammen, wie einzelne Dienste von Google mit der DSGVO weiterhin nutzbar sind.Social Media Präsenzen
Mit der Entscheidung zur Verantwortung von Seitenbetreibern von Facebook Fanpages gemeinsam mit Facebook ist hier auch ein weiteres Thema aktuell geworden und auch entsprechend aufgegriffen worden. Die (Vorab-) Entscheidung C-210/16 des EuGH ist auf europa.eu veröffentlicht.Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke berichtet dazu auf "Beitragshinweis: EUGH Urteil: Müssen nun alle Facebook-Seiten geschlossen werden?" sowie auf Heise Online unter "Analyse zum EuGH-Urteil: Kein Grund Facebook-Seiten zu schließen".
Ebenso stellt sich Rechtsanwältin Nina Diercks im Artikel "Facebook-Seitenbetreiber und Facebook sind gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich – EuGH C-210/16 – Und nun?" hier passende Informationen zusammen.
Ein weiterer Artikel "EuGH Urteil: Facebook Fanpagebetreiber sind mitverantwortlich für Datenverarbeitung auf Facebook ! Und jetzt ? " ist von Dr. Carsten Ulbricht auf rechtzweinull.de zu finden.
Auf datenschutz-generator.de ist ebenfalls schon ein passendes Update der Datenschutzerklärung (DSE) / Informationen zur Datenverarbeitung (IDV) zu finden.
Hier finde ich die Aktualisierung tatsächlich sowohl von der Schnelligkeit als auch von der Information her als großartigen Service. Danke sehr."Dazu wurde das Modul zu der Nutzung von Onlinepräsenzen aktualisiert (Frage „Unterhalten Sie Onlinepräsenzen in sozialen Medien?“ in der Gruppe „Social Media, Tools und fremde Inhalte“). Für Kleinunternehmer, Privatpersonen und Inhaber von Nutzungslizenzen, ist das Update kostenfrei."
Zwischenzeitlich liegt auch eine Stellungsnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Lände (DSK) vor die Rechtsanwältin Nina Diercks im Artikel "Update: Entschließung der DSK zum EuGH-Urteil C-210/16 im Hinblick auf eine gemeinsame Verantwortung von Facebook und Seitenbetreibern – Spoiler: Sie müssen was tun" zusammen gefasst hat.
Interessant dabei ist auch der Verweis zur Datenschutzerklärung in der Story zur Seite (rechte Seite auf der Facebook Fanpage) oder als festgepinter Beitrag bei Google Plus bzw. in den Infos bei Twitter..
Was mich allerdings tatsächlich an der gesamten Diskussion freut ist das Bewustsein, dass die eigene Webpage wichtig wird und viele Seiten wieder ein Umdenken haben um weg von der Monokultur eines sozialen Netzwerkes (nur Facebook) wieder hin zur Nutzung von eigenen Seiten zu finden. Restaurants die nur auf FB ihre Speisekarte und Öffnungszeiten stehen haben macht die Auswahl für einen Computerstammtisch nicht gerade einfacher.
Sapnnend in diesem Zusammenhang empfinde ich die Diskussion in den Kommentaren auf selbstaendig-im-netz im Artikel "Ist Facebook nun verboten? Was bedeutet das EuGH Urteil für Fanpages?".
Update:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke bietet im Artikel "Wird Facebook legal? – Anleitung für Seitenbetreiber zum „Page Controller Addendum“" ein Update zum Thema Page Controller Addendum und ergänzt die Datenschutzerklärung um den Passus zur Grundlage einer Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten (siehe Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen) bei Facebook im Datenschutz-Generator.
Onlinemarketing und DSGVO
Im Artikel "Wenn Onlinemarketing zum Glücksspiel wird – DSGVO, Tracking und Opt-In-Pflicht für Cookies" von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke wird ebenfalls noch einmal das Thema Onlinemarketing unter den Gesichtspunkt von Tracking aber auch Risikoabwägung hingewiesen.Auch die weiterführende Links zu anderen Artikeln aber auch eigene Beiträge wie "Datenschutz und ePrivacy 2018 – Änderungen für Onlinemarketing, Tracking und Cookies" in dem ebenfalls die Grundlagen zum Onlinemarketing und Recht ebenda beschrieben wird ist hier sinnvoll und ilustriert erläutert.
Personalisierte Werbung / Google Adsense
Google und sicher auch andere Werbeanbieter haben hier ebenfalls eine Umsetzungsmöglichkeit für die Einbindung von Werbung ohne Bezug auf personenbezogene Daten umgesetzt. Ab den 7. oder 8. Mai 2018 besteht die Möglichkeit für Besuchende der eigenen Internetseite aus dem EU Wirtschaftsraum automatisch auf "nicht personenbezogene Werbung" umzustellen bzw. ergänzend dazu auch die Option zu ermöglichen, dass nach Zustimmung auch personenbezogene Werbung zugelassen werden kann.Bisher konnten diese unter
- Anzeigen zulassen und blockieren
- Content Seiten
- Alle Websiten
- Im Register "Anzeigenbereitstellung"
Wenn ich die Hilfe "Comply with EU user consent policy Choose ad serving options and get user consent" auf https://support.google.com/adsense/answer/7670013 richtig verstehe kann diese für EU User deaktiviert werden. Daneben wird aber auch auf der Seite https://support.google.com/adsense/answer/7670312 erläutert wie technisch mit einer Einwilligung für diese Werbungverfahren werden kann."Personalisierte Anzeigen: Anzeigen werden basierend auf Nutzerinteressen, demografischen Merkmalen und Google-Kontoinformationen geschaltet. Außerdem kann Google zum Erstellen von Interessenkategorien auf Informationen zu Websitebesuchen zugreifen."
Wie erwähnt ist auch heute schon diese Form der "Non-personalized ads" / "nicht personenbezogene Werbung" Möglich, wie auch auf Heise im Artikel "Datenschutzgrundverordnung: Google führt unpersonaliserte Werbung an" festgehalten wird.
Mittlerweile ist die entsprechende Infoseite auch als "Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung einhalten Optionen für die Anzeigenbereitstellung auswählen und Nutzereinwilligung einholen" unter https://support.google.com/dfp_premium/answer/7673898 in der "DoubleClick for Publishers-Hilfe" online. In der Adsense Hilfe ist ein entsprechender Hinweis noch nicht enthalten.
Mittlerweile ist der Reiter "EU-Nutzereinwilligung" in den Einstellungen von Google Adsense unter
- Anzeigen zulassen und blockieren
- Content Seiten
- Alle eigenen Webseiten
Hier können nun als Optionen:
- Personalisierte Werbung
Google darf Nutzern im EWR personalisierte Werbung präsentieren. - Nicht personalisierte Werbung
Google präsentiert Ihren Nutzern im EWR nur nicht personalisierte Werbung.
Technische Umsetzung RequestNonPersonalizedAds(
Wenn die Einwillligung erfolgt ist kann hier der Schalter(adsbygoogle=window.adsbygoogle||[]).requestNonPersonalizedAds=1
oder aber setRequestNonPersonalizedAds(0) bzeiehungsweise setting requestNonPersonalizedAds=0 wieder die personenbezogene Werbung einzustellen.
Damit ist es natürlich erforderlich, dass hier ein Zusatzcookie auf der eigenen Seite gesetzt wird, so dass die Einstellung keine personenbezogene Werbung zu verwenden einfacher ist.
Einstellung EU Nutzereinwilligung
In den Einstellungen von Google heisst es: "Die Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google sieht vor, dass Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmte Informationen zukommen lassen und ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder anderen lokalen Speicherverfahren und zur Präsentation personalisierter Werbung einholen." (siehe hierzu auch "Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU" von Google)Hier kann die Option "Nicht personenbezogene Werbung" gewählt werden. Die ausgewählte Optionen gelten ab dem 25. Mai 2018.
Sofern die Option gewählt wird, werden keine Nutzerbezogene Anzeigen mehr angezeigt.
Dieses sind Anzeigen basierend auf Nutzerinteressen, demografischen Merkmalen und Google-Kontoinformationen außerdem kann Google zum Erstellen von Interessenkategorien auf Informationen zu Websitebesuchen zugreifen.
Die Frage ist nun immerhin geklärt, ob beim Einsatz von Google Adsense ein OptIn erforderlich ist um mit personenbezogene Daten zu arbeiten, wie diese bspw. im Google Konto hinterlegt sind, oder aber der Hinweis auf Opt-Out in der Datenschutzerklärung im Abschnitt "Google-Re/Marketing-Services & Google Adsense"eine hinreichende Information ist.
Daher habe ich die Datenschutzerklärung um einen Passus "Google Adsense im Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)" erweitert.
Persönlich werde ich vss. die vorgeschlagene Version nutzen, so dass künftig nur noch über den Inhalt dieser Seite Werbeanzeigen eingeblendet werden. Die Aussage "If you've met the requirements of our Consent Policy and you want to serve non-personalized ads to all users located in the European Economic Area who visit your site, no changes to your ad tagging are needed." spricht dafür, dass hier durch das Setzen der Option dieses der einfachste Weg ist.
Ein entsprechender Hinweis in meiner Datenschutzerklärung ist bereits ergänzt und gilt ab 25. Mai 2018.
Fazit
Insgesamt ist das Thema sicherlich komplex dürfte aber in vielen Punkten schon den derzeitigen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechen. Ich denke, dass ein Bewusstsein für Datenschutz ebenfalls wichtiger geworden ist und sich das bewusste Auseinandersetzen mit der Thematik wichtig ist. Sicherlich führt dieses auch in vielen Bereichen zur Panik "Ich möchte mein Blog löschen" und andere Aussagen sprechen dafür... aber wie anhand der oberen Texte zu sehen ist, kann das Thema auch systematisch und in aller Ruhe angegangen werden.Gerade größere Diensteanbieter (Google Analytic, Adsense, VG Wort) oder auch Webhostinganbieter bieten entsprechende Anpassungen und Unterlagen an und ich bin mir sicher, dass auch die kommenden Wochen noch weitere Hilfestellungen, interessanter Artikel und konkretere Umsetzungen hier Thema sein werden.
Da ich es schade finden würde, wenn die Links in meiner Bookmarksammlung verbleiben habe ich diese hier im Artikel zusammen gestellt und hoffe, dass diese für die ein oder andere Person ein nützlicher Ausgangspunkt zum Thema sein können. Gerade für KMU, Vereine und andere Einrichtungen dürfte dieses mehr und mehr ein Thema sein und auch an der Arbeit im Hochschulumfeld oder im Ehrenamt sollte das Thema an mehreren Stellen aktuell sein.
Ein Kollege meinte einmal, dass Datenschutz immer ein lebendiger Prozess ist, so dass hier nicht mit einmaligen Handeln alles erledigt ist sondern es ein lebendiges System dahinter steckt und das Thema am Wachsen ist und auch die bestehenden Prozesse und Dokumentationen auch im Hinblick auf Datenschutz immer wieder dokumentiert und erweitert werden muss.
Informationen rund um Datenschutz per Twitter
Gerade durch Twitter bekomme ich immer wieder aktuelle Informationen von einigen Juristinnen und Juristen in die Timeline und bin immer wieder froh, dass hier in ruhiger, kompetenter und vor allem auch verständlicherweise das Thema angegangen wird.Eine zugegeben kleine Auswahl von Twitter Profilen ist in folgender Liste zu sehen:
- Amt 2.0 Akademie @amt20akademie
- Finn Hillebrandt @blogmojo
- Rechtsbelehrung @RBL_rfm
- RA'in Nina Diercks @RAinDiercks
- selbstaendig @selbstaendig
- Dr. Kerstin Hoffmann @PR_Doktor
- Carsten Ulbricht @intertainment
- Thomas Schwenke @thsch
Der Einfachheit halber habe ich mir auf Twitter unter https://twitter.com/AUnkelbach/lists/web-und-datenschutz eine passende Liste mit diesen und anderen Accounts zum Thema Web und Datenschutz angelegt.
Anpassung IDV, DSE und Verträge
Das Thema Datenschutzerklärung (DSE) oder Information zur Datenverarbeitung (IDV) und entsprehcende Anpassungen ist für meine Seite direkt im Punkt "Datenschutzerklärung" zu finden. Auch auf meiner Facebook Fanpage gefällt mir die Lösung gut die Datenschutzerklärung als Story in der Fanpage einzubinden (siehe auch auf https://www.facebook.com/Unkelbach/ ).Daneben habe ich auch die entsprechenden Verträge zur Auftragsverarbeitung (Webhoster, Google Analytics, ...) abgelegt und versuche auch sonst hier auf den Laufenden zu bleiben.
Technische Anpassungen hier im Blog
In der Vergangenheit habe ich hier im Blog in folgenden Artikeln das Thema zumindest technisch mit angesprochen und umgesetzt:- "Umsetzung EU Cookie-Hinweis Richtline 2009/136/EG bzw. Richtlinie zur Nutzereinwilligung"
- "Blogartikel per Link im »social web« datenschutzfreundlich teilen" dieses ist eine Anpassung, so dass ich die alte Lösung "Blog: 2 Klicks für mehr Datenschutz" ersetzt habe
- Hier kam mir auch der Umzug wie im Artikel "Webhosterwechsel und Umstellung von http:// auf https:// (SSL Verschlüsselung) und VG Wort Zählmarken" beschrieben zur Hilfe.
- Grundsätzlich habe ich keine Logfiles mehr hier beim Webhosting aktiviert. Allerdings habe ich die Kommentarfunktion um einen Punkt erweitert, der auch im Artikel "Traffic Spam oder Möglichkeiten einer IP-Sperrliste für Webangebote" festgehalten ist. Entsprechend wird dieses auch im Artikel "Kommentarfunktion im Blog Umgang mit Spam auch unter Beachtung des Datenschutz" angesprochen
Das Thema an sich ist auf jeden Fall in vielerlei Hinsicht aktuell, so dass ich auch im Artikel "Autorenvergütung für Bücher oder auch Onlineartikel" auf das Thema Zählpixel der VG Wort und Datenschutz eingegangen bin.
Updates hier im Artikel
Insgesamt plane ich für mich hier im Artikel wichtige Informationen, hilfreiche Links oder Artikel zu sammeln, die mir selbst weitergeholfen haben oder weiter helfen und die ich im Umfeld des Thema für sinnvoll ansehe. Bei vielen Punkten der Umsetzung bin ich mir auch nicht sicher, ob diese erforderlich sind und beschäftige mich daher lieber mehr mit den Thema und der Dokumentation als vielleicht für das Blog und der Internetseite erforderlich sein mag. Aber manchmal ist es besser etwas ausführlicher Vorkehrungen zu treffen als später unter Hochdruck aktiv zu werden.Inhaltlich handelt es sich bei meiner Seite mittlerweile um eine Autorenseite mit Bloganbindung und es wird dezent Werbung eingesetzt. Der inhaltliche Schwerpunkt ist jedoch weiterhin der eigene Wissenpool und das Teilen von Wissen.
Einige Gedanken zur Ausrichtung und Inhalt der Seite habe ich im Artikel "Von der Bewerbungshomepage hin zum Wissenspool mein Beitrag zur Blog- und Webparade für Personenmarken #personalbrandmix" festgehalten und denke, dass die Seite und das Umfeld auch weiterhin Bestand halten dürfte.Wie sich die rechtlichen Anforderungen auf "Kleinbloggersdorf" (um einen Begriff aus der Vergangenheit zu verwenden) auswirken wird, ist definitiv eine spannende Frage und ich betrachte dieses tatsächlich mit wachsender Neugierde und die Angst und Panikmache teilweise auch mit Sorge.
Danke an Twitter, Blogs und andere Infoseiten
Trotzdem bin ich sehr froh, dass sich viele mit der Thematik auseinandersetzen und ich so auf die Erfahrungen, Wissen und Vorkehrungen zugreifen kann und mein eigenes Handeln daran orientieren werde.Auf Twitter hat sich mittlerweile wohl der Hashtag #teamdatenschutz eingebürgert und ich muss tatsächlich sagen, dass ich in letzter Zeit immer wieder beeindruckt war über die Kommunikationskultur, Informationen rund um das Thema und die unterschiedlichen Gesichtspunkte rund um das Thema Datenschutz aber auch die direkten Auswirkungen rund zum Thema.
Persönlich hat mich hier auch der Artikel "Warum wirklich jedes Unternehmen einen eigenen Content-Hub braucht" von Dr. Kerstin Hoffmann (PR-DOKTOR) angesprochen die eindeutig die das Thema Datenschutz und Änderungen beim Einsatz von Social Media noch einmal zum Anlass nimmt und die Frage "Wohin denn nun mit welchen Inhalten?" passend beantwortet.
Dies finde ich schon daher wichtig, da die eigene Plattform nicht nur unabhängig ist sondern auch eine eigene Identität stiftet.
Updates zum Update
Neben den Updates hier innerhalb des Artikels gibt es auch rund um Datenschutz weitere Punkte zu beachtenNach der DSGVO ist vor der ePrivacy Verordnung
Das es im Thema Datenschutz auch weiter gehen wird und hier eine konstante Weiterbildung hilfreich und notwenidg ist zeichnet sich auch im Artikel "ePrivacy-Verordnung: Alles, was du wissen musst (inkl. Timeline!)" von Finn Hildebrand (BlogMojo) ab.DSGVO und Brexit
Unter "Brexit & DSGVO – Tipps und Checkliste zur Vorbereitung auf den Ernstfall" hat Dr. Thomas Schwenke ebenfalls einen Blick auf das EU Thema in Bezug auf Großbritannien als "unsicheres Drittland" unter den Motto "Keep calm and prepare for brexit" geworfen.Datenschutzupdate 28. Mai 2020 - Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II
Mit dem BGH Urteil zur Cookie Einwilligung II (siehe Pressemitteilung BGH) zu dem noch die ausführlichen Erläuterungen ausstehen gibt es auch 2020 noch weitere Neuigkeiten.Hier möchte ich eingangs direkt auf den Artikel "Eine erste Einordnung des BGH-Urteils „Cookie II“ (I ZR 7/16): Voreingestellte „Einwilligungen“ (Opt-Outs) sind unwirksam und das gilt grundsätzlich auch für Cookies" von Rechtsanwältin Nina Diercks und Rechtsanwältin Ulrike Berger verweisen. Dieses war auch mit der erste Artikel der mir zum Thema auf Twitter aufgefallen ist, so dass ich diesen auch direkt zum Lesen empfehlen kann und mir sicher bin, dass dieser und auch die folgenden Artikel vom #teamdatenschutz sicher noch aktualisiert werden aber auch für juristische Laien gut verständlich sind. Vielen Dank an dieser Stelle an alle.
Auch der Artikel "BGH-Urteil: Opt-In-Pflicht für Werbe- und Marketing-Cookies (FAQ mit Anleitung und Checkliste)" von Dr. Thomas Schwenke hat hier erneut ein Update erfahren. Daneben sind auch "BGH zu Cookies und dem Erfordernis von Einwilligungen – („Planet 49“)" (Datenschutz-Guru.de / Stephan Hansen-Oest) und "BGH: Das gilt nun beim Einsatz von Cookies für Websitebetreiber" auf datenschutzbeauftragter-info.de lesenswert.
Das Urteil BGH "I ZR 7/16" vom "28.05.2020" mit Entscheidungsgründen kann online eingesehen werden bzw. es kann eine Benachrichtung erhalten werden, sobald es veröffentlicht ist.
Aktuelles von Andreas Unkelbach
unkelbach.link/et.reportpainter/
unkelbach.link/et.migrationscockpit/
10:22 Uhr
Tabellen doppelt im Infoset nutzen und Quickview in Query umwandeln
Das Beispiel im obigen Beitrag bezieht sich auf eine Auswertung im Bereich MM mit der Tabelle MARA, die an zwei Stellen verknüpft worden ist. Das Beispiel hat mich direkt an eine Problemstellung im CO erinnert.
Wenn ich die Tabelle COEP "CO-Objekt: Einzelposten periodenbezogen" verknüpfe ich für die Auswertung von Stammdaten die beiden Tabellen AUFK "Auftragsstammdaten" und CSKS "Kostenstellenstammsatz" als left outer join (1:N Beziehung).
Hier können einzelne Belege entweder die Stammdaten des Innenauftrages oder der Kostenstellen in der Einzelpostenliste in Form einer Query ausgewertet werden.
Im Berichtswesen zu den CO Einzelposten hätte ich gerne ergänzend zum Innenauftrag auch Daten aus den Stammdaten der verantwortlichen Kostenstelle des Innenauftrags mit auswerten (und sei es nur für die Anschrift der Professur).
Allerdings kann im Infoset in der Transaktion SQ02 eine Tabelle nur einmal verknüpft werden.
Alias Tabellen in SAP Query definieren
Wie erwähnt kann man diese Beschränkung in der Definition des Join (Transaktion SQ02 - > Schaltfläche "Join" (Join Definition oder STRG+UMSCH+F6) durch die Schaltfläche "Alias" (Alias-Tabellen definieren) eine Alias-Tabelle einfügen. Dabei wird dort der Tabellenname angegeben auf den Bezug genommen werden soll und ein Alias-Name definiert. So zum Beispiel ZCSKS zur Tabelle CSKS.
Über die Schaltfläche "Tabelle einfügen" kann dann genau diese Alias Tabelle erneut eingefügt werden und wie jede andere Tabelle auch verknüpft werden. Als Beispiel eben auch eine Verknüpfung des Feld AUFK-KOSTV mit ZSKS-KOSTL während die COEP-OBJNR sowohl mit AUFK-OBJNR als auch CSKS-OBJNR verknüpft sind.
Im Ergebnis ist diese Tabelle tatsächlich zweimal im Infoset verwendet worden.
SAP Quick View - Vorteile und Nachteile
Grundsätzlich bin ich tatsächlich ein Fan von SAP Query und nutze ungern den Quickview über die Transaktion SQVI. Teilweise kenne ich dieses Tool aber aus den Bereich der Ad Hoc Auswertung im Bereich HCM. SAP Quickviewer (Transaktion SQVI) verbindet Benutzergruppe, Infoset und Query zu einer Transaktion, so dass hier kein Infoset angelegt werden muss sondern die Benutzer direkt eine Abfrage erstellen können.In meinen Augen als Nachteil zu werten ist, dass der Quickview nur für den anlegenden Benutzer nutzbar ist, diese immer mandantenabhängig sind und keine Möglichkeit der Erweiterung durch Zusatzfelder (Berechnungen etc.) vorhanden sind.
Zumindest der erste Nachteil (nur für den anlegenden Benutzer) hat obiger Artikel durch eien Reporttransaktion oder direktes Starten des generierten Report einer Quick View elegant gelöst.
Umwandlung Quickview in SAP Query
Interessanterweise besteht aber tatsächlich auch die Möglichkeit einen Quickview in eine reguläre Query inklusive Infoset zu konvertieren.Hierzu kann in der Transaktion SQ01 in der aktiven Benutzergruppe über das Menü QUERY -> QUICKVIEW KONVERTIEREN eine bestehende Quickview selektiert werden und Infoset und Query dazu angelegt werden.
Nach Aufruf der Funktion "Quickview konvertieren" erscheint ein Auswahlfeld in der die Quickview und der Benutzer anzugeben ist. Nachdem damit die Quickview selektiert wurde kommt zur Konvertierung die Nachfrage nach Query und Infoset Bezeichnug. Beide werden dann in der Benutzergruppe angelegt in der die sich der User gerade in der SQ01 befindet.
Wenn ich das richtig sehe besteht hier sogar die Möglichkeit eine Quickview eines anderen User direkt zu kopieren bzw. zu konvertieren.
Dieses dürfte auch beim Wechsel der Zuständigkeiten recht hilfreich sein, wenn benutzerbezogene Quickview künftig von der Nachfolge genutzt werden sollen.
Austausch mit SAP Blogs
Solche Artikel, die auch neue Ideen für die eigene Arbeit bringen und auf Funktionen hinweisen die man selbst nicht auf den Schirm hatte sind ein Grund warum ich gerade im Bereich SAP den Austausch mit anderen so wichtig empfinde und gerade Blogs aber auch Onlineforen ein wichtiger Bestandteil sind um hier aktuell sich selbst weiterzubilden aber auch eigene Erfahrungen sammeln zu können. Von daher auch hier einmal wieder vielen Dank an die SAP Menschen da draußen, die immer wieder neue Ideen bringen und auch bereitwillig ihr Wissen teilen oder aus den eigenen Nähkästchen plaudern können.
Hinweis:
Eine kurze Einführung in das Thema SAP Query habe ich im Artikel
"Grundlagen Kurzeinführung und Handbuch SAP Query" beschrieben und hoffe Ihnen hier eine Einführung ins Thema bieten zu können.

10:59 Uhr
Geistermappen in Excel durch alte Version der persönlichen Markroarbeitsmappe PERSONAL.XLSB und Frohe Ostern
Wie im Artikel "Excel Umgang mit Makros und Visual Basic for Applications (VBA)" erläutert arbeite ich gerne mit einer kleinen Sammlung von Makros die ich in vielen Excelmappen anwende. Dazu sind einige hilfreichen Makros zum Beispiel zur Aufhebung eines Passwortblattschutz oder Anlegen eines Inhaltsverzeichnis in der persönlichen Makroarbeitsmappe gespeichert.
Über + R kann die Funktion SHELL:APPDATA aufgerufen werden.
Im Unterordner
- ROAMING
- MICROSOFT
- EXCEL
- XLSTART
Hierzu muss die Mappe jedoch einmalig eingerichtet werden. Dieses ist am einfachsten möglich indem ein "Dummy-Makro" (ein beliebiges Makro) aufgezeichnet wird und in der persönlichen Arbeitsmappe gespeichert wird.
Ein nicht direkt dieser Mappe zugeordnetes Problem war aber das Auftreten einer Geistermappe beim Öffnen einer Excel-Tabelle ein zweites Excel ohne Inhalt geöffnet wurde, ganz so als sei da eine Mappe ausgeblendet (was auch tatsächlich der Fall ist, aber eigentlich hätte diese nicht eine zweite Excel Instanz starten sollen).
Das geheimnisvolle zweite Excel-Fenster oder Geisterarbeitsmappe
Sofern ebenfalls eine PERSONAL.XLSB aus der alten Office Version im Einsatz habt wird neben einer neuen Excel-Datei (oder einer geöffneten Exceldatei) stets auch ein zweites leeres Excel-Fenster geöffnet. Dieses scheint daran zu liegen, dass die persönlcihe Excelarbeitsmappe in einer älteren Version gespeichert worden ist und ihr diese nicht vollständig ausblenden könnt.Wie oben beschrieben kann in den Ordner XLSSTART die Datei PERSONAL.XLSB gelöscht werden und eine neue erzeugt werden. Hierzu muss im Ribbon ANSICHT in der Befehlsgruppe MAKROS ein neues Makro aufgezeichnet und dieses in der persönlichen Makroarbeitsmappe gespeichert werden.

Danach kurz ein paar Eingaben, die Makroaufzeichnung abschliessen und das Makro bearbeiten. Hierzu muss die PERSONAL.XLSB über ANSICHT->FENSTER-> EINBLENDEN wieder eingeblendet werden. Das neu aufgezeichnete Makro kann durch die bisher angelegten Makros aus der alten Makroarbeitsmappe überschrieben werden.
Ein in meinen Augen sehr sinnvolles Makro für die Persönliche Makroarbeitsmappe ist das Makro Excel Blattschutz aufheben, Inhaltsverzeichnis in Excel über vorhandene Tabellenblätter oder auch die im Artikel Office Integration - Excelansicht in SAP und Daten kopieren nach Excel beschriebene Makros, welche nicht in der Zieldatei gespeichert werden müssen aber sinnvollerweise immer einmal wieder angewendet werden können.
Geister in Excel oder Folgen des Ausblenden einer ganzen Arbeitsmappe
Auch wenn die obere Fehlermeldung stark nach 1. April klingen mag, hat sich dieser Fehler tatsächlich bei mir so zugetragen und es hat eine ganze Weile gedauert, bis ich die Ursache gefunden habe.. Die Ausblendenfunktion in Excel (zu finden im Ribbon Ansicht in der Befehlsgruppe Fenster) hat aber auch eine Kollegin zur Verzweiflung gebracht die eine Arbeitsmappe nicht öffnen und bearbeiten könnte, da diese angeblich gesperrt war. In Wahrheit hatte sie diese selbst ausgeblendet was zu einigen merkwürdigen Fehlern beim Absturz von Excel geführt hatte. Es war für niemanden mehr möglich diese Datei zu bearbeiten. Immerhin war sie in Libre- bzw. OpenOffice noch zu öffnen.Frohe Ostern
Gerne mag ich hier die Gelegenheit nutzen und auch hier im Blog an alle Lesende "Frohe Ostern" und schöne Feiertage wünschen.
Auch wenn manche Software das ein oder andere Easteregg enhtalten mag, noch immer bin ich von "Easter Egg: Piraten in Excel 2010!" ein großer Fan, hoffe ich doch, dass der heutige Feiertag in vertrauter schöner Umgebung, Entspannung und vielleicht mit etwas weniger Arbeit begannen werden kann.
Von daher wünsche ich sei es bei Osterei und Osterspaziergang oder bei einer anderen Tradition am heutigen Tag alles Gute und freue mich schon darauf wieder voneinander zu lesen, hören oder zu sehen.
Steuersoftware für das Steuerjahr 2024
Lexware TAXMAN 2025 (für das Steuerjahr 2024)
WISO Steuer 2025 (für Steuerjahr 2024)
* Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Käufen über Amazon.
Keine Kommentare - Permalink - SAP