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ISSN 2701-6242

Artikel über Controlling und Berichtswesen mit SAP, insbesondere im Bereich des Hochschulcontrolling, aber auch zu anderen oft it-nahen Themen.


Artikel zum Stichwort Autorenleben

Alle folgende Artikel sind unter den angegeben Stichwort (TAG) einsortiert. Sollte der gesuchte Artikel nicht dabei sein kann hier auch die Artikelsuche weiter helfen.

Oft sind aber auch die aktuellen Artikel in der jeweiligen Kategorie im Menü interessant.
SAP Fachliteratur ist unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.

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Aktuelles von Andreas Unkelbach

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Samstag, 8. Juli 2023
21:20 Uhr

Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben - VG Wort Leitfaden nicht nur für Wissenschaft

Im Laufe meiner Erfahrungen als Autor und Blogger habe ich seit etwa 2016 immer wieder meine Seite zum Thema "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" aktualisiert und dabei insbesondere den Bereich zur VG Wort ausgebaut.


Blog-Artikel Serie Wissenschaft und VG Wort

Leitfaden VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) für Autorinnen und Autoren nicht nur im Bereich Wissenschaft und Internet METIS


Im Laufe der Zeit ist die Seite immer umfangreicher geworden, unter anderem durch die Auswirkung eines Urteils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 18.01.2017, C-37/16 (SAWP) oder auch die steuerrechtliche Behandlung von Einnahmen von Ausschüttungen der VG Wort. Entsprechend umfangreich ist die Seite https://unkelbach.link/vgwort/ geworden und auch hier im Blog sind immer wieder einzelne Aspekte (besonders im Bereich der Onlinetexte / Blogartikel im Bereich METIS) relevant geworden.

Da mich per Social Media immer wieder Fragen rund um die VG Wort erreicht haben und ich mich in 2023 dazu entschieden habe, nicht nur Wahrnehmungsberechtigter, sondern auch Mitglied bei der VG Wort zu werden, habe ich mich dazu entschlossen, ergänzend zur oberen Seite eine kleine Serie an Blogartikeln rund um die VG Wort und Wissenschaft zu schreiben.

Solche Artikel haben den Vorteil, ein einzelnes Thema aufzugreifen und nur dieses ausführlich zu behandeln.

Im Ergebnis sind dabei folgende Themen behandelt worden.

Grundlagen und Begriffe rund um die VG Wort

Neben den Unterschieden zwischen den einzelnen Berufsgruppen oder auch zwischen Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder sind hier auch die einzelnen Gremien (Vorstand, Verwaltungsrat, Mitgliederversammlung, Versammlung der Wahrnehmungsbeauftragte) besprochen. Hier bietet "Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" einen guten Überblick.

Wahrnehmungsvertrag

Der erste Kontakt zur VG Wort erfolgt sowohl für Autor*innen als auch Verlage über den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages. Auf Basis dieses kostenlosen Vertrages kann an den Ausschüttungen aus den einzelnen Bereichen der VG Wort teilgenommen werden. Die einzelnen Schritte zum Abschluss sind im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 4 - Wahrnehmungsvertrag als Verlag oder Urheber*in Autor*in abschließen" beschrieben.

Publikationen melden

Nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages können Meldungen über das Meldeportal TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen.

VG Wort Publikationen melden

Als Publikationen können Texte zum Beispiel in Form von gedruckten Werken (Bücher, Zeitschriften, ...) aber auch Onlinetexte oder E-Books gemeldet werden. Für den Bereich Wissenschaft habe ich dieses als Schritt-für-Schritt-Anleitung im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 3 - Publikationen (Druckfassung Buch Zeitschrift, METIS und E-Book) melden" beschrieben.

METIS - reguläre Ausschüttung per Zählpixel / Sonderausschüttung bspw. für e-Books

Für den Bereich Texte im Internet (METIS) kann zwischen der regulären Ausschüttung per eingebundenen Zählpixel (siehe "Neuer METIS-Berich für Texte Online Melden (TOM) der VG Wort") und der Sonderausschüttung ohne Zählpixel (bspw. für E-Books siehe "VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks)") unterschieden werden.

Bei Nutzung von Wordpress kann auch hier das von der VG Wort zur Verfügung gestellte Plugin für die Einbindung der Zählpixel sowie der Meldung interessant sein. Im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" ist das vorgestellt.
 

VG Wort Mitglied werden

Nachdem nun Publikationen als Wahrnehmungsberechtigte gemeldet worden sind kann vielleicht auch die aktive Teilnahme als Mitglied einer Berufsgruppe ein spannendes Thema sein. Daher beschreibe ich den Antrag auf Mitgliedschaft in der Berufsgruppe 3 (Autor*innen und Übersetzer*innen wissenschaftlicher und Fachliteratur) sowie den Ablauf einer ordentlichen Mitgliederversammlung am Beispiel der Versammlung im Juni 2023 im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 2 - Mitgliedschaft bei der VG Wort und meine erste Mitgliederversammlung Berufsgruppe 3".

Weitere Bereiche für eine Ausschüttung

Ich bin, als Blogger und Buchautor im Bereich wissenschaftliche Publikationen (Fach- und Sachbücher, kartografische Werke, Loseblattwerke sowie Fachbeiträge und -artikel in Fach- und Sachbüchern oder Fachzeitschriften) auf das Melden von Büchern, Fachbeiträge und Onlinetexte sowie Onlinetexte (zum Beispiel hier im Blog) oder E-Books eingegangen.

Als Bereiche sind in der oberen Serie die Auszahlungen für
  • METIS (Texte im Internet)
  • Wissenschaftliche Publikationen
    • Fach- und Sachbücher
    • Wissenschaftliche Zeitschriften, Fachzeitschriften, Special-Interest-Zeitschriften
eingegangen.

Weitere Bereiche der VG Wort sind
  • Belletristik und Kinderbücher
  • Fernsehen
  • Hörfunk
  • Publikumszeitungen und -zeitschriften (Presse)
  • Sachliteratur
  • Schul-, Kirchen- und Blindenbücher
  • Sprachtonträger
  • Vervielfältigen in Schulen
  • Vorträge und Lesungen
In diesen Bereichen, insbesondere Hörfunk und Fernsehen habe ich noch keine Erfahrungen, obgleich ich ebenfalls schon für Veröffentlichungen in Schulbüchern eine Ausschüttung erhalten habe. 

Im Ausschüttungsbrief war dies als "Schulbuch (SB inkl. Fotokop. a. Sch.)" aufgeführt.
Hier musste ich selbst keine Meldung machen, sondern wurde direkt berücksichtigt.

Spontan habe ich hier ein Beispiel aus 2017 gefunden:

VG Wort Schulbuch
Hier ist ebenfalls ein großer Vorteil der VG Wort, dass diese sich auch um Vergütungen kümmert, die nicht selbst gemeldet worden sind. Spontan habe ich hier als Beispiel eine Zusammenfassung von Emil und die Detektive auf kaestnerfuerkinder.net gefunden, was mit die erste Ausschüttung für die Nutzung in Sammlungen für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch gem. § 46 UrhG durch die VG Wort in einer Ausschüttung berücksichtigt worden ist.

In der Regel erhalte ich jedoch Ausschüttungen aus dem Bereich METIS und Wissenschaft.

Neu für mich sind aber auch die Ausschüttungen für METIS und erstmalig der Bereich

Nicht verteilbare Einnahmen

Hier kann nach Name und Vorname in Publikationen gesucht werden, die ggf. nicht eindeutig Urheber*innen zugeordnet werden konnte.

Im Meldeportal (auch ohne Anmeldung) auf tom.vgwort.de kann hier einzeln sowohl für Autor*innen als auch Verlage eine Suche gestartet werden.

Ist hier eine Fundquelle vorhanden kann die Schaltfläche "Ausschüttung beanspruchen" genommen werden.

VG Wort nicht verteilbare Einnahmen an Urheber
In meinen Fall hat die Suche über "Auflistung nicht verteilbarer Einnahmen an Urheber" die Internetseite kaestnerfuerkinder.net/emil.php ergeben. Diese Seite hat noch keine Zählpixel eingebunden ist aber auch unsere Seite. Die Zählpixel habe ich nun auch eingebunden gehe aber davon aus, dass hier eher eine Ausschüttung in einer gedruckten Publikation (bspw. Schulbuch) der Hintergrund ist und bin sehr neugierig auf die Ausschüttung.

Für METIS hätte es ja bestimmte Zugriffszahlen haben müssen und für eine Sonderausschüttung kann ich mir nicht vorstellen, dass hier nur der eine Text gemeint war. Ich lasse mich aber überraschen.


Die Meldung von Hörfunk und Fernsehen (mit den einzelnen Sendeminuten) dürfte für Journalisten noch einmal ein besonderes Thema sein, wo ich aber noch keinen Artikel geschrieben habe oder auf andere Artikel verweisen kann.

Dafür kann ich aber in anderen Bereichen zum Beispiel auf die Ausführungen von Petra Schier verweisen.

VG Wort Leitfaden von Petra Schier

Petra Schier hat in ihren Beitrag "Die VG Wort: Ein Leitfaden für Autorinnen und Autoren und Schreibende aller Art" noch folgende für Autor*innen interessante Themen beschrieben: Aber insgesamt dürfte mit den oberen Beiträgen für Autor*innen von Fach- und Sachbüchern, die sich an Erwachsene wenden oder für Blogger, die an METIS teilnehmen, obige Ausführungen hilfreich sein.

Metis Zählpixel einbinden

Der Bezug von Zählpixeln ist über den Bereich METIS im Meldeportal TOM möglich und im Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" ebenfalls beschrieben.

Für die Nutzung innerhalb eines CMS gibt es aber auch Plugins die die Meldung bei der VG Wort erfolgen. Derzeit wird hier von der VG Wort ein Plugin für Wordpress angeboten. Es ist aber auch eine Entwicklung bzw. Nutzung dieser Schnittstelle zum Beispiel über Typo3 geplant. Diese Meldung per Plugin bzw. API ist im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" beschrieben.

Für ein eigenes CMS oder manuelles Einbinden von Zählpixeln können die heruntergeladenen Zählpixel aus der Oberfläche TOM im Bereich METIS eingebunden werden. Diese können auch als CSV heruntergeladen werden. Im Artikel "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" hatte ich beschrieben, wie diese für mein CMS angepasst werden können.

Technisch betrachtet ist die Einbindung der Zählpixel dann über ein "unsichtbares" Bildern per IMG-Tag oder über JavaScript bspw. bei der Einbindung von PDF Dokumenten möglich.


Es besteht sowohl die Möglichkeit Dokumente im Format PDF oder ePUB als auch Onlinetexte mit einem Zählpixel zu versehen.


Einbau für Dokumente mit Hilfe von JavaScript

Die Einbindung der Zählmarken für Dokumente (erlaubte Formate: PDF, ePub, ...) hat sich ab den 1. Oktober 2020 geändert. Gültig ist ab Oktober 2020 nur noch die Zählung von Dokumenten mit Hilfe von JavaScript.Hierzu muss die gleihce Zählmarke (öffentliche ID) wie bisher verwendet werden, jedoch ist der HTML Code entsprechend anzupassen.
Dazu muss, als Beispielcod, ein Script zur Einbindung der Zählmarke eingebunden werden. Der Abschnitt script ist auch innerhalb eines HTML Dokumentes möglich. Eine ausführliche Anleitung ist unter https://tom.vgwort.de/portal/showHelp zu finden!
Folgendes Skript kann innerhalb der Seite oder im Head Bereich des HTML Dokumentes angegeben werden:
<script>
function vgwPixelCall()
{
document.getElementById("div_vgwpixel").innerHTML="<img src='https://vg08.met.vgwort.de/na/PUBLICID'
width='1'height='1'alt=''>";
}
</script>
 
Dabei ist statt PUBLICID der Öffentlicher Identifikationscode anzugeben. Durch folgende Anweisung wird das Element zur Anzeige des Pixel beim Klick auf den Link über die Funktion div_vgwpixel geladen und das Dokument zum Download angeboten:
<a href="https://www.example.de/beispiel.pdf" target="_target"
onclick="vgwPixelCall();" >LINK-Name</a>
<div id="div_vgwpixel"></div>
Sollen mehrere Dokuemte verlinkt werden muss das Coding soangepasst werden, dass vgwPixelCall_1 , vgwPixelCall_2 und als Element div_vhwpixel1, vgwpixel2 etc. eingetragen werden muss.

Einbau für direkt auf einer Seite lesbare Texte

Für das Zählpixel einer HTML Seite (oder Blogartikel) kann wie gewohnt der IMG Tag verwandt werden, wie beim heruntergeladenen Zählpixel auch vorgeschlagen wird. Bis 2018 musste für HTTPS (SSL) Seiten eine spezielle URL (Subdomain der VG Wort genommen werden. Heute ist hier nur noch das Protokoll entscheiden. Die bis Mitte 2018 geltende Variante für den Einbau in SSL Seiten – https://ssl-vg03.met.vgwort.de – kann auch nach der Umstellung weiter verwendet werden. Bei heruntergeladenen Zählpixel wird jedoch eine neue Domain vorgeschlagen und auch empfohlen für neue Seiten (ohne alte Pixel) diese zu verwenden. Beide Varianten können parallel betrieben werden, so dass es möglich ist, die bisherigen Zählmarken ohne Veränderung zu belassen und neue Zählmarken in der vereinfachten Variante zu verwenden. Auch neue Zählpixel können meiner Erfahrung nach über diese Domain weiterhin eingebunden werden.

Grundsätzlich ist der Aufbau der Zählpixel für Texte die direkt auf der Seite zu lesen sind, wie folgt:
<img loading="eager" src="https://vg08.met.vgwort.de/na/PUBLICID" width="1" height="1" alt="">
Wobei auch hier PUBLICID der öffentliche Identifikationscode ist. Der Servername https://vg08.met.vgwort.de/na/ wobei vg08 auch durch einen anderen Servernamen ersetzt werden kann. Aktuell sind die Servernamen vg00 bis vg09 in Gebrauch. Davon werden vg01, vg02, vg04 bis vg09 zufällig an die ausgelieferten Zählmarken vergeben.

Das loading="eager" habe ich ergänzt, damit die LAZY Loading Problematik (Bilder werden erst geladen, wenn die Seite bis zur Stelle des Bildes angezeigt wird) umgangen wird.

Wer die Zählmarken als Ganzes in einen Quellcode einfügt, muss daran auch nichts verändern. Wer über ein Plug-in die Zählmarke ohne den Code fest hinterlegen muss, derkann einfach eine beliebige der gültigen Domänen (vg01 –vg09) fest hinterlegen. Die Servernamen vg00 und vg03 dürfen für neue Installationen nicht mehr verwendet werden.

Die bisMitte 2018 geltende Variante für den Einbau in SSL Seiten – https://ssl-vg03.met.vgwort.de kann auch nach der Umstellung weiter verwendet werden. Hier lautete der Code zum Einbinden wie folgt:
<img loading="eager" src="https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/PUBLICID" width="1" height="1" alt="" />


Dennoch werde ich wohl zum Jahresende ebenfalls die automatische Einbindung der Zählmarken perspektivisch auf vg07 oder vg08 umstellen.

Seitens der VG Wort gibt es die Empfehlung es wäre besser ssl- wegzunehmen (vg03 kann bleiben), da diese - etwas altertümliche - ssl Variante von Google und manchen Browsern inzwischen falsch interpretiert werden kann. auch wenn für die SSL Zählung die alte Variante weiter verwendet werden kann.

Zehnjährige Brieffreundschaft mit der VG Wort ;-)


Als kleiner Ausflug in die Vergangenheit habe ich auch noch meinen ersten Ausschüttungsbrief (Oktober 2013) gefunden. Das ist beinahe 10 Jahre her :-).

Erster Brief von der VG Wort METIS und Schulbuch

Gerade im Bereich METIS hat sich da schon einiges an den Quoten geändert :-)

Als Autor und Blogger mag ich auch noch auf weitere Aspekte rund um das Autorenleben hinweisen. Aber hierzu werde ich keine neue Serie an Artikeln ergänzen.
 

Autorenleben

Für angehende Autor*innen und auch für Erfahrene kann ich noch weitere Quellen empfehlen.

Marketing

Das Thema Marketing rund um das eigene Buch ist im Artikel bzw. in der Buchempfehlung "Buchempfehlung: »Buchmarketing: Leitfaden für Verlagsautor*innen und Selfpublisher« von Annie Waye" behandelt worden.

Vertragsgestaltung mit Verlag und Autorenleben

Neben der Begeisterung am Schreiben sind für mich auch Fragen rund um die Ausgestaltung eines Vertrages relevant. Das Aktionsbündnis FAIRlag bietet einige sinnvolle Prüfbausteine, um einen Verlagsvertrag zu prüfen "Vertrag bewerten - Aktionsbündis Faire Verlage". Das "Montségur Autorenforum"  bietet im öffentlichen Bereich ebenfalls gute Einblicke in die Welt der Verlage und auch Blogs wie "Blog - Annie Waye" sind immer wieder eine gute Anlaufstelle.
Zumindest für mich sind dies wesentliche Seiten von denen ich einiges lernen konnte.

Datenschutz

Das Thema Datenschutz ist auch im Bereich VG Wort relevant. Einige Datenschutzthemen und Quellen sind im Artikel "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)".

An dieser Stelle für METIS auch der Hinweis, dass in den Informationen zur Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung) ein Abschnitt ergänzt werden sollte.

Hier ist ein Textbaustein im Abschnitt 2.1.4 Datenschutzerklärung der Integrationsbeschreibung für Verlage (METIS) unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Verlagsmeldung.pdf festgehalten.

Cookies und Meldungen zu Zugriffszahlen
Wir setzen "Session-Cookies" der VG Wort, München, zur Messung von Zugriffen auf Texten ein, um die Kopierwahrscheinlichkeit zu erfassen. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID.
Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Session-Cookies können keine anderen Daten speichern. Diese Messungen werden von der Kantar GmbH nach dem
Skalierbaren Zentralen Messverfahren (SZM) durchgeführt. Sie helfen dabei, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zur Vergütung von gesetzlichen Ansprüchen von Autoren und Verlagen zu ermitteln. Wir erfassen keine personenbezogenen Daten über Cookies

  • Viele unserer Seiten sind mit JavaScript-Aufrufen versehen, über die wir die Zugriffe an die
    Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden. [BITTE ÜBERPRÜFEN, ob dies bei Ihrem Verlag
    der Fall ist!]
  • Dies ist der Fall, wenn Dokumente bspw. per PDF technisch eingebunden werden (siehe "Technische Anforderung an das Zählpixel")
Wir ermöglichen damit, dass unsere Autoren an den Ausschüttungen der VG Wort partizipieren, die die gesetzliche Vergütung für die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 53 UrhG sicherstellen.

Eine Nutzung unserer Angebote ist auch ohne Cookies möglich. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.

Datenschutzerklärung zur Nutzung des Skalierbaren Zentralen Messverfahrens

Webangebote

Unsere Website und unser mobiles Webangebot nutzen das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) der Kantar GmbH für die Ermittlung statistischer Kennwerte zur Ermittlung der Kopierwahrscheinlichkeit von Texten.

Dabei werden anonyme Messwerte erhoben. Die Zugriffszahlenmessung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen alternativ ein Session-Cookie oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen Ihres Browsers erstellt wird. IP-Adressen
werden nur in anonymisierter Form verarbeitet.

Das Verfahren wurde unter der Beachtung des Datenschutzes entwickelt. Einziges Ziel des Verfahrens ist es, die Kopierwahrscheinlichkeit einzelner Texte zu ermitteln.

Zu keinem Zeitpunkt werden einzelne Nutzer identifiziert. Ihre Identität bleibt immer geschützt. Sie erhalten über das System keine Werbung.
 

Der Mustertext kann natürlich auch angepasst werden, für mich war die Formulierung im Singular statt Plural sinnvoll. Hin und wieder sollte auch ein Blick in die Integrationsbeschreibung gedacht, für Verlage geworfen werden. So wurde im Oktober 2022 die Firmierung des Dienstleisters Kantar Germany GmbH in Kanter GmbH geändert.

Großes Lob an dieser Stelle an der VG Wort zur Pflege des Abschnitts Änderungsnachweis im Dokument :-).

 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Freitag, 7. Juli 2023
16:40 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 4 - Wahrnehmungsvertrag als Verlag oder Urheber*in Autor*in abschließen

Grundlage um an der Ausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) teilzunehmen ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages. Diesen Vertrag habe ich schon als formales Kriterium zum Mitgliedsantrag bei der VG Wort angesprochen.

Im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 2 - Mitgliedschaft bei der VG Wort" hatte ich die formalen Kriterien (Wahrnehmungsvertrag seit 3 Jahre, entsprechende Auszahlungen über die VG Wort in den letzten drei Jahren) erwähnt, aber nicht wie eigentlich ein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen werden kann.

Auf den Unterschied zwischen Mitglied und Wahrnehmungsberechtigte bin ich im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" eingegangen.

Dieser Artikel soll nun auf den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.

Seit 2018 sieht die Satzung der VG Wort (§ 3 Satzung der VG Wort auch einen Wahrnehmungsvertrag für die Bereiche Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) vor. Vorher war es hier als Bezugsberechtigte, unabhängig vom Vertrag, möglich einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen. Die Vertragsunterlagen müssen ausgedruckt und unterzeichnet im Original per Post bis zum 31. Dezember (Posteingang) an die VG WORT gesendet werden. Gefaxte oder gescannte Dokumente werden nicht akzeptiert. Ein gegengezeichnetes Exemplar geht anschließend an den neuen Vertragspartner zurück. Da dieser Vertrag die Grundlage für den Bezug von Ausschüttungen der VG Wort ist gehe ich auf die formalen Erfordernisse und praktische Anmeldung bei der VG Wort direkt ein.

In der Satzung der VG Wort ist der formale Vorgang als Wahrnehmungsberechtigte in den § 3 Absatz 1 bis 3 erläutert.

§ 3 Wahrnehmungsberechtigte, Berufsgruppen und Mitglieder
  • Absatz 1:
    regelt, dass die Verwertungsgesellschaft Wort mit der Wahrnehmung von Rechten von Urheber*innen beauftragt werden kann. Hierzu ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erforderlich. Durch diesen Antrag werden Urheber*innen zu Wahrnehmungsberechtigte. Es kann auch ein  Inkassoauftrag für das Ausland  abgeschlossen werden, wodurch durch Gegenseitigkeitsverträgen mit anderen Verwertungsgesellschaften auch Vergütungen im Ausland durch die VG Wort eingefordert und an Urheber*innen weitergeleitet werden kann.
  • Absatz 2:
    Hier werden die einzelnen Berufsgruppen der VG Wort aufgeführt. Auf diese bin ich im Abschnitt "Berufsgruppen der VG Wort" näher eingegangen.
  • Absatz 3:
    Wahrnehmungsberechtigte müssen beim Abschluss eins Vertrages zugehörige Berufsgruppen angeben. Dabei ist auch die Angabe von mehreren Berufsgruppen möglich. Das aktive und passive Wahlrecht, zum Beispiel auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten, kann nur für eine Berufsgruppe ausgeübt werden. Die Wahl der zugeordneten Berufsgruppen (oder auch der Berufsgruppe für die ein Wahlrecht wahrgenommen werden soll) kann auf Antrag (Mail) geändert werden. Diese Änderung tritt dann zum Jahr nach diesen Antrag in Kraft
Soweit klingt dies alles etwas formal, praktisch ist der Ablauf eines Wahrnehmungsvertrages aber recht unkompliziert.

Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG Wort (Kurzfassung)


1. Registrierung bei TOM (Texte online melden)
Sofern noch kein Zugang bei der VG Wort beantragt wurde kann sich über https://tom.vgwort.de/portal/index angemeldet werden. Hier ist dann der Punkt "Noch nicht registriert?" Jetz noch registrieren aufgerufen werden.

2. Neuregistrierung als Autor
Im folgenden Punkt wird bei der Neuregistrierung abgefragt, ob die Art der Regstrierung als Autor oder Verlag der Fall ist.
In meinen Fall ist dieses Autor. Für die Regstirierung erfolgt nun ein Formular aus dem der Wahrnehmungsvertrag generiert wird.
3. Angaben zur Person und Berufsgruppe
Neben der Berufsbezeichnung (hier kann auch Autor im Freitextfeld eingetragen werden) kann die zutreffende Berufsgruppe festgelegt werden. Dies wäre für Autoren dann Berufsgruppe 1 bis 3 (wobei hier mehrere selektiert werden können.
  • Berufsgruppe 1: Autoren und Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke
  • Berufsgruppe 2: Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur
  • Berufsgruppe 3: Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur
Berufsgruppe 1 bis 3 ist dabei für Urhber (Autoren) relevant während sich die Verlage in den Berufsgruppen 4 bis 6 einsortieren.
Für spätere Abstimmungen als Mitglied kann sich dann für eine Berufsgruppe entschieden werden, in der das Stimmrecht wahrgenommen werden soll. Natürlich ist dieses auch nur eine Berufsgruppe zu der man auch selbst gehört.
Ferner kann angegeben werden ob bereits Bücher veröffentlicht worden sind als Autor, Bearbeiter, Herausgeber oder Übersetzer.
4. Inkassoauftrag und Bankverbindung
Ferner kann markiert werden, dass auch ein Inkassoauftrag fürs Ausland erteilt werden soll und das man Journalist ist. Hier habe ich einen Inkassoauftrag erteilt, aber Journalist bin ich (noch) nicht.
Danach erfolgt noch die Angabe der IBAN zur Auzahlung der späteren Auszeichnung und es wird ein PDF für den Vertragsabschluss generiert, dass dann unterschrieben per Post an die VG Wort gesandt werden muss.
5. Post
Per Post gibt es dann Zugangsdaten und es können sowohl Meldungen zu Publikationen als auch die Zählpixel online beantragt werden.

Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der VG Wort (Langfassung)

Bei der Regstirerung wird unterschieden zwischen Verlagen und Autor*innen
Nach der Ausahl ob eine Registrierung als Verlag oder als Autor*in erfolgen soll sind unterschiedlcihe Angaben zu machen:

Angaben von Personendaten (Autor*in)

Sofern eine VG Wort Karteinummer schon vorhanden ist, kann eben diese angegeen werden. Eine Karteinummer kann bspw. schon vorliegen, wenn per Papierformulare bereits Meldungen an die VG Wort erfolgt sind. So konnten auch Meldungen im Bereich Wissenschaft (aber auch METIS) ohne Wahrnehmungsvertrag erfolgen.

Als weitere Angaben sind folgende Angaben zu machen:
  • Persönliche Daten
    Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname, Geburtsdatum
  • Adresse (Meldeadresse nach § 3 Abs.1 Nr. 12 Bundesmeldegesetzt)
    Dies entspricht der aktuellen Meldeanschrift. Neben der Registrierung aus Deutschland können hier auch andere Länder mit angegeben werden. Relevant für die Ausschüttung ist eine Verbreitung und Kopierwahrscheinlichkeit in Deutschland. Bei einer Registrierung bei einer anderen Verwertungsgesellschaft Österreich Literar Mechna (literar.at) und Schweiz Pro Litteris (prolitteris.ch) ist eine separate Anmeldung bei der VG Wort nicht erforderlich.
    Die erforderlichen Anmeldungen bei der VG Wort, wie auch die Ausschüttungen für Deutschland, wird von der Literar-Mechana sowie der ProLitteris durch einen Gegenseitigkeitsvertrag vorgenommen.
  • Kontakt
    (E-Mailadresse, Land und optional auch eine Telefonnummer)
  • Zugangsdaten
    Benutzername und Kennwort

Angaben der Verlagsdaten

Auch als Verlag kann bereits eine Karteinummer der VG Wort vorliegen bzw. wird dann bei Registrierung per Post mit den Vertragsdaten zugesandt.
Als Verlag werden etwas andere Daten abgefragt:
  • Verlagsdaten
    Verlagsname und optional das Gründunsgdatum.
    Die MVB Kennummer als eindeutige Verlagsnummer (oder auch Verlagskürzel) wird auch als Bestandteil der ISBN genutzt und kann in der Folgemaske angegeben werden bzw. nach erfolgreicher Registrierung über Stammdaten- MVB Kennummer ändern erfasst bzw. geändert werden.
    Für den deutschsprachigen Raum wird diese vom MVB, den Marketing- und Verlagsservice des Buchhandel nin Frankfurt vergeben.
  • Geschäftsführer /Zeichnungsberechtigter
    (Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname)
  • Ansprechpartner
    (Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Nachname sowie Funktion)
  • Adresse (Unternehmenssitz wie im Gewerberegister und/oder Handelsregister angegeben)
    Auch hier sind die Anschriftdaten wie Straße, Hausnummer, PLZ, Ort sowie Land anzugeben.
    In der Regel schließt die VG WORT den Wahrnehmungsvertrag nur mit einem Verlag ab, dessen Verlagssitz sich in Deutschland befindet.
  • Kontakt
    (E-Mail Adresse, Land und optional Telefonnummer)
  • Zugangsdaten
    (Benutzername und Kennwort)
Damit sind die Personendaten oder Verlagsdaten angegeben und Satzung sowie weitere Unterlagen zu bestätigen.

Angabe von Pseudonymen und Berufsgruppe

Nach Angabe der Grunddaten können Verlage ihre MVB-Kennung und Autor*innen ihre Pseudonyme melden :-).

Zum Thema Pseudonym und Künstlernamen verweise ich auch gerne auf weitere Ausführungen im Artikel "Pseudonym und Künstlername für Autoren: Alles Wissenswerte" von Annie Waye. Bei der Wahl eines Pseudonym und Meldung bei der VG Wort ist darauf zu achten, dass hier zwingend Vorname und Nachname erforderlich sind.


Im Weiteren gehe ich auf die Registrierung als Autor*in ein, da dies vermutlich mehr die Zielgruppe hier im Blog ist.

Hier werden folgende Daten angegeben:
  • Pseudonym
    (Anzahl der Pseudonyme)
    Nach Auswahl können die einzelnen Pseudonyme gemeldet werden. Dabei wird zwischen gelüftete oder nicht gelüftete Pseudonyme unterschieden.

    Pseudonyme können aber auch später noch per Formular (siehe Papierformulare/Merkblätter) nachgemeldet werden. Erforderlich bei der Angabe von Pseudonymen sind Vorname und Nachname sowie die Markierung ob es sich um ein Aufdeckbares Pseudonym handelt
  • Berufsgruppe
    Hier sind die zugeordneten Berufsgruppen auszuwählen und eine dieser Berufsgruppen für die Ausübung des Wahlrecht zu wählen.
  • bereits Bücher veröffentlicht
    Sind bereits Bücher veröffentlicht worden kann hier die Art der Beteiligung ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen:
    • Autor
    • Bearbeiter
    • Herausgeber
    • Übersetzer
  • ...Journalist
    Hier kann markiert werden, dass die anmeldende Person Journalist ist.
  • Inkassoauftrag für das Ausland
    Hier kann der VG Wort ein Inkassoauftrag erteilt weden.
Zum Abschluss werden dann noch die Bankdaten für die Überweisung der Tantiemen angegeben, so dass eine Überweisung der künftigen Ausschüttung der VG Wort erfolgen kann. Für die Überweisung kann auch ein Text mitgegeben werden, so dass am Kontoauszug diese Zahlung auch einsehbar ist.

Postversand


Im Anschluss werden auf Basis der Daten ein PDF erstellt in zweifacher Ausführung und dieses kann unterzeichnet per Post (nicht per Fax oder gescannt) an die VG Wort gesandt werden.

Danach dauert es eine Weile und per Post kommen dann die Unterlagen von der VG Wort ggf. mit zugeordneter Karteinummer zurück.

Wahrnehmungsvertrag der Verwertungsgesellschaft Wort

Für Registrierungen von Urheber*innen bei der VG Wort, die bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der österreichischen (Literar Mechana) oder schweizerischen Verwertungsgesellschaft (Pro Litteris) abgeschlossen haben kann eine Registrierung auch ohne Wahrnehmungsvertrag beim Mledeportal erfolgen. Hier ist dann bei den Unterlagen nur die "Meldesystemregistrierung" erforderlich und bei der Einsendung ein Vermerk zu erbringen, dass bereits ein Wahrnehmungsvertrag mit einer dieser beiden "Schwestergesellschaften" abgeschlossen wurde. Dies kann zum Beispiel interessant sein um an der Ausschüttung METIS der VG Wort teilzunehmen.

Damit sind die Vertragsunterlagen fertig und es kann das Meldeportal der VG Wort im vollen Umfang genutzt werden.

Fristen, Kosten, Besonderheiten


Einsendeschluss (per Post) ist der 31. Dezember eines Jahres für den Abschluss des Wahrnehmungsvertrages. Es zählt dabei der Posteingang bei der VG Wort.
Der Abschluss eins Wahrnehmungsvertrages ist kostenlos.
Neben Urheber*innen von Sprachwerken und Verlagen können auch Erben verstorbener Autor*innen und Verlage sich bei der VG Wort anmelden.
Als Wahrnehmungsberechtigte kann an der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte teilgenommen werden und das aktive und passive Wahlrecht zum Delegierten der wahlberechtigten Berfusgruppe (Wahrnehmungsberechtigte) ausgeübt werden.
 

Onlinetexte melden

Besonders bei der Meldung von Onlinetexten (Metis) bietet hier, meiner Meinung nach, die VG Wort eine sehr elegante Möglichkeit. Aber auch andere Verwertungsgesellschaften haben hier mittlerweile vergleichbare Systeme.

Onlinetexte in der Schweiz melden (über teilnehmende Verlage Pro Litteris)

In der Schweiz können bisher Onlinetexte über teilnehmende Verlage, die ein Zählpixel auf ihrer Seite eingebunden haben, gemeldet werden. Als Verlage gelten Betreiber einer Website mit redaktioneller Verantwortung für die publizierten Onlinetexte. Die Registrierung bei Proliteris erfolgt getrennt nach Urheber und Verlag auf der Seite "Teilnehmende Verlage können auf der Seite prolitteris.ch/urheber-verlage/verteilung-der-verguetungen/teilnehmende-verlage/" eingsehen werden. Für Onlinetexte wird dabei ein vergleichbares Verfahren wie in der VG Wort (sogar die gleiche Technik) verwendet. Im Gegensatz zu METIS können hier aber nur Verlage für die Onlinevergütung teilnehmen und nicht die Urheber selbst ihre Seiten melden.

Vorraussetzungen sind hier minderstens 1.00 Zugriffe aus der Schweiz und ein Mindestzeichenzahl von 2.000 erforderlich sowie das Einbinden von Zählmarken.

Nähere Informationen sind auch in der Mitteilung "Entschädigungen von ProLitteris für Onlinewerke" zu finden.

Interessant ist noch, dass für die Verwertung von Texten aus Deutschland und Österreich auch auf die VG Wort und Literar-Mechana verwiesen wird. Rechteinhaber für gedruckte Werke können ihre Werke für Vergütungen aus Deutschland (VG WORT, VG Bild-Kunst) und Österreich (Literar-Mechana) direkt melden und werden über ProLitteris nach den ausländischen Regeln vergütet. Die Meldefristen sind auf der Websiteder jeweiligen Verwertungsgesellschaft zu finden.

Onlinetexte in Österreich melden (literar.at)


In Österreich könenn ebenfalls für Onlinetexte Tantiemen beantragt werden.Die Vorraussetzungen dafür sind unter Weblogs und Texte im Internet auf literar.at erwähnt. Dieses ist ab Januar 2019 für Weblogs, die journalistisch oder literarisch aufbereitete Aufzeichnungen und Texte enthalten möglich. Das Weblog muss dabei mindestens seit drei Jahren bestehen und regelmäßig Texte veröffentlichen sowie der Firemsitz oder Meldeadresse in Österreich sein. Ferner müssen die Textbeiträge mindestens ein Jahr abrufbar sein und jeder Artikel muss mindestens 2.500 Zeichen haben (Lyrik: 1.500). Ferner sind mindestens 60.000 Zeichen je Jahr und Weblog zu melden. Onlinetexte können jedoch zusätzlich bei der VG Wort gemeldet werden.

Besonders interessant an der Situation in Österreich ist, dass hier nur Weblogs von Privatpersonen nicht jedoch von Firmen, Instute etc. gemeldet werden dürfen.
Als nicht von Privatpersonen betriebe Weblogs zählen Verkaufsplattformen, Kurznachrichtendienste, soziale Netzwerke, Firmenwebseiten und -blogs, Universitäts-/Institutswebseiten und Vereinsseiten; auch Seiten mit Servicecharakter (z.B. Wetterdienste, Serviceseiten - dazu zählen unter anderem klassische Reiseblogs - sowie Seiten, die Produktbewerbungen und -bewertungen enthalten) sind nicht meldefähig.

Unter Internetpublikationen – Deutschland weist Literar-Mechana darauf hin, dass im Gegensatz zu gedruckten wissenschaftlichen und Fachbüchern Werke die online erscheinen (Onlinetexte) weiterhin bei der VG Wort gemeldet werden müssen um bei der Verteilung aus Deutschland über eine Verrechnung zu partizipieren. Hierfür ist eine einmalige Teilnahmeregistrierung erforderlich, bei der Sie bitte den Passus „Ich möchte nur in den Bereichen "Wissenschaft" / "Texte im Internet" melden“ markieren, wobei kein Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der VG Wort erfolgt. Die Zusammenarbeit zwischen Literar-Mechana und der VG Wort sind über einen Gegenseitigkeitsvertrag geregelt, der bereits die hierfür erforderlichen Rechtsübertragungen enthält. Die Ausschüttungen für Deutschland erhalten Sie auch in diesem Bereich über die Literar-Mechana. Eine zusätzliche Meldung von gedruckten wissenschaftlichen und Fachbücher sowie Beiträge gegenüber der VG Wort ist nicht erforderlich. Hier erfolgt die Anmeldungen in diesem Bereich durch die Literar-Mechana. Die Ausschüttungen für Deutschland erhalten Sie über die Literar-Mechana.

Fazit - Lohnt der Aufwand?

Neben der Ausschüttung für gedruckte Veröffentlichungen ist für mich auch die Ausschüttung der VG Wort per Metis (sei es für e-Books oder für Blogartikel) durchaus lohnenswert. Zu den "Voraussetzung zur Meldung von E-Book" und "Voraussetzungen von Texten im Internet" sowie der Meldung (E-Book, Texte im Internet) hatte ich ja schon etwas geschrieben.

Anhand folgender Tabelle kann hier ein kurzer Einblick auf die letzten Jahre geworfen werden, auch wenn der Trend vermutlich bei den Ausschüttungsquoten METIS ein wenig rückläufiger ist.

 
Vergleich METIS Onlinetexte in EUR
Anzahl Texte für-> 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Regulär METIS je Text 43,86 45,00 40,00 35,00 29,40 23,80 20,00
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig).
Sonderausschüttung Kein Mindestzugriff von 1.500

Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen

Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann.

Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR
(
Höchstbetrag nach Kappung)
001-020 Texte 20,00 20,00 17,00 15,00 13,00 10,00 10,00
021-060 Texte 60,00 60,00 51,00 45,00 39,00 30,00 30,00
061-120 Texte 120,00 120,00 102,00 90,00 78,00 60,00 60,00
121-240 Texte 240,00 240,00 204,00 180,00 156,00 120,00 120,00
241-180 Texte 480,00 480,00 408,00 360,00 312,00 240,00 240,00
> 480 Texte 960,00 960,00 816,00 720,00 624,00 480,00 480,00

Die Quoten METIS für das Meldejahr 2022 fehlen noch, aber in der Tendenz dürfte diese Tabelle dennoch hilfreich sein.

Die reguläre Ausschüttung (mit Zählpixel) empfiehlt sich für Blogartikel auf der eigenen Seite (oder alternativ wenn eine andere Seite entsprechende Artikel eingebunden hat und an das VG Wort Verfahren teilnimmt.

Die Sonderausschüttung ist besonders spannend für E-Books :-). Daneben sind aber auch die gedruckten Ausgaben hilfreich :-).

Aus meiner Sicht ist dies durchaus attraktiv und ein Grund sich etwas ausführlicher mit der VG Wort zu beschäftigen.

 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Dienstag, 4. Juli 2023
18:23 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 3 - Publikationen (Druckfassung Buch Zeitschrift, METIS und E-Book) melden

In meiner Blogartikelserie "VG Wort und Wissenschaft" bin ich bisher auf die Themen "Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" und "Antrag auf Mitgliedschaft Berufsgruppe 3, erste Mitgliederversammlung und Rückblick auf ordentliche Mitgliederversammlung Juni 2023" aus der Sicht als Blogger und Autor eingegangen.

Dieser Artikel soll nun auf die Meldung von Werken im Bereich Wissenschaft, eBook und METIS bei der VG Wort eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.

Im Austausch mit anderen ist dann dieser Artikel entstanden der sich um die unterschiedlichen Möglichkeiten der Meldung von Werken im Bereich Wissenschaft kümmert und auch ein wenig über die Ausschüttung von Druckexemplare an wissenschaftlichen Bibliotheken hinaus näher eingeht.

Die Meldungen an der VG Wort für die Hauptausschüttung im Bereich Wissenschaft basiert auf die §§ 48 und 50 de Verteilungsplans und ist abhängig von der Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken, Umfang der Publikation und vom Erscheinungsjahr.

Vergütet werden dabei Beiträge (in Zeitschriften und Büchern), Veröffentlichung von Büchern, Broschüren und ggf. noch ein Zuschlag pro Artikel für den Bereich Lesezirkel.

In diesem Artikel gehe ich auf die einzelnen Punkte relevant für den Bereich Wissenschaft sowie Randgebiete für wissenschaftliche Publikationen ein.

Ich vermute, dass damit ein Großteil der Publikationen im wissenschaftlichen Umfeld erfasst worden sind und freue mich sehr über Rückmeldungen zu dieser Artikelserie.



Voraussetzung für die Ausschüttung im Bereich Wissenschaft

Erforderlich für eine Auszahlung ist neben dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages auch eine Meldung bei der VG Wort, die für gedruckte Publikation über die Oberfläche TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen kann (alternativ auch per Papierformular) oder für im Internet veröffentliche Texte im Bereich METIS.

Für die Ausschüttung ist eine angemessene Verbreitung in wissenschaftliche Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland.

Voraussetzung regulärer Ausschüttung

Bei wissenschaftlichen, sowie Fach- und Sachbüchern, die sich an Erwachsene wenden, ist dies bei Werken gegeben, die im Karlsruher virtuellen Katalog (KVK) in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen sind (§ 48 Absatz 1 Verteilungsplan VG Wort). Dabei sind die Standorte der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) nicht zu berücksichtigen.

Beiträge in gedruckten wissenschaftlichen und Fachzeitschriften sowie in gedruckten wissenschaftlichen und Fach- und Sachbüchern werden Zeitschriften berücksichtigt, die mit mindestens zwei Standorten (mit Möglichkeit der Fernleihe) in der Zeitschriftendatenbank hinterlegt sind (§ 50 Verteilungsplan). Bei Beiträgen in Fach- und Sachbüchern gilt das gleiche wie bei Veröffentlichungen in Büchern wie in oberen Abschnitt (sprich § 48 Absatz 1 Verteilungsplan).

Bei Beiträgen werden Normseiten (je 1.500 Zeichen) vergütet und es muss ein Mindestumfang von zusammenhängendem Text von zwei Normseiten (3.00 Zeichen im Druck) gemeldet werden.

Voraussetzungen 50 % der Ausschüttung

Sollte keine hinreichende Verteilung in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhanden sein, kann alternativ 50 % der Ausschüttung bezogen werden.

Bei wissenschaftlichen sowie Fach- und Sachbüchern sind hier entweder 3 Standorte im KVK erforderlich oder ein Nachweis von mindestens 100 verkauften Werkexemplaren, deren Mindestverkaufspreis bei 10 Euro liegt (siehe § 48 Absatz 2 Verteilungsplan).

Bei Beiträgen in gedruckten und wissenschaftlichen Fachzeitschriften ist ein Nachweis von einer Auflage von mindestens 500 Exemplaren erforderlich (siehe § 50 Absatz 2 Verteilungsplan). Eine Ausnahme sind hier Beiträge in kostenlos verteilten wissenschaftlichen und Fachzeitschriften. Bei denen sind die gleichen Vorbausetzungen wie die reguläre Ausschüttung gemessen (siehe § 50 Absatz 3 Verteilungsplan).

Definition Sachbuch/Fachbuch im Bereich Wissenschaft

Inhaltlich relevant für die Ausschüttung der VG Wort im Bereich Wissenschaft sind alle Fachtexte, die sich an Erwachsene melden. Ein Sonderfall sind hier Broschüren von Unternehmen (oder auch andere Einrichtungen) die möglicherweise kostenfrei verteilt werden. Hier ist dann ein Einstehen in wissenschaftlichen Bibliotheken oder eben ein Verkaufsnachweis von 100 Exemplaren bei einen Mindestverkaufspreis von 10 Euro erforderlich. Bildbände, die überwiegend aus Bildern bestehen und hier nur Kurztexte oder Beschreibungen enthalten sind bei der VG Bildkunst zu melden. Davon abzugrenzen sind jedoch Selbstillustrationen zu denen mehr Text vorhanden ist.  Dies können durchaus als Fachbeitrag gemeldet werden.

Wichtig ist auch, dass Texte zusammenhängend geschrieben sein müsssen, so dass Comics nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzungen von Texten im Internet

Bei der Veröffentlichung von Texten im Internet wird ebenfalls zwischen einer regulären Ausschüttung nach § 53 Verteilungsplan und der Sonderausschüttung nach § 55 Verteilungsplan unterschieden.

In beiden Fällen ist bei Texten ein Mindestumfang von 1.800 Zeichen (Ausnahme Lyrik) erforderlich.

Die reguläre Ausschüttung bedarf eines Mindestzugriffes, der über Zählmarken festgestellt wird. Dabei sind derzeit 1.500 Zugriffe erforderlich für Texte bis zu 10.000 Zeichen. Bei umfangreicheren Texte gilt die Hälfte des Mindestzugriffes. Ebenso wird bei den Texten bei unterschieden ob diese frei zugängig sind oder hinter eine Paywall liegen.

Für die Sonderausschüttung kann je fremde Seite ohne Zählpixel die Anzahl der dort veröffentlichten Texte gemeldet werden. Dafür liegt hier aber auch der Ausschüttungsbetrag unterhalb der regulären Ausschüttung.

 

Voraussetzung zur Meldung von E-Book

Durch die Verbreitung von Büchern als E-Book ergänzend zu einer Printausgabe können auch diese im Rahmen der METIS Sonderausschüttung gemeldet werden.

Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen;
  1. das E-Book darf nicht durch technische Maßnahmen gegen das Kopieren gesichert sind (kein hartes DRM, Kopierschutz).
  2. es kann sowohl als frei zugängiges Werk, als auch kostenpflichtig und/oder kennwortgeschützt zugänglich sein.
  3. Das Format muss "frei lesbar" sein, also in Form von HTML bzw. XHTML, ePUB oder PDF vorliegen.
  4. Der Mindestumfang des Textes entspricht 1.800 Anschläge (mit Leerzeichen).
Es können alle deutsche Internetseiten (laut Impressum) gemeldet werden, auf denen das E-Book heruntergeladen bzw. gekauft werden kann. Die Meldung muss dabei jährlich erfolgen und es wird die Anzahl der auf dieser Seite verfügbaren E-Books gemeldet.

Neben der Verlagsseite können dies auch alle Onlinebuchhandlungen ("Onlinesortimenter") sein.

 

Meldung im Bereich Wissenschaft

Auch wenn die Möglichkeit vorhanden ist per Formular (Einzelmeldung Wissenschaft). Die Meldeformulare sind im Abschnitt Wissenschaft auf der Seite Papierformulare / Merkblätter zu finden.

Das Formular, welches dann per Post an die VG Wort gesandt werden kann sieht dann wie folgt aus.

VG Wort Formular Einzelmeldung Wissenschaft

Dieses Formular ermöglicht die Einzelmeldung VG Wort unter Angabe aller Werkdaten von gedruckten Werken als Buch, Buch-Beitrag, Zeitschriften-Beitrag oder Lieferung inklusiver Folgeauflagen sofernt diese wesentlich neu bearbeitet wurde (mind. 10 % neuer Text).

An dieser Stelle direkt ein Hinweis zum Thema Bibliothekstantiemen.
Über das Meldeverfahren Wissenschaft gemeldete Werke nehmen an der Ausschüttung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken teil, sofern Ausleihen in öffentlichen Bibliotheken vorliegen. Daher ist nur eine Meldung im Bereich Wissenschaft erforderlich.



Aus verschiedenen Gründen ist aber die Meldung per TOM wesentlich einfacher.

 

Art des Werkes

Diese kann im Abschnitt Wissenschaft (1) über den Punkt Meldung erstellen (2) anhand der Art des Werks (3) in folgender Abbildung erfolgen.

VG Wort TOM Meldung erstellen Wissenschaft

Hier sind die einzelnen Werktypen auszuwählen. Für die bessere Zuordnung hilft folgende Liste der Einordnung und Zuordnung der einzelnen Arten von Werken.

Beiträge in wissenschaftlichen oder Fachzeitschriften
  • Zeitschriftenbeitrag
Als Fach- und Sachzeitschriften sind monothematische Zeitschriftne zu verstehen, die sich an eine fachliche Zielgruppe wenden und der beruflichen Information dienen. Davon abzugrenzen sind Zeitschriften mit einem breiteren Themenspektrum sowie Publikumszeitschriften die im Bereich Presse zu melden sind. Ebenso können auch Special-Interest-Zeitschriften gemeldet werden. Diese sollten dann ebenfalls monothematisch sein und sich an eine Zielgruppe mit gemeinsamen, fachlich bestimmten und eng eingegrenzten Interessengebiet richten.

Beiträge in Wissenschaftliche Fach- oder Sachbüchern:
  • Buch-Beitrag
  • Buch
  • Broschüre
Der Unterschied zwischen Buch und Broschüre ist anhand einer UNESCO Definition abhängig von der Zahl der Druckseiten. Bis zu 48 Druckseiten einer Publikation gelten als Broschüre und ab 49 Seiten sind diese als Buch zu betrachten.

Ergänzungslieferungen zu Loseblattwerken
  • Lieferung
Diese sind besonders im juristischen Bereich (bspw. Kommentierungen zu Gesetzen oder Verordnungen) verbreitet, da hier einzelne Seiten immer wieder getaucht werden.

Urheberrechtlich geschützte Lernkartenset ab 101 Karten
  • Lernkarte
Kartographische Werke
  • Einzelblattkarte
Gemeldet wird immer die Druckfassung eines Werkes.

 

Werksuche ISBN oder ISSN

Nachdem die Art des Werkes ausgewählt worden ist kann die Printfassung des Werks anhand folgender Suchmaske gesucht werden.

Hilfreich ist hier die Suche nach ISBN oder ISSN alternativ kann aber auch nach den Titel des Werks (Buch- oder Zeitschriftenartikel) inklusive Platzhalterzeichen * gesucht werden.

VG Wort Bereich Wissenschaft Werksuche



In der Ergebnisliste werden dann alle gefundenen Werke aufgelistet ide dann per Radiobutton übernommen werden können und damit in der Maske zur Meldung eines Werkes diese Daten aus verschiedenen Bibliotheken wie (DNB, VLB oder ZDB) übertragen worden sind.

Im Suchergebnis ist dann die Schaltfläche Werk übernehmen zu verwenden. Wichtig ist dabei, dass hier immer die Druckfassung und nicht die elektronische Fassung des Werks zu übernehmen ist.

Anhand meines letzten Buches sieht zum Beispiel das Suchergebnis per ISBN wie folgt aus.

VG Wort Wissenschaft Quellen

In meinen Fall ist die Druckfassung sowohl in der DNB (Deutsche Nationalbibliothek) als auch im VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher). Durch Setzen des Radiobuttons neben der Druckfassung kann danach die Schaltfläche "Werk übernehmen" genutzt werden um die vorhandenen Daten für die Meldung zu übernehmen.

Sollte ein Werk nicht gefunden werden kann aber auch die Schaltfläche "Meldung manuell anlegen" ausgewählt werden. Dieses sollte jedoch eine Ausnahme sein. Meiner Erfahrung nach sind die Datenbanken schon sehr hilfreich.

Der Vorteil der Werksuche ist, dass viele Angaben zum Werk nicht selbst erstellt werden müssen sondern diese hier direkt übernommen werden. Danach kann direkt die Meldung erfolgen.

Positiv ist auch, dass bei Werken die als eBook vorliegen, oder aber die vom Erscheinungsjahr nicht mehr gemeldet werden können eine entsprechende Infobox zur Druckfassung vorhanden ist.

Diese besagt: "Bei diesem Werk handelt es sich um ein nicht meldefähiges eBook oder ein Werk mit verfristetem Erscheinungsjahr. Im Fall einer Zeitschrift prüfen Sie bitte über die Zeitschriftendatenbank (https://zdb-katalog.de), ob Ihre Angaben zu Titel und ISSN noch aktuell sind oder legen Sie die Meldung manuell an (ISSN dann nicht anwählen, sondern im Kommentarfeld der Meldemaske eintragen)."

 

Meldung erstellen

Nachdem die Werksuche, hoffentlich, erfolgreich war kann eine Fundstelle (möglichst mit vielen Angaben) einer Druckfassung ausgewählt werden und per Schaltfläche "Werk übernehmen" diese Daten für die Meldung übernommen werden.

Alternativ kann auch die Schaltfläche "Meldung manuell anlegen" genommen werden.

In der eigentlichen Meldemaske werden dann, die hoffentlich vollständigen Angaben zum Werk aus den externen Datenbanken, übernommen.

Am Beispiel meines Buches sieht das wie folgt aus.

VG Wort Meldung Wissenschaft - Buch
Im Beispiel sind Titel des Buches, ISBN, Verlag und Verlagsort übernommen worden. Der Umfang in Druckseiten und das Erscheinungsjahr kann ich noch ändern und bei der Auflage zwischen Erstauflage und Folgeauflage auswählen und meine Art der Beteiligung festlegen. Ferner gibt es noch den Punkt Selbstverlag auf den ich gleich noch eingehe,

Pflichtangaben sind alle mit * markierte Felder.

Im Beispiel ist das Buch 2022 erschienen und ich kann es also 2023 sowie 2024 noch der VG Wort als Werk melden. Dies entspricht die drei Jahre nach Veröffentlichung. Warum dies relevant ist erwähne ich unter "Keine ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken".


 

Besonderheit Selbstverlag
Eine Besonderheit ist hier die Schaltfläche "Selbstverlag", Hier ist der Hintergrund, dass es eine Änderung des Urheberrechts gab wonach auch Verlage an der Ausschüttung zu beteiligen sind. Hierzu sind entsprechende Bedingungen zu erfüllen. Einfach gesagt ist ein Verlag involviert, wenn jemand anderes mit der Veröffentlichung des Werks beauftragt worden ist. Hier wird das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung an einen Verlag übertragen. Es gibt aber auch Fälle, dass das Werk auch selbst vertrieben und erstellt wird in diesen Fällen ist der Punkt Selbstverlag zu wählen.


Im Abschnitt Auflage ist die Art der Auflage bspw. bei Büchern, anzugeben. Dies ist besonders wichtig wenn es sich nicht um eine Erstauflage sondern eine Folgeauflage handelt. Bei Folgeauflagen ist es erforderlich mindestens 10 % neuen Inhalt zur vorherigen Auflage ("wesentliche Veränderung durch neuen Text").

Im Anschluss wird noch die Art der Beteiligung ausgewählt. Als Art der Beteiligung kommen folgende Punkte in Frage:
  • Allein Autor/in
  • Mit-Autor/in
  • Übersetzer/in
  • Mit-Übersetzer/in
  • Herausgeber/in
  • Mit-Herausgeber/in
In meinen Fall wäre dies für das letzte Buch "Mit-Autor/in" und ich kann nun die Anzahl der Urheber angeben. Für weitere Autor*innen kann ich dann Vorname und Nachname der beteiligten Urheber/innen mit Vorname und Nachname angeben.Diese Daten sind freiwillig

Zusätzliche Informationen zum Titel können noch im Kommentar angegeben werden, sofern dies das Finden des Werks bspw. konkretisiert oder erleichtert. Allgemeine Rückfragen sind besser durch direkten Kontakt zur VG Wort sinnvoll und werden dort auch beantwortet.

Über die Schaltfläche "Meldung absenden" wird dann die Meldung abgesandt.

Im Ergebnis wird die Meldung dann als PDF angeboten und es gibt auch einen entsprechenden Hinweis zur Verlagsbeteiligung.

Sollte keine Rechteinräumung (Nutzungsrechte an den Werk übertragen) sein kann durch den Link "Erklärung öffnen" im Abschnitt Hinweis zur Verlagsbeteiligung diese widerrufen werden. Dieses Formular ist dann auszufüllen, wenn die Veröffentlichung nicht durch einen Verlag erfolgt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Veröffentlichung durch eine Behörde oder Ministerium erfolgt ist und hier zwar die Rechte an Vervielfältigung und Verbreitung übertragen worden sind ohne dass diese Einrichtung ein Verlag wäre.

Dieser Sonderfall wäre dann der Punkt an der die Erklärung "keine Rechte" zur Verlagsbeteiligung erfolgen.

Im Regelfall ist dieses Formular nicht auszfüllen.

An dieser Stelle können keine Korrekturen mehr vorgenommen werden. Hier sollte bei Fehlern eine Nachricht an die VG Wort gesandt werden mit den Hinweis, dass die Meldung abgelehnt werden sollte.

 

Werktangaben bei unterschiedlichen Werkformen

Auch hier ist nicht der Titel des Beitrages sondern Titel des Werkes zu melden.
Hier ist es wichtig statt einer Online-Publikation (diese wäre dann bei METIS zu melden) ebenfalls die Druckfassung zu melden.

An Werkangaben sind je nach Art des Werkes folgende Punkte anzugeben.
Grundsätzlich sind nicht nur Texte in deutscher Sprache oder bei einen deutschen Verlag meldefähig sondern alle Texte, die im Ausland oder einer anderen Sprache erschienen sind. Wichtig ist immer die Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken. Hier wird auch jede Meldung nach der Verbreitung überprüft. Hierzu werde ich im folgenden Abschnitt noch etwas zu schreiben.

Betrachten wir uns nun aber die Werkangaben je Art des Werkes. Positiv ist gerade bei Zeitschriftenbeiträgen, dass die Werkdaten auch als Vorlage gespeichert werden können.

Meldefähig sind Werke bis zu drei Jahren nach Veröffentlichung (wobei das Veröffentlichungsjahr mitgezählt wird).

Neben der Art der Beteiligung sind für die einzelnen Arten von Werken folgende Angaben zu machen:

Buchbeitrag oder Zeitschriftenbeitrag
  • Angabe des Beitragstitel
  • ISBN oder ISSN
    (sofern vorhanden)
  • Angabe des Werktitels
    (Buch oder Zeitschrift)
  • Verlag und Verlagsaort
  • Erscheinungsort
  • Beitragsumfang in Normseiten
    (Eine Normseite entspricht 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen)
  • Art der Beteiligung
    (Autor oder Übersetzer)
  • Anzahl Beteiligte am Beitrag
    (hier ist der Textbeitrag und nicht die gesamte Publikation gemeint)
Buch/Broschüre
  • Titel des Werks
  • ISBN
    (so vorhanden)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
  • Umfang in Druckseiten
  • Art der Beteiligung
  • Anzahl der Beteiligte
Loseblattwerk
  • Titel des Loseblattwerks
  • ISBN oder ISSN
    (so vorhanden)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
    • Beim Verlag können folgende Angaben erfragt werden. Diese Daten liegen vor, da auch die Meldung so mit dem Verlag abgestimmt sind:
      • Anzahl und Nummern aller in einem Kalenderjahr erschienen Lieferungen
      • Gesamtdruckzahl aller Lieferungen eines Jahres
      • Anzahl aller in einem Jahr an der Lieferung beteiligter Autoren
        (Dieser Wert ist im Feld Weitere Urheber abzüglich der meldenden Person selbst einzutragen)
Kartographische Werke / Einzelblattkarte
  • Titel der Karte
  • ISBN
    (so vorhanden)
  • Verlag und Verlagsort
  • Erscheinungsjahr
  • Umfang
    (hier ist 1 einzutragen)
  • Beteiligtenfunktion
    (Autor)
  • Anzahl der Beteiligten
Damit ist die Meldung nach Bestätigung abgeschlossen.

In den fogenden Abschnitt mag ich noch auf eine Besonderheit eingehen.

 

Keine ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken

Im Abschnitt "Voraussetzungen 50 % der Ausschüttung" bin ich schon einmal kurz auf die Möglichkeit eingegangen, dass ein Werk möglicherweise nicht ausreichend in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhanden ist. Dies ist zum Beispiel bei einer Buchveröffentlichung der Fall, wenn dieses in weniger als 3 Standorten vorhanden ist.

Auf der Seite des KVK - Karlsruher Virtueller Katalog ( https://kvk.bibliothek.kit.edu/ ) können die einzelnen Hochschulbibliothek Verbundsysteme für Deutschland durchsucht werden. So kann hier nach diversen Kriterien aber auch nach der ISBN eines Buches gesucht werden.

Im Ergebnis sind hier alle Fundstellen an Hochschulbibliotheken zu finden.

Für mein Buchbeispiel sieht dies wie folgt aus.

Ergebnis Buchsuche KVK

Mein Buch ist insgesamt in 5 Verbundsystemen gelistet, aber bis auf in der Deutschen Nationalbibliothek und den K10 Plus Verbundkatalog als Ersatz der Verbundkataloge GBV (Gemeinsame Bibliotheksverbund zahlreicher norddeutscher Bundesländer und SBV (Südwestdeutscher Bibliotheksverbund) sind die Bücher nur als E-Book vorhanden (siehe hervorgehobenes PDF Symbol).

Da die Pflichtexemplare in der DNB (6) nicht für die VG Wort relevant sind stellt sich die Frage, wie viele Standorte in der Fundstelle (7) bei K10Plus in oberer Abbildung vorhanden sind. Hier reicht ein Klick auf den Titel um eine detailiertere Ansicht zum Werk zu erhalten. Entscheidend ist dann der Abschnitt Besitzende Bibliotheken.

VG Wort Ergebnis KVK Besitzende Bibliotheken

Somit ist das Buch also in insgesamt zwei Bibliotheken (in einen Hochschulbibliotheksverbundsystem vorhanden).

Sollte ich dieses Buch nun per TOM bei der VG Wort melden, würde ich eine Rückmeldung erhalten, dass es nicht ausreichend in wissenschaftlichen Bibliotheken verbreitet ist.


Hier gibt es dann zwei Möglichkeiten des Umgangs nach Erhalt einer entsprechenden Meldung durch die VG Wort.

Nachmelden nach der Nachbearbeitungsfrist
Ist das eigene Buch bis zum 31.7. des dritten Folgejahres nach Erscheinen doch noch in drei Standorten verfügbar, kann dieses nachgemeldet werden.

Variante Nachmelden der Verkaufszahlen
Alternativ können auch die Verkaufszahlen, bspw. durch ein Schreiben des Verlags, nachgemeldet werden. Hier sollten sowohl die verkauften 100 Exemplare als auch der über 10 Euro liegende Verkaufspreis erscihtlich sein.

Wie dieses in der Praxis funktioniert habe ich im Abschnitt "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken" im Artikel "VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks) und passend zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-) " beschrieben.

Da es dazu Nachfragen gab, habe ich da auch den Schriftverkehr mit der VG Wort nachgetragen zum Thema KVK-.

Im Ausschüttungsbrief erfolgt dann die Bewertung zum Werk mit
KVK- "Als Betrag wurden dann 50 % der regulären Ausschüttung im Bereich Wissenschaft angesetzt. Typ: KVK- Anmerkung: Keine ausreichende Verbreitung der Printfassung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland – mindestens 5 Standorte erforderlich (Abzug: 50%). Siehe Verteilungsplan §51, Abs. 1 und 2"

 

Meldung von Online-Publikationen (METIS - Texte im Internet)

Für die Meldung von Texten im Internet gibt es mittlerweile zwei Möglichkeiten diese abzugeben. Sind entsprechende Zählpixel eingebunden kann die Meldung im Bereich METIS direkt in der Oberfläche TOM (Texte Online Melden) der VG Wort erfolgen.

Da dies besonders auch für Blogs relevant ist, habe ich diese Vorgehensweise ausführlich im Abschnitt "Neuer METIS-Berich für Texte Online Melden (TOM) der VG Wort" im Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" mit einer Schritt für Schritt Anleitung beschrieben.

Für die Nutzung innerhalb eines CMS gibt es aber auch Plugins die die Meldung bei der VG Wort erfolgen. Derzeit wird hier von der VG Wort ein Plugin für Wordpress angeboten. Es ist aber auch eine Entwicklung bzw. Nutzung dieser Schnittstelle zum Beispiel über Typo3 geplant. Diese Meldung per Plugin bzw. API ist im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" beschrieben.

Für ein eigenes CMS oder manuelles Einbinden von Zählpixeln können die heruntergeladenen Zählpixel aus der Oberfläche TOM im Bereich METIS eingebunden werden. Diese können auch als CSV heruntergeladen werden. Im Artikel "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" hatte ich beschrieben, wie diese für mein CMS angepasst werden können. Eine technisch orientierte Beschreibung ist im Abschnitt "Technische Anforderungen an Zählpixel" beschrieben.




 

Meldung von E-Book - Sonderausschüttung METIS

Eine ebenfalls spannende Möglichkeit, insbesondere bei der zunehmenden Verbreitung von E-Books ist die Möglichkeit solche auch bei der Sonderausschüttung METIS zu melden.

Bei der Ausschüttung zwischen  der regulären Ausschüttung METIS nach Texten mit Zählpixel und der Sonderausschüttung ist, dass hier a) keine Zählpixel eingebunden sind und b) die Ausschüttung nach Anzahl der Texte vergütet wird.

Interessant an der Sonderausschüttung ist, dass hier aber auch Onlinesortimente gemeldet werden können die ein Buch als E-Book mit den im Abschnitt "Voraussetzung zur Meldung von E-Book" beschriebenen Bedingungen abieten.

Auch hier habe ich zur Meldung von E-Books eine Schritt für Schritt Anleitung im Abschnitt "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden" beschrieben und als praktische Arbeitshilfe eine "Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)" erstellt.

Diese dürfte an dieser Stelle ebenfalls hilfreich sein.

Hierbei ist darauf zu achten, dass die Meldung im Gegensatz zur regulären METIS Ausschüttung nicht einmalig je Text erstellt werden muss sondern für die Sonderausschüttung METIS jedes Jahr erneut eine Meldung erfolgen muss. Frist ist dabei für das Meldejahr der 31. Januar des Folgejahres. Eine gute Wiedervorlage für Januar ist daher sehr praktisch, gerade um zu überprüfen ob in der oberen Liste auch alle eigene E-Books weiterhin gelistet sind.

Fazit - Lohnt sich das

Gerade im Bereich Wissenschaft (nicht nur bei Publikationen im Rahmen von Promotionen) bietet die VG Wort eine gute Gelegenheit hier die eigenen Publikationen zu melden und im Bereich der Texte im Internet auch ein eigenes Portfolio an weiteren Veröffentlichungen anzulegen.

Gerade bei den Publikationen in wissenschaftlichen Bibliotheken erstaunt es mich wenn hier die Ausschüttung der VG Wort nicht bekannt ist. Glücklicherweise ist ja eine Meldung bis zu drei Jahren nach Veröffentlichungsdatum möglich, so dass dieser Artikel vielleicht der ein oder anderen Person bei der Meldung für die VG Wort im Bereich Wissenschaft weiter helfen kann. Über eine Rückmeldung zum Text würde ich mich sehr freuen und hoffe, dass künftig Druckausgaben wieder mehr in Bibliotheken verteilt sein werden :-). Zumindest würde dies für meine Werke das Meldeverfahren etwas erleichtern.

Ein Blick auf die Quoten der letzten Jahre für Buchpublikationen lässt dieses dann doch recht gut beantworten (dargestellt sind die Quoten für Urheber*innen ohne Verlagsbeteiligung):
  • Veröffentlichung 2018: 1.900 Euro
  • Veröffentlichung 2019: 1.400 Euro
  • Veröffentlichung 2020: 2.000 Euro
  • Veröffentlichung 2021: 2.300 Euro
  • Veröffentlichung 2022:   700 Euro

Für den Bereich METIS kann in folgender Tabelle  ein kurzer Einblick auf die letzten Jahre geworfen werden, auch wenn der Trend vermutlich bei den Ausschüttungsquoten METIS ein wenig rückläufiger ist.

 
Vergleich METIS Onlinetexte in EUR
Anzahl Texte für-> 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Regulär METIS je Text 43,86 45,00 40,00 35,00 29,40 23,80 20,00
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig).
Sonderausschüttung Kein Mindestzugriff von 1.500

Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen

Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann.

Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR
(
Höchstbetrag nach Kappung)
001-020 Texte 20,00 20,00 17,00 15,00 13,00 10,00 10,00
021-060 Texte 60,00 60,00 51,00 45,00 39,00 30,00 30,00
061-120 Texte 120,00 120,00 102,00 90,00 78,00 60,00 60,00
121-240 Texte 240,00 240,00 204,00 180,00 156,00 120,00 120,00
241-180 Texte 480,00 480,00 408,00 360,00 312,00 240,00 240,00
> 480 Texte 960,00 960,00 816,00 720,00 624,00 480,00 480,00

Die Quoten METIS für das Meldejahr 2022 fehlen noch, aber in der Tendenz dürfte diese Tabelle dennoch hilfreich sein.

Die reguläre Ausschüttung (mit Zählpixel) empfiehlt sich für Blogartikel auf der eigenen Seite (oder alternativ wenn eine andere Seite entsprechende Artikel eingebunden hat und an das VG Wort Verfahren teilnimmt.

Die Sonderausschüttung ist besonders spannend für E-Books :-). Daneben sind aber auch die gedruckten Ausgaben hilfreich :-).

Aus meiner Sicht ist dies durchaus attraktiv und ein Grund sich etwas ausführlicher mit der VG Wort zu beschäftigen.



 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Montag, 26. Juni 2023
20:18 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 2 - Mitgliedschaft bei der VG Wort und meine erste Mitgliederversammlung Berufsgruppe 3

Im Artikel "Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien" bin ich auf die Grundlagen der Beteiligung an der VG Wort eingegangen und habe dabei den Unterschied zwischen Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder vorgestellt. Persönlich gehöre ich der Berufsgruppe 3 an und bin bei der VG Wort seit 2012 angemeldet und habe seit 2016 einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen.

Als Autor und Blogger nehme ich in der Hauptsache an der Ausschüttung in den Bereichen Wissenschaft (Buchveröffentlichungen und Bibliothekstantiemen) und METIS (Texte im Internet) teil.

2022 habe ich mich dazu entschlossen mich als ordentliches Mitglied bei der VG Wort zu bewerben und möchte in diesen zweiten Teil nun den Weg zur Mitgliedschaft beschreiben.

Dieser Artikel soll nun auf die ordentliche Mitgliedschaft bei der VG Wort eingehen. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort aber auch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.


 

Mitgliedschaft bei der VG Wort

Da ich selbst mich in der  Berufsgruppe 3 - Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur verorte ist hier auch der Prozess zur Anmeldung als Mitglied in dieser Berufsgruppe beschrieben. Als Mitglied wurde ich dann erstmalig zur ordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni 2023 eingeladen. Worum es bei der Mitgliederversammlung grundsätzlich geht erläutert folgender Abschnitt. Gerade 2023 hat es noch einige Änderugen bei der Satzung und Verteilungsplan der VG Wort gegeben, daher mag ich hier auch gerne (mit Bezug auf den öffentlichen Newsletter der VG Wort) auf die Ergebnisse der Mitgliederversammlung hinweisen. Der Rückblick stellt natürlich eine sehr subjektive Sicht auf die Mitgliederversammlung dar, entsprechend möchte ich hier auch gerne Werbung dafür machen sich selbst eine Mitgliedschaft zu überlegen. Ich würde mich freuen, wenn dies ein wenig weitergeholfen hat und freue mich schon auf künftige Veranstaltungen der VG Wort.




Antrag auf Mitgliedschaft

Wie erwähnt sind neben den formalen Kriterien (Wahrnehmungsvertrag seit 3 Jahre, entsprechende Auszahlungen über die VG Wort in den letzten drei Jahren) auch eine Zustimmung des Vorstands erforderlich.

Ein Antrag kann formlos an die VG Wort zur Aufnahme gestellt werden, worauf die Kriterien überprüft werden und dann über die Aufnahme entschieden wird.

Auf der Seite https://www.vgwort.de/teilnahme/mitglieder.html ist auch direkt eine Kontaktmailanschrift für einen Antrag auf Mitgliedschaft aufgeführt.Ein entsprechender Antrag auf Mitgliedschaft muss für das Geschäftsjahr bis zum 31. März des Jahres eingegangen sein.

Nach der letzten Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte und diversen Änderungen im Bereich METIS mit denen ich mich ohnehin schon beschäftigt habe, war auch bei mir der Beschluss gefasst mich als Mitglied bei der VG Wort zu bewerben.

Da mir selbst auch immer konkrete Beispiele für einen formlosen Antrag hilfreich sind, beschreibe ich hier am Beispiel meiner Person einmal das Verfahren.

Beispiel Berufsgruppe 3 - Wissenschaft


Eine entsprechende Mail habe ich an vgw @ vgwort .de gesandt Wie weiter oben erwähnt gibt es jedoch für einen Antrag eine direkte Kontaktanschrift bei der VG Wort. Dieser ist am Ende der Seite https://www.vgwort.de/teilnahme/mitglieder.html im Abschnitt "Aufnahmeverfahren und Antragsfrist" zu finden.

Betreff: Antrag Mitgliedschaft VG Wort - Berufsgruppe 3

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit bewerbe ich mich um die Mitgliedschaft in der Berufsgruppe 3: Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur der VG Wort. 

Meine Karteinummer lautet:  ....... 

Schon vorab vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Unkelbach

Die Karteinummer ist entweder in den Ausschüttungsbriefen der VG Wort zu finden oder findet sich direkt rechts oben in der Oberfläche TOM (Texte Online Melden) auf tom.vgwort.de worüber auch eine Meldung an die VG Wort erfolgen kann.

Bevor der Antrag an die zuständige Berufsgruppe weitergeleitet wurde sind vorab noch folgende Fragen an mich gestellt worden. Diese habe ich hervorgehoben und meine Antworten direkt durnter gesetzt.

Welches sind Ihre Themenschwerpunkte / Tätigkeitsschwerpunkte? 

Hier habe ich die einzelnen Themen meiner Publikationen angegeben sowie meinen aktuellen beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt.

Schwerpunkt meiner Publikationen sind im Bereich der Betriebswirtschaftslehre und hier insbesondere Controlling und Berichtswesen mit SAP.  Daneben beschäftige ich mich auch mit SAP Basisthemen wie Datenmigration nach SAP S/4HANA.

Hier deckt sich auch mein berufliche Tätigkeit im Bereich Budgetmanagement / Ressourcencontrolling an der Universität Gießen mit den Schwerpunkt auf Berichtswesen und Controlling.

Für welche Medien arbeiten Sie bzw. in welchen Verlagen publizieren Sie?  

Meine Bücher sind im Verlag Espresso Tutorials GmbH erschienen.  Als weiteres Medium veröffentliche ich regelmäßig Artikel auf meiner Internetseite andreas-unkelbach.de.


Wären Sie damit einverstanden, Einladungen zu zukünftigen Mitgliederversammlungen nur auf digitalem Weg zu erhalten?

Hier habe ich direkt mit "Ja" zugestimmt was sich auch als besonders praktisch ewiesen hat, da damit auch alle Unterlagen zur Mitgliederversammlung über die TOM Oberfläche abrufbar sind und nicht extra per Post versandt werden müssen.

Etwas später wurde dann auch noch eine Publikationsliste angefordert.

Zum damaligen Zeitpunkt war hier meine Antwort:

bisher sind von mir folgende Bücher erschienen:

Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling in SAP S/4HANA
Autoren: Andreas Unkelbach, Martin Munzel
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (20. Juli 2022) Paperback ISBN: 9783960120551

SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM
Autor: Andreas Unkelbach
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (14. April 2020) Paperback ISBN: 9783960120179

Schnelleinstieg ins SAP®-Controlling (CO) – 2., erweiterte Auflage
Autoren: Andreas Unkelbach, Martin Munzel
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
2. Auflage (08. März 2019) Paperback ISBN: 9783960120346

Berichtswesen im SAP®-Controlling
Autor: Andreas Unkelbach
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (01. Juni 2017) Paperback ISBN: 9783960127406

Schnelleinstieg ins SAP®-Controlling (CO)
Autoren: Andreas Unkelbach, Martin Munzel
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (01. November 2015) Paperback ISBN: 9783960126874


Ich gehe davon aus, dass Sie als Publikationen hier die Buchveröffentlichungen und nicht aktuelle Blogartikel auf meiner eigenen Seite meinten. Diese wären ebenfalls bei der VG Wort unter METIS gemeldet worden.

Mitgliedsantrag angenommen

Anfan 2023 habe ich dann folgende Mail erhalten:

Sehr geehrter Herr Unkelbach,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Vorstand der VG WORT in seiner letzten Sitzung Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft zugestimmt hat.
Wir heißen Sie daher als neues Mitglied der VG WORT herzlich willkommen!
Da nun auch die Gebühren für Aufnahme und Mitgliedschaft fällig werden, wird sich in Kürze unsere Buchhaltungsabteilung bei Ihnen melden.

Danach kam dann im März auch die Zahlungsaufforderung.

Einladung zur Mitgliederversammlung

2023 fand die Mitgliedeversammlung der VG wort in hybrider Form statt.

Die Mitgliederversammlung fand in hybrider Form vom 16. Juni bis 17. Juni statt und es konnte eine elektronishce Regsitrierung in der Zeit vom 11. Mai bis spätestens 13. Juni erfolgen. Hier konnte auch ausgewählt werden, ob eine Teilnahme im Literaturhaus in München oder per digitale Teilnahme erfolgen soll.

Die Abstimmung von Stimmen ist in elektronischer Form über das Portal TOM der VG Wort zu erfolgen.

Die Versammlung fand dann im Juni statt.


Mitgliederversammlung

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung zählen:
  • Änderungen und Ergänzungen der Satzung
  • des Wahrnehmunsgvertrages
  • der Verteilungspläne sowie die Genehigung des Jahresabschlusses und
  • die Entlastung von Verwaltungsrat und Vorstand.
2023 stand auch wieder die Wahl des Verwaltungsrat (erfolgt alle vier Jahre) an.

Diese Wahl findet auch jeweils in den einzelnen Berufsgruppen statt, so dass hier die Teilnahme je Berufsgruppe am zweiten Tag in einen anderen Raum sowohl online (in einen anderen Stream) als auch in Präsenz.

Die entsprechenden Zugangsdaten führten auch nur im jeweiligen Raum für den das Wahlrecht ausgeübt werden kann.

Vor der Sitzung fand ein Technikcheck am Vormittag statt und es wurde erfolgreich die Sitzung per Zoom gehalten. Für die Stimmabgaben sowohl im Raum als auch digital wurden jeweils 3 bis 4 Minuten angesetzt und ein interenes Abstimmungstool genutzt. Dieses hat für jede Stimmabgabe auch einen Verifikationscode generiert, so dass nach der Sitzung auch noch alle abgegebenen Stimmen auf Richtigkeit geprüft werden konnten.

Besonders positiv aufgefallen ist mir, dass alle Unterlagen schon frühzeitig online gestellt worden sind inklusive ausführliche Erläuerung zum Vorschlag. Gerade bei Satzungsänderungen oder Verteilungsplan ist dies besonders hilfreich.

Die Stimmabgabe erfolgt nach einfacher Mehrheit, wobei Enthaltungen/Ungültige Stimmen nicht gezählt werden. In der Regel erfolgt die Abstimmung über alle anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder. Dabei können aber auch einzelne abwesende Mitglieder andere für ihre Stimmabgabe beauftragten. Entsprechend kann ein Mitglied auch bis zehn? weitere Stimmen abgeben, so dass die vier Minuten Stimmabgabezeit sinnvoll ist.

Bei Änderungen der Satzung oder des Verteilungsplan stimmt jede Berufsgruppe für sich ab (nach einfacher Mehrheit) aber Änderungen sind nur dann angenommen wenn jede Berufsgruppe einzeln diesen Antrag angenommen hat. Sofern eine Berufsgruppe bei einer Satzungsänderung oder Ändeurng des Verteilungsplan dieser nicht zustimmt gilt diese dann als nicht angenommen.

Besonders spannend ist hier für mich die Anzahl der Stimmberechtigten der jeweiligen Berufsgruppe, was mich noch mehr davon überzeugte in der jeweiligen Berufsgruppe aktiv das Wahlrecht auszuüben.

Die Wahl der Verwaltungsratmitglieder der jeweiligen Berufsgruppe erfolgt ebenfalls intern nach einfacher Mehrheit, wobei dies auch auf die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen sich bezieht. Sofern also nur eine Person zur Wahl steht und die Enthaltungen nicht gezählt werden kann also eine einzelne Stimme gleich 100 % bedeuten.

Rückblick auf die Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni 2023

Neben Geschäftsbericht und Jahresabschluss standen auch diverse Änderungen im Verteilungsplan an. Diese sind auch im aktuellen Newsletter der VG Wort ("Newsletter im Juni zur Mitgliederversammlung 2023") einsehbar, bzw. wurden dort erwähnt. Da die Versammlung nicht öffentlich war, mag ich hier nur auf die auch schon bekannten Informationen aus dem Newsletter näher eingehen.

Quoten unter anderen METIS
Gerade für Blogger besonders interessant dürften die Quoten für METIS im Bereich Urheber sein. Die Quoten für METIS (Urheber) für die Ausschüttung Ende September werden erst im August beschlossen, so dass hier noch keine aktuellen Quoten bekannt sind.

Wörtlich gibt die VG Wort an "Die Quoten zu METIS werden kurz vor der Ausschüttung veröffentlicht und die Ausschüttung ist – wie geplant – Ende September. Aufgrund der veränderten Berechnungsverfahren seit 2021, die durch die neuen gesetzlichen Vorgaben notwendig wurden, können wir die METIS-Quoten nicht früher veröffentlichen."

Dies liegt auch daran, dass bis zum 1. Juli Urheber noch Meldungen für METIS abgeben können. Durch die Verlagsbeteiligung ist aber auch für das Jahr 2022 sowie Folgejahre eher mit ungeraden Quoten zu rechnen. Ich bin selbst ebenfalls neugierig, wie die Quoten dann für METIS aussehen werden.

Die Anpassungen des Verteilungsplan wurden auf der Sitzung beschlossen, so dass der Verwaltungsrat noch die Ausschüttungsquoten festlegt. Teilweise waren diese schon vorhanden, aber bei METIS sind diese erst im August vorliegend.


Kriterien für Kopierwahrscheinlichkeit
Für METIS wiederum relevant sind die Kriterien der Kopierwahrscheinlichkeit für Online-Publikationen. Weitesgehend inhaltsgleiche Internetseiten, die sich bspw. nur durch eine Domainendung oder Domainnamen unterschieden werden bei der Sonderausschüttung nur einmal berücksichtigt.

Onlinepublikationen
Ebenso wird klar gestellt, dass Online-Publikationen von den Urhebern selbst verfasst sein müssen und auf Internetseiten öffentlich zugänglich gemacht worden sein, die über gängige Suchmaschinen auffindbar sind.

Wissenschaft: Verteilungsplan
Gerade im Bereich Wissenschaft wurden auch Änderungen des Verteilungsplan für wissenschaftliche Publikationen besprochen, wo die vorab einsehbaren Erläuterungen ebenfalls hilfreich waren.

Zeichentrick und Animationsfilme im Kino
Interessant ist auch, dass künfitg Zeichentrick- und Animationsfilme, die im Kino gezeigt werden Fernsehfilmen und Serien in der Bewertung gleichgestellt werden. Dies dürfte auch mit den Wandel des Aufwands für entsprechende Produktionen zusammenhängen.

Oberthema KI und Urheberrecht
Ein wichtiges Thema waren auch zentrale Frage rund um die generative KI wie ChatGPT, DeepL oder auch Stable Diffussion. Gerade bei sprach und textbasierten Chatbots stellen sich hier einige urheberrechtliche Fragen um die sich auch die VG Wort insbesondere was die kollektive Rechtewahrnehmung anbelangt in Form einer Arbeitsgruppe kümmert. Hierbei werden auch Themen wie der AI-Act und weitere rechtspolitische Themen insbesondere auf EU-Ebene.

Ausschüttungsquoten
Beim Blick auf die Ausschüttungsquoten (bspw. Änderung im Bereich der Bibliothekstantiemen im Bereich Wissenschaft) aber noch mehr bei der Vergütung für in 2023 erschienen Bücher im Bereich Wissenschaft bin ich ebenfalls der Hoffnung, dass für mein letztes Buch noch eine entsprechende Verteilung in wissenschaftliche Bibliothekn erfolgt ansonsten muss ich hier anhand der Verkaufszahlen nachmelden (Stichwort KVK Vermerk). Durch die Verlagsbeteiligung (hier erfolgt die Ausschüttung im September) sind hier auch die Ausschüttungsbeträge merklich verändert :-(.

Leider sind die auf der Mitgliederversammlung bekannt gegebenen Quoten "noch" nicht veröffentlicht, sollten aber noch nachgereicht werden.

Nachtrag: Quoten und Termin Hauptausschüttung 2023

Für die diesjährige Juli-Ausschüttung 2023 für 2022 sind mittlerweile auch die einzelnen Quoten für folgende Bereiche bekannt gegeben worden.

Grundsätzlich finden sich die Quoten auf:


https://www.vgwort.de/dokumente/quoten-uebersicht.html

Daher habe ich nur die einzelnen im Juli zu erwartende Ausschüttungen aufgeführt sowie die für den Bereich Wissenschaft ggf. interessanten Beträge aufgeführt.

Interessanter wird dies, insbesondere für Blogger*innen, noch bei der Ausschüttung METIS für Urheber (Ende August).
 

  1. Bibliothekstantiemen
  2. Wissenschaft (vorläufige Quoten)
    An Urheber*innen:

    Beiträge für Zeitschriften, Bücher je Seite 3,00 Euro
    in 2022 erschiene Bücher 700,00 Euro
    Broschüren (bis 48 Druckseiten) pro Druckseite 4,50 Euro
    Die Ausschüttung an Verlage erfolgt Ende September
  3. Presse
  4. Funk und Fernsehen
  5. METIS (Ausschüttung Ende September)
    Hier liegen derzeit nur die Quoten für Autor*innen für Presseagenturen für die Jahre 2019 - 2021 vor
    2019: 40 Euro, 2020: 45 Euro, 2021: 39,88 Euro

    Die Quoten für METIS an Urheber werden vss. im August veröffentlicht
  6. Fotokopien an Schulen
  7. Kleines Senderecht
  8. Unterrichts- und Lernmaterial

Der in 2022 höherer Betrag an Ausschüttungsquoten im Bereich Wissenschaft (bspw. 2.300 Euro (1.600+700 Euro) für ein in 2021 erschienenes Buch ergab sich u.a. aus der Auflösung von Rückstellungen.

Eine Gegenüberstellung der Quoten im Bereich METIS (Urheber) ist im Artikelabschnitt "VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books" von 2015 bis 2022 zu finden und ich bin hier gespannt, wie sich METIS für Urheber in 2023 entwickelt haben wird.

Auf der Seite der VG Wort wird auch darauf hingewiesen, dass die Ausschüttung ab 30. Juni 2023 beginnt und die Ausschüttungsbriefe dann ab dem 6. Juli online unter TOM abgerufen werden können. Diesmal erreicht die Überweisung die Urheber*innen noch vor den eigentlichen Ausschüttungsbrief.
 


Fazit - Warum Mitglied bei der VG Wort werden?

Das Thema VG Wort beschäftigt mich schon eine ganze Weile und gerade im Umfeld von wissenschaftlichen Publikationen, Buchveröffentlichungen aber auch bei Blogger*innen merke ich immer wieder, dass die Möglichkeiten der VG Wort und die Auszahlung an Wahrnehmungsberechtigte nicht bekannt sind, daher verweise ich hier immer wieder gerne auf die Einbindung von Zählpixeln bzw. die Meldung von Publikationen bei der VG Wort.

Gerade für verbreitete CMS Systeme bietet die VG Wort mittlerweile sogar Schnittstellen an, die das ganze etwas erleichtern. Dies habe ich auch im Artikel "Wordpress Plugin zur Einbindung von METIS Zählmarken von der VG Wort" beschrieben :-). Daneben waren auch die Anpassungen von TOM (siehe "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))") eine große Veränderung  und der Austausch per Support von METIS war nicht nur im Artikel "VG Wort Nicht gemeldete URLs deaktiviert - Mindestzugriff nicht mehr gegeben durch Referrer Links auf Zählpixel" großartig.

Persönlich nutze ich zwar (noch) nicht entsprechende Schnittstellen der VG Wort sondern eher die Methode "CSV der VG Wort Zählmarken für den Bereich Texte im Internet (METIS) in Tabelle mit öffentlichen und privaten Identifikationscode der Zählmarken umwandeln" aber insgesamt sind diese geschilderten Veränderungen durchaus positiv zu werten.

Solche Entwicklungen sind aber auch nur möglich, wenn hier konkrete Rückmeldungen an die VG Wort gegeben werden.

Gerade im Bereich Wissenschaft empfinde ich es aber persönlich auch wichtig, dass sich hier auch die Vielfalt der Personen wiederspiegelt. Beim Blick auf den Wandel in Richtung digitaler Publikationen, KI aber auch die zunehmende Verbreitung von eBooks in wissenschaftlichen Bibliotheken statt gedruckter Werke stellt hier Urheber*innen noch einmal mehr vor einer Herausforderung.

Um sich hier von Entwicklungen, auch durch die VG Wort, nicht überraschen zu lassen ist es immer besser sich selbst kundig zu machen und im besten Fall auch selbst eine Stimme bei Entscheidungen zu haben bzw. die dahinter liegenden Begründungen und Entscheidungsfindungen zu verstehen.

Für mich hat das Thema Verwertungsgesellschaften ebenso wie Datenschutz ein gewisses Interesse geweckt und ich bin auf künftige Entwicklungen in dieser Richtung sehr neugierig und kann hier persönlich die Teilnahme zumindest an der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten aber vielleicht auch als Mitglied sehr empfehlen.
 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



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Montag, 26. Juni 2023
20:15 Uhr

Wissenschaft und VG Wort Teil 1 - Grundlagen Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder, Gremien

Beim Blick in meine Unterlagen zur VG Wort habe ich mich 2012 bei der Verwertungsgesellschaft Wort angemeldet und 2016 einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen. In der Zeit zwischen 2012 und 2016 war es auch schon möglich an der Ausschüttung METIS, Schulbuch aber auch für den Bereich Wissenschaft teilzunehmen.

Dies war für mich im Jahr 2015 bei der Veröffentlichung meines ersten Buches ein besonderer Moment (siehe auch "Buchveröffentlichung »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)«"), aber auch sonst hat mich als Blogger und Buchautor die Ausschüttung das Thema VG Wort immer wieder begleitet.

Seit 2018 sieht die Satzung der VG Wort (§ 3 Satzung der VG Wort) auch einen Wahrnehmungsvertrag für die Bereiche Wissenschaft und Texte im Internet (METIS) vor. Vorher war es hier als Bezugsberechtigte, unabhängig vom Vertrag, möglich, einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen. Einen entsprechenden Wahrnehmungsvertrag habe ich Ende 2016 abgeschlossen und veröffentliche auch seit ungefähr 2016 auf https://unkelbach.link/vgwort regelmäßig Änderungen und Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT).

Da ich selbst immer wieder Hintergründe zur Mitgliedschaft bei der VG Wort und den Unterschied zwischen Mitglied und Wahrnehmungsberechtigte gesucht habe, möchte ich in diesem Artikel gerne von meinen Eindrücken und Erfahrungen aber vor allem auch den Hintergründen zu den einzelnen Gremein der VG Wort berichten.

Da der Text etwas umfangreicher geworden ist, teile ich diesen auf mehrere Teile auf.

Im ersten Teil (dieser Artikel) "Grundlagen - VG Wort Gremien, Berufsgruppen, Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder" werde ich, quasi als Grundlagen, die einzelnen Gremien der VG Wort vorstellen, damit auch der Unterschied zwischen Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder sowie die einzelnen Berufsgruppen und Gremien etwas klarer wird. Dabei ist der erste Teil recht formal (um nicht juristisch zu schreiben) bietet aber auch für mich die Möglichkeit auf einen Blick noch einmal die einzelnen Gremien und Funktionen nachschlagen zu können.

Im zweiten Teil "Wissenschaft und VG Wort - Meine erste Mitgliederversammlung Berufsgruppe 3" beschreibe ich dann meine eigenen Erfahrungen zum Weg zum ordentlichen Mitglied der VG Wort und die ordentliche Mitgliederversammlung im Juni 2023.
Darunter fallen "Antrag auf Mitgliedschaft" am Beispiel der Berufsgruppe 3, die Beschreibung einer Mitgliederversammlung und natürlich die Erfahrungen aus der letzten Mitgliederversammlung als "Rückblick auf die Mitgliederversammlung der VG Wort im Juni 2023" und abschließend mein "Fazit - Warum Mitglied bei der VG Wort werden?".

Dieser Artikel soll einen Überblick über die VG Wort allgemein geben. Alle weiteren Themen (u.a. auch die Meldung von Werken bei der VG Wort) sind im Artikel "Finale Serie Wissenschaft und VG Wort sowie weitere Bereiche im Autorenleben" zusammengefasst worden. Hier werde ich auch künftige Artikel mit erwähnen.


Grundlagen - VG Wort Gremien, Berufsgruppen, Wahrnehmungsberechtigte, Mitglieder


Wikipedia definiert die VG Wort wie folgt: "Die Verwertungsgesellschaft Wort mit Sitz in München verwaltet die Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken, auch von Funk und Fernsehen, in Deutschland. Berechtigte sind Autoren und Übersetzer von schöngeistigen und dramatischen, journalistischen und wissenschaftlichen Texten."

Sie wurde als rechtsfähigen Verein kraft Verleihung im Februar 1958 gegründet und nimmt Nutzungsrechte und Vegrütungsansprüche treuhänderisch für Autoren und Verlage wahr. Dabei nimmt Sie nicht nur eine Rolle ein um die Urheberrechte zu vertreten sondern verteilt auch Tantiemen aus der Urheberrechtsvergütung bspw. aus Abgaben aus Kopiervergütungen. Im Artikel gehe ich auf folgende Themen einzeln ein. Dabei ist mein Schwerpunkt aus Sicht eines Autor und Blogger auch mit Blick auf die Ausschüttungen im Bereich METIS und Wissenschaft.

Allgemeine Grundlagen: Im zweiten Teil werde ich auf die praktische Seite der VG Wort eingehen.


Gremien der VG Wort - Grundlagen

Im VG Wort Umfeld sind oft von Begriffen wie Mitglieder, Wahrnehmungsberechtigte oder Berufsgruppen die Rede. Auf diese einzelnen Grundlagenbegriffe mag ich hier gerne kurz eingehen.

Wahrnehmungsberechtigte

Durch den Wahrnehmungsvertrag ist es möglich eigene Publikationen/Veröffentlichungen sowohl im Bereich Wissenschaft, Texte im Internet, Presse, Hörfunk als auch Audio zu melden und entsprechend an Ausschüttungen der VG Wort teilzunehmen. In all diesen Bereichen ist mittlerweile der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages erforderlich.

Die VG Wort spricht hier von Wahrnehmungsberechtigte. Am Vortag einer Mitgliederversammlung (auf die nehme ich gleich Bezug) findet eine Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte statt, auf der unter anderen der Vorstand den Geschäftsbericht vorstellt und sich den Fragen der Wahrnehmungsberechtigte stellt.

Aus der Gruppe der Wahrnehmungsberechtigte werden je Berufsgruppe Delegierte in die Mitgliederversammlung gewählt. Die Delegierten sind in der Mitgliederversammlung voll stimmberechtigt, können jedoch nicht in den Verwaltungsrat gewählt werden.

Berufsgruppen der VG Wort

Schon beim Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages muss sich für eine der Berufsgruppen entschieden werden. Schon bei der Registrierung wird zwischen Autor und Verlag unterschieden. Autor*innen haben Texte geschrieben oder übersetzt. Beispiele dafür sind im Bereich Roman, Lyrik, Sachbuch, Presseartikel, Dreh- / Hörbuch oder wissenschaftlicher Beitrag zu sehen. Verlage veröffentlichen entsprechende Werke. Beide sind anteilig an der Urheberrechtsvergütung beteiligt.

Vereinfacht gesagt, wird hier zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen unterschieden. Verständlicherweise ist bei Verlagen auch das Gründungsdatum und bei Autor*innen das Geburtsdatum anzugeben.

Abhängig von der Art der Registrierung ist zwischen den folgenden Berufsgruppen zu wählen.
  • Autor*innen / Urheber:
    • Berufsgruppe 1 
      Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke
    • Berufsgruppe 2
      Journalistinnen/Journalisten, Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von Sachliteratur
    • Berufsgruppe 3
      Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur
  • Verlage:
    • Berufsgruppe 4
      Verlegerinnen/Verleger belletristischer Werke und von Sachliteratur
    • Berufsgruppe 5
      Bühnenverleger/-verlegerinnen
    • Berufsgruppe 6
      Verlegerinnen/Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur, Presseverleger/-verlegerinnen

Sofern die Voraussetzungen vorhanden sind, können auch mehrere passende Berufsgruppen gewählt werden. Es muss sich jedoch für eine der vorhandenen Berufsgruppen entschieden werden, für die später ein Wahlrecht ausgeübt werden soll. Neben den eigentlichen Namen über den Text veröffentlicht werden können auch Pseudonyme gemeldet werden. Hier kann auch angegeben werden, ob es sich um ein gelüftetes oder noch nicht gelüftetes Pseudonym handelt.

Persönlich habe ich mich für die Berufsgruppe 3 entschieden. 2012 war, soweit ich mich erinnere, die Angabe einer Berufsgruppe noch nicht erforderlich (ich kann mich aber auch täuschen), aber spätestens bei der Angabe der Berufsgruppe im Wahrnehmungsvertrag hatte ich 2016 mich der Berufsgruppe "3 Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur" zugeordnet und mich entschlossen mein Wahlrecht in dieser Berufsgruppe auszuüben. Daneben wurde im Berufsgruppenformular für Autoren auch abgefragt, ob ich schon Bücher veröffentlicht haben und ob die Art der Beteiligung als Autor, Bearbeiter, Herausgeber oder Übersetzer erfolgt ist.

Spannend ist, dass ich auch damals schon als Hauptthemen meiner Veröffentlichungen SAP, Controlling und IT gewählt habe. Wenn ich mir meine derzeitigen Publikationen ansehe, trifft dieses noch immer zu.

Der Unterschied zwischen Berufsgruppe 2 und Berufsgruppe 3 wurde seitens der VG Wort in der Webinar-Reihe (siehe https://www.vgwort.de/webinare.html ).

Im Bereich Wissenschaft werden wissenschaftliche Fach und Sachtexte berücksichtigt in einer Printausgabe, die sich an Erwachsene richten müssen. Hierbei handelt es sich um eine meldepflichtige Abteilung, sodass hier die Texte direkt an die VG Wort aktiv gemeldet werden. Immerhin können die Meldungen 3 Jahre rückgängig (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung) gemeldet werden. An dieser Stelle möchte ich auch auf die Problematik der Verteilung von Büchern an Hochschulbibliotheken hinweisen. In einen anderen Artikel bin ich auf die Themen "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken" sowie auf die Möglichkeit  "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden" eingegangen.

Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte

Wie erwähnt werden auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte der Geschäftsbericht vorgestellt aber auch Fragen der Wahrnehmungsberechtigte beantwortet. Im Artikel "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS" oder auch "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 17.06.2022 - Hauptausschüttung und Infos zu METIS" habe ich die letzten Veranstaltungen näher vorgestellt.

In 2022 habe ich dann auch mir vorgenommen das Thema Mitgliedschaft bei der VG Wort anzugehen.

Mitgliedschaft bei der VG Wort

Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags führt nicht automatisch auch zu einer Mitgliedschaft bei der VG WORT. Für eine Aufnahme als Mitglied gelten je nach Berufsgruppe besondere Voraussetzungen.

Diese sind in der Satzung der VG Wort geregelt. Im Wesentlichen sind dieses folgende Punkte:

1. § 3 Absatz 4 - Wahrnehmungsvertrag und Durchschnittstantiemen der VG Wort

Es ist erforderlich, mindestens drei Jahre wahrnehmungsberechtigt zu sein (Wahrnehmungsvertrag!) und je nach Berufsgruppe in den letzten drei Jahren als Autor (Berufsgruppe 1,2 oder 3) durchschnittlich 400,00 Euro und als Verlag (Berufsgruppe 4,5,6) durchschnittlich 2.000,00 Euro (mindestens 6.000 Euro insgesamt) erhalten zu haben.

2. § 3 Absatz 3 - Wahl der Berufsgruppe für Stimmrecht

Es muss eine Berufsgruppe für die Ausübung des Stimmrechts gewählt werden. Ein Wechsel der Berufsgruppe ist nach § 3 Absatz 5 möglich durch Antrag mit Beginn des Geschäftsjahres das auf die Erklärung folgt.

3. § 3 Absatz 6 - Entscheidung des Vorstands der VG Wort

Der Vorstand der VG Wort entscheidet über das Aufnahmegesuch. Grundlage dafür ist § 13 VGG (Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften). Demnach sind die Bedingungen zur Aufnahme objektiv, transparent und nicht diskriminierend in einer Satzung festzulegen. Ferner ist bei nicht Annahme die Gründe verständlich zu erläutern.

4. § 3 Absatz 8 -  Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag
Die Aufnahmegebühr als Mitglied beträgt für einen Autor 5 Euro, während für einen Verlag (Verleger oder Verlagsunternehmen) mindestens 50 Euro (5 Euro pro im Jahresmittel dauerhaft beschäftigte Person, höchstens jedoch 250 Euro).

Die Aufnahmegebühr ist im § 3 Absatz 8 der Satzung geregelt.

Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich noch einen Mitgliedsbeitrag beschließen. Derzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag für Autorinnen und Autoren 10 Euro jährlich und für Verlage 50 Euro jährlich.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist quasi das Kontrollgremium der VG Wort. Im Verwaltungsrat sind alle Berufsgruppen vertreten, wobei die ehrenamtlichen Mitglieder auf vier Jahre in der Mitgliederversammlung gewählt werden.

Der Verwaltungsrat umfasst abhängig von der Berufsgruppe gem. § 11  Absatz 1 der Satzung:
  • Berufsgruppe 1: 5 Personen
  • Berufsgruppe 2: 5 Personen
  • Berufsgruppe 3: 4 Personen
  • Berufsgruppe 4: 3 Personen
  • Berufsgruppe 5: 2 Personen
  • Berufsgruppe 6: 3 Personen
Dazu werden auch noch 2 Personen als Stellvertretung je Berufsgruppe gewählt.

Aus diesen 22 Personen werden Vorsitz und Stellvertretung gewählt.

Vorstand der VG Wort

Nach § 13 der Satzung besteht der Vorstand der VG Wort aus vier oder fünf Personen.

Dabei sind ein oder zwei Mitglieder geschäftsführend, hauptamtlich tätig und erhalten ein Gehalt. Ein Arbeitsvertrag wird dabei mit dem Verwaltungsrat geschlossen.

Die weiteren Mitglieder sind drei ehrenamtliche Mitglieder, die vom Verwaltungsrat alle fünf Jahre zu bestellen sind. Dabei soll ein Mitglied aus der Gruppe der Autor*innen und eines aus der Gruppe der Verleger*innen sein. Die ehrenamtlichen Mitglieder erhalten eine Tätigkeitsvergütung.


 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.


 

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Aktuelles von Andreas Unkelbach

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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Donnerstag, 12. Januar 2023
20:43 Uhr

Buchempfehlung : Gerichte aus aller Welt ein Streifzug durch die Küchen von SAPlern von Espresso Tutorials

Mein Verlag "Espresso Tutorials" überrascht nicht nur durch Online-Training, Medien und Bücher rund um SAP, sondern auch durch Ideen und eine bunte Mischung aus Autor*innen und Beschäftigte, die alle gemeinsam eine besondere Chemie im Verlag ausmachen und weswegen mir die Zusammenarbeit hier auch besonders gut gefällt.

Sei es nun die jährlich statt findenden "FICO Infotage", die unterschiedlichen Medien rund um SAP oder der Austausch im Online-Forum stets sind es die Menschen hinter den Buchstaben und Medien die hier das besondere im Verlag ausmachen.

Entsprechend neugierig bin ich auf das neueste Projekt von Espresso Tutorials gewesen und habe nun ein ganz besonderes Buch am Tisch liegen.
 
Espresso Tutorials: Gerichte aus aller Welt
ESPRESSO TUTORIALS PRÄSENTIERT
GERICHTE AUS ALLER WELT
Ein Streifzug durch die Küchen von SAPlern
ISBN: 9783960121749
192 Seiten

Für 30 Euro bei Espresso Tutorials (inkl.Spende an Welthungerhilfe)
 

Gemeinsam mit Autoren und Autorinnen, Teammitgliedern und Menschen rund um Espresso Tutorials wurden hier Rezepte und Geschichten zu den Menschen gesammelt, die einen Teil vom Verlag ausmachen und einmal auf eine neue Art und Weise ihr Wissen diesmal kulinarisch weiter gegeben haben.

Martin Munzel berichtet im Vorwort, dass sie eigentlich die Vielfalt der Menschen vorstellen wollte und so von allen Menschen, die über die Kontinente und Länder dieser Welt verteilt sind und mit Espresso Tutorials als Autor*innen oder als Team verbunden sind, international vorzustellen. Jedoch sind auch die eingereichten Rezepte so bunt gewesen, dass diese nicht eins zu eins einzelnen Ländern zugeordnet werden konnten.

Zitat Vortwort von Martin Munzel: "Ein Autor beispielsweise stammt ursprünglich aus Belarus, lebt in Kanada und hat ein georgisches Rezept eingebracht - das war der Zeitpunkt, an dem wir entschieden haben, die Rezepte mit dem aktuellen Aufenthaltsort der Autorin bzw. des Autors zu verbinden. So werden Sie beispielsweise indischen Masala Chai den USA zugeordnet finden oder chilenisches Cevice zu Deutschland."


Aber auch die Übersetzung einiger Rezepte (Fahrenheit, Celsius) oder auch die Zutaten sind hier eine besondere Herausforderung gewesen, die dann aber durch Hinweise und Erläuterungen gelöst worden sind.

Ich habe bisher nur die Beschreibungen der Rezepte gelesen und bin begeistert, hier auch Hintergründe zu den einzelnen Menschen zu erfahren, die ursprünglich dazu begetragen haben SAP Software durch Worte zu verstehen und nun auch noch etwas persönlicher werden.

Mir hat das Schmökern und Entdecken besonders gut gefallen und ich finde, dass Kochen, Backen und natürlich Essen noch einmal eine besondere Beziehung zu Menschen aufbauen kann.

Auf fast 200 Seiten finden sich hier Menschen wider, die über alle Kontinente und Länder dieser Welt verteilt im Team von Espresso Tutorials vereint sind. Besonders gut gefallen hat mir an der Idee darüber hinaus auch noch, dass sich der Preis von 30 Euro sich zu je 50 Prozent zusammen aus den Produktionskosten und einer Spende an die Welthungerhilfe zusammensetzt.

Das Buch kann direkt als gedrucktes Werk auf der Seite von Espresso Tutorials erworben werden und hat mir beim Stöbern viel Freude bereitet und ist einmal ein ganz und gar anderes SAP Buch in meiner SAP Bibliothek. Dabei kommt auch Humor nicht zu knapp vor und das Menschliche zieht sich als roter Faden durchs Buch.

Sicherlich könnte ich nun auch noch über die dargestellten Gerichte berichten und über die Farbfotos sowie welche Person welches Rezept eingereicht hat, aber an dieser Stelle mag ich doch gerne der Neugierde ihren Platz einräumen und wünsche viel Vergnügen dabei selbst einmal die Nase ins Buch und ggf. später über den Teller zu stecken.

Da eine Kollegin schon nachfragte, ob auch ein Rezept von mir dabei ist, mag ich diese Frage aber schon im Vorfeld beantworten. Der Dezember war hier etwas dicht an Terminen und ich wollte mich ungern mit Rezepten meiner Frau schmücken, so dass diesmal kein Beitrag von mir dabei war. Dafür habe ich mich aber sehr gefreut mein künftiges Lektorat einem eigenen Gericht zuordnen zu können... Ich glaube es gibt schwierigere Ausgangslagen als Apfelstrudel für eine künftige Zusammenarbeit :-). Immerhin zu Weihnachten hat es im Artikel "Frohe Weihnachten🎄 und ein glückliches neues Jahr 2023 und als kleines Danke ein alkoholfreies Glühweinrezept mit Bezug zum Rheingau" hier im Blog noch ein Rezept reingeschafft.

Natürlich sind auch andere Themen im Autorenleben wichtig, sei es VG Wort Ausschüttung für E-Books oder Marketing für Autor*innen, aber am Ende sind es doch die Menschen die begeistern und für mich das Umfeld rund um den Verlag und die Plattform ausmachen. :-) Die Vielzahl an Gerichten ist hier stellvertretend für die unterschiedlichen Menschen und Kompetenzen, die gemeinsam für mich die SAP Community ausmachen und sowohl die Lebenswege, die Art Wissen zu teilen und die Möglichkeit hier auch untereinander voneinander und miteinander zu lernen zeichnet sich hier besonders aus.

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Mittwoch, 30. November 2022
18:04 Uhr

Online-Adventskalender (nicht nur) mit SAP Bezug

Am 1. Dezember beginnt nicht nur die 12. Periode eines regulären Geschäftsjahres (oder eben der Dezember) und die ersten fortgeschrittenen Planungen in Richtung Abschlussarbeiten, sondern auch die Möglichkeiten das erste Türchen eines Adventskalenders zu öffnen.

Eine angenehme Adventszeit auch abseits von SAP

Auch an alle Lesende hier im Blog und Kolleg*innen im Hochschulumfeld mag ich gerne eine schöne Zeit im Dezember wünschen, auch wenn die Fristen rund um Jahresabschluss immer näher rücken. Vielleicht hilft ja in ein oder anderen Büro ein geschenkter Adventskalender einen kleinen Moment innezuhalten und dann sich über eine Kleinigkeit zu freuen.

Persönlich freue ich mich sehr darüber, hier auch thematisch passende Kalender im Themenumfeld meines Blogs zu finden und mag hier einige Angebote vorstellen, die sich im weitesten Sinne auch mit den Themengebieten Controlling und Berichtswesen mit SAP (nicht nur im Hochschulumfeld) beschäftigen.

Besonders gut gefällt mir, dass in folgenden Angeboten nicht nur virtuelle Schokolade zum Schmunzeln, sondern auch ein wenig Wissen zu finden ist.
 

DSAG-Adventskalender

Auf der Seite der Deutschsprachige SAP Anwendergruppe e.V. (DSAG)  kann jeden Tag im Dezember ein neues Türchen geöffnet werden. Dort sind abwechslungsreiche Inhalte und Gewinnspiele vorbereitet und ich bin mir sicher, dass hier das ein oder andere hilfreiche Türchen im "DSAG-Adventskalender" vorhanden ist.

Die "Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG)" ist ein 1997 gegründeter Verein mit Sitz in Walldorf, in dem sich über 3.700 Kunden der Firma SAP zusammengeschlossen haben. Sie ist damit einer der weltweit größten unabhängigen Interessenverbände der SAP-Anwender. Entsprechend erstaunt war ich dann über den Inhalt im Adventskalender und musste da erst einmal nachfragen, wie es dazu gekommen ist 🙂.

Das kam daher für mich ebenfalls überraschend. auch bei der DSAG im Adventskalender vertreten zu sein....

Meine Beiträge im Adventskalender
Mein Beitrag am 2. Dezember im DSAG Adventskalender
Am 2. Dezember 2022 wurden dynamische Gruppen vorgestellt, um die Anforderungen des Berichtswesens im Controlling mit SAP abzubilden. In diesem Video zeigen wir euch Schritt für Schritt, wie neben der Set-Pflege (Stammdatengruppen) auch mit sich ändernden Anforderungen umgegangen werden kann. Das Türchen "Adventskalender 2/24" ist auf der Seite der DSAG abrufbar. Aber auch weitere Türchen sind im Adventskalender zu finden.


URL: https://dsag.de/neuigkeiten/adventskalender/

Espresso Tutorials Adventskalender

Auch dieses Jahr findet sich im "Espresso Tutorials SAP-Tipps Adventskalender" jeden Tag nützliche Tipps rund um die einzelnen SAP Module. Hier könnte ich mir vorstellen, dass im Bereich Controlling (CO) und Berichtswesen auch das ein oder andere Türchen thematisch sehr gut mit den Inhalten hier im Blog harmonieren kann. Zumindest würde es mich freuen, wenn hier ein Wiedererkennen bestehen kann.

Meine Beiträge im Adventskalender

Was gibt es Schöneres im Advent, als sich mit einer zentralen Frage im Controlling zu beschäftigen? Am 2. Dezember 2022 im Adventskalender von Espresso Tutorials GmbH beantworten wir eine zentrale Frage im Controlling "Wohin mit den Kosten?"

Schon Archimedes formulierte "Gib mir einen Punkt, wo ich sicher stehen kann, [einen Hebel, der lang genug ist,] und ich bewege die Erde mit einer Hand" und im Controlling gibt es ganz vergleichbare Ansätze. Im externen Rechnungswesen haben wir vorgegebene Bilanzkennzahlen, aber im interne Rechnungswesen bietet sich eine kreative Spielwiese für das Controlling.  Am 7. Dezember 2022 im Adventskalender von Espresso Tutorials beantworten wir daher die Frage nach "Passende stat. Kennzahlen"

Nachdem die Überlegungen zu geeigneten statistischen Kennzahlen für eine Verrechnung abgeschlossen sind, fehlt noch eine Beschreibung, wie diese in SAP ECC und S/4HANA angelegt werden und ein Hinweis darauf, wie diese zum Beispiel in Form eines BAB (Betriebsabrechnungsbogens) genutzt werden können. Am 8. Dezember 2022 im Adventskalender von Espresso Tutorials werden daher heute "Statistische Kennzahlen" in SAP vorgestellt.

Eine häufige Anforderung im Berichtswesen mit SAP Controlling ist die Auswertung von CO-Objekten wie Kostenstellen, Innenaufträgen und auch Kostenarten. Selbstverständlich können wir hier passende Sets (Gruppen) anlegen und bei aktuellen Änderungen diese auch nachpflegen. Wesentlich eleganter ist es aber hier ein Stück Dynamik ins Berichtswesen zu bringen und flexiblere Möglichkeiten in Form von dynamischen Gruppen zu verwenden. Ob nun alle Innenaufträge im Bereich Landesmittel (L-Profitcenter) oder nur gesperrte / abgeschlossene Innenaufträge oder aber Kostenstellen einer bestimmten Verantwortlichen ausgewertet werden sollen, dieses ist mit der Anleitung im Türchen vom 11. Dezember  unter "Dynamische Gruppen"  möglich.

Manchmal ist es auch gut sich noch einmal die Grundlagen im Berichtswesen, wie Selektionsvarianten, Extrakte oder den Export nach Excel aus Berichten, in erinnerung zu rufen. Im Türchen vom 20. Dezember unter "Selektionen und Varianten" kann dieses noch einmal aufgefrischt werden.

Controlling hat oft den Ruf wenig kreativ zu sein, dabei ist gerade im Berichtswesen immer ein wenig Platz hier Informationen aufzubereiten, die dann auch praktisch genutzt werden können und Anwendende begeistern können.  Im Adventskalender von Espresso Tutorials GmbH durfte ich am 24. Dezember fast eine kleine Weihnachtsgeschichte über meine Lieblingstools im "Berichtswesen im Controlling" vorstellen.
 


URL: https://tuerchen.app/SAP-Tipps

THM Alumni Adventskalender

Meine ehemalige Hochschule (Technische Hochschule Mittelhessen) bietet ebenfalls einen Adventskalender an. Es sind schöne Bilder, Weihnachtsgeschichten und Gedichte, musikalische Beiträge aber auch leckere Rezepte von unseren Alumni hinter den Türchen versteckt. Und manchmal gibt es auch etwas zu gewinnen! Dieses Jahr freue ich mich besonders darüber, hier einen Hinweis zum Kalender zu geben, auch da ich mir vorstellen kann, hinter eines dieser Türchen als Alumni mich ebenfalls finden zu können.

THM Alumni Adventskalender
Als Alumnus der THM freue ich mich besonders, hier im Kalender am 14. Dezember 2022 vertreten zu sein. "Im virtuellen Adventskalender verlosen wir ja immer gerne analoge Medien (gedruckte Bücher). Daher freut es uns sehr, dass Andreas Unkelbach – Alumnus der THM – uns zwei seiner Fachbücher zur Verfügung stellt...."

URL: https://www.thm.de/alumni/adventskalender.html

DSGVO Adventskalender

Das Thema Datenschutz sollte nicht nur bei Wunschzetteln oder komische Listen bzgl. des Verhaltens im laufenden Jahr ein Thema sein. Dennoch habe ich interessiert und ein klein wenig amüsiert auch festgestellt, dass es zum Thema Datenschutz ebenfalls einen Adventskalender gibt. Die Seite wird von der Compliance Essentials GmbH und ich bin schon sehr neugierig, wie ausgewählten Informationen rund um das Thema Datenschutz und DSGVO hinter den einzelnen Türchen verborgen sind.

URL: https://www.dsgvo-adventskalender.de
 

Adventskalender  -  Statistisches Bundesamt (DESTATIS)

Nicht nur im Bereich Hochschulstatistik (siehe Artikel "Monetäre und Nichtmonetäre Kennzahlen und Statistiken im Hochschulumfeld - Aktuelle Daten von Destatis für Hochschulcontrolling und Berichtswesen"), sondern auch allgemein gelingt es DESTATIS immer wieder durch Daten, Zahlen und Fakten Sachverhalte gut darzustellen. So ist es eigentlich auch nicht weiter verwunderlich, dass auch in der Statistik das ein oder andere zum Advent zu schreiben ist.

URL: https://destatis.de/advent/

CROSSING Adventskalender 2022

Der DFG Sonderforschungsbereich CROSSING an der Technischen Universität Darmstadt bietet ebenfalls einen Adventskalender rund um die Themen IT-Sicherheit an.

URL: https://www.crossing.tu-darmstadt.de/news_events/adventskalender/
 

Adventskalender und Wissenskommunikation

2021 hatte auch die Justus-Liebig-Universität Gießen mit "Science Meets Advent“ – Von Weihnachtsbaumwürmern und Keksverbrennungen" einen wunderbaren digitalen Adventskalender der Fachbereiche 07 und 08 mit 24 naturwissenschaftlichen „Weihnachtsgeschichten“ online. Schade, dass dieser nun nicht mehr online ist, aber insgesamt zeigt sich hier auch, wie unterschiedliche Medien Wissen auf wenige Minuten herunterbrechen kann und gerade im Advent auch weitere Kreise zugängig machen kann.

Ich würde mich freuen hier auch auf weitere Kalender der hessischen Hochschulen verweisen zu können (oder solche, die thematisch zum Blog passen) und werde den Artikel um den ein oder anderen Vorschlag (gerne per Mail) ergänzen.

Fazit: Wissen im Advent

Gerade bei Espresso Tutorials, aber auch den anderen oben genannten Adventskalendern steht auch der Austausch von Wissen hinter jeden Türchen. Gerade an dieser Stelle schätze ich die SAP Community sehr und freue mich, auch in meinen Schulungen, immer wieder darüber, wie bereitwillig Menschen ihr Wissen teilen und wie sehr der gelebte Austausch immer noch im SAP Umfeld unabhängig von der eigenen Branche oder Einrichtung gelebt und gefördert wird. Ob nun hier per Blog oder durch Beitrag in einem solchen Online-Adventskalender, es sind immer auch Beiträge von Menschen, die gerne ihr Wissen teilen und den "wissenschaftlichen" Austausch leben.
 

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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Montag, 24. Oktober 2022
17:52 Uhr

VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks) und passend zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-)

Dieses Jahr sind die Quoten der VG Wort einen Monat etwa später veröffentlicht worden, aber zumindest ist die Hauptausschüttung nun ebenfalls online. :-)

Daher mag ich, passend  zum "Tag der Bibliotheken in Deutschland" (siehe Wikipedia Eintrag zum 24. Oktober, wikipedia:Tag der Bibliotheken) das Thema VG Wort und Bibliotheken in den Blick nehmen, aber auch das Thema E-Books und VG Wort ansprechen.

Zumindest bei Fachbüchern bin ich immer noch sehr papiergebunden und froh, hier auf eine kleine "Handbibliothek" zurück greifen zu können.

Sideboard mit SAP Literatur

Als Autor verbinde ich mit Bibliotheken und Texten aber auch das Thema VG Wort und bin hier immer wieder begeistert auch neue Aspekte zum Thema lernen zu können und diese an andere weiter geben zu können.

Daher möchte ich gerne auf einige der relevanten Apsekte näher eingehen.
  1. "VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books"
  2. "E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden"
  3. "Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)"
  4. "Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken"
  5. "Fazit und weitere Quellen zur VG Wort Ausschüttung"
Zwar ist das Thema Verbreitung an wissenschaftlichen Bibliotheken weniger ein Thema für alle Autor*innen, aber das Thema E-Book und Sonderausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) dürfte auch für andere interessant sein :-).

Die Liste der Online-Shops sollte nicht direkt übernommen werden, sondern an dieser Stelle auch geprüft werden, ob die eigenen E-Books dort (teilweise auch mit Leseprobe) und ohne Kopierschutz zum Erwerb vorhanden sind.

Ein aktuelles Thema ist die Meldung von E-Books bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), daher habe ich die Problematik und Lösung zu den Hochschulbibliotheken am Ende dieses Artikel gesetzt.

VG Wort Ausschüttung für Texte im Internet und E-Books

Für den Bereich METIS (Texte im Internet) gibt es dabei zwei unterschiedliche Quoten.

Die reguläre Ausschüttung ist für Texte mit Zählmarke bestimmt, während die Sonderausschüttung sich auf Seiten, die noch keine Zählpixel eingebunden haben und auch solche, die hinter einer Bezahlschranke liegen. Wichtig ist nur, dass die Texte keinen harten Kopierschutz beinhalten. Dabei müssen Texte für die Sonderausschüttung bis zum 31. Januar des Folgejahres gemeldet werden. Dies funktioniert so, dass die Domain auf die diese Texte zur Verfügung gestellt werden gemeldet werden in Verbindung mit der Anzahl der jeweils dort veröffentlichten Texte.

Aus folgender Tabelle sind die reguläre und die Sonderausschüttung ablesbar:


 
Vergleich METIS Onlinetexte in EUR
Anzahl Texte für-> 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Regulär METIS je Text 43,86 45,00 40,00 35,00 29,40 23,80 20,00
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig).
Sonderausschüttung Kein Mindestzugriff von 1.500

Ausschüttung erfolgt nur an Autor*innen

Eine Verlagsbeteiligung ist nicht möglich, so dass für Verlage "eigentlich" die Zählpixel interessanter sind, da es hier eine Beteiligung geben kann.

Maximalbetrag jedoch 1.920 EUR
(
Höchstbetrag nach Kappung)
001-020 Texte 20,00 20,00 17,00 15,00 13,00 10,00 10,00
021-060 Texte 60,00 60,00 51,00 45,00 39,00 30,00 30,00
061-120 Texte 120,00 120,00 102,00 90,00 78,00 60,00 60,00
121-240 Texte 240,00 240,00 204,00 180,00 156,00 120,00 120,00
241-180 Texte 480,00 480,00 408,00 360,00 312,00 240,00 240,00
> 480 Texte 960,00 960,00 816,00 720,00 624,00 480,00 480,00


Schon letztes Jahr hatte ich an dieser Stelle einen Hinweis darauf gegeben, dass wohl auch E-Books für die Sonderausschüttung der VG Wort gemeldet werden können.

Darauf bin ich im Artikel "Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 (Onlinetexte), ..." eingegangen und habe den Prozess zur Meldung von E-Books auch auf meiner Seite zur Verwertungsgesellschaft Wort im Abschnitt "Online-Version der Bücher bei der VG Wort melden (ebook)" beschrieben.

Durch ein Online-Forum (Montsegur Autorenforum) wurde ich auf die sonstigen Anforderungen zur Meldung für die Sonderausschüttung aufmerksam und stellte mir hier ebenfalls die Frage, ob nur die eigene Verlagsseite oder auch jede Seite, die das E-Book ohne Kopierschutz anbietet, gemeldet werden kann.

Anforderung an Sonderausschüttung VG Wort


Die Anforderungen lauten:
  • nicht durch technische Maßnahmen gegen das Kopieren gesichert sind (hartes DRM, Kopierschutz)
  • frei zugängig, aber auch kostenpflichtig und/oder nur kennwortgeschützt zugänglich
  • „frei lesbar“ sind, also HTML bzw. XHTML Dateien, ePub oder PDF Dokumente.
  • Mindestumfang von 1800 Anschlägen (mit Leerzeichen)
Für "inhaltsgleiche Seiten" sind nur gespiegelte Seiten (inhaltlisch und optisch identsich mit identischer URL) oder Seiten des Buchhandels, die als Baukasten für einzelne Buchhandlungen angeboten werden (Subdomain von buchhandel.de, umbreitshopsolution.de). Aus diesen Katalogseiten darf nur eine Seite gemeldet werden.

Quelle : Bedingungen und Hinweise zur METIS Sonderausschüttung
PDF:
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/Sonderausschuettung_METIS_Hinweise_Stand_Oktober2022.pdf
bzw.
VG Wort: METIS (Texte im Internet)
Abschnitt Sonderausschüttung:
https://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html
 

Wenn ein PDF auf der eigenen Seite angeboten wird, sollte hier eine Einbindung mit Zählpixel weiterhin interessanter sein. Zumal Texte auf der eigenen Seite ohnehin nicht ohne Zählpixel gemeldet werden dürfen.

Technisch muss hier per JavaScript gearbeitet werden. Unter "Technische Anforderungen an Zählpixel" habe ich dieses sowohl für "Einbau für Dokumente mit Hilfe von JavaScript" (PDF,ePUB) als auch für "Einbau für direkt auf einer Seite lesbare Texte" beschrieben.

Meldung von E-Books zur Sonderausschüttung der VG Wort

Da ich mir selbst unsicher war, ob hier wirklich jede Seite des Buchhandels mit Anzahl der dort ohne Kopierschutz erwerbbaren Bücher gemeldet werden kann, habe ich an die VG Wort folgende (verkürzte) Anfrage gesandt:

Meine Frage wäre nun, ob ich auch weitere Plattformen an denen meine eBooks (als ePub ohne Kopierschutz) erworben werden können, ebenfalls melden kann. 

Bei "inhaltsgleichen Seiten" sind nur solche mit Link auf meinen Text, gespiegelte Seiten oder Baukasten Seiten des Buchhandels als nicht meldefähig aufgeführt. 

Meine konkrete Frage für 2023 wäre daher, ob ich hier für die eBooks als ePub auch die Seiten von Online-Buchhandlungen wie Thalia.de, Osiander.de, Weltbild.de, bol.de, hugendubel.de, buecher.de oder auch lehmanns.de als weitere Internetseiten mit den Optionen  Anzahl der Texte im Meldejahr auf 1..20 Texte und Art der Texte "Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig" zu setzen. Oder ist hier jährlich nur die Seite des Verlags meldefähig?

Im Grunde könnte ich da jedes Jahr eine Anzahl an Seiten im Buchhandel melden, sofern dort meine Bücher ohne Kopierschutz zum Verkauf angeboten werden.

Hier habe ich folgende Antwort vom METIS Support erhalten:

 

Antwort der VG Wort (METIS) - Hervorhebungen von mir

... kostenpflichtig und kopiergeschützt sind komplett andere Sachverhalte. Ein Ebook darf - um in METIS gemeldet werden zu können - selbstverständlich kostenpflichtig sein, kopiergeschützt jedoch nicht.

Sie melden im METIS Bereich sozusagen den/die „Standort(e)" Ihrer Texte im Internet (die unterschiedlichen Domains) und nicht den Text als solches einmalig.

EBooks können über METIS (Texte im Internet) gemeldet werden, wenn es sich um eBooks handelt, die im Format ePub oder PDF angeboten werden. Alle weiteren Formate (z.B. das Kindle Format .mobi), sowie alle Dateien mit hartem DRM (= technischer Kopierschutz) sind nicht berücksichtigungsfähig. Gemeldet wird jeweils die Seite, auf der ein E-Book heruntergeladen bzw. gekauft werden kann, dies kann eine Verlagsseite und/oder z.B. zusätzlich die Seiten der Online-Sortimenter sein.

Solange Ihre digitalen Texte auf einer oder mehreren Internetseite in nicht kopiergeschütztem Format in einem Meldejahr zum Download/zur Einsicht angeboten wird, kann es für dieses Meldejahr auch in METIS unter Angabe der jeweiligen Internetseite gemeldet werden. Mit der Einschränkung, dass es sich – lt. Impressum - um eine deutsche Internetseite (Ausnahme: Zeitschrift mit Verbreitung) und um eine Seite handeln muss, die keine Zugriffserfassung über VG WORT Zählmarken implementiert hat. Zur sog. METIS Sonderausschüttung können Sie einmal im Jahr Ihre Texte summarisch auf der angegeben Seite melden, es ist also pro Jahr nur eine Meldung zu einer Seite möglich (Ausnahme: Zeitschrift mit Verbreitung). In der Textstaffel können Sie dann alle Texte (z.B. E-Books) angeben die im jeweiligen Meldejahr Online sind.

Die Meldungen können ausschließlich über das Online Meldesystem T.O.M. der VG WORT erfolgen (https://tom.vgwort.de/portal/index).
Weitere Informationen sind unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf im Meldesystem zugänglich"
 


Im Ergebnis kann ich also schon einmal sammeln, welche einzelnen "Online-Sortimenter" meine E-Books kopiergeschützt anbieten. Damit kann die Meldung von E-Books zur Sonderausschüttung VG Wort als Ergänzung zum Print und Zählpixel auf der eigenen Seite interessant sein.

E-Book zur VG Wort Sonderausschüttung anmelden


In der Oberfläche T.O.M. (Texte Online Melden) kann nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages folgende Punkte durchgegangen werden.
  1. METIS Bereich der VG Wort
  2. Meine Meldung Unterpunkt Meldung erstellen
  3. Fremde Seite
  4. Verwendet die Seite Zählmarken?
    Nein, oder nicht bekannt
  5. Handelt es sich bei der Seite, zu der Sie eine Meldung erstellen wollen, laut Impressum um eine deutsche Internetseite?
    Ja
  6. Internetseite (Startseite) *
    • Hier wird nur die Hauptseite / Startseite / Domain des Verlages oder wo das Buch aufgerufen wird eingetragen.
    • Dabei wird intern geprüft ob es zu der Domain Zählpixel eingebunden ist.
    • Für meinen Verlag wäre dies die Seite https://www.espresso-tutorials.de (Verlagsseite). Damit ist auch klar, dass es sich um eine deutsche Internetseite handelt
  7. Anzahl der Texte im Meldejahr
    (Hier können 1-10, 21-60 , ... und weitere Intervalle gemeldet werden).
    Da ich (noch) nicht mehr als 20 eBooks geschrieben habe ist die erste Option zu wählen)
  8. Art der Texte
    (Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig oder eben Frei zugänglich
Danach müssen noch folgende Punkte bestätigt werden:
  • Ich bestätige hiermit, dass keiner der gemeldeten Texte kopiergeschützt ist.
  • Ich bestätige hiermit, dass jeder Text entweder der Mindestumfang von 1800 Anschlägen erreich oder der Kategorie "Lyrik" angehört
  • Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen für die Sonderausschüttung
Diese sind unter https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/manuals/info_sonderausschuettung_neu.pdf zu finden.

Die erfolgreiche Meldung zur Sonderausschüttung umfasst dann, abgegeben im Mai 2021, folgende Daten:
  • Meldejahr: 2021
  • Meldedatum: XX.05.2021 YY:ZZ (Datum und Uhrzeit)
  • Internetseite (Startseite): https://www.espresso-tutorials.de
  • Name der Zeitschrift: - (bleibt leer, bei reiner Angabe der Internetseite
  • Anzahl der Texte im Meldejahr: 1 ... 20 Texte
  • Art der Texte: Ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig
Danach sind folgende Punkte zu bestätigen:
  • Ich bestätige hiermit, dass keiner der gemeldeten Texte kopiergeschützt ist.
  • Ich bestätige hiermit, dass jeder Text entweder der Mindestumfang von 1800 Anschlägen erreicht oder der Kategorie "Lyrik" angehört
  • Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen für die Sonderausschüttung
Diese Vorgehensweise wird dann für jede Internetseite auf der die eigenen Bücher zum Download im Meldejahr angeboten werden wiederholt.

Im Beispiel kann die erfolgreiche Meldung auch als PDF heruntergeladen werden.

METIS Meldung als PDF herunterladen

Die Meldung wird, vergleichbar zu den Textmeldungen zu den Zählpixeln, dann in der Ausschüttung berücksichtigt. Wobei dabei noch, gerade bei Seiten die im Anmeldeprozess nicht erreichbar waren (siehe folgender Abschnitt) noch durch Menschen geprüft.

Eine Anmeldung kann bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.

Meldungen die nach den 31. Januar (bspw. heute im Laufe des Jahres) erfolgen beziehen sich dann auch nur auf das laufende Geschäftsjahr.
 

ACHTUNG auch Online-Buchhandlungen und nicht nur die Verlagseite meldbar:

Diese Anmeldung ist nicht nur für die Verlagsseite sondern auch für jede Buchhandlung möglich, die die eigenen e-Books ohne harten DRM anbietet. Eine entsprechende Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM) habe ich hier ebenfalls im Artikel.


Für meine Bücher im Format ePub wären dieses dann je Meldung etwa 20 Euro. Sofern mehr E-Books gemeldet werden können erhöht sich der Faktor entsprechend.


Die Beschreibung welche Medien gemeldet werden können ist in der FAQ zu METIS unter Systembeschreibung für Urheber (Stand: 15.04.2021)zu entnehmen:

VG Wort (Abschnitt 4.1, Seite 14):
Was gibt man als „Internetseite“ an, wenn man ein eBook melden will?Nimmt ein Verlag nicht an METIS teil, dann gibt man für ein eBook die Internetseite an, auf der das eBook verkauft wird oder direkt genutzt werden kann. Das kann die Seite des Verlages oder eine Buchhandelsseite sein. Bei den Seiten von Bibliotheken ist darauf zu achten, dass sich das Werk wirklich unter der Seite abrufen lässt. Wird z.B. nur auf die Verlagsseite verlinkt, darf die Bibliothek nicht angegeben werden. Und Achtung! Amazon Kindle eBooks sind aktuell nicht meldefähig, da sie im falschen Format vorliegen und in aller Regel auch mit einem Kopierschutz versehen sind.

Was ist mit „Kopierschutz“ gemeint?Hier geht es nicht darum, ob ein Text kostenpflichtig ist. Es geht um technischen Kopierschutz, sogenanntes „hartes DRM“. Damit wird das Kopieren eines Textes mit technischen Mitteln unterbunden. Dadurch ist die Nutzung, für die eine Ausschüttung durch die VG WORT erfolgt aber nicht mehr möglich. Kopierschutz schließt einen Text aus diesem Grund von der Meldung aus. Neben „hartem DRM“ oder „Adobe DRM“ gibt es auch noch „weiches DRM“. Damit ist in der Regel ein Wasserzeichen gemeint, dass den Text sichtbar oder versteckt markiert. Diese Form schließt einen Text nicht von der Meldung aus, da hier Kopien nicht unterbunden werden


Amazon Kindle eBooks sind aktuell nicht meldefähig, da sie im falschen Format vorliegen und in aller Regel auch mit einem Kopierschutz versehen sind. Ferner dürfen die Bücher, auch solche die ganz oder teilweise kennwortgeschützt und/oder kostenpflichtig sind keinen harten Kopierschutz haben.


Liste Online-Shops für E-Books ohne Kopierschutz (hartes DRM)


Ich kann damit meine eigenen Bücher als ePub ohne Kopierschutz bei folgenden Seiten melden. Teilweise erhalte ich bei der oberen Liste die Rückmeldung:

Die von Ihnen angegebene Internetseite (Startseite) ist nicht erreichbar. Bitte überprüfen Sie Ihre Angabe! Ist Ihre Angabe korrekt?

Diese kann ich mit Korrekt bestätigen, korrigieren oder die Meldung auch löschen.

Da bei der Meldung eine automatische Prüfung (Erreichbarkeit oder Vorhandensein von Zählmarken) erfolgt und die finale Kontrolle wieder durch einen Menschen erfolgt, kann hier nach eigener Kontrolle auf Korrekt geklickt werden um die Meldung final abzuschliessen.
 

Liste der gemeldeten Seiten zur METIS Sonderausschüttung 2022

  1. https://www.espresso-tutorials.de/
    https://et.training/ 
    (Espresso Tutorials GmbH)
  2. https://www.thalia.de/
    https://www.bol.de/
    (Thalia Bücher GmbH)
  3. https://www.osiander.de/
    (Osiandersche Buchhandlung GmbH)
  4. https://www.weltbild.de/
    (Weltbild GmbH & Co. KG)
  5. https://www.hugendubel.de/
    https://www.ebook.de/
    (Hugendubel Digital GmbH & Co. KG)
  6. https://www.buecher.de/
    (buecher.de GmbH & Co. KG)
  7. https://www.lehmanns.de/
    (Lehmanns Media GmbH)
  8. https://www.rupprecht.de/ 
    (Buchhandlung Rupprecht GmbH)
  9. https://www.boehnert.de/ 
    (C. Böhnert GmbH)
  10. https://www.ecobookstore.de/
    (Ecobookstore - Bambeli GmbH)
  11. https://www.fairbuch.de/ 
    (Fairbuch.de - Wehrheim)
  12. https://www.deutsche-buchhandlung.de/ 
    (KAUFsave Handelsgesellschaft mbH)
  13. https://www.buch7.de/
    (buch7.de GmbH )
  14. https://www.hoebu.de/
    https://www.claudio.de/ 
    (Digital Store GmbH)
  15. https://www.buch24.de/ 
    (Buch24 GmbH)
  16. https://www.kulturkaufhaus.de/ 
    (Dussmann das KulturKaufhaus GmbH)
  17. https://kolmansberger.buchhandlung.de
    (Buchhandlung Kolmansberger als eine Seite von buchhandlung.de)
  18. https://www.genialokal.de/
    (genialokal.de GmbH)
Da Seiten des Buchhandels, die als „Baukasten“ für die einzelnen Buchhandlungen von großen Sortimentern angeboten werden, nur einmal je Gruppe gemeldet werden dürfen, habe ich die Domains bei gleicher Angabe im Impressum bspw. thalia.de und bol.de zusammengefasst.

Nicht meldefähige Seiten zur METIS Sonderausschüttung

Trotz .DE Domain können folgende Seiten nicht gemeldet werden (entscheidend Impressum):
  1. https://www.legimi.de/ (Legimi International Sp. z o.o., Polen)
Die folgenden Seiten könenn nicht gemeldet werden, da hier Zählpixel eingebunden sind.
  1. https://www.beck-shop.de/ 
    (VERLAG C.H.BECK oHG)
Beim Versuch die Seite zu Melden kommt es zu folgender Fehlermeldung:

Auf dieser Internetseite sind Zählmarken vorhanden. Die meisten Verlage bzw. Seitenbetreiber benötigen Ihre Karteinummer für eine Meldung. Meldungen mit Karteinummer erhalten Sie automatisch ab Ende Dezember des Zählungsjahres, sofern der Mindestzugriff erreicht wurde. Nach Meldungen von Internetseiten / Verlagen, die nicht über Ihre Karteinummer verfügen, können Sie ab diesem Zeitpunkt über diesen Meldewizard suchen. Allerdings ist eine Suche in der Regel erst ab Mai des auf die Zählung folgenden Jahres sinnvoll.

Sonderausschüttung METIS für eBooks 2022


Zumindest sind dieses die Seiten, die ich gefunden habe bei denen meine Bücher auch erworben werden können.

Der Höchstbetrag nach Kappung in Höhe von 1.920 dürfte bei < 20 Büchern als eBook und der hier gelisteten 18 Buchhandlungen bei mir noch nicht erreicht werden :-).  Aber bei anderen Autor*innen sollte das durchaus mit berücksichtigt werden. Zumal dieses auch für journalistische oder sonstige Texte gilt, die auf Internetseiten ohne Zählpixel eingebunden werden.

In der Regel sollte es daher interessanter sein hier die reguläre Ausschüttung mit Zählpixel zu verwenden, da es hier keine Kappungsgrenze gibt.

Da ich diese Seiten auch schon in 2022 melden kann ist das etwas, dass auch vor dem 31. Januar 2023 für das Jahr 2022 erfolgen kann.

Im Oktober 2023 werde ich dann wohl erfahren, ob die Ausschüttung der VG Wort die hier gemeldeten Seiten des Online-Sortiments akkzeptiert hat. Andernfalls würde ich hier noch ein Update nachtragen.

Aber immerhin kann ich für 2021 schon einmal die Meldung meiner Verlagsseite als erfolgreich melden und freue mich auf die Ausschüttung ab 30. Oktober 2022.

METIS Sonderausschuettung 2021 eBook

Im Ausschüttungsbrief 2022 METIS / 2. Hauptausschüttung der VG Wort wird diese Position dann wie folgt ausgewiesen:

Faktor METIS Sonder

Hier sind sowohl die Quoten, als auch die Faktoren je METIS Sonderausschüttung ausgewiesen. Insgesamt können über die Sonderausschüttung maximal 1.920 EUR ausgeschüttet werden. Mit Zählpixel gibt es diese Beschränkung glücklicherweise nicht. Aber für die erwähnten E-Books ist das eine schöne Zusatzposition.


Ich würde mich freuen, wenn dieser Artikel für die ein oder andere Person hilfreich war und bin selbst überrascht, dass für E-Books nun auch eine Meldung bei der VG Wort erfolgen kann.


Die Meldung ist hier zwar jährlich im Januar per T.O.M. zu erfolgen, aber mit etwas Übung dürfte dieses auch nicht weniger Aufwand als die Textmeldung zu den mit erreichten oder anteiligen Mindestzugriff auf Zählpixel bei Onlinetexten sein.

Hier werde ich mich wohl bis zum 31. Januar 2023 bzw. innerhalb 2022  mit einer guten Tasse Kaffe einmal dransetzen...

Im folgenden Abschnitt mag ich aber noch zusätzlich ein Thema bzgl. der nicht ausreichenden Verbreitung von wissenschaftlichen Publikationen in Hochschulbibliotheken eingehen, was aus bekannten Gründen in 2021,2022 auch nicht weiter verwunderlich ist.


Keine Ausreichende Verteilung der Druckversion in wissenschaftlichen Bibliotheken

Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie haben auch viele Hochschulbibliotheken ihr Angebot an elektronischen Buchbeständen ausgebaut, sodass 2020, 2021 erschienene Bücher mehr elektronisch/digital und weniger in gedruckter Form in Bibliotheken angeschafft worden sind.

Dieses hat für Autor*innen von wissenschaftlichen Publikationen oder auch Fachbüchern aber auch direkte Auswirkungen.


Nach § 49 des Verteilungsplanes der VG Wort erfolgt eine Ausschüttung für wissenschaftlichen Fach- und Sachbücher, wenn diese in wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland im angemessenen Umfang ausgeliehen werden. Hierzu werden nach § 49 Absatz 1 Werke berücksichtigt, die in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen mit mindestens 5 Standorten nachgewiesen werden. 50 % der Tantieme können ausgeschüttet werden, wenn zumindest drei Standorte im KVK gegeben sind oder der Verkauf von 100 Exemplaren in Deutschland, wenn der Mindestverkaufspreis bei 10,- Euro liegt, nachgewiesen werden kann (§ 49, Abs. 2 Verteilungsplan).

An dieser Stelle gab es eine Benachrichtigung per TOM
Sehr geehrter Herr Unkelbach, im T.O.M. Meldeportal der VG WORT unter http://tom.vgwort.de liegt eine neue Nachricht für Sie bereit. Bitte melden Sie sich unter der angegebenen Adresse am System an, um die Nachricht zu prüfen und gegebenenfalls zu bearbeiten.
Diese Meldung lautete dann:
Sehr geehrter Herr Unkelbach

für den gemeldeten Titel kann die Bibliothekstantieme nach § 49 Abs. 1 des Verteilungsplans der VG Wort nicht vergütet werden, da die dort geforderte Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken der BRD nicht gegeben ist.

Bücher und Buchbeiträge benötigen mindestens fünf leihverkehrsrelevante Standorte in zwei regionalen Verbundsystemen. Standorte in Archivbibliotheken (DNB) und Schenkungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Überprüft wird die Verbreitung über den Karlsruher virtuellen Katalog (KVK), der im Internet unter "https://kvk.bibliothek.kit.edu" zu erreichen ist. 50% der Tantieme können ausgeschüttet werden, wenn zumindest drei Standorte im KVK (s.o.) gegeben sind oder uns der Verkauf von 100 Exemplaren in Deutschland, wenn der Mindestverkaufspreis bei 10,- Euro liegt, nachgewiesen werden kann (§ 49, Abs. 2).

Sollten Sie durch eigene Recherchen feststellen, dass die von Ihnen gemeldeten Publikationen die erforderliche Verbreitung erreichen, so können Sie diese mit einem entsprechenden Vermerk erneut einreichen, sofern nicht Ausschlussfristen entgegenstehen.

Die lt. KVK vorhandene Online-Version ist allerdings u.U. meldefähig. Online-Publikationen müssen im Meldeportal TOM im Bereich METIS gemeldet werden. Informationen hierzu sind unter https://tom.vgwort.de/portal/showHelp verfügbar.

Für Rückfragen zum Thema Online-Texte steht Ihnen die Telefonnummer ... und für schriftliche Anfragen die Emailadresse ...  zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abt. Wissenschaft
Darunter waren auch die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeitung für mich.

Im ersten Versuch hatte ich einen Screenshot der Verkaufszahlen gemeldet und darauf noch folgende Meldung bekommen:

Sehr geehrter Herr Unkelbach,

vielen Dank. Bitte erstellen Sie nicht eine neue Meldung, sondern senden mir bitte mit Bezug auf diese Meldung eine Bestätigung des Verlags über mind. 100 in Deutschland verkaufte Exemplare, Mindestverkaufspreis 10 €. Aus Ihrem screenshot sind einige dieser Anforderungen nicht zu ersehen. Die Vergütung würden Sie dann im Dez. bei der Nach-Ausschüttung erhalten oder falls der Nachweis später eingeht, mit der Hauptausschüttung 2022.
Gerne habe ich die Verbreitung Ihres Werks nochmal überprüft: die Print-Version steht nur an 2 Standorten ein. Die DNB in Frankfurt (und Leipzig) zählt als Archivbibliothek/Pflichtstandort nicht.
Alle anderen Einträge betreffen die E-Version (rotes pdf-Zeichen).

Da Ihr Werk 2020 erschienen ist, können Sie uns noch bis 31.7.23 (= Ende der Nachbearbeitungsfrist) mitteilen, mit Bezug auf diese Meldung, wenn Sie selbst feststellen, dass die Verbreitung der Print-Version Ihres Werks sich laut Angaben im KVK, http://kvk.bibliothek.kit.edu, sich für Sie positiv verändert hat. Dann würden Sie eine Ausschüttung erhalten, 50 % bei 3-4 Standorten (entspricht der Vorlage eines Verkaufsnachweises über mind. 100 in Deutschland verkaufte Exemplare, Mindest-VK 10 €); 100 % der Tantieme bei mind. 5 Standorten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abt. Wissenschaft

Am Screenshot waren nur die Verkaufsexemplare aber nicht der Verkaufspreis ersichtlich. Daher habe ich dann noch eine Bestätigung meines Verlages nachgereicht.
Konkret war das Vorgehen dann wie folgt:

Sofern die Bücher nicht ausreichend verteilt sind, stellt sich die Frage, wie eine Nachmeldung erfolgen kann:

Variante Nachmelden nach der Nachbearbeitungsfrist
Ist das eigene Buch bis zum 31.7. des dritten Folgejahres nach Erscheinen doch noch in den drei Standorten verfügbar, kann dieses nachgemeldet werden.

Variante Nachmelden der Verkaufszahlen
Alternativ können auch die Verkaufszahlen, bspw. durch ein Schreiben des Verlags, nachgemeldet werden. Hier bat ich meinen Verlag um einen schriftlichen Nachweis (PDF) der verkauften Exemplare, die wesentlich über die 100 Exemplare lagen.

Schreiben meines Verlages mit Logo Verlag, Ort, Datum sowie meiner Anschrift und Unterschrift (klassischer Geschäftsbrief):

Sehr geehrter Herr Unkelbach,

hiermit bestätige ich Ihnen, dass von Ihrem Buch „SAP S/4HANA Migration Cockpit – Datenmigration mit LTMC und LTMOM“ inzwischen ...  Printexemplare verkauft worden sind. Der Verkaufspreis ist 29,95€.

Mit freundlichen Grüßen
 



Im Abschnitt "Keine ausreichende Verbreitung der Druckversion in wiss. Bibliotheken" bin ich auf dieses Thema inklusive einer Empfehlung, wie mit der Rückmeldung der fehlenden ausreichenden Verbreitung umgegangen werden kann eingegangen.

Im Ergebnis wurde mein Buch dann wie folgt berücksichtigt:
 
  Werk / Beteiligung Bewertung *
1 SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM
Werktyp: Buch (1, 176 Seiten)
Beteiligung: Allein-Autor
Erscheinungsjahr: 2020
Verlagsbeteiligung:
KVK-

Als Betrag wurden dann 50 % der regulären Ausschüttung im Bereich Wissenschaft angesetzt.
Typ:
KVK-
Anmerkung:
Keine ausreichende Verbreitung der Printfassung des Buches in wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland – mindestens 5 Standorte erforderlich (Abzug: 50%).
Siehe Verteilungsplan §51, Abs. 1 und 2


Gerade für die zurückliegenden Jahre dürfte dieses eine Option für einige Autor*innen von wissenschaftlichen Publikationen sein, gerade da ja auch drei Jahre nach Veröffentlichung noch eine Nachmeldung im Bereich Wissenschaft erfolgen kann.

Fazit

Persönlich ist mir das Thema VG Wort für Autor*innen, Journalist*innen oder auch für Texte im Internet sehr wichtig. Dies ist auch der Grund warum die Anmeldung bei der VG Wort, Unterschied Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder, Meldung von Texten und Publikationen auf der Seite unkelbach.link/vgwort/ immer wieder aktualisiert wird und ich mich darum bemühe hier verständlich und dennoch umfassend Informationen zusammen zu stellen. 

Mich hat es daher sehr gefreut, dass ich per Social Media auch aus den Bereich Wissenschaft letztens eine Rückmeldung bekommen habe, dass an die VG Wort (trotz vieler Publikationen) noch nicht gedacht worden ist und sich diese Person nun um einen Wahrnehmungsvertrag kümmert und hoffentlich einige Publikationen nachmelden kann.

Im Sinne von sharing is caring freue ich mich darüber, wenn dieser Artikel oder auch die obere Seite geteilt wird.

Nachtrag 27.Dezember 2022

Wichtiger Nachtrag zum Jahresende

Nach Weihnachten, und meinen Jahresrückblick 2022, bin ich noch auf einen ausführlicheren Artikel zum Thema aufmerksam geworden. Petra Schier hat in einen ausführlicheren Blog-Artikel "Die METIS Sonderausschüttung: eBooks (und mehr) ohne Zählpixel bei der VG Wort melden"  dies Thema noch einmal ausführlicher beschrieben und um eine "Schritt für Schritt zur Meldung für die METIS-Sonderverteilung" ergänzt.

Der Artikel ist sicherlich auch für einige Autor*innen die auch eBooks veröffentlichen zwischen den Jahren eine Leseempfehlung. Das Thema VG Wort ist auch ausführlicher auf meiner Seite unkelbach.link/vgwort/ beschrieben. Gerade in Bezug auf die Quoten im Laufe der Jahre, als auch zu einigen Aspekten rund um die steuerrechtlichte Behandlung aktualisiere ich diese Seite regelmäßig.

Aber auch Petra Schier hat einen entsprechenden Leifaden für VG Wort veröffentlicht. Mein Schwerpunkt liegt, durch eigene Betroffenheit bei wissenschaftlichen Publikationen, Zeitschriftenartikel und Texte im Internet, während auf der Seite von ihr auch das Thema Bibliothekstantiemen aber auch Sprachtonträger und Audio-Downloads erläutert ist. Hier gibt es durchaus Unterschiede zu wissenschaftliche Publikationen ist der Meldeweg ein etwas anderer. Das Thema Hörfunk und Fernsehen ist derzeit noch nicht behandelt worden, so dass ich mich freuen würde hier noch eine weitere gute Anleitung zu finden. Nebenbei das Thema Künstlersozialkasse und Autorenversorgungswerk gehört auch zu den wichtigen Themen auf die ich an dieser Stelle gerne verweise.
  1. "Die VG Wort: Ein Leitfaden für Autorinnen und Autoren und Schreibende aller Art" von Petra Schier / Mila Roth
  2. "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" von Andreas Unkelbach
  3. "Bücher und Zeitschriften-Artikel bei der VG Wort melden" von Kia Kahawa
Leider ist das  von meiner Frau mir zugesandte Dokument "Als Autor Tantiemen für Online-Texte von der VG Wort erhalten" 2010 von Elke Fleing in Zusammenarbeit mit der VG Wort entstandende Dokument nicht mehr online abrufbar. Dieses wurde mir so gegen 2012 von meiner Frau empfohlen um eine Meldung meiner Blogartikel bei der VG Wort zu erstellen. Im Laufe der Jahre hat sich hier dann doch das ein oder andere bei der VG Wort geändert.

Eine der schönsten Ändeurngen, neben der Meldung meiner Bücher, ist die Anpassung der neuen Oberfläche von T.O.M. (siehe Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))").
 

Weitere Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort):

Da mir das Thema VG Wort wichtig ist, mag ich an dieser Stelle auch gerne auf meine Sonderseite "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" auf https://www.unkelbach.link/vgwort/ verweisen.

Themen auf dieser Seite sind neben der VG Wort auch "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" und mein Ziel ist es diese Seite auch regelmäßig zu aktualisieren.



Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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* Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Käufen über Amazon.
Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Montag, 17. Oktober 2022
18:35 Uhr

Buchempfehlung: »Buchmarketing: Leitfaden für Verlagsautor*innen und Selfpublisher« von Annie Waye

Was mir am Studium der Betriebswirtschaftslehre so gut gefallen hat ist, dass hier unterschiedliche Studienschwerpunkte geboten werden und so das Studium ganz individuell auf die eigenen Interessen aber auch auf unterschiedliche Berufsfelder ausgerichtet werden können. So habe ich mich für die beiden Schwerpunkte Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsinformatik entschieden, während sich andere mit Controlling, Personalmanagement, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung oder auch Marketing beschäftigt haben. Diese Fächer kamen zwar alle auch im Grundstudium vor, sind dann im Schwerpunkt entsprechend ausgebaut und vertieft worden.

Ich habe die Wahl meiner Schwerpunkte nicht bereut, aber gerade als Autor ist das Thema Marketing etwas, dass sowohl für Verlagsautor*innen als auch Self-Publisher zunehmend relevant wird. Entsprechend neugierig bin ich auf das Buch von Annie Waye zum Theme Buchmarketing gewesen und bin dann begeistert durch den Leitfaden, aber auch das Workbook durchgegangen und konnte ganz praktisch einige Punkte mitnehmen und hier auch die Begeisterung für das Fach Marketing anhand des Beispiels Buchmarketing gut nachvollziehen und, viel wichtiger, auch einige Punkte für mein eigenes Produkt (Publikationen und Schulungen) mitnehmen.

In diesem Artikel möchte ich daher gerne das Buch kurz vorstellen.

Hintergrund: Annie Waye

Annie Waye hat einen Masterabschluss im Marketing an der Universität Regensburg (Marketingmanagement und Innovation) und bereits im strategischen Marketing von ProSiebenSat.1 (internationalen Medienkonzern) gearbeitet. Als Autorin hat sie selbst einige Romane und Kurzgeschichten bei diversen Verlagen und im Selfpublishing veröffentlicht. Daher ist es eigentlich nur konsequent, dass sie mit ihren Service BookBOOST und ihre Seite anniewaye.de einige Coaching Angebote für Autoren und solche, die es werden wollen, anbietet.

In ihren Ratgeber widmet sie sich dem Thema Marketing und hat hierzu sowohl einen Leitfaden als auch ein praktisches Workbook veröffentlicht. Derzeit kann es noch als Bundle per Vorbestellung bestellt werden aber auch später im Handel bestellt werden.

Ziel der Publikation ist es das eigene gesammelte Wissen (und Erfahrungen) leicht verständlich für alle auch ohne BWL-Vorkenntnisse aufzubereiten und weiterzugeben.

In diesem Artikel möchte ich gerne sowohl auf den Leitfaden als auch das Workbook eingehen und dieses kurz vorstellen.
 

Leitfaden für Verlagesautor*innen und Selfpublisher

Buchdetails:
Buchmarketing: Leitfaden für Verlagsautor*innen und Selfpublisher


Cover Buchmarketing Leitfaden von Annie Waye
 
Verlag: BOD - Books on Demand
(1. Auflage)

ISBN: 9783755756255
Preis: 14,99 EUR

Direkt bestellen auf anniewaye.de

Alternativ Amazon *
 
Wenn ich mich in ein neues Thema einarbeite, erscheint es mir wichtig, anhand eines praktischen Beispiels sowohl die Theorie als auch die Praxis eines Themas erfassen und begreifen zu können. Entsprechend gespannt bin ich darauf gewesen, wie dieses im Marketing gerade in Hinblick auf die Verknüpfung zum Produkt Buch gelingen mag und ob dies auch auf Fachbücher oder wissenschaftliche Publikationen übertragen werden kann.

Hier sind acht Kapitel aufgeführt, die anhand des Buchlebenszyklus auch die Aktivitäten im Rahmen eines erfolgreichen Marketings beschreiben.

Das Buch ist in acht Kapitel gegliedert und hilft dabei systematisch die eigene Marketingstrategie zu hinterfragen oder auch aufzubauen.

1.) Buchmarketing verstehen
Zum Auftakt werden im Kapitel "Buchmarketing verstehen" die Grundlagen zum Marketing erläutert. Marketing wird hier nicht nur als einzelne Maßnahmen verstanden sondern bildet einen Prozess aus Umfeldanalyse & Marktforschung, Buchmarketing-Planung, Umsetzung und Kontrolle. Keine dieser Phase kann ausgelassen werden und sie bauen gleichzeitig auch aufeinander auf. Was mir direkt positiv am Leitfaden aufgefallen ist, ist am Ende auch noch einmal eine kurze Zusammenfassung, womit in Stichpunkten die wichtigsten Punkte angesprochen worden sind.

2.) Ziele des Buchmarketings
Ein, aus meiner persönlichen Erfahrung, gerne vernachlässigtes Thema ist die Definition von Zielen des Marketings. In der Theorie ist mir schon klar, dass Ziele nach SMART definiert sein sollten, aber oft fehlt mir dann doch der Transfer ins Praktische. Durch die Beispiele, die sich direkt auf das Buchmarketing beziehen sind für mich diese Kategorien wesentlich einfacher zu greifen und ich habe damit schon einmal ein Grundgerüst und Vorstellung in welche Richtung sich ein Marketing bezogen auf Büchern entwickeln sollte.

3.)  Umfeldanalyse und Martkforschung
Die Analyse & Marktforschung klingt im ersten Moment sehr umfangreich, aber durch eine klare Definition der Zielgruppe (und Setzung eines Schwerpunktes) wird dies besonders klar. Besonders gut gefallen hat mir, dass hier auch klar festgehalten wird, was eine Zielgruppe eben nicht ist (eine Beschränkung) und praktische Beispiele zur Findung einer Segmentierung nach verschiedenen Faktoren gesetzt werden kann, gegeben wird. Ein weiterer wichtiger Punkt ist hier, wie ich an Informationen zu meiner Zielgruppe kommen kann und welche Methoden und auch Quellen hier genutzt werden können.

4.) Buchmarketing-Planung
Nachdem nun Umfeld, Zielgruppe und vor allem auch die Ziele der eigenen Marketingstrategie definiert sind, stellt sich die Frage nach der Planung. Die Buchmarketing-Planung setzt sich aus einer Zeitplanung, Kostenplanung aber auch Umsetzung konkreter Maßnahmen zusammen. Dabei wird eine Toolbox an Stellschrauben geboten, auf die in den folgenden Kapiteln näher eingegangen wird.

4.1.) "Produkt"
Der erste Punkt der Buchmarketing-Toolbox ist das Product (Produkt). Neben Inhalt und Qualität des Buches sind hier auch Themen wie komplementäre Angebote zum Buch ein wichtiger Aspekt. Darunter können Bonusinhalte oder Goodies fallen, aber wesentlicher Einflussfaktor sollte noch immer die Qualität der Publikation sein. Gerade die Frage, wie sich das Buch von Publikationen von anderen unterscheidet (unique selling point) oder in welchen Bereich sich das Buch als Produkt befindet ist auch entscheidend für die Überlegung ob sich das Buch im Mainstream, einer Nische oder einer Mischform angesetzt wird.
Gerade der Hinweis auf die eigene Produktpalette und Verknüpfung bereits bestehender Produkte (Cross Selling) sind ein Punkt der gerade bei mehreren Veröffentlichungen oder Angeboten einen weiteren wichtigen Aspekt bietet.

4.2.) "Price"
Der nächste Punkt ist Price (Preis) eines Produktes. Als Verlagsautor verlasse ich mich hier tatsächlich auf die Setzung eines Verkaufspreis durch meinen Buchverlag, aber gerade als Selfpublisher kann neben der Kostendeckung auch das Befolgen unterschiedlicher Preisstrategien hier erfolgreich sein. Persönlich merrke ich bspw. an anderen Online-Shops, dass mir die einfachen Zahlungsmethoden oder Versandkosten wichtig sind und ich neben eBook, Paperback und Hardcover auch über den Preis Unterschiede wahr  nehme. Positiv aufgefallen ist mir, dass hier auch auf Kindle Unlimited per KDP Select und die unterschiedlcihen Möglichkeiten des Marketing mit eBooks eingegangen wird.

4.3.) "Place"
Place (Vertrieb) ist wohl einer der Punkte die ich bei meinen Büchern weniger im Blick habe, da sich mein Verlag um das Listing im Buchhandel sowie den Online-Shop kümmert.Dennoch ist es wichtig hier unterschiedliche Vertriebswege im Blick zu behalten und dabei auch verschiedene Varianten dafür zu nutzen um das eigene Buch im Buchhandel oder auf anderen Plattfoormen zu vertreiben. Neben der klassischen Buchhandlung werden hier aber auch andere Orte als kreativer Vertriebsweg angesprochen, die je nach Art des Buches ebenfalls mehr als eine Überlegung wert sein können.

Kleine Randbemrkung von mir: viele Online-Shops ermöglichen es Autor*innen auch das Profil auf ihrer Seite um weitere Angaben zu bereichern, so dass hier auch Texte oder Bilder mit eingebunden werden und etwas mehr Informationen als nur Name und Buchtitel zu finden sind :-).

4.4.) "Promotion"
Promotion (Kommunikation) ist wohl der Punkt, den ich am ehesten direkt mit Marketing verknüpfen würde. Immerhin ist es hier ja wichtig, dass Interessierte von meinen tollen Büchern erfahren sollen. Ein zentraler Dreh- und Angelpunkt des Marketing ist dabei die eigene Internetseite auf der langfrisitig immer mehr Kund*innen sich einfinden werden und damit auch eine gewisse Unabhängigkeit von Verlagen, social media Plattformen und anderen Vertriebswegen geschaffen werden kann. Aktuell ist auch ein Newsletter (sofern hier gute Inhalte geboten werden) zur Bindung praktisch da hier zielgruppengerechte Ansprache erfolgen kann. Aber auch Bloggerarbeit, Lesungen und Veranstaltungsmarketing oder klassische Offline-Marketing Arbeit (Werbematerial, Lesungen oder Auslagen) können ebenso wie PR in Form von Lokalpresse oder Pressemitteilungen sind hier hilfreich. Je nach Thema des Buchs kann auch die Ansprache einer Zeitschrift oder Buch-PR-Agenturen hilfreich sein.

Hier hat mich besonders gefreut, dass neben der Wichtigkeit einer Internetseite auch die verschiedenen Möglichkeiten der themenbezogenen Ansprache als Thema mitgedacht worden ist. In meiner Blase sind dieses zum Beispiel auch Fachforen in denen ich mich als "Experte" zu SAP Themen positionieren kann und gleichzeitig eine Verknüpfung zwischen mir als Autor und Thema geschaffen wird.

5.) Umsetzung
Nun geht es aber an die praktische Umsetzung.  Die zentrale Frage ist hier auch zu welchen Zeitpunkt ich eigentlich mein Marketing von der Ankündigung des Buches bis zur Veröffentlichung und der Zeit danach mein Marketing in welcher Intensität verfolgen möchte. Ganz im Sinne der AIDA Aufmerksamkeits-Formel (Attention/Aufmerksamkeit, Interest/Interesse, Desire/Kaufdrang, Action/Kauf) werden hier unterschiedliche Strategien von der Entwicklung von Verkaufsargumenten, Content Erstellung und jeweilige praktische Beispiele zu den einzelnen Phasen hervorgehoben,

Ebenso wichtig ist hier die Abwägung zwischen Zeit oder Kosten für einzelne Maßnahmen. Kann ich hier (einzelne) Aktivitäten selbst umsetzen oder an welche Stelle können auch spezialisierte Dienstleistende (Logo, Buchtrailer, ...) eingesetzt werden. Gerade durch die einzelnen Beispiele für Marketingmaßnahmen können hier auch Inspirationen für das eigene Buch direkt aufgegriffen werden.

6.) Kontrolle
Wie wirken sich nun eigentlich die getroffenen Maßnahmen auf das eigentliche Produkt aus? Die Kontrolle meiner Buchmarketing--Planung ist dabei ein besonderer Punkt der im ersten Moment zwar mühsam wirkt, aber datengetrieben mir auch direkt eine Rückmeldung zum Erfolg einzelner Maßnahmen liefert. Dabei kann auch ein scheinbarer negativer Erfolg als "lesson learned" verbucht werden, da wir hier durch Input und Output am Ende ein positives Ergebnis geben kann.

7.) Autorenmarketing: Buchmarketing zwischen Veröffentlichungen
Wichtiger Punkt im Autorenleben ist auch die Frage des Marketing zwischen Veröffentlicchungen. Hier gebt es um den Aufbau einer Personenmarke (personal branding) bzw. einer Autor*innen Marke.Diese kann sich um die eigene Person, Themen oder durch eine Corporatet Identy und einheitlichen Markendesign (und damit Wiedererkennungswert) abbilden. Dabei muss nicht in jeden Fall die Person/Persönlichkeit im Mittelpunkt stehen aber durch Kooperationen können auch Synergieeffekte mit anderen Aktivitäten oder durch Kooperationen mit anderen Autor*innen posiitive Aspekte entstehen.

8.) 10 Tipps zum Schluss
Zum Abschluss liefert der Leitfaden noch 10 Tipps zum Schluss, die direkt dazu ermutigen das eigene Marketingkonzept nun einmal mit einer breiteren Basis anzugehen und die geschilderten Methoden und Techniken ganz praktisch umzusetzen.

Workbook - Begleitbuch zum Buchmarketing-Leitfaden

Buchdetails:
Buchmarketing Workbook: Begleitbuch zum Buchmarketing-Leitfaden


Cover Buchmarketing Workbook von Annie Waye
 
Verlag: BOD - Books on Demand
(1. Auflage)


ISBN: 9783755797883
Preis: 7,99 EUR

Direkt als Bundle bestellen auf anniewaye.de

Alternativ Amazon *
 
Ergänzend zum Leitfaden für das Buchmarketing wird auch ein Workbook angeboten, dass praktische Arbeitshilfen zur Marketingstrategie liefert. Der Inhalt orientiert sich dabei auch an den im Leitfaden erwähnten Punkten.

Steckbrief deines Buchprojekts
Der Steckbrief hilft schon im Vorfeld das eigene Buch mit den wichtigsten Kenndaten zu beschreiben. Dieser kann auch schon im Rahmen der Buchkonzepterstellung erstellt werden und ermöglicht so ein direktes Einordnen der wichtigsten Kenndaten eines Buchprojektes. Ferner ist es damit auch wesentlich einfacher eine Buchbeschreibung später im Online-Shop oder auf der eigenen Seite festzuhalten.

Buchmarketing-Ziele
Die Entwicklung der Buchmarketing-Ziele liefert nicht nur ein Ziele-Cheat Sheet für vorgegebene Ziele sondern auch Möglichkeiten hier sich eigener Ziele bewust zu werden und vor allem diese auch festzuhalten.

Umfeldanalyse & Marktforschung
Sehr umfangreich wird hier die Umfeldanalyse und Marktforschung betrieben.Dabei wird nicht nur das eigene Umfeld analysiert sondern auch diverse Kriterien der eigenen Zielgruppe festgehalten. Natürlich sollte hier auch die Konkurrenz analysiert werden, da möglicherweise doch das ein oder andere Buch im gleichen Genre oder zum gleichen Thema am Markt zu finden ist.

Planung
Für eine sinnvolle strategische Vorgehensweise ist auch eine Planung notwendig. In diesem Kapitel werden Vorlagen zur Zeitplanung, Kostenplanung und der Content-Planung angeboten. Gerade bei der Planung im Bereich Social Media ist auch ein Wochenplan hilfreich (nebst der Berücksichtigung von Ruhezeiten).

Umsetzung
Bei der Umsetzung werden die wichtigsten Punkte in Richtung einer Positionierung und den einzelnen Elementen der Marketing-Toolbox zur Verfügung gestellt. Auch die Erstellung einer Website (nebst Elementen die auf einer Autor*innen-Internetseite vorhanden sein sollten) oder auch Online-Marketingmaßnahmen werden hier in Vorlagen erfasst und können später bearbeitet werden.

Kontrolle
Gerade die Bearbeitung ist in Form einer Kontrolle besonders wichtig.Diese Kontrolle kann quanitativ (Soll/Ist Vergleich) aber auch qualitativ erfolgen. Auch hier sind kurze Beispiele gegeben die dann passend umgesetzt werden können.

Autorenmarketing
Die höchste Disziplin, in meinen Augen, ist das langfristige Marketing. Hier werden einige Erfolgsfaktoren (die auch noch aufeinander aufbauen) für das Autorenmarketing aufgebaut um hier langfristig die Ziele des Marketing umzusetzen.

Linkliste
Ein besonderer Bonus ist eine aktualisierte Linkliste die für Schreibende aller Art verschiedene Themen rund um das Buchmarketing und die Produktpflege zusammenfasst. Gerade da die Liste regelmäßig aktualisiert wird und oft auch auf “persönliche Empfehlungen” (was in diesem Fall eigene Erfahrungen und nicht Sponsoring bezeichnet) aufgebaut ist, bietet diese sicher langfristig noch einen weiteren wichtigen Anlaufpunkt zur Gestaltung einer eigenen Strategie und Ausbau der eigenen Marketing-Toolbox.
 

Fazit

Sind nun diese beiden Bücher auch für Verlagsautor*innen oder (wissenschafltiche) Fachbuchautor*innen praktisch?

Am Rande habe ich im Abschnitt Webmarketing für Autor:innen das Buchmarketing ebenfalls im Blick genomme und auch seitens Espresso Tutorials findet neben den FICO Forum Infotagen, den virtuellen Infotagen sowie der digitalen Online-Plattform für allerlei Medien rund um SAP eine Menge an Marketingmaßnahmen bishin zur Präsenz bei der DSAG oder auch in anderen Verbänden statt.

Dennoch war für mich die Möglichkeit der Vorbestellung dieses Leitfaden und Workbook eine gute Gelegenheit einmal systematischer das Thema Buchmarketing anzugehen.

Auch als Verlagsautor zeichnet das Autorenleben sich durch den Aufbau einer Personenmarke aus und Marketing ist ein Thema dass immer einmal wieder angegangen wird.

Bei der etwas überspitzten Formulierung "... wird einfach Geld in Maßnahmen investiert und dann ein Stoßgebet zum Himmel geschickt, es möge funktionieren. Und egal, ob es funktioniert oder nicht - am Ende weiß man nie, warum." hatte ich im ersten Moment auch an meiner ersten Facebook Werbekampagne denken müssen.

Mir haben Leitfaden und Workbook weitergeholfen mein eigenes Produkt etwas genauer kennenzulernen und auch die bisher getroffenen Entscheidungen in Richtung Marketing zu hinterfragen und manche Energie in andere Kanäle oder auch Aktivitäten stecken zu können.

Dabei muss man gar nicht unbedingt Betriebswirtschaftslehre studiert haben, da beiden Büchern es gelingt einen Transfer der Theorie in die Praxis zu gewährleisten. Für mich zeigt sich Expertise in der Kunst auch Laien Sachverhalte passend zu erklären und ich bin hier angenehm überrascht worden in der Form, dass Marketingcontrolling und eine Marketingstrategie auch Freude machen kann und in einer greifbaren Form umsetzbar ist.

Im Rückblick auf das eingangs erwähnte Studium kann ich mir nebenbei auch vorstellen, dass obiger Leitfaden auch für das Grundstudium der BWL praktisch sein kann, wenn eine direkte Umsetzung der Theorie in die Praxis gewünscht ist oder sich Theorie einfach besser durch Beispiele in der Lehre umsetzen lässt.

 

Exkurs: Autorenleben und VG Wort

Da die zweite Hauptausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort (inklusive der METIS Ausschüttung für Texte im Internet) Ende Oktober 2022 ansteht, mag ich an dieser Stelle noch einmal auf folgende Artikel von mir aufmerksam machen.
Unter "Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger" gibt es einen Überblick über die Bedeutung der VG Wort sowohl für Buchpublikationen (Print aber auch digital als eBook) und auch meine Blogartikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet ..." geht auf die Zählpixe ein. Ein für mich ebenfalls neues Thema war die Frage der Meldung von eBooks bei der VG Wort im Rahmen der Sonderausschüttung METIS unter "Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 ". Hier bin ich ebenfalls sehr gespannt wie diese berücksichtigt werden und ob künftig für jede Plattform jährlich eine Meldung zur Sonderausschüttung ohne Zählpixel erfolgen muss.

VG Wort für e-Books

Gerade bei eBooks die auf mehreren Plattformen (bspw. thalia aber auch die eigene Verlagsseite) gemeldet werden können kann dies dann lukrativ sein. Hier mag ich aber selbst noch einmal beim METIS Support nachfragen, ob nur die Verlagsseite oder auch alle anderen Plattformen die ePUB anbieten gemeldet werden sollen. Zumindest könnten so ePubs ohne harten Kopierschutz (DRM)  auf Seiten wie thalia.de fairbuch.de buch7.de und andere Buchshops (bspw.  Weltbild, buch.de, Buchkatalog, Osiander, BOL, Hugendubel, buecher.de) ohne Kopierschutz gemeldet werden.

Da mir das aber a) umständlich und b) etwas merkwürdig erscheint (habe bisher für die Sonderausschüttung nur meine Verlagsseite mit eBooks gemeldet, die aber auch eine eigene HTML basierte Leseplattform anbieten) werde ich hier bei VG Wort lieber noch per Mail nachfragen.

Die Informationen zum Thema "Online-Version der Bücher bei der VG Wort melden (ebook)" habe ich hier ebenfalls einen Abschnitt gewidmet.
 



Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Wissenschaft und VG Wort
Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Sonntag, 7. August 2022
15:36 Uhr

Neue Buchveröffentlichung »Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling in SAP S/4HANA«

Die letzten beiden Jahre habe ich mich intensiver mit SAP S/4HANA im Modul Controlling mit Schwerpunkt auf CO-OM beschäftigt und kann nun gemeinsam mit Martin Munzel den Abschluss am Buchprojekt »Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling in SAP S/4HANA« bekannt geben.

2019 hatten Martin Munzel und ich von der Möglichkeit der Universellen Verrechnung auf den FICO Forum Infotagen erfahren und uns war direkt klar, dass dieses ein spannendes Thema für ein Buchprojekt sein könnte. Zwischendurch hat sich die Welt dann ein wenig verändert und auch SAP hat mit SAP S/4HANA 2020 noch einmal ein wenig FIORI und CO abgeändert, sodass ich heute froh bin, dass dieses Buch doch einen recht aktuellen Stand hat und sich auch für Kolleg*innen, Interessierte aus dem Bereich Controlling, aber auch Einrichtungen die sich mit der Migration nach SAP S/4HANA von ERP/ECC beschäftigen ansprechend sein dürfte.

Für mich hat die Arbeit am Buch viele Punkte klären können und ich bin froh, hier auch für andere einen guten Überblick in das Controlling unter S/4HANA bieten zu können. Die ergänzenden Videos sind ebenfalls ein kleines Plus und ich bin sehr neugierig auf Rückmeldungen, die wir zum Buch erhalten werden.  Was die Weiterentwicklungen im internen Rechnungswesen betrifft, sind Controlling und Berichtswesen zwei Themen, die sich wunderbar verknüpfen lassen. Daher schildern wir im Hinblick auf diese Abschlussarbeiten nicht nur die Sicht des Controllings und der Finanzbuchhaltung, sondern auch die Auswirkungen auf Verantwortliche von Kostenstellen, die Buchungen aus dem Controlling interpretieren müssen, um den eigenen Verantwortungsbereich qualifiziert steuern zu können.
 
Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling mit SAP S/4HANA

Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling  in SAP S/4HANA
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage
(20. Juli 2022) Paperback ISBN: 9783960120551

Für 29,95 € direkt bestellen

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Oder bei Autorenwelt
 
Verlagsbeschreibung
Mit Einführung der Universellen Verrechnung (Universal Allocation) in SAP S/4HANA hat die SAP einige der bisherigen Methoden zur Gemeinkostenverrechnung vereinfacht. Welche Erleichterungen sich daraus insbesondere für die anstehenden Arbeiten im Rahmen von abgestimmten Abschlussarbeiten in der Finanzbuchhaltung und im Gemeinkosten-Controlling ergeben, erfahren Sie in diesem Buch.
Steigen Sie ein mit der neuen Fiori-Oberfläche in SAP S/4HANA und den themenrelevanten Controlling-Objekten. Darauf aufbauend erläutern die Autoren die Unterschiede zwischen der manuellen und der kennzahlenbasierten Leistungsverrechnung sowie die Bedeutung statistischer Kennzahlen. Lernen Sie schließlich, wie die Universelle Verrechnung die bekannten Funktionen Kostenumlage und Kostenverteilung vereint und erweiterte Analysen Ihrer Abrechnungsergebnisse ermöglicht.
Das Buch richtet sich an erfahrene Mitarbeiter im Bereich Controlling sowie an fortgeschrittene Sachbearbeiter oder Verantwortliche von Kostenstellen, die sich gezielt mit den Themen »Abschlussarbeiten im Controlling« und »Verrechnung von Gemeinkosten« beschäftigen. Es vermittelt aber auch dem SAP-Berater, welche Schnittmengen sich aus dem Zusammenwachsen von Finanzbuchhaltung und Controlling in S/4HANA ergeben haben.

Inhaltlich ist das Buch in insgesamt vier Kapitel gegliedert.

Das erste Kapitel »Gemeinkosten-Controlling« gibt Ihnen zunächst einen kurzen Überblick über die neue Fiori-Oberfläche in SAP S/4HANA, befasst sich dann aber vor allem mit den im späteren Verlauf des Buches relevanten Controlling-Objekten. Dazu gehören die Kostenstelle, das Sachkonto (samt Kontoart) als Zusammenlegung von Sachkonto und Kostenart aus ERP-Zeiten, der CO-Innenauftrag sowie die Elemente des Produktkosten-Controllings (CO-PC), der Ergebnis- und Marktsegmentrechnung (CO-PA) und des Profitcenters. Für das betriebswirtschaftliche Verständnis gehen wir auf den Unterschied zwischen direkten und indirekten Kosten (Gemeinkosten) ein. Sie lernen die unterschiedlichen Möglichkeiten der Gemeinkostenverrechnung zur nachträglichen Umbuchung von in der Finanzbuchhaltung erfassten Belegen kennen, die sich manuell zwischen einzelnen Controlling-Objekten verrechnen lassen. In diesem Zusammenhang stellen wir kurz die Leistungsartenrechnung als manuelle Leistungsverrechnung vor und erläutern die Grundlagen der kennzahlenbasierten Verrechnung sowie die Bedeutung von statistischen Kennzahlen. Abschließend erfahren Sie, wann Sie diese Methoden verwenden können und wann eine komplexere Verrechnung empfehlenswert ist.

Im zweiten Kapitel »Universelle Verrechnung« wird die universelle Verrechnung (Universal Allocation) vorgestellt. Wir gehen auf die Einrichtung einer Verrechnung ein und zeigen Ihnen die unterschiedlichen Verrechnungsarten wie Umlage und Verteilung, bei denen Empfängergewichtungsfaktoren und verschiedene Regeln für Sender und Empfänger zu beachten sind. Des Weiteren widmen wir uns der Analyse einer durchgeführten Verrechnung bis hin zur Darstellung als Netzwerkgrafik. Zwar sind mit dem Release 2020 zunächst nur einige Controlling-Objekte für die Universelle Verrechnung nutzbar, aber bisherige Entwicklungen im SAP-S/4HANA-Umfeld lassen vermuten, dass in absehbarer Zeit weitere Controlling-Objekte hinzukommen werden. Daher werfen wir zum Abschluss dieses Kapitels einen begründet hoffnungsvollen Blick in die Zukunft.

Das dritte Kapitel »Koordination der Abschlussarbeiten« hat zum Schwerpunkt das Zusammenspiel zwischen der Finanzbuchhaltung und dem Controlling sowie die Bedeutung der koordinierten Abschlussarbeiten zwischen FI und CO. Ein kleiner Fragenkatalog mag Ihnen als Leitfaden für einen geordneten Zeitplan der kritischen Abstimmungstätigkeiten im Controlling dienen. Diesbezüglich stellen wir die Option eines getrennten Periodenabschlusses von Finanzbuchhaltung und Controlling vor, der auch technisch ein abgestimmtes Vorgehen ermöglicht. Als Beispiel für die Umsetzung mehrerer Verrechnungszyklen im Rahmen der universellen Verrechnung skizzieren wir einen mehrstufigen Betriebsabrechnungsbogen. Dieser ist von uns als Anregung für den Aufbau Ihrer eigenen Verrechnung gedacht.

Und zu guter Letzt sollten Sie nie vergessen, dass neben aller Technik auch Kreativität und Kommunikation zu den Herausforderungen des Controllings gehören. Im vieren Kapitel »Fazit« ist die praktische Umsetzung der im Buch vorgestellten Funktionen ein Stück weit exemplarisch zu verstehen und soll Ihnen als Grundlage zur Gestaltung Ihrer eigenen Geschäftsprozesse sowie der verursachungsgerechten Verteilung Ihrer Gemeinkosten dienen. Achten Sie stets darauf, dass Ihr entworfenes Rechenmodell auch von den Abteilungen akzeptiert wird und die Schlüsselfaktoren bzw. Stellschrauben innerhalb dieses Modells von den Beteiligten verstanden und als sinnvoll betrachtet werden.

Im »Anhang« finden Sie weitere Informationsquellen wie Online-Demos und Blogartikel rund um das Thema Universal Allocation mit SAP S/4HANA

Ich bin persönlich sehr gespannt, wie das Buch aufgenommen wird und empfinde besonders die Idee der Begleitvideos sehr gelungen. Über eine Rückmeldung würde ich mich ebenso wie über Rezensionen oder Bewertungen sehr freuen und bin gespannt, wie das Thema SAP S/4HANA in Zukunft noch neue Themen bringen wird.

 Eine ausführliche Beschreibung meiner bisherigen Buchveröffentlichungen ist unter Buchempfehlungen zu finden
  1. Schnelleinstieg ins SAP-Controlling (CO) (01. November 2015)
    (SAP Modul CO; interne Rechnungswesen)
  2. Berichtswesen im SAP®-Controlling (01. Juni 2017)
    (SAP Modul CO; internes Berichtswesen)
  3. Schnelleinstieg ins SAP-Controlling (CO) – 2., erweiterte Auflage (08. März 2019)
    (SAP Modul CO; interne Rechnungswesen)
  4. SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM (14. April 2020)
    (SAP S/4HANA, BC, Datenmigration)
  5. Abschlussarbeiten im Gemeinkosten-Controlling mit SAP S/4HANA (20. Juli 2022) 
    (SAP Modul CO; internes Berichtswesen)

Noch ein kleiner Hinweis (Werbung):
Mein Online-Training findet vom 29. September 2022 bis Donnerstag, 17. November 2022 jeweils am Donnerstagabend von 17 bis 18 Uhr statt.
Kosten: 595,00 EUR (inkl. 19 % MwSt.) je Person.

Hier lernen Sie die Datenmigration nach SAP S/4HANA mit Migrationscockpit und Migrationsobjektmodellierer
Veranstaltungsdaten:
Beginn: 29.09.2022 17:00 Uhr - Ende: 17.11.2022 18:00 Uhr
Die Veranstaltung findet jeweils am Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr rein online bei Espresso Tutorials statt.

Ich freue mich darauf, Sie für ihr Datenmigrationsprojekt fit zu machen.


Ich bin gespannt, wie das Online-Training im Herbst 2022 angenommen wird und freue mich schon sehr auf alle, die sich ebenfalls für das Thema SAP S/4HANA begeistern lassen. Vielleicht sind die Bücher (oder auch das Online-Training) ja ebenfalls etwas für Personen, die noch auf ERP/ECC unterwegs sind und wo ein Wechsel nach S/4 ansteht.

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Aktuelles von Andreas Unkelbach

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Donnerstag, 4. August 2022
16:52 Uhr

Bildungsurlaub Train the Trainer Der Methodenkoffer für lebendige Seminare - Bonus Konzept Flipped Classroom, Blended Learning von Espresso Tutorials :-)

Vom letzten Bildungsurlaub (siehe Artikel "Grundlagen Projektmanagement (Projekte organisieren und erfolgreich durchführen Projektmanagement)") an der Volkshochschule Wiesbaden war ich so begeistert, dass ich mich dieses Jahr wieder nach Wiesbaden zum Bildungsurlaub angemeldet habe und dort den Kurs "Train the Trainer - Der Methodenkoffer für lebendige Seminare" bei Dirk Hannemann besucht habe.

Meine Motivation zur Weiterbildung

Persönlich ist für mich Weiterbildung immer eine Mischung aus Neugierde, neues Wissen, aber auch eine Verpflichtung zum Transfer auf die eigenen Tätigkeiten. Daher war ich schon sehr neugierig, wie sich dieser Bildungsurlaub auf die künftige Gestaltung meiner Onlinetrainings und Workshops auswirken wird. Ein weiterer Grund war der Fragebogen zur TOBA-Trainer-Zertifizierung (TOBA -Team e.V. – dem ERP-Trainer-Netzwerk) wo ich einige Fragen trotz einiger gehaltener Schulungen und Seminare doch gerne mit der notwendigen Theorie neben meiner eigenen praktischen Erfahrung beantworten wollte.
  • Welche Präsentationsmethoden und -werkzeuge setzen Sie bevorzugt ein?
  • Welches didaktische Konzept bevorzugen Sie? Beschreiben Sie Ihr bevorzugtes Konzept! Warum bevorzugen Sie dieses?
Trotz bestehender Schulungserfahrung habe ich mir über das dahinterliegende praktische Konzept weniger Gedanken gemacht und hatte die Hoffnung hier im Bildungsurlaub auch diese Frage neben der praktischen Erfahrung als Trainer beantworten zu können.

Um die Frage vorab zu beantworten, muss ich zugeben, dass der Kurs dafür tatsächlich geeignet war und gleichzeitig mir einige Anregungen für meine Schulungen gegeben hat.

Programm TRAIN THE TRAINER - Grundausbildung

Bei doch recht hohen Außentemperaturen war der Schulungsraum der VHS Wiesbaden überraschend kühl und uns erwartete für die nächsten fünf Tage ein volles Programm.

VHS Wiesbaden Bildungsurlaub - Seminarraum und Programm

VHS Wiesbaden Bildungsurlaub: Z60029BU Train the Trainer Der Methodenkoffer für lebendige Seminare im Bereich Bildung, Beruf und Gesellschaft

Die einzelnen Themen wurden wie folgt auf die einzelnen Tage verteilt:
  • Montag -  Didaktische Grundbegriffe
  • Dienstag - Methodenkoffer
  • Mittwoch - Trainingsdesign
  • Donnerstag - Gruppendynamik
  • Freitag - Abschlussprojekte TN als T
Für einen kurzen Einblick in das Seminar möchte ich auf die einzelnen Tage in Bild und Wort eingehen und hoffe so einen guten Eindruck der einzelnen Abschnitte gestalten zu können.
 

Hinweis zu den folgenden Bildern:
Da mich ein paar Rückfragen zu den verwendeten Fotos erreicht haben noch kurz der Hinweis: Wir hatten gemeinsam beim Bildungsurlaubs Fotos gemacht und ich habe meine Bilder für alle Teilnehmende zur Verfügung gestellt. Darauf hatte Dirk Hannemann nachgefragt, ob er die Fotos auch für seine Seite und social media verwenden dürfte. Ich fand das kein Problem und fragte auch direkt nach, ob ich diese Bilder auch im Blog verwenden darf. Als Rückmeldung gab es "Lieber Andreas - sehr gerne kannst Du die Bilder benutzen, freue mich auf den Blog! Danke für die Bilder! " :-) Ähnlich wie bei anderen Artikeln ist hier im Vorfeld die Bildverwendung abgesprochen. Ansonsten würde ich auch den Artikel hier entsprechend anpassen. Ich bin von der Bildungswoche sehr angetan gewesen und kann diese Weiterbildung empfehlen und würde mich freuen, wenn auch andere dies als guten Grund zum Besuch einer Weiterbildung nutzen würden. Wenn es um Wissen, Weiterbildung und Netz geht mag ich an dieser Stelle auch noch ein anderes Buch kurz empfehlen: "Prinzip kostenlos: Wissen verschenken - Aufmerksamkeit steigern - Kunden gewinnen" von Dr. Kerstin Hoffmann :-)

 
 

Tag 1 - Didaktische Grundbegriffe

Ein Schwerpunkt der Woche lag auf praktische Übungen und Aktivitäten sowie die praktisce Unterscheidung zwischen Seminar und Training. Dabei kann ein gutes Training natürlich einzelne Elemente eines Seminars enthalten, sollte sich aber dadurch vom reinen Seminar unterscheiden, dass hier eine Mischung aus Input (Informationen), Aktivität und Übung eingebaut sind und diese entsprechend eine Brücke vom reinen Kennen hin zum Können bildet.

Die folgende Gegenüberstellung macht den Unterschied praktisch sehr deutlich.

Unterschied Seminar und Training

Praktischerweise wurden diese Unterschiede im Training zu den didaktischen Grundbegriffen auch gleich mit Übungen zum Kennenlernen und Energizer verknüpft, sodass schon der erste Tag ein guter Einstieg war und hier gemeinsam die didaktische Treppe von einfachen Kennenlernen über die Regeln eines Seminars bis hin zu der praktischen Gestaltung von Übungen beschritten worden ist. Für mich persönlich war es besonders interessant, dass hier sowohl auf Trainings zu hartem Wissen ("Hard Skills") wie IT-Training, rechtliche Themen oder Sprachen, als auch Trainings zu weichen Themen ("Soft Skills" wie Kommunikation oder Persönlichkeit behandelt worden sind, und hier gerade durch die unterschiedliche Teilnehmende auch immer wieder ein Input und entsprechende Erwartungen mit eingereicht worden sind.

Dabei wurde, ohne am ersten Tag direkt darauf einzugehen, auch das Thema Chunking (Wissen in kleine Häppchen zubereiten) umgesetzt und später auch auf die Millersche Regel zur Gestaltung von Wissenseinheiten eingegangen.

Was mir besonders gut gefallen hat ist, dass zu den methodischen Hintergründen auch immer eine Quelle zur Vertiefung mit angegeben worden ist, wie zum Beispiel bei den vier Phasen einer Übung nach Sharon Bomman:

Phasenmodell Sharon Bomman - Connection, Concept, Concrete Praticing, Conclusion

Diese sind:
  1. Connection (Welchen Nutzen habe ich von der Übung / Erklärung)
  2. Concept (Modell und Theorie hinter der Übung)
  3. Concrete Practicing (Praktische Übung und Ausführen des Gelernten)
  4. Conclussion (Wie wende ich dieses in der Praxis an)
Im Grunde können so einige praktische Übungen gestaltet werden und finden sich so, bisher unbewusst, auch in meinen SAP Übungen im Rahmen meiner Schulung zum Berichtswesen mit SAP wieder :-).

Als kleine Hausaufgabe für den kommenden Tag haben wir dann ein bis zwei Seiten zu unterschiedlichen Alternativen zum reinen Lehrvortrag erhalten, den wir dann als praktische Übung vor der Gruppe vorstellen sollten. Für mich war hier das Thema Lehrgespräch und so war auch die für mich wichtige theoretische Grundlage im Text enthalten und es war meine Aufgabe diese den anderen am kommenden Tag vorzustellen.

Tag 2 - Methodenkoffer

Das Geheimnis eines Erfolges ist oft auch das Üben und Wiederholen, daher war es eine gute Sache die gelernten Prinzipien sowie Tools noch einmal in Form einer kleinen Zusammenfassung gemeinsam zu besprechen. So wurden die didaktischen Prinzipien noch einmal als Sketchnote zusammengefasst.

Didaktische Prinzipien

Bevor wir unsere Alternativen zum Lehrvortrag vorstellten, wurden noch Regeln für Feedback besprochen.

Regeln zum Feedback geben und nehmen

Ein wunderbares Element in einer Feedbackrunde ist es erst einmal nachzufragen, ob Feedback gewünscht ist und danach sind die Regeln zum geben und annehmen relevant.

Als Feedback gebende Person achte ich darauf:
  • In Richtung Feedback Nehmer/in zu reden
  • Beobachtung mitzuteilen
  • möglichst konkret zu sein
  • gerne auch Positives erwähnen
  • kein schon angesprochenes Feedback zu wiederholen
  • keine Ratschläge geben
  • und von sich zu sprechen

Als Feedback annehmende Person achte ich darauf:
  • nur zuzuhören, nicht Erklären oder Rechtfertigen
  • sagen, wenn es genug ist
  • und das letzte Wort zu haben.
Gerade letzteres ist, je nach Gruppe, nicht immer einfach, wie ich mir gut aus anderen Zusammenhängen vorstellen kann.

Danach hatten wir unsere erste "Vorstellung" in 90 Sekunden sollten die jeweiligen Alternativen zum Lehrvortrag vorgestellt werden. Dabei sollen 30 Sekunden auf die Theorie, 45 Sekunden für ein konkretes Beispiel und 45 Sekunden die Vor- und Nachteile dargestellt werden. Als Erstes haben wir dieses gegenseitig in 2er-Gruppen mit unserem jeweiligen Thema geübt und danach im Plenum. In der Kleingruppe / Partnergespräch konnte da noch nachgeschärft werden und es war toll hier zu sehen, dass noch Anpassungen möglich waren und direkt Anregungen zur Darstellung aufzugreifen und danach auch direkt in der Gruppe zu schauen, wie der Stil, Zeiteinplanung aber auch die Vermittlung des Thema funktioniert.

Neben der Art der Vorstellung waren aber auch die Alternativen zum Lehrvortrag noch unheimlich spannend und konnten tatsächlich in den 90 Minuten (+/- ein paar Sekunden vielleicht) gut dargestellt werden. Eine kurze Zeitanzeige war da übrigens auhc hilfreich.

Die vorgestellten Alternativen waren:
  • Lehrgespräch
  • Vier-Stufen-Unterweisung (Theoretisch erklären, Vormachen, Nachmachen lassen, Aufgabe selbstständig erledigen lassen und konkretes Ergebnis kontrollieren)
  • Posterübung
  • Internetrecherche
  • Selbstbedienungsladen (Büchertisch oder Lernstation)
  • Video-Input
  • Brille aufsetzen (Aufmerksamkeit auf einzelne Aspekte führen)
  • Lernsoftware (computer based training)
  • ÜFALAZ (
    • Übersicht verschaffen,
    • Fragestellung formulieren,
    • Auswahl der wichtigen Teile des Textes,
    • Lesen der wichtigen Teile,
    • Antworten auf die Fragestellung notieren,
    • Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Arbeitsblatt, Leittextmethode
Das Zeitformat von 90 Sekunden war hier wirklich großartig und später konnte auch noch einmal im Methodenkoffer (Handout) das Konzept kurz und knackig nachgelesen werden.

Für ein wenig Überraschung sorgte eine kleine Selbstkontrolle... in der auch noch einmal das Thema Chunking einer langen Zahl festgehalten worden ist.

Selbsttest zur Lernkontrolle

Wie eine Zahl wie 412527246060313028 sich gemerkt werden kann, ist übrigens auch, direkt am ersten Tag im Kurs festgehalten worden :-).

Im Anschluss gab es am Nachmittag noch einige aktivierende klassische Rhetorik-Übungen aber auch beispielhafte Rollenspiele für Teamübungen.

Methoden Techniken sowie Tipps und Tricks

Wie praktisch solche rhetorische Übungen auch im Vortrag sein können, zeigt sich am kommenden Tag noch einmal besonders deutlich und teilweise lassen sich diese auch wunderbar im sonstigen Alltag einbauen.

Tag 3 - Trainingsdesign

Nachdem wir in zwei Tagen den Methodenkoffer ausgepackt haben kommt nun ein wenig Struktur in den Ablauf eines Workshop bzw. eines entsprechenden Trainingsaufbau. Das Motto des Tages war Trainingsdesign von der Theorie bis hin zur praktischen Umsetzung anhand eines Mustertrainings.

Tag 3 - Trainingsdesign

Dabei ging es sowohl um einen Standardaufbau eines Seminars als auch um die Zuordnung einzelner Übungen mit Orientierung an das Publikum, Trainer/in sowie die Vermittlung der Inhalte.

Der theoretische Aufbau eines guten Training sollte so gestaltet sein, dass theoretischer Input und praktische Übungen sich ergänzen. Etwa 2/3 der Zeit sollten dafür für Übungen vorgesehen sein und ein Drittel für Vortrag und Diskussionen.

Ein Beispiel für ein zwei Tage Seminar ist in folgender Skizze zu sehen.

Standardablauf 2 Tages-Training

Neben Eisbrecher und Energizer sind hier auch kleine Übungen (15 Minuten), große Übungen (45 Minuten) sowie Input und Diskussionen entsprechend aufgeteilt.

Für mich ein wichtiger Punkt ist die Platzierung der großen Königsübung. Diese sollte am Vormittag des zweiten Tages eingeplant werden und besonders in Erinnerung bleiben. Zum Ende des Trainings können oft schon einzelne Teilnehmende das Training verlassen, aber die Königsübung bleibt in Erinnerung und ist auch besonders lehrreich.

Auf meine SAP Berichtswesen Schulung angewandt, wäre diese dann ein Bericht in dem nicht nur die Planwerte und Istwerte ausgewertet werden sondern zusätzlich auch eine Gemeinkostenzuschlagskalkulation simuliert wird. Wer sich an mein Tagesseminar erinnert, wird vielleicht erkannt haben, dass diese Übung auch ziemlich im letzten Drittel eines Tagessminar angesiedelt ist und danach eher allgemeine bzw. auch große Übungen kommen, aber diese dann schon weit aus weniger Transfer in sich haben :).

Ein besonders heikles Thema ist oftmals, wie ein Training entworfen werden soll und wo dieses beim Publikum, Trainer/in und Inhalte anzusiedeln ist.

Hier hatten wir eine Sortierung der zehn Phasen eines Trainings als praktische Übung.

Besonders bei der Überlegung, wie einzelne Schritte zum Trainingsdesign zusammengestellt werden können, mit der jeweiligen Orientierung gab es auch spannende, wenn auch kleine Unterschiede. Dabei wurden wir dazu angehalten die einzelnen Phasen eines Trainings zu sortieren und dabei die Wahl für uns zu begründen.

Beispiel 10 Schritte zur Gestaltung eines Training


Damit die Theorie auch direkt auf die Praxis angewandt werden kann, haben wir dann Drei Beispiel-Trainings erhalten und konnten hier die Reihenfolge der einzelnen Schritte sortieren und uns Feedback bzw. im Austausch auch das ursprüngliche Trainingsdesign sowie die Einordnung der einzelnen Übungen und Inputs ansehen.

Dabei waren hier einzelne Abschnitte von drei Soft-Skills-Kursen vorgegeben die dann praktisch neu sortiert werden mussten.Spannend war hier die Frage, welche Übung wohl als große Übung genommen wurde und auch eine gewisse Dynamik was die Abfolge von ruhigen zu eher aktiven Übungen anbelangt.

Als Abschlussprojekt zum aktuellen Training beschäftigten wir uns abstrakt mit der gestaltung eines Trainingsablaufes bspw. zur Gestaltung eines attraktiven Arbeitsplatzes für ein kleines mittelständisches Unternehmen und präsentierten unser Ergebnis dem Publikum. Der Entwurf des Fachtraining  "Attraktive Arbeitsplätze bei kleinen und mittleren Unternehmen - so behalten Sie Ihre besten Leute" wurde den Auftraggebern (Plenum) präsentiert und am Ende auch Feedback zum Konzept gegeben.

Insgesamt war dieser Tag sehr lebhaft und extrem praxisnah so dass ich hier einige Punkte der Vortage praktisch anwenden und für mich auch den Transfer auf eigene Trainings hinbekommen habe.

Am Rande wurde auch die Zeitplanung und Erfassung eines Training nach ZZIMM vorgestellt.

Design von Training mit ZZIMM

Dabei werden die einzelnen Abschnitte eines Training nach Zeitaufwand, Ziel, Inhalt, Methode und die verwendeten Materialien festgehalten. Eigentlich perfekt für Excel ;-).
Hintergrund dazu ist das Berliner Modell (siehe Wikipedia)  (u. a. auch Berliner Schule der Didaktik oder lehr-lern-theoretische Didaktik) von Paul Heimann. Neben den von Menschen beeinflussbaren Bedingungsfaktoren (Bedingungsfelder)  sind vier Entscheidungsfaktoren (Entscheidungsfelder) genannt die sich in der Abbildung auch für eine Planung des Training anbieten:
  1. Absichten/Ziele
  2. Inhalte/Gegenstände
  3. Methoden/Wege
  4. Mittel/Medien
Ein wichtiger Punkt ist auch die angesetzte Zeit, die dann entsprechend festgehalten ist und erheblich bei der Planung des Training hilft.

Übungen können auch in unterschiedliche Sozialformen geplant werden:
  • Einzelarbeit
  • Paararbeit (evtl. mit Beobachter)
  • Kleingruppe 3-5
  • oder direkt im Plenum
Wichtig bei der Einrichtung von Arbeitsgruppen ist dabei im Vorfeld sich schon einmal Gedanken zu machen. Für mich hilfreich sind hier 5 typische Fehler beim Einrichten von Arbeitsgruppen gewesen, die mir ebenfalls sehr bekannt vorkamen.

5 typische Fehler bei Arbeitsgruppen

Ob nun Gruppenaufteilung, Raumgestaltung, Materialien, Zeiplanung oder das Ergebnis dies sind alles Punkte, die schon im Vorfeld gut überlegt werden können und entsprechend berücksichtigt werden können.

Tag 4 - Trainingssteuerung

Jede Gruppe ist dynamisch und oft können im Rahmen eines Training auch unterschiedliche Störungen auftreten. Hier gibt es als Trainer/in mehrere Stufen die als Intervention möglich sind und anhand von praktischen Beispielen wurden diese auch zu der jeweiligen Situation mit eingeordnet.

8 Stufen der Intervention bei Unterbrechungen

Faierweise wurde aber zuvor auch noch darauf eingegangen ob eine Störung durch Teilnehmende, Trainer/in oder die Gruppe erfolgt und hier typische Erfahrungen mit einsortiert. Nebenbei die Aussage 80 % der Störungen sind Trainer zuzuordnen macht manchmal doch nachdenklich.

Die einzelnen Stufen der Intervention waren:
  1. Ignorieren
  2. Freudnlich hinsehen
  3. Ernst blicken
  4. Freundlich ansprechen
  5. Direkte Ansprache
  6. Methodenwechsel
  7. Gespräch unter vier Augen
  8. In der Gruppe ansprechen
Gerade letzterer Punkt ist dann besonders wichtig, wenn die aktive Störung mglw. auch stellvertretend für die Gruppe spricht oder umgekehrt die Gruppe selbst nicht der Meinung ist. Insgesamt ist ein gutes Training auch ein wenig von Rhetorik und Reaktion auf Aktion der Trainenden wichtig.

Der theoretische Hintergrund dazu sind die Regeln der Moderationslehre als Themenzentrierte Interaktion (TZI) nach Ruth Cohn.

Praxisorientiert wurde dann mit typischen Störungen wie Diskussionen, Tuscheln, Handy, Vielredner, Autorität oder auch Expertin im eigentlichen Thema und andere Faktoren behandelt.

Persönlich konnte ich hier auch noch vieles mitnehmen, da es mich als Rolle des Experten in einen anderen Seminar reflektiert hatte und ich hier anhand der Reaktion des Trainer gemerkt habe, wie meine Rolle auf der Gegenseite aufgenommen worden ist. In meinen Falle durchaus positiv :-).

Das heutzutage Seminare und Training nicht nur vor Ort statt finden sondern Lernformen sich wandeln hat sich auch am blended learning gezeigt.

Blended Learning

Diese Form kenne ich schon durch mein eigenes Online-Training, welches auch unterschiedliche Methoden miteinander kombiniert.
 

Werbung:Termine für mein kommendes Online-Training

Ab 29. September 2022 bis Donnerstag, 17. November 2022
jeweils am Donnerstagabend von 17 bis 18 Uhr.

Kosten: 595,00 EUR (inkl. 19 % MwSt.) je Person.

Online-Training

Themen: Grundlagen einer erfolgreichen Datenmigration, Unterschied LTMC und FIORI App Migrationscockpit, Projektverwaltung, Anlage Migrationsprojekt und Auswahl Migrationsobjekte, Arbeit mit Vorlage Dateien (Template), Migrationscockpit und Migrationsobjektmodellierer, Eigenes Migrationsobjekt auf Basis vorhandenen BAPI anlegen


Beginn: 29.09.2022 17:00 Uhr - Ende: 17.11.2022 18:00 Uhr
Die Veranstaltung findet jeweils am Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr rein online bei Espresso Tutorials statt.

Ich freue mich darauf, Sie für ihr Datenmigrationsprojekt fit zu machen.


Wobei hier seitens Espresso Tutorials vom flipped classroom geredet wird. Das Konzept wurde uns passenderweise ebenfalls am ersten Tag schon erläutert :).

Konzept flipped classroom

Eigentlich ein wirklich schönes Beispiel wie selbstverständlich Dirk Hannemann hier auf Rückmeldung aus dem Podium eingeht und auch schnell einmal die theoretischen Konzepte abseits des "Lehrplans" erläutert... nebenbei ein ELMO wurde die ganze Woche nicht gezeigt. Was ein ELMO ist? Nun das ist tatsächlich im Bildungsurlaub selbst zu sehen...ich mag ja nicht alles dokumentieren und möchte hier nur auf die einprägsamsten Erinnerungen eingehen.

Am Ende des Tages durften wir uns alle aus Übungen eine Übungen als Partner oder alleine aussuchen und diese dann für den nächsten Tag vorbereiten und mit der Gruppe durchführen.

Abschlussprojekte

Für mich auch immer wieder spannend ist, dass hier auch Lehr- und Lerntheorie eingebunden wurden und wir nun selbst schauen können, wie die vorherigen Themen erarbeitet und entsprechend umgesetzt werden können.

Konrad Lorenz: Didaktischer Prozess

Aber der gesamte Kurs war sehr praxisorientiert und hat uns gut vorbereitet nun einmal selbst in den Methodenkoffer zu greifen und uns auszuprobieren.
 

Tag 5 - Abschlussprojekte

So eine Übung durchzuführen scheint im ersten Moment etwas einfacher als ein komplettes Training zu halten, da es sich hier aber um recht umfangreiche Übungen handelte (45 Minuten) war es eine gewisse Herausforderung und am Ende gab es auch noch eine Feedbackrunde zur Durchführung.

Zeitplan Abschlussprojekte

Ich denke, dass eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Übungen nun doch den Umfang eines Rückblicks sprengen würde, daher nur kurz ein paar Eindrücke zur jeweiligen Übung per Bild :-).

Pfadfinder

Pfadfinder
Eine Übung in der sich ein Team eine Strategie überlegt und gemeinsam hier sich abstimmt und vieles lernen kann. Dabei muss die Gruppe über einen roten karierten Teppich gehen und den richtigen Weg "zum anderen Ufer" finden (der Teppich wird als Fluss gedeutet).

Delegation Poker

Delegations Poker

Ein Kartenspiel für Entscheidungen aber auch für unterschiedliche Stile der Führung und Anleitung innerhalb eines Unternehmens.

Nein sagen

Nein sagen

Vielleicht ist dies eher eine Rhetorik Übung mit Rollenspiel aber manchmal kann ein Nein gleichzeitig ein Ja zu sich selbst sein. Beeindruckt war ich, dass nach jedem Rollenspiel auch noch ein Paaren die Übung durchgegangen sind und beide Methoden zum Nein im jeweiligen Fallbeispiel durchgespielt worden sind. Praktischerweise kann ich so eine Übung auch in anderen Bereichen (nonmention) gut ausprobieren.

Würfeln

Diese Übung mag ich gar nicht weiter beschreiben... aber gerade für neue im Team und für Unternehmenskulturen ist diese Übung großartig und wurde auch spannend uns rüber gebracht.

Verhandeln

Okay :-) Das ist eine Übung, wo ich als BWLer schon etwas besser abschneiden sollte.
Verhandeln

Besonders spannend war hier der Trainer als Beobachter der auch entsprechendes Feedback zu Konflikten, Durchsetzen, Harvardmodell oder auch weiteren Punkten mit einfliessen hat lassen und dabei auch ein wunderbarer Geschichtenerzähler war ;-).

NASA Übung oder Wüsten Übung

Diese Übung kannte ich in abgewandelter Form schon vom Studium als AC Übung im Bewerbungsverfahren. Hier wurde ein Ausschnitt aus der Übung im Rahmen eines  Assessment-Center als eine Methode zur Einschätzung von Personen vor allem in den Bereichen der Personalauswahl und Personalentwicklung genomen und unterschiedliche Führungsstile dokumentiert.

NASA

Allerdings eignet sich die Übung, richtig durchgeführt noch zu einer damals nicht verwendeten Methode für Entscheidungsfindungen innerhalb von Meetings.

Das Ergebnis, aber auch die Dokumentation sowie die praktischen Tipps zur Übung und der Hinweis, dass es durchaus zwei wünschenswerte Ergebnisse als Gruppe geben kann und wie diese interpretiert werden können hat mich sehr beeindruckt. Dies war dann übrigens die Übung, die ich durchführen konnte.

Feedbackrunden

Wie schon am zweiten Tag beschrieben gab es nach jeder Übung auch noch einmal 15 bis 10 Minuten auf Wunsch der Trainer/in Feedback zur durchgeführten Übung. Ich finde, dass ein ehrliches und konstruktives Feedback eine wirkliche Bereicherung eines Seminars ist aber habe zum Ende auch gemerkt, dass die Woche doch recht anstrengend war, so dass manchmal als Feedback eigentlich fast alles gesagt war :-).

Was mir aber gut in Erinnerung geblieben ist war die Aufmerksamkeit aller Teilnehmende und die Hinweise waren allesamt hilfreich und mich hat wieder einmal erstaunt, wie gut sich hier eine Gruppe zusammenfinden kann und wie wichtig Kommunikation ist.
 

Unterlagen und Organisation

Durch die VHS Wiesbaden wurde im Vorfeld schon der Anerkennungsbescheid und der Ablaufplan des Bildungsurlaub zugesandt, so dass ich mich hier schon auf die Vielzahl von Übungen und praktische Umsetzungen einstellen konnte.

Am ersten Tag des Training hatte Dirk Hannemann uns ebenfalls drei Anhänge gesandt:

- Selbstlerneinheit, kompakte Darstellung S. 3-9 plus Links auf Quellen im Netz
- Reader mit ausführlicher Beschreibung der Inhalte
- Methodenkoffer 29 Seiten mit 130 Methoden aus dem Kurs im Überblick

Die Selbstlerneinheit wäre als kleine Vorbereitung mit unterschiedlichen Videos und Vorträgen zur freiwilligen Vorbereitung gedacht. Ich bin mir nicht sicher, ob ich in der Zeit vor dem Bildungsurlaub hier schon reingesehen hätte (25 Seiten) aber im Nachhinein sind einige der verlinkten Vorträge hervorragend und wichtige Punkte und Fragestellungen schon kurz und bpndig zusammengestellt. Die anderen habe ich einfach noch nicht angesehen.

Dank der Facebook Präsenz von Dirk Hannemann habe ich auch einen Hinweis auf die Selbstlerneinheit auf slideshare gefunden. Die "Train the Trainer" Selbstlerneinheit ist online verfügbar und behandelt was ein gutes Training ausmacht. Hier wird Hintergrundwissen für Teilnehmende an Train the Trainer-Workshops von Dirk Hannemann in Kurzform inkl. Links zu den besten Internetquellen zur Verfügung gestellt.

Im Reader werden noch einmal auf Theorie und Hintergrund zum Training eingegangen und die Inhalte nochmals ausführlicher beschrieben. Dieser liegt gerade geöffnet am zweiten Monitor und ich bin begeistert, wie tief wir im Bildungsurlaub auf die Themen eingegangen sind, aber auch wie gut dieser Reader noch einmal die Themen vertieft.

Der Methodenkoffer umfasst einige Übungen zu den Breichen Start, Team, Kommunikation,Wissensvermittlung und Gruppendynamik und macht nicht nur Lust diese in eigene Seminare einzubauen sondern auch passende Seminare bei Dirk Hannemann zu besuchen.

Literaturempfehlung


Die Woche über hatten wir auch die Möglichkeit in empfehlenswerte Bücher rund um die Gestaltung von Training und Seminaren zu schauen. Hier mag ich diese nur als kurze Liste (mit Partnerlink zu Amazon) wiedergeben:

Was Trainings wirklich wirksam macht: 12 Stellhebel der Transferwirksamkeit
von Ina Weinbauer-Heidel , Masha Ibeschitz-Manderbach
ISBN: 978-3734583292
Amazon Link *: https://amzn.to/3zv0LYH

55 Trainerfallen: Das Selbsthilfe-Handbuch für erfolgreiche Trainings und Seminare
von Guido Schwarz, Clemens Widhalm
ISBN: 978-3709302781
Amazon Link *: https://amzn.to/3cWZtOp

Trainer-Kit: Die wichtigsten Trainingstheorien, ihre Anwendung im Seminar und Übungen für den Praxistransfer
von Stephanie Große Boes, Tanja Kaseric
ISBN: 978-3936075458
Amazon Link *: https://amzn.to/3PQYQ7L

Wir brauchen andere Trainings!: Wie wir Menschen in Unternehmen weiterbilden können
von Barbara Messer
ISBN: 978-3869369365
Amazon Link *: https://amzn.to/3OVu9gw

Das LEHRbuch: Trainerwissen auf den Punkt gebrach
von Jörg Wendorff
ISBN: 978-3936075892
Amazon Link *: https://amzn.to/3vDLTpF

Mit Rollen spielen 40 Rollenspiele für Trainerinnen und Trainer
von Sabine Heß , Eva Neumann sowie Trainernetzwerk study&train
ISBN: 978-3936075359
Amazon Link *: https://amzn.to/3Qf0srI

Konfliktmanagement-Trainings erfolgreich leiten: Der Seminarfahrplan
von Thomas Schmidt
ISBN: ‎ 978-3936075908
Amazon Link *: https://amzn.to/3zyUpHX

* Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Käufen über Amazon

Fazit

Im Rahmen eines Bildungsurlaubs ist immer eine spannende Frage, welche Teilnehmende hier zusammen kommen und wie die Gruppe sich dann gegenseitig zusammenfügt. Meiner Erfahrung nach ist dies ein großer Vorteil beim Besuch eines Bildungsurlaubs, da hier die Motivation besonders hoch ist und alle auch ihren eigenen Input mit einbringen können.

Schon am Anfang ist mir angenehm aufgefallen, dass Dirk Hannemann alle abgeholt hat und auch auf die Rückmeldungen sowie die Erwartungshaltungen eingegangen ist bzw.  auch entsprechende Anpassungen vorgenommen hat, wenn noch weitergehende Rückfragen gestellt worden sind. Am Anfang ging es auch mir so, dass ich erst einmal jede Menge Methoden und Übungen gesehen habe aber mir noch unklar war, wie diese dann zum Training zusammengestellt werden können, bzw. wie nun eigentlich ein Trainingdesign funktionieren sollte.

Diese Verwirrung oder offene Frage ist im Laufe der Woche aber schnell verflogen und das Konzept ist perfekt aufgegangen. Ich würde sogar sagen, dass im Rückblick meine Erwartungen an diesen Bildungsurlaub übertroffen worden sind.

Zur "Marke" Dirk Hannemann gehört scheinbar auch die Visualiserung was auch schon bei einigen Sketchnotes obiger Bilder zu erkennen ist. Dadurch werden die Themen sehr lebendig und es die Flipcharts sind oft für mich auch ein roter Faden durch den Bildungsurlaub gewesen. In der Gruppe haben wir dann auch die einzelnen Bilder untereinander ausgetauscht und ich habe darüberhinaus angefragt, ob ich diese auch  im Blogartikel verwenden kann.

Auf die eingangs im Artikel gestellt Frage nach didaktische Methode und Konzept meiner Schulung kann ich nun ebenfalls eine begründete Antwort geben und dabei auf das jeweilige Fachvokabular zurück greifen... :-)

Selbstanalyse meines SAP Online-Training (Fachtraining)
Ergänzend zum Lehrvortrag umfasst mein Training einzelne Elemente eines Lehrgespräch, bei Übungen eine Vier-Stufen-Unterweisung und Video-Input. Mir ist es wichtig einen ausgewogenen Anteil von Theorie und Praxis zu nutzen und hier auch im Gespräch mit Teilnehmende auf die Bedürfnisse und Erwartungen einzugehen und die Themen entsprechend aufzugreifen.



Wie das Online-Training als "Flipped Classroom" konzipiert ist erklärt Jörg Siebert von Espresso Tutorials im folgenden Video:




Dabei verweise ich besonders gerne auf die anderen Angebote zu unterschiedlichen SAP-Online-Training von Espresso Tutorials:
 
SAP Weiterbildung & Online Training




Dadurch, dass mein eigenes Online-Training jeweils Donnerstag von 17 bis 18 Uhr angeboten wird, ist hier auch immer Zeit auf die Rückmeldungen einzugehen und die entsprechenden Termine noch einmal anzupassen. Gerade wenn ich mir die Videoaufzeichnungen (die Teilnehmende ebenfalls zur Verfügung gestellt bekommen) ansehe merke ich dass hier ein reger Austausch vorhanden ist und eine entsprechende Gruppendynamik entsteht. Das Konzept blended learning geht auch online perfekt auf und ich bin froh, aus dieser Woche noch einigen Input mitnehmen zu können.

Als kleines Feedback habe ich noch mein "Lieblingswort" im Vortrag mitbekommen.

Entsprechend - Train the Trainer Juli 2022

Es gibt so Worte die werden immer wieder in eigenen Vorträgen genutzt und fallen gar nicht unbedingt auf (vergleichbar zu ehm oder andere Füllwörter). Das entsprechend war mir neu, hat aber wohl im Laufe der Woche nachgelassen. Hier im Blog ist ein für mich immer wieder auftretendes Wort "hier", was ich diesmal im Artikel versucht habe ein wenig zu vermeiden... :-)

Ansonsten freue ich mich von und mit allen die am Bildungsurlaub teilgenommen haben viel gelernt zu haben und bin schon sehr neugierig auf den Transfer in die Zukunft. Ob nun für die Selbstständigkeit, innerhalb eines größeren Unternehmen oder auch im Bereich der Hochschule meiner Meinung nach kann dieser Kurs eine sehr gute Grundlage für lebendige Seminare bieten und ich merke für mich selbst, dass einige der Übungen auch im Arbeitsalltag mit einfliessen werden und nicht nur die Gestaltung von Seminaren, Trainings und Weiterbildung profitieren. :-)
 

Exkurs: Unterschied Präsenz- und Online-Seminare/Training

2020/2021 hatte meine Frau für Online-Schulungen aber auch gerade in 2022 häufiger stattfindende Videokonferenzen nicht nur einen Vorhang um meinen Arbeitsplatz angebracht sondern auch viel im Bereich Technik optimiert :-). Entsprechend ist auch der Trailer zum Online-Training aber auch mein neuer Arbeitsplatz entstanden. Ein Vorteil der letzten Jahre ist für mich die Möglichkeit der Online-Schulungen gewesen die ich auch als Teilnehmer besuchen konnte. Hier hatte sie mir damals ein Seminar bei der Heinrich Böll Stiftung empfohlen, dass schon damals eine gute Ergänzung für mein eigenes Training war, aber hier auch eine Ergänzung zum obigen Bildungsurlaub bietet.

Mein mobiles Arbeiten und Lernen :-)

Anfang des Jahres besuchte ich bei der Heinrich Böll Stiftung ein Online-Seminar von von Annika Salingré und Ulla Scharfenberg zum Thema "Methoden für Webinare, Workshops und Online-Meetings" und kann die vorgestellten Methoden für Online-Seminare nun wunderbar mit den Methodenkoffer und Trainingdesign von Dirk Hannemann abgleichen und habe so ein großes Gesamtbild und noch einige weitere Anregungen für meine eigenen Schulungen erhalten.

Beispiel Wordcloud von Mentimeter.com

So nutze ich für mein Online-Training mittlerweile gerne eine Word Cloud von Mentimeter.com aber  auch die Möglichkeit eines Online-Quiz. Abseits von Videokonferenzsoftware (Teams, Zoom, Jitsi, ...) gibt es auch für Konferenzen die bspw. auch hybrid statt finden mit wonder.me eine spannende Alternative für ein informeles Meeting. Wonder.me ist allerdings mittlerweile eingestellt und es wäre hier eine Alternative erforderlich (siehe auch "Wonder.me wurde eingestellt") Dieses hatte ich bei den FICO-Forum Infotagen als virtuelle Kaffeecke kennengelernt. Über eine Webanwendung kann sich auf einzelne Gruppen zubewegt werden und hier über einen Webdienst ein Chat per Kamera und Mikrofon gestartet werden. Dazu wird der Webdienst wonder.me genutzt. Gerade für eine virtuelle Konferenz ist das eine geniale Idee und beeindruckt mich sehr.

Weitere Empfehlungen

Da ich nun schon zwei mal an der VHS Wiesbaden gute Erfahrungen mit Bildungsurlaub hatte mag ich gerne auf das Programm der VHS verweisen. Hier finden sich auch weitere Seminare von Dirk Hannemann aber auch sonst ist die Rubrik Bildungsurlaub eine Empfehlung. Wobei auf Facebook auch von weiteren aktuellen Seminaren berichtet und sicher auch angekündigt wird.  Auf der Facebook Seite https://www.facebook.com/DirkHannemannTrainer/ sind mehr Informationen zu finden :-).

Weitere Angebote der VHS Wiesbaden zum Bildungsurlaub sind auf https://www.vhs-wiesbaden.de/kurse-fuer/bildungsurlaub zum jeweils aktuelle Programm abrufbar :-)

Aber auch sonst mag ich hier einige Veranstaltungen der Volkshochschulen empfehlen. Dabei ist aber nicht nur die "Erwachsenenbildung" im Mittelpunkt sondern auch Jugendliche finden hier spannende Kurse.

So bietet Markus Kerle einen Kurs zum Thema "Der Minicomputer: Raspberry Pi (9 bis 14 Jahre)" am 1. Oktober 2022 von 14 bis 17 Uhr an den ich ebenfalls gerne empfehlen mag :-).

Was Bildungsurlaub (bspw. an einer Volkshochschule) von einer internen Weiterbildung unterscheidet ist oft die Motivation der Teilnehmende. Beim Bildungsurlaub sind, meiner Wahrnehmung nach, immer Menschen die sich für das Thema interessieren und hier auch aktiv beteiligt sind. Dieses ist bei verpflichtenden statt freiwilligen Weiterbildungen nicht immer der Fall und so kann ich hier nur wärmstens empfehlen solche Möglichkeiten wahrzunehmen und gerade VHS als Bildungspartner bietet sich hier auch an. Das Schöne am Bildungsurlaub ist daneben, dass dieser nicht nur abhängig beschäftigten Personen offen steht, sondern von jeder Person gebucht und genutzt werden kann... entsprechend spannend und unterschiedlich können dann auch Gruppen in einer solchen Veranstaltung zusammegesetzt sein.

Motivation im Vorfeld (auch bei Zusendung des Ablaufplans) war für mich die feste Überzeugung, dass aus jeder Weiterbildung etwas gelernt werden kann und ich bisher noch keine Weiterbildung erlebt habe aus der nicht doch der ein oder andere Punkt mitgenommen werden kann. Besonders schön ist es natürlich, wenn das Gesamtpaket passt oder sogar übertroffen wird :-).

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Samstag, 18. Juni 2022
18:38 Uhr

Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 17.06.2022 - Hauptausschüttung und Infos zu METIS

Während heute die Mitgliederversammlung der VG Wort statt findet wurde gestern, wie auch schon im Vorjahr 2021 (siehe Artikel "Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS")  eine virtuelle Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort in Form eines Online-Videos zum Geschäftsbericht der VG Wort aber auch zu eingereichten Fragen online als Vidoe zur Verfügung gestellt. (siehe vgwort.de beziehungsweise die bis zum 29. Juli 2022 verfügbare Aufzeichnung).

Neben dem aktuellen Geschäftsbericht sowie den Hinweis, dass es 2022 zwei Termine zur Hauptausschüttung (Juli und September) geben wird, wurden auch wieder eingereichte Fragen ausführlicher behandelt.

Die beiden Termine ergeben sich dadurch, dass es eine Änderung im Sinne der Verlagsbeiteilung ab dem 7. Juni 2021 gab, sodass hier eine Ausschüttung nach alter Regelung und der zweite Teil nach der neuen Systematik erfolgen wird. Ich bin gespannt, wie dieses in den Quotenplänen dargestellt wird. Immerhin ist der Hinweis hier wichtig, dass die Ausschüttung der VG Wort für 2021 in 2022 nicht im Juli mit dem Vorjahr verglichen werden sollte, sondern erst, wenn beide Hauptausschüttungen durchgeführt sind.


Für mich sind immer wieder die eingereichten Fragen interessant und daher mag ich diese gerne hier im Ergebnis kurz festhalten:

Fragen der Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort

Zählsystem und Datenschutz bei METIS


Beim Meldesystem bei Texten auf Internetseiten erfolgt ohne Verarbeitung von personenbezogenen Daten, nach Ansicht der VG Wort, aber auch aufgrund der bayrischen Landesdatenschutzaufsicht, sodass hier keine Probleme in Richtung Datenschutz vorhanden ist, was das System an sich anbelangt.

Problematisch könnte das Problem der Nutzung von Cookies sein, die hilfsweise zur genaueren Zählung von Zugriffen genutzt werden und wo hier auch Einwilligungen gesetzt werden sollen. Dieses in § 25 TTDSG korrekt gesetzt. Allerdings beruft sich hier die VG Wort auf § 25 II TTDSG und wird von der VG Wort so ausgelegt, dass es sich um setzbare Cookies handelt, die keine gesonderte Genehmigung seitens der Besuchende wäre. Ohne Cookies funktioniert das Zählsystem dennoch, aber es ist etwas ungenauer.

Dennoch wurde auf das technische Problem der Nutzung von Cookies unter dem Browser Chrome erwähnt. Dieser Browser unterdrückt technisch Fremd-Cookies, also Googles, die außerhalb der eigenen Seite ausgelesen werden. Mittlerweile werden diese technisch mittlerweile unterdrückt, aber bisher sind die Rahmenbedingungen noch nicht bekannt, sodass hier abgewartet wird. Es wird wohl einige Seiten geben, die in diesen Fall, analog Adblocker, den Zugriff sperren, sodass hier seitens Google Chrome hier Maßnahmen umgesetzt werden.

Es wird eine gemeinsame Lösung angestrebt, aber bisher ist hier noch keine Lösung in Sicht.

Hier hatte ich vor einigen Tagen ebenfalls eine Anfrage zum Thema third-part Cookies erhalten:

"Das VG-Wort-Cookie wird als "SameSite=Lax" deklariert, sodass Chrome und Edge kein Cookie setzen. Der Wert müsste von der VG-Wort auf "SameSite=None" geändert werden. Erst dann sollte wieder ein Cookie gesetzt werden." (Hinweis von Sebastian Meister)

Persönlich habe ich bei meinen Artikeln hier keine Einschränkung bemerkt, denke aber, dass dieses tatsächlich künftig ebenfalls von der VG Wort mit berücksichtigt werden wird. Technisch habe ich diese Aussage nicht weiter geprüft und bin mir auch gerade unsicher, wie dies Merkmal in der Zählmarke der VG Wort umgesetzt werden kann... aber dieses Jahr bin ich ohnehin schon sehr neugierig auf mein eigenes VG Wort Ergebnis.

 

Vergütung von Podcasts


Die VG Wort ist nicht für die Zugängigmachung, sondern für die Vervielfältigung zuständig. Entsprechend sind hier Kopierhäufigkeiten zu berücksichtigen, die jedoch nicht ganz einfach sind, gerade da es auch eine Vielzahl von Podcasts gibt und die entsprechend berücksichtigt werden können. Entsprechende Einnahmen im Bereich der Vervielfältigungen sind auch entsprechend gering, sodass hier eine sinnvolle Lösung erarbeitet wird.
 

Gegenseitigkeitsverträge


Wenn Werke nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland genutzt werden, gibt es mit ausländischen Schwestergesellschaften entsprechende Verträge und gibt Einnahmen aus der Rechtewahrnehmung weiter, sodass hier gegenseitig mit den Schwestergesellschaften entsprechende Vergütungen im Ausland wahrgenommen werden können, sofern der Inkassoauftrag für das Ausland genutzt werden kann.

Für die Urheber*in ist der Wohnsitz nicht entscheidend, sodass bei hinreichender Nutzung des Werkes in Deutschland (auch in einer anderen Sprache) vorhanden ist. Hier sind entsprechende sprachunabhängige Voraussetzungen für die Verbreitung zu sehen.

Dieses dürfte bspw. auch für Lukas Rohr (excelnova.org) oder Katharina Schwarzer (blog.saprani.at)  interessant sein. Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) habe ich ebenfalls online für Onlinetexte zusammengefasst. Besonders, dass die Texte nicht zwingend in deutscher Sprache geschrieben sein müssen, war mir bisher nicht ganz bewust und dürfte auch für andere Onlinemedien spannend sein.

Sofern kein Konto innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt (hier gibt es eine SEPA Überweisung) kann hier traditionell eine Auszahlung per Scheck erfolgen.

Quoten der VG Wort 2022 für 2021 Metis und Rest

Auch wenn der Verteilungsplan auf der Mitgliederversammlung beschlossen worden ist, werden die Quoten 2022 wohl erst Anfang Juli 2022 veröffentlicht werden. Im Vorjahresvergleich (siehe "Quoten der VG Wort für Onlinetexte und Printmedien Wissenschaft / Buch") bin ich schon sehr gespannt auf die Entwicklung, auch wenn es vermutlich nicht so hohe Ausschüttungen wie letztes Jahr (inklusive der Nachausschüttungen) geben wird.

Die Quoten für METIS werden erst im September 2022 festgelegt, aber zumindest Print-Medien liegen schon vor. Dabei sind die Vergütungen im wissenschaftlichen Bereich von 2.000 Euro für ein 2020 erschienenes Buch auf eine Vergütung von 1.600 Euro für ein 2021 erschienenes Buch gesunken. Auch im Bereich METIS gibt es zwei Ausschüttungen.

Die beiden Zeiträume, die sich auf die Einnahmen vor dem 7. Juni 2021 und die Einnahmen nach diesem Datum beziehen, werden parallel ausgeschüttet.  Die Sonderausschüttung und die reguläre Ausschüttung mit Zugriffzählung finden zum geplanten Zeitpunkt im September 2022 statt.

 

Hintergrundinformationen zur VG Wort
Der Hintergrund zur VG Wort und den Ausschüttungen an Urheber*innen sowie Verlage ist auf uebermedien.de im Artikel "Zweitverwertung von Texten 1. Juli 2022 Follow the Money: Wie kommt das VG-Wort-Geld zu mir?" mit der entsprechenden Entwicklung beschrieben. Eine praktische Beschreibung, entstanden bspw. durch die steuerrechtliche Behandlung der VG Wort Ausschüttung, findet sich auch bei mir auf der Seite unter "Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger".

 

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Sonntag, 12. Dezember 2021
19:32 Uhr

Virtuelle Informationen an Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort vom 9.12.2021 unter anderen zu TTDSG und METIS

Auch 2021 informieren die geschäftsführenden Vorstände und der Verwaltungsratsvorsitzende über den Geschäftsbericht 2020 sowie über allgemeine Themen.der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).

Vom 10. bis 11 Dezember fand die virtuelle Mitgliederversammlung statt und davor gab es ein Video für die Wahrnehmungsberechtigte der VG Wort.

Im März 2021 gab es schon einmal eine Information, die unter "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" ausführlicher beschrieben worden ist.

Dieser Artikel gliedert sich in folgende Bereiche Quelle:
VIDEO zur Information für die Wahrnehmungsberechtigten
URL:
https://webcast.nc3-cdn.com/clients/vgwort/information/


Rückblick Versammlung im März 2021

Ein Schwerpunkt der Mitgliederversammlung im März 2021 war ein Bericht zu den Entwicklungen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der DSM-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG). Darüberhinaus wurden auch, die schon in 2020 erfolgten Anpassungen wie die umsatzsteuerrechtliche Anpassung. Gerade zum Thema "Auswirkung Urteil europäischen Gerichtshof (EuGH)vom 18.01.2017, C-37/16 (SAWP)" hatte ich schon im Artikel "VG Wort und Steuer" ausführlich berichtet. Daneben ging es auch um die Neuentwicklung der Software für die Meldung von Texten in Bezug auf METIS, aber auch Datenschutz und Sicherheit vorgestellt.

Ferner gab es noch Abstimmungen, insbesondere bzgl. Satzungsänderungen, Wahrnehmungsvertrag und des Verteilungsplans.


Neuigkeiten und Informationen an Wahrnehmungsberechtigte Dezember 2021

Auch die Mitgliederversammlung am Wochenende ist abgeschlossen (siehe Aktuelle Informationen Mitgliederversammlung der VG Wort (PDF)) und entsprechend neugierig bin ich auf die Informationen vom Donnerstag.

Neben der Darstellung des Geschäftsberichts des Vorstandes wurden auch vorab gesandte Fragen beantwortet. Gegenstand der Mitgliederversammlung ist dabei das Geschäftsjahr 2020, wofür auch die Ausschüttungen 2021 herangezogen worden sind. Für Texter*innen, Autor*innen aber auch Blogger*innen dürfte das Thema VG Wort mittlerweile allgemein bekannt sein, dennoch als kleiner Hinweis ein immer wieder aktualisierter Text unter "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" :-).

Die Einnahmen der VG Wort sind wieder gestiegen und lassen scih auch an den Ausschüttungen, wie im Artikel "Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 (Onlinetexte), Google Analytics mit und ohne Cookies🍪 und FICO Forum Infotage Digital 2021 😎" sowohl an der Sonderausschüttung als auch METIS oder der Printvergütung im Bereich Wissenschaft zeigt.

Erläuterungen zum Geschäftsbericht 2020

Die Vergütung der Urhebende über die Gerätehersteller der Geräte und Speichermedien gemäß § 54 UrhG über stehender Text und Bild per klassicher Kopierer, Audio und Video zum Beispiel per CD, DVD oder MP3/4 Player und moderner die Kombination bei Mobiltelefonen, Smartwatches oder auch PC und Tablet.

Hier zeigt sich auch der Wandel in der Mediennutzung. Aber auch 2020 zeigen sich Einmaleffekte, die nicht zu vernachlässigen sind. Der Rückgang der Bibliothekstantiemen für Printwerke ist auch erklärbar durch geschlossene Bibliotheken, wo ein entsprechender Rückgang zu vermerken ist.

Wie sich die Urheberangabe bei digitalen Lernplattformen an Schulen und Hochschulen entwickelt und wie der Vertrag mit der Kultusministerkonferenz und den Ländern gestalten wird, ist ebenfalls ein spannendes Geschäftsfeld. Die digitalen Semesterapparate ist ebenfalls ein Thema, dass auch im Hochschulbereich noch eine offene Diskussion im laufenden Schiedstellenverfahren stattfindet.

Änderungen im Urheberrecht

Im Rahmen des digitalen Binnenmarktes wurden ebenfalls Rechtewahrnehmungen angepasst. Das Gesetz sieht auch eine Stärkung der Wahrnehmung von Rechten vor darunter fällt auch die Verlagsbeteiligung, welche zwischendurch einer Zustimmung der Urheber*innen bedurfte. Hier gibt es noch Vorschläge in der Mitgliederversammlung und Anpassung im Verteilungsplan, welche sich an den gesetzlichen Vergabeplan orientieren.

Es gibt aber auch einen neuen Anspruch der Urheberinnen und Urheber durch das Presseverlegerleistungsschutzrecht wo nun ein Anspruch über Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können, sodass Journalistinnen und Journalisten  an den Einnahmen der Verlage beteiligt werden.

Bei vergriffenen Verlagen wird es auch ein System der kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung, sodass dieses auch ein weiterer Bereich bei der VG Wort sein wird.

Die Frage von Haftung und Verantwortung von Uploadplattformen und Ansprüchen über das UrhDaG ist hier ebenfalls ein Thema, wo sich die Verwertungsgesellschaft um gesetzlich erlaubte Nutzung oder der direkten Vergütung der Urheberinnen und Urheber gegenüber der Plattform auseinandersetzt.

Aktuelle Themen - laufende Gerichtsverfahren

Es gibt ein Klageverfahren im Rahmen des laufenden Verfahren der Herausgebervergütung (Herausgaber von Sammelwerken) und wissenschaftlichen Autoren. Ebenso ist hier die Frage der Durckkostenzuschüsse des Förderungsfonds Wissenschaft.

Hier gibt es ein erstinstanzliches Urteil, wonach die Wahrnehmung nur teilweise in der Vergangenheit durch Verträge gegeben hatte. Bei Änderungen des Wahrnehmungsvertrages hätte es eine positive Zustimmung zu den Änderungen geben müssen. Wie sich diese Rechtsprechung des Landgerichts München I auswirkt, ist sicherlich ebenfalls eine wichtige Frage bei Sammelwerken. Ebenso sind auch formale Formulierungen beim Förderfond nur bei Berechtigten zu sehen, wobei hier die Einordnung von Berechtigten ist hier kritisch, da ein reiner Wahrnehmungsvertrag erst einmal nicht gültig ist.

Das Urteil  vom 04.10.2021 des LG München I  42 O 13841/19 findet sich unter anderen bei Beck Online ( Rechtswidrige Ausschüttungen der VG Wort  ) sowie in der Pressemitteilung "Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig". Der Gesamttext des Urteils kann auf dejure.de zu "LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/19" gelesen werden.


Hier ist eine unsichere Rechtslage in der ersten Instanz sodass hier noch weitere Verfahren wie auch in der Berufungsinstanz ausstehen. Daher gibt es derzeit auch keine aktuellen Druckkostenzuschüsse und entsprechende Risikorückstellungen sowie keine aktuellen Ausschüttungen an Herausgeber von Sammelwerken.

Explizite Zustimmungen bei Änderungen eines Wahrnehmungsvertrages ist auch derzeit noch nicht umgesetzt bzw. ist entsprechend kompliziert.

Änderungen METIS - Meldesystem für Texte auf Internetseiten.


Das Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS) ist, wie im oberen Artikel beschrieben, um eine neue Benutzerführung erweitert worden. In 2021 sind dies die höchsten Ausschüttungen, die durchgeführt worden sind. Die neu gestaltete Oberfläche hat mich ebenfalls begeistert, da die Seite wesentlich klarer gestaltet worden ist.

Hierbei gibt es auch passende Assistenzfunktionen :-).

Durch eine zuverlässige Meldung der Verlage können diese Meldungen durch die Autorinnen und Autoren als Urheber betrachtet werden und enstprechende Korrekturen vorgenommen werden können. Dadurch entfallen die Meldebestätigungen als Autor*in für von Verlagen gemeldete Texte. Ebenso können nun auch Agenturautoren, wie zum Beispiel die DPA entsprechend berücksichtigt werden und entsprechende Meldungen erfolgen.

Interessant ist auch, dass bei der Nutzungserfassung von Texten im Internet auch alternative Zählerfassungen versucht worden sind (Google Analytics etc.) allerdings sind diese Überlegungen aus Gründen des Datenschutzes angepasst worden sind.

Der Einbau von Zählpixel (reguläres Verfahren) sollen Plugins entwickelt werden, die für Contentmanagement Systeme wie Wordpress (65 % Marktanteil) und danach Typo3 (20-25% Marktanteil)  genutzt werden können. Dieses dürfte gerade für Onlineverlage spannend sein.

Ebenso sollen Autorenidentifikationssysteme wie ORCID (häufig bei wissenschaftlichen Publikationen verbreitet) genutzt werden. Damit fällt die notwendige Authentifizierung von Autorinnen und Autoren weg, sofern diese auch automatisch erkannt werden können.

Dazu gehört auch der Standard ISNI (International Standard Name Identifier).

Bei Verlagen wird die VG Wort Karteinummer verwendet um Urheberinnen und Urheber zu erkennen.

Die Erfassung von Nutzende bei der Sonderausschüttung wurden ebenfalls Ideen entwickelt um Artikel über die deutsche Zeitschriftendatenbank ZDB zu berücksichtigen, so dass hier das Thema ISSN für Verlage ebenfalls interessant wird. Im Artikel "Hintergrund ISSN 📰 für Andreas Unkelbach Blog - Hintergrund ISSN für Onlinepublikationen wie Blog (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)" sowie "Die wissenschaftliche Suchmaschine Google Scholar - Recherche und eigenes Profil eintragen (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)" sind auch diese Themen behandelt worden.

Damit können auch Sonderausschüttungen, sofern keine Zählpixel in Onlinemedien erfasst worden sind, berücksichtigt werden. Inwieweit hier weitere Erleichterungen im Bereich Sonderausschüttung und regulärer Ausschüttung erfolgen ist ebenfalls ein Thema, was durch eine Zusammenlegung beider bisherigen Meldesysteme eine Erleichterung anbieten kann. Quasi "single point of truth" für METIS ;-).

TTDSG und METIS


Das Thema TTDSG ist hier ebenfalls ein wichtiges Thema. Seit 1. Dezember in Kraft getreten, wurden hier von der VG Wort etwaige Konsequenzen überprüft. Ein Gutachten liegt in den letzten Zügen und wird vss. Mitte Dezember vorliegen. Die Grundzüge des Gutachten besagen, dass das METIS System keine Einwilligung seitens der Nutzer bedarf.

An dieser Stelle liebe Grüße an Dr. Thomas Schwenke (Abschnitt VG Wort Pixel im Artikel "TTDSG: Neue Regeln für Cookies – Praxistipps und Checkliste für Google Analytics & Co") und Peer Wandiger (siehe Artikel "Der VG Wort Cookie und das TTDSG – Brechen nun die VG Wort Einnahmen ein?").

Im Podcast Rechtsbelehrung sind hier die beiden Folgen "TTDSG – Neue “Datenschutz”-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101" sowie "TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung 102" hörenswert.

Dieses dürfte zunächst einmal Anpassungen vermeiden, was die Anpassung der Zählpixel anbelangt. Hier gibt es noch weitergehende Informationen durch die VG Wort zum Thema TTDSG und METIS Zugriffszählung.


VG Wort und Corona

Die Betreibervergütung der VG Wort (Kopiervergütung) wirkt sich direkt auf die Einnahmen der VG Wort aus, so dass durch Schließzeiten hier niedrigere Einnahmen vorhanden sind, durch eine geringere Nutzung. Diese Einbußen sind aber geringer als erwartet.

Immerhin in der Pandemie wurden viele neue Geräte angeschafft, was sich auch auf die VG Wort positiv auf die Einnahmensituation auswirkt. Immerhin auch die VG Wort hat einen Notdienst in Präsenz für Post aber weitesgehend Homeoffice zur Vermeidung von persönlichen Kontakten, so dass die digitale Kommunikation per eMail bevorzugt wird statt per analoger Post oder Telefon.


Ausblick 2021


Für das Jahr 2021 sind zumindest schon einmal Prognosen vorhanden, wonach die Einnahmen zu 2020 wesentlich niedriger liegen (Nachzahlungen 2020 und Einmaleffekt) aber insgesamt ist das Ergebnis wirklich als positiv zu vermelden. Die Auslandszahlungen liegen noch nicht vor.

Neben Satzungsänderungen, Änderung des Wahrnehmungsvertrages und des Verteilungsplan durch die Gesetzesänderungen in 2021 wird hier die Berücksichtigung der Verleger und Inkasso für das Ausland stehen Änderungen an.


Fragen der Wahrnehmungsberechtigte - Wahrnehmung von Rechte Streamingdienste und Uploadplattformen

Hier wurden die Wahrnehmungen von Rechte gegenüber Streamingdiensten und gegenüber Uploadplattformen thematisiert.

Die Rechtewahrnehmung gegenüber Streamingdiensten wie Netflix oder Amazon Prime müssen durch Übersetzende und Drehbuchautoren werden durch die Produzenten und nicht über die Verwertungsgesellschafte eingeräumt, wodurch die VG Wort diese nicht wahrnehmen kann.

Bei Uploadplattformen wie Youtube ist die Frage wie das URHDAG angewendet wird.
Hier gebt es gesetzliche Vergütungsansprüche, direkt an Verwerter oder über Verwertungsgesellschaften. Hier ist das Gesetz noch neu, so dass dieses gemeinsam mit anderen Verwertungsorganisationen ausgearbeitet werden.

Fazit

Das Format zur Inforation an Wahrnehmungsberechtigte erscheint mir gerade dadurch sinnvoll, dass hier auch der Zugang erleichtert wird und ich freue mich, dass hier ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.


 

Hinweis:

Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit"  und wird von mir regelmäßig aktualisiert.




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Wissenschaft und VG Wort
Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Sonntag, 14. November 2021
18:34 Uhr

(Buch)Autorinnen und Autoren für SAP Themen SAP Stockroom Management, SAP Graph oder Delta Customizing SAP SD von ERP auf S/4HANA oder andere SAP Themen gesucht

Mein Buchverlag Espresso Tutorials bietet nicht nur SAP Wissen in Form einer digitalen Bibliothek und SAP Weiterbildung & Online Training an, sondern ist immer auch wieder auf der Suche nach Autorinnen und Autoren zu unterschiedlichen SAP Themen. Als Autor kann ich hier nicht nur auf eine gute Zusammenarbeit bzgl. Lektorat und Vermarktung der Bücher zurückblicken, sondern bin auch von den Veranstaltungen wie aus der "Agenda der FICO Forum Infotage 2021" zu sehen begeistert.

Autor/in bei Espresso Tutorials - aktuelle Suche


Aktuell sucht Espresso Tutorials zu folgenden Themen aktuelle Autor*innen:
  • SAP Stockroom Management
    (Lagermanagement mit SAP)
  • SAP Graph
    (API Entwicklung mit SAP)
  • Delta-Customizing SAP SD von ERP auf S/4HANA
Sollten diese Themen für Sie interessant sein, ist sicher ein Kontakt über "Werden Sie Autorin/Autor bei Espresso Tutorials!", aber auch unabhängig davon kann sich mit ein SAP Thema für ein Buch bzw. ein Video-Tutorial direkt an den Verlag gewandt werden.

Das Buch wird dann sowohl in gedruckter Form als auch als E-Book bei den üblichen Verkaufsplattformen sowie in der Online-Bibliothek des Verlages veröffentlicht und es entstehen für einen selbst keine Kosten sowie es gibt eine entsprechende Beteiligung abhängig vom Umsatz des Buches.


Persönlich habe ich durch die aktuellen Buchprojekte nicht nur die Möglichkeit mein eigenes Wissen weiterzugeben, sondern auch selbst durch das Beschreiben und Dokumentieren von Wissen dazuzulernen und auch persönlich noch einmal das eigene Wissen zu vertiefen.

Daneben ist gerade für  Beratungsprojekte die Dokumentation in Form eines Buches und der damit verbundene Bekanntheitsgrad und die damit dokumentierte Fachkompetenz in bestimmten Bereichen ebenfalls ein Vorteil.

Insbesondere in Richtung SAP S/4HANA ist dies eine Chance sich hier schon vorab zu positionieren, als auch selbst Erfahrungen zu sammeln und sich hier zu aktuellen Themen auszutauschen. Daneben gibt es freien Zugriff auf die Lernplattform und die Gelegenheit, als Referent/in bei  (virtuellen) Konferenzen aufzutreten.

Serviceleistungen vom Verlag


Dadurch, dass sich der Verlag um Lektorat, Korrektorat, Satz sowie die Konvertierung in E-Books und Vertrieb kümmert, nimmt dieses auch jede Menge Arbeit für einen selbst ab.

 

Definition Lektorat. Korrektorat, Satz und Layout

Zu den wichtigen Leistungen meines Verlages gehören auch die Dienstleistungen Korrektorat und Lektorat.

Das Korrektorat überprüft den eingereichten Text formal auf Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Typografie, während das Lektorat dazu den Text auf Inhalt und Form (insbesondere auf der inhaltlichen Korrektheit, Textaufbau und Sprachstil) kontrolliert.

Das Korrektorat erfolgt auch bei der finalen Fassung des Buches erneut, sodass hier oft auch Fehler korrigiert werden, die man selbst immer wieder überliest.

Besonders die Zusammenarbeit mit Lektorat dürfte für Autorinnen und Autoren immer wieder ein enormer Gewinn sein, da hier von außen auf den scheinbar perfekten Text geblickt wird und beim Vergleich der ersten Fassung mit der finalen Fassung zwei komplett unterschiedliche Texte vor einem liegen.

Bei der Zusammenarbeit mit Espresso Tutorials wird das erste Kapitel gegen gelesen und hier sowohl in Form der Dokumentenvorlage, aber auch in Bezug auf Verständlichkeit des Inhalts geprüft. Da sich der Verlag auf SAP Themen spezialisiert hat, merke ich auch durch die Rückfragen, dass hier das Konzept "SAP-Wissen verdichtet serviert wie ein guter Espresso" ebenfalls durch das Lektorat unterstützt wird.

Das Layout eines Buches selbst zu gestalten ist mit sehr viel Arbeit verbunden. Hier bietet die Dokumentenvorlage einen enormen Vorteil und auch die angebotenen Anleitungen bspw. für Screenshots und Gestaltung der Anleitungen sind ein enormer Pluspunkt und haben mich mit der Textverarbeitung Word sehr versöhnt, obgleich ich im Controlling dann doch lieber die Tabellenkalkulation Excel verwende.



Da es sich bei der Veröffentlichung bei Espresso Tutorials auch um wissenschaftliche Literatur handelt, dürfte auch das Thema VG Wort hier interessant sein und gibt noch einmal eine zusätzliche Verdienstquelle.

#Autorenleben und eigene Erfahrungen

Meine bisherigen Erfahrungen können in folgender Abbildung dargestellt werden:

Bisherige Publikationen bei Espresso Tutorial

Wobei dieser Verlauf nicht vollständig ist bzw. sich 2021/2022 noch erweitern wird.

Aktuelle Publikationen sind:
Für Autor*innen, die bereits Bücher veröffentlicht haben, sei an dieser Stelle auch direkt der Hinweis auf die VG Wort noch einmal gegeben und als Termin 9. der Dezember 2021 erwähnen. Hier wird ein Video zur Information der Wahrnehmungsberechtigte aufseiten der Vgwort.de veröffentlicht, in der wohl auch die bekannt zu gebenden Informationen zur anstehenden virtuellen Mitgliederversammlung der VG Wort vom 10. bis 11. Dezember 2021 bekannt gegeben werden.

Autorenleben und Lizenzverträge

Ob nun Selfpublishing oder Verlagsvertrag, in beiden Fällen steckt viel Arbeit im eigenen Werk und es sind einige Punkte rund um die Themen Vertragsrecht aber auch Marketing zu beachten. Hier habe ich in den Abschnitten "BWL für Autor:innen", "Buchmarketing für Autor:innen" und "Webmarketing für Autor:innen" einige Punkte zusammengestellt.

Dabei bin ich auch auf das Konzept der Autorenwelt eingegangen.
 

Autorenleben und Steuer

Da ab Dezember auch langsam das Sortieren von Belegen anfängt, mag ich hier auch auf die aktuellen Versionen von Softwareempfehlungen zur Abgabe der Steuererklärung hinweisen, die ebenfalls ein Update erhalten hat.

Auf die Bedeutung von Steuern und Autorenleben bin ich im Abschnitt "Steuerrecht für Autor:innen" eingegangen. Im Rahmen der Behandlung von VG Wort sind aber auch folgende Abschnitte lesenswert:
  Im Hinblick auf die VG Wort hatte ich letztes Jahr das Thema ebenfalls ausführlciehr behandelt.
 
Die folgenden Softwareprodukte können bereits vorbestellt werden

Lexware TAXMAN 2022 (für das Steuerjahr 2021)

WISO steuer:Sparbuch 2022 (für Steuerjahr 2021)

Buhl Data Service tax 2022 (für Steuerjahr 2021)


Aber auch abseits davon finden sich unter "Autorenleben in Nebentätigkeit" einige weiteren Punkte, die hier relevant sein können.

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Wissenschaft und VG Wort
Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Sonntag, 16. Mai 2021
13:04 Uhr

Mein Wochenrückblick: VG Wort Sonderausschüttung METIS für eBooks📚 (Onlinetexte), Google Analytics mit und ohne Cookies🍪 und FICO Forum Infotage Digital 2021 😎

Mein aktuelles Buchprojekt ist nun als Manuskript ins Lektorat gegangen und ich bin jetzt schon neugierig darauf, welche Rückmeldungen ich dazu erhalten werde. Allerdings wird die Veröffentlichung noch bis Herbst 2021 dauern, sodass ich die letzten Tage noch das ein oder andere Thema angehen konnte.

Sowohl für Blogger:innen (bloggende Personen, Onlinetexte, eBook) als auch Autor:innen dürften die Quoten zur Hauptausschüttung 2021 für 2020 eine erfreuliche Nachricht sein. Die Ausschüttung für Printmedien erfolgt zur Hauptausschüttung Anfang Juli während die Ausschüttung METIS (Texte im Internet) Ende September / Anfang Oktober erfolgt.

Die aktuellen Quoten, der für mich relevante Bereiche (Texte im Internet, wissenschaftliche Publikationen) habe ich unter "Update Quoten" hier im Artikel für die Jahre Publikationsjahre 2020 bis 2015 ergänzt nebst Verweis auf die Quelle ergänzt. Dabei bin ich auch auf die Vergütung von eBooks eingegangen (Sonderausschüttung) sowie Verwertungsgesellschaften im DACH Raum.

 

Des Thema VG Wort Ausschüttung für eBooks (Metis Sonderausschüttung) ist in folgendem Artikel inklusive einer Schritt für Schritt Anleitung beschrieben:

Tastatur mit Hand und Gargoyle daneben

Unkelbach, Andreas: »Zum Tag der Bibliotheken Nachmeldung von Büchern (KVK-) sowie VG Wort Ausschüttung für E-Books (Sonderausschüttung METIS VG Wort für eBooks)« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 24.10.2022, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=1299



In diesem Artikel haben sich so Themen rund um das Autorenleben mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Technik und Datenschutz aber auch SAP Weiterbildung angesammelt, auf die ich in den folgenden Abschnitten gerne eingehen mag.
Besonders rund um die VG Wort bin ich immer wieder erstaunt, welche Themen hier als Blogger aber auch als Autor relevant werden und ich freue mich darüber, dass die Seite dazu auch anderen weiter helfen kann. Was die Technik um Google Analytics und Cookies anbelangt ist hier eine Mischung aus Faszination für die Technik und Staunen darüber, wie sehr sich hier die Rahmenbedingungen doch immer wieder ändern, so dass ich hier ein großes Lob an alle (auch verlinkten) Personen aussprechen mag, die hier lösungsorientiert Alternativen anbieten.

Für November 2021 freue ich mich aber nun auch schon darauf digital rund um SAP S/4HANA neues zu lernen und hier einen Austausch zu leben. Gerne würde ich hier auch wieder bei einer Tasse Kaffee mich mit anderen austauschen, aber dieses ist zum Glück ja auch digital möglich. Für dieses Jahr bin ich aber froh, dass die Jubiläumsveranstaltung noch einmal digital statt finden wird und habe mich auch bewust dafür entschieden, bei der Anmeldung mich gegen eine lokale Veranstaltung unter Hygienebedingungen auszusprechen.

Nun mag ich aber auf die einzelnen angekündigten Themen eingehen.


Sonderausschüttung der VG Wort für E-Books

Im April 2020 hatte ich mein aktuelles Buch zum SAP S/4 HANA Migrationscockpit veröffentlicht und hier auch eine Meldung im Bereich Wissenschaft der VG Wort eingereicht.

Unter »SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM« ist das Buch ausführlicher als Nachfolge zur LSMW oder eCATT vorgestellt worden.
 
SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage
(01. Juni 2017) Paperback ISBN: 9783960120179

Für 29,95 € direkt bestellen

Oder als SAP Bibliothek-Flatrate *

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Im Meldebereich T.O.M. (Texte Online Melden) bekam ich dann eine Meldung, dass das Buch keine ausreichende Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken gefunden hat.

Was es damit auf sich hat, ist im Abschnitt "Keine ausreichende Verbreitung der Druckversion in wiss. Bibliotheken" beschrieben. Insgesamt stehen hier zwei Möglichkeiten für Autorinnen und Autoren zur Verfügung.
  • Variante 1 Nachmelden der Verkaufszahlen (sofern > 100 verkaufte Exemplare in Deutschland)
  • Variante 2 Nachmelden nach der Bearbeitungsfrist (sofern innerhalb von drei Jahren (inkl. Erscheinungsjahr) doch noch eine ausreichende Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken gegeben ist)
Die Verbreitung kann im Karlsruher virtuellen Katalog (KVK) geprüft werden. Die eigenen Bücher sollten in 5 Hochschulbibliotheken an 2 Verbundsystemen vorhanden sein. 50 % der Tantieme kann auch ausgeschüttet werden, wenn es nur 3 Standorte sind und der Verkaufspreis über 10 Euro lag.

In der Nachricht der VG Wort wurde neben der Verbreitung aber auch darauf hingewiesen, dass ich zu der laut KVK vorhandenen Online-Version meiner Bücher eine Meldung im Bereich METIS abgeben kann. Hier kann die Sonderausschüttung der VG Wort in Anspruch genommen werden, sofern der eigene Verlag keine Zählpixel einsetzt.

Für mich war diese Nachricht eine Motivation hier eine Meldung abzugeben und auf das Thema ausführlicher auf meiner Seite zur VG Wort einzugehen. Da auch weitere Autorinnen und Autoren im Verlag nachfragten, wie und ob eine Meldung von E-Books bei der VG Wort möglich ist hoffe ich, dass dieser Text auch anderen weiter helfen kann.


Quoten der VG Wort für Onlinetexte und Printmedien Wissenschaft / Buch


Mittlerweile sind die Quoten der VG Wort für 2020 veröffentlicht, so dass ich  folgende Tabelle den Unterschied zwischen der regulären (erforderlich 1.500 Zugriffe im Jahr und 1.800 Zeichen je Text) und der Sonderausschüttung (pauschale Auszahlung gestaffelt nach Anzahl der Texte) verdeutlichen.
Quelle: https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/quoten/Quoten_2021_fuer_2020.pdf :-)

 
Vergleich METIS Onlinetexte in EUR
Anzahl Texte für-> 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Regulär METIS je Text 45,00 40,00 35,00 29,40 23,80 20,00
Hier sind 1.800 Zeichen erforderlich und 1.500 Zugriffe aus Deutschland pro Jahr (750 bei mehr als 10.000 Zeichen). Dafür zählt jede Zählmarke einzeln als Text. Eine Verlagsbeteilung ist möglich (zustimmungspflichtig).
Sonderausschüttung Kein Mindestzugriff von 1.500 Ausschüttung erfolgt nur an Autoren
001-020 Texte 20,00 17,00 15,00 13,00 10,00 10,00
021-060 Texte 60,00 51,00 45,00 39,00 30,00 30,00
061-120 Texte 120,00 102,00 90,00 78,00 60,00 60,00
121-240 Texte 240,00 204,00 180,00 156,00 120,00 120,00
241-180 Texte 480,00 408,00 360,00 312,00 240,00 240,00
> 480 Texte 960,00 816,00 720,00 624,00 480,00 480,00

Die Quoten für METIS (Onlinetexte) der regulären Ausschüttung habe ich unter "Quoten der VG Wort nach Verteilungsplan" im Abschnitt METIS diese seit 2009 erfasst :-).

Waren es 2014 noch 12,00 EUR wurde bei der regulären Ausschüttung von 2019 bis 2013 nach der Anzahl der Zugriffe unterschieden.
 
Tantiemen reguläre Ausschüttung METIS (Texte im Internet) 2013 - 2009
  2013 2012 2011 2010 2009
Zugriff 1.500-2.999 1.500-7.499 1.500-5.999 1.500-2.999 1.500-2.999
EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR
Zugriff 7.500-37.499 7.500-37.499 6.000-23.999 ab 3.000 ab 3.000
EUR 12,00 EUR 13,00 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR 25,00 EUR
Zugriff ab 37.500 ab 37.500 ab 24.000 ab 10.000 ab 10.000
EUR 16,00 EUR 18,00 EUR 20,00 EUR 25,00 EUR 30,00 EUR

Gerade an den Vorjahreswerten zeigt sich, welche Bedeutung Onlinepublikationen (Blogs, Zeitschriften, Portale, ...) gewonnen haben und welche Entwicklung hier sich positiv in diesen Bereich für Autor*innen und Urheber*innen entstanden ist. Gerade der gestaffelte Mindestzugriff aber auch die Anpassung der Vergütung sind hier enorme Vorteile.

Fit für Journalismus (Das Blog für Einsteiger, Umsteiger und vor allem Aufsteiger!) hat im Artikel "VG Wort: Lieber mit Zählmarke oder mit Sonderausschüttung?" den Unterschied zwischen Zählmarke und Sonderausschüttung als Urhebende ebenfalls zusammengefasst. Wobei ich hier auch die Seite der Verlage verstehen kann für die eine Implementierung der Zählmarken ebenfalls Aufwand ist.

Im Vergleich dazu ist die Printvergütung für ein im Bereich Wissenschaft im Meldejahr erschienenes Buch, bei ausreichender Verteilung (siehe "Keine ausreichende Verteilung der Druckversion in wiss.Bibliotheken") ebenfalls erheblich gestiegen.
 
Wissenschaft - Printmedien - in EUR
Wisesnschaft Printmedien 2020 2019 2018 2017 2016 2015
erschienes Buch im Jahr 2.000 1.400 1.900 1.800 900 900
Beitrag (ZS,BB) Seite a 1.500 Zeichen 5 4 3,5 2 1,5 1,5

Onlinetexte melden in der Schweiz und Österreich


An dieser Stelle auch der Hinweis, dass Onlinetexte sowohl in der Schweiz als auch in Österreich gemeldet werden können. Im Abschnitt Onlinetexte melden in der Schweiz und Österreich unter "Hintergründe zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT)" ist das Vorgehen der beiden Verwertungsgesellschaften Österreich Literar Mechna (literar.at) und Schweiz Pro Litteris (prolitteris.ch).

Das Meldeportal Texte Online Melden TOM der VG Wort

Im Artikel "Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))" habe ich das Verfahren zur regulären Ausschüttung und Meldung von Zählmarken beschrieben.

Ein weiteres Thema letzte Woche war noch eine technische Anpassung der Nutzung von Google Analytics auf dieser Seite, worauf ich ebenfalls noch eingehen möchte.

Google Analytics und Cookies

Dr. Thomas Schwenke hat im Beitrag "Der ultimative Cookie-Datenschutz-Ratgeber" im Abschnitt "Google Analytics ohne Cookies"  darauf hingewiesen, dass Google Analytics mittlerweile auch ohne Setzen eines individuellen Cookies genutzt werden kann. Über den Tag storage: none setzt Google selbst keine ID für den User ("ClientID"), sondern  überlässt es den Website- oder App-Betreibern diese zuzuweisen. Hier muss dann eine eigene ID durch die Website oder App gesetzt werden. Über den Tag storeGac : false wird darüber hinaus auch kein Cookie mit der ID gesetzt. Sollten Sie in der Vergangenheit auch Google Adsense mit Google Analytics verknüpft haben sollte auch der Code
  •  ga('require', 'displayfeatures');
entfernt werden. Dieser setzt ebenfalls ein Cookie (_gat), sodass bei der Einbindung von Google Adsense auch mehrere Berichte in Google Analytics genutzt werden kann.


Bisherige Nutzung von Google Analytics mit Google Optout und Cookies


Bisher hatte ich Google Analytics wie folgt eingebunden.

Option um ein Cookie zum Deaktivieren von Cookies zu setzen.
Hier kann dann auf der Seite per
 

<a onclick="alert('Google Analytics wurde deaktiviert');" href="javascript:gaOptout()">Google Analytics deaktivieren</a>


ein Cookie gesetzt werden um eine Option gewählt werden, durch die hier kein Cookie gesetzt wird.
 

<script>
var gaProperty = 'UA-12345678-1';
var disableStr = 'ga-disable-' + gaProperty;
if (document.cookie.indexOf(disableStr + '=true') > -1) {
window[disableStr] = true;
}
function gaOptout() {
document.cookie = disableStr + '=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/';
window[disableStr] = true;
}


Das Coding zum Einbinden von Google Analytics sieht dann wie folgt aus:
 


(function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){
(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga');

ga('create', 'UA-12345678-1', 'andreas-unkelbach.de');
ga('set', 'anonymizeIp', true);
ga('require', 'displayfeatures');
ga('send', 'pageview');

</script>



Damit wird die IP anonymisiert und es gibt die Option per Cookie das Tracking etwas zu anonymisieren. Allerdings werden hier im jeden Fall ein Cookie gesetzt, einmal für die Einbindung von Google Analytics selbst oder alternativ zur Ablehnung dieser Option.

Auf Blogmojo hat Finn Hillebrandt im Artikel "Die 5 besten WordPress Cookie Plugins in 2021 (ausführlicher Vergleich)" entsprechende Möglichkeiten in Wordpress beschrieben, wie mit einer solchen Variante verfahren werden kann.


Daher war ich sehr neugierig, wie eine cookielose Variante von Google Analytics und einer eigenen ID statt der ID von Google verwendet werden kann. Damit entspricht der Einsatz, technisch, der Einbindung einer lokalen Trackinglösung wie Matomo oder andere lokale Trackinglösungen. Zumindest ist sich darum bemüht worden möglichst wenig Daten zu sammeln und dennoch eine Analyse zu ermöglichen.

Das entsprechende Coding zur Nutzung einer eigenen ID ist wie folgt in Coding von Google Analytics vorgesehen.




Cookieloses Tracking mit Google Analytics

Markus Baersch hat unter "Cookieloses Tracking mit Google Analytics" mehrere Varianten beschrieben. Unter anderen ist hier die Möglichkeit der Ausgabe der PHP Session ID eine Option oder alternativ eine Berechnung einer ID aus einer Kombination von einer anonymisierten IP, Sprache und User Agent.

 

<script>
/* Google Analytics ohne Cookies */

(function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){
(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga');


ga('create', 'UA-12345678-1', 'andreas-unkelbach.de',

{'storage':'none',
'storeGac' : false,
'clientId': '<?php
/*
PHP Code von Markus Baersch
https://www.markus-baersch.de/blog/cookieloses-tracking-mit-google-analytics/

Beispielcode auf Github:
https://gist.github.com/mbaersch/e492ecfa1802b9736fefcc983b8b557f
*/

function anonymizeIp($ip) {
//IPV4/IPV6
return preg_replace(['/.d*$/','/[da-f]*:[da-f]*$/'],['.0','0000:0000'],$ip);
}
function get_fingerprint($i, $l, $a) {
//nicht nachvollziehbarer Hash aus anonymer IP, Sprache und User Agent
$in = $i . 'k1|' . $l . 'k2|' . $a . 's|';

$salt = 'GEHEIMESPASSWORT-PEPPER';

return hash('md5', $in.$salt);
}
$lng = strtolower($_SERVER['HTTP_ACCEPT_LANGUAGE']);
if ($lng != "") $lng = explode(',', $lng)[0];
$agent = urlencode($_SERVER['HTTP_USER_AGENT']);

if (! isset($_SERVER['HTTP_X_FORWARDED_FOR']))
$clientIp = anonymizeIp($_SERVER['REMOTE_ADDR']);
else
$clientIp = anonymizeIp($_SERVER['HTTP_X_FORWARDED_FOR']);

//Client Id als Fingerprint berechnen
$cid = urlencode(get_fingerprint($clientIp, $lng, $agent));
echo $cid;


?>'
});
ga('set', 'anonymizeIp', true);
ga('send', 'pageview');
</script>


Vielen Dank an dieser Stelle für den Coding Vorschlag und noch ein Grund warum ich Twitter zum Austausch (siehe "Thread zum Thema") sehr mag.

Durch die Zeile
  • return hash('md5', $in.$salt);
wird der Wert aus anonymisierten IP, Sprache und User Agent ergänzt um ein strenggeheimes Passwort
  • $salt = 'GEHEIMESPASSWORT-PEPPER';
serverseitig verschlüsselt, sodass hier keine Rückberechnung durch extern erfolgen kann.

Sofern Wordpress genutzt wird mag ich an dieser Stelle auch noch auf folgenden Artikel hinweisen: "Datenschutzfreundliche Statistiken über Seitenaufrufe und Besuchende unter Wordpress Analyse-Plugins Statify und Koko Analytics".

Diese Option war mir zur Nutzung auf der Seite unserer Kirchengemeinde ein besonderes Anliegen.

Google Analytics per Browser Addon deaktivieren

Nebenbei ein grundsätzliches Deaktivieren von Google Analytics ist auch über ein Browser-Addon, dass von Google selbst unter "Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics" https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de angeboten wird möglich.

 

Google Adsense und nicht-personalisierte Anzeigen

Was Google Adsense anbelangt bin ich auf das Thema im Abschnitt "Onlinemarketing und DSGVO" sowie "Personalisierte Werbung / Google Adsense" im Artikel "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)" eingegangen.

Die "Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google" eine Einwilligung zur Präsentation personalisierter Werbung (sogenanntes OPT-IN Verfahren) für Nutzendes aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Zum EWR zählen die Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Da ich keine eigene Einwilligung für diese Nutzer eingeholt habe, ist die Option "Nutzer im EWR erhalten keine personalisierte Werbung" in den Google Adsense Einstellungen gewählt. Damit werden keine keine Nutzerbezogene Anzeigen mehr angezeigt. Dieses sind Anzeigen basierend auf Nutzerinteressen, demografischen Merkmalen und Google-Kontoinformationen außerdem kann Google zum Erstellen von Interessenkategorien auf Informationen zu Websitebesuchen zugreifen. Diese Einstellung gilt seit 25. Mai 2018.


SAP Weiterbildung FICO Forum Infotage Digital 2021

Neben aller Technik und Autorenleben ist aber auch SAP weiterhin ein aktuelles Thema :-).

Vom 23. bis 25. November 2021 finden die »FICO-Forum-Infotage 2021« erneut digital statt. Die Jubiläumsveranstaltung - sie finden 2021 bereits zum zehnten Mal in Folge statt - mit Fokus: Finance und Controlling mit SAP S/4HANA wird sicher auch dieses Jahr wieder ein voller Erfolg und so habe ich mich hier ebenfalls direkt angemeldet und bin gespannt auf die drei Tage.

Diese Themen stehen bereits fest
  • Strategie SAP S/4HANA Finance in der Public Cloud im aktuellen Release 2021
  • Strategie SAP S/4HANA Fianance mit Fokus auf Financial Planning und Analysis im aktuellen Release 2021
  • Intercompany Matching and Reconciliation mit SAP ICMR
  • Material Ledger in SAP S/4HANA
  • Erfahrungsbericht - Anlagenbuchhaltung in S/4HANA
  • Archivierung in SAP S/4HANA
  • Erfahrungsbericht - SAP S/4HANA for Group Reporting

Wie eine solche Veranstaltung funktionieren kann habe ich im »Rückblick auf die FICO Forum Infotage Digital 2020« festgehalten.

 

Hinweis:

Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit"  und wird von mir regelmäßig aktualisiert.




Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Aktuelles von Andreas Unkelbach

unkelbach.link/et.reportpainter/

unkelbach.link/et.migrationscockpit/

Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Samstag, 20. März 2021
08:14 Uhr

Neues Meldeportal für Onlinetexte der VG Wort (Metis-Bereich) für Texte im Internet und weitere Neuigkeiten der VG Wort (Informationen für Wahrnehmungsberechtigte und der Mitgliederversammlung 2020 (in 2021))

Auf meiner Seite zum Thema "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit" veröffentliche ich regelmäßig auch aktuelle Informationen rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger. Insbesondere für den Bereich Texte im Internet ist das Thema VG Wort auch für Onlinepublikationen, wie Blogs interessant.

Neben der "Anmeldung bei der VG Wort und Abschluss eines Wahrnehmungsvertrag" ist auch einmal im Jahr immer das Melden von Onlinetexten im Bereich METIS (Texte im Internet) ein Thema, dass mir neben der Meldung von aktuellen Publikationen (wie Bücher im Bereich Wissenschaft) eine lieb gewonnene Tradition ist.

Auf aktuelle Neuigkeiten rund um die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) möchte ich in folgenden Abschnitten eingehen.

2021 hat die Verwertungsgesellschaft Wort ihre Seite für Urherber:innen um eine Landingpage (https://www.vgwort.de/landing/index.html ) von der aus auf die differenzen Unterseiten der VG Wort zur Meldung und Service Angeboten der VG Wort gewechelst werden kann. In meinen Fall möchte ich direkt auf  das Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT für "T.O.M. Texte Online Melden" auf https://tom.vgwort.de/portal/index eingehen.



Neuer METIS-Berich für Texte Online Melden (TOM) der VG Wort

Im März 2021 wurde seitens der VG Wort das Meldeportal für den Bereich METIS umgestaltet und soll wohl auch für alle anderen Bereiche umgestellt werden. Aber erst einmal hat sich nur die Meldung von Zählmarken geändert.

Auf den neuen Bereich mag ich in diesen Artikel etwas ausführlicher eingehen und hoffe, dass dieses auch für andere interessant ist.

Nach der Anmeldung auf tom.vgwort.de kann auf der linken Seite zum METIS Bereich gewechselt werden.


VG Wort METIS Bereich

Neben der Karteinummer sind hier insgesamt drei Bereiche zu finden;
  • Meine Meldungen
    • Nachrichten
    • Meldungen suchen
    • Meldung erstellen
  • Zählmarken
    • Zählmarken recherchieren
    • Zählmarken bestellen
  • Verlagsfunktionen
    • Verlagsfunktionen aktivieren
Unter "Meine Meldungen" können direkt nach diversen Suchkriterien eine bestehende Meldung durchsucht werden. Das Melden besonders interessant, wenn die Meldung menügestützt über den PrivatenIdentiationscode erfolgen. Hier sind auch direkt schon etliche private Identifikationscodes mit der "Meistgezählten URL" aufgelistet.

Interessant ist dieser Menüpunkt insbesondere, wenn eine Meldung zu einer fremden Seite ohne Zählung (für die Sonderausschüttung falls ein Verlag nicht an der VG Wort teilnimmt) oder auch für fremde Seiten ohne Zählmarke.

Hier gibt es eine fragegestützte (Wizard) Benutzerführung, so dass die Meldung vereinfacht und verständlicher wird. Interessant ist, dass künftig auch Meldungen von Agenturautoren (bspw. der deutschen Presse Agentur (DPA) oder evangelischen Pressedienst (EPD)) erfolgen können.

Für die eigene Seite ist die Meldung von Texten wesentlich vereinfacht durch den Menüpunkt Zählmarke.

Da eine Meldung ohnehin nur zu einer Zählmarke erstellt werden kann, die mindestens einen anteiligen Zugriff erhalten hat, kannauch direkt der Punkt Zählmarken aufgrufen werden.

Unter Zählmarken kann  sehr komfortabel der unkt "Zählmarken bestellen aufgerufen werden. Hier sind auch direkt alle bisher bestellten Zählmarken ersichtlich und können problemlos als CSV oder PDF heruntergeladen werden. Bis zu 100 Zählmarken bestellt werden.

VG Wort Marken zum Einbinden bestellen

Für kleinere Mengen kann auch direkt eine der Schaltflächen 1, 5, 10 oder 20 Zählmarken bestellen ausgewählt werden. Unter "Technische Anforderungen an Zählpixel" habe ich acuh beschrieben, wie die Pixel dann pasend in Onlinetexte eingebunden werden können.

Unter den Punkt "Zählmarken recherchieren" könenn zu allen Zählmarken diverse Filter gesetzt werden.
VG Wort Pixel Suche

Neben der Suche anhand eines Identifikationscode (hier kann sowohl der private als auch der öffentliche Identifikationscode aufgerufen werden gibt es in der Kopfleiste aber auch eine Option für vorab definierte Filter gesetzt werden.

Vorabfilter bei METIS Marken

Dabei sind als Zahlen jeweils folgende Filter verlinkt
  1. Alle Zählmarken
  2. gezählte Zählmarken
    • Filter auf Zählung gestartet Ja
  3. ohne Zählung
    • Filter auf Zählung gestartet Nein
  4. mit Meldung
    • Filter auf Meldung erfolgt Ja
  5. meldefähig
    • Filer auf Meldung erfolgt Nein
    • Filter auf Mindestzugriff Erreicht und Anteilig
Durch die letzte Vorauswahl erhalte ich direkt eine Liste aller öffentlichen Identifikationscode zu denen eine Meldung anhand des Mindestzugriff meldefähig sind.
Mindestzugriff erreicht, nicht erreicht, anteilig

In der Liste sind dann für jedes Jahr unter der Spalte Mindestzugriff farblich hervorgehoben ob der Mindestzugriff erreicht (grün), anteilig (blau) oder nicht erreicht (rot) ist. Durch den Klick auf Meldung erstellen kann auch direkt eine Meldung zur Marke erstellt werden.

Liste Meldung

Im Einzelnen werden hier folgende Spalten ausgegeben:
  1. Öffentlicher Identifikationscode
  2. Bestelldatum
  3. Zählung gestartet
  4. Mindestzugriff
  5. Meldung
    • Durch den Link auf Erstellen kann direkt eine Meldung zur Marke erstellt werden.
  6. URL, dieses ist jedoch die URL der am häufigsten gezählten MIndestzugriffe und nicht unbedingt die URL aus den Webbereich der Zählmarke.
Durch einen Klick auf Erstellen gelangt man direkt in den Dialog zur Meldung der VG Wort.

VG Wort Meldungsinhalt

Dabei können entweder direkt die einzelnen Meldepunkte durchgeführt werden  oder per Link auf Fragen überspringen direkt in ein Gesamtformular gewechselt werden.

Hier können dann innerhalb eines Gesamtformulares
  • Webbereich (URL)
  • Titel
  • Textart
  • Text
  • Beteiligte und ggf. Verlagsbeteiligung
angegeben werden.

Persönlich habe ich mir angewöhnt, sobald eine Zählmarke hier im Blog eingetragen wurde zu dieser auch direkt einen Webbereich anzulegen.

Dazu trage ich den öffentlichen oder privaten Identifikationscode als Suchkriterium ein und lasse mir die Zählmarke direkt anzeigen.

VG Wort Recherche per Identifkationscode

Hier sind die Spalten Zählung gestartet, Mindestzugriff, Meldung und URL direkt nach den Einbinden noch leer, aber ein Klick auf den  Identfikationscode ermöglicht es mir den Webbereich zur Zählmarke schon einmal zu pflegen.

Durch die Schaltfläche Webbereich hinzufügen kann ich direkt die Artikel URL zur Zählmarke einfügen.

METIS Webbereich pflegen


Neben einen Webbereich mit der Artikel URL füge ich künftig noch einen zweiten Webbereich ein in dem ich sowohl die Kategorieseite als auch die Startseite zum Blog ergänze.

Blogartikel mit zwei Webbereichen eintragen

Damit brauche ich die URL nicht mehr pflegen, wenn ich eine Meldung Ende des Jahres durchführen darf und habe auch direkt den Artikel den ich aufrufen kann um zu schauen, ob hier 10.000 Zeichen vorhanden sind, sollte nur ein anteiliger Zugriff vorhanden sein.

Im Ergebnis erscheint nun auch die URL des ersten Webbereichs als Feld URL zur Zählmarke.

Insgesamt betrachte ich die Anpassung der Oberfläche als eine Verbesserung und freue mich schon darauf. Die Quoten für die Ausschüttungen werden auf der Hauptversammlung der VG Wort beschlossen. Diese findet 2011 am 20. März 2021 virtuell und nicht in München statt.

Ende Juni/Anfang Juli gibt es dann die ersten Ausschüttungsbriefe zur Hauptausschüttung und im September/Oktober dann für METIS.

Nachtrag: "Neuer" Dienstleister für SZM der VG Wort

Das „Skalierbare Zentrale Messverfahren“ (SZM) für die VG Wort wird nicht mehr von der INFOnline GmbH sondern durch die  Kantar Germany GmbH betrieben. Hier hat die VG Wort am 19. Dezember 2018 ihren Dienstleister gewechselt (siehe https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Verlagsmeldung.pdf ) und die Mustertexte in der Teilnahmebedingung https://tom.vgwort.de/portal/showParticipationCondition angepasst. Diese Änderung ist an mir komplett vorbei gegangen und ich bin erst die Tage beim Lesen einer Information zur Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung) eines neuen Blogs (siehe Webempfehlungen) darauf aufmerksam geworden.

Entsprechend ist meine eigene Datenschutzerklärung in diesen Punkt noch einmal aktualsiert worden.

Hintergrund VG Wort für Publikationen


Weitere Informationen rund um die VG Wort, Autoren und Blogger habe ich unter folgenden Punkten zusammengefasst.

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger

Autorenleben in Nebentätigkeit

Autorenleben

An dieser Stelle wollte ich eigentlich nur die neue Oberfläche im METIS Bereich vorstellen und bin persönlich sehr gespannt darauf, wie sich die Meldungen im Bereich Wissenschaft oder den anderen Bereichen noch verändern wird.

Allerdings gab es noch weitere Informationen der VG Wort im März 2021, so dass ich auf diese hier im Artikel näher eingehe, auch wenn der Schwerpunkt meines Blogs mehr SAP und andere Themen rund um Berichtswesen und Controlling sind.

Wer sich für das Thema Autoren-Marketing und Tipps rund um Schreiben und Verlagssuche interessiert dürfte einen Blick auf das Blog von Annie Waye hilfreich finden. Der Themenschwerpunkt Autoren an die Steuer siehe auch "Steuerrecht für Autor:innen" oder auch im Blog von Kia Kahawa.

Nun aber zu den Neuigkeiten rund um VG Wort in 2021.

Neuigkeiten aus der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigte 2021


Ausblick auf die Zukunft

Auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten (dieses Jahr online) wurde auch auf künftig geplante Änderungen im Bereich METIS hingewiesen. Neben einer Anpassung des Verteilungsplanes (hier dürfte nach der birtuelle Mitgliederversammlung 2020 (in 2021) am 20. März 2021) eine Information an alle Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder der VG Wort herausgehen war auch im "Video zur Information für die Wahrnehmungsberechtigten"  (das online von Freitag, 19. März 2021, 18 Uhr bis einschließlich Freitag, 16. April 2021  verfügbar ist) einiges an Neuerungen zu erfahren. Derzeit ist es noch von der Startseite der VG Wort verlinkt.

Neben gesetzlichen Änderungen (Herausgeber, Verlagsbeteiligung aber auch neue Vergütungsmöglichkeiten) gibt es auch im Bereich METIS künftige Entwicklungen.

So sollen für die Nutzungserfassung auch alternative Zählverfahren (wie Google Analytics project counter). Dieses dürfte aber etwas schwerer werden, so dass zur Vereinfachung der Teilnahme bspw. durch das Angebot von Browser Plugins für die Plattformen Wordpress und Typo3, die künftig auch von der VG Wort angeboten werden sollen.

Andere Autorenidentifikationen zum Beispiel im Bereich Wissenschaft ORCID (open research community identifyer) und zusätzliche Nutzerkriterien Zugriffszahlen IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.) oder die Verbreitung im Karlsruher virtuellen Katalog oder der Zeitschriftendatenbank (ZDB).

Für mein Blog habe ich unter "Hintergrund ISSN 📰 für Andreas Unkelbach Blog - Hintergrund ISSN für Onlinepublikationen wie Blog (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)" darüber berichtet, dass es auch in der Zeitschriftendatenbank gelistet ist :-)

Neben der geänderten Benutzerführung dürfte auch die METIS Vergütung für Agenturautoren eine positive Nachricht für Autor:innen für Agenturen sein. Gerade da Onlinetexte der einzelnen Agenturen doch bei einigen Medien veröffentlicht werden.

Künftig soll es auch eine Möglichkeit der Ausschüttung von VG Wort für Podcasts geben. Hier erst einmal für große Sendeplattformen aber künftig auch für andere Bereiche. Hier bin ich gespannt, wie die Entwicklung weiter gehen wird.

Ich bin sehr neugierig, welche Informationen auf der Mitgliederversammlung noch veröffentlichen werdne und freue mich schon auf die Hauptausschüttung die für Juli 2021 geplant ist.

Neuigkeiten der Mitgliederversammlung der VG Wort vom 20. März 2021

Ein Schwerpunkt der Mitgliederversammlung am Wochenende war ein Bericht zu den Entwicklungen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der DSM-Richtlinie ( Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG). Darüberhinaus wurden auch, die schon in 2020 erfolgten Anpassungen wie die umsatzsteuerrechtliche Anpassung. Gerade zum Thema "Auswirkung Urteil europäischen Gerichtshof (EuGH)vom 18.01.2017, C-37/16 (SAWP)" hatte ich schon im Artikel "VG Wort und Steuer" ausführlich berichtet.Daneben ging es auch um die Neuentwicklung der Software für die Meldung von Texten in Bezug auf METIS aber auch Datenschutz und Sicherheit vorgestellt.

Darüberhinaus gab es noch Abstimmungen insbesondere bzgl. Satzungsänderungen, Wahrnehmungsvertrag und des Verteilungsplans. Die Mitglierderversammlung fand erstmals online statt, so dass hier auch die Erfahrungen, besonders bzgl. der Onlineabstimmungen, noch analysiert werden.  Nähere Informationen werden noch per Newsletter und VG Wort Report veröffentlicht werden.

VG Wort Report 2021
Unter https://www.vgwort.de/veroeffentlichungen-vg-wort/wortreport.html  informiert die Verwertungsgesellschafot Wort (VG Wort) über etwaige Änderungen des Wahrnehmungsvertrags, die die Mitgliederversammlung auf ihrer jährlichen Sitzung beschlossen hat.  Hier werden noch entsprechende Informationen demnächst veröffentlicht.



Auf Twitter waren etliche Diskussionen zur Mitgliederversammlung zu verfolgen und die Sitzung war mit > 9 Stunden auch sehr lang. Aus Zeitgründen konnten wohl nicht alle Punkte behandelt werden, so dass ich gespannt bin welche Informationen hier von der Mitgliederversammlung noch weiter gegeben werden.

 

Hinweis:

Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit"  und wird von mir regelmäßig aktualisiert.




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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Freitag, 4. Dezember 2020
23:08 Uhr

Manchmal sagt ein Bild mehr als tausend Worte 🎨 Screenshots unter Windows erstellen und für Web optimieren (Hardcopy, Irfanview, Windows Snipping Tools und RIOT Optimizer)

Ich nutze insbesondere für Dokumentationen meistens drei Tools unter Windows um damit von Anwendungen, Internetseiten und auch SAP Problemen ein entsprechenden Screenshot machen zu können.

Diese Bilder nutze ich sowohl in internen Dokumentationen, bei Buchprojekten oder auch der Erstellung von Schulungsunterlagen.

In diesen Artikel gehe ich auf die Erstellung von Screenshots durch Betriebssystemsmittel und externer Software ein und erkläre auch danach, wie ich diese weiter verarbeite um diese für Blogartikel bzw. im Web zu optimieren.

Screenshotprogramme /  Erstellen eines Bildschirmfotos


Dabei gibt es sowohl in Windows selbst schon praktische Tools auch abseits der  Taste DRUCK (PrtScr) für den gesamten Bildschirm, ALT + DRUCK für das aktuelle Fenster oder  + DRUCK wodurch das aktuelle Bild direkt in den Ordner Bildschirmfotos innerhalb ihres Bilderordner im Benutzerprofil gespeichert wird.

Durch eigene auf Screenshot spezialisierte Programme stehen wesentlich mehr Möglcihkeiten zur Verfügung, was auch Microsoft durch zwei Programme unterstützt.

 

Windows App "Ausschneiden und Skizzieren"

Bisher habe ich unter Windows das Snipping Tool genutzt, dass aber Dank eines Windows Update auf eine moderne App "Ausschneiden und skizzieren" ein praktisches Update erfahren hat. Darauf wird auch direkt darauf hingewiesen, wenn das Snipping Tool doch noch einmal gestartet wird.

Snipping Tool unter Windows

Diese kann entweder als Anwendung gestartet werden und ist in jeder Windows 10 Version enthalten, so dass ich dieses auch an der Arbeit direkt nutzen kann.

Alternativ zur App kann diese auch über die Tastenkombination  + UMSCH + S
gestartet werden um einen  Bildschirmausschnitt auszuwählen.

Ausschneiden und Skizzieren

Als Optionen stehen:
  • Rechteck ausschneiden
  • Freies ausschneiden
  • Fenster ausschneiden
  • Vollbild ausschneiden
zur Verfügung, so dass auch einzelne Schaltflächen von Programmen ausgeschnitten werden können.

Gerade das Rechteck eignet sich hervorragend um einzelne Schaltflächen auszuschneiden.

Rechteck - Bildelemente

Ist die Auswahl abgeschlossen landet das Bild direkt in die Zwischenablage und kann per STRG + V in eine Bildbearbeitung, Dokument oder Präsentation eingefügt werden.


Abseits der Betriebssystemlösung gibt es jedoch noch weitere Programme, die ich nun vorstellen möchte.
 

Hardcopy für Windows

Hardcopy Symbol
Entwickler: Siegfried Weckmann (sw4you GmbH)
URL: www.hardcopy.de
Lizenz: Freeware
Registrierung: 10 Euro

Siegfried Weckmann (sw4you GmbH) hat mit Harcopy  ein Programm entwickelt, dass insbesondere als Screenshot Programm im SAP Umfeld gerne genutzt wird. Es hat einige Zusatzfunktionen wie Zusatzinformationen zum SAP System und ist auch ausserhalb des SAP Umfeldes durchdacht. Besonders gefällt mir, dass es auch einige Bildbearbeitungsfunktionen hat und man sich relativ leicht einfinden kann. Im SAP Hinweis 586772 wird ebenfalls auf dieses Programm verweisen um einen Bildschirmabgriff um Informationen wie Datum, Benutzername, System usw. zu ergänzen.

Eine umfangreiche Dokumentation sowie Freeware als auch Möglichkeit der Registrierung einer aktuellen Hardcopy Version (Trinkgeld) kann auf https://info.hardcopy.de/ bezogen werden.

Daher möchte ich an dieser Stelle nur auf einige Highlights des Programms eingehen.

Über
  • Einsellungen
  • Schnelleinstellungen
kann für verschiedene Tastenkombinatoionen eine Funktion wie die Rechteck Auswahl eines Bildschirmausschnitt und anschliessenden Bearbeiten im Hardcopy Programm eingestellt werden.

Hardcopy Schnelleinstellungen

Da ich mehr als ein Screenshotprogramm nutze habe ich hier nur den Systemtray (Programmsymbol) und die Taste ALT mit einer passenden Funktion belegt.

Der Screenshot kann im Anschluss direkt in Hardcopy bearbeitet werden.

Hardcopy - Hauptfenster

Neben üblichen Funktionen einer Bildbearbeitung und der Option Objekte auszuschneiden und zu verschieben punktet Hardcopy noch durch die Option unter
  • Bearbeiten
  • Einfügen Mauszeiger
diverse Mauszeiger in den Screenshot frei positionieren zu können.

Hardcopy Mauszeiger

Diese können dann direkt ins Bild in einfacher, doppelter, dreifacher und sogar vierfacher Größe eingebunden werden. Dieses erleichtert dann tatsächlich die Dokumentation. Das Hardcopy auch noch portable vom USB Stick laufen kann ist nur ein weiterer Punkt den ich als positiv erwähnen mag und daher eine Registrierung unterstützen kann.

Besonders positiv zu erwähnen ist, dass auch für ein Jahr noch Updates zur Registrierung angeboten werden. Nach Ablauf des Jahres funktioniert das Programm natürlich weiterhin, es kann aber kein Update mehr bezogen werden, was ich als fair empfinde und mir hier auch beim Wechsel des Rechners auch direkt eine aktuelle Version registriert hatte :-).

Faststone Capture - Freeware Version

Faststone Capture Icon
URL: www.faststone.org/FSCaptureDetail.htm
Lizenz: Shareware (19,95 $) - 30 Tage Testfunktion
URL: www.heise.de/download/product/faststone-capture-free-93009
Letzte kostenlose Version des Capture-Tools Freeware bis Version 5.3 (for Home User)


Durch meinen Verlag bin ich noch auf die Freewareversion FastStone Capture 5.3 aufmerksam geworden (siehe Heise Download). Welches aktuell mit mehr Funktionen als Sharewareversion für $19.95 bezogen werden kann.

Auch Faststone Capture kann über Settings einer Tastenkombination zugewiesen werden. Der Screenshot landet dann im FastStone Editor von wo über die Schaltfläche Draw ein Bearbeitungsprogramm für das Bild aufgerufen werden kann.

FastStone Editor

Durch die "Watermark Image" kann ich ein transparentes PNG bspw. CalloutZiffern in der Größe angepasst als Objekt im Bild einsetzen aber auch das Bild selbst noch zuschneiden und verschiedene andere Funktionen nutzen.

FSC Watermark Image

Hier ist dieses bspw. durch 1 zu sehen. Auch Faststone Capture erhält regelmäßig Updates und durch die Lifetime Version lohnt sich hier sicher ebenfalls eine Registrierung, so dass ich beim Abschluss des aktuellen Buchprojektes mir ebenfalls hier eine Vollversion holen werde.

Okay, wenn ich schon am Testen bin, wird auch diese Version registriert.

Fast Stone Capture 9.4

Neben der Möglichkeit hier auch Videos aufzunehmen sind auch mehr Editierfunktionen und Integration in weitere Programme hinzugekommen.

Durch die Lifetime Lizenz werden auch künftige Updates zur Verfügung stehen.

 

Weitere Empfehlungen

Tobias Harmes (rz10.de / harmes.de) hat mir noch ein weiteres Programm empfohlen.
Snagit von TechSmith - Software für Bildschirmaufnahmen und Bildschirmvideos ( URL: www.techsmith.de/snagit.html )

Tobias Harmes: "Bin noch großer Fan von SnagIt. Ist zwar kostenpflichtig, aber hat für meinen Workflow ein paar nette Features wie Kombination von mehreren Screenshots zu einem Bild im Stil einer Anleitung (Schritt 1, Schritt 2, etc. ) und es hat eine Bibliothek der Screenshots, so dass man fleißig dokumentieren kann ohne sich um das speichern kümmern zu müssen."

Manchmal ist der Austausch per Facebook ( fb.me/unkelbach )praktisch
 



 

Bilder fürs Web optimieren

Nachdem ein Screenshot angefertigt worden und vielleicht noch bearbeitet worden ist, bearbeite ich diesen auch sehr gerne noch so, dass dieser für das Web bzgl. Größe und Speicherplatz bzw. Format optimiert wurde.

Hier nutze ich zwei Programme die direkt aufeinander aufbauen.
 

Irfan View - Bildbetrachter

Irfan View Symbol
URL: www.irfanview.com
Entwickler: Irfan Skiljan
Preis: Freeware für private Nutzung
(für die Nutzung an Schulen, Universitäten, Bibliotheken, Museen, in humanitären Organisationen oder Feuerwehr)
Registration:10 Euro
(Kommerzielle Nutzer)


Ergänzend zu den verwendeten Programmen zur Erstlelung eines Screenshot nutze ich auch das Programm IrfanView. Der Name ist aus dem Vornamen seines Entwicklers Irfan Škiljan und dem englischen Wort view abgeleitet.


IrfanView

Irfan View ist eigentlich ein Medienbetrachtungsprogramm kann aber aus der Zwischenablage eingefügte Programme in eine Vielzahl von anderen Formaten speichern, per TWAIN Schnittstelle auf Scanner zugreifen, Stapelverarbeitung von Bildersammlungen durchführen und auch Videos in unterschiedlichen Formaten abspielen. Daneben bietet es auch eine Vielzahl von Plugins wodurch es noch erweitert wird. Besonders interessant für mich ist die schnelle Anpassung der Bildgröße und die gute Zusammenarbeit mit der Zwischenablage.

IrfanView ist ein im privaten Gebrauch kostenloser Bildbetrachter und kann auch an Schulen, Universitäten, Bibliotheken, Museen, in humanitären Organisationen oder Feuerwehr kostenfrei genutzt werden. Daneben kann aber auch eine Lizenz für 10 Euro bezogen weden (siehe irfanview.com - Was ist Irfanview?).

Das Programm selbst kann auf irfanview.com bezogen werden und unterstützt auch mehrere Plugins für die Oberfläche (unter Options->Change Language) kann die Sprache umgestellt werden. Beim Download ist es empfehlenswert sich die 32 Bit Version herunterzuladen, die auch externe Plugins unterstützt. Neben der Software selbst empfiehlt es sich auch direkt alle Plugins mit herunterzuladen.

Manche ältere Plugins wie Riot werden nicht in der 64 Bit Version unterstützt (nur im Kompatibilitätsmodus) so dass ich hier die 32 Bit Variante bevorziehen würde.Sofern Sie also nicht extrem große Medien betrachten wollen, ist dieses vielleicht die bessere Wahl.

Auf Support IrfanView kann eine Lizenz für das Programm erworben werden.
 

RIOT - Radical Image Optimization Tool

Plugin
Entwickler: Lucian SABO
URL: riot-optimizer.com
Lizenz:
Personal & don profit usage: Freeware
Commercial usage: donation required (12 USD / 10 EUR)

Eines der unter IrfanView von mir genutzten Programme ist RIOT. Das Programm kann unter https://riot-optimizer.com/ heruntergeladen werden und erkennt bei der Installation auch direkt, dass es als Plugin in Irfanview installiert werden kann. Daneben unterstützt es als DLL noch XnView und GIMP.

RIOT Plugin Setup

Von meinen Erfahrungen her ist es empfehlenswert wenn IrfanView als Beispiel hier in der 32 BIT Variante installiert ist, da dann Riot auch direkt das Plugin installieren kann.


Unter IrfanView kann ich nun Bilder unter:
  • Datei
  • Speichern fürs Web... (Plugin)
speichern und lande hier in die RIOT Oberfläche in der ich zwischen unterschiedlichen Formaten wechseln kann.

RIOT Optimize Image

Hier bekomme ich auch direkt die Dateigröße ja nach gewählter Komprimierung und Format angezeigt. Gerade für Internetseiten mit Erläuterungen wie hier im Blog ist das auch in Hinblick auf die Ladezeit praktisch.

Hintergrund: Bildformate fürs Web


Im Blogartikel "RIOT Bilder fürs Web optimieren (Plugin für Irfanview)" hatte ich 2012 auf einen älteren Artikel (2010) zu unterschiedlichen Bildformaten verwiesen (Webarchivversion von "JPG gegen GIF und PNG - Finde das ideale Dateiformat für Bilder" auf http://webstandard.kulando.de/post/2010/03/08/jpg-gegen-gif-und-png-finde-das-ideale-dateiformat-fuer-bilder)  leider scheint die Domain mittlerweile verkauft zu sein, so dass hier kein direkter Zugriff mehr möglich ist.

David (dkeu.de) hat aber unter "Welches Bildformat ist das Richtige? JPG, PNG, WebP, GIF und SVG im Vergleich" auf selbstaendig-im-netz.de einen vergleichbaren Artikel zu den einzelnen Bildformaten geschrieben.


An der Frage, welches Bildformat nun genutzt werden kann setzt dieses Plugin an :-).

Auch wenn die Anwendung für sich Freeware ist, kann über Paypal die Weiterentwicklung unterstützt werden. Dieses ist über die Schaltfläche Donate über About in der RIOT Oberfläche direkt möglich.

RIOT About Donation

Hier werden 12 USD oder 10 EUR vorgeschlagen und könenn per Paypal als "Verwendungszweck: Radical Image Optimization Tool" aus der App direkt versandt werden.

Eine Registirierung des Plugins erfolgt dadurch nicht, so dass der Hinweis weiterhin erhalten bleibt.

In der aktuellen Version weist das Plugin auch darauf hin  "Commercial usage: donation required". Da ich dieses Programm aber tatsächlich sinnvoll finde und mir nicht immer Gedanken machen möchte welches Bildformat nun perfekt geeignet ist ist so eine Donation auch schnell ausgeführt.
 

Fazit:


Gerade durch die unterschiedlichen Funktionen überzeugen dann alle drei Programme und besonders Microsoft Windows hat mich mit der Nachfolge des Snipping Tools sehr beeindruckt. :-)

Vielleicht hilft diese Auswahl an Software ja auch der ein oder anderen Person weiter.

Neben Screenshots nutze ich auch weitere Programme zur Video und Bildbearbeitung.

Gerade für Demonstrationen einer bestimmten Software kann ich hier den Artikel "Videoaufzeichnung für Dokumentationen oder Onlineschulungen von Software nicht nur für elearning oder digitale Lehre" empfehlen womit ich mich eine ganze Weile auseinander gesetzt habe.

Ergänzend dazu ist übrigens auch das durch Thomas Harmes entwickelte Programm "Webcam auf dem Desktop anzeigen für Webinare und Videos" auf harmes.de einen Blick wert, was ein frei positionierbares Videobild der Webcam bspw. in Videokonferenzen ermöglicht und so flexibler als die eingeblendete Webcam der Videokonferenzsoftware ist.

Wenn es um Bildbearbeitung selbst geht (und hier nicht direkt meine Frau frage) habe ich in den Softwareempfehlungen auch noch einige Programme zur Video und Bildbearbeitung zusammengestellt. Für meinen privaten Workflow sind dieses aber tatsächlich die Programme die ich absolut empfehlen kann und sich in meiner Praxis auch bewährt haben.
 

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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Freitag, 30. Oktober 2020
17:03 Uhr

Videoaufzeichnung für Dokumentationen oder Onlineschulungen von Software nicht nur für elearning oder digitale Lehre (openShot, OpenBrodcastStudio, XMIND)

In letzter Zeit habe ich auch einige Unterseiten meiner Internetpräsenz massiv überarbeitet. Dieses betrifft »Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit« mit besondern Schwerpunkt auf das Thema VG Wort aber auch  »Mein Arbeitsplatz für Andreas-Unkelbach« oder auch »Software / Tools Empfehlungen« auf meienr Seite.

Neben der derzeitigen Arbeit an einem neuen gemeinsamen CO-Buchprojekt habe ich mich auch für Onlineschulung sowie Dokumentation von berichten mit Videoaufzeichnungen beschäftigt durch die ich nun die Möglichkeit habe sowohl ein Systemverhalten besser festzuhalten als auch Übungen für eine Onlineschulung vorab aufzuzeichnen und später zur Verfügung zu stellen.

Für die Videobearbeitung und Videoerstellung nutze ich zwei Programme die mich persönlich dadurch begeistert haben, dass sie exakt meinen Bedüfnissen entsprechen.

Videoaufzeichnung

 

Kurzbeschreibung:OBS Open Brodcaster Software
URL: https://obsproject.com/de
PortableApp: OBS Studio Portable - live streaming and recording software
Gerade bei der Aufnahme von Anwendungen, zum Beispiel für eine Onlineschulung, ist OBS ein geniales Tool. Es kann mehrere Quellen einbinden (Fenster, Bildschirm, Medien) und diese entsprechend auch arangieren. So ist hier Bild in Bild möglich aber auch die Dokumentation einer gesamten Anwendung oder auch Aufzeichnung des Geschehen am Rechner.


Für die Videoaufzeichnung nutze ich OBS Open Brodcaster Software dass sowohl lokal installiert als auch portabel am USB Stick am Laufen ist.

Die Anwendung kann sowohl für Streaming, Videoaufzeichnung oder als Virtuelle Kamera genutzt werden, dei dann in einer Videokonferenz als Quelle genutzt werden kann.

Anwendung Open Broadcast Studio (OBS)

Für mich ist hier besonders die Videoaufzeichnung ein Thema, so dass ich nur eine Szene hinzugefügt habe und bei Quelle die Option der Bildschirmaufnahme gewählt habe. Hierdurch wird alles am zweiten Monitor aufgezeichnet sobald ich auf Aufnahme starte klicke und es besteht die Möglichkeit hier auch Fenster die sich zum Beispiel unter SAP öffnen aufzuzeichnen. Daneben gibt es aber auch noch weitere Quellen die sich auch in der Größe verschieben lassen, so dass ich am Hauptscreen (wo derzeit meine Seite zu sehen ist) auch ein Hintergrundbild oder Video in Video betreiben könnte.

Open Broadcast Studio weitere Quellen

Eine weitere Möglichkeit ist es hier als Videoaufnahmegerät die integrierte Webcam zu nutzen und über diese das Videobild der Webcam als weitere Quelle zum Beispiel ergänzend zur Bildschrimaufnahme zu ergänzen.

OBS: Videoaufnahme mit Webcam als Quelle

Eine Alternative ist das durch Thomas Harmes entwickelte Programm "Webcam auf dem Desktop anzeigen für Webinare und Videos" auf harmes.de.

Unter den Einstellungen im Menü
  • Datei
  • Einstellungen
Kann über die Rubrik Video die Größe der Basis-(Leinwand) (auf die die einzelnen Quellen eingebunden und als Objekte in der Größe eingebunden werden können und uner Ausgabe auch das Ausgabeformat für Streaming sowie für AUfnahmen festgehalten werden.

Als AUsgabeformat steht hier
  • mp4
  • flv
  • mov
  • mkv
  • ts
  • und m3u8
zur Verfügung. Die Verarbeitung kann per Encoder über die Hardware oder per Softwarecode erfolgen. Im Blog der Arbeitsgruppe "Medien und E-Learning an der JLU Gießen" im Rahmen der Webserie "eStories: Logbuch zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre"  wird die Software im Beitrag "Screencast mit OBS Studio / Open Broadcaster Software" näher vorgestellt.

Ebenso hat die Hochschule MIttweida auf Youtube im Beitrag "E-Learning: Bildschirm und mehr aufzeichnen mit OBS Studio" die Software näher vorgestellt.

Videobearbeitung

 

Kurzbeschreibung: OpenShot Videobearbeitung
URL: https://www.openshot.org/de/
PortableApp: OpenShot Portable full-featured video editor
Auf mehreren Spuren können hier Medien (Video, Bild, Ton) geschnitten werden und das Ergebnis direkt unter anderen als MP4 Datei erstellt werden. Dabei hat mich bei der Software sowohl die einfach zu erlernende Oberfläche als auch der OpenSource Gedanke angesprochen.


Zur Videobearbeitung nutze ich die Software OpenShot Video Editor. Hier können auf mehreren Spuren einzelne Medien eingebunden werden und als Projekt gespeichert werden. Dieses kann dann sowohl Video, als auch Bilder oder Audio sein. So hat hier meine Frau bspw. einen kurzen Videospot für meine Videoserie zusammengestellt.

OpenShot Video Editor Hauptfenster

Neben Video und Audio Dateien können hier auch Bilder auf den einzelnen Spuren arrangiert werden (wobei die niedrigeren Spurnummern oberhalb der unteren Spuren eingeblendet werden als Vodergrund quasi), so dass auch einzelne Bilder als Animation genutzt werden können.

Sagen Sie mal, Herr Unkelbach ...

Für den Einspieler "Sagen Sie mal, Herr Unkelbach ... " sind so acht Einzelbilder verwendet worden, die mit Musik und Türklopfgeräusche unterlegt worden sidn.

Auch hier habe ich unter (Software)-tools einige praktische Seiten hinterlegt.

Für einen Einstieg in diese Software kann ich den Artikel von Mirco Lang auf Tutonaut.de "Videos mit OpenShot schneiden und arrangieren – mit Video" sehr empfehlen, der einen umfassenden Überblick in die Software samt Video zur Videoerstellung anbietet.

Drehbuch schreiben

 

Kurzbeschreibung XMIND:
Die hier kurz vorgestellte Software habe ich etwas ausführlicher im folgenden Artikel beschrieben: Unkelbach, Andreas: »Mindmapping und Sketchnotes im Beruf nutzen für Brainstorming oder Mind Mapping mit XMIND« in Andreas Unkelbach Blog (ISSN: 2701-6242) vom 14.2.2016, Online-Publikation: https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=680


Insbesondere für die Vorbereitung eines Videos habe ich mir eine Mindmap erstellt in der die einzelne Abschnitte, Fragen und Punkte festgehalten worden sind, auf die ich im Video eingehen mag. Anfangs hatte ich hier, quasi wie beim Teleprompter, Fragen und Antworten aufgenommen, aber hilfreicher war es dann doch nur Fragen und Stichwörter festzuhalten, wie beim Video zum Migrationscockpit und Migrationsobjektmodellierer zu sehen ist.

Drehbuch mit Mindmap XMIND

Sicherlich gibt es auch Webtools die das übernehmen, aber mit einer vertrauten Software fällt mir das schon etwas leichter :-)

E-Learning nicht nur an Hochschulen

Die Arbeitsgruppe Medien und E-Learning der Justus-Liebig-Universität Gießen bietet einen  E-Learning-Wegweiser mit Möglichkeiten des Einsatzes neuer Medien in der Hochschullehre mit einer Auswahl von Methoden und Werkzeugen die sicherlich nicht nur im Hochschulumfeld sondern auch für andere digitale Weiterbildungsprodukte interessant ist. Dabei werden als Veranstaltungen Vorlesungen, Seminare und Übungen , Tutorien und Praktika unterstützt. Diese Seiten dürftne nicht nur im Rahmen eines digitalen oder Hybridsemester für einige interssant sein und einige Anregungen bieten.

Virtuelle Lehre / Online-Schulungen

Für meine eigene Online-Schulung hatte ich die Gelegenheit der Technologie- und Innovationszentrum Gießen GmbH (TIG GmbH)  kurzfristig ein Büro auf Zeit mieten zu können.

TIG-GmbH.de Konferenzraum

Hier konnte ich dann die Aufnahmen direkt verwenden und entsprechend per Mikrofon und Streaming dank stabiler Internetanbindung per WLAN die Online-Schulung anbieten.

Neben Streaming einer Online-Schulung war aber auch die Aufnahme für die Videos zum Berichtswesen und Controlling mit SAP CO von daheim aus zwar anstrengend aber insgesamt empfinde ich diese Setup ebenfalls sehr gelungen.

Video-Setup "Sagen Sie mal, Herr Unkelbach ..."

Die entsprechend eingesetzte Hardware und Software habe ich ebenfalls hier auf der Seite näher erläutert:

Virtuelle oder Digitale Lehre

Besonders im Hochschulbereich hat sich nicht nur die Lehre diverser digitaler Formate zugewandt auch im Bereich der Hochschulverwaltung sind Themen wie Onlinekonferenzen, Videotutorials oder auch Online-Formate wie Schulungen oder virtuelle Konferenzen mit moderner Technik umgesetzt. Dabei gibt es nicht nur Webkonferenzsoftware sondern auch Formate die sich um die Moderation und Planung von Webkonferenzen kümmert. Insgesamt eine spannende Entwicklung deren Ergebnisse hoffentlich auch in der Zukunft beibehalten werden kann.

Fazit

Beide hier im Artikel vorgestellten Softwareprodukte haben für mich den Vorteil, dass diese einfach zu bedienen sind und genau auf meine Zwecke hin geeignet sind. Für kreativere Menschen (oder Menschen die wie ich das Glück haben Claudia (Unkelbach Art / Shop) an ihrer Seite zu haben) habe ich auch andere von ihr genutzten Tools im Abschnitt "Video und Bildbearbeitung" verlinkt.

Die Ergebnisse der mit ihr gemeinsam produzierten Videos zum Themenumfeld SAP Controlling und Berichtswesen können auf der Seite "Andreas Unkelbach - Sagen Sie mal, Herr Unkelbach... 🎥" betrachtet werden.

Sollten Sie Interesse an der verwendeten Hardware für unsere Videoausrüstung haben verweise ich gerne auf den Abschnitt "Streaming, Videokonferenz, Video".

 

Hinweis:

Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit"  und wird von mir regelmäßig aktualisiert.




Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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unkelbach.link/et.reportpainter/

Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Mittwoch, 9. September 2020
22:19 Uhr

Hintergrund ISSN 📰 für Andreas Unkelbach Blog - Hintergrund ISSN für Onlinepublikationen wie Blog (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)

Im Artikel "Die wissenschaftliche Suchmaschine Google Scholar - Recherche und eigenes Profil eintragen #autorenleben" bin ich schon einmal darauf eingegangen, dass ich für meine Onlinepublikation "Andreas Unkelbach Blog" nicht nur ein Profil bei Google Scholar angelegt habe sondern mich auch mit der Einbindung einer ISSN beschäftigt habe.

Was ist eine ISSN für fortlaufende Publikationen / Zeitschriften oder Onlinepublikationen

Die Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (engl. International Standard Serial Number, ISSN) ist eine Nummer, die Zeitschriften und Schriftenreihen eindeutig identifiziert. Von Büchern dürfte das Gegenstück zur ISSSN die ISBN als Internationale Standardbuchnummer (englisch International Standard Book Number, ISBN) bekannt sein.

Wie in folgender Abbildung zu sehen teilt mir das nationale ISSN-Zentrum für Deutschland für meine Onlinepublikationen folgende ISSN zu

Andreas Unkelbach Blog ISSN 2701-6242

die ich nun sowohl auf der Seite selbst als auch in den Meta Angaben meiner Seite eingebunden habe. Damit sollten auch Artikel aus "Andreas Unkelbach Blog" innerhalb von Google Scholar oder auch durch andere Seiten zitierbar und noch ein Stück besser auffindbar sein.

ISSN 2701 - 6242

Im Wikipedia Eintrag "Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke" sind nähere Erläuterungen zum Aufbau und Geschichte der ISSN zu finden.

Hintergrund ISSN für Blogs

Die Konferenz der Direktoren der nationalen ISSN-Zentren hat sich 2013 darauf verständigt, dass auch wissenschaftliche Blogs und Blogs von allgemeinem Interesse eine ISSN erhalten können. Dabei sollen die gleichen Kriterien wie für fortlaufende Sammelwerke für die Zuteilung einer ISSN angewendet werden, so dass Blogs entweder den Kriterien einer wissenschaftlichen Publikation oder allgemeinen Interesse entsprechen müssen.

Der Aufbau einer ISS-Nummer (ISSN) besteht aus acht Ziffern, die durch einen Bindestrich in zwei Gruppen zu je vier Ziffern unterteilt sind. Formal basiert die ISSN auf die DIN ISO 3297. Dabei sind die Ziffern nicht sprechend, so dass anhand der ISSN nicht abgelesen werden kann, aus welchem Sprachgebiet oder Verlag die Publikation stammt. Die letzte Ziffer der ISSN ist wiederum eine Prüfziffer, so dass die eigentliche ISSN aus 7 individuelle Ziffern besteht.

Antragsverfahren ISSN und Vorraussetzungen

Als fortlaufende Veröffentlichungen, die nummeriert oder datiert erscheinen, können auch reine Online-Publikationen/Blogs eine ISSN kostenlos bei der DNB beantragt werden. In der Bundesrepublik Deutschland ist eine ISSN, im Geensatz zu anderen Ländern, nicht verpflichtend kann aber kostenfrei beantragt werden.

In der FAQ dazu wird darauf hingewiesen, dass "Bei der Zuteilung einer ISSN wird ausschließlich geprüft, ob die Veröffentlichung den formalen Kriterien einer fortlaufenden Veröffentlichung nach den ISSN-Definitionen entspricht. Es findet dabei keine inhaltliche Prüfung oder Bewertung der Qualität der darin veröffentlichten Artikel oder Beiträge statt."

Das Nationale ISSN-Zentrum für Deutschland ist bei der Deutschen Nationalbibliothek angesiedelt. Hier sind auf der Seite https://www.dnb.de/issn festgehalten welche Vorraussetzungen zur Einbindung einer ISSN erforderlich sind.

Neben der Einbindung der ISSN auf der Titel oder Impressumsseite ist auch der Titel der Publikation an prominenter Stelle auf der Startseite einzutragen. Hier gab es beim ersten Versuch eine ISSN zu beantragen auch gleichzeitig Hinweise per Mail welche Punkte ich noch nachbessern sollte, damit meine Seite den förmlichen Anforderungen entsprechen konnte.

Danach wird per Mail die ISSN mitgeteilt und sie kann auf der Internetseite eingebunden werden. Dieses sollte zumindest auf der Titelseite / Impressum geschehen. Persönlich hielt ich es für sinnvoll dieses im Kopf und Fuß der jeweiligen relaventen Sieten einzubinden.
 

Katalogeinträge DNB und Zeitschriftendatenbank.de sowie ISSN Portal

Ein schöner Effekt war es, dass meine Seite mit ihren Artikeln als Quelle in verschiedenen Katalogen als "Eintrag zur Onlinepublikation"  für "Andreas Unkelbach Blog" hinterlegt worden ist. Auf einige dieser Kataloge bin ich nun wie folgt eingetragen.
 
  • Eintrag Deutsche Nationalbibliothek
    http://d-nb.info/1216640289
    • Art des Inhalts: Weblog
    • Titel: Andreas Unkelbach Blog
    • Verlag: Gießen: Andreas Unkelbach
    • Zeitliche Einordnung: Erscheinungsdatum: [2004]-
    • Erscheinungsfrequenz: unregelmäßig
    • Umfang/Format: Online-Ressource
    • URL: https://www.andreas-unkelbach.de (Verlag) (kostenfrei zugänglich)
    • ISSN: Autorisierte ISSN: 2701-6242 Andreas Unkelbach Blog
    • Sprache(n): Deutsch (ger)
    • Anmerkungen: Gesehen am 27.08.2020
    • Sachgruppe(n): 050 Zeitschriften, fortlaufende Sammelwerke
  • Eintrag Zeitschriftendatenbank (zdb-katalog.de)
    https://ld.zdb-services.de/resource/3035507-2
    • Andreas Unkelbach Blog
      Gießen: Andreas Unkelbach 2004 -
      https://www.andreas-unkelbach.de [Verlag] kostenfrei zugänglich
    • ZDB-ID: 3035507-2
    • Titel: Andreas Unkelbach Blog
    • Erschienen Gießen: Andreas Unkelbach
    • Erscheinungsverlauf: 2004 -
    • Anmerkung: Online-Ressource
      Gesehen am 27.08.2020
    • Standardnummern: Autorisierte ISSN: 2701-6242
    • URL: https://www.andreas-unkelbach.de [Verlag] kostenfrei zugänglich
    • Sacherschließung: DDC-Sachgruppen der ZDB 050 Zeitschriften, fortlaufende Sammelwerke
    • Erscheinungsform: Zeitschrift; Weblog
    • Sprache: Deutsch
    • Erscheinungsland: Deutschland
    • Medientyp: Online-Ressource
    • Erscheinungsfrequenz: unregelmäßig, sonstige
    • IDN: 1216640289
  • Eintrag internationales ISSN Portal (https://portal.issn.org/)
    https://portal.issn.org/resource/ISSN-L/2701-6242
    • Key-title: Andreas Unkelbach Blog
    • Title proper: Andreas Unkelbach Blog
    • Country: Germany
    • Last modification date:28/08/2020
    • Type of record: Confirmed
    • ISSN Center responsible of the record: ISSN National Centre for Germany
  • HeBIS aber auch andere (Hochschul)bibliothekskataloge)
    • Titel: Andreas Unkelbach Blog
    • Veröffentlicht: Gießen : Andreas Unkelbach, [2004]-
    • Umfang: Online-Ressource
    • Format: E-Journal/ Datenbank
    • Sprache: Deutsch
    • Schlagworte: Weblog
Die Einträge beschreiben recht gut meine Onlinepublikation und dürften auch entsprechende Angaben enthalten, damit Artikel von ihr in anderen Publikationen zitiert werden können. Insbesondere die Aufnahme in den Hochschulbibliotheken freut mich besonders, auch wenn hier schon meine anderen Bücher teilweise gelistet sind :-).

Bei meiner ersten Publikation hat mich die Aufnahme meines Buches in Hochschulbibliotheken ebenfalls sehr gefreut, wobei ich noch mehr davon beeindruckt war, als ich mein Buch im Bücherregal finden konnte:

Schnelleinstieg ins SAP Controlling - 1. Auflage aus 2015


Hier verweise ich gerne auf meinen Artikel "Jahresrückblick auf mein Buch »Berichtswesen im SAP®-Controlling« " sowie auf meine bisherigen Publikationen.

Ablieferungspflicht von Onlinepublikationen ("Belegexemplare")

Zur "Sammlung unkörperlicher Medienwerke" (Veröffentlichungen im Internet die auch Netzpublikationen oder Online-Ressourcen genant werden) sind auf der Seite http://www.dnb.de/ablieferungnp entsprechende Anleitungen veröffentlicht in welcher Form "Belegexemplare" an die DNB per Webformular gesandt werden. Dieses ist insbesondere bei EPUB oder PDF Dokumenten erforderlich und kann auch per XML in verschiedenen Formaten automatisch eingespielt werden.

Langzeitarchivierung von Websites durch die DNB

Die Netzpublikationen werden von der DNB erschloßen und archiviert, so dass eine Langzeitverfügbarkeit und Authentizität der Werke sichergestellt wird. Für registrierte Nutzerinnen und Nutzer können auf diese Medien in den Lesesälen in Leipzig und Frankfurt und Main zugegriffen werden.  Nähere Informationen hierzu finden sich auf https://www.dnb.de/netzpublikationen :-) 

Für Onlinepublikationen, wie "Andreas Unkelbach Blog" die in Form einer Website zur Verfügung gestellt werden erfolgt ein automatisiertes Verfahren, so dass in definierten Zeitabständen die Webpräsenz in den Bestand der Deutsche Nationalbibliothek aufgenommen wird und im Webarchiv zur Verfügung gestellt wird. Die Seiten werden im  Webharvesting-Verfahren. gesammelt. Auf irights.info gibt es im Beitrag "Internet-Archivierung: Was bleibt vom Web?" ein Interview mit Ute Schwens der stellvertretende Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek am Standort Frankfurt am Main zu diesem Thema vom 31. Januar 2018.



 

Akademische Suchmaschinenoptimierung ASEO

Ein weiteres Thema, gerade für Internetseiten ist auch immer Auswirkungen auf SEO (englisch search engine optimization (SEO)) sprich die Suchmaschinenoptimierung. Tatsächlich ist diese auch immer stärker im Bereich der akademischen oder wissenschaftlichen Welt relevant geworden, was ein Artikel aus 2014 "ASEO: Akademische Suchmaschinenoptimierung lohnt sich" aber auch eine Publikation der Universität Graz zum Thema "Gefunden werden! Publikationen besser sichtbar machen durch Academic SEO"  (Link zum PDF) zeigt. Dieser Vortrag von Karin Lackner, Lisa Schilhan, Christian Kaier (UB Graz Publikationsservices) und Heinz Wittenbrink (FH Joanneum Journalismus und Public Relations) wird von der Universitätsbibliothek Graz angeboten (siehe "Gefunden werden! ASEO (Academic Search Engine Optimization) für Publikationen") und ist neben anderen Materialien auf der Seite der UB online abrufbar.

Die Vortragsfolien des Workshops "Sichtbarkeit und ASEO - Publikationen mit Academic Search Engine Optimization besser sichtbar machen" der am 11. November 2019 an der Universität Graz stattgefunden hat sind unter folgender Quelle abrufbar:

Schilhan, Lisa, Kaier, Christian, & Lackner, Karin. (2019, December). Sichtbarkeit und ASEO - Publikationen besser sichtbar machen durch Academic Search Engine Optimization. Zenodo. http://doi.org/10.5281/zenodo.3569323

Für "wissenschaftliche" Autoren kann es tatsächlich interessant sein in wissenschaftlichen Suchmaschinen, die meist auf sematische Suchmaschinen beruhen, ein entsprechendes Profil anzulegen. Persönlich habe ich sowohl bei Google Scholar als auch Microsoft Academic ein eigenes Profil angelegt bzw. um persönliche Daten aktualisiert. Je nach fachlicher Disziplin kann es hier Erkenntnisse geben in welchen Bereich eine Suchmaschine die eigenen Texte einsortiert.

Nachtrag (Artikelempfehlung von autorenwelt / sinas-geschichten.de) :
Bei aller Begeisterung für SEO und entpsrechende Technik sollte aber weiterhin nicht für die Suchmaschine sondern für Besuchende geschrieben werden. Daher mag ich an dieser Stelle gerne einen Hinweis auf den Artikel "Wie Search Engine Optimization die Schreibstimme verändert" von Sina Bennhardt hinweisen die zu Recht darauf hinweist, dass trotz SEO auch weiterhin die eigene Stimme bewahrt bleiben sollte. Danke dafür.


 

Fazit / Vorteile einer ISSN für meine Onlinepublikation / Blog

In meinen Augen hat eine ISSN, ebenso wie eine ISBN, den Vorteil, dass eine Publikation direkt zugeordnet werden kann. Zugegeben unter Andreas Unkelbach Blog dürfte es nicht so wahrscheinlich sein, dass noch jemand Texte veröffentlicht, aber dennoch ist der Name selbst nicht so ungewöhnlich. Ferner sehe ich, gerade in Hinblick auf die Quellenangabe bei Google Scholar, den Vorteil, dass meine Onlineartikel leichter zitiert werden können und damit einer Zeitschrift (quasi als Onlinejournal) gleichgestellt sind. Durch die Aufnahme in der ZDB oder auch DNB kann es auch zu einer erhöhten Sichtbarkeit, insbesondere im Hochschulumfeld, kommen und dann ist es auch gefühlt ein weiterer Schritt in Richtung einer "wissenschaftliche Publikation" die ich neben meinen Büchern und sonstigen Publikationen nachgehen kann.



Neben den Onlinepublikationen, Büchern und Vorträgen sind auch weitere Themen rund um das Autorenleben für mich relevant. In 2020 habe ich dazu die Seite "Steuererklärung für das laufende Geschäftsjahr sowie Finanzen, Nebentätigkeit, Selbstständigkeit und VG Wort Vergütung"  erheblich ausgebaut, so dass nun hier auch Themen wie:
  • Steuern und Selbstständigkeit
  • Onlinewerbung im Web
  • Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Autor und Blogger
  • Autorenleben in Nebentätigkeit
behandelt werden und die hier gesammelten Informationen entsprechend am Wachsen sind.
 

Hinweis:

Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit"  und wird von mir regelmäßig aktualisiert.




Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Sonntag, 23. August 2020
14:53 Uhr

Die wissenschaftliche Suchmaschine Google Scholar - Recherche und eigenes Profil eintragen (Akademische Suchmaschinenoptimierung / Academic Search Engine Optimazation ASEO)

Im Rahmen der Serie "Wissenschaftliche Datenbanken" stellt die Universitätsbibliothek der Justus-Liebig-Universität Gießen Google Scholar vor. Diese können innerhalb des Youtube Kanals der Universitätsbibliothek Gießen unter anderen Über die Playlist "Playlist "Wissenschaftliche Datenbanken" inkl. Miniserie #5 Suchtechniken" aufgerufen werden.

Das entsprechende Video stellt nicht nur Google Scholar als Recherchemöglichkeit für wissenschaftliche Quellen vor sondern erläutert auch, wie die Suchmaschine mit der eigenen Hochschulbibliothek verknüpft werden kann und auch weitere relevante Quellen sowie eine Einordnung der gefunden Texte genutzt werden können.

Das Video aber auch die anderen Folgen der Serie ist sicherlich nicht nur für Forschende und Studierende interessant sondern kann auch für die Recherche zu Dokumentationen oder auch für Autor:innen spannend sein.


(c) https://www.youtube.com/watch?v=ukQR2HMQnVI

Auf einige der hier angesprochenen Punkte möchte ich nun besonders im folgenden Artikel eingehen mit einen besonderen Schwerpunkt für Blogs als wissenschaftliche Quellen und wie diese auch in Google Scholar aufgenommen werden kann.

Der folgende Artikel ist praktisch aus Sicht von Autor:innen geschrieben die ebenfalls in Google Scholar gelistet werden wollen.
 

Autor_innen Profile in Google Scholar

Im dargestellten Video wurde auf das Thema Autor_innen-Profile schon eingegangen.

Als kleine Ergänzung zu der beschriebenen Recherche möchte ich hier im Artikel noch darauf eingehen, wie das eigene Blog als Quelle für Google Scholar hinzugefügt werden kann und wie die Pflege des eigenen Profils möglich ist. Dazu ist, wie bei anderen Diensten von Google auch, ein Google Account erforderlich sowie die Notwenidgkeit, dass Google die eigene Seite als für Google Scholar relevant betrachtet.

Durch die Pflege eines eigenen Profils können Fundstellen neu gegliedert werden und es kann der "Impact" eingesehen werden.

Zitate aus Google Scholar

Besonders praktisch empfinde ich, dass hier direkt eine Notation für Zitate mit aufgeführt wird, aber auch die eigene Person noch einmal ausführlicher vorgestellt werden kann.

Blogartikel als Quelle innerhalb Google Scholar zitieren



Das eigene Profil in Google Scholar


Daneben kann auch das eigene Profil um weitere Angaben, wie auch derzeit noch nicht vorhandenen Quellen ergänzt werden.

Eigenes Profil in Google Scholar

Dabei sind die einzelnen Veröffentlichungen mit Quelle sowie Erscheinungsdatum aufgeschlüsselt und es besteht die Möglichkeit auch noch manuell unterschiedliche Quellen hinzuzufügen.

Manuelle Quelle in Google Scholar eintragen

Als Quellen stehen folgende Medien zur Verfügung:
  • Zeitschrift
  • Konferenz
  • Kapitel
  • Buch
  • Abschlussarbeit
  • Patent
  • Gerichtsverhandlung
  • und sonstiges
Je nach manuell hinzugefügten Artikel stehen dann auch unterschiedliche Datenfelder zur Verfügung. Es handelt sich jedoch nur um Texteinträge, so dass hier keine Links ergänzt werden können.

Quelle in Google Scholar hinzufügen

Damit ein eigenes Profil in Google Scholar angelegt werden kann müssen jedoch erst einmal Quellen zur eigenen Person in Google Scholar vorhanden sein. In meinen Fall hätte ich gedacht, dass die bisherigen Publikationen als Bücher nicht nur in Google Books sondern auch in Google Scholar aufgelistet sind. Für meine eigene Bücher konnte ich hier aber keine Fundstelle finden. Dafür ist meine Frau (unkelbach.art / schattenbaum.net ) mit ihren Buch "PHP für dich" online als wissenschafltiche Quelle gelistet :-).

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Onlinequellen indiziert werden. Dazu zählen auch Blogs, sofern diese bestimmte Vorraussetzungen erfüllen.

Onlinepublikation Andreas Unkelbach Blog
Seit 2004 veröffentliche ich hier regelmäßig Artikel zum Themenbereich Berichtswesen und Controlling mit SAP aber auch zu anderen it nahen Themen rund um Hochschulcontrolling und Hochschulberichtswesen aber auch andere Themen die sowohl im Studium der Betriebswirtschaftslehre als auch meinen eigenen Studienschwerpunkten Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht aber auch privaten Interesse entsprechen.


Die Berücksichtigung in Google Scholar ist technisch über sogenannte META-Tags, die im HTML Code der Internetseite hinterlegt sind, gelöst. Ein vergleichbares Thema ist unter "Strukturierte Daten auf Website oder Semantisches Web (schema.org)" zu finden.

In der Hilfe von Google Scholar ist unter: "Inclusion Guidelines for Webmasters" beschrieben, welche META-Tages hier obligatorisch oder verpflichtend einzutragen sind.

Dabei sind die verwendeten Daten vergleichbar zum Dublin Core als bibliographisches Datenformat, dass von der st die „Dublin Core Metadata Initiative“ (DCMI) gepflegt wird (siehe Wikipedia: "Dublin Core")
 

Obligatorische META Tags für Google Scholar

  • "citation_title" - hier wird der Titel des Artikels eingetragen
    Innerhalb des DublinCore wäre dieses gleichzusetzen mit DC.title
  • "citation_author" - hier werden die Autor:innen zum Artikel eingetragen. Dieser Meta-Tag kann auch mehrfach verwendet werden, sofern mehrere am Artikel mitgeschrieben haben. Es muss mindestens eine Angabe erfolgen.
    Innerhalb des Dublin Core wäre dieses  DC.creator.
  • "citation_publication_date" - dieses dürfte wohl am ehesten probelamtisch umzusetzen sein. Hier ist das Publikationsdatum einzutragen.
    Es kann sowohl ein Erscheinungsjahr als auch das Publikationsdatum im Format JAHR/MONAT/TAG genommen werden.
  • "citation_fulltext_html_url" - die URL zum Artikel, sofern diese im HTML Format angegeben wird.
 

Optionale META-tags für Google Scholar

Optional können noch weitere Tags mit angegeben werden.

Dieses können
  • "citation_journal_title" - für den Titel der Gesamtpublikation sein (in meinen Beispiel ist dieses der Blogname

aber auch weitere Angaben sind hier möglich. Eines für mich in der Zukunft wichtiges Meta Tag ist die Anagbe einer ISSN durch den Meta Tag:
  • "citation_issn" - für die ISSN die mittlerweile auch für reine Onlinetexte, wie Blogs vergeben wird.
Konkret sehen diese Meta Tags bei mir im Artikel wie folgt aus:

<meta name="citation_title" content="Artikel zum Thema Die wissenschaftliche Suchmaschine Google Scholar - Recherche und eigenes Profil eintragen" />
<meta name="citation_author" content="Andreas Unkelbach" />
<meta name="citation_publication_date" content="2020/8/23" />
<meta name="citation_journal_title" content="Andreas Unkelbach Blog" />
<meta name="citation_fulltext_html_url" content="https://www.andreas-unkelbach.de/blog/?go=show&id=1121" />
<meta name="dc.Contributor" content="Unkelbach, Andreas" />
<meta name="dc.Title" content="Artikel zum Thema Die wissenschaftliche Suchmaschine Google Scholar - Recherche und eigenes Profil eintragen" />
<meta name="dc.Date" content="2020/8/23" />
<meta name="citation_publisher" content="Andreas Unkelbach Blog" />

<meta name="citation_issn" content="2701-6242" />


Dabei ist allerdings zu beachten, dass die ISSN für mein Blog hier noch nicht enthalten ist. Diese habe ich erst vor ein paar Tagen beantragt und werde diese dann auch im Quelltext sowie Impressum als auch am Ende des Artikels ergänzen. Mittlerweile ist auch für mein Blog als Onlinepublikation die ISSN erfolgreich durch die Deutsche National Bibliothek zugeteilt worden, so dass mein Blog nun bei Zitaten mit einer ISSN versehen werden kann und nicht nur bei der DNB sondern auch in der ZDB gefunden werden kann.
 

ISSN für Onlinepublikation / Blog beantragen


Eine ISSN ist vergleichbar zur ISBN und kann für fortlaufende Veröffentlichungen, bspw. Zeitschriften, beantragt werden.

Als fortlaufende Veröffentlichungen, die nummeriert oder datiert erscheinen, können auch reine Online-Publikationen/Blogs eine ISSN kostenlos bei der DNB beantragt werden. In der Bundesrepublik Deutschland ist eine ISSN, im Geensatz zu anderen Ländern, nicht verpflichtend kann aber kostenfrei beantragt werden.

In der FAQ dazu wird darauf hingewiesen, dass "Bei der Zuteilung einer ISSN wird ausschließlich geprüft, ob die Veröffentlichung den formalen Kriterien einer fortlaufenden Veröffentlichung nach den ISSN-Definitionen entspricht. Es findet dabei keine inhaltliche Prüfung oder Bewertung der Qualität der darin veröffentlichten Artikel oder Beiträge statt."

Weiter Informationen zu diesem Thema sind auf der Seite dnb.de/issn zu finden.

Im Artikel "Hintergrund ISSN 📰 für Andreas Unkelbach Blog - Hintergrund ISSN für Onlinepublikationen wie Blog" bin ich ebenfalls auf das Thema ausführlciher eingegangen.


Gründe für eine Beantragung einer ISSN können, gerade bei "wissenschaftlichen Publikationen" auch die Zitierbarkeit sein. Da diese Seite hier auch regelmäßig Artikel aus den Bereichen Hochschulcontrolling, Hochschulberichtswesen veröffentlicht und hin und wieder auch in Büchern zitiert wird, ist dieses ein weiterer Baustein für meine Seite.


 

Google Knowledge Graph

Für Autor:innen kann ebenso interessant wie ein Eintrag bei Google Scholar auch ein Eintrag im Google Knowledge Graph sein. Hier wird anhand des Namens als Suchergebnis auf der Google Seite direkt eine Infobox (Knowledge Graph) zur Person angezeigt.

Google Knowledge Graph - Infobox zu Personen

Über die Option Feedback geben kann dieses auch um weitere Punkte ergänzt werden Alternativ kann auch über Google Places ein Unternehmen als Einzelperson zum Beispiel als Consultant angelegt werden. Hier kann dann sowohl die Anschrift, Öffnungszeiten aber auch Bewertungen von anderen Google Usern hitnerlegt werden.

Persönlich ist mir die Infobox in obiger Form als Autor eigentlich schon sympathisch.Wobei sich hier Google auch bei unterschiedlichen Quellen bedient. Das Profilbild war mein Google Plus Profilbild, die Beschreibung ist vom Facebook Seitenprofil (Steckbrief) übernommen worden und die Bücher aus Google Books. Leider kann als Autor nur wenig Einfluss auf die Gestaltung genommen werden, aber zumindest neu erscheinende Bücher werden sehr schnell übertragen.

Microsoft Academic

Bing, als Suchmaschine von Microsoft, bindet dafür ausschliesslich Informationen aus Facebook als Infobox ein... so dass ich mir noch unsicher bin, ob dieses sinnvoller oder nachteilhaft ist.

Immerhin bietet auch Microsoft mit "Microsoft Academic" ebenso wie Google Scholar eine Suchmaschine die eine freizugängliche wissenschaftliche Suchmaschine anbietet für entsprechende Texte. Hier ist es für mich als Autor spannend in welche Themenbereiche mich Microsoft Academic einsortiert:

Microsoft Academic Andreas Unkelbach

Mein automatisch generiertes Profil ist unter https://academic.microsoft.com/author/3045573423/ angelegt und automatisch aus Blogartikel generiert. Ich gehe davon aus, dass hier vergleichbare Meta Tags ausgelesen werden.
 

Fazit

An dieser Stelle vielen Dank an Frank Waldschmidt-Dietz (Website / Twitter) vielen Dank für die Hinweise auf Google Scholar sowie Anregung zum Artikel und technischen Hintergrund zum Einbinden.

Ich glaube, dass gerade für Publikationen das Thema auch hier vertreten zu sein ebenso relevant ist, wie auf socialmedia. Hier merke ich auch, dass sich mein eigenes Verhalten zu "Praktische Nutzung von social media Diensten für meinen Arbeitsalltag" mittlerweile gewandelt hat und sich Videos aber auch Twitter mehr im Mittelpunkt stehen.

Aber immerhin Feedly und Blogs sind weiterhin, wie unter "Infotainment oder Nachrichtenapps für Android" oder meiner Blogroll zu sehen, weiterhin eine wichtige Quelle.

Immerhin dieser Artikel dürfte dann auch im Abschnitt "Autorenleben" auf meiner Seite rund um VG Wort, Steuer und andere Themen rund um das Leben von Autor:innen passen.

Hinweis:

Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit"  und wird von mir regelmäßig aktualisiert.




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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Sonntag, 10. Mai 2020
20:45 Uhr

Fragen und Antworten zur Datenmigration nach SAP S/4 HANA mit LTMC und LTMOM - 📚 Buchveröffentlichung zum SAP S/4HANA Migration Cockpit

Sobald der Wechsel nach SAP S/4HANA konkreter wird stellt sich auch die Frage, wie die Daten aus vorherigen Systemen (SAP ERP oder auch andere Anwendungen) in das neue S/4 HANA System übertragen werden soll.

Das Thema Datenmigration, um das es letzendlich geht, findet aber auch in anderen Bereichen Anwendung und ist gerade bei bei Stammdaten ein Thema, dass sich auch im Tagesgeschäft bewährt hat. Neben vielen anderen Themen wie das Zusammenwachsen von Finanzbuchhaltung und Controlling ist auch die Datenmigration ein Thema, dass möglichst frühzeitg angegangen werden sollte.

Hier habe ich im April 2020 auch mein erstes S/4HANA Buchprojekt bei Espresso Tutorials abgeschlossen.
 

Ergänzend zum Video (siehe Artikel "Sagen Sie mal Herr Unkelbach, ... Was ist das Migrationscockpit? (Datenmigration nach S/4 mit LTMC LTMOM)") mag ich gerne auf einige Fragen eingehen.
 

Funktioniert die Massenstammdatenpflege unter S/4HANA noch?

Unter SAP ERP nutzen wir im Hochschulbereich sowohl eCATT als auch LSMW zur Anlage von Stammdaten. Das Vorgehen habe ich im Artikel "Massenstammdatenpflege mit LSMW oder SECATT dank Transaktionsaufzeichnung - Handbuch erweiterte computergestützte Test-Tool (eCATT) und LSMW" näher beschrieben.

Im Rahmen der "FICO Forum Infotage 2017" präsentierte Jörg Siebert am Rande seines Vortrags "Geschäftsprozesse in der S/4 HANA Anlagenbuchhaltung" auch ie Nachfolge der LSMW das SAP S/4 HANA Migrationscockpit. Diess ist eine verbesserte Nachfolge der LSMW und auch seitens der SAP wird im SAP Hinweis 2287723 darauf hingewiesen, dass die Funktion der LSMW zwar in der On-Premise-Edition noch verfügbar sei, aber nicht weiter unterstützt wird. Unter Umständen kann es hier sogar zu falschen Migrationsschnittstellen kommen, so dass neue Entwicklungen hier gar nicht berücksichtigt werden.

Da das Migrationscockpit aber auch noch weitere Verbesserungen gegenüber der LSMW hat, war dies ein guter Anlass für mich, sich intensiver mit Migrationscockpit (LTMC) und Migrationsobjektmodellierer (LTMOM) sich auseinander zu setzen.

Was macht das Migrationscockpit?

Das Migrationscockpit (LTMC) ist eine Oberfläche mit der die gesamte Stammdatenpflege autmatisiert werden kann. Es ist ein Tool zur Datenmigration und Sie legen eines der neu eingeführten Migrationsprojekte im Cockpit an.

Was ist ein Migrationsprojekt

Die Verwaltung von Projekt, Teilprojekt und Objekt ist Ihnen vielleicht schon durch die LSMW bekannt, mit LTMC bekommen die Migrationsprojekte jedoch eine neue Bedeutung und umfassendere Funktion.

Innerhalb eines Migrationsprojektes wähle ich aus, welche Stammdatenbjekte ich in S/4HANA anlegen möchte. Hier hat die SAP eine weitere neue Vokabel eingeführt, das Migrationsobjekt.

Die Migrationsobjekte sind Vorlagen für die Migration ihrer (Stamm)Daten. Das Migrationsprojekt fasst dann alle Migrationsobjekte zusammen.

Wie pflege ich meine Daten zur erfolgreichen Datenmigration?

Die Vorlagen (Templates) erhalten Sie als formatierte Exceltabelle (XML Dateien) in der Sie alle zugehörigen Stammdaten eintragen können. Diese Datei laden Sie im Cockpit hoch um sie von dort aus weiter zu verarbeiten. Dabei haben Sie hier gegenüber der CSV von LSMW oder eCATT nicht mehr das Problem, dass Sie auf die Formatierung von Datumswerten oder anderen Feldern achten müssen sondern diese vorgegeben bekommen.

Beim Hochladen der Daten kommt ein weiterer Vorteil des neuen Tools zur Geltung.

Im Migrationscockpit erfolgt die technische Überprüfung der Daten, die nicht nur auf vorgegebene Regeln beruht sondern durch individuellen Anforderungen ergänzt werden kann.

Darüberhinaus lässt sich die Datenübertragung auch simulieren, so dass Sie eventuell notwendige Anpassungen (Customizing, Stammdaten) noch vor der endgültigen Datenübernahme in ihr Zielsystem vornehmen können. Wenn ich mit den Ergebnis der Simulation zufrieden bin kann ich mit einen einzelnen Klick die Daten endgültig in mein System übernehmen.

Wo sehe ich weitere Vorteile?

Neben der Simulation und der Technik der Datenübertragung ssehe ich einen enormen Vorteil bei der Zusammenarbeit mit dem Fachbereich. Durch die vorgegebene Formatierung der Excel-Vorlage ist es für die fachlich verantwortliche Personen einfacher das Template auszufüllen. Dieses reduziert nicht nur Ihren Aufwand sondern erleichtert mir auch später die Verwendung dieser Daten.

Ebenfalls beeindruckt hat mich der Umgang mit fehlerhaften Datensätzen. Früher musste ich hier entweder im Protokoll der Dateneinspielung nachsehen, an welcher Stelle das Einspielen nicht geklappt hat oder alternativ immer wieder enreut die CSV Datei anpassen bis alle Dateien eingespielt sind. Hier ist das Konzept der Dettadatei großartig, da hier eine Vorlage angeleg wird mit allen Datensätzen die nciht eingespielt worden sind. :-) Dieses erleichtert auch nach der Simulation noch unheimlich die Datenmigration, wenn wir diese regelmäßig einsetzen.

Gibt es Vorlagen für all meine Stammdatenobjekte?

Seitens der SAP werden schon viele Migrationsobjekte zur Verfügung gestellt. Mit diesesn können auch einige Standardobjekte angelegt werden. Dazu zählen neben einfachen Migrationsobjekten wie Kostenstellen, Profitcenter unter anderen auch komplexere Objekte wie Anlagenstammdaten mit Bewegungsdaten,  die Geschäftspartner als Nachfolge der Kreditoren und Debitoren oder auch offene Postenlisten.

Sollten die Möglichkeiten nicht ausreichen, gibt es in der OnPremise Version von S/4HANA mit den Migrationsobjektmodellierer ein Werkzeug um eigene Migrationsobjekte anzulegen oder vorhandene an ihre Bedürfnisse anzupassen.

Woher bekomme ich weitere Informationen zur Datenmigration mit LTMC und LTMOM?

Hier kann ich mein erstes S/4HANA Buchprojekt empfehlen :-).

Eine ausführliche Beschreibung ist unter Buchempfehlungen unter SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM (SAP S/4HANA, BC, Datenmigration) zu finden.

 
SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM
 
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage
(14. April 2020) Paperback ISBN: 9783960120179

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Ich freue mich schon sehr über die ersten Rückmeldungen zum Buch und auch wenn diese geteilt werden :-).

Gerne kann hier auch auf meine Socialmedia Kanäle

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Ich freue mich, wenn meine Inhalte geteilt werden 🥰 

Sehr gerne kann dies über meinen "Beitrag auf Facebook" erfolgen 👍.

Schon vorab vielen Dank dafür.

Weitere Themen, neben LTMC und LTMOM, im Buch sind auch grundsätzliche Überlegungen zur Datenmigration sowie eine Beschreibung der bisherigen Datenmigrationstools unter SAP ERP wie eCATT und LSMW, so dass dieses Buch nicht nur zur Vorbereitung auf einen anstehenden Wechsel nach S/4HANA sondern auch für die alte ERP Welt einen Nutzen hatt :-).

An dieser Stelle mag ich mich auch bei allen bedanken die zum Gelingen dieses Buch beigetragen haben und auch schon im Vorwort erwähnt worden sind.  Besonderen Dank gilt hier aber auch meiner Frau Claudia Unkelbach, die nicht nur gute Ideen zum Buch beigetragen hat (sowie die Videos zum Buch ermöglicht hat) sondern auch selbst immer wieder unter Beweis stellt, dass viel mehr möglich ist, wenn man sich dem Unbekannten gegenüberstellt und hier auch Neues lernt und die damit verbundenen Herausforderungen meistert. :-)

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Sonntag, 3. Mai 2020
21:10 Uhr

Sagen Sie mal Herr Unkelbach, ... Was ist das Migrationscockpit? (Datenmigration nach S/4 mit LTMC LTMOM)



Ich freue mich, wenn meine Inhalte geteilt werden 🥰 

Sehr gerne kann dies über meinen "Beitrag auf Facebook" erfolgen 👍.

Vielen Dank dafür... :-)


Das SAP S/4HANA Migrations Cokpit ist die Nachfolge der LSMW und hat einige Veränderungen. Für mich war dieses gleichzeitig auch der erste Einstieg in S/4HANA und hat mir Lust auf die neue Welt gemacht.

Neben der Vorstellung der neuen Funtkionen bin ich auch die alte Welt mit eCATT und LSMW eingegangen. Gerade im Vergleich zur bisherigen Transaktionsaufzeichnung und Behandlung der CSV Dateien zeigt hier das Migrationscockpit (LTMC) echte Verbesserungen. Daneben ist gerade in der onPremise Version von SAP der Migrationsobjekt-Modellierer (LTMOM) ein Tool, dass den Weg nach SAP S/4HANA noch flexibler macht.

Eine ausführliche Beschreibung ist unter Buchempfehlungen unter SAP S/4HANA Migration Cockpit - Datenmigration mit LTMC und LTMOM (SAP S/4HANA, BC, Datenmigration) zu finden.

Ansonsten bin ich absolut begeistert, wie großartig Claudia (unkelbach.art), meiner Frau, nicht nur Schnitt und Design des Video hinbekommen hat 😍.

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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Montag, 25. März 2019
21:28 Uhr

Nicht nur für Erbsenzähler 😉 - 2., erweiterte Auflage »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)«

Im November 2015 (Buchveröffentlichung »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)«) erschien unser erstes Buch zum Thema SAP Controlling und hat seitdem schon einige Leserinnen und Leser gefunden die sich hier mit den einzelnen Komponenten des SAP Modul für das Controlling auseinander gesetzt haben. Weitere Veröffentlichungen und Bücher sind unter Publikationen auf dieser Seite zu finden.

Persönlich konnte ich dieses Buch auch immer wieder einmal verwenden um Kolleginnen und Kollegen Zusammenhänge und Erläuterungen rund um SAP CO zu erläutern. Angeregt durch einige Hinweise und das positive Feedback zum Buch haben wir uns dann zusammengesetzt und das bestehende Buch in einer zweiten erweiterten Auflage heraus gebracht und so freue ich mich auf folgende Veröffentlichung hinweisen zu können:
 
Schnelleinstieg ins SAP®-Controlling (CO) – 2., erweiterte Auflage

Eine ausführliche Beschreibung ist unter Buchempfehlungen unter Schnelleinstieg ins SAP®-Controlling (CO) – 2., erweiterte Auflage (SAP Modul CO; interne Rechnungswesen) zu finden.


Schnelleinstieg ins SAP-Controlling (CO) von Martin Munzel und Andreas Unkelbach  2., erweiterte Auflage
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
2. Auflage (08. März 2019) Paperback ISBN: 9783960120346

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Anhand eines Praxisbeispiel werden hier nicht nur die einzelnen Komponenten des SAP Modul CO erläutert. Im Gemeinkostencontrolling mit Kostenarten-, Kostenstellenrechnung und Innenauftragsrechnung wird auf das Themenumfeld Auftragsabrechnung sowie einer „innerbetriebliche Leistungsverrechnung“ bzw. „kennzahlenbasierte Verrechnung“ für einen Betriebsabrechnungsbogen (BAB)  eingegangen aber auch das Thema Produktkostencontrolling, die Ergebnisrechnung und natürlich die Profit-Center-Rechnung werden hier bishin zur Deckungsbeitragsrechnung und Zuschlagskalkulation ausführlich behandelt.

Insgesamt umfasst dieses Buch folgende Module im Controlling:
  • Gemeinkostencontrolling (CO-OM) 
  • Produktcostencontrolling (CO-PC)
  • Ergebnis- und Marktsegmentrechnung (CO-PA) 
  • Profitcenter-Rechnung (EC-PCA)

Jeden Kapitel sind zur persönlichen Lernkontrolle sind jedem Kapitel Fragen zum Verständnis beigefügt. Gerade zum Einstieg im Controlling aber auch für Keyuserinnen und Keyuser die diese Buch auch zum Nachschlagen verwenden können kann ich dieses Buch unvoreingenommen empfehlen und freue mich auf etwaige positive Rückmeldung dazu.

Neben der Papierversion (welche ich dann tatsächlich bei einigen Fachbüchern bevorziehe) gibt es auch die Möglichkeit unser Buch elektronisch zu lesen. Dabei ist besonders die unter SAP Know How vorgestellte Flatrate interessant durch die alle aktuellen Bücher im Verlag gelesen werden können. Das Buch kann entweder hier in Partnerschaft mit Espresso Tutorials unter Onlineshop erworben werden oder alternativ auch direkt in der digitalen Bibliotheksflatrate online gelesen werden. Letztere Option hat auch den Vorteil, dass hier ebenso auf alle anderen Medien vom Schulungsvideo bishin zu allen Neuerscheinungen direkt zugegriffen werden kann.

Ein erster Eindruck zur digitalen Flatrate kann sich unter free.espresso-tutorials.de  gemacht werden.

Einen kurzen Eindruck rund um die vorhandenen Bücher kann auch in den "Buchempfehlungen" gewonnen werden.

Besonders gefreut hat mich auch, dass auch in der zweiten Auflage weiterhin Erbsen im Titelbild zu finden sind. Auch wenn nicht alle in Conrolling beschäftigte Personen als Erbsenzähler oder Lotsen zu sehen sind ist es dennoch ein schönes Wiedererkennungsmerkmal.

Ich wünsche viel Vergnügen beim Lesen und freue mich über eine (hoffentlich positive) Rückmeldung die auch gerne als Rezension auf Amazon veröffentlicht werden kann :-). An dieser Stelle auch vielen Dank an die durchwegs positive Rückmeldungen zu den ersten beiden Büchern was auch eine Motivation für ein künftiges Buchprojekt ist. :-)

Inhaltlich eine gute Ergänzung ist dann natürlich noch der Aufbau eines Berichtswesen im SAP Controlling.


Berichtswesen im SAP Controlling von Andreas Unkelbach
Im Buch »Berichtswesen im SAP®-Controlling« bin ich ausführlich auf dies Thema eingegangen.
 
Berichtswesen im SAP®-Controlling
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage
(01. Juni 2017) Paperback ISBN: 9783960127406

Für 19,95 € direkt bestellen

Oder als SAP Bibliothek-Flatrate *

Oder bei Amazon *
 
Vielleicht finden sich hier ja auch noch weitere Anregungen für den Aufbau eines Berichtswesen mit SAP nicht nur für CO im Buch.
 
Letztes Jahr, im April 2018, hatte ich schon im Interview auf die Bedeutung von Weiterbildung im Beruf aber besonders im SAP Umfeld hingewiesen:


Mein interview auf thinkdoforward.de
Das Interview selbst und was es damit auf sich hat ist im Artikel "Hintergrund zum Interview auf thinkdoforward und Studium an der heutigen Technischen Hochschule Mittelhessen (THM)" zu finden und dürfte auch weiterhin relevant sein.

Die vorgestellten Buchangebote und Medien bieten zur persönlichen Weiterbildung eine gute und vor allen auch praxisnahe Alternative an.

Das Thema Wissensvermittlung und die Frage "Wie bleibt man up2date im Bereich SAP Basis & Security?" wurde auch auf rz10.de ausführlicher behandelt. Hier hat mich meine eigene Blogartikelnachlese angenehm überrascht und ich habe mich sehr gefreut hier ebenfalls mit meinen RSS-Feed mit als Quelle vertreten zu sein :-)

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Aktuelles von Andreas Unkelbach

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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Sonntag, 17. Juni 2018
15:02 Uhr

Jahresrückblick auf mein Buch »Berichtswesen im SAP®-Controlling«

Neben »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)« von Martin Munzel und mir ist nun auch mein Buch »Berichtswesen im SAP®-Controlling« seit Juni 2017 im Buchhandel verfügbar.

Ich hatte bei beiden Büchern die Veröffentlichung hier im Blog angekündigt (siehe Artikel "Buchveröffentlichung »Berichtswesen im SAP®-Controlling«" und "Buchveröffentlichung »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)«" und auch im Interview auf thinkdoforward (siehe "Hintergrund zum Interview auf thinkdoforward und Studium an der heutigen Technischen Hochschule Mittelhessen (THM)") waren die Buchveröffentlichungen ein Thema.

Erfolge und Erfahrungen

In diesen Artikel möchte ich gerne einen kurzen Rückblick auf die bisherigen Erfolge und Erfahrungen mit beiden Veröffentlichungen eingehen und auch eine Anregung als Feedback zum aktuellen Buch aufgreifen.

Daneben soll dieser Artikel aber auch einen Mehrwert geben und eine Kritik zum Inhaltsverzeichnis meines aktuellen Buchs zum Berichtswesen im SAP Controlling aufgreifen.

Mit Schnelleinstieg ins Controlling zum Amazon Bestseller

Im Rückblick haben beide Bücher tatsächlich einen Einfluss auf meine Arbeit aber auch hier im Blog und ich freue mich noch immer über die großen und kleinen Erfolge die beide Bücher aber auch die Entwicklung hier im Blog genommen haben.

Ein besonderer Moment war tatsächlich, als das erste Buch Bestseller auf Amazon war.

Bestseller Schnelleinstieg ins SAP Controlling in Kategorie SAP auf Amazon
und kurze Zeit darauf auch eine zweite Kategorie hinzugekommen ist.

Bestseller Amazon Controlling und SAP

Von solchen Auszeichnungen ist mein neues Buch tatsächlich noch ein klein wenig  entfernt, aber dafür war es schon die Basis für zwei Vorträge zum Thema Berichtswesen:

Vorträge und Veranstaltungen

Im Rahmen der "FI CO Forum Infotage 2016 in Köln und Zürich" habe ich einen Vortrag zum Thema "SAP ERP Controlling Tipps – Aus der Praxis für die Praxis" gehalten. Der Vortrag ist unter http://fico-forum.de/ET/infotage_2016/Unkelbach/ online abrufbar.

SAP ERP Controlling Tipps von www.Andreas-Unkelbach.de

Während der "Klausurtagung der Arbeitsgruppe CO/FM der hessischen Hochschulen am 26. Oktober 2017 hielt ich einen Auffrischungsworkshop zum Thema SAP Query. Im Artikel "Auffrischungsworkshops SAP Query im Hochschulcontrolling und Hochschulberichtswesen" sind einige Punkte dieses Vortrags zusammengefast.

Auffrischungsworkshop SAP Query

Daneben befinden sich auch zwei Schulungen zum Thema Berichtswesen in Vorbereitung und ich bin neugierig, ob und wie diese von den Kolleginnen und Kollegen aufgenommen werden.

Dabei werden sicherlich auch die Themen "Grundlagen Kurzeinführung und Handbuch Report Painter Report Writer" sowie "Grundlagen Kurzeinführung und Handbuch SAP Query" eine wichtige Rolle spielen. Wobei auch die letzten Artikel hier im Blog immer einmal wieder das Thema Berichtswesen berührt haben

Auch das Thema "neues" Buchprojekt nimmt langsam wieder etwas Fahrt auf und ich bin gespannt, welche Einflüsse hier durch S/4 HANA im Blog aber auch sonst haben werden.

Rückmeldungen zum Berichtswesen im SAP Controlling

Ich freue mich immer wieder über die unterschiedlichsten Rückmeldungen im Blog oder auch über Kommentare rund zu den Buchveröffentlichungen aber auch zu Blogartikeln und würde hier gerne einen Verbesserungsvorschlag zum aktuellen Buch aufgreifen:

Amazon Rezension:
"Das Buch beginnt mit einem vielversprechenden und sinnvoll gegliederten Inhaltsverzeichnis. Beim zweiten Durchblättern habe ich allerdings eine dritte Gliederungsebene vermisst, um die einzelnen Teilkapitel schneller wiederfinden zu können."

Diese Rückmeldung finde ich tatsächlich sinnvoll und mag daher gerne die Gelegenheit nutzen und zumindest hier im Blog die Unterkapitel zum Buch veröffentlichen.

Ausführliches Inhaltsverzeichnis zur Konzeption eines Berichtswesen (nicht nur) im SAP Controlling



Cover Berichtswesen im SAP Controlling von Andreas Unkelbach

Einleitung
Von der Idee zum Buch
An wen richtet sich dieses Buch
Aufbau des Buches
Danksagung

1    Systematik des Controllings im Beispielunternehmen

2    Berichtskonzeption und generelle Kniffe für das Berichtswesen in SAP
2.1    Sender und Empfänger

2.2    Die Bedeutung von Stammdaten für das Berichtswesen
2.2.1    Prüf- und Hilfsfunktionen
2.2.2    Weitere Funktionen in Gruppen
2.2.3    Kontengruppen aus Bilanz-/GuV-Struktur ableiten
2.2.4    Plankostenarten

  • Zeitliche Dimension

2.2.5    Namensbezeichnungen

2.3    Selektion und arbeiten mit Bewegungsdaten
2.3.1    Varianten zur Selektion
2.3.2    Layoutvarianten bei Einzelposten

2.4    Arbeiten mit Berichten
2.4.1    Extrakte von Berichten
2.4.2    Office-Integration

2.5    Informationsmanagement in SAP
2.5.1    SAP Business Workplace (SBWP)
2.5.2    Klassifizierung

  • Merkmal pflegen
  • Klasse pflegen
  • Suche über Klassifizierung

3    Standardberichte im SAP CO

3.1    Kostenartenrechnung

3.2    Kostenstellenrechnung
3.2.1    Plan/Ist- und Soll/Ist-Abweichung
3.2.2    Kostenstellen-Etatplanung
3.2.3    Obligo und Mittelbindung
3.2.4    Statistische Kennzahlen/Leistungsarten
3.2.5    Stammdatengruppen vs. Selektionsvariante

3.3    Innenaufträge
3.3.1    Budgetierung von Innenaufträgen
3.3.2    Auftragsabrechnung

3.4    Profitcenter-Rechnung
3.4.1    Stammdaten in der Profitcenter-Rechnung
3.4.2    Ergebniskonten und Bilanzkonten
3.4.3    Interaktives Reporting

4    Kundeneigene Berichte

4.1    Report Painter
Schritt 1: Zeilendefinition
Schritt 2: Spaltendefinition
Schritt 3: Allgemeine Selektionskriterien

4.2    Rechercheberichte
4.2.1    Formular anlegen
4.2.2    Bericht anlegen
4.2.3    Bericht ausführen

4.3    SAP Query
4.3.1    Benutzergruppe
4.3.2    Infoset
4.3.3    Queries
4.3.4    Queries ausführen

5    Das persönliche Infosystem

5.1    Transaktion für Report-Painter- oder Rechercheberichte

5.2    Benutzereigene SAP-Menüs
5.2.1    Favoriten
5.2.2    Benutzermenü
5.2.3    Bereichsmenü

5.3    Dokumentationen

6    Fazit/Ausblick

A    Der Autor
B    Index
C    Disclaimer
Weitere Bücher von Espresso Tutorials


Im Buch »Berichtswesen im SAP®-Controlling« bin ich ausführlich auf die einzelnen Abschnitte eingegangen.
 

Berichtswesen im SAP®-Controlling
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage
(01. Juni 2017) Paperback ISBN: 9783960127406

Für 19,95 € direkt bestellen

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Oder bei Amazon *
 


So gern ich das Thema SAP Controlling auch habe ist das Thema Berichtswesen eines, dass mich auch an der Arbeit immer wieder beschäftigt und das nicht nur im Bereich Controlling sondern auch in der Finanzbuchhaltung, Budgetmanagement und viele anderen Module ein durchgehend aktuelles Thema ist.

SAP Know How im Lebenslauf und Studium


Daher ist es wohl auch eines der Bücher die gerne zum Nachschlagen genutzt werden und auch in der Espresso Tutorial eBook Flatrate (siehe "SAP Know How") gerne genutzt wird.

Vielleicht hat ja obiges Inhaltsverzeichnis und die Auswirkungen die dieses Buch haben ja ebenfalls Interesse geweckt und ich bin neugierig, wie sich dies Buch in naher Zukunft noch entwickeln wird.

Schnelleinstieg ins SAP Controlling in der Hochschulbibliothek

Besonders gefreut hat mich tatsächlich, dass mittlerweile einige bekannten Bücher auch in Hochschulbibliotheken zu finden sind. Insbesondere an der eigenen ehemaligen Hochschule hier in Buchform vertreten zu sein ist immer noch eine schöne Sache.

Zum Studienschwerpunkt Wirtschaftsinformatik gehörten neben Vorlesungen zur Datenmodellierung und Datenmanagement auch SAP Veranstaltungen als Module "Standardsoftware für die Logistik" (MM, LO) und "Standardsoftware für Rechnungswesen und Controlling" (FI,CO). Daneben war es noch empfehlenswert die Veranstaltung "Standardsoftware für das Personalwesen" aus den Studienschwerpunkt Personalwesen zu besuchen um auch das SAP Modul HCM näher kennen zu lernen. Die hier gelehrten Grundlagen haben dann tatsächlich einen guten Überblick über SAP gebracht und gerade die Praxisdiplomarbeit half später dabei noch tiefer in die Materie einzusteigen.

 

Fazit

Es scheint tatsächlich so zu sein, dass die Buchreihe "Schnelleinstieg in ..." tatsächlich ein großes Publikum anspricht. Gerade im Bereich des Hochschulcontrolling würde ich hier ebenfalls dieses Buch empfehlen. Wenn man jedoch schon länger im Unternehmen aktiv ist dürfte der Aufbau eines Berichteswesen (auch und gerade im Bereich Hochschulberichtswesen) ein Thema sein, dass seltener in Buchform angeeignet wird.

Im Bereich des Hochschulcontrolling und Hochschulberichtswesen stehen Personen im Bereich Budgetmangement, Controlling und Berichtswesen oft alleine da und es wird eher seltener zum Buch gegriffen.

Hier hoffe ich mit Artikeln hier im Blog aber auch in oberen Buch eine kleine Hilfestellung für künftige Ideen und den Inhalt von Berichten zu bieten.

Wenn ich mir die Verbreitung beider Bücher in Hochschulbibliotheken ansehe und an meine eigene Zeit im Studium denke sehe ich natürlich auch die Grundlagen für eine Veranstaltung wie "Standardsoftware für Rechnungswesen und Controlling" mit SAP als sinnvoll an, aber gerade in der beruflichen Praxis sind dann auch kleine Kniffe und Überlegungen rund um den Aufbau eines Berichtswesen ebenfalls von Bedeutung.

Ein Blick in Statistiken zum Blog zeigt ebenfalls, dass die Nachfrage zum Thema Controlling und Berichtswesen regelmäßig am Steigen ist.

Immerhin ist dieses auch sehr gut anhand der Tagcloud (Stichwortverzeichnis) auf der rechten Seite hier im Blog zu sehen.

Tagcloud am 17. Juni 2018

Zumindest ist hier klar ersichtlich, dass die Themen Berichtswesen, CO und Query einen ziemlich hohen Stellenwert haben. Erstaunlicherweise trifft dieses auch auf BC (Basiskomponenten von SAP) und Excel zu.

Letzteres ist aber wohl kaum weiter verwunderlich, da dieses Tool wohl branchenunabhängig in allen Unternehmen genutzt wird.

Auch die von mir häufig genutzten Blogs und andere Quellen zum eigenen Wissenserwerb haben immer einmal wieder das Thema Berichtswesen als Thema und bieten hier eine Menge an Inspirationen. Daneben sind hier aber oft auch Themen wie Datenschutz oder aktuell die EU-DSGVO (siehe "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)") ein Thema.

Hier zeigt sich für mich auch einer der Vorteile hier im Blog, dass die Themen bunt sein können aber gleichzeitig auch sicherlich unterschiedliche Personen angesprochen werden.

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Freitag, 20. April 2018
19:53 Uhr

Hintergrund zum Interview auf thinkdoforward und Studium an der heutigen Technischen Hochschule Mittelhessen (THM)

Letztes Wochenende wurde ein spannendes Interview von thinkdoforward.de und mir veröffentlicht. Darauf habe ich bisher jedoch nur auf folgende Seiten hingewiesen.


Facebook Twitter Google+ XING


Ursache dafür war, dass wir letzte Woche unterwegs waren so dass hier im Blog kein Hinweis dazu erfolgte. Dieses würde ich gerne nachholen und ein paar Worte zum Hintergrund schreiben.

Twitter Hinweis Interview auf Thinkdoforward

Das Interview "Unternehmen müssen in Zukunft viel mehr in SAP-Weiterbildung investieren – Andreas Unkelbach im Interview" selbst wurde per Skype geführt und hatte sich anhand einiger weniger Themen SAP, CO und Buch orientiert aber sich dann frei in der Themenentwicklung gestaltet.

Schon anhand des Vorschaubildes ist zu erkennen, dass das Interview sympathisch geführt worden ist und ich muss zugeben, dass sowohl die Fragen zum Beispiel zu Trendthemen in den nächsten fünf bis zehn Jahren in Bereich SAP-Controlling sehr spannend war und hier im Gespräch tatsächlich einige spannende Aspekte noch einmal in den Fokus gerückt worden sind.

Aber auch die Erinnerung, wie sich der Weg zum Thema SAP und mein beruflicher Weg so entwickelt hat und aktuell gestaltet ist etwas, dass man sich eigentlich doch recht selten in Erinnerung ruft.

Studium der Betriebswirtschaftslehre Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsinformatik

Im Rückblick kann ich heute zukünftige Studierende empfehlen an meiner alten Hochschule (ehemals FH Gießen-Friedberg heute: Technische Hochschule Mittelhessen) auch einmal exotischere Schwerpunkte im Studienfach BWL zu wählen. Bei mir hat sich die Kombination aus Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsinformatik tatsächlich positiv entwickelt

Kaffee und Wissen rund um SAP in Buchform

Während zum Schwerpunkt Wirtschaftsrecht unter anderen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder auch Wettbewerbs- und Insolvenzrecht gehören finden sich im Studienschwerpunkt Wirtschaftsinformatik Vorlesungen zur Datenmodellierung und Datenmanagement aber auch SAP Veranstaltungen als Module Standardsoftware für die Logistik (MM, LO), Standardsoftware für Rechnungswesen und Controlling (FI,CO). Daneben ist es noch empfehlenswert die Veranstaltung Standardsoftware für das Personalwesen aus den Studienschwerpunkt Personalwesen zu besuchen um auch das SAP Modul HCM näher kennen zu lernen.

Im Laufe meines Studiums hatte ich auch eine Internetseite zum Studium der BWL online gestellt, die mittlerweile allerdings offline ist.Aus Nostalgiegründen habe ich sogar noch einen kleinen Screenshot von dieser Seite:

BWL Studium an der FH GIFB

Die Seite ist dann im Laufe des Studiums mit immer mehr Mitschriften gewachsen und half mir auch dabei, das gelernte zu verschriftlichen bzw. mit der Seite auch zu lernen. Meine Mitschriften und Unterlagen zum Studium wurden wohl auch als Lernunterlagen durch andere Studierende rege genutzt.

Mit Abschluss des Studiums wurden die Mitschriften dann aber ein wenig veraltet und der Aufwand der Pflege der Seite wäre durchaus problematisch gewesen. Ausserdem waren viele SAP Infos hier noch auf SAP R/3 4.6b (was auch mein erstes SAP System im beruflichen Umfeld war). Die Idee das eigene Wissen oder auch die Mitschriften und für einen persönlich erstellten Unterlagen zu teilen verfolge ich auch mit diesen Blog weiterhin, dass mittlerweile seit 2004 doch den ein oder anderen Artikel online hat :-)

Im Laufe der Zeit haben auch andere Bildungseinrichtungen passende Angebote im SAP Umfeld online gestellt. Besonders beeindruckt mich hier das Konzept der berufsbildenden höheren Schulen oder Handelsakademie in Österreich.  So ist die Kooperation des SAP Academic Competence Center Wien (ACC Wien)  als Projekt der TU Wien in Zusammenarbeit mit der WU Wien und BHS Lehrern ein Beispiel die ein eigenes Schulungssystem für SAP aufgebaut haben. Darauf bin ich in den Artikeln "SAP Schulungsunterlagen" oder auch "Schnelleinstieg ins SAP Rechnungswesen mit cat content ;-)" eingegangen.
 

Abschluss als Diplom Betriebswirt (FH) - Praxisdiplomarbeit "Berechtigungswesen in SAP auf Basis der Überarbeitung des vorhandenen Konzeptes der FH Gießen-Friedberg im Bereich Finanzwesen und Controlling"

Durch die Schwerpunkte entwickelt sich dann tatsächlich eine Begeisterung rund um SAP die sich auch anhand meines Lebenslauf zeigt wo aus diesen Grundlagen aber auch durch mein berufspraktisches Semester (kurz: BPS) oder die praxisbezogene Diplomarbeit zum Berechtigungswesen ein Weg abgezeichnet hat aus dessen Grundlagen ich heute noch profitiere.

Hier bin ich tatsächlich ein Fan der praxisorientierten Ausbildung, die wir damals erhalten haben. Nahezu ebenso wichtig ist aber auch der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen die gerne ihr Wissen teilen und für einen Gedankenaustausch rund um SAP immer wieder zur Verfügung stehen. Dieses ist gerade an den Hochschulen in Hessen auf Arbeitsebene ein absoluter Bonus den wir hier leben.

Lebenslanges Lernen und Weiterbildung mit SAP

Das Thema SAP-Weiterbildung ist auch hier auf der Seite zum Beispiel in der Rubrik SAP Know How oder durch meine Publikationen bzw. natürlich auch Buchempfehlungen sowie Blogartikel nicht nur zu SAP ein ständiges Thema.


Zum Thema Grundlagen und Dokumentationen weise ich als Beispiele gerne auf eine kurze Einführung in das Thema SAP Query im Artikel"Grundlagen Kurzeinführung und Handbuch SAP Query" oder auch  m Artikel "Grundlagen Kurzeinführung und Handbuch Report Painter Report Writer" hin. Daneben sind aber auch Themen wie "Smart Home Systeme im Alltag - z.B. Google Home und Amazon Echo (Alexa)" hier ebenso vertreten wie juristische Entwicklungen wie im Artikel "EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite)" womit sich schon die Bandbreite eines Blogs recht gut abbilden lässt und was einen auch selbst hilft immer einmal wieder sich systematisch in "neue" Themen einzuarbeiten.

Daneben nutze ich aber auch gerne Weiterbildungsangebote egal ob nun klassische Vorortschulungen oder aber auch Angebote der SAP wie "Weiterbildung im SAP Umfeld durch Selbststudium mit MOOC openSAP". Aber auch Videos oder das Angebot meines Verlages sind hier eine wichtige Quelle für Informationen.

Buchveröffentlichungen

Die beiden Buchveröffentlichungen "Buchveröffentlichung »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)«" und "Buchveröffentlichung »Berichtswesen im SAP®-Controlling«" haben ebenfalls dazu beigetragen, dass ich mich etwas tiefer in das Themengebiet SAP CO eingearbeitet habe. Viele Aspekte zum Autorendasein / Blogger habe ich auch im Abschnitt "Autorenvergütung für Bücher oder auch Onlineartikel   /   Autorenleben" festgehalten. Die dabei gesammelte Erfahrungen mag ich ebenfalls nicht mehr missen, auch wenn teilweise das Schreiben herausfordernd war und ich noch heute der Anmerkungen meiner Lektorin dankbar bin, da durch gezielte Rückfragen, sanfte Kritik und einige rote Anmerkungen aus meiner Sicht zwei wirklich hilfreiche Bücher für den Alltag mit SAP Controlling entstanden sind. Gerade das Berichtswesen ist hierbei besonders zu erwähnen, da sich hier auch wieder ein Arbeitsschwerpunkt von mir hinentwickelt.

Viele der in den Büchern angesprochenen Themen sind jedoch auch auf Grundlage von Anfragen oder Rückmeldungen zum Buch entstanden, so dass es nicht weiter verwunderlich ist, dass beide Buchtitel auch als Stichwort (Tag) hier im Blog zu finden sind.

 
Berichtswesen im SAP®-Controlling
Autor: Andreas Unkelbach
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage
(01. Juni 2017)
Paperback ISBN: 9783960127406

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Oder als SAP Bibliothek-Flatrate *

 
Schnelleinstieg ins SAP-Controlling (CO)
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (01. November 2014)
Paperback ISBN: 9783960126874

Für 19,95 € direkt bestellen

Oder als SAP Bibliothek-Flatrate *

 

Trends und Neuentwicklungen zum Beispiel an S/4 HANA

Neben den FI CO Forum Infotagen ("Rückblick FI CO Forum Infotage 2016 in Köln und Zürich", "Rückblick FI CO Forum Infotage 2017 in Köln") mit umfangreichen Vorträgen bietet Espresso Tutorials auch im Videokanal aktuelle Informationen an.

Im englischsprachigen Espresso Tutorials Virtual Book Club Meeting zum Thema "First Steps in SAP S/4 HANA Finance" von Janet Calmon, Chief Product Owner Management Accounting der SAP SE vom April 2018 sind unter anderen folgende Themen behandelt worden: Teilweise wurden diese auch schon an den FICO Forum Infotagen 2017 vorgestellt, haben hier aber auch den Vorteil einer Pausetaste.. ;-) Allerdings natürlich nicht die Option auf Rückfragen. Dennoch sind auch durch solche Beiträge schon einige Blogartikel auf dieser Seite inspiriert worden.

Aber auch Grundlagen zum Beispiel die "Infromationen zu SAP Modulen" auf dv-treff.de oder diverse Artikel auf fico-forum.de sind immer wieder einen Besuch wert. Gerade bei der Ausarbeitung "Auffrischungsworkshops SAP Query im Hochschulcontrolling und Hochschulberichtswesen" oder anderer Schulungsunterlagen kann dieses sehr hilfreich sein... Inwieweit diese Seiten als Quellen für wissenschaftliche Abschlussarbeiten (Bachelor, Master, Diplom) geeignet sind ist dann wieder eine andere Frage :-). Sollte meine Seite in dieser Richtung einmal genutzt werden, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.
 

Webputation und eigene Veröffentlichungen

Mittlerweile ist diese Seite nicht nur ein persönlicher Wissenspool sondern auch eine digitale Visitenkarte die es mir auch ermöglicht mit anderen Personen im Austausch zu treten oder auf SAP Themen angesprochen zu werden. Das Thema Webputation hatte ich auch im Artikel "Von der Bewerbungshomepage hin zum Wissenspool mein Beitrag zur Blog- und Webparade für Personenmarken #personalbrandmix" angesprochen.

Das Blog als digitale Visitenkarte

Umso mehr bin ich der Meinung, dass der Austausch von Wissen oder das Teilen ebensolchen an vielen Stellen positive Effekte hat. Egal ob nun ein Kollege auch zum Thema Hochschulcontrolling (siehe "Informationen rund um Hochschulcontrolling, Haushalt, Finanzen und Rechnungswesen") eine Seite betreibt oder die unterschiedlichsten Blogs (siehe Blogroll) ihr Wissen teilen und online stellen, all diesen Seiten ist eines gemeinsam sie werden von Menschen betrieben die für ihr Thema eine Begeisterung entfalten und dieses auch in digitaler Form leben.

An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei Isa Bodur von thinkdoforward.com für das gemeinsame Interview und Gespräch bedanken und kann die Seite "Für SAP-Berater" empfehlen.

 

Hinweis:

Mehr zum Thema #Autorenleben findet sich im Artikel "Autorenleben - Steuern und Selbstständigkeit, Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), Autorenleben in Nebentätigkeit"  und wird von mir regelmäßig aktualisiert.




Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Steuern, Selbstständigkeit und VGWORT als Blogger und Autor
Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Donnerstag, 12. April 2018
14:41 Uhr

EU DSGVO - Info- bzw. Link-Sammlung mit Schwerpunkt auf die Umsetzung bei Blogs oder der eigenen Website (hier: Autorenwebsite, Blogger, KMU)

Durch das Montségur Autorenforum bin ich auf den Forenbeitrag "DSGVO - Info-Sammlung" gelandet und finde eine solche Zusammenstellung sehr praktisch und möchte daher auch an dieser Stelle einmal die Seiten zusammenstellen, die in meinen Augen sich intensiver mit dieser Thematik auseinander gesetzt haben und mir hier als Quelle dienen.

Außerdem helfen folgende Artikel auch dabei nicht wegen einer neuen Vorschrift automatisch in Panik zu geraten sondern sich in aller Ruhe mit diesen Themenkomplex auseinander zu setzen.

Daneben gehe ich aber auch auf tatsächliche Fragen ein, die ich mir im Rahmen des Prozesses stelle:
  • Quellen zum Nachschlagen:
    • Magazine, Hefte, Publikationen
    • Offiziele Stellen, Landesämter, Datenschutzseiten, Vorlagen
    • Jura, rechtlicher Hintergrund
    • Recht am Bild, Fotografieren und DSGVO
    • Blogartikel, Blogserien
    • VBlogs und Podcasts zum Thema
    • Facebook Live Talk
  • Praktische Umsetzung
    • Datenschutzerklärung für die eigene Internetseite
    • Kirchliches Datenschutzrecht (EKHN) - Öffentlichkeitsarbeit
    • Auftragsverarbeitungsvertrag mit Webhoster
    • Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google Analytics
    • Weitere Dienste und DSGVO
    • Social Media Präsenzen
    • Onlinemarketing und DSGVO
    • Personalisierte Werbung / Google Adsense
      • Technische Umsetzung RequestNonPersonalizedAds
      • Einstellung EU Nutzereinwilligung
  • Fazit
    • Informationen rund um Datenschutz per Twitter
    • Anpassung IDV, DSE und Verträge
    • Technische Anpassungen hier im Blog
  • Danke an Twitter, Blogs und andere Informationsseiten
  • Weitere Updates und wie geht es weiter
    • Nach der DSGVO ist vor der ePrivacy Verordnung
    • DSGVO und Brexit
    • Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II
Update 29.05.2020 - Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II
Mit dem  BGH Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II sind hier auch weitere Artikel ergänzt worden.


Damit sind eigentlich ein Großteil der Themen erläutert und mittlerweile auch hier umgesetzt.

 

Magazine, Hefte, Publikationen

In der c't 05/2018 wurde das Thema unter anderen im Artikel "Fit for DSGVO Das neue Datenschutzrecht für Website-Betreiber" behandelt. Im Zusammenarbeit mit dem t3n Magazin hat Dr. Thomas Schwenke einen "DSGVO-Guide mit Mustern für Unternehmer" veröffentlicht.

Das Titelthema der 11 2018 Ausgabe der  c't hat ebenfalls als Thema "Der DSGVO-Praxisguide - EU-Datenschutz für Verbraucher, Webmaster und Unternehmen".

Ergänzend zum Artikel "Final Countdown Die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben läuft nicht rund" liegt der aktuellen Ausgabe auch ein c't-Booklet: Fit für die DSGVO unter https://ct.de/yg9g bei.


Auch das Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht  hat als Herausgeberin ein Buch für "Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine: Das Sofortmaßnahmen-Paket" (Amazon Partnerlink / Werbung) veröffentlicht, der mit 5,50 Euro sehr günstig ist.

Literatur in gedruckter Form

Aktuell dürfte auch folgende Bücher hier das Thema ansprechen, wobei die Autoren auch teils im folgenden Artikel noch auftauchen.

* Amazon Partnerlink
Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Käufen über Amazon.

 

Offiziele Stellen, Landesämter, Datenschutzseiten, Vorlagen

Eine Seite zum Thema "Datenschutz - Bessere Vorschriften für kleine Unternehmen" hat auch die Europäische Kommision online gestellt in der die Hintergründe zur Regelung erläutert werden.

Das bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht bietet unter anderen auch "Handreichungen für kleine Unternehmen und Vereine" in der sowohl Anforderungen als auch Musterverzeichnisse hinterlegt sind. Ebenso bietet die Seite datenschutz-guru.de ein "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" nach Artikel 30 DSGVO an. Generell bietet die Seite auch durch unterschiedliche Blogbeiträge viele aktuelle Informationen zum Thema.

Auch die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. hat "Praxishilfen DS-GVO" veröffentlicht.

Daneben bietet die activeMind Management- und Technologieberatung AG  einige Hilfen zum Thema "Compliance mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung" quasi als Hilfe zur Selbsthilfe an.
 

Jura, rechtlicher Hintergrund

Gerade zum juristischen Hintergrund kann ich die Serie zur EU-DSGVO  von Rechtsanwältin Nina Diercks / Anwaltskanzlei Diercks empfehlen. Schon das Socialmediarecht Blog heute Diercks Digital Recht hatte sich dadurch ausgezeichnet, dass hier auch komplexere Themen verständlich und humorvoll vorgestellt worden sind.

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat ebenfalls "FAQ's zur Datenschutz-Grundverordnung" online gestellt.

Auch der hessiche Datenschutzbeauftragte hat Informationen zum Thema "Neues Datenschutzrecht" veröffentlicht. Dabei sind auch diverese Auslegungshilfen und Kurzpapiere veröffentlicht.

Ein Problem bei juristischen Themen ist oftmals, dass hier dann passende Panik von unterschiedlichen Seiten entsteht. Ein etwas ruhiger Artikel versucht hier mit den häufigen juristischen DSGVO-Mythen aufzuräumen. Dieses ist im Artikel auf rechtzweinull.de unter "Mein erster DSGVO Rant – Zu viele Mythen und gefährliches Halbwissen zum neuen europäischen Datenschutzrecht".

Recht am Bild, Fotografieren und DSGVO


Im Rahmen der DSGVO ist auch das Thema Photographie wieder aktuell. Hier stellt IPCL Rieck & Partner  im Artikel "Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für Fotografen" im nicht privaten Umfeld zusammen.

Im Podcast Rechtsbelehrung in der Folge "DSGVO: Einschränkungen für Fotografen? – Rechtsbelehrung Folge 56 (Jura-Podcast)" ist dies ebenfalls direkt Thema.


Ebenso beschäftigt sich rechtambild.de im Beitrag "Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht" rechtliche Informationen rund um das Urheberrecht und Fotorecht insbesondere in Hinblick auf das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG / KUG) und der DSGVO.

Nachtrag Februar 2019:
Ebenfalls interessant kann hier das Interview im Beitrag " Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen?" von Dr. Kerstin Hoffmann (PR-Doktor) und  Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke  sein, das ebenfalls in Hinblick auf DSGVO ein Update erhalten hat.


Blogartikel, Blogserien


Peer Wandiger von Selbständig im Netz hat eine Webserie zum Thema "DS-GVO gerechte Website erstellen" angefangen welche regelmäßig ausgebaut wird.

Ebenso ist der Artikel "Was bedeutet die DSGVO für Einzelunternehmer und Freelancer?" von content-iq lesenswert.

Auf lesefreude.at ist im Artikel "DSGVO – Leifaden für Blogger" wie für die eigene Seite die DSGVO umgesetzt worden ist.

Ein ebenfalls umfangreicher Artikel ist auf reisen-fotografie.de unter "DSGVO als Blogger – Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung" von Thomas Jansen veröffentlicht. Hier war insbesondere auch der Abschnitt "Daten beim Hoster" wo angekündigt wird, dass beim Hoster all-inkl ebenfalls ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung  abgeschlossen werden kann bzw. hier noch eine Info durch den Hoster an die Kunden erfolgen wird.

Annete Schwindt dokumentiert in ihren Artikel "Umstellungen wegen der DSGVO"  aktuelle Vorkehrungen die sie trifft.

Generell haben die Blogartikel gleichzeitig auch weiterführende Links, so dass hier auch weitergehende Informationen angelesen werden können.

Wobei stets zu beachten ist, dass diese Artikel Erfahrungsberichte sind und keine Rechtsberatung.

Eine kritische Auseinandersetzung um nicht zu sagen Rant ist auch im Artikel "DSGVO: So viel Panik für nichts Neues – und warum es trotzdem ein grundlegendes Problem gibt" auf binary-butterfly.de Wobei dieses eher einen Blick auf die technische und gesellschaftliche Seite geworfen hat.Hier sind insbesondere auch die Kommentare lesenswert.

 

VBlogs und Podcasts zum Thema

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECK hat ein Video zum Thema "DSGVO - Was ihr als Blogger beachten müsst | Zu Gast: Ricarda Nieswandt von BLOGST" auf Youtube hochgeladen und schildert im Gespräch mit Ricarda Nieswandt von BLOGST und Hubertus Jencquel, was Blogger bei der Umsetzung des Datenschutzes beachten müssen.

Ebenso hat sich in der Folge Nr. 151 der Jurafunk von  von Rechtsanwalt Stephan Dirks und Jurist Henry Krasemann mit dem Thema  am 20.03.2018: Jurafunk Nr. 151: (Fast) alles zur Datenschutz-Grundverordnung auseinander gesetzt (siehe auch "Jurafunk Nr. 151: Frivoles Plaudern über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" auf dirks.legal).

Ebenso sind Marcus Richter und Thomas Schwenke vom Jurapodcast Rechtsbelehrung auf das Thema in der Folge "DSGVO: Alles zur EU-Datenschutzgrundverordnung – Rechtsbelehrung Folge 54 (Jura-Podcast)" eingegangen. Dabei werden in rekordverdächtigen 2 Stunden 22 Minuten und 22 Sekunden die Grundlagen zur EU-Datenschutzgrundverordnung vorgestellt. Da in der nächsten Podcast Folge sich um die Erstellung einer Datenschutzerklärung gewidmet wird ist diese Folge als Grundlage absolut empfehlenswert.

Mittlerweile ist auch der zweite Teil schon online "DSGVO: Datenschutzerklärung FAQ – Rechtsbelehrung Folge 55 (Jura-Podcast)", wobei auch das Facebook Q&A hörenswert war.
Diesmal aber nur 1 Stunde und 26 Minuten lang.... (aber immerhin ein Grund sich aufs Wochenende zu freuen (oder auch schon heute Abend)).. :-) Ebenso gibt es noch eine weitere Folge rund zum Thema Foto, Bild und Video unter der DSGVO :-)

Ein wesentlich tiefer in die Materie (mit Bezug auf Normen und Gesetzesregelungen) berichtet Stephan Hansen-Oest (datenschutz-guru.de) im Video "DSGVO in kleinen Unternehmen umsetzen – Tipps für ein „DSGVO-Projekt“" am Beispiel einer  Anwaltskanzlei die Umsetzung oder aber stellt eine "Webinaraufzeichnung: Umsetzung der DSGVO mit der GM-Methode" zur Verfügung.

Mein Lieblings-VBLOG  c't uplink  hat unter "c't uplink 22.3" dabei ist auch das Thema DSGVO für Dummies  mit ein Thema, so ab  Minute 24:45 (Frickeln mit der DSGVO).

Einen Tag vor in Kraft treten der DSGVO berichtet auch die Heiseshow im Artikel "heiseshow: Die DSGVO kommt – Was genau passiert jetzt?" insbesondere der Punkt mit medizinische Daten aber auch inhaltliche Themen weren hier angesprochen und durch gewohnte gute Moderation verständlich dargestellt.
 

Facebook Live Talk

Im Facebook LIVE Event DSGVO Questions & Answers mit Dr. Thomas Schwenke und Social Media Experte Thomas Meyer von Swat.io werden ebenfalls die Fragen rund ums Thema behandelt und die Aufzeichnung steht auch nach dem Event noch zur Verfügung.

Seitens der MOKS OG ist auf moks.at eine Zusammenfassung unter "DSGVO Questions & Answers mit Dr. Thomas Schwenke" zu finden. Dennoch ist die Videoaufzeichnung sicher etwas für ein längeres Wochenende.. :-)

Praktische Umsetzung

Gerade in den verlinkten Blogartikeln sind schon einige Punkte erwähnt die andere Blogs und Seiten direkt umgesetzt haben und wie sie dabei vorgegangen sind. Im folgenden Abschnitt möchte ich nur auf die von mir genutzten Tools für einige Seiten eingehen und auf entsprechende Praxishilfen direkt verweisen. Viele Blogs setzen dabei auf WordPress (eines der bekanntesten Blogsysteme), so dass hier auch entsprechend viele Artikel zu geschrieben sind.

Auch das DRWEB.de Magazin hat im Rahmen einer "Homestory: Wie Dr. Web die DSGVO umsetzte" das Thema aufgegriffen und tatsächlich die eigenen Schritte vorgestellt. Dr. Web weckt bei mir immer noch die Erinnerung an die Frühzeit von Homepages und das gelbe Buch dürfte noch immer irgendwo bei uns im Bücherschrank stehen :-)

Sofern jemand ein Wordpress (womöglich noch bei allinkl) einsetzt dürfte auch der Artikel "DSGVO? Da gibt’s doch was von Ra… äh ein WordPress Plugin" von dasnuf.de mehr als hilfreich sein. Persönlich nutze ich ein anderes Blogsystem/CMS aber dennoch mag ich diesen Artikel nicht unerwähnt lassen.

Die Motivation zum Artikel kann ich gut nachvollziehen und habe daher von Anfang an diesen Artikel so zusammengestellt, dass ich diesesen auch selbst gerne lesen würde, bzw. dass ich selbst mir auf der einen oder anderen Stelle einmal festhalten wollte, welche Artikel hier mir lesenswert erscheinen.

Dieses ist mit einer der Gründe warum ich das Netz noch immer sehr liebe und froh bin, dass das Blogsterben wohl immer noch ein Gerücht ist, dass viele andere immer wieder zu wierlegen wissen.

Datenschutzerklärung für die eigene Internetseite

Gerade das Thema DS-GVO-konforme Datenschutzerklärung ist wohl ein Thema, dass auch auf einige Seiten zukommen wird und wo bestehende Erklärungen Anpassungsbedarf haben. Gemeinsam mit der DGD (Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH) hat die Kanzlei WBS (Wilde Beuger Solmecke GbR) eine Muster-Datenschutzerklärung  als Formular zur Verfügung gestellt ("Datenschutzerklärung-Generator – Ihre DS-GVO-konforme Datenschutzerklärung einfach per Klick") ebenso bietet auch erecht24.de einen "eRecht24 Datenschutz Generator" an. Teile davon sind allerdings eRecht24 Premium Kunden vorbehalten.

Der "Datenschutz-Muster Generator für Webseiten, Blogs und Social Media" von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke ist mittlerweile im Hinblick auf die kommende Datenschutzgrundevrordnung (DSGVO) überarbeitet worden.. und wird zum 22. April 2018 auch finalisiert.

Die generierte Datenschutzerklärung darf von Privatpersonen und Kleinunternehmern verwendet werden. Vielen Dank dafür :-).

Update Lizenzbestimmungen zum 21.01.2019:
Bisher war die Regelung auf datenschutz-generator.de wie folgt:
Neben Privatpersonen durfte die Datenschutzerklärung auch von Kleinunternehmer verwendet werden.  Hierbei war die Wertgrenze der Brutto-Umsätze im vergangene Jahr nicht höher als 17.500 Euro. Sofern der Umsatz im folgenden Jahr über die Grenze steigt, musste für ein Update eine entsprechende Lizenz erworben werden. Der vorher generierte kostenlose Text durfte beibehalten werden. Umgekehrt war auch die Erstellung neuer Texte kostenfrei, wenn diese unter die Kleinunternehmergrenze fiel.

Bei  der kostenloser Nutzung (im Gegensatz zum Erwerb einer Lizenz) durfte der den Hinweis auf den Generator nicht aus dem Muster entfernt werden.

Zum 21, Januar 2019 ist ein Lizenzshop für Geschäftskunden auf der Seite eingeführt und die Wertgrenze für Privatpersonen und nicht-kommerzielen Bloggern sowie kleine Vereine auf einen Brutto-Umsatz von 5.000 Euro gesetzt.

Jedoch wird darauf hingewiesen, dass die ältere Lizenz weiterhin gilt

Diese Änderung betrifft somit alle Kleinunternehmer mit Brutto-Umsatz zwischen 5.000 und 15.000 Euro für neu generierte Texte.

Für Personen deren Umsatz des Vorjahres unter der Wertgrenze lag ändert sich ebenfalls nichts.
 




Prof. Dr. Thomas Hoeren  hat auf der Seite des ITM ebenfalls "Materialien zum Internetrecht" zur Verfügung gestellt. Neben dem aktuellen Skriptum zum Internetrecht oder IT-Vertragsrecht ist hier auch eine Musterdatenschutzerklärung nach EU-DSGVO zu finden. Das ITM ist das Landeskompetenzzentrum (NRW) im Bereich Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht und gehört der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster an.

Kirchliches Datenschutzrecht (EKHN) - Öffentlichkeitsarbeit

Für die Evangelische Kirche und ihre Einrichtungen gilt nach wie vor das EKD Datenschutzgesetz (DSG-EKD), das jedoch ebenfalls an das EU Recht angepasst worden ist und am 24. Mai 2018 in Kraft getreten ist.

Die evangelische Kirche Hessen Nassau (EKHN) hat ebenfalls eine "Handreichung der EKHN zur EU Datenschutzverordnung" veröffentlicht. Insbesondere geht diese auf das Thema Datenschutz im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (von Gemeindebrief, kirchlicher Datenschutz oder auch Muster für eine Datenschutzerklärung).

 

Auftragsverarbeitungsvertrag mit Webhoster


Neben der Datenschutzerklärung kann auch ein Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag (ADV-Vertrag), auch Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV), erforderlich sein. Auf Blogmojo im Artikel "ADV-Verträge für Blogger & Online-Unternehmer: Liste mit Hostern, Newsletter-Tools etc." sind durch von Finn Hillebrandt zusammengestellt worden.

Unter anderen bietet mein Webhoster All-Inkl (Werbung/Partnerlink) einen Auftragsverarbeitungsvertrag  für das Webhosting an. Dieser kann in der Benutzerveraltung auf https://all-inkl.com/members/ unter Stammdaten->Auftragsverarbeitung online abgeschlossen werden. Vertragsabschlüsse mittels elektronischem Format vor dem 25.05.2018 erfolgen aus formellen Gründen erst mit Wirkung ab dem 25.05.2018, da erst ab diesen Datum entsprechende Verträge elektronisch abgeschlossen werden können.

Danach ist sowohl der Vertrag als auch die Anlagen dann ebenfalls im Portal herunterladbar. Bei Schriftform kann dieser auch für 10 Euro angefordert werden.

Als Anlagen stehen unter anderen die "Technische und organisatorische Maßnahmen Auftragsverarbeitungsvertrag Art. 32 Abs. 2 DS-GVO" betreffend des Webhosting zur Verfügung.

Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google Analytics

Daneben ist auch schon vor der DSGVO eine Auftrags(daten)verarbeitung mit Google beim Einsatz von Google Analytics umzusetzen.

Weitere Informationen zum Thema "Google Analytics datenschutzkonform einsetzen" sind auf datenschutzbeauftragter-info.de zu finden. Ferner sind im Artikel "Google Analytics – Anleitung für datenschutzkonforme Nutzung, Mustertext und FAQ"  von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke zu finden. Dieser Artikel ist mittlerweile um Aspekte rund um Google Analytics & DSGVO als Anleitung zur möglichst rechtssicheren Nutung) aktualisiert worden und wurde dabei auch um Hinweise wo die einzelnen relevanten Einstellungen in der Google Analytics Oberfläche zu finden sind, ergänzt.

Ebenso ist dieses auch Teil der EU-DSGVO Serie "Der rechtskonforme Einsatz von Google Analytics bzw. Universal Analytics unter der DSGVO – Teil 12 zur EU-DSGVO, Cookies und Tracking" von Rechtsanwältin Nina Diercks.

Weitere Dienste und DSGVO

Im Artikel "Google & DSGVO: Welche Dienste sind datenschutzkonform nutzbar und wie?" stellt ebenfalls Finn Hillebrandt (blogmojo.de) zusammen, wie einzelne Dienste von Google mit der DSGVO weiterhin nutzbar sind.

Social Media Präsenzen

Mit der Entscheidung zur Verantwortung von Seitenbetreibern von Facebook Fanpages gemeinsam mit Facebook ist hier auch ein weiteres Thema aktuell geworden und auch entsprechend aufgegriffen worden. Die (Vorab-) Entscheidung C-210/16 des EuGH ist auf europa.eu veröffentlicht.


Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke berichtet dazu auf "Beitragshinweis: EUGH Urteil: Müssen nun alle Facebook-Seiten geschlossen werden?" sowie auf Heise Online unter "Analyse zum EuGH-Urteil: Kein Grund Facebook-Seiten zu schließen".

Ebenso stellt sich Rechtsanwältin Nina Diercks  im Artikel "Facebook-Seitenbetreiber und Facebook sind gemeinsam für die Datenverarbeitung verantwortlich – EuGH C-210/16 – Und nun?" hier passende Informationen zusammen.

Ein weiterer Artikel "EuGH Urteil: Facebook Fanpagebetreiber sind mitverantwortlich für Datenverarbeitung auf Facebook ! Und jetzt ? " ist von Dr. Carsten Ulbricht auf rechtzweinull.de zu finden.


Auf datenschutz-generator.de ist ebenfalls schon ein passendes Update der Datenschutzerklärung (DSE) / Informationen zur Datenverarbeitung  (IDV) zu finden.

"Dazu wurde das Modul zu der Nutzung von Onlinepräsenzen aktualisiert (Frage „Unterhalten Sie Onlinepräsenzen in sozialen Medien?“ in der Gruppe „Social Media, Tools und fremde Inhalte“). Für Kleinunternehmer, Privatpersonen und Inhaber von Nutzungslizenzen, ist das Update kostenfrei."

Hier finde ich die Aktualisierung tatsächlich sowohl von der Schnelligkeit als auch von der Information her als großartigen Service. Danke sehr.

Zwischenzeitlich liegt auch eine Stellungsnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden  des Bundes und der Lände (DSK) vor die Rechtsanwältin Nina Diercks im Artikel "Update: Entschließung der DSK zum EuGH-Urteil C-210/16 im Hinblick auf eine gemeinsame Verantwortung von Facebook und Seitenbetreibern – Spoiler: Sie müssen was tun" zusammen gefasst hat.

Interessant dabei ist auch der Verweis zur Datenschutzerklärung in der Story zur Seite (rechte Seite auf der Facebook Fanpage) oder als festgepinter Beitrag bei Google Plus bzw. in den Infos bei Twitter..

Was mich allerdings tatsächlich an der gesamten Diskussion freut ist das Bewustsein, dass die eigene Webpage wichtig wird und viele Seiten wieder ein Umdenken haben um weg von der Monokultur eines sozialen Netzwerkes (nur Facebook) wieder hin zur Nutzung von eigenen Seiten zu finden. Restaurants die nur auf FB ihre Speisekarte und Öffnungszeiten stehen haben macht die Auswahl für einen Computerstammtisch nicht gerade einfacher.

Sapnnend in diesem Zusammenhang empfinde ich die Diskussion in den Kommentaren auf selbstaendig-im-netz im Artikel "Ist Facebook nun verboten? Was bedeutet das EuGH Urteil für Fanpages?".

Update:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke bietet im Artikel "Wird Facebook legal? – Anleitung für Seitenbetreiber zum „Page Controller Addendum“" ein Update zum Thema Page Controller Addendum und ergänzt die Datenschutzerklärung um den Passus zur Grundlage einer Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten (siehe Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen) bei Facebook im Datenschutz-Generator.


 

Onlinemarketing und DSGVO

Im Artikel "Wenn Onlinemarketing zum Glücksspiel wird – DSGVO, Tracking und Opt-In-Pflicht für Cookies" von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke wird ebenfalls noch einmal das Thema Onlinemarketing unter den Gesichtspunkt von Tracking aber auch Risikoabwägung hingewiesen.

Auch die weiterführende Links zu anderen Artikeln aber auch eigene Beiträge wie "Datenschutz und ePrivacy 2018 – Änderungen für Onlinemarketing, Tracking und Cookies" in dem ebenfalls die Grundlagen zum Onlinemarketing und Recht ebenda beschrieben wird ist hier sinnvoll und ilustriert erläutert.
 

Personalisierte Werbung / Google Adsense

Google und sicher auch andere Werbeanbieter haben hier ebenfalls eine Umsetzungsmöglichkeit für die Einbindung von Werbung ohne Bezug auf personenbezogene Daten umgesetzt. Ab den 7. oder 8. Mai 2018 besteht die Möglichkeit für Besuchende der eigenen Internetseite aus dem EU Wirtschaftsraum automatisch auf "nicht personenbezogene Werbung" umzustellen bzw. ergänzend dazu auch die Option zu ermöglichen, dass nach Zustimmung auch personenbezogene Werbung zugelassen werden kann.

Bisher konnten diese unter 
  • Anzeigen zulassen und blockieren
  • Content Seiten
  • Alle Websiten
  • Im Register "Anzeigenbereitstellung"
schon deaktiviert werden. Dabei sind diese wie folgt definiert:

"Personalisierte Anzeigen: Anzeigen werden basierend auf Nutzerinteressen, demografischen Merkmalen und Google-Kontoinformationen geschaltet. Außerdem kann Google zum Erstellen von Interessenkategorien auf Informationen zu Websitebesuchen zugreifen."

Wenn ich die Hilfe "Comply with EU user consent policy Choose ad serving options and get user consent" auf  https://support.google.com/adsense/answer/7670013 richtig verstehe kann diese für EU User deaktiviert werden. Daneben wird aber auch auf der Seite https://support.google.com/adsense/answer/7670312 erläutert wie technisch mit einer Einwilligung für diese Werbungverfahren werden kann.

Wie erwähnt ist auch heute schon diese Form der "Non-personalized ads" / "nicht personenbezogene Werbung" Möglich, wie auch auf Heise im Artikel "Datenschutzgrundverordnung: Google führt unpersonaliserte Werbung an" festgehalten wird.

Mittlerweile ist die entsprechende Infoseite auch als "Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung einhalten Optionen für die Anzeigenbereitstellung auswählen und Nutzereinwilligung einholen" unter https://support.google.com/dfp_premium/answer/7673898 in der "DoubleClick for Publishers-Hilfe" online. In der Adsense Hilfe ist ein entsprechender Hinweis noch nicht enthalten.

Mittlerweile ist der Reiter "EU-Nutzereinwilligung" in den Einstellungen von Google Adsense unter
  • Anzeigen zulassen und blockieren
  • Content Seiten
  • Alle eigenen Webseiten
als eigenes Register vorhanden.

Hier können nun als Optionen:
  • Personalisierte Werbung
    Google darf Nutzern im EWR personalisierte Werbung präsentieren.
  • Nicht personalisierte Werbung
    Google präsentiert Ihren Nutzern im EWR nur nicht personalisierte Werbung.
zur Auswahl.Der Unterschied zwischen beiden ist in der Onlinehilfe zu finden. Schwieriger ist nun eine Umsetzung als Opt-In für eine Entscheidung für personenbezogene Werbung, die auch in der Hilfe Ads personalization settings in Google’s publisher ad tags zu finden ist.
 

Technische Umsetzung RequestNonPersonalizedAds(

Wenn die Einwillligung erfolgt ist kann hier der Schalter
(adsbygoogle=window.adsbygoogle||[]).requestNonPersonalizedAds=1
oder aber setRequestNonPersonalizedAds(0) bzeiehungsweise setting requestNonPersonalizedAds=0 wieder die personenbezogene Werbung einzustellen.

Damit ist es natürlich erforderlich, dass hier ein Zusatzcookie auf der eigenen Seite gesetzt wird, so dass die Einstellung keine personenbezogene Werbung zu verwenden einfacher ist.

Einstellung EU Nutzereinwilligung

In den Einstellungen von Google heisst es: "Die Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google sieht vor, dass Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmte Informationen zukommen lassen und ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder anderen lokalen Speicherverfahren und zur Präsentation personalisierter Werbung einholen." (siehe hierzu auch "Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU" von Google)

Hier kann die Option "Nicht personenbezogene Werbung" gewählt werden. Die ausgewählte Optionen gelten ab dem 25. Mai 2018.
Sofern die Option gewählt wird, werden keine Nutzerbezogene Anzeigen mehr angezeigt.
Dieses sind Anzeigen basierend auf Nutzerinteressen, demografischen Merkmalen und Google-Kontoinformationen außerdem kann Google zum Erstellen von Interessenkategorien auf Informationen zu Websitebesuchen zugreifen.

Die Frage ist nun immerhin geklärt, ob beim Einsatz von Google Adsense ein OptIn erforderlich ist um mit personenbezogene Daten zu arbeiten, wie diese bspw. im Google Konto hinterlegt sind, oder aber der Hinweis auf Opt-Out in der Datenschutzerklärung im Abschnitt "Google-Re/Marketing-Services & Google Adsense"eine hinreichende Information ist.

Daher habe ich die Datenschutzerklärung um einen Passus "Google Adsense im Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)" erweitert.

Persönlich werde ich vss. die vorgeschlagene Version nutzen, so dass künftig nur noch über den Inhalt dieser Seite Werbeanzeigen eingeblendet werden. Die Aussage "If you've met the requirements of our Consent Policy and you want to serve non-personalized ads to all users located in the European Economic Area who visit your site, no changes to your ad tagging are needed." spricht dafür, dass hier durch das Setzen der Option dieses der einfachste Weg ist.

Ein entsprechender Hinweis in meiner Datenschutzerklärung ist bereits ergänzt und gilt ab 25. Mai 2018.


 

Fazit

Insgesamt ist das Thema sicherlich komplex dürfte aber in vielen Punkten schon den derzeitigen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechen. Ich denke, dass ein Bewusstsein für Datenschutz ebenfalls wichtiger geworden ist und sich das bewusste Auseinandersetzen mit der Thematik wichtig ist. Sicherlich führt dieses auch in vielen Bereichen zur Panik "Ich möchte mein Blog löschen" und andere Aussagen sprechen dafür... aber wie anhand der oberen Texte zu sehen ist, kann das Thema auch systematisch und in aller Ruhe angegangen werden.

Gerade größere Diensteanbieter (Google Analytic, Adsense, VG Wort) oder auch Webhostinganbieter bieten entsprechende Anpassungen und Unterlagen an und ich bin mir sicher, dass auch die kommenden Wochen noch weitere Hilfestellungen, interessanter Artikel und konkretere Umsetzungen hier Thema sein werden.

Da ich es schade finden würde, wenn die Links in meiner Bookmarksammlung verbleiben habe ich diese hier im Artikel zusammen gestellt und hoffe, dass diese für die ein oder andere Person ein nützlicher Ausgangspunkt zum Thema sein können. Gerade für KMU, Vereine und andere Einrichtungen dürfte dieses mehr und mehr ein Thema sein und auch an der Arbeit im Hochschulumfeld oder im Ehrenamt sollte das Thema an mehreren Stellen aktuell sein.

Ein Kollege meinte einmal, dass Datenschutz immer ein lebendiger Prozess ist, so dass hier nicht mit einmaligen Handeln alles erledigt ist sondern es ein lebendiges System dahinter steckt und das Thema am Wachsen ist und auch die bestehenden Prozesse und Dokumentationen auch im Hinblick auf Datenschutz immer wieder dokumentiert und erweitert werden muss.

Informationen rund um Datenschutz per Twitter

Gerade durch Twitter bekomme ich immer wieder aktuelle Informationen von einigen Juristinnen und Juristen in die Timeline und bin immer wieder froh, dass hier in ruhiger, kompetenter und vor allem auch verständlicherweise das Thema angegangen wird.

Eine zugegeben kleine Auswahl von Twitter Profilen ist in folgender Liste zu sehen: Auch wenn diese Accounts schon für einen wöchentlichen #FF reichen würde ist diese Liste sicher nicht abschliessend, aber zumindest sind diese für einen guten Überblick rund um Themen Internet, Web und  Internetrecht gut und meist finden sich hier schnell Diskussionen und Informationen, die dann tatsächlich erst später auch in anderen Medien angesprochen werden.

Der Einfachheit halber habe ich mir auf Twitter unter https://twitter.com/AUnkelbach/lists/web-und-datenschutz eine passende Liste mit diesen und anderen Accounts zum Thema Web und Datenschutz angelegt.

 

Anpassung IDV, DSE und Verträge

Das Thema Datenschutzerklärung (DSE) oder Information zur Datenverarbeitung (IDV) und entsprehcende Anpassungen ist für meine Seite direkt im Punkt "Datenschutzerklärung" zu finden. Auch auf meiner Facebook Fanpage gefällt mir die Lösung gut die Datenschutzerklärung als Story in der Fanpage einzubinden (siehe auch auf https://www.facebook.com/Unkelbach/ ).

Daneben habe ich auch die entsprechenden Verträge zur Auftragsverarbeitung (Webhoster, Google Analytics, ...) abgelegt und versuche auch sonst hier auf den Laufenden zu bleiben.
 

Technische Anpassungen hier im Blog

In der Vergangenheit habe ich hier im Blog in folgenden Artikeln das Thema zumindest technisch mit angesprochen und umgesetzt: Wie sich das Thema hier weiter entwickeln wird, ist eine Frage der ich mich dann ebenfalls weiterhin widmen werde und wo ich neugierig bin, wie sich hier entsprechende Artikel und Veröffentlichungen weiter entwickeln werden.

Das Thema an sich ist auf jeden Fall in vielerlei Hinsicht aktuell, so dass ich auch im Artikel "Autorenvergütung für Bücher oder auch Onlineartikel" auf das Thema Zählpixel der VG Wort und Datenschutz eingegangen bin.

Updates hier im Artikel

Insgesamt plane ich für mich hier im Artikel wichtige Informationen, hilfreiche Links oder Artikel zu sammeln, die mir selbst weitergeholfen haben oder weiter helfen und die ich im Umfeld des Thema für sinnvoll ansehe. Bei vielen Punkten der Umsetzung bin ich mir auch nicht sicher, ob diese erforderlich sind und beschäftige mich daher lieber mehr mit den Thema und der Dokumentation als vielleicht für das Blog und der Internetseite erforderlich sein mag. Aber manchmal ist es besser etwas ausführlicher Vorkehrungen zu treffen als später unter Hochdruck aktiv zu werden.

Inhaltlich handelt es sich bei meiner Seite mittlerweile um eine Autorenseite mit Bloganbindung und es wird dezent Werbung eingesetzt. Der inhaltliche Schwerpunkt ist jedoch weiterhin der eigene Wissenpool und das Teilen von Wissen.

Einige Gedanken zur Ausrichtung und Inhalt der Seite habe ich im Artikel "Von der Bewerbungshomepage hin zum Wissenspool mein Beitrag zur Blog- und Webparade für Personenmarken #personalbrandmix" festgehalten und denke, dass die Seite und das Umfeld auch weiterhin Bestand halten dürfte.Wie sich die rechtlichen Anforderungen auf "Kleinbloggersdorf" (um einen Begriff aus der Vergangenheit zu verwenden) auswirken wird, ist definitiv eine spannende Frage und ich betrachte dieses tatsächlich mit wachsender Neugierde und die Angst und Panikmache teilweise auch mit Sorge.


 

Danke an Twitter, Blogs und andere Infoseiten

Trotzdem bin ich sehr froh, dass sich viele mit der Thematik auseinandersetzen und ich so auf die Erfahrungen, Wissen und Vorkehrungen zugreifen kann und mein eigenes Handeln daran orientieren werde.

Auf Twitter hat sich mittlerweile wohl der Hashtag #teamdatenschutz eingebürgert und ich muss tatsächlich sagen, dass ich in letzter Zeit immer wieder beeindruckt war über die Kommunikationskultur, Informationen rund um das Thema und die unterschiedlichen Gesichtspunkte rund um das Thema Datenschutz aber auch die direkten Auswirkungen rund zum Thema.

Persönlich hat mich hier auch der Artikel "Warum wirklich jedes Unternehmen einen eigenen Content-Hub braucht" von Dr. Kerstin Hoffmann (PR-DOKTOR) angesprochen die eindeutig die das Thema Datenschutz und Änderungen beim Einsatz von Social Media noch einmal zum Anlass nimmt und die Frage "Wohin denn nun mit welchen Inhalten?" passend beantwortet.

Dies finde ich schon daher wichtig, da die eigene Plattform nicht nur unabhängig ist sondern auch eine eigene Identität stiftet.


Updates zum Update

Neben den Updates hier innerhalb des Artikels gibt es auch rund um Datenschutz weitere Punkte zu beachten
 

Nach der DSGVO ist vor der ePrivacy Verordnung

Das es im Thema Datenschutz auch weiter gehen wird und hier eine konstante Weiterbildung hilfreich und notwenidg ist zeichnet sich auch im Artikel "ePrivacy-Verordnung: Alles, was du wissen musst (inkl. Timeline!)" von Finn Hildebrand (BlogMojo) ab.

DSGVO und Brexit

Unter "Brexit & DSGVO – Tipps und Checkliste zur Vorbereitung auf den Ernstfall" hat Dr. Thomas Schwenke ebenfalls einen Blick auf  das EU Thema in Bezug auf Großbritannien als "unsicheres Drittland" unter den Motto "Keep calm and prepare for brexit" geworfen.

Datenschutzupdate 28. Mai 2020 - Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 7/16 - Cookie-Einwilligung II

Mit dem BGH Urteil zur Cookie Einwilligung II (siehe Pressemitteilung BGH) zu dem noch die ausführlichen Erläuterungen ausstehen gibt es auch 2020 noch weitere Neuigkeiten.

Hier möchte ich eingangs direkt auf den Artikel "Eine erste Einordnung des BGH-Urteils „Cookie II“ (I ZR 7/16): Voreingestellte „Einwilligungen“ (Opt-Outs) sind unwirksam und das gilt grundsätzlich auch für Cookies" von Rechtsanwältin Nina Diercks und Rechtsanwältin  Ulrike Berger verweisen. Dieses war auch mit der erste Artikel der mir zum Thema auf Twitter aufgefallen ist, so dass ich diesen auch direkt zum Lesen empfehlen kann und mir sicher bin, dass dieser und auch die folgenden Artikel vom #teamdatenschutz sicher noch aktualisiert werden aber auch für juristische Laien gut verständlich sind. Vielen Dank an dieser Stelle an alle.

Auch der Artikel "BGH-Urteil: Opt-In-Pflicht für Werbe- und Marketing-Cookies (FAQ mit Anleitung und Checkliste)" von Dr. Thomas Schwenke hat hier erneut ein Update erfahren. Daneben sind auch "BGH zu Cookies und dem Erfordernis von Einwilligungen – („Planet 49“)" (Datenschutz-Guru.de / Stephan Hansen-Oest) und "BGH: Das gilt nun beim Einsatz von Cookies für Websitebetreiber" auf datenschutzbeauftragter-info.de lesenswert.

Das Urteil BGH "I ZR 7/16" vom "28.05.2020" mit Entscheidungsgründen kann online eingesehen werden bzw. es kann eine Benachrichtung erhalten werden, sobald es veröffentlicht ist.
 

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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Montag, 26. Juni 2017
14:25 Uhr

Buchveröffentlichung »Berichtswesen im SAP®-Controlling«

Ein Thema, dass mir sowohl im Blog als auch im beruflichen Alltag am Herzen liegt, ist das Thema Berichtswesen mit SAP.  So hat sich schon kurze Zeit nach der Buchveröffentlichung »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)« gezeigt, dass neben technischer Möglichkeiten auch immer die Konzeption von Berichten und die Beziehung zwischen Sender und Empfänger eines Berichtes relevant sind.

So ist dann relativ zeitnah die Idee zum neuen Buch entstanden, dass die Möglichkeiten zum Aufbau eines internen Berichtswesen im SAP Modul Controlling beschreibt. Dabei werden sowohl vorhandene Berichte vorgestellt als auch einige praktische Kniffe zum Berichtswesen beschrieben und auch die Entwicklung eigener Berichte sei es mit Report Painter, Rechercheberichte oder auch SAP Query vorgestellt.

In guter Tradition hat mich ein Kollege schon auf das Titelbild angesprochen, dass nun nach Erbsen ein realistisches Tortendiagramm darstellt.
 
Berichtswesen im SAP®-Controlling
Cover Berichtswesen im SAP Controlling
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (01. Juni 2017)

Paperback ISBN: 9783960127406

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Dieses Diagramm sieht allerdings nicht nur nett anzusehen aus sondern zeigt auch einen weiteren Punkt der im Buch behandelt wird. Eine wichtige Frage ist auch wie diese Berichte den einzelnen Usern zur Verfügung gestellt werden und wo sowohl ein Informationssystem in Form eines Management-Cockpits für die einzelnen Verantwortungsbereiche zur Verfügung stellen, um an einer zentralen Stelle alle Informationen sammeln und direkt auswerten zu können. Diese Informationen sind nicht nur für die Unternehmensleitung und das Management, sondern auch für andere Verantwortliche im Unternehmen relevant.

Mein erster Blick ins Buch hat mich tatsächlich begeistert, was unschwer am Bild zu sehen ist.
Mein erster Blick ins Buch

Persönlich bin ich sehr zufrieden das Ergebnis in Händen zu halten und bin tatsächlich außerordentlich begeistert vom Ergebnis. Mein Buch richtet sich an erfahrenere Beschäftigte im Bereich Controlling, die im SAP-Modul CO ein Berichtswesen aufbauen oder erweitern wollen. Daneben können einzelne Beispiele nicht nur für Key-User, sondern auch für fortgeschrittene Sachbearbeiter im Controlling nützlich sein, um für regelmäßig genutzte Berichte kleinere Kniffe zur Arbeitserleichterung zu liefern. Die einzelnen Berichtsanforderungen sind im Buch so allgemein gehalten, dass es damit möglich sein sollte, die vorgestellten Methoden auf eigene Berichtsanforderungen zu übertragen bzw. als Grundlage zur Entwicklung eines eigenen Berichtswesens zu verwenden.

Ich würde mich sehr über ein entsprechendes Feedback freuen sei es hier im Blog, auf Amazon oder auch per Mail.

Sollte ich ein wenig Neugierde auf dieses Buch entfaltet haben, verweise ich gerne auf meine Seite Veröffentlichungen wo meine bisherigen Veröffentlichung aufgelistet sind sowie auf die Seite "Internes Berichtswesen im SAP ERP Modul Controlling (CO)" auf der eine ausführliche Rezension zum Buch »Berichtswesen im SAP®-Controlling« zu finden ist.

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Mittwoch, 18. November 2015
17:58 Uhr

Buchveröffentlichung »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)«

Manchmal sprechen Bilder mehr als viele Worte, daher möchte ich einen Moment folgende Abbildung für sich sprechen lassen um danach etwas ausführlicher auf ein nun abgeschlossenes Projekt näher einzugehen.

Nachtrag:

Mittlerweile gibt es hier auch schon Nachfolgeprojekte, die ich in den Artikeln: beschrieben habe.
 

Mit Schnelleinstieg ins Controlling zum Amazon Bestseller

Im Rückblick haben meine Bücher tatsächlich einen Einfluss auf meine Arbeit aber auch hier im Blog und ich freue mich noch immer über die großen und kleinen Erfolge der Bücher aber auch der Entwicklung hier im Blog genommen haben.

Ein besonderer Moment war tatsächlich, als das erste Buch Bestseller auf Amazon war.

Bestseller Schnelleinstieg ins SAP Controlling in Kategorie SAP auf Amazon
und kurze Zeit darauf auch eine zweite Kategorie hinzugekommen ist.

Bestseller Amazon Controlling und SAP

Hier bin ich dann auch selbst immer noch beeindruckt und hoffe, dass die nachfolgenden Bücher sich hier ein gutes Beispiel dran nehmen ;-).
 

Erstes Buch bei Espresso Tutorials Entstehungsgeschichte »Schnelleinstieg ins SAP® Controlling (CO)«

Der Anfang lag aber hier im Buch :-).



"Cover Schnelleinstieg ins SAP-Controlling (CO)" von Martin Munzel und Andreas Unkelbach
ISBN: 9783960126874
 
Schnelleinstieg ins SAP-Controlling (CO)
Verlag: Espresso Tutorials GmbH
1. Auflage (01. November 2015)
 
Paperback ISBN: 9783960126874

Für 19,95 € direkt bestellen

Oder als SAP Bibliothek-Flatrate *
 
 
Ebook ISBN: 9783960120414

Gemeinsam mit Martin Munzel habe ich ein Buch zum "Schnelleinstieg ins SAP Controlling (CO)" geschrieben und mittlerweile ist es auch im Verlag "Espresso Tutorials" veröffentlicht worden.

Schon am Cover sind folgende Themengebiete aufgelistet:
  • Gemeinkostencontrolling (CO-OM)
  • Produktkostencontrolling (CO-PC)
  • Ergebnis- und Marktsegmentierung (CO-PA)
  • Profit-Center-Rechnung (EC-PCA)
Unser Buch ist nicht nur im lokalen Buchhandel sondern auch, wie weiter unten beschrieben, direkt bestellbar. Hinter den Link ist auch eine ausführlichere Beschreibung des Buch zu finden.

Welche Themen werden behandelt?

Inhaltlich habe ich unser Buch auf der Seite "Andreas Unkelbach - Espresso Tutorials Rezension zu Schnelleinstieg ins SAP-Controlling (CO)" beschrieben.  Von daher zitiere ich an dieser Stelle einfach nur den Rückentext des Buchs.

"Dieser kompakte und anschauliche Leitfaden führt Sie in die Grundlagen des SAP-Controllings (CO) ein. Das Buch richtet sich gleichermaßen an Einsteiger wie auch an SAP-Anwender, die sich einen schnellen Überblick zu den Anwendungsmöglichkeiten der Komponente SAP CO verschaffen wollen, um alltägliche Anforderungen mit der SAP-Software umzusetzen. Sie lernen die CO-Objekte „Kostenstelle“ und „Auftrag“ näher kennen, erfahren Grundlegendes zur Mitbuchtechnik zwischen Finanzbuchhaltung (FI) und Controlling (CO) und wie Sie eine „innerbetriebliche Leistungsverrechnung“ bzw. „kennzahlenbasierte Verrechnung“ für einen Betriebsabrechnungsbogen (BAB) anwenden. Anhand praxisnaher Beispiele und Screenshots vermitteln Ihnen die erfahrenen Buchautoren die wichtigsten SAP-Controlling-Funktionen für den Lebenslauf eines Produkts: von der Kalkulation bis hin zur Fertigung sowie der anschließenden Umsatz bzw. Absatzauswertung inklusive Deckungsbeitragsrechnung."

Zu den Autoren ist ebenfalls eine kurze Zusammenfassung zu finden. Auch wenn die Autoren eigentlich bekannt sein sollten (zumindest mich sollten Sie durch dieses Blog ein wenig kennen), gibt es auf der Rückseite auch eine kurze Vorstellung der Autoren:

"Martin Munzel verfügt über mehr als 18 Jahren Erfahrung im SAP-Umfeld und hat in verschiedenen Positionen als Berater und Inhouse-Berater ein breites Praxiswissen erworben. Andreas Unkelbach ist seit 2005 im Hochschulcontrolling mit SAP in den Modulen CO, FI und PSM tätig. Daneben teilt er seinen Wissenspool im Blog auf andreas-unkelbach.de"

Wie kam es zum Buch?

Letztes Jahr (2014) hatte ich eine Mail mit der Betreffzeile "Herr Unkelbach, ich würde Sie gerne als Autor für unseren Verlag gewinnen!" erhalten und daraus hat sich im Laufe eines Jahres dann obiges Buch entwickelt. Nach der Genehmigung durch meinen Arbeitgeber hatte ich dann tatsächlich das erste Konzept zum Buch geschrieben und war neugierig auf die Rückmeldung seitens des Verlags. 

Entstehungsgeschichte des Buches?

Durch die erste Rückmeldung hat sich dann doch noch eine inhaltliche Verschiebung ergeben, so dass auch das Thema CO-PA mit aufgenommen wurde. Da ich selbst mit diesen Thema weniger Erfahrung habe, ergab sich die Chance das Buch gemeinsam mit Martin Munzel zu schreiben, so dass nun zwei Autoren am Buch geschrieben haben.

Gerade der gemeinsame Austausch beim Schreiben, die gegenseitige Unterstützung und die auf gar keinen Fall unerwähnt bleiben sollende Rückmeldungen seitens der Lektorin Anja Achilles haben mich unheimlich begeistert und aus der Idee zum Buch erst ein fertiges Werk entstehen lassen. Teilweise sind hier doch etwas umständlichere Wege geebnet worden und die Rückmeldungen haben dann insgesamt zu einen verständlichen und sehr gut lesbaren Buch geführt. Wobei ich hier verständlicherweise vielleicht auch etwas voreingenommen bin ;-).

Welche anderen Bücher sind empfehlenswert?

Für die Arbeit im Rechnungswesen und Berichtswesen mit SAP habe ich zwischendurch auch folgende Bücher etwas ausführlicher beschrieben und kann diese als praxisorientierte Einführungen empfehlen. Daneben ist aber auch die Flatrate mit Zugriff auf alle Bücher des Verlages in Form einer digitalen Onlinebibliothek empfehlenswert. Diese wird auf der Seite "Die digitale SAP Bibliothek" ausführlicher beschrieben.

Woher bekomme ich das Buch?

Natürlich kann unser Buch auch im normalen Buchhandel über die ISBN 978-3-960126874 oder per Amazon bestellt werden. Hier würde ich mich auch über eine Rezension sehr freuen.



Darüber hinaus kann aber auch auf meiner Seite eine Bestellung erfolgen. Hierzu habe ich eine "Partnerschaft mit Espresso Tutorials - SAP Fachbücher" geschlossen.

Am Ende der Buchvorstellung haben Sie die Möglichkeit das jeweilige Buch über die Schaltfläche
In den Warenkorb
Hierauf erhalten Sie eine Ansicht Ihres aktuellen Warenkorbes.

Warenkorb
Nachdem Sie ihre Zahlmethode ausgewählt haben (Paypal, Softortueberweiseung oder Vorkasse mit Rechnung) haben Sie entweder die Möglichkeit über den Button "Zur Kasse" die Bestellung abzuschliessen oder über die drei Menüpunkte.

 
Buchkatalog SAP Bibliothek-Flatrate Buchbesprechungen
 

weitere Bücher auszuwählen. Dieses kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Sie sich die Versandkosten ersparen wollen, da ab einem Mindestbestellwert von 30 Euro ohne Versandkosten innerhalb Deutschlands versandt wird.  Ansonsten liegen in Deutschland die Versandkosten bei 1,95 Euro bzw. 3,45 Euro fürs Ausland.
Mittlerweile werden die Bücher versandkostenfrei innerhalb Deutschland versandt. Dennoch ist natürlich weiterhin ein Trend eindeutig in Richtung Zweitbuch vorhanden ;-).

Über die Schaltfläche
Shopping Cart - Warenkorb
können Sie jederzeit zum Warenkorb zurückkehren und dann über die Schaltfläche
Zur Kasse
die Bestellung durch Angabe ihrer Rechnungs- und ggf. abweichender Lieferanschrift abschliessen, so dass Sie dann auch bald die Bücher direkt geliefert bekommen.

Noch schneller ist natürlich der Zugang über die digitale Bibliothek, die ich auch schon im Artikel "Onleihe - mein Weg zur digitalen Bibliothek" kurz vorgestellt habe.

Wobei hier in naher Zukunft auch noch eine ausführlichere Beschreibung erfolgen wird. Das entsprechende Angebot ist unter

SAP Bibliothek-Flatrate

verlinkt.

SAP Fachbücher - die digitale SAP-Bibliothek von Espresso Tutorials


Espresso Tutorial - Die digitale SAP Bibliothek

Auf der Seite "Espresso Tutorials - die digitale Bibliothek" kann das Angebot von Espresso Tutorials betrachtet werden. Für einen Jahresbetrag erhält man Zugriff auf den Bestand an eBooks des Verlags zu unterschiedlichen SAP Themen. Auf dieser Seite kann sich auch ein Überblick über die vorhandenen Medien verschafft werden.

Zwischenzeitlich ist das Buch nicht nur im Buchhandel sondern auch auf Amazon sowohl als Ebook für Kindle als auch Broschiert als gedrucktes Exemplar zu finden.
Amazon Autorenseite Andreas Unkelbach

ISBN: 9783960126874

Ich freue mich schon auf eine Rückmeldung zum Buch und auch über Rezensionen zum Beispiel bei Amazon :-). Aber auch im lokalen Buchhandel kann es über die ISBN  9783960126874 bezogen werden :-). Wobei ich auch den oben beschrieben Shop über Espresso Tutorials oder die Flatrate weiterhin empfehlen würde....

Hinweis: Aktuelle Buchempfehlungen besonders SAP Fachbücher sind unter Buchempfehlungen inklusive ausführlicher Rezenssionen und Bestellmöglichkeit zu finden.
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Oder bei Amazon ** Oder bei Autorenwelt

Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de


Sonntag, 1. November 2015
08:28 Uhr

Partnerschaft mit Espresso Tutorials - SAP Fachbücher

Während Sherlock Holmes ein kniffliges Problem in der Anzahl der gerauchten Pfeiffen (oder in moderner Fassung der Nikotinpflaster) misst sehe ich im Controlling oftmals ein Problem in Relation zu entsprechenden getrunkenen Tassen Kaffee ? von daher ist mir der Name von Espresso Tutorials schon durch den Bezug auf Kaffee sehr sympathisch. Seit November findet sich nun auf meiner Seite ebenfalls ein neuer Menüpunkt, den ich gerne in der folgenden Abbildung vorstelle.

Espresso Tutorials Men�punkt

Über diesen Menüpunkt ist es möglich auf einer Unterseite zu gelangen in der einige der Bücher von Espresso Tutorials erworben werden können.

Insgesamt untergliedert sich die dahinter liegende Seite in drei Menüpunkte.

 
Buchkatalog SAP Bibliothek-Flatrate Buchbesprechungen
 

Dabei möchte ich gerne alle drei näher beschreiben.

Buchkatalog

Innerhalb des Buchkatalogs sind einige aktuelle Bücher des Verlages zu finden, die hier direkt bezogen werden können und durch einen Klick auf "In den Warenkorb" auch über den Punkt "Shopping Cart" / Warenkorb direkt bestellt werden. Innerhalb Deutschland erfolgt der Versand kostenlos. So können auch folgende Bücher erworben werden ;-)


 

 

SAP Bibliothek Flatrate

Hinter diesen Punkt verbirgt sich ein für Firmen aber sicher auch andere Einrichtungen etc. interessantes Angebot. Gegen eine Jahresgebühr ist es hier möglich auf den gesamten Buchbestand des Verlages zum Thema SAP zuzugreifen. Auf diese Weise kann in Form von eBooks über volle 12 Monate für 99,00 EUR Zugriff erlangt werden. Dabei ist der Zugang sowohl per Webfrontend als auch, in Kombination mit Onleihe auch per App möglich.

Ein guter Eindruck vom Flatrate Angebot und der Oberfläche davon kann in folgenden Video gewonnen werden.


Weitere Informationen zum Angebot erhalten Sie unter SAP Bibliothek-Flatrate.

Dieses Angebot ist auch im Artikel "Onleihe - mein Weg zur digitalen Bibliothek" kurz beschrieben worden. Da innerhalb eines Jahres immer wieder neue Bücher im Verlag erscheinen und man sich recht gut in ein neues Thema einarbeiten kann, empfinde ich dieses Flatratekonzept als sehr praktisch, gerade wenn man sich oft in unterschiedlichen Themen einarbeiten muss (oder darf).

Buchbesprechungen

Bisher habe ich unter Buchempfehlungen immer einmal wieder ein Buch aus den Bereich SAP BC, FI, CO oder auch andere SAP Module etwas ausführlicher vorgestellt. Dieser Tradition folgend möchte ich auch einige der bei Espresso Tutorial erschienenden Bücher ausführlicher beschreiben, so dass hier ein kurzer Blick auf Inhalt, Aufbau aber auch meine persönliche Bewertung des jeweiligen Buches geworfen werden kann.
 

Ich würde mich sehr freuen, wenn dieses Angebot tatsächlich gut angenommen wird, da ich von der Idee des Verlags sehr angetan bin und auch meine Buchempfehlungen unabhängig von der Partnerschaft zum Verlag tatsächlich auf meine eigenen Erfahrungen beruhen.

Hier ist auch das von mir und Martin Munzel geschriebene Buch zum "Schnelleinstieg ins SAP Controlling (CO)" zu finden.
Schnelleinstieg ins SAP Controlling (CO) von Martin Munzel und Andreas Unkelbach
ISBN: 9783960126874
Dieses Buch ist im Buchhandel über die ISBN, bei Amazon aber auch von dieser Seite in der Rubrik Espresso Tutorials direkt bestellbar.

Sollte weiteres Interesse an überzeugende SAP Fachliteratur bestehen, kann ich tatsächlich einen Blick auf www.andreas-unkelbach.de/espresso-tutorials/ empfehlen.
 

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Diesen und weitere Texte von Andreas Unkelbach finden Sie auf http://www.andreas-unkelbach.de





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